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"Rechteinhaberschaft"
Drucksache 709/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Die Bildung öffnen: Innovatives Lehren und Lernen für alle mithilfe neuer Technologien und frei zugänglicher Lehr- und Lernmaterialien - COM(2013) 654 final
... 6. Der Bundesrat erkennt an, dass frei zugängliche Lehr- und Lernmaterialien (OER) eine gewinnbringende Ergänzung zu herkömmlichen Materialien sein können, weshalb die Bemühungen der Kommission, hochwertige europäische OER besser zugänglich zu machen bzw. deren Entwicklung zu fördern, grundsätzlich zu begrüßen sind. Gleichzeitig verweist er auf schätzungsweise mehr als eine Million bereits vorhandener Bildungsmedien im europäischen Raum, deren Sichtung, Kategorisierung und Zertifizierung sowie die Prüfung der Rechteinhaberschaft ausstehen. Insbesondere gibt die Mitteilung keine befriedigende Antwort auf die Frage, wie und nach welchen Kriterien die Qualität der grundsätzlich veränderbaren Inhalte von OER sinnvoll, kontinuierlich und umfassend gesichert werden kann. Darüber hinaus teilt der Bundesrat nicht die hohen Erwartungen der Kommission in Bezug auf Veränderungen im Bildungswesen aufgrund eines vermehrten Einsatzes digitaler Materialien (vgl. BR-Drucksache 725/12(B)).
Drucksache 709/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Die Bildung öffnen: Innovatives Lehren und Lernen für alle mithilfe neuer Technologien und frei zugänglicher Lehr- und Lernmaterialien - COM(2013) 654 final
... 6. Der Bundesrat erkennt an, dass frei zugängliche Lehr- und Lernmaterialien (OER) eine gewinnbringende Ergänzung zu herkömmlichen Materialien sein können, weshalb die Bemühungen der Kommission, hochwertige europäische OER besser zugänglich zu machen bzw. deren Entwicklung zu fördern, grundsätzlich zu begrüßen sind. Gleichzeitig verweist er auf schätzungsweise mehr als eine Million bereits vorhandener Bildungsmedien im europäischen Raum, deren Sichtung, Kategorisierung und Zertifizierung sowie die Prüfung der Rechteinhaberschaft ausstehen. Insbesondere gibt die Mitteilung keine befriedigende Antwort auf die Frage, wie und nach welchen Kriterien die Qualität der grundsätzlich veränderbaren Inhalte von OER sinnvoll, kontinuierlich und umfassend gesichert werden kann. Darüber hinaus teilt der Bundesrat nicht die hohen Erwartungen der Kommission in Bezug auf Veränderungen im Bildungswesen aufgrund eines vermehrten Einsatzes digitaler Materialien (vgl. BR-Drucksache 725/12(B)).
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