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"Rechtfertigen"
Drucksache 634/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Standards für die Erstellung elektronischer Dokumente und für deren Übermittlung zwischen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten (Dokumentenerstellungs- und -übermittlungsverordnung - DokErstÜbV )
... Jedem elektronischen Dokument, unabhängig davon, ob es von einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einer sonstigen Ermittlungsbehörde erstellt worden ist, soll ein strukturierter maschinenlesbarer Datensatz beigefügt werden, der die automatisierte Erfassung bestimmter Grunddaten im weiteren Verfahren und die Zuordnung des elektronischen Dokuments zu einem (bei der Strafverfolgungsbehörde oder dem Gericht bereits bekannten) Strafverfahren ermöglicht. Dieser Datensatz ist grundsätzlich beizufügen, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor, die ausnahmsweise ein Absehen von der Übermittlung rechtfertigen. Solche besonderen Umstände können etwa vorliegen, wenn der Datensatz bei eilbedürftigen Vorgängen nicht rechtzeitig in Erfahrung gebracht werden kann.
Drucksache 397/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutischtechnischen Assistentinnen und pharmazeutischtechnischen Assistenten (PTA-Reformgesetz)
... In dem Gesetz über den Beruf des pharmazeutischtechnischen Assistenten vom 18. März 1968, zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 15. August 2019, gibt es keine Regelung zur maximalen Dauer der Ausbildung. In dem Entwurf des PTA-Reformgesetzes ist dies in § 11 Absatz 1 und Absatz 2 PTAG geregelt. Im Rahmen der Übergangsregelung sollte daher auch festgelegt werden, dass eine bereits vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes begonnene Ausbildung nach maximal fünf Jahren abgeschlossen sein muss. Andernfalls müssen die Prüfungsämter auf unbestimmte Zeit Prüfungen aufgrund von zwei unterschiedlichen Prüfungsordnungen organisieren und abnehmen, was auf Dauer zu einem nicht zu rechtfertigenden Verwaltungsaufwand führen würde.
Drucksache 274/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
... a) Die Annahme, beim Zusammenleben fremder erwachsener Menschen in Gemeinschaftsunterkünften ergäben sich im Alltagsleben Synergieeffekte, die der Situation einer ehelichen, eheähnlichen oder lebenspartnerschaftlichen Bedarfsgemeinschaft entsprächen und damit niedrigere Leistungen entsprechend der Regelbedarfsstufe 2 bzw. niedrigere Grundleistungen rechtfertigen könnten, entbehrt jeder empirischen Grundlage. Gerade bei gemeinschaftlicher Unterbringung von Menschen unterschiedlicher Herkunft, Sprache, Nationalitäten und sozialer Hintergründe ist die Annahme entsprechenden gemeinschaftlichen Wirtschaftens in hohem Maße unrealistisch und auch geeignet, zusätzliches Konfliktpotential in den Unterkünften zu schaffen. Angesichts der damit einhergehenden Unterschreitung des soziokulturellen Existenzminimums begegnet die Regelung verfassungsrechtlichen Bedenken. Darüber hinaus ist kein sachlicher Grund ersichtlich, der eine Ungleichbehandlung im Vergleich zu alleinstehenden erwachsenen Leistungsberechtigten, die in einer Wohnung leben, rechtfertigen könnte.
Drucksache 575/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz)
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung im weiteren Verfahren zu prüfen, ob hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein Bedürfnis nach einer Beschwerdemöglichkeit der Bundeszentralstelle für Auslandsadoptionen (BZAA) bestehen und ob diese trotz der beabsichtigten stärkeren Ausrichtung der Anerkennung nach materiellrechtlichen Aspekten, das heißt Kindeswohlprüfung bezogen auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung, aus generalpräventiven Erwägungen eine Durchbrechung des Grundsatzes der Unanfechtbarkeit von Statusentscheidungen zum Nachteil des betroffenen Kindes rechtfertigen. Falls im Ergebnis der Prüfung ein Bedürfnis für eine Überprüfungsmöglichkeit bejaht wird, läge es näher, ein Beschwerderecht der örtlichen Behörden (zentrale Adoptionsstellen und örtliche Adoptionsvermittlungsstellen) zu begründen. Anders als die BZAA können sich diese einen unmittelbaren Eindruck von den Lebensverhältnissen des Kindes und seiner Beziehung zu den Adoptiveltern verschaffen.
Drucksache 152/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Implantateregisters Deutschland und zu weiteren Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Implantateregister-Errichtungsgesetz - EIRD )
... Anforderungen an Unterlagen und Nachweise sind fachliche Vorgaben. Durch sie wird festgelegt, ab wann eine Tatsache - nach wissenschaftlichen Standards - als erwiesen zu betrachten ist. Vorgaben einer Rechtsverordnung können dies jedoch nicht pauschal für alle Erkrankungen oder Behandlungsmethoden festlegen. Stattdessen muss die Qualität der Unterlagen und Nachweise immer in einem ausgewogenen Verhältnis zu den mit einer Methode verbundenen Risiken und Chancen stehen. Je schwerer und je seltener eine Erkrankung ist, desto eher können auch Unterlagen und Nachweise von geringerer Qualität oder Aussagekraft die Aufnahme einer Methode rechtfertigen. Bei risikoreichen Methoden, sehr häufigen Krankheiten oder Krankheiten, zu denen bereits etablierte Behandlungsmethoden existieren, sind jedoch Unterlagen und Nachweise zu fordern, die hohe wissenschaftliche Standards erfüllen. Bewertungen, ob in vergleichbaren Studien erbrachte Nachweise übertragen werden können oder ob auf eine Vergleichsgruppe verzichtet werden kann, weil der natürliche Krankheitsverlauf hinreichend bekannt ist, können nicht pauschaliert werden, sondern bedürfen der jeweiligen Bewertung im Einzelfall. Aufgrund der Einzigartigkeit eines jeden Bewertungsverfahrens, können die Vorgaben einer Rechtsverordnung auch nicht zur Vorstrukturierung des Beratungsverfahrens führen.
Drucksache 354/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz - GrStRefG )
... Der Bundesrat hält die Berücksichtigung solcher das Gebäudealter verlängernder oder verkürzender Umstände für einen nicht zu rechtfertigenden bürokratischen und administrativen Aufwand. Betroffene Eigentümer müssten in den Feststellungserklärungen entsprechende Zusatzangaben machen, zum Beispiel zum Umfang erfolgter Sanierungen, um zu beurteilen, ob hierdurch eine Verlängerung der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer eingetreten ist.
Drucksache 501/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen in der Bundesrepublik Deutschland als Gaststaat internationaler Einrichtungen (Gaststaatgesetz)
... 2. sofern seitens der Bundesrepublik Deutschland nach Konsultation mit der Organisation dieser gegenüber erklärt wird, dass die sozialen Leistungen des Organisationssystems ausreichend sind und die Befreiung von den deutschen Vorschriften nach dieser Bestimmung unter Berücksichtigung der Interessen der internationalen Organisation und ihrer Bediensteten sowie unter Berücksichtigung des Absatzes 5 Satz 2 gerechtfertigt ist. Hierzu prüft das Bundesministerium für Arbeit und Soziales federführend, ob bei einer Gesamtbetrachtung des Systems die Absicherung der durch die deutsche Sozialversicherung erfassten Risiken insgesamt auf einem vergleichbaren Niveau gewährleistet ist. Die Prüfung der sozialen Leistungen des Organisationssystems setzt voraus, dass die internationale Organisation aussagekräftige und umfassende Unterlagen zum Umfang der eigenen Leistung der sozialen Sicherheit beibringt. Die Befreiung von den deutschen Vorschriften tritt mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Erklärung des Vertreters der Bundesrepublik Deutschland im Bundesanzeiger ein. Besteht für die Bediensteten bei Eintritt in den Ruhestand weiterhin ein Anspruch auf eine Absicherung im Krankheitsfall über das System der internationalen Organisation oder machen sie von der Möglichkeit einer Weiterversicherung in dem System der internationalen Organisation Gebrauch, werden sie nicht auf Grund eines ständigen Aufenthaltes oder Wohnsitzes in Deutschland in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung und sozialen und privaten
Drucksache 532/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens
... (1) Die allgemeine Beeidigung endet nach fünf Jahren. Sie wird auf Antrag des Dolmetschers jeweils um weitere fünf Jahre verlängert, wenn keine Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass die Voraussetzungen nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 und 3 bis 6 fehlen. Dem Antrag auf Verlängerung ist ein aktueller Nachweis nach § 3 Absatz 3 Nummer 1 bis 3 beizufügen. Ist der Dolmetscher zum Zeitpunkt des ersten Verhandlungstages nach diesem Gesetz allgemein beeidigt und beruft er sich auf diesen Eid, so besteht die Beeidigung für dieses Verfahren bis zu dessen Abschluss fort.
Drucksache 645/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes - Zeitlich unbegrenzte Aufnahme von Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a. in das erweiterte Führungszeugnis - Antrag der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, Saarland -
... rechtfertigen daher eine dauerhafte Datenspeicherung bis an das Lebensende des Jugendlichen oder Heranwachsenden nicht. Auch der rein passive Konsum von Missbrauchsabbildungen durch Erwachsene ist kein sicheres Indiz für pädophile Neigungen. Personen, die ausschließlich wegen illegaler Internetpornografie vorbestraft sind, haben nach dem bislang vorliegenden Datenmaterial ein eher geringes Risiko, im weiteren Verlauf selbst einen sexuellen Übergriff auf ein Kind zu begehen (vergleiche Franke, I., Graf, M., Kinderpornografie, Forens. Psychiatr. Psychol. Kriminol. 10, 87 bis 97, 2016).
Drucksache 667/19
Verordnung der Bundesregierung
Dritte Verordnung zur Änderung der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis-Kostenverordnung
... Die Antragsbearbeitung umfasst insbesondere die Prüfung nach § 3 AÜG. Danach ist die Erlaubnis oder ihre Verlängerung zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt, weil er Vorschriften des Sozialversicherungsrechts, des Steuerrechts, des Ausländerbeschäftigungsrechts oder arbeitsrechtliche Pflichten, inklusive des Gleichstellungsgrundsatzes mit Stammbeschäftigten, der Überlassungshöchstdauer und der Lohnuntergrenze für die Arbeitnehmerüberlassung, nicht einhält.
Drucksache 4/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz - Brexit-StBG)
... Die Steuerbegünstigungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer werden bei Vorliegen der Voraussetzungen auch für Vermögen gewährt, welches sich innerhalb der Europäischen Union befindet. In Fällen, in denen eine gewährte Steuerbefreiung beim Eintritt bestimmter Ereignisse nachträglich entfällt, lässt es sich nicht rechtfertigen, wenn allein der Brexit zu einer Nachversteuerung führt.
Drucksache 168/19
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetz | es - Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Cyberkriminalität
... Die vorgeschlagenen Neuregelungen im materiellen Strafrecht und die Erweiterung des Anwendungsbereichs der technischen Ermittlungsmaßnahmen können zu einem Mehraufwand für Polizei und Justiz führen, dessen Umfang derzeit noch nicht quantifizierbar ist. Der Mehraufwand ist angesichts des verbesserten Rechtsgüterschutzes gerechtfertigt.
Drucksache 17/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz - StaFamG )
... Diese Ungleichbehandlung in der Gewährung von Leistungen zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung ist vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich gebotenen Gewährleistung existenzsichernder Bedarfe für Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeleistungen sachlich nicht zu rechtfertigen. Bereits in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09 - 1 BvL 3/09 - 1 BvL 4/09) wurde zum individuellen Hilfebedarf von Schülern klargestellt:
Drucksache 354/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz - GrStRefG )
... Der Bundesrat hält die Berücksichtigung solcher das Gebäudealter verlängernder oder verkürzender Umstände für einen nicht zu rechtfertigenden bürokratischen und administrativen Aufwand. Betroffene Eigentümer müssten in den Feststellungserklärungen entsprechende Zusatzangaben machen, zum Beispiel zum Umfang erfolgter Sanierungen, um zu beurteilen, ob hierdurch eine Verlängerung der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer eingetreten ist.
Drucksache 94/19
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher
... Auch steht die Aufenthaltsermittlung nach Satz 2 unter dem Grundsatz der Erforderlichkeit, weil der Eingriff in das Recht des Schuldners auf informationelle Selbstbestimmung anderenfalls nicht zu rechtfertigen ist (vergleiche auch BGH NJW-RR 2017, 960, Rn. 9). Wenn bereits sicher ist, dass die Auskunft zu keinen neuen Informationen führen wird - etwa weil dem Gerichtsvollzieher bekannt ist, dass der Schuldner eine selbständige Tätigkeit ausübt, bei der keine Lohnpfändung in Betracht kommt, hat sie zu unterbleiben.
Drucksache 582/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
... Es sollte präziser zwischen der betrieblichen und der baulichen Unterhaltung unterschieden werden. Nur für die bauliche Unterhaltung sind die geplanten Änderungen (Duldungspflicht, vorzeitige Besitzeinweisung, Enteignung) sinnvoll. Auch die Begründung der Bundesregierung zielt allein auf die bauliche Unterhaltung ab, so dass dies auch im Gesetzestext zu normieren ist. Zudem lassen sich die Grundrechtseingriffe (zum Beispiel in das Grundrecht auf Eigentum) nicht bei einer nur betrieblichen Unterhaltung rechtfertigen.
Drucksache 523/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften
... es geschützte Berufsfreiheit dar. Ein solcher Eingriff ist erlaubt, wenn er zugunsten eines besonders wichtigen Gemeinschaftsgutes erfolgt und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht. Europarechtlich ist die Wiedereinführung an den Grundfreiheiten und dem einschlägigen Sekundärrecht zu prüfen. Eingriffe in Grundfreiheiten können grundsätzlich gerechtfertigt werden, wenn ein tragfähiger Rechtfertigungsgrund eingreift und die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist.
Drucksache 134/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen
... Unter Aufrechterhaltung seiner ständigen Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 24. Juli 2018 erneut betont, die Freiheit der Person sei ein derart hohes Rechtsgut, dass sie nur aus besonders gewichtigem Grund angetastet werden könne (2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16 Rz. 73). Die Einschränkung dieser Freiheit sei daher stets einer strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen. Dies gelte in besonderem Maße für präventive Eingriffe, die nicht dem Schuldausgleich dienten. Die Einschränkung der Freiheit der Person könne nur mit dem Schutz anderer, der Allgemeinheit oder mit dem Schutz des Betroffenen selbst gerechtfertigt werden (2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16 Rz. 73, 74).
Drucksache 591/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Die Regelung führt zu einer deutlichen Verschlechterung der Rechtslage für den Radverkehr und zu einer nicht zu rechtfertigenden Schlechterstellung gegenüber Kraftfahrzeugen.
Drucksache 94/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher
... Auch steht die Aufenthaltsermittlung nach Satz 2 unter dem Grundsatz der Erforderlichkeit, weil der Eingriff in das Recht des Schuldners auf informationelle Selbstbestimmung anderenfalls nicht zu rechtfertigen ist (vergleiche auch BGH NJW-RR 2017, 960, Rn. 9). Wenn bereits sicher ist, dass die Auskunft zu keinen neuen Informationen führen wird - etwa weil dem Gerichtsvollzieher bekannt ist, dass der Schuldner eine selbständige Tätigkeit ausübt, bei der keine Lohnpfändung in Betracht kommt, hat sie zu unterbleiben.
Drucksache 351/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
... In Fällen von Gewalt im Nahbereich sehen Opfer oft keine Alternative zur Rückkehr bzw. zum Verbleib in diesem Nahbereich. Neben emotionalen Verstrickungen spielen hierbei auch (vermeintliche) gesellschaftliche Erwartungen, Bedürfnisse von gemeinsamen Kindern oder anderen Angehörigen, das den Betroffenen vermittelte Rollenbild, begründete Ängste vor weiterer Eskalation, aber auch fehlende Ausweichmöglichkeiten wegen fehlender Plätze in Frauenhäusern oder wirtschaftliche Abhängigkeit eine Rolle. Eine Anwendung von Leistungsausschlüssen in diesen Fällen würde eine sachlich nicht gerechtfertigte Benachteiligung der Betroffenen darstellen. Es ist sicherzustellen, dass die Tatsache, dass eine Person in einer gewalttätigen Beziehung verbleibt, nicht als Mitverursachung, die Leistungen ausschließt, gewertet wird. In der Regel kann hieraus kein Schuldvorwurf, der nach der Begründung zum Gesetzentwurf Voraussetzung für die Anwendung von § 16 Absatz 1 SGB XIV-E ist, abgeleitet werden. Dies sollte im Gesetz klargestellt werden.
Drucksache 101/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung
... ) für 90 Minuten entstehen würden. Dies allein kann aber den insgesamt für Sachkosten und sonstige Auslagen zugrunde gelegten Rechnungsposten in Höhe von 14 278,15 Euro (7 810,00 Euro + 1 605 x 4,03 Euro) nicht rechtfertigen, der aus Sicht des Bundesrates großzügig bemessen ist.
Drucksache 505/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung
... 3. in Bezug auf diese Person Tatsachen vorliegen, die eine der in Nummer 2 genannten Maßnahmen rechtfertigen würden.
Drucksache 128/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG )
... 1. keine rechtfertigenden Gründe für das Unterschreiten vortragen kann oder
Drucksache 582/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
... Der EuGH stellt in der vorgenannten Entscheidung klar, dass Artikel 9 Absatz 3 der Aarhus-Konvention (AK) die Möglichkeit eröffnet, Kriterien für die Zulässigkeit von Rechtsbehelfen festzulegen. Die Mitgliedstaaten müssten bei der Festlegung der Modalitäten gerichtlicher Rechtsbehelfe den Grundsatz effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes beachten. Im Ergebnis steht Artikel 9 Absatz 3 AK Präklusionsregelungen des nationalen Rechts nicht entgehen; vielmehr können Präklusionsregelungen dem Ziel der Aarhus-Konvention dienen, effektiven Rechtsschutz zur Durchsetzung des Umweltrechts zu schaffen. Präklusionsregelungen entsprechen dem Gedanken des Artikel 9 Absatz 4 AK. Danach müssen die Rechtsschutzverfahren angemessen, fair, gerecht und zügig sein. Präklusionsregelungen können nach Artikel 52 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GrCh) gerechtfertigt sein, wenn sie gesetzlich vorgesehen sind, den Wesensgehalt von Artikel 47 GrCh achten, unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erforderlich sind und den von der Union anerkannten dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen oder Erfordernissen des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer tatsächlich entspricht. Die neue fachgesetzliche materielle Präklusionsregelung entspricht diesen Vorgaben, insbesondere vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dürften die konkreten Modalitäten das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei Gericht nicht unverhältnismäßig einschränken.
Drucksache 670/19
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO)
... Eine endgültig nicht bestandene Kenntnisprüfung schließt eine spätere Anerkennung der Berufsqualifikation der antragstellenden Person nicht aus. Gemäß § 51 des Verwaltungsverfahrensgesetzes können neue Tatsachenvorträge ein Wiederaufgreifen des Verfahrens rechtfertigen. Als solche kommen Nachweise weiterer Qualifikationen in Betracht, die die antragstellende Person nach dem endgültigen Abschluss eines vorhergehenden Anerkennungsverfahrens erworben hat, in dem die Anpassungsmaßnahme endgültig nicht bestanden wurde.
Drucksache 364/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung
... Ergebnissen, die weder dem Interesse des Beschuldigten dienlich, noch durch die Komplexität der Fälle oder die Schwere der zu erwartenden Strafen zu rechtfertigen sind.
Drucksache 324/19
... Dem Bundesministerium für Gesundheit liegen entsprechende Beanstandungen vor und sind auch Vorkommnisse bekannt, die diese Änderung rechtfertigen.
Drucksache 556/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz)
... Bei Anerkennung von Hinderungsgründen, die eine Überschreitung der Altersgrenze nach Satz 1 Nummer 2 rechtfertigen, endet die Mitgliedschaft mit Ablauf des Verlängerungszeitraums zum Semesterende. Abweichend von Satz 1 Nummer 1 endet im Fall der Exmatrikulation die Mitgliedschaft mit Ablauf des Tages, an dem der Student seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuchs aufgegeben hat oder an dem er dauerhaft an seinen Wohnsitz oder Ort des gewöhnlichen Aufenthalts außerhalb des Geltungsbereichs des Sozialgesetzbuchs zurückkehrt. Satz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn sich der Student nach Ablauf des Semesters, in dem oder mit Wirkung zu dessen Ablauf er exmatrikuliert wurde, innerhalb eines Monats an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule einschreibt. § 186 Absatz 7 Satz 2 und 3 gilt entsprechend."
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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