Drucksache 88/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
... - Ein wichtiges Element der umzusetzenden Abfallrahmenrichtlinie ist die Erhöhung und die Fortschreibung der Quoten für die Vorbereitung zur Wiederverwendung sowie für das Recycling bestimmter Abfallströme (insbesondere von Papier, Metall, Kunststoff und Glas, aber auch von Siedlungsabfällen). Zur Erfüllung dieser Zielvorgaben hat der Mitgliedstaat die - unter Berücksichtigung aller Umweltschutzaspekte - geeigneten, erforderlichen und verhältnismäßigen Maßnahmen - auch außerrechtlicher Art - zu ergreifen. Die Quoten sind innerhalb bestimmter Fristen zu erfüllen. Dabei ist die Erfüllung der Quote für Siedlungsabfälle aufgrund des geänderten Berechnungsverfahrens anspruchsvoller geworden. Bund und Länder sind unionsrechtlich gehalten, ihre jeweiligen Handlungsmöglichkeiten zur Erfüllung aller Quoten zu nutzen. Die Novellierung legt hierfür die rechtliche Grundlage, indem die Instrumente des
Drucksache 7/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des THW -Gesetzes
... "(3) Das Technische Hilfswerk soll vollständig oder teilweise auf die Erhebung von Gebühren und Auslagen sowie auf die Erstattung von Kosten verzichten, wenn dies im öffentlichen Interesse steht und zu Lasten der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stelle gehen würde. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die anfordernde Behörde die eigenen Kosten auf Grund des Fehlens eines Kostenschuldners nicht abrechnen kann oder in den Fällen, in denen die anfordernde Behörde ihrerseits auf die Kostenerstattung verzichtet. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates das Verfahren zur Bemessung, Abrechnung und Durchführung von Hilfeleistungen der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk näher zu bestimmen und dabei feste Sätze vorzusehen. In der Rechtsverordnung kann über Satz 1 und 2 hinaus der Verzicht auf Kostenerstattung aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses ganz oder teilweise zugelassen werden."
Drucksache 97/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gestaltung der digitalen Zukunft Europas - COM(2020) 67 final
... Europa blickt hinsichtlich Technologie und Kreativität auf eine lange und erfolgreiche Geschichte zurück. Europa ist am stärksten, wenn es zusammenarbeitet, die Kräfte der EU und ihrer Mitgliedstaaten vereint und dabei die Regionen und Städte, die Wissenschaft, die Zivilgesellschaft, die Finanzinstitutionen und die Unternehmen einschließlich der Sozialunternehmen einbezieht. Europa muss seine Investitionen in Forschung und Innovation bündeln, Erfahrungen austauschen und länderübergreifend zusammenarbeiten. Jüngste Kooperationsvereinbarungen in Bereichen wie Hochleistungsrechnen und Mikroelektronik haben gezeigt, dass eine Zusammenarbeit sehr effizient sein kann. Ähnliche Initiativen in Schlüsselbereichen der nächsten technologischen Innovationswelle werden folgen. Die Förderung des digitalen Wandels in den öffentlichen Verwaltungen in ganz Europa ist in diesem Zusammenhang ebenfalls von entscheidender Bedeutung.
Drucksache 362/20
Gesetzesantrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Stärkung der Führungsaufsicht
... Auch wenn insoweit die Möglichkeit besteht, den Probanden wegen Verstoßes gegen eine bestimmte Weisung der in § 68 Absatz 1 StGB bezeichneten Art gem. § 145a StGB strafrechtlich zu belangen, kann mit der bloßen Strafverfolgung, die zunächst eines Antrags der Aufsichtsstelle nach § 145a Satz 2 StGB bedarf, das mit der EAÜ-Weisung verbundene Ziel - Kontrolle des Aufenthalts des noch gefährlichen Probanden zum Schutz der Bevölkerung vor neuen Straftaten - jedenfalls solange nicht hinreichend erreicht werden, bis das Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist oder gegen den Probanden Untersuchungshaft angeordnet wurde. Da mit diesen Konsequenzen allenfalls mittelfristig und nicht unbedingt zu rechnen ist, sind darüber hinaus vor allem kurzfristig wirkende geeignete Maßnahmen erforderlich. Die Anordnung von unmittelbarem Zwang erscheint hierzu als das geringste Eingriffsmittel. Auch wenn der Proband sich nachfolgend des Bandes wieder entledigen könnte, hätte er im Vergleich zur unüberwachten Entlassung zunächst eine weitere Hemmschwelle zu überwinden, bevor er etwaige weitere Straftaten ohne sofortiges Entdeckungsrisiko wagen könnte. Zudem geht mit der Zerstörung des Bandes die sofortige Alarmierung der Überwachungsstellen einher, die die Kontrolle vor Ort veranlasst.
Drucksache 188/20
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung über Erhebungen zum Zustand des Waldbodens (BZE-Verordnung - BZEV )
... Die nach Maßgabe der Verordnung erhobenen Daten dienen der Überwachung des Bodenzustandes im Wald. Die Erhaltung gesunder Böden ist ein Eckpfeiler der nachhaltigen Entwicklung. Die Erhaltung der Böden in einem guten Zustand, in dem sie verschiedene Ökosystemdienstleistungen dauerhaft erfüllen können, ist Voraussetzung für die Erfüllung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und der darauf aufbauenden Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, insbesondere der Nachhaltigkeitsziele 6 (Zugang zu sauberem Trinkwasser: Speicher- und Filterleistungen der Böden für Wasser), 12 (Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen: Böden als Produktionsgrundlage), 13 (Klimaschutz: Böden als Kohlenstoffspeicher und als Produktionsgrundlage für nachwachsende Energieträger und Rohstoffe) und 15 (Schutz, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung terrestrischer Ökosysteme: Böden sind integraler Bestandteil terrestrischer Ökosysteme). Die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie 2016 nennt den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Ressource Boden als Ziel der Bundesregierung und sieht die Entwicklung eines Bodenindikators vor. "Durch eine verstärkte Betrachtung des Bodenzustands soll dem Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung auch im Bereich Boden stärker Rechnung getragen werden". Die Bodenzustandserhebung trägt mittelbar zum Erreichen der Ziele der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bei; denn sie liefert Beurteilungsgrundlagen für die Zielerreichung und Hinweise, wo ggf. nachzusteuern ist. So kann die Stickstoff- und Schadstoffbelastung der Waldböden Hinweise auf eine potentielle Beeinträchtigung der Wasserqualität (Nachhaltigkeitsziel 6) geben. Die Nährstoffgehalte von Boden und Blättern gehen in Bewertungen der Nährstoffnachhaltigkeit der Waldbewirtschaftung ein (Nachhaltigkeitsziel 12). Daten über für Änderungen der Kohlenstoffvorräte im Waldboden fließen in die Treibhausgasbilanz ein (Nachhaltigkeitsziel 13.1 a). Stickstoffgehalte, die Zusammensetzung der Bodenvegetation und Critical Load-Berechnungen können für die Bewertung des Nachhaltigkeitsziel 15.2.a (keine Eutrophierung) herangezogen werden. Weiterhin fördert die Verordnung über Erhebungen zum Zustand des Waldbodens das Prinzip einer Nachhaltigen Entwicklung 3 "Natürliche Lebensgrundlagen erhalten" Buchstabe a. "Zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Einhaltung der planetaren Grenzen müssen Stoffkreisläufe so schnell wie möglich geschlossen bzw. in Einklang mit ökosystemischen Prozessen und Funktionen gebracht werden.
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