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80 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Quotenregelung"


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Drucksache 166/18 (Beschluss)

... 132. Hinsichtlich der Anhebung der Quote für die klimaschutzrelevanten EU-Ausgaben von 20 Prozent auf 25 Prozent weist er allerdings darauf hin, dass starre Quotenregelungen die Verwendungsbreite der Haushaltsmittel einschränken können, was zum Beispiel im Bereich der Förderung von Regionalentwicklung nicht immer sachgerecht ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/18 (Beschluss)




I. Allgemeiner Teil

Strategische Ausrichtung

3 Eigenmittelreform

Flexibilität und Stabilität

EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit

Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen

II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation

Europäische Strategische Investitionen

3 Binnenmarkt

Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm

III. Zusammenhalt und Werte

Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen

Finanzausstattung der Kohäsionspolitik

Kohäsionspolitik für alle Regionen

Regeln der Mittelverteilung

Europäische Territoriale Zusammenarbeit

Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung

Umsetzung der Programme und Vereinfachung

Wirtschafts - und Währungsunion

In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte

IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt

3 Allgemeines

Landwirtschaft und Meerespolitik

Umwelt - und Klimaschutz

V. Migration und Grenzmanagement

3 Migration

3 Grenzmanagement

VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion

3 Sicherheit

3 Verteidigung

3 Krisenreaktion

VII. Nachbarschaft und die Welt

VIII. Europäische öffentliche Verwaltung

IX. Verfahren

X. Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 166/1/18

... 195. Hinsichtlich der Anhebung der Quote für die klimaschutzrelevanten EU-Ausgaben von 20 Prozent auf 25 Prozent weist er allerdings darauf hin, dass starre Quotenregelungen die Verwendungsbreite der Haushaltsmittel einschränken können, was zum Beispiel im Bereich der Förderung von Regionalentwicklung nicht immer sachgerecht ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 166/1/18




I. Allgemeiner Teil

Strategische Ausrichtung

4 Ausgaben

4 Eigenmittelreform

Flexibilität und Stabilität

EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit

Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen

II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation

Europäische Strategische Investitionen

4 Binnenmarkt

Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm

III. Zusammenhalt und Werte

Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen

Finanzausstattung der Kohäsionspolitik

Kohäsionspolitik für alle Regionen

Regeln der Mittelverteilung

Europäische Territoriale Zusammenarbeit

Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung

Umsetzung der Programme und Vereinfachung

Wirtschafts - und Währungsunion

In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte

IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt

4 Allgemeines

Landwirtschaft und Meerespolitik

171. Hauptempfehlung

172. Hauptempfehlung

173. Hilfsempfehlung

183. Hilfsempfehlung

Umwelt - und Klimaschutz

V. Migration und Grenzmanagement

4 Migration

4 Grenzmanagement

VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion Sicherheit

4 Verteidigung

4 Krisenreaktion

VII. Nachbarschaft und die Welt

VIII. Europäische öffentliche Verwaltung

IX. Verfahren

X. Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 580/16

... eine Ausnahme von der Quotenregelung genehmigt hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 580/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung

§ 7
Kennzeichnung

§ 8
Sonstige Betreiberpflichten

§ 9
Inverkehrbringen, Verkauf und Kauf fluorierter Treibhausgase

§ 11
Straftaten

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Anpassung der Sachkundeanforderungen

2. Redaktionelle Anpassungen und Streichung von Regelungen

3. Klarstellungen

4. Sanktionierung

III. Ermächtigungsgrundlagen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

VI. Nachhaltigkeitsaspekte

VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VIII. Erfüllungsaufwand

1 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

Zu a Streichung von Regelungen im Hinblick auf EU-Recht

- Dichtheitskontrollen für Kälteanlagen auf Kühllastkraftfahrzeugen und Kühlanhängern

- Streichung der Kennzeichnungspflicht in § 7 Abs. 1

Zu b Streichung von Übergangsregelungen

- Streichung der Ausnahmeregelung für Leckagegrenzwerte

- Streichung der Übergangsregelungen in § 9 alt

Zu c Anpassung der Regelungen für Sachkundebescheinigungen und Betriebszertifikate

- Anforderungen in § 5 Absatz 1

- Sachkundeanforderungen in § 5 Absatz 2

- Unternehmenszertifikate nach § 6

Zu d Sonstige Präzisierungen von EU-Regelungen

- Ergänzung von Betreiberpflichten im Hinblick auf den Einsatz sachkundigen Personals

a Kennzeichnung

b Inverkehrbringen, Verkauf, Kauf

2 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Zu a Betreiberpflichten

Zu b Kaufverbote

3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Übergangsregelung für Leckagegrenzwerte

b Sachkundeanforderungen

IX. Weitere Kosten

X. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3621: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung

I. Zusammenfassung

Im Einzelnen

1. Erfüllungsaufwand

2. 1:1-Umsetzung von EU-Recht


 
 
 


Drucksache 657/16

... /EWG an den Standard des Codex Alimentarius zu Kasein-Produkten CODEX STAN 290-1995 angepasst wurden. Nach der Abschaffung der Quotenregelung zu Milch und Milcherzeugnissen wurden zur Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen die Regelungen so angepasst, dass die Entwicklung und Einführung neuer Erzeugnisse nur einschränkt wird, wenn zwingende Interessen des Schutzes der öffentlichen Gesundheit und der Interessen des Verbrauchers dies gebieten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 657/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3 Bund:

Länder und Kommunen:

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über Kaseine und Kaseinate für die menschliche Ernährung (Kasein-Verordnung - KaseinV)

§ 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 2
Anforderungen

§ 3
Kennzelchnung

§ 4
Straftaten

Artikel 2
Anderung der Milcherzeugnisverordnung

Artikel 3
Neubekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Artikel 1 Zu § 1 (Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen)

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Artikel 2
(Änderung der Milcherzeugnisverordnung)

Zu Nummer n

Artikel 3
(Neubekanntmachungserlaubnis)

Artikel 4
(Inkrafttreten)


 
 
 


Drucksache 86/1/15

... Bei der Einführung der Milchquotenregelung wurde in Deutschland die in Kilogramm ausgewiesene Referenzmenge mit dem Umrechnungsfaktor 1,02 in die daraus resultierende Liefermenge in Volumen umgerechnet. In Dänemark wurde ebenfalls mit 1,02, in Österreich mit 1,025 und in Großbritannien mit 1,02969, in allen anderen Ländern mit 1,03 gearbeitet.



Drucksache 598/15 (Beschluss)

... /EG)) sachgerecht ist, und das Prüfergebnis in die weiteren Ratsverhandlungen einfließen zu lassen. Jedenfalls ist die vorgesehene Quotenregelung mit wesentlichen abfallwirtschaftlichen Gesichtspunkten (Schadstoffausschleusung, Entsorgungssicherheit bei nicht behandelbaren Abfällen, gegebenenfalls fehlende Verwertungsmöglichkeiten) in Einklang zu bringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 598/15 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 7


 
 
 


Drucksache 86/15 (Beschluss)

... Bei der Einführung der Milchquotenregelung wurde in Deutschland die in Kilogramm ausgewiesene Referenzmenge mit dem Umrechnungsfaktor 1,02 in die daraus resultierende Liefermenge in Volumen umgerechnet. In Dänemark wurde ebenfalls mit 1,02, in Österreich mit 1,025 und in Großbritannien mit 1,02969, in allen anderen Ländern mit 1,03 gearbeitet.



Drucksache 598/1/15

... /EG)) sachgerecht ist, und das Prüfergebnis in die weiteren Ratsverhandlungen einfließen zu lassen. Jedenfalls ist die vorgesehene Quotenregelung mit wesentlichen abfallwirtschaftlichen Gesichtspunkten (Schadstoffausschleusung, Entsorgungssicherheit bei nicht behandelbaren Abfällen, gegebenenfalls fehlende Verwertungsmöglichkeiten) in Einklang zu bringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 598/1/15




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 7

3 Hauptempfehlung:

3 Änderungsvorschlag

3 Hilfsempfehlung:

13. Zu Artikel 1 Nummer 9 Artikel 17a


 
 
 


Drucksache 321/13 (Beschluss)

... 2. Er unterstützt die Kommission im Bemühen um fairen Wettbewerb und Zugang auch zu Premiuminhalten. Der Bundesrat betont die Notwendigkeit der Förderung europäischer Produktionen im Interesse der kulturellen Vielfalt angesichts des starken US-amerikanischen Marktes und unterstützt daher die Schaffung technikangemessener Förderansätze, die auf den bereits existierenden Förderinstrumenten aufbauen und diese ergänzen. Es steht zu erwarten, dass die bisher gebräuchlichen Quotenregelungen aufgrund geänderter Verbreitungsformen und Nutzungsgewohnheiten nicht mehr greifen.



Drucksache 321/1/13

... 2. Der Bundesrat unterstützt die Kommission im Bemühen um fairen Wettbewerb und Zugang auch zu Premiuminhalten. Der Bundesrat betont die Notwendigkeit der Förderung europäischer Produktionen im Interesse der kulturellen Vielfalt angesichts des starken US-amerikanischen Marktes und unterstützt daher die Schaffung technikangemessener Förderansätze, die auf den bereits existierenden Förderinstrumenten aufbauen und diese ergänzen. Es steht zu erwarten, dass die bisher gebräuchlichen Quotenregelungen aufgrund geänderter Verbreitungsformen und Nutzungsgewohnheiten nicht mehr greifen.



Drucksache 330/12

... Danach darf der Gesetzgeber, dem bei der Abwägung der Verfassungsgüter ein Beurteilungsspielraum zusteht, auch im Hinblick auf die Individualgrundrechte beteiligter Dritter aus Artikel 3 Absatz 3 GG eine Quotenregelung im Privatrecht schaffen, sofern die damit einhergehende Beeinträchtigung verhältnismäßig ist. Bei der im Gesetzentwurf vorgesehenen Mindestquote ist dies der Fall. Sie stellt auf das Gesamtergebnis ab und benachteiligt nicht den einzelnen männlichen Bewerber, sondern führt stattdessen lediglich zu einer Reduzierung der Chancen für die Gruppe der Männer insgesamt. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Mindestquote nicht nur für Frauen, sondern in gleicher Höhe auch für Männer gilt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 2
Weitere Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 3
Änderung des Mitbestimmungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung

Artikel 8
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 9
Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Handelsgesetzbuchs

§ 289b
Erklärung zur Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien

Artikel 12
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 70

Artikel 13
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 14
Gesetz über die Statistik zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien (Teilhabestatistikgesetz - TeilhStatG)

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

Artikel 15
Änderung des Teilhabestatistikgesetzes

Artikel 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gegenwärtige Situation, Ursachen und wirtschaftliche Bedeutung

1. Tatsächliche und rechtliche Situation in Deutschland

2. Tatsächliche und rechtliche Situation in Europa

3. Ursachen geringer Frauenrepräsentanz

4. Bedeutung für die Unternehmen und die Volkswirtschaft

II. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit

1. Vereinbarkeit mit Artikel 14 Absatz 1 GG

a Legitimer Zweck der Mindestquote

b Eignung und Erforderlichkeit der Regelungen zur Zweckerreichung

aa Keine milderen, gleich effektiven Mittel zur Zweckerreichung ersichtlich

bb Keine mildere, gleich effektive Sanktionierung möglich

c Verhältnismäßigkeit der Mindestquote

aa Keine unangemessene Einschränkung der Wahlfreiheit

bb Quotenhöhe nicht unzumutbar

cc Härtefallregelung und Ausnahmetatbestand

dd Großzügige Übergangsfristen

2. Artikel 3 Absatz 3 GG

3. Weitere Grundrechte

III. Europarechtliche Zulässigkeit

1. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

2. Primärrecht

3. Sekundärrecht

4. Empfehlungen der Unionsorgane

IV. Zielsetzung der gesetzlichen Regelung

V. Ausgestaltung der gesetzlichen Regelung

1. Anwendungsbereich

a Börsennotierung

b Mitbestimmung

c Rechtsformen

d Gremium

2. Konkrete Ausgestaltung der Mindestquote

a Quotenhöhe

b Getrennte Betrachtung von Teilgremien in mitbestimmten Unternehmen

c Regelung für mitbestimmte Unternehmen

d Übergangsvorschriften

3. Ausnahmetatbestände

a Arbeitnehmerstruktur

b Kein Ausnahmetatbestand für Familienunternehmen

c Härtefallklausel

4. Sanktion

a Vertreter der Anteilseigner

b Vertreter der Arbeitnehmer

c Verfahren

d Keine alternativen Sanktionsmöglichkeiten

5. Berichtspflicht

B. Besonderer Teil

Zu Art. 1 Änderung des Aktiengesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Art. 2 Weitere Änderung des § 96 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz

Zu Art. 3 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 4 Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Art. 5 Änderung des Montan-Mitbestimmungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 6 § 17 Satz 2 Montan-Mitbestimmungsergänzungsgesetzes - neu -

Zu Art. 7 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 8 Änderung des § 35 Satz 3 Satz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz

Zu Art. 9 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Art. 10 Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 11 Änderung des Handelsgesetzbuches

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Art. 13 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 14 Teilhabestatistikgesetz - neu -

Zu Art. 15 § 2 Absatz 1 Teilhabestatistikgesetz - neu -

Zu Art. 16 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 687/12

... b) das Inverkehrbringen zu spezifischen Zwecken von der in Absatz 1 festgelegten Quotenregelung ausgenommen wird, wenn die Verwendung von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen aus Gesundheits- oder Sicherheitsgründen notwendig ist und eine ausreichende Versorgung sonst nicht sichergestellt wäre.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 687/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Problembeschreibung und Ziele

4 Hintergrund

2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen

Konsultation interessierter Kreise sowie Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl der Instrumente

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Reduzierung

Artikel 2
Vermeidung von Emissionen

Artikel 3
Kontrolle auf Dichtheit

Artikel 4
Leckage-Erkennungssysteme

Artikel 5
Führung von Aufzeichnungen

Artikel 6
Emissionen bei der Herstellung

Artikel 7
Rückgewinnung

Artikel 8
Ausbildung und Zertifizierung

Kapitel III
Inverkehrbringen und überwachung der Verwendung

Artikel 9
Beschränkungen des Inverkehrbringens

Artikel 10
Kennzeichnung und Produktinformation

Artikel 11
Beschränkung der Verwendung

Artikel 12
Vorbefüllung von Einrichtungen

Kapitel IV
Verringerung des Inverkehrbringens von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen

Artikel 13
Verringerung des Inverkehrbringens von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen

Artikel 14
Zuweisung von Quoten für das Inverkehrbringen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen

Artikel 15
Quotenregister

Artikel 16
Übertragung von Quoten

Kapitel V
Berichterstattung

Artikel 17
Berichterstattung über Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr und Zerstörung

Artikel 18
Erhebung von Emissionsdaten

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 19
Überprüfung

Artikel 20
Ausführung der Befugnisübertragung

Artikel 21
Ausschussverfahren

Artikel 22
Sanktionen

Artikel 23
Aufhebung

Artikel 24
Inkrafttreten

Anhang I
In Artikel 1 Ziffer 1 genannte fluorierte Treibhausgase

Anhang II

Anhang III
Verbote des Inverkehrbringens gemäß Artikel 9 Absatz 1

Anhang IV
In Artikel 9 Absatz 1 und Artikel 11 Absatz 3 genannte Methode zur Berechnung des Gesamttreibhauspotenzials eines Gemischs

Anhang V
Berechnung der Höchstmenge, Referenzwerte und Quoten für das Inverkehrbringen von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen

Anhang VI
Zuweisungsmechanismus gemäß Artikel 14

1. Festlegung der Menge, die den Unternehmen zugewiesen wird, für die gemäß Artikel 14 Absätze 1 und 3 ein Referenzwert bestimmt wurde

2. Festlegung der Menge, die den Unternehmen zugewiesen wird, die eine Anmeldung gemäß Artikel 14 Absatz 2 übermittelt haben

2.1. Schritt 1 der Berechnung

2.2. Schritt 2 der Berechnung

2.3. Schritt 3 der Berechnung

3. Festlegung der Menge, die den Unternehmen zugewiesen wird, die eine Anmeldung gemäß Artikel 13 Absatz 4 übermittelt haben

Anhang VII
Angaben, die gemäß Artikel 17 gemeldet werden müssen

Anhang VIII
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 722/1/12

... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass die Motive und Ziele des Richtlinienvorschlags im Einklang mit den Beweggründen stehen, die der Beschlussfassung des Bundesrates über die Einführung einer nationalen Quotenregelung - Entwurf eines Gesetzes zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien (GlTeilhG), BR-Drucksache 330/12(B) - zugrunde lagen.



Drucksache 238/12 (Beschluss)

... Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Stärkung der Allgemeinmedizin in der ärztlichen Ausbildung werden jedoch nicht für ausreichend gehalten. Die Absolvierung eines PJ-Abschnitts in der "Allgemeinmedizin" bleibt weiterhin freiwillig. Im Interesse einer möglichst frühzeitigen Bindung der Studierenden an das Gebiet "Allgemeinmedizin" hält der Bundesrat verpflichtende Ausbildungsbestandteile in der hausärztlichen Praxis für unerlässlich. Neben dem PJ kommen hierfür auch Famulatur und Hospitationen in Betracht. Die Quotenregelung wird insoweit nur als ein kleiner Zwischenschritt auf dem Weg zur Realisierung des geforderten Ziels betrachtet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 238/12 (Beschluss)




Anlage
Anlage zur Ersten Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte

1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 1 Absatz 1 Satz 5 ÄApprO , Nummer 8a - neu - § 28 Absatz 2 Satz 1 ÄApprO und Artikel 4 Nummer 19 § 30 Absatz 3 Satz 1 ÄApprO

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 3 Absatz 1 Satz 10 und Satz 11 - neu - ÄApprO und Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 3 Absatz 1 Satz 10 und 11 ÄApprO

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 2 und Nummer 3 bis 5 ÄApprO

4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 27 Absatz 1 Satz 5 Nummer 3 und Nummer 13 ÄApprO ,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 27 Absatz 1 Satz 5 Nummer 13 und Nummer 14 - neu - und Satz 10 - neu - ÄApprO ,

6. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 2 Satz 1 bis 3, Satz 4 - neu -, Satz 5 und Absatz 2a Satz 1, Satz 1a - neu - ÄApprO , Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 3 Absatz 2 ÄApprO

7. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b1 - neu - § 3 Absatz 4 Satz 8 - neu - ÄApprO

8. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 4 Absatz 3 Satz 1 bis 3 ÄApprO

9. Zu Artikel 3 § 2 Absatz 3 Satz 12a - neu - und § 7 Absatz 2 Nummer 3 ÄApprO

'Artikel 3 Weitere Änderung der Approbationsordnung für Ärzte zum 1. Oktober 2013

10. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 3 Absatz 1 Satz 3 ÄApprO und Nummer 10 § 16 Absatz 1 Satz 1 und 2 ÄApprO


 
 
 


Drucksache 722/12

... Nach den Prognosen im Bericht über die Folgenabschätzung, denen umfangreiche Informationen über in allen Mitgliedstaaten bestehende oder geplante einschlägige Legislativ- oder Selbstregulierungsmaßnahmen zugrunde gelegt wurden, wird die Vertretung von Frauen in den Leitungsorganen börsennotierter Gesellschaften voraussichtlich von 13,7 % im Jahr 2012 auf 20,4 % (20,84 %, wenn die KMU ausgeschlossen sind) im Jahr 2020 ansteigen. Lediglich ein Mitgliedstaat, Frankreich, wird aufgrund seiner verbindlichen Quotenregelung bis 2020 einen Frauenanteil von 40 % in den Leitungsorganen von Unternehmen erreicht haben. Nur sieben Mitgliedstaaten - Finnland, Lettland, die Niederlande, die Slowakei, Spanien, Dänemark und Schweden - dürften den Schwellenwert von 40 % vor 2035 erreichen. Neben der Tatsache, dass dies unter dem Gesichtspunkt der Gleichstellungsfrage nicht zufriedenstellend wäre, würde es nicht ausreichen, um für die kritische Masse an Frauen in den Leitungsorganen der Unternehmen in der Union zu sorgen, die einschlägigen Forschungen zufolge erforderlich ist, um positive Auswirkungen auf die Unternehmensperformance zu generieren. Bei diesem Szenario ist davon auszugehen, dass die EU nicht einmal bis 2040 einen Frauenanteil von 40 % in den Leitungsorganen der Unternehmen erreichen wird. Abgesehen davon, dass die Mitgliedstaaten generell effizient handeln können, zeigen die konkreten Angaben der Mitgliedstaaten in Bezug auf ihre Absichten, einschließlich ihrer Antworten im Rahmen der öffentlichen Konsultation und der Prognosen, die unter Auswertung der verfügbaren einschlägigen Informationen erstellt wurden, ganz unzweideutig, dass sich das Ziel eines ausgewogeneren Zahlenverhältnisses von Frauen und Männern in den Leitungsorganen von Unternehmen im Einklang mit den Zielvorgaben dieses Vorschlags nicht durch Maßnahmen einzelner Mitgliedstaaten bis 2020 oder in absehbarer Zukunft erreichen lässt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 722/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

4 Hintergrund

Politischer Kontext

Ziel des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der Beteiligten Parteien und Folgenabschätzungen

Konsultation und Fachwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4 Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

Europäischer Wirtschaftsraum

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. AUSFÜHRLICHE Erläuterung der einzelnen Bestimmungen

Artikel 1
Ziel der Richtlinie

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ausnahme kleiner und mittlerer Unternehmen

Artikel 4
Zielvorgaben für nicht geschäftsführende Direktoren/Aufsichtsratsmitglieder

Artikel 5
Zusätzliche Maßnahmen der Gesellschaften und Berichterstattung

Artikel 6
Sanktionen

Artikel 7
Mindestanforderungen

Artikel 9
, 10 und 11 Überprüfung, Inkrafttreten und Außerkrafttreten, Adressaten

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ausnahme kleiner und mittlerer Unternehmen

Artikel 4
Zielvorgaben für nicht geschäftsführende Direktoren/Aufsichtsratsmitglieder

Artikel 5
Zusätzliche Maßnahmen der Gesellschaften und Berichterstattung

Artikel 6
Sanktionen

Artikel 7
Mindestanforderungen

Artikel 8
Umsetzung

Artikel 9
Überprüfung

Artikel 10
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Artikel 11
Adressaten


 
 
 


Drucksache 722/12 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass die Motive und Ziele des Richtlinienvorschlags im Einklang mit den Beweggründen stehen, die der Beschlussfassung des Bundesrates über die Einführung einer nationalen Quotenregelung - Entwurf eines Gesetzes zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien (GlTeilhG), BR-Drucksache 330/12(B) - zugrunde lagen.



Drucksache 238/12

... b) Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Stärkung der Allgemeinmedizin in der ärztlichen Ausbildung werden jedoch nicht für ausreichend gehalten. Die Absolvierung eines PJ-Abschnitts in der "Allgemeinmedizin" bleibt weiterhin freiwillig. Im Interesse einer möglichst frühzeitigen Bindung der Studierenden an das Gebiet "Allgemeinmedizin" hält der Bundesrat verpflichtende Ausbildungsbestandteile in der hausärztlichen Praxis für unerlässlich. Neben dem PJ kommen hierfür auch Famulatur und Hospitationen in Betracht. Die Quotenregelung wird insoweit nur als ein kleiner Zwischenschritt auf dem Weg zur Realisierung des geforderten Ziels betrachtet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 238/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 1 Absatz 1 Satz 5 ÄApprO , Nummer 8a - neu - § 28 Absatz 2 Satz 1 ÄApprO und Artikel 4 Nummer 19 § 30 Absatz 3 Satz 1 ÄApprO

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 3 Absatz 1 Satz 10 und Satz 11 - neu - ÄApprO und Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 3 Absatz 1 Satz 10 und 11 ÄApprO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 3 Absatz 1 Satz 10 und Satz 11 - neu - ÄApprO und Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee § 3 Absatz 1 Satz 10 und 11 ÄApprO

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 2 und Nummer 3 bis 5 ÄApprO

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 15 Überschrift und Absatz 1 Satz 5 ÄApprO

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 27 Absatz 1 Satz 5 Nummer 3 und Nummer 13 ÄApprO , zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 10 Anlage 2b zu § 2 Absatz 7 Satz 1, Querschnittsbereich Nummer 3 ÄApprO und zum Anhang zu Artikel 4 Nummer 27 Anlage 11 a zu § 2 Absatz 8 Satz 4, § 27 Absatz 5 Satz 3 und § 29, Querschnittsbereich Nummer 3 ÄApprO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 27 Absatz 1 Satz 5 Nummer 13 und Nummer 14 - neu - und Satz 10 - neu - ÄApprO , zum Anhang zu Artikel 1 Nummer 10 Anlage 2b zu § 2 Absatz 7 Satz 1, Querschnittsbereiche Nummer 13 und Nummer 14 - neu - ÄApprO und zum Anhang zu Artikel 4 Nummer 27 Anlage 11a zu § 2 Absatz 8 Satz 4, § 27 Absatz 5 Satz 3 und § 29, Querschnittsbereiche Nummer 13 und Nummer 14 - neu - ÄApprO

8. Zu Artikel 1 Nummer 8b - neu - § 30 Absatz 2 ÄApprO

9. Zu Artikel 1 Nummer 8c - neu - § 39 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 ÄApprO

10. Zu Artikel 1 Nummer 8d - neu - § 39 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 ÄApprO

11. Zu Artikel 1 Nummer 9a - neu - § 43 Absatz 9 - neu - ÄApprO

12. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 2 Satz 1 bis 3, Satz 4 - neu -, Satz 5 und Absatz 2a Satz 1, Satz 2 - neu - ÄApprO , Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 3 Absatz 2 ÄApprO

13. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 2a Satz 3 ÄApprO

14. Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b1 - neu - § 3 Absatz 4 Satz 8 - neu - ÄApprO

15. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 4 Absatz 3 Satz 1 bis 3 ÄApprO

16. Zu Artikel 3 § 2 Absatz 3 Satz 12a - neu - und § 7 Absatz 2 Nummer 3 ÄApprO

'Artikel 3 Weitere Änderung der Approbationsordnung für Ärzte zum 1. Oktober 2013

17. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 3 Absatz 1 Satz 3 ÄApprO und Nummer 10 § 16 Absatz 1 ÄApprO

18. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 3 Absatz 1 Satz 3 ÄApprO und Nummer 10 § 16 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 ÄApprO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

19. Zu Artikel 4 Nummer 5 Buchstabe 0a § 10 Absatz 3 ÄApprO

20. Zu Artikel 4 Nummer 19 § 30 Absatz 2 Satz 3 ÄApprO

21. Zu Artikel 5 Inkrafttreten

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 698/11 (Beschluss)

... notwendigen Betriebsmittel festgelegt werden, die am 1. Januar 2013 zum Aufbau der notwendigen Betriebsmittel der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau benötigt werden. Die darüber hinausgehenden bzw. fehlenden Betriebsmittel und liquiden Rücklagen bilden die positiven oder negativen Sondervermögen der bisherigen Zuständigkeitsbereiche; negative Sondervermögen sind bis zum Ablauf der Übergangszeit aufzubringen. Wenn mit etwa unzureichenden Betriebsmittelbeständen keine regionalen Nachteile verbunden sind, besteht ohne eine Quotenregelung die Gefahr, dass vorhandene Mittel bis zum 31. Dezember 2012, zum Beispiel durch Beitragssenkungen, verbraucht werden und die SVLFG über keine ausreichende Liquidität verfügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 698/11 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt:

2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 3 und 3a - neu - Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 4, Absatz 1a - neu - Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1a - neu - Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

6. Zu Artikel 1 § 7 Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

7. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 1 Satz 3 - neu - bis Satz 5 - neu -, Absatz 3 Satz 3, Absatz 4, § 3 Absatz 1, Absatz 2 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Zu a

Zu b

8. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 3 Satz 5 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

9. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 5 Satz 1 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

10. Zu Artikel 2 § 2 Absatz 2 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

11. Zu Artikel 2 § 7 Absatz 4 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

12. Zu Artikel 2 § 8 Absatz 1 Satz 3 und 4 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

13. Zu Artikel 2 § 8 Absatz 5 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

14. Zu Artikel 2 § 9 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

15. Zu Artikel 2 § 10 Absatz 3 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

16. Zu Artikel 2 § 11 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

§ 11

17. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 5 SGB VII

18. Zu Artikel 3 Nummer 19, Nummer 19a - neu - bis 19c - neu - Überschrift Abschnitt 3a des Fünften Kapitels, §§ 143a bis 143 i SGB VII

Zu § 143

Zu § 143

19. Zu Artikel 3 Nummer 30 § 187a Absatz 1 Satz 3 SGB VII , Zu Artikel 4 Nummer 25 § 79 Absatz 1 Satz 3 ALG , Zu Artikel 5 Nummer 11 § 18a Absatz 1 Satz 3 KVLG 1989

20. Zu Artikel 3 Nummer 31 Buchstabe d § 197 Absatz 4 Satz 2 SGB VII

21. Zu Artikel 3 Nummer 34 § 221 Absatz 3 SGB VII

22. Zu Artikel 3 Nummer 34 § 221 Absatz 4 SGB VII Nummer 35 § 22 1 b Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2 SGB VII Artikel 5 Nummer 30 § 64 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 KVLG 1989

23. Zu Artikel 3 Nummer 35 § 221b Absatz 3 Satz 2 SGB VII

24. Zu Artikel 3 Nummer 35 § 221b Absatz 3 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - SGB VII Artikel 5 Nummer 30 § 64 Absatz 4 Satz 2 - neu - bis Satz 4 - neu - KVLG 1989

Zu a:

Zu b:

25. Zu Artikel 3 Nummer 35 § 221b Absatz 4 SGB VII

26. Zu Artikel 4 Nummer 5a - neu - § 23 Absatz 7 ALG

27. Zu Artikel 4 Nummer 26 Buchstabe a, Buchstabe b § 80 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 ALG

28. Zu Artikel 4 Nummer 28 Buchstabe a § 84 Absatz 1b Satz 4 - neu - ALG

29. Zu Artikel 5 Nummer 18 § 36 KVLG 1989

30. Zu Artikel 5 Nummer 30 § 64 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 KVLG 1989

31. Zu Artikel 5 Nummer 30 § 64 Absatz 5 KVLG 1989

32. Zu Artikel 6 Nummer 5 - neu - § 19 Absatz 2 FELEG


 
 
 


Drucksache 698/1/11

... notwendigen Betriebsmittel festgelegt werden, die am 1. Januar 2013 zum Aufbau der notwendigen Betriebsmittel der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau benötigt werden. Die darüber hinausgehenden bzw. fehlenden Betriebsmittel und liquiden Rücklagen bilden die positiven oder negativen Sondervermögen der bisherigen Zuständigkeitsbereiche; negative Sondervermögen sind bis zum Ablauf der Übergangszeit aufzubringen. Wenn mit etwa unzureichenden Betriebsmittelbeständen keine regionalen Nachteile verbunden sind, besteht ohne eine Quotenregelung die Gefahr, dass vorhandene Mittel bis zum 3 1. Dezember 2012, zum Beispiel durch Beitragssenkungen, verbraucht werden und die SVLFG über keine ausreichende Liquidität verfügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 698/1/11




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt:

Zum Gesetzentwurf insgesamt:

9. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 3 und 3a - neu - Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

10. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 4, Absatz 1a - neu - Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

11. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

12. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1a - neu - Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

13. Zu Artikel 1 § 7 Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

14. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 1 Satz 3 - neu - bis Satz 5 - neu -, Absatz 3 Satz 3, Absatz 4, § 3 Absatz 1, Absatz 2 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

15. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 3 Satz 5 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

16. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 5 Satz 1 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

17. Zu Artikel 2 § 1 Absatz 5 Satz 2 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

18. Zu Artikel 2 § 2 Absatz 2 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

19. Zu Artikel 2 § 7 Absatz 4 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

20. Zu Artikel 2 § 8 Absatz 1 Satz 3 und 4 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

21. Zu Artikel 2 § 8 Absatz 5 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

22. Zu Artikel 2 § 9 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

23. Zu Artikel 2 § 10 Absatz 3 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

24. Zu Artikel 2 § 10 Absatz 3 Satz 1 Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

25. Zu Artikel 2 § 10 Absatz 3 Satz 2 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

26. Zu Artikel 2 § 11 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

§ 11

27. Zu Artikel 2 § 11 - neu - Gesetz zu Übergangsregelungen zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

§ 11

28. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 5 SGB VII

29. Zu Artikel 3 Nummer 19, Nummer 19a - neu - bis 19c - neu - Überschrift Abschnitt 3a des Fünften Kapitels, §§ 143a bis 143 i SGB VII

Abschnitt 3a
Regionale Geschäftsstellen der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

§ 143a
Rechtsstellung und Aufgaben

§ 143b
Regionalbeiräte

Zu § 143

Zu § 143

30. Zu Artikel 3 Nummer 30 § 187a Absatz 1 Satz 3 SGB VII ,

Zu Artikel 4 Nummer 25

31. Zu Artikel 3 Nummer 31 Buchstabe d § 197 Absatz 4 Satz 2 SGB VII

32. Zu Artikel 3 Nummer 34 § 221 Absatz 3 SGB VII

33. Zu Artikel 3 Nummer 34 § 221 Absatz 4 SGB VII Nummer 35 § 221b Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2 SGB VII Artikel 5 Nummer 30 § 64 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 KVLG 1989

34. Zu Artikel 3 Nummer 35 § 221b Absatz 3 Satz 2 SGB VII

35. Zu Artikel 3 Nummer 35 § 221b Absatz 3 Satz 3 - neu -, Satz 4 - neu - SGB VII

36. Zu Artikel 3 Nummer 35 § 221b Absatz 4 SGB VII

37. Zu Artikel 4 Nummer 5a - neu - § 23 Absatz 7 ALG

38. Zu Artikel 4 Nummer 26 Buchstabe a, Buchstabe b § 80 Überschrift, Absatz 1 Satz 1 ALG

39. Zu Artikel 4 Nummer 28 Buchstabe a § 84 Absatz 1b Satz 4 - neu - ALG Dem Artikel 4 Nummer 28 Buchstabe a § 84 Absatz 1b ist folgender Satz anzufügen:

40. Zu Artikel 5 Nummer 18 § 36 KVLG 1989

41. Zu Artikel 5 Nummer 30 § 64 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 KVLG 1989

42. Zu Artikel 5 Nummer 30 § 64 Absatz 5 KVLG 1989

43. Zu Artikel 6 Nummer 5 - neu - § 19 Absatz 2 FELEG


 
 
 


Drucksache 189/2/11

... Auch die Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister der Länder haben auf ihrer 21. Konferenz in Plön am 17. Juni 2011 eine gesetzliche Quotenregelung gefordert, die bis zum Jahr 2017 wirksam wird, wenn sie bis dahin nicht durch die Selbstverpflichtung der Unternehmen entbehrlich geworden ist.



Drucksache 632/11 (Beschluss)

... 25. Der Bundesrat unterstützt die Vorstellungen zur Stärkung der Erzeuger innerhalb der Lebensmittelkette. Angesichts des Auslaufens der Milchquotenregelung 2015 benötigen vor allem die Milcherzeuger wirksame Möglichkeiten, ihre Marktstellung zu verbessern. Die Reglungen zu den Erzeugerorganisationen bei Hopfen sollen analog zu Obst und Gemüse in der Einheitlichen Gemeinsamen Marktordnung erhalten bleiben. Es ist erforderlich, die Situation der landwirtschaftlichen Erzeuger in der Lebensmittelkette zu stärken sowie die lokalen und regionalen Wertschöpfungspotentiale, unter anderem durch Verbesserung der Zusammenarbeit in der gesamten Wertschöpfungskette, besser zu erschließen. Eine vollständige Deregulierung der Märkte wird abgelehnt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 632/11 (Beschluss)




Zu den Vorlagen insgesamt

2 Finanzrahmen

Weitere Finanzaspekte

2 Vereinfachung

2 Direktzahlungen

2 Marktmaßnahmen/Risikomanagement

Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums

Zur Drucksache 633/11

Zur Vorlage insgesamt

Zum Milchsektor

Zu Artikel 11

Zu Artikeln 16

Zum Weinsektor

Zur Drucksache 634/11

Zur Vorlage insgesamt

Zu den Übergangsregelungen und Kofinanzierungssätzen

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 5

Zu Artikel 18

Zu Artikel 29

Zu Artikel 21

Zu Artikel 35

Zu Artikel 50

Zu Artikel 82

Zur Drucksache 635/11

Zur Vorlage insgesamt

Zu Artikel 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 29

Zu Artikel 42

Zu Artikel 34

Zu Artikel 43

Zu Artikel 56

Zu Artikel 57

Zu Artikel 76

Zu Artikel 100

Zu Artikel 110

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 87/11

... Die in einer Quotenregelung liegende Beschränkung des vorbehaltlos gewährten Grundrechts rechtfertigt sich aus dem im Gleichberechtigungsgrundsatz angelegten und mit Verfassungsrang ausgestatteten Handlungsauftrag an den Staat, geschlechterbedingte Ungleichbehandlungen und Diskriminierungen aktiv zu beseitigen. Dieses Gleichbehandlungsgebot hat der Verfassungsgesetzgeber im Jahr 1994 durch Einfügung des Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG hervorgehoben: Hiernach fördert der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Bei der Frage, wie der Gesetzgeber diesem Handlungsgebot nachkommt, steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 109, 64 [90]). Im Spannungsfeld der Verfassungsgüter Diskriminierungsverbot und Gleichbehandlungsgebot hält es das BVerfG ausdrücklich für zulässig, faktische Nachteile, die typischerweise Frauen treffen, durch begünstigende Regelungen auszugleichen (vgl. BVerfGE 85, 191 [207]; 92, 91 [109]). Auch Frauen bevorzugende Ungleichbehandlungen in Form von Besetzungsquoten können zulässig sein, sofern in bestimmten Bereichen Frauen deutlich unterrepräsentiert sind (vgl. BVerwGE 100, 354, 357 ff.). Jedoch haben derartige Regelungen einer strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung zu genügen (vgl. Osterloh, in: Sachs,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 87/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aktiengesetzes

§ 96a
Zusammensetzung des Aufsichtsrats börsennotierter Aktiengesellschaften nach Geschlechtern

Artikel 2
Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Montan-Mitbestimmungsgesetzes

§ 5a
Zusammensetzung des Aufsichtsrats börsennotierter Gesellschaften nach Geschlechtern

Artikel 4
Änderung des Montan-Mitbestimmungsergänzungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Mitbestimmungsgesetzes

§ 7a
Zusammensetzung des Aufsichtsrats börsennotierter Gesellschaften nach Geschlechtern

Artikel 6
Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes

Artikel 8
Änderungen des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung

Artikel 9
Änderungen des Handelsgesetzbuches

Artikel 10
Änderungen des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Einunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschriften zum Gesetzes zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen

Artikel 11
Änderungen zur schrittweisen Verbesserung der Gleichberechtigung

Artikel 12
Inkrafttreten; Übergangsregelung

Begründung

A. Allgemeine Begründung

I. Ausgangslage

1. Mangelnde Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen

2. Ursachen des geringen Frauenanteils

3. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf

a Bedeutsame Nachteile mangelnder Frauenrepräsentanz

b Versagen bisheriger Maßnahmen

c Erfolgreiche Vorbilder im europäischen Vergleich

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Ausgeglichene Besetzung von Aufsichtsräten

2. Anwendungsbereich

3. Durchsetzung der Quote über das Wahlverfahren

4. Härtefallregelung

5. Erweiterte Berichtspflicht großer Kapitalgesellschaften

III. Verfassungs- und europarechtliche Aspekte

1. Verfassungsrecht

a Ausgangslage

b Art. 3 Grundgesetz

c Weitere Grundrechte

2. Europarecht

IV. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12


 
 
 


Drucksache 632/1/11

... 36. Der Bundesrat unterstützt die Vorstellungen zur Stärkung der Erzeuger innerhalb der Lebensmittelkette. Angesichts des Auslaufens der Milchquotenregelung 2015 benötigen vor allem die Milcherzeuger wirksame Möglichkeiten, ihre Marktstellung zu verbessern. Die Reglungen zu den Erzeugerorganisationen bei Hopfen sollen analog zu Obst und Gemüse in der Einheitlichen Gemeinsamen Marktordnung erhalten bleiben. Es ist erforderlich, die Situation der landwirtschaftlichen Erzeuger in der Lebensmittelkette zu stärken sowie die lokalen und regionalen Wertschöpfungspotentiale, unter anderem durch Verbesserung der Zusammenarbeit in der gesamten Wertschöpfungskette, besser zu erschließen. Eine vollständige Deregulierung der Märkte wird abgelehnt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 632/1/11




Zu den Vorlagen insgesamt

2 Finanzrahmen

Weitere Finanzaspekte

2 Vereinfachung

2 Direktzahlungen

2 Marktmaßnahmen/Risikomanagement

Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums

Zur Drucksache 633/11

Zum Milchsektor

Zu Artikel 11

Zu Artikeln 16

Zum Weinsektor

Zur Drucksache 634/11

Zur Vorlage insgesamt

Zu den Gebietskategorien und Kofinanzierungssätzen

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 5

Zu Artikel 18

Zu Artikel 29

Zu Artikel 21

Zu Artikel 35

Zu Artikel 50

Zu Artikel 82

Weiterer Ergänzungsbedarf

Zur Drucksache 635/11

Zur Vorlage insgesamt

Zu Artikel 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 29

Zu Artikel 42

Zu Artikel 34

Zu Artikel 43

Zu Artikel 56

Zu Artikel 57

Zu Artikel 76

Zu Artikel 100

Zu Artikel 110

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 712/10

... Gegenüber der bisherigen Durchführung der EU-Milchquotenregelung durch Bund und Länder ergibt sich grundsätzlich kein Vollzugsmehraufwand.



Drucksache 3/10

... Durch Artikel 1 dieses Gesetzes entstehen der Wirtschaft, insbesondere mittelständischen Unternehmen, keine zusätzlichen Kosten. Milcherzeuger ohne Grünland kommen zwar nicht für alle geregelten Prämien in Betracht, andere Erzeuger mit Grünland für keine der Prämien-Verschiebungen in den Märkten für Milch und Milcherzeugnisse oder zwischen diesen Märkten und anderen Sektoren sind jedoch nicht zu erwarten. Der Markt für Milch wird maßgeblich durch die Milchquotenregelung bestimmt und das Angebot durch deren Umfang begrenzt. Die Milchmengenregelung bleibt durch das vorliegende Gesetz unberührt.



Drucksache 132/10

... 24. fordert die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner auf, effektive Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere legislative, mit denen eine ausgewogene Präsenz von Frauen und Männern in Entscheidungspositionen in Unternehmen, Verwaltungen und Politik gefordert wird, und fordert daher bindende Zielsetzungen, um die ausgewogene Repräsentanz von Männern und Frauen zu gewährleisten; weist in diesem Zusammenhang auf die positiven Auswirkungen der Quotenregelung bei Wahlen auf die Vertretung von Frauen hin;



Drucksache 671/10

... Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union über die Durchführung der Quotenregelung für Zucker."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 671/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand Keine

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

1. Informationspflichten für die Verwaltung

2. Informationspflichten für die Wirtschaft

3. Informationspflichten für Bürger

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Zucker-Quoten-Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Änderung der Zucker-Produktionsabgaben-Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 9
Festsetzung der Abgaben

§ 13a
Duldungs- und Mitwirkungspflichten

§ 13b
Übergangsregelung

Artikel 3
Änderung der Stärke/Zucker-Produktionserstattungs-Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

Artikel 4
Änderung der Denaturierungsprämienverordnung Zucker

§ 1
Anwendungsbereich

Artikel 5
Verordnung zur Aufhebung marktordnungsrechtlicher Vorschriften im Bereich Zucker

§ 1
Aufhebung von Vorschriften

§ 2
Weiteranwendung von Vorschriften

Artikel 6
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1464: Verordnung zur Änderung und Aufhebung marktordnungsrechtlicher Verordnungen im Bereich Zucker


 
 
 


Drucksache 21/10

Entschließung des Bundesrates zur künftigen Ausgestaltung der Milchquotenregelung - Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen -



Drucksache 21/10 (Beschluss)

Entschließung des Bundesrates zur künftigen Ausgestaltung der Milchquotenregelung



Drucksache 813/10

... Bis zum Auslaufen der Quotenregelung und auch darüber hinaus erscheint mittelfristig eine Reihe von Maßnahmen notwendig. Die Marktstruktur der Mitgliedstaaten und auch innerhalb der Mitgliedstaaten selbst ist sehr unterschiedlich, doch oft ist das Ausmaß der Konzentration auf der Seite des Angebots viel niedriger als im Bereich der Verarbeitung. Daraus ergibt sich ein Ungleichgewicht der Verhandlungsmacht dieser beiden Ebenen. Es kommt außerdem zu Verkrustungen des Marktes; die Landwirte haben kaum Alternativen bei der Wahl der Molkerei (oder selbst des Transportunternehmens für Rohmilch). Diese Faktoren können zu gravierenden Mängeln bei der Ausrichtung des Angebots an der Nachfrage sowie zu unfairen Handelspraktiken führen. Insbesondere wissen die Landwirte zum Zeitpunkt der Ablieferung häufig nicht, welchen Preis sie für ihre Milch erzielen (dieser wird oft erst viel später von den Molkereien festgelegt, ohne dass die Landwirte darauf Einfluss haben). Für Molkereien wiederum sind die Liefermengen nicht immer gut geplant. Der entlang der Wertschöpfungskette entstehende Mehrwert ist – besonders aus der Sicht der Landwirte – unausgewogen verteilt, und die Preisweitergabe in der Kette stellt ein erhebliches Problem dar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 813/10




Begründung

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

Artikel 4a
Erlass von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten

Abschnitt IIa
Erzeugerorganisationen im Sektor Milch Milcherzeugnisse

Artikel 126a
Vertragsverhandlungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse

Artikel 177a
Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse

Artikel 179
Durchführungsbefugnisse in Bezug auf Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen

Artikel 185e
Obligatorische Angaben im Sektor Milch und Milcherzeugnisse

Artikel 185f
Vertragsbeziehungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse

Artikel 196a
Delegierte Rechtsakte

Artikel 196b
Durchführungsrechtsakte

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 534/3/09

... Aus Sicht des Bundesrates kann insbesondere ein System der differenzierten Bezahlung von Quotenmilch und Übermengen ein erfolgversprechendes Modell zur Marktanpassung der Angebotsseite sein. Die Vertragspartner würden damit auch heute schon die Grundlagen für die Zeit nach Auslaufen der Quotenregelung vorbereiten und damit unter Beweis stellen, dass sie die Herausforderungen des freien Marktes auch auf dem Milchsektor annehmen.



Drucksache 893/09

... Gegenüber der bisherigen Durchführung der EU-Milchquotenregelung durch Bund und Länder ergibt sich grundsätzlich kein Vollzugsmehraufwand. Lediglich die Bundesfinanzverwaltung hat in den Zwölfmonatszeiträumen 2009/10 bis 2013/14 Direktverkaufsquoten neu zu berechnen und in geringem Umfang ein Antragsverfahren durchzuführen, das bereits mehrfach durchgeführt wurde. Den Gemeinden entstehen keine Vollzugskosten.



Drucksache 761/09

... Die Artikel 65 bis 84 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates (einheitliche GMO) enthalten die Bestimmungen für die Verwaltung der Milchquotenregelung.



Drucksache 57/09

... Nummer 5 fasst § 8 teilweise neu, um angesichts der vielfältiger werdenden Ausformungen der Mengenregelungen im Gemeinschaftsrecht (u. a. Milchquotenregelung, Zahlungsansprüche im Zusammenhang mit der Betriebsprämienregelung, Zuckerquotenregelung) klarzustellen, dass § 8 sämtliche dieser Mengenregelungen in all ihren Ausgestaltungen umfasst, soweit diese nach Gemeinschaftsrecht oder auf Grund eines Gesetzes im Sinne von § 1 Absatz 2 Nummer 4 hinreichend bestimmt sind. Zur besseren Abgrenzung von der Definition der Regelungen in § 1 Absatz 2 – und in Entsprechung der anderen Überschriften des Zweiten Abschnittes – tritt in Absatz 1 Satz 1 und der Überschrift des § 8 an die Stelle der bisherigen Legaldefinition von Mengenregelungen die von Mengen. Absatz 1 Satz 1 behält dabei den bisherigen Duktus bei, sämtliche Arten von EG-rechtlich vorgesehenen Mengen zu erfassen und nimmt aus Gründen der Klarstellung in die nicht abschließende Aufzählung die Zahlungsansprüche und Obergrenzen mit auf.



Drucksache 335/08 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die EU-Kommission keinen Vorschlag für eine Verlängerung der Milchquotenregelung macht und so ihre Absicht zum Ausdruck bringt, die Milchquotenregelung nach geltender Rechtslage zum 31. März 2015 auslaufen zu lassen. Er ist der Auffassung, dass im Hinblick auf eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Milchwirtschaft in der EU nationale Maßnahmen zur Umsetzung der Milchquotenregelung diesem Umstand Rechnung tragen müssen. Sie müssen konsequent darauf ausgerichtet sein, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Milcherzeuger und Molkereien im europäischen und weltweiten Wettbewerb zu stärken. Keinesfalls darf durch derartige Maßnahmen die Wettbewerbsstellung der deutschen Milchwirtschaft beeinträchtigt werden.



Drucksache 38/08 (Beschluss)

... quotenregelungen vorgesehen die Biokraftstoffanteile und -ziele in dem Zeitraum 2015 bis 2020 deutlich zu erhöhen und zudem nicht mehr als energetischen Anteil am Kraftstoffverbrauch, sondern als Netto-Treibhausgasminderungsbeitrag zu formulieren. Jede der beiden Maßnahmen zieht eine erhebliche Ausweitung des



Drucksache 234/08

... Der Bundesrat vertritt in seiner Entschließung die Auffassung, dass bereits jetzt Chancen einer Flexibilisierung des Quotensystems genutzt werden sollten, um leistungsfähigen Milchviehbetrieben neue Wachstumsmöglichkeiten zu eröffnen. Aus seiner Sicht ist dabei eine Senkung der Superabgabe einer linearen Erhöhung der Milchquote vorzuziehen. Zusätzlich sollte nach Auffassung des Bundesrates eine EU-weite Saldierung zur Lockerung des Systems vorgesehen werden. Diese Maßnahmen sollen in eine Gesamtkonzeption zum Auslaufen der Milchquotenregelung integriert werden.



Drucksache 367/08

... 3.3. Auslaufen der Milchquotenregelung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/08




Begründung

1. Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Betriebsprämienregelung und Regelung für die einheitliche Flächenzahlung

2.1. Vereinfachung

2.2. Schrittweise Einführung eines Pauschalsatzes für die entkoppelte Stützung

2.3. Ausdehnung der Regelung für die einheitliche Flächenzahlung

2.4. Neu gefasster Artikel 69 der Verordnung EG Nr. 1782/2003

2.5. Modulation

2.6. Zahlungsbegrenzungen

3. Einheitliche gemeinsame Marktorganisation

3.1. Marktmechanismen in Form von Interventionen

3.2. Abschaffung der Flächenstilllegung

3.3. Auslaufen der Milchquotenregelung

3.4. Spezifische Beihilfen im Milchsektor

3.5. Sonstige Stützungsregelungen

4. Neue Herausforderungen und Politik zur entwicklung des ländlichen Raums

5. Finanzielle Auswirkungen

Vorschlag

Titel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
(ex-32) Finanzierung der Direktzahlungen

Titel II
Allgemeine Bestimmungen über die Direktzahlungen

Kapitel 1
Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen

Artikel 4
Grundlegende Anforderungen

Artikel 5
Grundanforderungen an die Betriebsführung

Artikel 6
Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand

Kapitel 2
Modulation und Haushaltsdisziplin

Artikel 7
Modulation

Artikel 8
Nettoobergrenzen

Artikel 9
Beträge aus der Modulation

Artikel 10
Sondervorschriften für die Modulation in den neuen Mitgliedstaaten

Artikel 11
Haushaltsdisziplin

Kapitel 3
Landwirtschaftliche Betriebsberatung

Artikel 12
Landwirtschaftliche Betriebsberatung

Artikel 13
Bedingungen

Artikel 14
Aufgaben zugelassener privater Beratungsstellen und benannter Beratungsbehörden

Artikel 15
Revision

Kapitel 4
Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 16
Anwendungsbereich

Artikel 17
Bestandteile des integrierten Systems

Artikel 18
Elektronische Datenbank

Artikel 19
System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen

Artikel 20
System zur Identifizierung und Registrierung von Zahlungsansprüchen

Artikel 21
Beihilfeanträge

Artikel 22
Überprüfung der Beihilfevoraussetzungen

Artikel 23
Kürzungen und Ausschlüsse bei Nichteinhaltung der Beihilfekriterien

Artikel 24
Kontrolle der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen (Cross-Compliance)

Artikel 25
Kürzungen und Ausschlüsse bei Nichteinhaltung der anderweitigen Verpflichtungen

Artikel 26
Durchführungsbestimmungen zu den Kürzungen und Ausschlüssen bei Nichteinhaltung der anderweitigen Verpflichtungen

Artikel 27
Beträge aus der Nichteinhaltung anderweitiger Verpflichtungen

Artikel 28
Vereinbarkeit mit dem integrierten System

Artikel 29
Information und Kontrolle

Kapitel 5
Sonstige Allgemeine Bestimmungen

Artikel 30
Mindestanforderungen für den Bezug von Direktzahlungen

Artikel 31
Zahlung

Artikel 33
Revision

Titel III
Regelung der einheitlichen Betriebsprämie (Betriebsprämienregelung)

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 34
Zahlungsvoraussetzungen

Artikel 35
Aktivierung von Zahlungsansprüchen je beihilfefähige Hektarfläche

Artikel 36
Meldung der beihilfefähigen Hektarflächen

Artikel 37
Änderung von Zahlungsansprüchen

Artikel 38
Mehrfachanträge

Artikel 39
Nutzung der Flächen im Falle der aufgeschobenen Einbeziehung von Obst und Gemüse

Artikel 40
Nutzung von Flächen für die Hanferzeugung

Artikel 41
Obergrenze

Artikel 42
Nationale Reserve

Artikel 43
Nicht genutzte Zahlungsansprüche

Artikel 44
Übertragung von Zahlungsansprüchen

Artikel 45
Bedingungen für besondere Ansprüche

Artikel 46
Überprüfung der Zahlungsansprüche

Kapitel 2
Regionale und partielle Durchführung

Abschnitt 1
Regionale Durchführung

Artikel 47
Regionale Aufteilung der Obergrenze gemäß Artikel 41

Artikel 48
Regionale Anwendung der Betriebsprämienregelung

Artikel 49
Nutzung der Zahlungsansprüche

Artikel 50
Flächennutzung

Artikel 51
Grünland

Artikel 52
Bedingungen für die nach diesem Abschnitt festgesetzten Ansprüche

Abschnitt 2
Partielle Durchführung

Artikel 53
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 54
Zahlungen für Schafe und Ziegen

Artikel 55
Zahlungen für Rindfleisch

Artikel 56
Übergangszahlungen für Obst und Gemüse

Kapitel 3
Anwendung in den neuen Mitgliedstaaten, die die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung angewendet haben

Artikel 57
Einführung der Betriebsprämienregelung in den Mitgliedstaaten, die die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung angewendet haben

Artikel 58
Beihilfeantrag

Artikel 59
Nationale Reserve

Artikel 60
Nationale Obergrenzen gemäß Artikel 41

Artikel 61
Zuweisung der Zahlungsansprüche

Artikel 62
Grünland

Artikel 63
Voraussetzungen für die Zahlungsansprüche

Kapitel 4
Einbeziehung gekoppelter Zahlungen in die Betriebsprämienregelung

Artikel 64
Einbeziehung der gekoppelten Stützung in die Betriebsprämienregelung

Artikel 65
Einbeziehung der gekoppelten Stützung, die von der Betriebsprämienregelung ausgeschlossen war

Artikel 66
Einbeziehung der gekoppelten Stützung, die teilweise von der Betriebsprämienregelung ausgeschlossen war

Artikel 67
Fakultative Einbeziehung der gekoppelten Stützung, die teilweise von der

Kapitel 5
Besondere Stützung

Artikel 68
Allgemeine Regeln

Artikel 69
Ernteversicherung

Artikel 70
Fonds auf Gegenseitigkeit für Tier- und Pflanzenkrankheiten

Titel IV
Andere Beihilferegelungen

Kapitel 1
Gemeinschaftliche Beihilferegelungen

Abschnitt 1
Kulturspezifische Zahlung für Reis

Artikel 71
Anwendungsbereich

Artikel 72
Beihilfevoraussetzungen und -betrag

Artikel 73
Beihilfeflächen

Artikel 74
Überschreitung der Grundfläche

Abschnitt 2
Beihilfe für Stärkekartoffeln

Artikel 75
Beihilfebetrag

Artikel 76
Bedingungen

Abschnitt 3
Kulturspezifische Zahlung für Baumwolle

Artikel 77
Anwendungsbereich

Artikel 78
Bedingungen

Artikel 79
Grundflächen und Beträge

Artikel 80
Anerkannte Branchenverbände

Artikel 81
Zahlung der Beihilfe

Abschnitt 4
Beihilfe für Zuckerrüben- und Zuckerrohrerzeuger

Artikel 82
Anwendungsbereich

Artikel 83
Bedingungen

Artikel 84
Beihilfebetrag

Abschnitt 5
Übergangszahlungen für Obst und Gemüse

Artikel 85
Flächenbezogene Übergangsbeihilfe

Artikel 86
Höhe der Beihilfe und Beihilfefähigkeit

Abschnitt 6
Übergangszahlung für Beerenfrüchte

Artikel 87
Zahlung für Beerenfrüchte

Abschnitt 7
Schaf- und Ziegenprämien

Artikel 88
Geltungsbereich

Artikel 89
Begriffsbestimmungen

Artikel 90
Mutterschaf- und Ziegenprämie

Artikel 91
Zusatzprämie

Artikel 92
Gemeinsame Bestimmungen über die Prämien

Artikel 93
Individuelle Obergrenzen

Artikel 94
Übertragung von Prämienansprüchen

Artikel 95
Nationale Reserve

Artikel 96
Obergrenzen

Abschnitt 8
Zahlungen für Rindfleisch

Artikel 97
Anwendungsbereich

Artikel 98
Begriffsbestimmungen

Artikel 99
Sonderprämie

Artikel 100
Mutterkuhprämie

Artikel 101
Individuelle Höchstgrenzen für Mutterkuhprämien

Artikel 102
Übertragung von Ansprüchen auf Mutterkuhprämien

Artikel 103
Nationale Reserve von Ansprüchen auf Mutterkuhprämien

Artikel 104
Färsen

Artikel 105
Schlachtprämie

Artikel 106
Gemeinsame Bestimmungen für Prämien

Artikel 107
Obergrenzen

Artikel 108
Nach der Richtlinie 96/22/EG verbotene Stoffe

Kapitel 2
Nationale Beihilfen

Artikel 109
Nationale Beihilfe für Schalenfrüchte

Titel V
Anwendung der Direktzahlungen in den neuen Mitgliedstaaten

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 110
Einführung der Direktzahlungen

Kapitel 2
Regelung für die einheitliche Flächenzahlung

Artikel 111
Regelung für die einheitliche Flächenzahlung

Artikel 112
Jährlicher Finanzrahmen

Artikel 113
Fläche im Rahmen der Regelung für die einheitliche Flächenzahlung

Artikel 114
Unterrichtung

Kapitel 3
Gesonderte Zahlungen und besondere Stützung

Artikel 115
Gesonderte Zahlung für Zucker

Artikel 116
Gesonderte Zahlung für Obst und Gemüse

Artikel 117
Gesonderte Übergangszahlung für Obst und Gemüse

Artikel 118
Gemeinsame Bestimmungen für die gesonderten Zahlungen

Artikel 119
Besondere Stützung

Kapitel 4
Ergänzende einzelstaatliche Direktzahlungen und Direktzahlungen

Artikel 120
Ergänzende einzelstaatliche Direktzahlungen und Direktzahlungen

Artikel 121
Staatliche Beihilfe in Zypern

Titel VI
Mittelumschichtungen

Artikel 122
Mittelumschichtung für die Umstrukturierung in den Baumwollregionen

Artikel 123
Mittelumschichtung für die Umstrukturierung in den Tabakregionen

Titel VII
Durchführungs-, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Kapitel 1
Durchführungsbestimmungen

Artikel 124
Bestätigung von Zahlungsansprüchen

Artikel 125
Anwendung auf die Regionen in äußerster Randlage

Artikel 126
Staatliche Beihilfe

Artikel 127
Mitteilungen an die Kommission

Artikel 128
Verwaltungsausschuss für Direktzahlungen

Artikel 129
Durchführungsbestimmungen

Kapitel 2
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 130
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005

Artikel 131
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 247/2006

Artikel 24b

Artikel 132
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 378/2007

Artikel 133
Aufhebungen

Artikel 134
Übergangsbestimmungen

Artikel 135
Übergangsregelung für neue Mitgliedstaaten

Artikel 136
Inkrafttreten und Anwendung

2 Anhänge


 
 
 


Drucksache 342/08

... Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Spitzenverbände der Krankenkassen und die betreffenden Berufsverbände stimmen in ihrer Einschätzung überein, dass die Psychotherapeuten auch in Zukunft die weitaus größere Leistungserbringergruppe stellen werden. Ohne eine Quotenregelung, besteht daher die Gefahr, dass die überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzte nach und nach fast ganz aus der vertragsärztlichen Versorgung zurückgedrängt werden. Dies soll mit der vorgesehenen Regelung verhindert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 342/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 171b
Insolvenz von Krankenkassen

§ 171c
Aufhebung der Haftung nach § 12 Abs. 2 Insolvenzordnung

§ 171d
Haftung im Insolvenzfall

§ 171e
Deckungskapital für Altersversorgungsverpflichtungen

§ 171f
Insolvenzfähigkeit von Krankenkassenverbänden

§ 172
Vermeidung der Schließung oder Insolvenz von Krankenkassen.

§ 265a
Finanzielle Hilfen zur Vermeidung der Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse

§ 265b
Freiwillige finanzielle Hilfen

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 54
Finanzausgleich für aufwändige Leistungsfälle

Artikel 4
Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung

Artikel 6
Änderungen der Risikostrukturausgleichsverordnung

Achter Abschnitt

§ 35
Anwendbare Regelungen

§ 36
Ermittlung der Höhe der Grundpauschale

§ 37
Zuweisungen für sonstige Ausgaben

§ 39
Durchführung des Zahlungsverkehrs und Kostentragung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Handlungsbedarf

Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 8

Zu § 171c

Zu § 171d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 171e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 171f

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 2

Zu § 38

Zu Nummer 3

Zu § 39

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

C. Finanzielle Auswirkungen

D. Kosten- und Preiswirkungsklausel

E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

F. Bürokratiekosten

- § 171b Abs. 2

- § 171b Abs. 4

- § 171e Abs. 4

- § 172 Abs. 2

- § 265b Abs. 2

- § 77 Abs. 1a SGB IV

- § 79 Abs. 1 SGB IV

- § 12 Abs. 1 SVRV

G. Vereinbarkeit mit EU-Recht

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 529: Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG)


 
 
 


Drucksache 367/08D

... (8) Begrenzt durch die Milchquoten, wird die Milcherzeugung der Gemeinschaft auf mittlere Sicht insgesamt allmählich zurückgehen, da der anhaltende Strukturwandel in den Mitgliedstaaten, die der Gemeinschaft vor der Erweiterung von 2004 noch nicht angehörten zu einem Rückgang der Subsistenzproduktion führen dürfte, während der Produktionszuwachs durch die Quoten beschränkt bleibt. Zugleich werden im Projektionszeitraum die Milchlieferungen an die Molkereien zur Verarbeitung weiter zunehmen. Anders als bei Einführung der Quoten als Reaktion auf die Überproduktion wird nun durch die Quotenregelung das Produktionswachstum gegenüber der starken Binnen- und Außennachfrage gebremst. Unter diesen Gegebenheiten wirken die Quoten der Marktorientierung entgegen, da die Landwirte nicht angemessen auf Preissignale reagieren, und verhindern Effizienzgewinne, indem sie den Strukturwandel verlangsamen. Die Quoten sollen mit schrittweisen Anpassungen bis 2015 auslaufen. Durch die jährliche Anhebung der Milchquoten gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung (1% je Wirtschaftsjahr von 2009/10 bis 2013/14) würden ein reibungsloser Übergang ermöglicht und eine übermäßige Korrektur nach dem Auslaufen der Quoten vermieden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/08D




Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 247/2006

Artikel 2
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 320/2006

Artikel 13a
Staatliche Beihilfen

Artikel 3
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1405/2006

Artikel 4
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

Unterabschnitt II
Eröffnung und Aussetzung des Ankaufs

Artikel 11
Zeiträume der öffentlichen Intervention

Artikel 12
Eröffnung der öffentlichen Intervention

Artikel 13
Interventionshöchstmengen

Unterabschnitt III
Interventionspreise

Artikel 18
Interventionspreise

Artikel 34a
Bedingungen für die Gewährung der Beihilfe für Butter

Artikel 55
Quotensysteme

Abschnitt III
A Quoten für Kartoffelstärke

Artikel 84a
Quoten für die Kartoffelstärkeerzeugung

Unterabschnitt III
Kartoffelstärke

Artikel 95a
Prämie für Kartoffelstärke

Artikel 99
Beihilfe zur Verwendung von Magermilch und Magermilchpulver als Futtermittel

Artikel 100
Beihilfe für die Verarbeitung von Magermilch zu Kasein und Kaseinat

Artikel 119
Verwendung von Kasein und Kaseinat zur Käseherstellung

Artikel 180
Anwendung der Artikel 87, 88 und 89 EG-Vertrag

Artikel 5
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 3/2008

Artikel 6
Änderung der Verordnung (EG) Nr. [...]/2008 [GMO Wein]

Artikel 7
Aufhebungen

Artikel 8
Inkrafttreten

Anhang I

Anhang II

Anhang Xa
Quoten für Kartoffelstärke gemäß Artikel 84a

Anhang III

Vorschlag

Artikel 1
Die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 wird wie folgt geändert:

Artikel 12a
Revision

Artikel 16a
Spezifische Vorhaben für bestimmte Prioritäten

Artikel 2

Anhang

Anhang II
Exemplarische Liste von Vorhabensarten für die Prioritäten nach Artikel 16a

Vorschlag

Einziger Artikel

Anhang

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 335/1/08

... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass die EU-Kommission keinen Vorschlag für eine Verlängerung der Milchquotenregelung macht und so ihre Absicht zum Ausdruck bringt, die Milchquotenregelung nach geltender Rechtslage zum 31. März 2015 auslaufen zu lassen. Er ist der Auffassung, dass im Hinblick auf eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Milchwirtschaft in der EU nationale Maßnahmen zur Umsetzung der Milchquotenregelung diesem Umstand Rechnung tragen müssen. Sie müssen konsequent darauf ausgerichtet sein, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Milcherzeuger und Molkereien im europäischen und weltweiten Wettbewerb zu stärken. Keinesfalls darf durch derartige Maßnahmen die Wettbewerbsstellung der deutschen Milchwirtschaft beeinträchtigt werden.



Drucksache 335/08

... Gegenüber der bisherigen Durchführung der EU-Milchquotenregelung durch Bund und Länder ergibt sich grundsätzlich kein Vollzugsmehraufwand.



Drucksache 90/08

... 1. räumt ein, das die Aufhebung der Quotenregelung Ergebnis einer verbindlichen Übereinkunft zur Zeit des Beitritts Chinas zur WTO ist; erinnert aber daran, dass der WTO-Beitrittsvertrag mit China alle WTO-Mitglieder, einschließlich der Europäischen Gemeinschaft, dazu ermächtigt, bis Ende 2008 nötigenfalls Sicherungsmaßnahmen gegen Einfuhren aus China anzuwenden;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 90/08




EU -Textilindustrie und Arbeitnehmer

Unfaire Handelspraktiken und Fälschungen

Überwachung von Einfuhren

Sicherheit und Verbraucherschutz

Entwicklungsländer und Partner der Europäischen Union im Mittelmeerraum

Unterrichtung des Europäischen Parlaments


 
 
 


Drucksache 367/1/08

... Zukunft der Milchquotenregelung



Drucksache 38/08

... quotenregelungen vorgesehen die Biokraftstoffanteile und –ziele in dem Zeitraum 2015-2020 deutlich zu erhöhen und zudem nicht mehr als energetischen Anteil am Kraftstoffverbrauch, sondern als Netto-Treibhausgasminderungsbeitrag zu formulieren. Dieser - aus Klimaschutzsicht grundsätzlich sinnvolle Ansatz - hat allerdings die paradoxe Folge, dass je geringer der Netto-Treibhausgasminderungsbeitrag ist desto mehr



Drucksache 38/1/08

... quotenregelungen vorgesehen, die Biokraftstoffanteile und -ziele in dem Zeitraum 2015 bis 2020 deutlich zu erhöhen und zudem nicht mehr als energetischen Anteil am Kraftstoffverbrauch, sondern als Netto-Treibhausgasminderungsbeitrag zu formulieren. Jede der beiden Maßnahmen zieht eine erhebliche Ausweitung des



Drucksache 367/08 (Beschluss)

... Zukunft der Milchquotenregelung



Drucksache 738/07

... Diese ersten Maßnahmen sollten in eine Gesamtkonzeption zum Auslaufen der Milchquotenregelung, die auch Instrumente beinhaltet, um notwendige Anpassungsprozesse auf betrieblicher Ebene zu flankieren und Perspektiven für die Landwirtschaft in weniger wettbewerbsfähigen Regionen zu erhalten, integriert werden.



Drucksache 762/1/07

... 34. - Die Bestimmung über die Befugnis der Mitgliedstaaten, in eigener Zuständigkeit Quotenregelungen einzuführen, kann dann präjudizierend wirken, wenn die Möglichkeit, keine Quote zuzugestehen, ausscheidet. Insbesondere würde ohne eine "



Drucksache 859/07 (Beschluss)

... Zukunft der Milchquotenregelung



Drucksache 936/07 (Beschluss)

... -Milchquotenregelung (Milchquotenverordnung -



Drucksache 364/1/07

... 38. Wenngleich eine umfassende Kontrolle sowohl aus präventiven als auch aus repressiven Gründen unerlässlich ist, sollte auf die Festschreibung einer Quote verzichtet werden. Da die Quotenregelung auf Kriterien zur Auswahl der Unternehmen und zur Qualität der Überprüfung verzichtet, böte sie im Übrigen auch keine Gewähr für eine effektive Kontrolle.



Drucksache 684/07

... -Milchquotenregelung zum 31.03.2015 aus. Die Europäische Kommission hat angekündigt, im Rahmen ihres so genannten Health Check, der die Ausrichtung verschiedener Bereiche der Gemeinsamen Agrarpolitik betreffen wird, Vorschläge auch für den Milchbereich vorzulegen. Eine erste Skizzierung dieser Vorschläge ist für November 2007 angekündigt. Im Frühjahr 2008 sollen dann Legislativvorschläge folgen. Vor diesem Hintergrund antwortet die Bundesregierung auf die Entschließung des Bundesrates wie folgt:



Drucksache 738/07 (Beschluss)

... Diese ersten Maßnahmen sollten in eine Gesamtkonzeption zum Auslaufen der Milchquotenregelung, die auch Instrumente beinhaltet, um notwendige Anpassungsprozesse auf betrieblicher Ebene zu flankieren und Perspektiven für die Landwirtschaft in weniger wettbewerbsfähigen Regionen zu erhalten, integriert werden.



Drucksache 936/07

... -Milchquotenregelung (Milchquotenverordnung -



Drucksache 859/1/07

... Zukunft der Milchquotenregelung



Drucksache 364/07 (Beschluss)

... 25. Wenngleich eine umfassende Kontrolle sowohl aus präventiven als auch aus repressiven Gründen unerlässlich ist, sollte auf die Festschreibung einer Quote verzichtet werden. Da die Quotenregelung auf Kriterien zur Auswahl der Unternehmen und zur Qualität der Überprüfung verzichtet, böte sie im Übrigen auch keine Gewähr für eine effektive Kontrolle. Der Bundesrat weist darauf hin, dass eine solche Vorgabe von Prüfquoten dem deutschen Recht auch unbekannt ist.



Drucksache 720/07A

... Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber richtet sich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse oder ethnische Herkunft, Behinderung, Religion oder Weltanschauung, politische Anschauungen, Herkunft, Beziehungen oder sexuelle Identität. Dem stehen gesetzliche Maßnahmen zur Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung im Erwerbsleben, insbesondere Quotenregelungen mit Einzelfallprüfung sowie zur Förderung schwerbehinderter Menschen nicht entgegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 720/07A




Artikel 1
Bundesbeamtengesetz (BBG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Dienstherrnfähigkeit

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Beamtenverhältnis

§ 4
Beamtenverhältnis

§ 5
Zulässigkeit des Beamtenverhältnisses

§ 6
Arten des Beamtenverhältnisses

§ 7
Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses

§ 8
Stellenausschreibung

§ 9
Auswahlkriterien

§ 10
Ernennung

§ 11
Voraussetzungen der Ernennung auf Lebenszeit

§ 12
Zuständigkeit und Wirksamwerden der Ernennung

§ 13
Nichtigkeit der Ernennung

§ 14
Rücknahme der Ernennung

§ 15
Rechtsfolgen nichtiger oder zurückgenommener Ernennungen

Abschnitt 3
Laufbahnen

§ 16
Laufbahn

§ 17
Zulassung zu den Laufbahnen

§ 18
Erwerb der Laufbahnbefähigung aufgrund der Richtlinie 2005/36/EG

§ 19
Andere Bewerberinnen und andere Bewerber

§ 20
Einstellung

§ 21
Dienstliche Beurteilung

§ 22
Beförderungen

§ 23
Beförderungssperre zwischen zwei Mandaten

§ 24
Führungsämter auf Probe

§ 25
Benachteiligungsverbote

§ 26
Rechtsverordnung über Laufbahnen

Abschnitt 4
Abordnung, Versetzung und Zuweisung

§ 27
Abordnung

§ 28
Versetzung

§ 29
Zuweisung

Abschnitt 5
Beendigung des Beamtenverhältnisses

Unterabschnitt 1
Entlassung

§ 30
Beendigungsgründe

§ 31
Entlassung kraft Gesetzes

§ 32
Entlassung aus zwingenden Gründen

§ 33
Entlassung auf Verlangen

§ 34
Entlassung von Beamtinnen auf Probe und Beamten auf Probe

§ 35
Entlassung von Beamtinnen und Beamten in Führungsämtern auf Probe

§ 36
Entlassung von politischen Beamtinnen auf Probe und politischen Beamten auf Probe

§ 37
Entlassung von Beamtinnen auf Widerruf und Beamten auf Widerruf

§ 38
Verfahren der Entlassung

§ 39
Folgen der Entlassung

§ 40
Ausscheiden bei Wahlen oder Übernahme politischer Ämter

§ 41
Verlust der Beamtenrechte

§ 42
Wirkung eines Wiederaufnahmeverfahrens

§ 43
Gnadenrecht

Unterabschnitt 2
Dienstunfähigkeit

§ 44
Dienstunfähigkeit

§ 45
Begrenzte Dienstfähigkeit

§ 46
Wiederherstellung der Dienstfähigkeit

§ 47
Verfahren bei Dienstunfähigkeit

§ 48
Ärztliche Untersuchung

§ 49
Ruhestand beim Beamtenverhältnis auf Probe wegen Dienstunfähigkeit

Unterabschnitt 3
Ruhestand

§ 50
Wartezeit

§ 51
Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze

§ 52
Ruhestand auf Antrag

§ 53
Hinausschieben der Altersgrenze

§ 54
Einstweiliger Ruhestand

§ 55
Einstweiliger Ruhestand bei organisatorischen Veränderungen

§ 56
Beginn des einstweiligen Ruhestands

§ 57
Erneute Berufung

§ 58
Ende des einstweiligen Ruhestands

§ 59
Zuständigkeit bei Versetzung in den Ruhestand

Abschnitt 6
Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis

Unterabschnitt 1
Allgemeine Pflichten und Rechte

§ 60
Grundpflichten

§ 61
Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten

§ 62
Folgepflicht

§ 63
Verantwortung für die Rechtmäßigkeit

§ 64
Eidespflicht, Eidesformel

§ 65
Befreiung von Amtshandlungen

§ 66
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

§ 67
Verschwiegenheitspflicht

§ 68
Versagung der Aussagegenehmigung

§ 69
Gutachtenerstattung

§ 70
Auskünfte an die Medien

§ 71
Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen

§ 72
Wahl der Wohnung

§ 73
Aufenthaltspflicht

§ 74
Dienstkleidung

§ 75
Pflicht zum Schadensersatz

§ 76
Übergang eines Schadensersatzanspruchs gegen Dritte

§ 77
Nichterfüllung von Pflichten

§ 78
Fürsorgepflicht des Dienstherrn

§ 79
Mutterschutz, Elternzeit und Jugendarbeitsschutz

§ 80
Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen

§ 81
Reisekosten

§ 82
Umzugskosten

§ 83
Trennungsgeld

§ 84
Jubiläumszuwendung

§ 85
Dienstzeugnis

§ 86
Amtsbezeichnungen

Unterabschnitt 2
Arbeitszeit

§ 87
Arbeitszeit

§ 88
Mehrarbeit

§ 89
Erholungsurlaub

§ 90
Urlaub aus anderen Anlässen, Mandatsträgerinnen und Mandatsträger

§ 91
Teilzeit

§ 92
Familienpolitische Teilzeit und Beurlaubung

§ 93
Altersteilzeit

§ 94
Hinweispflicht

§ 95
Beurlaubung ohne Besoldung

§ 96
Fernbleiben vom Dienst

Unterabschnitt 3
Nebentätigkeit

§ 97
Begriffsbestimmungen

§ 98
Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst

§ 99
Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten

§ 100
Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten

§ 101
Ausübung von Nebentätigkeiten

§ 102
Regressanspruch für die Haftung aus angeordneter Nebentätigkeit

§ 103
Erlöschen der mit dem Hauptamt verbundenen Nebentätigkeit

§ 104
Erlass ausführender Rechtsverordnungen

§ 105
Anzeigepflicht nach Beendigung des Beamtenverhältnisses

Unterabschnitt 4
Personalaktenrecht

§ 106
Personalakte

§ 107
Zugang zur Personalakte

§ 108
Beihilfeakte

§ 109
Anhörungspflicht

§ 110
Einsichtsrecht

§ 111
Vorlage von Personalakten und Auskünfte an Dritte

§ 112
Entfernung von Unterlagen

§ 113
Aufbewahrungsfrist

§ 114
Automatisierte Verarbeitung von Personalaktendaten

§ 115
Übermittlungen in Strafverfahren

Abschnitt 7
Beamtenvertretung

§ 116
Mitgliedschaft in Gewerkschaften und Berufsverbänden

§ 117
Personalvertretung

§ 118
Beteiligung der Spitzenorganisationen

Abschnitt 8
Bundespersonalausschuss

§ 119
Aufgaben

§ 120
Mitglieder

§ 121
Rechtsstellung der Mitglieder

§ 122
Geschäftsordnung

§ 123
Sitzungen und Beschlüsse

§ 124
Beweiserhebung, Auskünfte und Amtshilfe

Abschnitt 9
Beschwerdeweg und Rechtsschutz

§ 125
Dienstweg bei Anträgen und Beschwerden

§ 126
Verwaltungsrechtsweg

§ 127
Vertretung des Dienstherrn

§ 128
Zustellung von Verfügungen und Entscheidungen

Abschnitt 10
Besondere Rechtsverhältnisse

§ 129
Beamtinnen und Beamte oberster Bundesorgane

§ 130
Wissenschaftliches und leitendes Personal der Hochschulen des Bundes

§ 131
Einstellungsvoraussetzungen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und wissenschaftliche Mitarbeiter

§ 132
Dienstrechtliche Stellung des hauptberuflichen wissenschaftlichen und leitenden Personals der Hochschulen

§ 133
Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte

Abschnitt 11
Umbildung von Körperschaften

§ 134
Umbildung einer Körperschaft

§ 135
Rechtsfolgen der Umbildung

§ 136
Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten

§ 137
Rechtsstellung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

Abschnitt 12
Spannungs- und Verteidigungsfall, Verwendungen im Ausland

§ 138
Anwendungsbereich

§ 139
Dienstleistung im Verteidigungsfall

§ 140
Aufschub der Entlassung und des Ruhestands

§ 141
Erneute Berufung von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten

§ 142
Verpflichtung zur Gemeinschaftsunterkunft und Mehrarbeit

§ 143
Verwendungen im Ausland

Abschnitt 13
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 144
Entscheidungsrecht oberster Bundesbehörden

§ 145
Durchführungsvorschriften

§ 146
Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften

§ 147
Übergangsregelungen

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu den Absätzen 1 bis 3

Zu Absatz 4

Zu Abschnitt 2 Beamtenverhältnis

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu § 10

Zu den Absätzen 1 und 3

Zu Absatz 2

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Zu § 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 15

Zu Abschnitt 3 Laufbahnen

Zu § 16

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 17

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 23

Zu § 24

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 25

Zu § 26

Zu Abschnitt 4 Abordnung, Versetzung und Zuweisung

Zu § 27

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 28

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 29

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 5 Beendigung des Beamtenverhältnisses

Zu Unterabschnitt 1 Entlassung

Zu § 30

Zu § 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 32

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 4

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 42

Zu § 43

Zu Unterabschnitt 2 Dienstunfähigkeit

Zu § 44

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 45

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 47

Zu den Absätzen 1 und 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 48

Zu § 49

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Unterabschnitt 3 Ruhestand

Zu § 50

Zu § 51

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 54

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 59

Zu Abschnitt 6 Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis

Zu Unterabschnitt 1 Allgemeine Pflichten und Rechte

Zu § 60

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 61

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 62

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 63

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 64

Zu den Absätzen 1, 2 und 4

Zu Absatz 3

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 68

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Zu den Absätzen 1 und 3

Zu Absatz 2

Zu § 76

Zu § 77

Zu Absatz 1

Zu § 78

Zu § 79

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 80

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 81

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 82

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 83

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 84

Zu § 85

Zu § 86

Zu Unterabschnitt 2 Arbeitszeit

Zu § 87

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 88

Zu § 89

Zu § 90

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 91

Zu § 92

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 93

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 94

Zu § 95

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 96

Zu Unterabschnitt 3 Nebentätigkeit

Zu § 97

Zu § 98

Zu § 99

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 100

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 101

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 102

Zu § 103

Zu § 104

Zu § 105

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Unterabschnitt 4 Personalaktenrecht

Zu § 106

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 107

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 108

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 109

Zu § 110

Zu § 111

Zu § 112

Zu § 113

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu § 114

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu § 115

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 bis 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Abschnitt 7 Beamtenvertretung

Zu § 116

Zu § 117

Zu § 118

Zu Abschnitt 8 Bundespersonalausschuss

Zu § 119

Zu § 120

Zu den Absätzen 1 bis 3

Zu Absatz 4

Zu § 121

Zu § 122

Zu § 123

Zu den Absätzen 1 bis 4

Zu den Absätzen 5 und 6

Zu § 124

Zu Abschnitt 9 Beschwerdeweg und Rechtsschutz

Zu § 125

Zu § 126

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 127

Zu § 128

Zu Abschnitt 10 Besondere Rechtsverhältnisse

Zu § 129

Zu § 130

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 131

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 132

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu § 133

Zu Abschnitt 11 Umbildung von Körperschaften

Zu § 134

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 135

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 136

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 137

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Abschnitt 12 Spannungs- und Verteidigungsfall, Verwendungen im Ausland

Zu § 138

Zu § 139

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 140

Zu § 141

Zu § 142

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 143

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 13 Übergangs- und Schlussvorschriften

Zu § 144

Zu § 145

Zu § 146

Zu § 147

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2


 
 
 


Drucksache 762/07 (Beschluss)

... - Die Bestimmung über die Befugnis der Mitgliedstaaten, in eigener Zuständigkeit Quotenregelungen einzuführen, kann dann präjudizierend wirken, wenn die Möglichkeit, keine Quote zuzugestehen, ausscheidet. Insbesondere würde ohne eine "



Drucksache 859/07

... 3.4. Auslaufen der Milchquotenregelung: Vorbereitung auf eine sanfte Landung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 859/07




1. Die gemeinsame Agrarpolitik Heute

1.1. Eine radikal umgestaltete, leistungsfähigere Politik

1.2. Weitere Verbesserungen im Rahmen des Gesundheitschecks

2. Die Betriebsprämienregelung und mögliche Vereinfachungen

2.1. Vereinfachung der Betriebsprämienregelung

2.2. Stärkere Zielorientierung der Cross-Compliance-Regelung

2.3. Teilweise gekoppelte Beihilfen

2.4. Höchst- und Mindestbeträge

3. Neue Chancen ergreifen und die Marktorientierung verbessern

3.1. Die Rolle der Marktintervention und der Angebotssteuerung

3.2. Interventionsregelung für Getreide

3.3. Flächenstilllegung: keine Angebotssteuerung, mehr Umweltnutzen

3.4. Auslaufen der Milchquotenregelung: Vorbereitung auf eine sanfte Landung

Auslaufen der Milchquotenregelung

Maßnahmen für die Berggebiete

3.5. Andere Maßnahmen zur Angebotssteuerung

4. Auf neue Herausforderungen reagieren

4.1. Risikomanagement

4.2. Klimawandel, Bioenergie, Wasserwirtschaft und Artenvielfalt

4.3. Stärkung des zweiten Pfeilers

5. Finanzrahmen

6. Schluss


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.