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"Rahmenbefehl"


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Drucksache 298/09

... "1 eingegangen ist. Die Bekämpfung des Kinderhandels ist auch in der EU-Kinderrechtsstrategie2 erfasst. Das Ziel der Bekämpfung des Menschenhandels und der Unterstützung der Opfer steht im Einklang mit der Regelung im Rahmenbeschluss 2001/220/JI des Rates über die Stellung des Opfers im Strafverfahren3 und in der Richtlinie 2004/81/EG des Rates über die Erteilung von Aufenthaltstiteln4, die sich mit Einwanderungsfragen befasst und ausschließlich auf Drittstaatsangehörige Anwendung findet. Alle Bestimmungen des vorliegenden Rahmenbeschlusses finden insoweit Anwendung, als die Aspekte, die sie betreffen, nicht unter die erwähnte Richtlinie fallen. Das Ziel der Bekämpfung des Menschenhandels steht auch im Einklang mit der Richtlinie 2004/80/EG des Rates zur Entschädigung der Opfer von Straftaten5, der zufolge solche Opfer in grenzüberschreitenden Fällen leichter Zugang zur Entschädigung erhalten sollen, und mit dem Rahmenbeschluss 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität6. Der Menschenhandel wurde außerdem in die Liste der Straftaten aufgenommen, bei denen im Einklang mit dem Rahmenbefehl 2002/584/JI des Rates über den Europäischen Haftbefehl7 eine Übergabe aufgrund eines Europäischen Haftbefehls erfolgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 298/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung von interessierten Kreisen

2.1.1. Anhörungsmethoden und allgemeines Profil der Befragten

2.1.2. Zusammenfassung der Beiträge

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

Option 1:

Option 2:

Option 3:

Option 4:

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

A Bestimmungen des materiellen Strafrechts

B Gerichtliche Zuständigkeit und Strafverfolgung

C Opferrechte im Strafverfahren

D Unterstützung der Opfer

E Prävention

F Kontrolle

3.2. Mehrwert des Vorschlags gegenüber dem Übereinkommen des Europarats zur

3.3. Rechtsgrundlage

4. Subsidiaritätsprinzip

5. Grundsatz der Verhältnismässigkeit

6. Wahl des Instruments

7. Auswirkungen auf den Haushalt

8. Weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel

Artikel 2
Anstiftung, Beihilfe und Versuch

Artikel 3
Strafen und erschwerende Umstände

Artikel 4
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 5
Sanktionen gegen juristische Personen

Artikel 6
Keine Verhängung von Sanktionen gegen Opfer

Artikel 7
Ermittlung und Strafverfolgung

Artikel 8
Gerichtliche Zuständigkeit und Koordinierung der Strafverfolgung

Artikel 9
Schutz besonders gefährdeter Opfer von Menschenhandel in Strafverfahren

Artikel 10
Unterstützung der Opfer

Artikel 11
Besondere Schutzmaßnahmen für Kinder

Artikel 12
Prävention

Artikel 13
Kontrolle

Artikel 14
Geografischer Anwendungsbereich

Artikel 15
Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI

Artikel 16
Umsetzung

Artikel 17
Inkrafttreten


 
 
 


Suchbeispiele:


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