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"Quotenstichprobe"
Drucksache 478/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzelpersonendaten aus Stichprobenerhebungen - COM(2016) 551 final; Ratsdok. 11774/16
... Erhebliche Bedenken bestehen insbesondere auch gegen die gegenüber dem bisherigen nationalen Recht vorgesehene substanzielle Ausweitung der in den Erhebungen abzufragenden Themenbereiche (gemäß Anhang I) sowie gegen die vorgesehene Durchführung der Erhebungen auf der Basis von Zufallsstichproben gemäß Artikel 11 des Verordnungsvorschlags. Beide Erhebungen sind bereits heute hinsichtlich ihrer Form (zum Beispiel Tagebuchführung) und ihrer Inhalte (zum Beispiel Fragen zum Vermögen) als schwierig und zeitintensiv zu bewerten. Deshalb bestehen selbst bei dem in Deutschland praktizierten Verfahren der Quotenstichproben, bei dem die Haushalte frei angeworben werden, Schwierigkeiten, eine hinreichende Anzahl an teilnehmenden Haushalten zu gewinnen.
Begrenzung der Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte
Zur Einbeziehung der Erhebung über die Wirtschaftsrechnung der privaten Haushalte und der Zeitbudgeterhebung
Erweiterung der Längsschnittkomponente von EU-SILC
Zur Periodizität der Erhebung zur Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik
Zu den Auswirkungen auf den Haushalt
Drucksache 478/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzelpersonendaten aus Stichprobenerhebungen - COM(2016) 551 final; Ratsdok. 11774/16
... Erhebliche Bedenken bestehen insbesondere auch gegen die gegenüber dem bisherigen nationalen Recht vorgesehene substanzielle Ausweitung der in den Erhebungen abzufragenden Themenbereiche (gemäß Anhang I) sowie gegen die vorgesehene Durchführung der Erhebungen auf der Basis von Zufallsstichproben gemäß Artikel 11 des Verordnungsvorschlags. Beide Erhebungen sind bereits heute hinsichtlich ihrer Form (zum Beispiel Tagebuchführung) und ihrer Inhalte (zum Beispiel Fragen zum Vermögen) als schwierig und zeitintensiv zu bewerten. Deshalb bestehen selbst bei dem in Deutschland praktizierten Verfahren der Quotenstichproben, bei dem die Haushalte frei angeworben werden, Schwierigkeiten, eine hinreichende Anzahl an teilnehmenden Haushalten zu gewinnen.
Drucksache 621/05 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Statistik zur Informationsgesellschaft (Informationsgesellschaftsstatistikgesetz - InfoGesStatG )
... Quotenstichprobe erfolgen. Die Erhebung zum Modul Haushalte mit Quotenstichprobe ist jedoch deutlich günstiger, da bei der Quotenstichprobe nur die durch den Mikrozensus bekannten Haushalte durchgesehen und aus ihnen anteilig Single- und Mehrpersonenhaushalte entsprechend der gesamten Landesbevölkerung ausgewählt werden. Müsste dagegen auch im Modul Haushalte die Erhebung mit Zufallsstichprobe erfolgen und aus allen Haushalten landesweit zufällig einige zur Befragung ausgewählt werden, wäre dies wegen der nötigen Beschaffung aller Adressen mit höheren Kosten verbunden. Deswegen erscheint die korrekte Formulierung im Gesetz sinnvoll.
1. Zum Gesetzentwurf insgesamt:
2. Zu § 1
3. Zu § 2 Satz 1
4. Zu § 2 Satz 2
5. Zu § 6 Satz 1
Drucksache 621/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 814. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2005
Entwurf eines Gesetzes über die Statistik zur Informationsgesellschaft (Informationsgesellschaftsstatistikgesetz - InfoGesStatG )
... Der Begriff "mathematischstatistisches Verfahren" lässt im Gegensatz zum Begriff "Zufallsverfahren" die Wahl des Verfahrens (Quoten- oder Zufallsstichprobe) offen. Denn ein Zufallsverfahren ist im Statistikrecht eine echte Zufallsstichprobe, d. h auch die Erhebung zum Modul Haushalte müsste methodisch als Zufallsstichprobe realisiert werden und könnte nicht als Quotenstichprobe erfolgen. Die Erhebung zum Modul Haushalte mit Quotenstichprobe ist jedoch deutlich günstiger, da bei der Quotenstichprobe nur die durch den Mikrozensus bekannten Haushalte durchgesehen und aus ihnen anteilig Single- und Mehrpersonenhaushalte entsprechend der gesamten Landesbevölkerung ausgewählt werden. Müsste dagegen auch im Modul Haushalte die Erhebung mit Zufallsstichprobe erfolgen und aus allen Haushalten landesweit zufällig einige zur Befragung ausgewählt werden, wäre dies wegen der nötigen Beschaffung aller Adressen mit höheren Kosten verbunden. Deswegen erscheint die korrekte Formulierung im Gesetz sinnvoll.
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
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Energienutzung ,
Gefahrgut ,
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Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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