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92 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Reach-Verordnung"


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Drucksache 133/08

... Es ist darauf hinzuweisen, dass die Lieferanten von Produkten, in denen Stoffe insbesondere der KEF-Kategorien 1 oder 2 enthalten sind, nach der REACH-Verordnung verpflichtet sind, genügend Informationen vorzulegen, um einen sicheren Umgang mit dem Produkt zu ermöglichen. Diese Bestimmungen bleiben von der Überarbeitung der Spielzeugrichtlinie unberührt und werden daher weiterhin auch für Spielzeug gelten.



Drucksache 308/08

... ) und zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe14 auf, als hohe Priorität die Liste der für die Einbeziehung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe, wozu karzinogene Stoffe gehören, vor dem 1. Juni 2008 festzulegen, um die Anwendung von Artikel 33 Absatz 2 der REACH-Verordnung zu ermöglichen, wonach es Verbrauchern möglich ist, Informationen über Karzinogene in Erzeugnissen anzufordern, damit sie, sofern sie dies wünschen, solche Erzeugnisse vermeiden können;



Drucksache 134/08

... Entscheidend für den Erfolg der Politik im Bereich Chemie werden die ersten Jahre der Umsetzung der REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung und Zulassung von



Drucksache 8/1/08

... Der wechselseitige Informationsfluss über vollzugsrelevante Umstände ist für die Durchführung der REACH-Verordnung von zentraler Bedeutung. Die für den Vollzug der REACH-Verordnung zuständigen Landesbehörden müssen zwingend von der Bundesstelle für



Drucksache 8/08 (Beschluss)

... Der wechselseitige Informationsfluss über vollzugsrelevante Umstände ist für die Durchführung der REACH-Verordnung von zentraler Bedeutung. Die für den Vollzug der REACH-Verordnung zuständigen Landesbehörden müssen zwingend von der Bundesstelle für



Drucksache 8/08

... ") anzupassen. Durch die REACH-Verordnung wird das



Drucksache 998/08 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für ein einheitliches Stoffrecht einzusetzen, um Doppelbewertungen und möglichst auch Doppelregelungen zu vermeiden. Die Stoffbeschränkungen für Elektro- und Elektronikgeräte sollten in die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Verordnung) langfristig integriert werden.



Drucksache 999/08 (Beschluss)

... " (Artikel 3 Buchstabe q) sollte klarer gefasst und an die Begriffe aus der REACH-Verordnung angepasst werden. Insbesondere sollte klar gestellt werden, was ein "



Drucksache 135/08

... 50. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, der gleichzeitigen Umsetzung der Gemeinschaftsstrategie und der REACH-Verordnung Rechnung zu tragen; verweist darauf dass die Strategie auf die Komplementarität mit



Drucksache 360/07

... Straf- und Bußgeldverordnung, der Ordnungswidrigkeitentatbestände bei Verstößen gegen die Bewertung und Kontrolle der Umweltrisiken chemischer Altstoffe enthält mit Wirkung vom 1. Juni 2008, da die zugrunde liegende EG-Altstoffverordnung (Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates vom 23. März 1993 zur Bewertung und Kontrolle der Umweltrisiken chemischer Altstoffe (ABl. EG (Nr.) L 84 S. 1) durch Artikel 139 Satz 2 der EG-REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vom 18. Dezember 2006; ABl. EU (Nr.) L 396 S. 1) zum vorgenannten Zeitpunkt aufgehoben wird.



Drucksache 824/07

... -Richtlinie (98/8/EG) an. Es geht darum, einen geänderten Rechtsrahmen für die Regelung des Inverkehrbringens von Biozid-Produkten zu schaffen. Grund für die Neufassung sind Bedenken in Bezug auf die Komplexität und die Kosten, die Verfügbarkeit bestimmter Biozid-Erzeugnisse und das Ziel einer erheblichen Vereinfachung des geltenden Rechtsrahmens und der einschlägigen Verfahrensvorschriften. Zudem wird der Rechtsrahmen für Biozide durch die Änderung in Übereinstimmung mit der EU-Politik für chemische Stoffe (REACH-Verordnung) gebracht.



Drucksache 473/07 (Beschluss)

... Artikel 1 Abs. 4 Buchstabe d nimmt bestimmte Medizinprodukte aus dem Anwendungsbereich der vorliegenden Verordnung heraus. Die Definition dieser Medizinprodukte sollte dem in der REACH-Verordnung gewählten Wortlaut in Artikel 2 Abs. 6 Buchstabe c angepasst werden, da eine inhaltlich unterschiedliche Regelung nicht beabsichtigt ist.



Drucksache 359/07

... Die REACH-Verordnung tritt am 1.6.2007 in Kraft. Dies macht eine formale Anpassung der



Drucksache 473/1/07

... Artikel 1 Abs. 4 Buchstabe d nimmt bestimmte Medizinprodukte aus dem Anwendungsbereich der vorliegenden Verordnung heraus. Die Definition dieser Medizinprodukte sollte dem in der REACH-Verordnung gewählten Wortlaut in Artikel 2 Abs. 6 Buchstabe c angepasst werden, da eine inhaltlich unterschiedliche Regelung nicht beabsichtigt ist.



Drucksache 148/07

... • im Rahmen der Analyse der Auswirkungen der REACH-Verordnung seine Arbeiten zur Rolle der Arbeitsaufsichtsbehörden zu intensivieren und in Zusammenarbeit mit anderen, für Marktüberwachung und Umweltpolitik zuständigen Aufsichtsbehörden Synergien aufzubauen;



Drucksache 383/07

... Neben dem spezifischen Bereich der Öltanker sind allgemeinere Maßnahmen vorstellbar, um die Verwendung gefährlicher Materialien beim Bau neuer Schiffe zu verhindern. Die mit der kürzlich verabschiedeten REACH-Verordnung erlassenen neuen Rechtsvorschriften für chemische Substanzen (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) bieten einen Vorschriftenrahmen für die Verwendung gefährlicher



Drucksache 170/06

... Mittel- bis langfristig werden verbleibende Verwendungen wohl der Zulassung nach der vorgeschlagenen REACH-Verordnung unterliegen (sieh Maßnahme 8 der Strategie).



Drucksache 719/06

... anschließen könnten. Zukünftig wird auch von der neuen EG-REACH-Verordnung eine Qualitätsverbesserung bei



Drucksache 361/1/05

... Der vorliegende Kommissionsvorschlag einer REACH-Verordnung vom 29. Oktober 2003 ist in dieser Form jedoch nicht geeignet, diese Ziele zu erreichen, und muss deutlich praktikabler gestaltet werden, insbesondere für KMU. Er ist daher von der Kommission spätestens nach der Ersten Lesung im Europäischen Parlament und dem politischen Standpunkt im Rat grundlegend zu überarbeiten.



Drucksache 286/1/05

... Ziel der sogenannten REACH-Verordnung ist es, ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt sicherzustellen, ohne die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der europäischen



Drucksache 286/05 (Beschluss)

... Ziel der sogenannten REACH-Verordnung ist es, ein hohes Schutzniveau für Mensch und Umwelt sicherzustellen, ohne die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der europäischen



Drucksache 102/05

... Die Kommission wird kurzfristig die wenigen in der EU noch verbleibenden Produkte und Verwendungszwecke, bei denen geringe Quecksilbermengen eingesetzt werden, untersuchen. Sobald die vorgeschlagene REACH-Verordnung



Drucksache 361/05 (Beschluss)

... - die geplante Reform des EU-Chemikalienrechts darf keine negativen Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und hier insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der EU haben; zu berücksichtigen ist dabei auch die Betroffenheit der nachgelagerten Anwender (z.B. Elektro-, Automobil- und Kunststoffindustrie sowie Lackhersteller). Die Umsetzung der REACH-Verordnung ist ein zentraler Prüfstein für die Glaubwürdigkeit der Lissabon-Strategie. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, der REACH-Verordnung nur zuzustimmen, wenn diesem Aspekt Rechnung getragen wird.



Drucksache 361/4/05

... Der vorliegende Kommissionsvorschlag einer REACH-Verordnung vom 29. Oktober 2003 ist in dieser Form jedoch nicht geeignet, diese Ziele zu erreichen, und muss deutlich praktikabler gestaltet werden, insbesondere für KMU. Er ist daher von der Kommission spätestens nach der Ersten Lesung im Europäischen Parlament und dem politischen Standpunkt im Rat grundlegend zu überarbeiten.



Drucksache 361/05

... 9. Die Umsetzung der REACH-Verordnung ist ein zentraler Prüfstein für die Glaubwürdigkeit der Lissabon-Strategie.



Drucksache 915/04

... /EG um. Danach hat sich der Arbeitgeber die für die Gefährdungsbeurteilung notwendigen Informationen beim Inverkehrbringer oder bei anderen ohne weiteres zugänglichen Stellen zu beschaffen. Satz 2 verweist dabei insbesondere auch auf die Beurteilungen, die aufgrund von EG-Richtlinien zu chemischen Stoffe für die Verwender erstellt werden müssen. Als Beispiel hierfür ist die EG-Altstoffverordnung zu nennen, die eine Verpflichtung zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung für die Verwender enthält. In der Diskussion um die künftige EU-Chemikalienpolitik ("REACH-Verordnung") wird dieser Ansatz ebenfalls übernommen. Im Rahmen der Registrierung der



Drucksache 7/17 PDF-Dokument



Drucksache 32/18 PDF-Dokument



Drucksache 95/18 PDF-Dokument



Drucksache 153/07 PDF-Dokument



Drucksache 559/16 PDF-Dokument



Drucksache 617/09 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.