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24 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Quotensystem"


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Drucksache 398/1/19

... Anwendung findet, gemäß § 3 Nummer 9 in Verkehr bringt oder gemäß § 3 Nummer 10 verwendet, hat dazu beizutragen, dass die Anforderungen des Quotensystems aus Kapitel IV der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 398/1/19




Zu Artikel 16a

,Artikel 16a Änderung des Chemikaliengesetzes

§ 12i

§ 12j


 
 
 


Drucksache 398/19 (Beschluss)

... Anwendung findet, gemäß § 3 Nummer 9 in Verkehr bringt oder gemäß § 3 Nummer 10 verwendet, hat dazu beizutragen, dass die Anforderungen des Quotensystems aus Kapitel IV der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 398/19 (Beschluss)




Zu Artikel 16a

,Artikel 16a Änderung des Chemikaliengesetzes

§ 12i

§ 12j


 
 
 


Drucksache 735/11

... Demzufolge kann die Aufnahmefähigkeit einer der Faktoren sein, der bei der Prüfung eines Antrags berücksichtigt werden kann, sie lässt sich aber nicht dahin auslegen, dass damit ein wie auch immer geartetes Quotensystem oder eine ohne Rücksicht auf die besonderen Umstände der jeweiligen Fälle vorgeschriebene dreijährige Wartefrist zugelassen würde. Von dieser Ausnahmeregelung macht nur ein Mitgliedstaat Gebrauch.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 735/11




I. Einleitung Ziel des Grünbuchs

II. Fragen an die Interessenträger

1. Anwendungsbereich

1.1 Wer kann als Zusammenführender gelten?

Frage 1

1.2. In Frage kommende Familienangehörige

Frage 2

Frage 3

1.2.2. Fakultativklausel - andere Familienangehörige

Frage 4

2. Voraussetzungen für die Ausübung des rechts auf Familienzusammenführung

2.1 Integrationsmaßnahmen

Frage 5

2.2 Wartefrist und Aufnahmefähigkeit

Frage 6

3. Einreise Aufenthalt der Familienangehörigen

Frage 7

4. Fragen IM Zusammenhang mit ASYL

4.1 Ausschluss des subsidiären Schutzes

Frage 8

4.2 Fragen im Zusammenhang mit Asyl

Frage 9

5. Betrug, Missbrauch, Verfahrensfragen

5.1 Befragungen und Nachforschungen

Frage 10

5.2 Scheinehen

Frage 11

5.3 Gebühren

Frage 12

5.4 Dauer des Verfahrens - Frist für die Verwaltungsentscheidung

Frage 13

Frage 14

6. Fazit Weiteres Vorgehen

Anhang
Familienzusammenführung in Zahlen


 
 
 


Drucksache 410/11 (Beschluss)

... 3. Eine Neuregelung der Rückwürfe bzw. des Anlandegebots ist dringend erforderlich. Der Bundesrat trägt grundsätzlich ein Rückwurfverbot mit. Die von der Kommission vorgeschlagene Regelung (Anlandegebot) muss aber mit dem Quotensystem verknüpft werden. Für einzelne Fischereien, wie z.B. die Krabbenfischerei, sind in begrenztem Rahmen besondere Regelungen bezüglich der Rückwürfe erforderlich. Ein totales Rückwurfverbot wäre hier nicht sinnvoll, weil ein Großteil der wieder über Bord gegebenen Mengen in der Krabbenfischerei aus überlebensfähigen kleinen Krabben und Plattfischen besteht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 410/11 (Beschluss)




Zu den Vorlagen insgesamt

Zu BR-Drucksache 411/11

Zu BR-Drucksache 414/11


 
 
 


Drucksache 582/1/11

... 5. Der Bundesrat begrüßt den in der Mitteilung der Kommission geäußerten Prüfansatz, ob Mindestvorschriften für die Festlegung von Straftatbeständen und Strafen im Bereich der Fischereipolitik eine wirksame grenzübergreifende Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften unterstützen würden. Die Kommission führt in ihrer Analyse zur Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) aus, dass derzeitig trotz des umfänglichen Quotensystems u.a. Probleme im Hinblick auf Überfischung und Flottenüberkapazität bestehen; hierzu verweist der Bundesrat auf seine Stellungnahmen zur Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (BR-Drucksachen 410/11(B) vom 23. September 2011 und 386/09(B) vom 27. November 2009). Er sieht in der Erarbeitung von fachspezifischen strafrechtlichen Mindestvorschriften, die bestehende Lücken und Mängel in der Verfolgung von Rechtsverstößen beseitigen und dadurch eine wirksame Durchsetzung des EU-Rechts herbeiführen können, eine Unterstützung der konsequenten Umsetzung der GFP-Maßnahmen im EU-Binnenmeer.



Drucksache 582/11 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat begrüßt den in der Mitteilung der Kommission geäußerten Prüfansatz, ob Mindestvorschriften für die Festlegung von Straftatbeständen und Strafen im Bereich der Fischereipolitik eine wirksame grenzübergreifende Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften unterstützen würden. Die Kommission führt in ihrer Analyse zur Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) aus, dass derzeitig trotz des umfänglichen Quotensystems u.a. Probleme im Hinblick auf Überfischung und Flottenüberkapazität bestehen; hierzu verweist der Bundesrat auf seine Stellungnahmen zur Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (BR-Drucksachen 410/11(B) vom 23. September 2011 und 386/09(B) vom 27. November 2009). Er sieht in der Erarbeitung von fachspezifischen strafrechtlichen Mindestvorschriften, die bestehende Lücken und Mängel in der Verfolgung von Rechtsverstößen beseitigen und dadurch eine wirksame Durchsetzung des EU-Rechts herbeiführen können, eine Unterstützung der konsequenten Umsetzung der GFP-Maßnahmen im EU-Binnenmeer.



Drucksache 21/10

... Zur Entschließung insgesamt "Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zum nächstmöglichen Übertragungsstellentermin die rechtlichen Voraussetzungen für eine bundesweite Handelbarkeit von Milchquoten zu schaffen. Gleichzeitig ist das bestehende Milchquotensystem von nicht mehr zeitgemäßen Beschränkungen und Fristen zu befreien.



Drucksache 21/10 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zum nächstmöglichen Übertragungsstellentermin die rechtlichen Voraussetzungen für eine bundesweite Handelbarkeit von Milchquoten zu schaffen. Gleichzeitig ist das bestehende Milchquotensystem von nicht mehr zeitgemäßen Beschränkungen und Fristen zu befreien.



Drucksache 761/1/09

... 2. Der Vorschlag ist im Hinblick auf das Auslaufen des Quotensystems 2015 nicht geeignet. Diese Maßnahme würde durch Verknappung ein Ansteigen der Quotenpreise bewirken und damit Kapital, welches betrieblichen Zukunftsinvestitionen vorbehalten sein sollte, unnötig für den Kauf künstlich verteuerter Milchquote binden. Insbesondere Zukunftsbetriebe wären davon negativ betroffen. Eine nationale Umsetzung dieses Vorschlags wäre kontraproduktiv und nachteilig für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Milchwirtschaft. Zudem ist von dem Vorschlag keine den Milchpreis stabilisierende Wirkung zu erwarten.



Drucksache 761/09 (Beschluss)

... 2. Der Vorschlag ist im Hinblick auf das Auslaufen des Quotensystems 2015 nicht geeignet. Diese Maßnahme würde durch Verknappung ein Ansteigen der Quotenpreise bewirken und damit Kapital, welches betrieblichen Zukunftsinvestitionen vorbehalten sein sollte, unnötig für den Kauf künstlich verteuerter Milchquote binden. Insbesondere Zukunftsbetriebe wären davon negativ betroffen. Eine nationale Umsetzung dieses Vorschlags wäre kontraproduktiv und nachteilig für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Milchwirtschaft. Zudem ist von dem Vorschlag keine den Milchpreis stabilisierende Wirkung zu erwarten.



Drucksache 234/08

... Der Bundesrat vertritt in seiner Entschließung die Auffassung, dass bereits jetzt Chancen einer Flexibilisierung des Quotensystems genutzt werden sollten, um leistungsfähigen Milchviehbetrieben neue Wachstumsmöglichkeiten zu eröffnen. Aus seiner Sicht ist dabei eine Senkung der Superabgabe einer linearen Erhöhung der Milchquote vorzuziehen. Zusätzlich sollte nach Auffassung des Bundesrates eine EU-weite Saldierung zur Lockerung des Systems vorgesehen werden. Diese Maßnahmen sollen in eine Gesamtkonzeption zum Auslaufen der Milchquotenregelung integriert werden.



Drucksache 367/08D

... Quotensysteme

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/08D




Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 247/2006

Artikel 2
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 320/2006

Artikel 13a
Staatliche Beihilfen

Artikel 3
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1405/2006

Artikel 4
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

Unterabschnitt II
Eröffnung und Aussetzung des Ankaufs

Artikel 11
Zeiträume der öffentlichen Intervention

Artikel 12
Eröffnung der öffentlichen Intervention

Artikel 13
Interventionshöchstmengen

Unterabschnitt III
Interventionspreise

Artikel 18
Interventionspreise

Artikel 34a
Bedingungen für die Gewährung der Beihilfe für Butter

Artikel 55
Quotensysteme

Abschnitt III
A Quoten für Kartoffelstärke

Artikel 84a
Quoten für die Kartoffelstärkeerzeugung

Unterabschnitt III
Kartoffelstärke

Artikel 95a
Prämie für Kartoffelstärke

Artikel 99
Beihilfe zur Verwendung von Magermilch und Magermilchpulver als Futtermittel

Artikel 100
Beihilfe für die Verarbeitung von Magermilch zu Kasein und Kaseinat

Artikel 119
Verwendung von Kasein und Kaseinat zur Käseherstellung

Artikel 180
Anwendung der Artikel 87, 88 und 89 EG-Vertrag

Artikel 5
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 3/2008

Artikel 6
Änderung der Verordnung (EG) Nr. [...]/2008 [GMO Wein]

Artikel 7
Aufhebungen

Artikel 8
Inkrafttreten

Anhang I

Anhang II

Anhang Xa
Quoten für Kartoffelstärke gemäß Artikel 84a

Anhang III

Vorschlag

Artikel 1
Die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 wird wie folgt geändert:

Artikel 12a
Revision

Artikel 16a
Spezifische Vorhaben für bestimmte Prioritäten

Artikel 2

Anhang

Anhang II
Exemplarische Liste von Vorhabensarten für die Prioritäten nach Artikel 16a

Vorschlag

Einziger Artikel

Anhang

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 335/08

... Im Rahmen der Umsetzung des EU-Beschlusses zur zweiprozentigen Milchquotenerhöhung werden zwei Informationspflichten der Wirtschaft geändert. Diese Änderungen bauen auf das bestehende Milchquotensystem auf und führen nach Angaben des Ressorts zu Bürokratiekosten in Höhe von 62.000 Euro.



Drucksache 10/08C

... -Energien-Gesetz darstellt, wäre ein sog. Quotensystem. In diesem werden keine festen, nach Sparten differenzierten Abnahmepreise für Strom aus erneuerbaren Energien, sondern lediglich Mengenziele festgelegt. Aktuelle Untersuchungen der Europäischen Kommission (KOM (2005)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/08C




Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Zugrundeliegender Sachverhalt und wesentliche Erkenntnisquellen

1. Energiewirtschaftlicher Hintergrund

2. Bisherige Erfolge des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

3. Wesentliche Erkenntnisquellen

IV. Wesentliche Änderungen zur geltenden Rechtslage

1. Weitere Erhöhung von Effektivität und Effizienz

a. Wasserkraft

b. Biomasse

c. Windenergieanlagen

d. Fotovoltaik

2. Weiterentwicklung des Energiesystems

3. Marktintegration

V. Alternativen

VI. Mitteilungspflichten

VII. Gesetzesfolgen

1. Gewollte und ungewollte Auswirkungen

a. Entwicklung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien

b. Beitrag des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes zum Klimaschutz

c. Wirkungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf Natur und Landschaft

d. Einzel- und gesamtwirtschaftliche Aspekte des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

e. Innovationen, Umsätze und Arbeitsplätze durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz

2. Kosten für die öffentlichen Haushalte

3. Kosten für Wirtschaft und Verbraucher

4. Bürokratiekosten

a. Neue Informationspflichten

b. Geänderte Informationspflichten

c. Unveränderte Informationspflichten und ihre Standorte nach altem und neuem Recht

d. Abschaffung und Vereinfachungen von Informationspflichten

VIII. Zeitliche Geltung

IX. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

X. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

XI. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen


 
 
 


Drucksache 571/08

... Quotensysteme und Produktionspotenzial

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 571/08




Begründung

1. Kontext

Gründe und Ziele des Vorschlags: Vervollständigung des neuen GAP-Rechtsrahmens, der Verordnung über die einheitliche GMO EG Nr. 1234/2007

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte und Hauptmerkmale der horizontalen GMO

Rechtsgrundlage

Inhalt des Vorschlags

Subsidiaritätsprinzip

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Vereinfachung

Artikel 1
Die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 wird wie folgt geändert:

Artikel 55
Quotensysteme und Produktionspotenzial.

Abschnitt IV
Verfahrensvorschriften für Zucker- und Milchquoten”.

Abschnitt IV
A Produktionspotenzial im Weinsektor

Unterabschnitt I
Widerrechtliche Anpflanzungen

Artikel 85a
Nach dem 31. August 1998 getätigte widerrechtliche Anpflanzungen

Artikel 85b
Obligatorische Regularisierung der vor dem 1. September 1998 getätigten widerrechtlichen Anpflanzungen

Artikel 85c
Kontrolle des Nichtinverkehrbringens und der Destillation

Artikel 85d
Flankierende Maßnahmen

Artikel 85e
Durchführungsmaßnahmen

Unterabschnitt II
Vorübergehende Pflanzungsrechtregelung

Artikel 85f
Laufzeit

Artikel 85g
Vorübergehendes Rebpflanzungsverbot

Artikel 85h
Neuanpflanzungsrechte

Artikel 85i
Wiederbepflanzungsrechte

Artikel 85j
Nationale und regionale Reserve von Pflanzungsrechten

Artikel 85k
Erteilung von Pflanzungsrechten aus der Reserve

Artikel 85l
De minimis

Artikel 85m
Strengere nationale Vorschriften

Artikel 85n
Durchführungsmaßnahmen

Unterabschnitt III
Rodungsregelung

Artikel 85o
Laufzeit

Artikel 85p
Geltungsbereich und Begriffsbestimmung

Artikel 85q
Bedingungen für die Inanspruchnahme

Artikel 85r
Höhe der Rodungsprämie

Artikel 85s
Verfahren und Finanzmittel

Artikel 85t
Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen

Artikel 85u
Ausnahmen

Artikel 85v
De minimis

Artikel 85w
Ergänzende einzelstaatliche Beihilfe

Artikel 85x
Durchführungsmaßnahmen

Abschnitt IV
B Stützungsprogramme im Weinsektor

Unterabschnitt I
Einleitende Bestimmungen

Artikel 103i
Geltungsbereich

Artikel 103j
Vereinbarkeit und Kohärenz

Unterabschnitt II
Einreichung und Inhalt von Stützungsprogrammen

Artikel 103k
Einreichung von Stützungsprogrammen

Artikel 103l
Inhalt der Stützungsprogramme

Artikel 103m
Förderfähige Maßnahmen

Artikel 103n
Allgemeine Vorschriften für die Stützungsprogramme

Unterabschnitt III
Besondere Stützungsmassnahmen

Artikel 103o
Betriebsprämienregelung und Unterstützung für Weinbauern

Artikel 103p
Absatzförderung auf Drittlandsmärkten

Artikel 103q
Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen

Artikel 103r
Grüne Weinlese

Artikel 103s
Fonds auf Gegenseitigkeit

Artikel 103t
Ernteversicherung

Artikel 103u
Investitionen

Artikel 103v
Destillation von Nebenerzeugnissen

Artikel 103w
Destillation von Trinkalkohol

Artikel 103x
Dringlichkeitsdestillation

Artikel 103y
Verwendung von konzentriertem Traubenmost

Artikel 103z
Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen

Unterabschnitt IV
Verfahrensvorschriften

Artikel 103za
Durchführungsmaßnahmen

Kapitel I
Vermarktungs- und Herstellungsvorschriften

Abschnitt I
Vermarktungsvorschriften

Artikel 113c
Vermarktungsregeln zur Verbesserung und Stabilisierung des gemeinsamen Marktes für Weine

Artikel 113d
Besondere Vorschriften für die Vermarktung von Wein

Abschnitt I
A Ursprungsbezeichnungen, geografische Angaben und traditionelle Begriffe im Weinsektor

Artikel 118a
Geltungsbereich

Unterabschnitt I
Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben

Artikel 118b
Begriffsbestimmungen

Artikel 118c
Inhalt der Schutzanträge

Artikel 118d
Schutzantrag für ein geografisches Gebiet in einem Drittland

Artikel 118e
Antragsteller

Artikel 118f
Nationales Vorverfahren

Artikel 118g
Prüfung durch die Kommission

Artikel 118h
Einspruchverfahren

Artikel 118i
Entscheidung über den Schutz

Artikel 118j
Homonyme

Artikel 118k
Gründe für die Verweigerung des Schutzes

Artikel 118l
Beziehung zu Marken

Artikel 118m
Schutz

Artikel 118n
Register

Artikel 118o
Benennung der zuständigen Kontrollbehörde

Artikel 118p
Kontrolle der Einhaltung der Spezifikationen

Artikel 118q
Änderungen der Produktspezifikationen

Artikel 118r
Löschung

Artikel 118s
Bestehende geschützte Weinnamen

Artikel 118t
Gebühren

Unterabschnitt II
Traditionelle Begriffe

Artikel 118u
Begriffsbestimmungen

Artikel 118v
Schutz

Abschnitt I
B Kennzeichnung und Aufmachung im Weinsektor

Artikel 118w
Begriffsbestimmung

Artikel 118x
Anwendbarkeit horizontaler Vorschriften

Artikel 118y
Obligatorische Angaben

Artikel 118z
Fakultative Angaben

Artikel 118za
Sprachen

Artikel 118zb
Anwendung

Abschnitt II
A Herstellungsvorschriften im Weinsektor

Unterabschnitt I
Keltertraubensorten

Artikel 120a
Klassifizierung von Keltertraubensorten

Unterabschnitt II
Önologische Verfahren und Einschränkungen

Artikel 120b
Geltungsbereich

Artikel 120c
Önologische Verfahren und Einschränkungen

Artikel 120d
Von den Mitgliedstaaten beschlossene restriktivere Vorschriften

Artikel 120e
Zulassung von önologischen Verfahren und Einschränkungen

Artikel 120f
Zulassungskriterien

Artikel 120g
Analysemethoden

Abschnitt I
B Regeln für Erzeugerorganisationen und Branchenverbände im Weinsektor

Artikel 125o
Anerkennung

Artikel 133a
Besondere Sicherheit im Weinsektor

Unterabschnitt V
Sonderbestimmungen für Einfuhren von Wein

Artikel 158a
Besondere Einfuhranforderungen für Wein

Artikel 175
Anwendung der Artikel 81 bis 86 des EG-Vertrags

Artikel 182a
Einzelstaatliche Beihilfe für Dringlichkeitsdestillation

Artikel 185a
Weinbaukartei und Aufstellung über das Produktionspotenzial

Artikel 185b
Obligatorische Mitteilungen im Weinsektor

Artikel 185c
Begleitdokumente und Register im Weinsektor

Artikel 185d
Benennung der zuständigen einzelstaatlichen Behörden im Weinsektor

Artikel 188a
Mitteilungen und Bewertung im Weinsektor

Artikel 190a

Artikel 194a
Kompatibilität mit dem Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 196
Organisation des Verwaltungsausschusses

Artikel 203b
Übergangsbestimmungen im Weinsektor

Artikel 2
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1184/2006

Artikel 1

Artikel 3
Aufhebungen und befristete weitere Anwendung

Artikel 4
Inkrafttreten

Anhang I

Teil IIIa
: Begriffsbestimmungen für den Weinsektor

Anhang II

Anhang Xb
Haushaltsmittel für Stützungsprogramme (gemäß Artikel 103n Absatz 1)

Anhang Xc
Haushaltsmittel für die Entwicklung des ländlichen Raums gemäß Artikel 190a Absatz 3

Anhang Xd
Haushaltsmittel für die Rodungsregelung

Anhang Xe
Flächen, die die Mitgliedstaaten für nicht rodungsfähig erklären können (gemäß Artikel 85u Absätze 1, 2 und 5) in ha

Anhang III

Anhang XIb
Kategorien von Weinbauerzeugnissen

1. Wein

2. Jungwein

3. Likörwein

4. Schaumwein

5. Qualitätsschaumwein

6. Aromatischer Qualitätsschaumwein

7. Schaumwein mit zugesetzter Kohlensäure

8. Perlwein

9. Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure

10. Traubenmost

11. Teilweise gegorener Traubenmost

12. Teilweise gegorener Traubenmost aus eingetrockneten Trauben

13. Konzentrierter Traubenmost

14. Rektifiziertes Traubenmostkonzentrat

15. Wein aus eingetrockneten Trauben

16. Wein aus überreifen Trauben

17. Weinessig

Anlage zu
Anhang XIb Weinbauzonen

Anhang IV

Anhang XVa
Anreicherung, Säuerung und Entsäuerung in bestimmten Weinbauzonen

A. Anreicherungsgrenzen

B. Anreicherungsverfahren

C. Säuerung und Entsäuerung

D. Behandlungen

Anhang XVb
Einschränkungen

A. Allgemeines

B. Frische Trauben, Traubenmost und Traubensaft

C. Weinmischungen

D. Nebenerzeugnisse

Anhang V


 
 
 


Drucksache 929/08

... N. in der Erwägung, dass für Studierende die Freizügigkeit oder der Zugang zur Bildung in anderen Mitgliedstaaten der Union weiterhin durch Verwaltungshemmnisse oder Quotensysteme (die Studierende aus anderen Staaten bei der Einschreibung für ein Studium diskriminieren) erschwert wird; in der Erwägung, dass die Eingriffsmöglichkeit der Union ausschließlich auf diejenigen Fälle beschränkt ist, in denen eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit vorliegt,

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Drucksache 929/08




Interinstitutionelle Zusammenarbeit

Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten

Kampf gegen Diskriminierung in der Europäischen Union


 
 
 


Drucksache 10/08

... hat sich als effektiv im Hinblick auf die Ausbauziele erwiesen. Es wird international als beispielhaft angesehen. Analysen der Europäischen Kommission haben gezeigt, dass Einspeisetarife, wie Sie das EEG vorsieht, derzeit in der Regel kostengünstiger und wirksamer sind als so genannte Quotensysteme, vor allem im Bereich der Windenergie.

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Drucksache 10/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Gesetzliches Schuldverhältnis

Teil 2
Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 5
Anschluss

§ 6
Anschlussvoraussetzungen

§ 7
Ausführung und Nutzung des Anschlusses

§ 8
Abnahme, Übertragung und Verteilung

Abschnitt 2
Kapazitätserweiterung und Einspeisemanagement

§ 9
Erweiterung der Netzkapazität

§ 10
Schadensersatz

§ 11
Einspeisemanagement

§ 12
Härtefallregelung

Abschnitt 3
Kosten

§ 13
Netzanschluss

§ 14
Kapazitätserweiterung

§ 15
Vertragliche Vereinbarung

Teil 3
Vergütung

Abschnitt 1
Allgemeine Vergütungsvorschriften

§ 16
Vergütungsanspruch

§ 17
Eigenvermarktung

§ 18
Vergütungsberechnung

§ 19
Vergütung für Strom aus mehreren Anlagen

§ 20
Degression

§ 21
Vergütungsbeginn und -dauer

§ 22
Aufrechnung

Abschnitt 2
Besondere Vergütungsvorschriften

§ 23
Wasserkraft

§ 24
Deponiegas

§ 25
Klärgas

§ 26
Grubengas

§ 27
Biomasse

§ 28
Geothermie

§ 29
Windenergie

§ 30
Windenergie Repowering

§ 31
Windenergie Offshore

§ 32
Solare Strahlungsenergie

§ 33
Solare Strahlungsenergie an oder auf Gebäuden

Teil 4
Ausgleichsmechanismus

Abschnitt 1
Bundesweiter Ausgleich

§ 34
Weitergabe an den Übertragungsnetzbetreiber

§ 36
Ausgleich zwischen den Übertragungsnetzbetreibern

§ 37
Weitergabe an die Lieferanten

§ 38
Nachträgliche Korrekturen

§ 39
Abschlagszahlungen

Abschnitt 2
Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen

§ 40
Grundsatz

§ 41
Unternehmen des produzierenden Gewerbes

§ 42
Schienenbahnen

§ 43
Antragsfrist und Entscheidungswirkung

§ 44
Auskunftspflicht

Teil 5
Transparenz

Abschnitt 1
Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten

§ 45
Grundsatz

§ 46
Anlagenbetreiberinnen und -betreiber

§ 47
Netzbetreiber

§ 48
Übertragungsnetzbetreiber

§ 49
Elektrizitätsversorgungsunternehmen

§ 50
Testierung

§ 51
Information der Bundesnetzagentur

§ 52
Information der Öffentlichkeit

Abschnitt 2
Differenzkosten

§ 53
Anzeige

§ 54
Abrechnung

Abschnitt 3
Herkunftsnachweis und Doppelvermarktungsverbot

§ 55
Herkunftsnachweis

§ 56
Doppelvermarktungsverbot

Teil 6
Rechtsschutz und behördliches Verfahren

§ 57
Clearingstelle

§ 58
Verbraucherschutz

§ 59
Einstweiliger Rechtsschutz

§ 60
Nutzung von Seewasserstraßen

§ 61
Aufgaben der Bundesnetzagentur

§ 62
Bußgeldvorschriften

§ 63
Fachaufsicht

Teil 7
Verordnungsermächtigung, Erfahrungsbericht, Übergangsbestimmungen

§ 64
Verordnungsermächtigung

§ 65
Erfahrungsbericht

§ 66
Übergangsbestimmungen

Anlage n

Anlage 1
: Technologie-Bonus

Anlage 2
(zu § 27 Abs. 4 Nr. 2): Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen

I. Anspruchsvoraussetzungen

II. Begriffsbestimmungen

III. Positivliste

IV. Negativliste

V. Positivliste der rein pflanzlichen Nebenprodukte und ihrer Standard-Biogaserträge

VI. Bonushöhe

VII. Entstehen und Erlöschen des Anspruchs

Anlage 3
(zu § 27 Abs. 4 Nr. 3): KWK-Bonus

I. Anspruchsvoraussetzungen

II. Erforderliche Nachweise

III. Positivliste

IV. Negativliste

Anlage 4
(zu § 28 Abs. 2): Wärmenutzungs-Bonus

I. Anspruchsvoraussetzungen

II. Erforderliche Nachweise

III. Positivliste

IV. Negativliste

Anlage 5
(zu § 29): Referenzertrag

Artikel 2
Änderung des Projekt-Mechanismen-Gesetzes

Artikel 3
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Artikel 5
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Unterlassungsklagengesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung


 
 
 


Drucksache 738/07

... Ein die Produktion begrenzendes Milchquotensystem hat seine Berechtigung bei einer Überproduktion von Milch und niedrigen Milcherzeugerpreisen. Bei der derzeitigen guten Marktlage für Milch und Milchprodukte ist ein restriktives Quotenregime nicht mehr zeitgemäß. Die landwirtschaftlichen Betriebe müssen auf diese Situation und den zu erwartenden Milchquotenausstieg im Jahre 2014/2015 durch geeignete Maßnahmen, die das System lockern, vorbereitet werden. Am besten geeignet dafür ist eine wirkungsvolle Senkung der Superabgabe, da sie unmittelbar und zielgerichtet ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand wirkt und insbesondere den leistungsfähigen Milchviehbetrieben neue Wachstumsmöglichkeiten gibt. In die gleiche Richtung wirkt eine EU-weite Saldierung. Eine lineare Milchquotenerhöhung in den Mitgliedstaaten, so wie sie die Kommission plant, ist hingegen weitaus weniger zielgerichtet, da sie auch Milcherzeugern, die die zusätzliche Quote nicht benötigen, als auch Regionen, die schon jetzt das Kontingent nicht erfüllen, zugute käme und zusätzlichen Verwaltungsaufwand produziert. Begleitmaßnahmen sollten auf Grundlage des von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf der Agrarministerkonferenz am 28. September 2007 in Saarbrücken vorgelegten Berichtes mit den im EU-Haushalt für den Milchbereich bisher veranschlagten und frei werdenden Mitteln finanziert werden.



Drucksache 738/07 (Beschluss)

... Ein die Produktion begrenzendes Milchquotensystem hat seine Berechtigung bei einer Überproduktion von Milch und niedrigen Milcherzeugerpreisen. Bei der derzeitigen guten Marktlage für Milch und Milchprodukte ist ein restriktives Quotenregime nicht mehr zeitgemäß. Die landwirtschaftlichen Betriebe müssen auf diese Situation und den zu erwartenden Milchquotenausstieg im Jahre 2014/2015 durch geeignete Maßnahmen, die das System lockern, vorbereitet werden. Am besten geeignet dafür ist eine wirkungsvolle Senkung der Superabgabe, da sie unmittelbar und zielgerichtet ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand wirkt und insbesondere den leistungsfähigen Milchviehbetrieben neue Wachstumsmöglichkeiten gibt. In die gleiche Richtung wirkt eine EU-weite Saldierung. Eine lineare Milchquotenerhöhung in den Mitgliedstaaten, so wie sie die Kommission plant, ist hingegen weitaus weniger zielgerichtet da sie auch Milcherzeugern, die die zusätzliche Quote nicht benötigen, als auch Regionen, die schon jetzt das Kontingent nicht erfüllen, zugute käme und zusätzlichen Verwaltungsaufwand produziert. Begleitmaßnahmen sollten auf Grundlage des von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf der Agrarministerkonferenz am 28. September 2007 in Saarbrücken vorgelegten Berichts mit den im EU-Haushalt für den Milchbereich bisher veranschlagten und frei werdenden Mitteln finanziert werden.



Drucksache 936/07

... Diese Verordnung dient der Durchführung der Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über das Quotensystem für Milch und andere Milcherzeugnisse (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 936/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zuständigkeiten

§ 3
Betriebssitz

§ 4
Unschädliche Beseitigung

§ 5
Bundes- und Landesreserven

§ 6
Einziehung und Zuteilung

§ 7
Überschussabgabe

Abschnitt 2
Übertragungen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Regelungen

§ 8
Grundsätze

§ 9
Pflicht zur Weiterübertragung

§ 10
Umgehungen

Unterabschnitt 2
Übertragungsstellenverfahren für Anlieferungsquoten

§ 11
Grundsätze

§ 12
Angebote

§ 13
Nachfragegebote

§ 14
Einreichung und Bestätigung der Gebote

§ 15
Übertragungsbereiche

§ 16
Übertragungsstellen

§ 17
Gleichgewichtspreis

§ 18
Festlegung der Übertragungen

§ 19
Durchführung der Übertragungen

§ 20
Aufzeichnungen

Unterabschnitt 3
Besondere Übertragungen

§ 21
Erbfolge, Verwandte und Ehegatten

§ 22
Betriebsübertragung

§ 23
Gesellschafterstellung

§ 24
Beschränkungen zur Abgrenzung der Übertragungsbereiche

§ 25
Ausscheiden eines Gesellschafters; Auflösung einer Gesellschaft

§ 26
Insolvenz

§ 27
Verfahren der Übertragungsbescheinigung

§ 28
Inhalt der Übertragungsbescheinigung

§ 29
Spätere Antragstellung

§ 30
Zeitweilige Übertragung im Falle verendeter oder getöteter Milchkühe

Abschnitt 3
Kürzung, Einziehung, Umwandlung und Saldierung

§ 31
Kürzung von Quoten und Referenzfettgehalten

§ 32
Einziehung nicht genutzter Quoten

§ 33
Umwandlung von Quoten

§ 34
Saldierung nicht genutzter Quoten

Abschnitt 4
Durchführung und Kontrolle

§ 35
Neuberechnung von Quoten und Referenzfettgehalten

§ 36
Beförderungsdokumente

§ 37
Zulassung der Käufer

§ 38
Käuferwechsel

§ 39
Erhebung der Überschussabgabe bei Anlieferungen

§ 40
Mitteilungen der Käufer

§ 41
Mehrere Käufer

§ 42
Erhebung der Überschussabgabe bei Direktverkäufen

§ 43
Äquivalenzmengen für Käse

§ 44
Mitwirkungspflichten

§ 45
Aufbewahrungsfristen

§ 46
Mitteilungen der Länder

Abschnitt 5
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 47
Ordnungswidrigkeiten

§ 48
Behandlung laufender Pachtverträge

§ 49
Übernahmerecht des Pächters

§ 50
Übertragung übernommener Quoten

§ 51
Ausnahmen

§ 52
Übertragungsbescheinigungen bei Beendigung von Pachtverträgen

§ 53
Zuteilung von Quoten in den Zwölfmonatszeiträumen 2006/07 bis 2008/09

§ 54
Neuberechnung auf Grund einer Erhöhung nach § 53

§ 55
Erhöhung von zeitweilig übertragenen Quoten

§ 56
Übergangsregelungen

§ 57
Aufhebung von Vorschriften

§ 58
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Zielsetzung

3 Kosten

I. Allgemeine Kosten

II. Bürokratiekosten

3 Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zum Titel und zu § 1

Zu § 2

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 10

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 20

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 30

Zu § 33

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 52

Zu § 56

Zu § 57

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Ablöseverordnung zur Milchquotenverordnung


 
 
 


Drucksache 865/07

... Dafür sorgen, dass die Offenheit den EU-Bürgern zugute kommt: Bessere Standards, niedrigere Preise und größere Auswahl müssen durch sorgfältige Beobachtung der Märkte und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Funktionsfähigkeit bzw. durch Schaffung von dem Wettbewerb förderlichen Rahmenbedingungen auf EU-Ebene oder innerhalb der Mitgliedstaaten erreicht werden. Der EU obliegt eine spezifische Verantwortung für das Followup von Handelsvereinbarungen und dafür, dass die beabsichtigten Wirkungen auch eintreten. Der Textilsektor ist ein gutes Beispiel dafür, welche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Marktöffnung gegeben sein müssen. Im Januar 2005 wurde nach einer etwa zehnjährigen Übergangsphase ein 40 Jahre lang bestehendes Quotensystem im Textil- und Bekleidungsbereich (das "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 865/07




Mitteilung

Mitteilung

1. Einführung

2. Chancen für die Bürger nutzen

2.1. Verbraucher und KMU stärken

2.2. Die Globalisierung für Europa nutzbar machen

2.3. Neue Grenzen: Wissen und Innovation

2.4. Soziale, ökologische und Kohäsions-Dimension

3. Den Binnenmarkt zum Erfolg führen

3.1. Stärker faktengestützte und wirkungsorientierte Steuerung des Binnenmarktes

3.2. Besser abgestimmtes Instrumentarium und bessere Rechtsdurchsetzung

3.3. Stärkere Dezentralisierung und Nutzung von Netzen

3.4. Leichter zugängliche und bessere Informationen

4. Fazit

Mitteilung

1. Einführung

2. Die Rolle der Eu: Gemeinsame Regeln schaffen und dabei die Vielfalt wahren

2.1. Handlungsspektrum der EU

2.2. Das Prinzip: Sicherung der Interessen der Allgemeinheit vor dem Hintergrund des Binnenmarktes

2.3. Blickpunkt Sozialdienstleistungen

2.4. Blickpunkt Gesundheitsversorgung

3. Das Protokoll: Kohärenter Rahmen für Eu-Massnahmen

Artikel 1

Artikel 2

4. Blick in die Zukunft

4.1. Klärung allgemeiner Rechtsfragen

4.2. Reformierung bzw. Entwicklung von sektorspezifischen Maßnahmen

Strategie zur EU-weiten Sicherung der Qualität von Sozialdienstleistungen

4.3. Überwachung und Evaluierung

5. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 621/06

... -Kriterien in das Quotensystem zu integrieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 621/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Energiesteuergesetzes

1. § 50 wird wie folgt gefasst:

2. § 51 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

3. § 54 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

4. § 55 wird aufgehoben.

5. § 55 wird wie folgt gefasst:

6. § 57 Abs. 5 Nr. 2 wird wie folgt gefasst:

7. Nach § 66 Abs. 1 Nr. 11 wird folgende Nummer 11a eingefügt:

Artikel 2
Änderung des Stromsteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 4
Änderung des Mineralöldatengesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

a Einführung einer Biokraftstoffquote

b Weitere Änderungen des Energie- und Stromsteuergesetzes

2. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

3. Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung bei der Einführung einer Biokraftstoffquote

4. Kosten und Preiswirkungen

a Kosten für die öffentlichen Haushalte

b Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

5. Befristung bei der Einführung einer Biokraftstoffquote

6. Gleichstellung von Frauen und Männern

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu den Absätzen 6 und 7

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu den Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu den Buchstabe n

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu den Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu § 37a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 37c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 37d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 777/05

... Der Wegfall der Molkereisaldierung und die Beschränkung auf eine einstufige bundeseinheitliche Saldierung führt zu mehr Abgabengerechtigkeit und verhindert wirksam Umgehungen und systematische Überlieferungen durch einen kurzfristigen Milchkäuferwechsel. Das Quotensystem wird vereinfacht.



Drucksache 566/04

... Einerseits ist im Zuge dieser Diskussion deutlich geworden, dass trotz des Arguments, die seit langer Zeit unveränderte EU-Zuckermarktordnung sei der Beweis für deren gutes Funktionieren, der Status quo zunehmend dem Grundsatz der Nachhaltigkeit zuwiderläuft. Das Preisgefälle zwischen der EU und dem Weltmarkt ist nämlich größer geworden, und zugleich ist die EU neue internationale Verpflichtungen eingegangen. Unter diesen Bedingungen besteht die Gefahr, dass die strukturellen Überschüsse der EU weiter zunehmen, während die Starrheit des gegenwärtigen Quotensystems keinerlei Anreiz für eine Anpassung des Sektors schafft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 566/04




Mitteilung

1. Einleitung und Zusammenfassung

2. Vorschläge zur Reform der gemeinsamen Marktorganisation für Zucker

2.1. Eine klare politische Perspektive für den EU-Zuckersektor

2.2. Förderung von mehr Marktorientierung und Nachhaltigkeit im EU-Zuckersektor

2.3. Einhaltung der internationalen Verpflichtungen der EU

3. Auswirkungen der Reformvorschläge

3.1. Haushaltsauswirkungen

3.2. Wirtschaftliche Auswirkungen

4. ZEITPLAN für die Einführung und Überprüfung der vorgeschlagenen Massnahmen


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.