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165 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Quecksilber"


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Drucksache 153/1/11

... 00_60gs.htm) Schadstoffen zur Beurteilung des ökologischen Zustandes oder Potenzials vorbehalten. Metalle, bei denen die natürliche Hintergrundkonzentration berücksichtigt werden kann, sind jedoch auch als Schadstoffe zur Beurteilung des chemischen Zustandes relevant. Das betrifft Cadmium, Blei, Quecksilber und Nickel als prioritäre bzw. prioritäre gefährliche Stoffe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 153/1/11




1. Zu § 3 Satz 1 einleitender Satzteil und Satz 2

2. Zu § 4 Absatz 1 Satz 1 und 2

3. Zu § 5 Absatz 4 Satz 2 und Satz 4 - neu - und Absatz 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu § 7 Absatz 1

5. Zu § 7 Absatz 2

6. Hauptempfehlung*

Zu § 7

7. Zu § 8 Absatz 1 Satz 1

8. Zu § 9 Absatz 1 Satz 2

9. Zu § 10 Absatz 2 In § 10 Absatz 2 ist das Wort nichtsynthetischen zu streichen.

10. Zu Anlage 1 Nummer 2.1 Satz 2

11. Zu Anlage 1 Nummer 2.1 Satz 2

12. Zu Anlage 5 Tabelle Spalte UQN Übergangs- und Küstengewässer nach § 7 Absatz 5 Satz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes

13. Zu Anlage 5 Tabelle Nummer 150 bis 167

14. Zu Anlage 5 Tabelle Nummer 152, 159 und 165

15. Zu Anlage 5 Tabelle Nummer 156

16. Zu Anlage 5 Tabelle Nummer 167

17. Zu Anlage 6 Nummer 1.1.1 Tabelle Zeile Ostseezuflüsse - Typ 23 Spalte Sauerstoff

18. Zu Anlage 6 Nummer 2 Tabelle und Fußnote 1 - neu -

19. Zu Anlage 7 Nummer 2

20. Zu Anlage 7 Nummer 1 Satz 3 - neu -, Tabelle 2 und 3

21. Zu Anlage 8 Nummer 2.2

22. Zu Anlage 8 Nummer 3.2

23. Zu Anlage 8 Nummer 3.3

24. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6 nur U

Zu Anlage 9 Klammerzusatz nach Anlage 9

25. Zu Anlage 9 Nummer 1.3 Buchstabe d, Buchstabe e, Nummer 2.3 Buchstabe b, Buchstabe c Nummer 4 Tabelle

26. Zu Anlage 9 Nummer 4 Tabelle

27. Zu Anlage 9 Nummer 4 Tabelle

28. Zu Anlage 9 Nummer 4 Tabelle

29. Zu Anlage 10 Nummer 1.3


 
 
 


Drucksache 231/1/11

... a) In Satz 1 sind die Wörter "Die Stoffe Blei, Antimon, Arsen, Barium und Quecksilber dürfen in Spielzeugen nur verwendet werden," durch die Wörter "Spielzeug, das unter Verwendung der Stoffe Blei, Antimon, Arsen, Barium und Quecksilber hergestellt wurde, darf nur auf dem Markt bereit gestellt werden," zu ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 231/1/11




1. Zu § 1 Absatz 1 Satz 1

2. Zu § 1 Absatz 1 Satz 2 § 2 Nummer 24a - neu -

3. Zu § 2 Nummer 3

4. Zu § 2 Nummer 4

5. Zu § 2 Nummer 16

6. Zu § 2 Nummer 23a - neu -

7. Zu § 3 Absatz 5 Satz 2

8. Zu § 4 Absatz 1 Satz 1

9. Zu § 6 Absatz 2 Satz 4

10. Zu § 6 Absatz 4

11. Zu § 7 Absatz 2 Satz 3

12. Zu § 10 Absatz 2 Satz 1

13. Zu § 10 Absatz 3 Satz 1 und Satz 4 - neu - § 10 Absatz 3 ist wie folgt zu ändern:

14. Zu § 11 Absatz 2 Satz 1

15. Zu § 16 Absatz 4 Satz 1

16. Zu § 20 Absatz 4 Satz 2 Nummer 5 Buchstabe b

17. Zu § 21 Satz 1

18. Zu § 22

§ 22
Ordnungswidrigkeiten

20. Zu § 10 - Wesentliche Sicherheitsanforderungen

21. Zu § 22 - Ordnungswidrigkeiten


 
 
 


Drucksache 117/10 (Beschluss)

... Die Referenzmethode für Probenahmen zur Bestimmung der Ablagerung von Arsen, Kadmium, Nickel, Quecksilber und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen beruht auf der Verwendung zylinderförmiger Ablagerungssammler mit Standardabmessungen. Die Bestimmungen der DIN EN 15841 (April 2010) Luftbeschaffenheit - Messverfahren zur Bestimmung von Arsen, Cadmium, Blei und Nickel in atmosphärischer Deposition; Deutsche Fassung EN 15841:2009 sind zu beachten. Solange und soweit keine genormte CEN-Methode vorliegt können die zuständigen Behörden genormte nationale Methoden anwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 117/10 (Beschluss)




A Änderungen

1. Zu Artikel 1 § 1 Nummer 14 Satz 1

2. Zu Artikel 1 § 1 Nummer 22

3. Zu Artikel 1 § 1 Nummer 37

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2

5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 2

6. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 2 - neu -

7. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1

8. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 8 Satz 1

9. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 2

10. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 3

11. Zu Artikel 1 § 22 Satz 1

12. Zu Artikel 1 § 22 Satz 1, § 24 Absatz 1 Satz 2, § 25 Absatz 2

13. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 2, § 25 Absatz 4

14. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 2 Satz 1

15. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 3

16. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 6 Satz 1, Absatz 8

17. Zu Artikel 1 § 31, § 32 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3

18. Zu Artikel 1 Anlage 1 Abschnitt A nach der Tabelle Satz 4

19. Zu Artikel 1 Anlage 3 Abschnitt C einleitender Satz

20. Zu Artikel 1 Anlage 5 Abschnitt A Nummer 1 Fußnote 1 Satz 2 und Fußnote 2 Satz 2

21. Zu Artikel 1 Anlage 5 Abschnitt B

22. Zu Artikel 1 Anlage 6 Abschnitt B Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2

23. Zu Artikel 1 Anlage 11 Abschnitt B Fußnote 2

24. Zu Artikel 1 Anlage 13 Nummer 8

25. Zu Artikel 1 Anlage 18 Abschnitt D

B Entschließung

1. Zur Verordnung allgemein

2. Zur Ermittlung der Emissionsmengen von Ammoniak


 
 
 


Drucksache 117/1/10

... Die Referenzmethode für Probenahmen zur Bestimmung der Ablagerung von Arsen, Kadmium, Nickel, Quecksilber und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen beruht auf der Verwendung zylinderförmiger Ablagerungssammler mit Standardabmessungen. Die Bestimmungen der DIN EN 15841 (April 2010) Luftbeschaffenheit - Messverfahren zur Bestimmung von Arsen, Cadmium, Blei und Nickel in atmosphärischer Deposition; Deutsche Fassung EN15841:2009 sind zu beachten. Solange und soweit keine genormte CEN-Methode vorliegt können die zuständigen Behörden genormte nationale Methoden anwenden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 117/1/10




1. Zu Artikel 1 § 1 Nummer 14 Satz 1

2. Zu Artikel 1 § 1 Nummer 22

3. Zu Artikel 1 § 1 Nummer 37

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2

5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 2

6. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 2 - neu -

7. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1

8. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 8 Satz 1

9. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 2

10. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 3

11. Zu Artikel 1 § 22 Satz 1

12. Zu Artikel 1 § 22 Satz 1, § 24 Absatz 1 Satz 2, § 25 Absatz 2

13. Zu Artikel 1 § 24 Absatz 2, § 25 Absatz 4

14. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 2 Satz 1

15. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 3

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

18. Zu Artikel 1 § 31, § 32 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3

19. Zu Artikel 1 Anlage 1 Abschnitt A nach der Tabelle Satz 4

20. Zu Artikel 1 Anlage 3 Abschnitt C einleitender Satz

21. Zu Artikel 1 Anlage 5 Abschnitt A Nummer 1 Fußnote 1 Satz 2 und Fußnote 2 Satz 2

22. Zu Artikel 1 Anlage 5 Abschnitt B

23. Zu Artikel 1 Anlage 6 Abschnitt B Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2

24. Zu Artikel 1 Anlage 11 Abschnitt B Fußnote 2

25. Zu Artikel 1 Anlage 13 Nummer 8

26. Zu Artikel 1 Anlage 18 Abschnitt D

28. Zur Verordnung allgemein

29. Zur Ermittlung der Emissionsmengen von Ammoniak


 
 
 


Drucksache 743/1/10

... Der vorliegende Entschließungsantrag bleibt mit seinen Einzelforderungen teilweise hinter den Forderungen der damaligen Stellungnahme des Bundesrates zurück (kein Verbot toxikologisch besonders kritischer Elemente, wie z.B. Blei und Quecksilber, kein Verbot aller allergenen Duftstoffe - die Forderung nach zulässigem "Spurenwert" betrifft nur die 55 in der Spielzeugrichtlinie genannten Stoffe). Es sollte aber konsequent an dem damaligen Beschluss festgehalten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 743/1/10




1. Zu Nummer 1 Satz 3

2. Zu Nummern 2 und 3

3. Zu Nummer 4

4. Zu Nummer 4 Buchstabe a Satz 2

5. Zu Nummer 4 Buchstabe a Satz 3 - neu -

6. Zu Nummer 4 Buchstabe d Satz 4, Satz 5 - neu -

7. Zu Nummer 4 Buchstabe e - neu -


 
 
 


Drucksache 573/10

... Quecksilber, Edel- oder Seltenerdmetalle

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 573/10




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags Gründe und Ziele des Vorschlags

o Allgemeiner Hintergrund

o Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

2. Anhörung von interessierten Kreisen Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

o Einholung und Nutzung von Expertenwissen Relevante wissenschaftliche bzw. fachliche Bereiche

5 Methodik

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung

Veröffentlichung der Stellungnahmen und Gutachten

o Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte Zusammenfassung des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

o Subsidiaritätsprinzip

o Auswirkungen auf die Grundrechte

o Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

o Überprüfungs-, Revisions-, Verfallsklausel

o Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Einfuhr, Inverkehrbringen, Besitz und Verwendung

Artikel 5
Genehmigung

Artikel 6
Meldung von verdächtigen Transaktionen und Diebstahl

Artikel 7
Datenschutz

Artikel 8
Sanktionen

Artikel 9
Änderung der Anhänge

Artikel 10
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 11
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 12
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 13
Dringlichkeitsverfahren

Artikel 14
Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Artikel 15
Übergangsbestimmung

Artikel 16
Überprüfung

Artikel 17
Inkrafttreten

Anhang 1
Stoffe und ihre Gemische, die Angehörigen der Allgemeinheit nur zur Verfügung gestellt werden dürfen, wenn ihre Konzentration die nachfolgend angegebenen Grenzwerte nicht übersteigt

Anhang 2
Der Meldepflicht für verdächtige Transaktionen unterliegende Stoffe und ihre Gemische


 
 
 


Drucksache 456/10 (Beschluss)

... Die orale Aufnahme spielt im Wesentlichen bei Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom eine Rolle. Die Merkblätter zu den Berufskrankheiten gemäß

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 456/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 GefStoffV

2. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 4 GefStoffV

3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 8 Satz 1 GefStoffV

4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 7 Satz 1 GefStoffV

5. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 GefStoffV

6. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 Satz 2 - neu - GefStoffV

7. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 7 Satz 1 GefStoffV

8. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 GefStoffV

9. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 4 Satz 2 GefStoffV

10. Zu Artikel 1 § 12 GefStoffV

§ 12
Tätigkeiten mit explosionsgefährlichen Stoffen und organischen Peroxiden

11. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 bis 3 GefStoffV

Begründung

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

12. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Nummer 3 GefStoffV

13. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Nummer 4, § 22 Absatz 1 Nummer 28 - neu - GefStoffV

Zu a:

Zu b:

14. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 3 Satz 2 GefStoffV

15. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 2 GefStoffV

16. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 3a - neu - GefStoffV

17. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 15a - neu - GefStoffV

18. Zu Artikel 1 Anhang I Nummer 2.1 Satz 3 GefStoffV

19. Zu Artikel 1 Anhang I Nummer 4.4.4 Absatz 2 Warnzeichen GefStoffV

20. Zu Artikel 1 Anhang II Nummer 1 Absatz 1 GefStoffV

21. Zu Artikel 1 Anhang II Nummer 5 Absatz 4 - neu - GefStoffV

22. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 2 der 2. SprengV

§ 2
Allgemeine Anforderungen

23. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe k Doppelbuchstabe bb Anhang Nummer 2.2.5 Absatz 4 der 2. SprengV

24. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe t bis v Anhang Nummer 4.1 bis 4.3 der 2. SprengV In Artikel 2 Nummer 5 sind Buchstabe t bis v wie folgt zu fassen:

Zu Buchstabe u

25. Zu Artikel 2 Nummer 7 Buchstabe c Anhang Anlage 2 Tabelle 5 der 2. SprengV

26. Zu Artikel 2 Nummer 7 Buchstabe e Anhang Anlage 2 Tabelle 7 der 2. SprengV

27. Zu Artikel 2 Nummer 11 Anhang Anlagen 6 und 7 der 2. SprengV

28. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 8 Satz 2 der 1. SprengV

29. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 der 1. SprengV

30. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 47 Nummer 3 der 1. SprengV

31. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 47 Nummer 4 der 1. SprengV

1. Zur Gefahrstoffverordnung insgesamt

2. Zur langfristigen Aufbewahrung von Expositionsdaten

3. Zu § 15 Absatz 5 GefStoffV

4. Zur Verwendung von dichlormethanhaltigen Farbabbeizmitteln


 
 
 


Drucksache 693/10

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in der Luft

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 693/10




Anhänge zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011

Anhang I
: Strategische Initiativen, deren Annahme für 2011 vorgesehen ist

Anhang II
: Vorläufiges Verzeichnis möglicher, zur Prüfung vorliegender Initiativen*

Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 - Anhang II Fortlaufendes Vereinfachungsprogramm und Initiativen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands

Anhang IV
: Liste der zurückzuziehenden Vorschläge


 
 
 


Drucksache 743/10 (Beschluss)

... - Darüber hinaus sollten unter Beibehaltung des bestehenden Schutzniveaus auch für alle anderen Arten von Stoffklassen zulässige Migrationswerte eingeführt werden. So bieten die Migrationsregelungen für Schwermetalle in der neuen Spielzeugrichtlinie keinen ausreichenden Schutz. Nach der neuen Spielzeugrichtlinie wäre für Kinder die Aufnahme deutlich größerer Mengen an Blei, Quecksilber, Arsen und Barium zulässig. Bei Blei ist dies besonders kritisch, denn das Schwermetall kann das Nervensystem schädigen und beeinflusst auch in kleinsten Mengen die Intelligenzentwicklung von Kindern nachgewiesenermaßen negativ.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 743/10 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Anpassung der in der Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug enthaltenen Regelungen für Chemikalien an das besondere Schutzbedürfnis von Kindern


 
 
 


Drucksache 530/10

... Quecksilber

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 530/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Trinkwasserverordnung

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 8
Stelle der Einhaltung

§ 9
Maßnahmen im Falle der Nichteinhaltung von Grenzwerten, der Nichterfüllung von Anforderungen sowie des Erreichens oder der Überschreitung von technischen Maßnahmenwerten

§ 10
Zulassung der Abweichung von Grenzwerten für chemische Parameter

§ 13
Anzeigepflichten

§ 14
Untersuchungspflichten

§ 21
Information der Verbraucher und Berichtspflichten

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Anlage 3
(zu § 7) Indikatorparameter

Teil I
Allgemeine Indikatorparameter

Teil II
Spezielle Anforderungen an Trinkwasser in Anlagen der Trinkwasser-Installation

Teil III
Anforderungen an Trinkwasser in Bezug auf Radioaktivität

Anmerkung 1:

Anmerkung 2:

Anmerkung 3:

Teil III

Teil IV

Begründung

Allgemeiner Teil

1. Einführung

2. Kosten und Preiswirkungen

a Kosten der öffentlichen Haushalte

b Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

4. Gleichstellungspolitische Auswirkungen Gender Mainstreaming

5. Vereinbarkeit mit europarechtlichen Vorgaben

6. Ermächtigungsgrundlage

Besonderer Teil

§ 2
:

Absatz 1

Satz 1:

Satz 2:

Nummer 3

Nummer 4

Absatz 2

§ 3
:

Satz 1:

Nummer 1

Nummer 2

Wasserversorgungsanlagen an Bord von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen

Fahrbare Schank- und Verkaufsstände

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

2. Abschnitt Überschrift:

§ 4
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

§ 5
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

§ 6
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

§ 7
:

Absatz 1

Absatz 2

§ 8
:

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

§ 9
:

Absatz 1

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Satz 4:

Satz 5:

Absatz 2

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Absatz 3

Satz 1:

Satz 2, Nummer 2:

Satz 3:

Satz 4:

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Absatz 8

Absatz 9

Satz 1:

Satz 2:

§ 10
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

Absatz 8

Absatz 9

§ 10
(alt):

3. Abschnitt Aufbereitung und Desinfektion

§ 11
:

Absatz 1

Satz 1:

Nummer 5

Satz 4:

Satz 5:

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

§ 12
(alt):

§ 13
:

Absatz 1

Absatz 4

§ 14
:

Absatz 1

Absatz 2

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Satz 4:

Satz 5:

Satz 6:

Satz 7:

Satz 8:

Satz 9:

Satz 10:

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Absatz 7

§ 15
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

§ 16
:

Absatz 1

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Satz 4:

Satz 5:

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Satz 4:

Satz 5:

Satz 6:

Absatz 5

Satz 1:

Satz 3:

Satz 4:

Absatz 6

§ 17
:

Absatz 1

Absatz 2

Satz 1:

Satz 3:

§ 18
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

§ 19
:

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Satz 1:

Satz 2 und 3:

Satz 4:

Satz 5:

Satz 6:

Absatz 6

Absatz 7

Satz 1:

§ 20
:

Absatz 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Absatz 2

§ 21
:

Absatz 1

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

Satz 4:

Absatz 2

§ 22
:

§ 23
:

Satz 1:

Satz 2:

Satz 3:

§ 24
:

Absatz 1

§ 25
:

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 6

Nummer 8

Nummer 8

Nummer 10

Nummer 11

Nummer 13

Nummer 14

Nummer n

Anlage 1
: Teil I

Teil II

Anlage 2
: Die Anzahl der Dezimalstellen der Grenzwerte wird an die der Trinkwasserrichtlinie angepasst.

Teil I

Laufende Nummer 1:

Laufende Nummer 9:

Laufende Nummer 10:

Laufende Nummer 11:

Laufende Nummer 14:

Laufende Nummer 15:

Teil II

Laufende Nummer 4:

Laufende Nummer 5:

Laufende Nummer 6:

Laufende Nummer 7:

Laufende Nummer 8:

Laufende Nummer 9:

Laufende Nummer 10:

Laufende Nummer 11:

Laufende Nummer 12:

Anlage 3
: Die Anzahl der Dezimalstellen der Grenzwerte wird an die der Trinkwasserrichtlinie angepasst.

Teil I

Laufende Nummer 2:

Laufende Nummer 3:

Laufende Nummer 4:

Laufende Nummer 5:

Laufende Nummer 6:

Laufende Nummer 8:

Laufende Nummer 9:

Laufende Nummern 10 und 11:

Laufende Nummer 12 und Anmerkung 2:

Laufende Nummer 13:

Laufende Nummer 17:

Laufende Nummer 18:

Laufende Nummer 19 und 20 neu :

Laufende Nummer 19 alt :

Laufende Nummer 20 alt :

Anmerkung 2:

Anmerkung 2 bis 4 alt :

Teil II

Teil III

Anmerkung 1:

Anmerkung 2:

Anmerkung 3:

Anlage 4
: Eine notwendige Erweiterung des Bezugs in der Kopfzeile um § 19 und die Aufhebung der Einschränkung für § 14 auf Absatz 1 wegen inhaltlicher Änderungen in diesen Paragraphen werden vorgenommen. Die Unterteilung in Teile mit römischen Ziffern und deren Unterteilung mit Buchstaben wird eingeführt, um Verwechslungen zu vermeiden.

Satz 1:

Anmerkung 1:

Anmerkung 2:

Anmerkung 3:

Satz 2 und 3:

Satz 1 und Satz 2:

Satz 3:

Anlage 5
: Aktualisierung der Bezüge. Es wurde eine Umbenennung in entsprechende Teile I bis IV in Analogie zu den anderen Anlagen vorgenommen.

Teil I

Teil II

Teil III

Teil IV

Anlage 6
: Die Streichung der Anlage 6 zu § 12 Absatz 1 und 2 TrinkwV 2001 und die Überführung der für die Aufbereitung in besonderen Fällen zu verwendenden Aufbereitungschemikalien in einen separaten Teil der Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren dient der Entbürokratisierung und Entfrachtung der Verordnung von technischen Detailangaben und erhöht auch für diesen Bereich die Flexibilität.

Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gern. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 881: Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung)


 
 
 


Drucksache 117/10

... gesamtes gasförmiges Quecksilber

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 117/10




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen / nachhaltige Entwicklung

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

2.1 Bund

2.2 Länder und Kommunen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV

Artikel 1
Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV)1

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Immissionswerte

§ 2
Immissionsgrenzwerte, Alarmschwelle und kritischer Wert für Schwefeldioxid

§ 3
Immissionsgrenzwerte und Alarmschwelle für Stickstoffdioxid (NO2); kritischer Wert für Stickstoffoxide (NOx)

§ 4
Immissionsgrenzwerte für Partikel (PM10)

§ 5
Zielwert, Immissionsgrenzwert, Verpflichtung in Bezug auf die Expositionskonzentration sowie nationales Ziel für die Reduzierung der Exposition für Partikel (PM2,5)

§ 6
Immissionsgrenzwert für Blei

§ 7
Immissionsgrenzwert für Benzol

§ 8
Immissionsgrenzwert für Kohlenmonoxid

§ 9
Zielwerte, langfristige Ziele, Informationsschwelle und Alarmschwelle für bodennahes Ozon

§ 10
Zielwerte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren

Teil 3
Beurteilung der Luftqualität

§ 11
Festlegung von Gebieten und Ballungsräumen

§ 12
Einstufung der Gebiete und Ballungsräume für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid

§ 13
Vorschriften zur Ermittlung von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid

§ 14
Probenahmestellen zur Messung von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid

§ 15
Indikator für die durchschnittliche PM2,5 - Exposition

§ 16
Referenzmessmethoden für die Beurteilung von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid

§ 17
Vorschriften zur Ermittlung von Ozonwerten

§ 18
Probenahmestellen zur Messung von Ozonwerten

§ 19
Referenzmessmethoden für die Beurteilung von Ozonwerten

§ 20
Vorschriften zur Ermittlung von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren und Quecksilber

Teil 4
Kontrolle der Luftqualität

§ 21
Regelungen für die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Partikel (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid

§ 22
Anforderungen an Gebiete und Ballungsräume, in denen die Zielwerte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren überschritten sind

§ 23
Einhaltung von langfristigem Ziel, nationalem Ziel und Zielwerten

§ 24
Überschreitung von Immissionsgrenzwerten durch Emissionsbeiträge aus natürlichen Quellen

§ 25
Überschreitung von Immissionsgrenzwerten für Partikel PM10 auf Grund der Ausbringung von Streusand oder -salz auf Straßen im Winterdienst

§ 26
Erhalten der bestmöglichen Luftqualität

Teil 5
Pläne

§ 27
Luftreinhaltepläne

§ 28
Pläne für kurzfristige Maßnahmen

§ 29
Maßnahmen bei grenzüberschreitender Luftverschmutzung

Teil 6
Unterrichtung der Öffentlichkeit und Berichtspflichten

§ 30
Unterrichtung der Öffentlichkeit

§ 31
Übermittlung von Informationen und Berichten für Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, Partikel PM10, Partikel PM2,5, Blei, Benzol, Kohlenmonoxid, Staubinhaltsstoffe und Ozon

§ 32
Übermittlung von Informationen und Berichten für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren

Teil 7
Emissionshöchstmengen, Programme der Bundesregierung

§ 33
Emissionshöchstmengen, Emissionsinventare und -prognosen

§ 34
Programm der Bundesregierung zur Verminderung der Ozonwerte und zur Einhaltung der Emissionshöchstmengen

§ 35
Programme der Bundesregierung zur Einhaltung der Verpflichtung in Bezug auf die PM2,5 - Expositionskonzentration sowie des nationalen Ziels für die Reduzierung der PM2,5 - Exposition

Teil 8
Gemeinsame Vorschriften

§ 36
Zugänglichkeit der Normen

Anlage 1
Datenqualitätsziele

A. Datenqualitätsziele für die Luftqualitätsbeurteilung

B. Ergebnisse der Beurteilung der Luftqualität

C. Qualitätssicherung bei der Beurteilung der Luftqualität – Validierung der Daten

Anlage 2
Festlegung der Anforderungen für die Beurteilung der Werte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft innerhalb eines Gebiets oder Ballungsraums

A. Obere und untere Beurteilungsschwellen

B. Überschreitung der oberen und unteren Beurteilungsschwellen

Anlage 3
Beurteilung der Luftqualität und Lage der Probenahmestellen für Messungen von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft

A. Allgemeines

B. Großräumige Ortsbestimmung der Probenahmestellen

C. Kleinräumige Ortsbestimmung der Probenahmestellen

D. Dokumentation und Überprüfung der Ortswahl

Anlage 4
Messungen an Messstationen für den ländlichen Hintergrund (konzentrationsunabhängig)

A. Ziele

B. Stoffe

C. Standortkriterien

Anlage 5
Kriterien für die Festlegung der Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen der Werte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10, PM2,5), Blei, Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft

A. Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Einhaltung von Immissionsgrenzwerten für den Schutz der menschlichen Gesundheit und von Alarmschwellen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen ortsfeste Messungen die einzige Informationsquelle darstellen

1. Diffuse Quellen

2. Punktquellen

B. Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen, um zu beurteilen, ob die Vorgaben für die für die Reduzierung der PM2,5 - Exposition zum Schutz der menschlichen Gesundheit eingehalten werden

C. Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen, um zu beurteilen, ob die kritischen Werte zum Schutz der Vegetation in anderen Gebieten als Ballungsräumen eingehalten werden

Anlage 6
Referenzmethoden für die Beurteilung der Werte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden, Partikeln (PM10 und PM2,5), Blei, Benzol, Kohlenmonoxid und Ozon

A. Referenzmessmethoden

B. Nachweis der Gleichwertigkeit

C. Normzustand

D. Neue Messeinrichtungen

E. Gegenseitige Anerkennung der Daten

Anlage 7
Zielwerte und langfristige Ziele für Ozon

A. Kriterien

B. Zielwerte

C. Langfristige Ziele

Anlage 8
Kriterien zur Einstufung von Probenahmestellen für die Beurteilung der Ozonwerte und zur Bestimmung ihrer Standorte

A. Großräumige Standortbestimmung

B. Kleinräumige Standortbestimmung

C. Dokumentation und Überprüfung der Standortbestimmung

Anlage 9
Kriterien zur Bestimmung der Mindestzahl von Probenahmestellen für die ortsfesten Messungen von Ozonwerten

A. Mindestzahl der Probenahmestellen für kontinuierliche ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Einhaltung der Zielwerte, der Informations- und Alarmschwellen und der Erreichung der langfristigen Ziele, soweit solche Messungen die einzige Informationsquelle darstellen

B. Mindestzahl der Probenahmestellen für ortsfeste Messungen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen die langfristigen Ziele erreicht werden

Anlage 10
Messung von Ozonvorläuferstoffen

A. Ziele

B. Stoffe

C. Standortkriterien

Anlage 11
Immissionsgrenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit

A. Kriterien

B. Immissionsgrenzwerte

Anlage 12
Nationales Ziel, auf das die Exposition reduziert werden soll, Ziel- und Immissionsgrenzwert für PM2,5

A. Indikator für die durchschnittliche Exposition

B. Nationales Ziel, auf das die Exposition reduziert werden soll

C. Verpflichtung in Bezug auf die Expositionskonzentration

D. Zielwert

E. Immissionsgrenzwert

Anlage 13
Erforderlicher Inhalt von Luftreinhalteplänen (Zu §§ 27 und 34)

Anlage 14
Unterrichtung der Öffentlichkeit (Zu § 30)

Anlage 15
Festlegung der Anforderungen an die Beurteilung der Werte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren innerhalb eines Gebiets oder Ballungsraums (Zu § 20)

A. Obere und untere Beurteilungsschwellen

B. Ermittlung der Überschreitung der oberen und unteren Beurteilungsschwellen

Anlage 16
Standort und Mindestanzahl der Probenahmestellen für die Messung der Werte und der Ablagerungsraten von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren (Zu § 20)

A. Großräumige Standortkriterien

B. Kleinräumige Standortkriterien

C. Dokumentation und Überprüfung der Standortwahl

D. Kriterien zur Festlegung der Zahl von Probenahmestellen für ortsfeste Messungen der Werte von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren

a Diffuse Quellen

b Punktquellen

Anlage 17
(Zu § 20) Datenqualitätsziele und Anforderungen an Modelle zur Bestimmung der Werte für Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren

A. Datenqualitätsziele

B. Anforderungen an Modelle zur Beurteilung der Luftqualität

C. Anforderungen an objektive Schätzungstechniken

D. Standardbedingungen

Anlage 18
(Zu § 20) Referenzmethoden für die Beurteilung der Werte und der Ablagerungsraten von Arsen, Kadmium, Nickel, Quecksilber und Benzo[a]pyren

A. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse von Arsen, Kadmium und Nickel in der Luft

B. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe in der Luft

C. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse von Quecksilber in der Luft

D. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse der Ablagerung von Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen

E. Referenzmethoden zur Erstellung von Luftqualitätsmodellen

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A Allgemeines

I. Ausgangslage und wesentlicher Inhalt des Verordnungsentwurfes

1. Problem und Ziel

2. Lösung

II. Alternativen / nachhaltige Entwicklung

III. Gender-Mainstreaming

IV. Finanzielle Auswirkungen und Kosten

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

b Finanzielle Auswirkungen für die Länder und Kommunen

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

a. Bürokratiekosten der Wirtschaft

b. Bürokratiekosten der Verwaltung

c. Bürokratiekosten für private Haushalte

V. Befristung

V. Änderung der geltenden Rechtslage

B Einzelbegründungen

Artikel 1

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Teil 2
Immissionswerte

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Teil 3
Beurteilung der Luftqualität

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Teil 4
Kontrolle der Luftqualität

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Teil 5
Pläne

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Teil 6
Unterrichtung der Öffentlichkeit und Berichtspflichten

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Teil 7
Emissionshöchstmengen, Programme der Bundesregierung

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Teil 8
Gemeinsame Vorschriften

Zu § 36

Zu den Anlagen

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2

Zu Anlage 3

Zu Anlage 4

Zu Anlage 5

Zu Anlage 6

Zu Anlage 7

Zu Anlage 8

Zu Anlage 9

Zu Anlage 10

Zu Anlage 11

Zu Anlage 12

Zu Anlage 13

Zu Anlage 14

Zu Anlage 15

Zu Anlage 16

Zu Anlage 17

Zu Anlage 18

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 974: Achtes Änderungsgesetz zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen- 39. BImSchV)


 
 
 


Drucksache 743/10

... Darüber hinaus sollten unter Beibehaltung des bestehenden Schutzniveaus auch für alle anderen Arten von Stoffklassen zulässige Migrationswerte eingeführt werden. So bieten die Migrationsregelungen für Schwermetalle in der neuen Spielzeugrichtlinie keinen ausreichenden Schutz. Nach der neuen Spielzeugrichtlinie wären für Kinder die Aufnahme deutlich größerer Mengen an Blei, Quecksilber, Arsen und Barium zulässig. Bei Blei ist dies besonders kritisch, denn das Schwermetall kann das Nervensystem schädigen und beeinflusst auch in kleinsten Mengen die Intelligenzentwicklung von Kindern nachgewiesenermaßen negativ.



Drucksache 70/09 (Beschluss)

... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den neuesten Stand der Technik bei der Herstellung von quecksilberfreien Knopfzellen zu fördern und sich auf europäischer Ebene für Beschränkungen von Quecksilber in Knopfzellen im Rahmen der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 70/09 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4 Satz 2 BattG

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Satz 1 BattG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Satz 1 bis 3 BattG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 11 BattG

5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 17 BattG

6. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 17 BattG

7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 21 - neu - und 22 - neu - BattG

8. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 1 BattG

9. Zu Artikel 1 § 4 Überschrift und Absatz 1 Satz 1 und 2 BattG

10. Zu Artikel 1 § 5 Überschrift BattG

11. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 BattG

12. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 4 - neu - BattG

13. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Nummer 6 BattG

14. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Nummer 8 BattG

15. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 1 bis 3 BattG

16. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 2 BattG

17. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 3 - neu - BattG

18. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 - neu - BattG

19. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 BattG

20. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 1 BattG

21. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 3 Satz 1 BattG

22. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Satz 1 und 2 BattG

23. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 BattG

24. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 5 und 6 BattG

25. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 BattG

26. Zu Artikel 1 abfallbattg_ges.htm

27. Zu Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 2 Absatz 3 Satz 2 ElektroG

28. Zu Artikel 2 Nummer 4 - neu - § 23 Absatz 1 Nummer 6a - neu - ElektroG


 
 
 


Drucksache 70/09

... /EWG des Rates vom 18. März 1991 über gefährliche Stoffe enthaltende Batterien und Akkumulatoren (ABl. L 78 vom 26.3.1991, S. 38) und novelliert damit die europäischen Vorgaben bezüglich des Inverkehrbringens, der Rücknahme und der umweltverträglichen Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren. Zusätzlich zu der bereits bestehenden Beschränkung für Quecksilber wird zukünftig auch der Einsatz von Cadmium bei der Batterie- und Akkumulatorproduktion eingeschränkt. Die Hersteller von Batterien und Akkumulatoren werden zum Aufbau und Betrieb von Rücknahmestrukturen verpflichtet, welche die Erfassung und ordnungsgemäße Verwertung von Altbatterien und Altakkumulatoren sicherstellen; darüber hinaus wird jeder Hersteller verpflichtet, seine Marktteilnahme gegenüber einem zentralen Melderegister anzuzeigen, bevor er Batterien oder Akkumulatoren in Verkehr bringt. Hinsichtlich der Rücknahme von Gerätebatterien sind verbindliche Sammelquoten zu erfüllen. Batterien sind hinsichtlich ihres Schadstoffgehalts sowie ihrer Kapazität zu kennzeichnen. Ergänzend macht die Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 70/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz – BattG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Vertrieb und Rücknahme von Batterien

§ 3
Verkehrsverbote

§ 4
Anzeige der Marktteilnahme

§ 5
Pflichten der Hersteller

§ 6
Gemeinsames Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien

§ 7
Herstellereigene Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien

§ 8
Rücknahme von Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien

§ 9
Pflichten der Vertreiber

§ 10
Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien

§ 11
Pflichten des Endnutzers

§ 12
Überlassungs- und Verwertungspflichten Dritter

§ 13
Mitwirkung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

§ 14
Verwertung und Beseitigung

§ 15
Erfolgskontrolle

§ 16
Sammelziele

Abschnitt 3
Kennzeichnung, Hinweispflichten

§ 17
Kennzeichnung

§ 18
Hinweispflichten

Abschnitt 4
Beauftragung Dritter, Verordnungsermächtigung, Vollzug

§ 19
Beauftragung Dritter

§ 20
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 21
Vollzug

Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten, Schlussbestimmungen

§ 22
Bußgeldvorschriften

§ 23
Übergangsvorschriften

Anlage

Artikel 2
Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Ziele des Gesetzes

3. Gesetzgebungskompetenz des Bundes, Europarechtskonformität

4. Gender Mainstreaming

5. Folgenabschätzung

a Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

1 Entgegennahme und Veröffentlichung der Marktteilnahmeanzeigen der Hersteller nach § 4 BattG:

2 Vollzug der Ordnungswidrigkeiten nach § 22 Absatz 3 BattG:

b Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

c Unmittelbare Kosten für die Wirtschaft

d Auswirkungen auf das Preisniveau

e Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr.: 704: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/66/EG


 
 
 


Drucksache 894/09

... Zudem wird das nationale Kontaminantenrecht an das in Bezug auf Höchstgehalte, Probenahmeverfahren und Analysemethoden für Mykotoxine, 3-MCPD und anorganisches Zinn sowie für Blei, Cadmium, Quecksilber,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 894/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zur Begrenzung von Kontaminanten in Lebensmitteln (Kontaminanten-Verordnung - KmV)

§ 1
Begriffsbestimmung

§ 2
Höchstgehalte

§ 3
Behandlung von Lebensmitteln mit überhöhten Mykotoxingehalten

§ 4
Lagerung und Aufbewahrung sowie Kenntlichmachung von Lebensmitteln mit überhöhten Mykotoxingehalten

§ 5
Probenahme und Analyse bei der amtlichen Kontrolle von Lebensmitteln auf Mykotoxine und Nitrat

§ 6
Straftaten

§ 7
Ordnungswidrigkeiten

Anlage
(zu § 2, § 3, § 4 Absatz 1 und 2 Satz 1 und § 5)

Abschnitt 1
: Mykotoxine

Abschnitt 2
: Nitrat

Abschnitt 3
: Halogenierte Lösungsmittel

Abschnitt 4
: Polychlorierte Biphenyle (PCB)

Artikel 2
Änderung der Diätverordnung

Artikel 3
Änderung der Rückstands-Höchstmengenverordnung

Artikel 4
Änderung der Technische Hilfsstoff-Verordnung

Artikel 5
Aufheben von Rechtsverordnungen

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Inhalt der Verordnung

Kosten und Preise

Geschlechtsspezifische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zur Anlage

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 724: Verordnung zur Begrenzung von Kontaminanten in Lebensmitteln und zur Änderung oder Aufhebung anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen


 
 
 


Drucksache 110/09

... E. in der Erwägung, dass Mitte Oktober 2008 auf eine führende russische Anwältin für Menschenrechte, Karinna Moskalenko, die 30 russische Staatsbürger vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg erfolgreich vertreten hat, ein Giftanschlag verübt wurde, indem jemand in ihrem Auto in Straßburg Quecksilber ausbrachte,



Drucksache 288/09

... Quecksilberverbindungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 288/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

RC -1/3: Änderungen der Anlage III

Anlage
Änderungen der Anlage III des Rotterdamer Übereinkommens

RC -1/11: Beilegung von Streitigkeiten

Anlage
Beilegung von Streitigkeiten

A. Schiedsordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

B. Vergleichsordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

1. Änderungen der Anlage III

2. Neue Anlage VI

A. Schiedsordnung

B. Vergleichsordnung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1


 
 
 


Drucksache 70/1/09

... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den neuesten Stand der Technik bei der Herstellung von quecksilberfreien Knopfzellen zu fördern und sich auf europäischer Ebene für Beschränkungen von Quecksilber in Knopfzellen im Rahmen der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 70/1/09




1. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4 Satz 2 BattG

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Satz 1 BattG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 5 Satz 1 bis 3 BattG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 11 BattG

5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 11 BattG

6. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 17 BattG

7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 17 BattG

8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 17 BattG

9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 21 - neu - und 22 - neu - BattG

10. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 1 BattG

11. Zu Artikel 1 § 4 Überschrift und Absatz 1 Satz 1 und 2 BattG

12. Zu Artikel 1 § 5 Überschrift BattG

13. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 BattG

14. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 4 - neu - BattG

15. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Nummer 6 BattG

16. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Nummer 8 BattG

17. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 1 bis 3 BattG

18. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 2 Satz 2 BattG

19. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 3 - neu - BattG

20. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 - neu - BattG

21. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 2 BattG

22. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 1 BattG

23. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 3 Satz 1 BattG

24. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 BattG

25. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 3 - neu -, § 22 Absatz 1 Nummer 11a - neu - BattG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

26. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Satz 1 und 2 BattG

27. Zu Artikel 1 § 21 Absatz 1 BattG

28. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 5 und 6 BattG

29. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 3 BattG

30. Zu Artikel 1 abfallbattg_ges.htm

31. Zu Artikel 2 Nummer 01 - neu - § 2 Absatz 3 Satz 2 ElektroG

32. Zu Artikel 2 Nummer 4 - neu - § 23 Absatz 1 Nummer 6a - neu - ElektroG


 
 
 


Drucksache 768/08A

... definiert. Solchermaßen definierte Langzeitlager werden wiederum in Klassen unterteilt, die der Klasseneinteilung von Deponien entspricht. Wegen der absehbaren Lageranforderungen, die sich aus der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Verbot der Ausfuhr und die sichere Lagerung von metallischem Quecksilber ergeben, wird gegenüber der geltenden

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 768/08A




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Gender-Mainstreaming

E. Kosten und Preiswirkungen

F. Bürokratiekosten

2 Anschreiben

Artikel 1
Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)

Artikel 2
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG (Gewinnungsabfallverordnung – GewinnungsAbfV)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Errichtung, Betrieb, Stilllegung und Nachsorge

§ 4
Stabilitätsnachweis

§ 5
Abfallbewirtschaftungsplan

§ 6
Vermeidung schwerer Unfälle und Information

§ 7
Sicherheitsleistung

§ 8
Antrag, Anzeige

§ 9
Ordnungswidrigkeiten

§ 10
Übergangsvorschriften

Artikel 3
Änderung der Abwasserverordnung

Artikel 4
Änderung der Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Gender-Mainstreaming

E. Kosten und Preiswirkungen

E.1 Verwaltungskosten:

E.2 Preiswirkungen:

F. Bürokratiekosten

F.1 Artikel 1 der Verordnung:

Im Einzelnen:

F.2 Artikel 2 der Verordnung:

Im Einzelnen:

F.3 Artikel 3, 4 und 5 der Verordnung:

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu § 1

Im Einzelnen:

Zu § 2

Nummer 1

Nummer n

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer n

Nummer 12

Nummer 13

Nummer 14

Nummer 15

Nummer 16

Nummer 17

Nummer 18

Nummer 19

Nummer n

Nummer 26

Nummer n

Nummer 29

Nummer 31

Nummer 34

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Teil 3

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu Teil 4

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu Teil 6

Zu den §§ 26

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Anhang 1 - Anforderungen an den Standort, die geologische Barriere, Basis- und Oberflächenabdichtungssysteme von Deponien der Klasse 0, I, II und III

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Anhang 2

Zu Anhang 3 - Zulässigkeits- und Zuordnungskriterien

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Anhang 4 - Vorgaben zur Beprobung Probenahme, Probevorbereitung und Untersuchung von Abfällen und Deponieersatzbaustoffen

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 3

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 312: Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts


 
 
 


Drucksache 133/08

... Quecksilber

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 133/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Allgemeiner Kontext

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Höhere Sicherheitsanforderungen

3.1.1. Chemische Stoffe in Spielzeug

3.1.2. Gefahrenhinweise

3.1.3. Gefahr der Atemnot und der Erstickung

3.1.4. Spielzeug in Lebensmitteln

3.1.5. Festlegung der allgemeinen Sicherheitsanforderung

3.2. Wirksamere und kohärentere Durchsetzung der Richtlinie

3.2.1. Verstärkung der Marktüberwachung durch die Mitgliedstaaten

3.2.2. Informationen über Chemikalien im technischen Dossier

3.2.3. CE-Kennzeichnung und ihre Anbringung

3.2.4. Sicherheitsbewertung

3.3. Angleichung an den allgemeinen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten

3.4. Klarstellung des Geltungsbereichs und der Begriffe der Richtlinie

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Pflichten der Wirtschaftsakteure

Artikel 3
Pflichten der Hersteller

Artikel 4
Bevollmächtigte

Artikel 5
Pflichten der Importeure

Artikel 6
Pflichten der Händler

Artikel 7
Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Importeure und Händler gelten

Artikel 8
Identifizierung der Wirtschaftsakteure

Kapitel III
Konformität des Spielzeugs

Artikel 9
Wesentliche Sicherheitsanforderungen

Artikel 10
Warnungen

Artikel 11
Freier Warenverkehr

Artikel 12
Konformitätsvermutung

Artikel 13
Formale Einwände gegen harmonisierte Normen

Artikel 14
EG-Konformitätserklärung

Artikel 15
Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung

Artikel 16
Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung

Kapitel IV
Konformitätsbewertung

Artikel 17
Sicherheitsbewertungen

Artikel 18
Anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren

Artikel 19
EG-Baumusterprüfung

Artikel 20
Technische Unterlagen

Kapitel V
Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen

Artikel 21
Notifizierung

Artikel 22
Notifizierende Behörden

Artikel 23
Anforderungen an notifizierende Behörden

Artikel 24
Informationspflichten der notifizierenden Behörden

Artikel 25
Anforderungen an notifizierte Stellen

Artikel 26
Konformitätsvermutung

Artikel 27
Zweigstellen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen

Artikel 28
Anträge auf Notifizierung

Artikel 29
Notifizierungsverfahren

Artikel 30
Kennnummern und Verzeichnis notifizierter Stellen

Artikel 31
Änderungen der Notifizierung

Artikel 32
Anfechtung der Kompetenz notifizierter Stellen

Artikel 33
Verpflichtungen der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit

Artikel 34
Meldepflichten der notifizierten Stellen

Artikel 35
Erfahrungsaustausch

Artikel 36
Koordinierung der notifizierten Stellen

Kapitel VI
Marktüberwachung

Artikel 37
Allgemeine Verpflichtung zur Organisation der Marktüberwachung

Artikel 38
Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden

Artikel 39
Anweisungen an die notifizierte Stelle

Artikel 40
Zusammenarbeit bei der Marktüberwachung

Kapitel VII
Schutzklauselverfahren

Artikel 41
Schutzklausel, Verfahren zur Behandlung von Spielzeug, von dem Gefahr ausgeht, auf nationaler Ebene

Artikel 42
Schutzklauselverfahren der Gemeinschaft

Artikel 43
RAPEX-Meldungen

Artikel 44
Formale Nichtkonformität

Kapitel VIII
Ausschussverfahren

Artikel 45
Änderungen und Durchführungsmaßnahmen

Artikel 46
Ausschuss

Kapitel IX
Besondere Verwaltungsvorschriften

Artikel 47
Berichterstattung

Artikel 48
Transparenz und Vertraulichkeit

Artikel 49
Begründung von Maßnahmen

Artikel 50
Sanktionen

Kapitel X
Schluss- und Übergangsbestimmungen

Artikel 51
Anwendung der Richtlinien 85/374/EWG und 2001/95/EG

Artikel 52
Übergangsfrist

Artikel 53
Umsetzung

Artikel 54
Aufhebung

Artikel 55
Inkrafttreten

Artikel 56
Adressaten

Anhang I
Liste von Produkten, die insbesondere im Sinne dieser Richtlinie (Artikel 2 Absatz 1) nicht als Spielzeug gelten

Anhang II
Besondere Sicherheitsanforderungen

I. Physikalische und mechanische Eigenschaften

II. Entzündbarkeit

III. Chemische Eigenschaften

IV. Elektrische Eigenschaften

V. Hygiene

VI. Radioaktivität

Anhang III
EG-Konformitätserklärung

Anhang IV
Technische Unterlagen

Anhang V
Gefahrenhinweise (Artikel 10)

Teil
A Allgemeine Gefahrenhinweise

Teil
B Besondere Gefahrenhinweise und Gebrauchsvorschriften für die Benutzung bestimmter Spielzeugkategorien

1. Spielzeug, das nicht für Kinder unter 36 Monaten bestimmt ist

2. Rutschbahnen, Hängeschaukeln, Ringe, Trapeze, Seile und ähnliche Spielzeuge, montiert an Gerüsten

3. Funktionelles Spielzeug

4. Spielzeug, das als solches gefährliche Stoffe oder Gemische enthält; chemisches Spielzeug

5. Schlittschuhe, Rollschuhe, Inline-Skates, Skate-Boards, Roller und Spielzeugfahrräder für Kinder

6. Wasserspielzeug

7. Spielzeug in Lebensmitteln

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 643/08

... - Alkylquecksilber,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 643/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

§ 1
Ziel und Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers

§ 4
Pflichtuntersuchungen

§ 5
Angebotsuntersuchungen

§ 6
Pflichten des Arztes oder der Ärztin

§ 7
Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin

§ 8
Maßnahmen bei gesundheitlichen Bedenken

§ 9
Ausschuss für Arbeitsmedizin

§ 10
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

Anhang
Arbeitsmedizinische Pflicht- und Angebotsuntersuchungen sowie weitere Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Teil 1
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

1. Tätigkeiten mit den Gefahrstoffen:

2. Sonstige Tätigkeiten mit Gefahrstoffen:

Teil 2
Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen

Teil 3
Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen

Teil 4
Sonstige Tätigkeiten

Artikel 2
Änderung der Gefahrstoffverordnung

§ 15
Arbeitsmedizinische Vorsorge

Artikel 3
Änderung der Biostoffverordnung

§ 15
Arbeitsmedizinische Vorsorge

Artikel 4
Änderung der Gentechnik-Sicherheitsverordnung

Anhang VI
Arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen.

Artikel 5
Änderung der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

§ 13
Arbeitsmedizinische Vorsorge

Artikel 6
Änderung der Druckluftverordnung

§ 10
Ärztliche Vorsorgeuntersuchungen

Artikel 7
Änderung der Bildschirmarbeitsverordnung

§ 6
Untersuchung der Augen und des Sehvermögens

Artikel 8
Änderung der Betriebssicherheitsverordnung

Artikel 9
Änderung der Arbeitsstättenverordnung

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ausführung

III. Kosten und Preisentwicklung

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Es sind keine nennenswerten zusätzlichen Haushaltsausgaben bezüglich des Bundes zu erwarten.

b Vollzugsaufwand

2. Sonstige Kosten

3. Bürokratiekosten

IV. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu § 10

Zum Anhang

Zu Artikel 2

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer n

Zu Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge


 
 
 


Drucksache 999/08

... /EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie) wirksam dazu beiträgt, gefährliche Stoffe in neuen Elektro- und Elektronikgeräten zu reduzieren, werden Elektro- und Elektronik-Altgeräte noch über Jahre hinaus gefährliche Stoffe wie Quecksilber, Cadmium, Blei, sechswertiges Chrom und polychlorierte Biphenyle (PCB) sowie ozonabbauende Stoffe14 enthalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 999/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Berücksichtigung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

2.3. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf Den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Vereinfachung

5.2. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

5.3. Neufassung

5.4. Entsprechungstabelle

5.5. Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Produktkonzeption

Artikel 5
Getrennte Sammlung

Artikel 6
Beseitigung und Beförderung von gesammelten Elektro- und Elektronik-Altgeräten

Artikel 7
Sammelquote

Artikel 86
Behandlung

Artikel 9
Genehmigungen und Inspektionen

Artikel 10
erbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten

Artikel 117
Zielvorgaben für die Verwertung

Artikel 128
Finanzierung in Bezug auf Elektro- und Elektronik-Altgeräte aus privaten Haushalten

Artikel 139
Finanzierung in Bezug auf Elektro- und Elektronik-Altgeräte anderer Nutzer als privater Haushalte

Artikel 1410
Informationen für die Nutzer

Artikel 1511
Informationen für Behandlungsanlagen

Artikel 1612
Registrier-, Informations- und Berichtspflicht

Artikel 1713
Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt

Artikel 1814
Ausschuss

Artikel 1915
Sanktionen

Artikel 2016
Inspektion und Überwachung

Artikel 2117
Umsetzung

Artikel 22
Aufhebung

Artikel 2318
Inkrafttreten

Artikel 2419
Adressaten

Anhang I
A Von dieser Richtlinie erfasste Gerätekategorien

Anhang I
B Auflistung der Produkte, die im Sinne dieser Richtlinie zu berücksichtigen sind und unter die in Anhang IA aufgeführten Kategorien fallen

1. Haushaltsgroßgeräte

2. Haushaltskleingeräte

3. IT- und Telekommunikationsgeräte

4. Geräte der Unterhaltungselektronik

5. Beleuchtungskörper

6. Elektrische und elektronische Werkzeuge Mit Ausnahme ortsfester industrieller Grosswerkzeuge

7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte

8. Medizinische Geräte Mit Ausnahme aller implantierten und infizierten Produkte

9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente

10. Automatische Ausgabegeräte

Anhang I
Mindestüberwachungsanforderungen für die Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten

ANHANG II Selektive Behandlung von Werkstoffen und Bauteilen von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gemäß Artikel 86 Absatz 21

Anhang III
Technische Anforderungen gemäß Artikel 86 Absatz 3

Anhang IV
Symbol zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten

Anhang V

Teil
A Aufgehobene Richtlinie mit ihren nachfolgenden Änderungen (genannt in Artikel 22)

Teil
B Fristen für die Umsetzung in innerstaatliches Recht (genannt in Artikel 22)

Anhang VI
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 768/08

... 2. § 7 Abs. 2 Nr. 1 können in einem Langzeitlager der Klasse IV metallische Quecksilberabfälle angenommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 768/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Gender-Mainstreaming

E. Kosten und Preiswirkungen

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Errichtung, Betrieb, Stilllegung und Nachsorge von Deponien

§ 3
Errichtung

§ 4
Organisation und Personal

§ 5
Inbetriebnahme

§ 6
Voraussetzungen für die Ablagerung

§ 7
Nicht zugelassene Abfälle

§ 8
Annahmeverfahren

§ 9
Handhabung der Abfälle

§ 10
Stilllegung

§ 11
Nachsorge

§ 12
Maßnahmen zur Kontrolle, Verminderung und Vermeidung von Emissionen, Immissionen, Belästigungen und Gefährdungen

§ 13
Information und Dokumentation

Teil 3
Verwertung von Deponieersatzbaustoffen

§ 14
Grundsätze

§ 15
Einsatzbereiche und Zuordnung

§ 16
Inverkehrbringen von Abfällen

§ 17
Annahmeverfahren und Dokumentation

Teil 4
Sonstige Vorschriften

§ 18
Sicherheitsleistung

§ 19
Antrag, Anzeige

§ 20
Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung

§ 21
Behördliche Entscheidungen

§ 22
Überprüfung behördlicher Entscheidungen

Teil 5
Langzeitlager

§ 23
Errichtung und Betrieb

§ 24
Stilllegung und Nachsorge

§ 25
Befreiung

Teil 6
Schlussvorschriften

§ 26
In der Ablagerungsphase befindliche Altdeponien

§ 27
In der Stilllegungsphase befindliche Altdeponien

§ 28
Betriebene Langzeitlager

§ 29
Ordnungswidrigkeiten

§ 30
Übergangsvorschriften

Anhang 1
: Anforderungen an den Standort, die geologische Barriere, Basis- und Oberflächenabdichtungssysteme von Deponien der Klasse 0, I, II und III (zu § 2 Nr. 4, § 3 Abs. 1, § 10 Abs. 1, § 23, § 30 Abs. 1 und 2)

1. Standort und geologische Barriere

1.1 Eignung des Standortes

1.2 Untergrund einer Deponie

2. Abdichtungssysteme

2.1 Allgemeine Anforderungen

2.1.1 Anforderungen zum Stand der Technik

2.2 Besondere Anforderungen an die geologische Barriere und das Basisabdichtungssystem

Tabelle

2.3 Besondere Anforderungen an das Oberflächenabdichtungssystem

2.3.1 Rekultivierungsschicht

2.3.1.1 Wasserhaushaltsschicht

2.3.1.2 Methanoxidationsschicht

2.3.2 Technische Funktionsschicht

Tabelle

2.4 Zulassung von Geokunststoffen, Polymeren und Dichtungskontrollsystemen

2.4.1 Zuständigkeiten und Aufgaben

2.4.2 Zulassung

2.4.3 Antrag

2.4.4 Fachbeirat

2.4.5 Veröffentlichung

3. Bekanntmachungen sachverständiger Stellen

Anhang 2
Anforderungen an den Standort, geologische Barriere, Langzeitsicherheitsnachweis und Stilllegungsmaßnahmen von Deponien der Klasse IV im Salzgestein (zu § 3 Abs. 2, § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 2)

1. Standort und geologische Barriere

2. Standortbezogene Sicherheitsbeurteilung

2.1. Hinweise zur Durchführung des Langzeitsicherheitsnachweises

2.1.1 Umfang und Anforderungen

2.1.2 Notwendige Basisinformationen

2.1.2.1 Geologische Verhältnisse

2.1.2.2 Angaben zum Grubengebäude

2.1.2.3 Hydrogeologische Verhältnisse

2.1.2.4 Abfalleinbringung

2.1.3 Entwicklung eines Sicherheitskonzeptes

2.1.4 Geotechnischer Standsicherheitsnachweis

2.1.5 Nachweis der Langzeitsicherheit

3. Stilllegung

3.1 Allgemeines

3.2 Bergwerke

3.3 Kavernen

4. Dokumentation der Verwahrung der Tageszugänge

5. Bekanntmachungen sachverständiger Stellen

Anhang 3
Zulässigkeits- und Zuordnungskriterien (zu § 2 Nr. 6 bis 10, 21 bis 24, 34, § 6 Abs. 2 bis 5, § 8 Abs. 1, 3, 5 und 7, § 14 Abs. 3, § 15, § 23, § 26 Abs. 1, § 30 Abs. 3)

1. Verwendung von Abfällen zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff sowie für den unmittelbaren Einsatz als Deponieersatzbaustoff bei Deponien der Klasse 0, I, II oder III

Tabelle

2. Zuordnungskriterien für Deponien der Klasse 0, I, II oder III

Tabelle

Anhang 4
Vorgaben zur Beprobung (Probenahme, Probevorbereitung und Untersuchung von Abfällen und Deponieersatzbaustoffen) (zu § 6 Abs. 2, § 8 Abs. 1, 3 und 5, § 23)

1. Fachkunde und Akkreditierung

2. Probenahme

3. Bestimmung der Gesamtgehalte im Feststoff sowie des eluierbaren Anteils

3.1 Bestimmung der Gesamtgehalte im Feststoff

3.1.1 Probenvorbereitung

3.1.2 Aufschlussverfahren

3.1.3 Organischer Anteil des Trockenrückstandes der Originalsubstanz

3.1.3.1 Glühverlust

3.1.3.2 TOC Total organic carbon – gesamter organischer Kohlenstoff

3.1.4 BTEX Benzol, Toluol, Ethylbenzol, o-,m-,p-Xylol, Styrol, Cumol

3.1.5 PCB Polychlorierte Biphenyle - Summe der 6 PCB-Kongenere nach Ballschmiter, PCB-28, -52, -101, -138, -153, -180

3.1.6 Mineralölkohlenwasserstoffe C 10 bis C 40

3.1.7 PAK Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe

3.1.8 Dichte

3.1.9 Brennwert

3.2 Bestimmung der Gehalte im Eluat

3.2.1 Eluatherstellung

3.2.1.1 Eluatherstellung mit Flüssigkeits-/Feststoffverhältnis 10/1

3.2.1.2 Eluatherstellung mit jeweils konstantem pH-Wert 4 und 11 / Säureneutralisationskapazität

3.2.2 Perkolationsprüfung im Aufwärtsstrom

3.2.3 pH-Wert

3.2.4 DOC Gelöster organischer Kohlenstoff

3.2.4.1 DOC

3.2.4.2 DOC bei einem pH-Wert zwischen 7,5 und 8

3.2.5 Phenole

3.2.6 Arsen

3.2.7 Blei

3.2.8 Cadmium

3.2.9 Kupfer

3.2.10 Nickel

3.2.11 Quecksilber

3.2.12 Zink

3.2.13 Chlorid

3.2.14 Sulfat

3.2.15 Cyanide, leicht freisetzbar

3.2.16 Fluorid

3.2.17 Barium

3.2.18 Chrom, gesamt

3.2.19 Molybdän

3.2.20 Antimon

3.2.21 Selen

3.2.2.2 Wasserlöslicher Anteil des Trockenrückstandes der Originalsubstanz bestimmt über Filtrattrockenrückstand des Eluats

3.3 Biologische Abbaubarkeit des Trockenrückstandes der Originalsubstanz

3.3.1 Atmungsaktivität, bestimmt über 4 Tage im Laborversuch AT4 :

3.3.1.1 Testgerät:

3.3.1.2 Temperatur:

3.3.1.3 Probenlagerung:

3.3.1.4 Probenaufbereitung:

3.3.1.5 Einstellung des Wassergehaltes:

3.3.1.6 Probemenge:

3.3.1.7 Anzahl der Parallelansätze:

3.3.1.8 Versuchsdauer und Auswertung:

3.3.1.9 Angabe des Ergebnisses:

3.3.2 Gasbildung, bestimmt über 21 Tage im Laborversuch GB21 :

3.3.2.1 Allgemeines:

3.3.2.2 Versuchsaufbau und Gasmessung:

3.3.2.3 Temperatur:

3.3.2.4 Probenlagerung:

3.3.2.5 Probenaufbereitung:

3.3.2.6 Impfschlamm:

3.3.2.7 Probenmasse:

3.3.2.8 Referenzansatz:

3.3.2.9 pH-Wert:

3.3.2.10 Anzahl der Parallelansätze:

3.3.2.11 Versuchsdauer und Auswertung:

Tabelle

Tabelle

3.3.2.12 Angabe des Ergebnisses:

4. Bewertung der Messergebnisse

5. Bekanntmachungen sachverständiger Stellen

Anhang 5
Information, Dokumentation, Kontrollen, Betrieb (zu § 4 Satz 1 Nr. 2, § 9, § 10 Abs. 2, § 11 Abs. 2, § 12 Abs. 1 bis 3, § 13 Abs. 1 bis 3 und 5, § 17 Abs. 2, § 23 Satz 1)

1. Information und Dokumentation

1.1 Betriebsordnung

1.2 Betriebshandbuch

1.3 Abfallkataster

1.4 Betriebstagebuch

2. Jahresbericht

2.1 Stammdaten

2.2 Auswertung der Messungen und Kontrollen sowie Darstellung der Ergebnisse

2.3 Erklärung zum Deponieverhalten

3. Messeinrichtungen, Messungen und Kontrollen

3.1 Messeinrichtungen

3.2 Mess- und Kontrollprogramm

Tabelle

4. Abfallablagerung in einer Deponie der Klasse 0, I, II oder III

5. Abfallablagerung in einer Deponie der Klasse IV

6. Sickerwasser

7. Deponiegas

8. Belästigungen und Gefährdungen

9. Lehrgänge zur Weiterbildung des Leitungspersonals

11. Bekanntmachungen sachverständiger Stellen

_______ Seite 2 _________

Artikel 2
Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG (Gewinnungsabfallverordnung - GewinnungsAbfV)

Artikel 3
Änderung der Abwasserverordnung

Artikel 4
Änderung der Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 312; Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts


 
 
 


Drucksache 133/1/08

... 24. Die Höchstmengen für die Bioverfügbarkeit für Schwermetalle wie z.B. Blei und Quecksilber in Anhang II des Richtlinienvorschlags sind in 6 von 8 Fällen höher als derzeit. Die Einhaltung niedriger und unproblematischer Migrationsgrenzwerte wäre technisch möglich. Der Bundesrat kritisiert, dass derartige Stoffe in Spielzeug enthalten sein dürfen, zumal auch der Deutsche Verband der Spielwarenindustrie darauf hinweist, dass gutes Spielzeug ohne diese Stoffe auskommt. Der Bundesrat bemängelt, dass mit dem Richtlinienvorschlag dem Minimierungsgebot nicht Rechnung getragen wird.



Drucksache 624/08

... 7. Summe der Quecksilberverbindungen, ausgedrückt als Quecksilber"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 624/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Achte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Weinverordnung

Anlage 7a
(zu § 13 Abs. 2) Stoffe

Artikel 2
Änderung der Wein-Überwachungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung zur Durchsetzung des gemeinschaftlichen Weinrechts

Artikel 4
Änderung der Zweiten und der Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Genehmigung für Neuanpflanzungen von Rebflächen

Artikel 5
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 628: Entwurf einer Achten Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen


 
 
 


Drucksache 133/08 (Beschluss)

... 17. Die Höchstmengen für die Bioverfügbarkeit für Schwermetalle wie z.B. Blei und Quecksilber in Anhang II des Richtlinienvorschlags sind in 6 von 8 Fällen höher als derzeit. Die Einhaltung niedriger und unproblematischer Migrationsgrenzwerte wäre technisch möglich. Der Bundesrat kritisiert, dass derartige Stoffe in Spielzeug enthalten sein dürfen, zumal auch der Deutsche Verband der Spielwarenindustrie darauf hinweist, dass gutes Spielzeug ohne diese Stoffe auskommt. Der Bundesrat bemängelt, dass mit dem Richtlinienvorschlag dem Minimierungsgebot nicht Rechnung getragen wird.



Drucksache 18/08

... ) geändert worden ist, ebenso für die Verwendung schädlicher Stoffe. Davon sind jeweils Quecksilber-, Arsen- und zinnorganische Verbindungen in Antifouling-Farben betroffen. Soweit es um das Aufbringen solcher Stoffe auf Schiffen geht, sind ergänzende Vorschriften nicht erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 18/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 6

Internationales Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen

Artikel 1
Allgemeine Verpflichtungen

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Bewuchsschutzsystemen

Artikel 5
Kontrollmaßnahmen in Bezug auf Abfälle im Sinne der Anlage 1

Artikel 6
Vorschlagsverfahren für die Änderung von Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Bewuchsschutzsystemen

Artikel 7
Facharbeitsgruppen

Artikel 8
Wissenschaftliche und technische Forschung und Überwachung

Artikel 9
Übermittlung und Austausch von Informationen

Artikel 10
Besichtigungen und Zeugniserteilung

Artikel 11
Überprüfungen von Schiffen und Aufdecken von Verstößen

Artikel 12
Verstöße

Artikel 13
Unangemessenes Auf- oder Festhalten von Schiffen

Artikel 14
Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 15
Verhältnis zum internationalen Seerecht

Artikel 16
Änderungen

Artikel 17
Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Kündigung

Artikel 20
Verwahrer

Artikel 21
Sprachen

Anlage 1
Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Bewuchsschutzsystemen

Anlage 2
Vorgeschriebene Bestandteile eines ersten Vorschlags

Anlage 3
Vorgeschriebene Bestandteile eines umfassenden Vorschlags

Anlage 4
Besichtigungen und Vorschriften über die Erteilung von Zeugnissen für Bewuchsschutzsysteme

Regel 1 Besichtigungen

Regel 2 Ausstellung oder Bestätigung eines internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem

Regel 3 Ausstellung oder Bestätigung eines internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem durch eine andere Vertragspartei

Regel 4 Gültigkeit eines internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem

Regel 5 Erklärung über ein Bewuchsschutzsystem

Anhang 1
zu Anlage 4 Mustervordruck des internationalen Zeugnisses über ein Bewuchsschutzsystem

Internationales Zeugnis über ein Bewuchsschutzsystem Dieses Zeugnis ist durch eine Spezifikation der Bewuchsschutzsysteme zu ergänzen.

Mustervordruck einer Spezifikation der Bewuchsschutzsysteme

Bestätigung betreffend die Spezifikation5

Anhang 2
zu Anlage 4 Mustervordruck der Erklärung über ein Bewuchsschutzsystem

Denkschrift

I . Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften des Übereinkommens von 2001

Zur Präambel

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Anlage 1 Maßnahmen zur Beschränkung des Einsatzes von Bewuchsschutzsystemen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zu dem internationalen Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchsschutzsysteme auf Schiffen (AFS-Übereinkommen)


 
 
 


Drucksache 461/07

... Sie hat damit ermöglicht, dass die EU bis 2013 2,1 Milliarden Euro für die Förderung von Umweltschutzprojekten zur Verfügung stellt. Zudem wird die politische Einigung über die Verordnung über das Verbot und die sichere Lagerung von metallischem Quecksilber die Gesundheitsgefahren nicht nur in Europa erheblich verringern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 461/07




Europa gelingt gemeinsam Bilanz der deutschen EU-Ratspräsidentschaft

3 Vertragsreform

Integrierte Klima- und Energiepolitik

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und der sozialen Dimension

Justiz - und Innenpolitik

Im Einzelnen

I. Eine handlungsfähige Gemeinschaft – die EU weiterentwickeln

II. Eine integrierte Klima- und Energiepolitik

III. Weitere Bereiche zur Gestaltung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zukunft Europas

Sicherung von Beschäftigung und Gestaltung der sozialen Zukunft Europas

Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen Europas

IV. Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Stärkung der Sicherheit, Steuerung der Migration und Förderung der Integration

Stärkung der Freiheit und des Rechts

V. Gestaltung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, der Außenwirtschaftspolitik und der Entwicklungspolitik


 
 
 


Drucksache 340/07

... ) an die seit dem 1. März 2007 geltende EG-Höchstgehaltregelung für Blei, Cadmium, Quecksilber,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 340/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Dritte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8a

Zu Nr. 8b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 939/07

... k) Aufnahme von oder Exposition gegenüber einer Substanz (wie Zyanid, Blei, Quecksilber, Gold), die auf den Empfänger in einer gesundheitsschädlichen Dosis übertragen werden könnte;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 939/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Anforderungen an die Entnahme von Geweben

§ 3
Anforderungen an die ärztliche Beurteilung der medizinischen Eignung des Spenders

§ 4
Anforderungen an Laboruntersuchungen und Untersuchungsverfahren

§ 5
Anforderungen an Spenderakte und Entnahmebericht

§ 6
Voraussetzungen für die Verwendung von Keimzellen im Rahmen von Maßnahmen einer medizinisch unterstützten Befruchtung

§ 7
Dokumentation von übertragenen Geweben durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung

§ 8
Meldung schwerwiegender Zwischenfälle durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung

§ 9
Meldung schwerwiegender unerwünschter Reaktionen durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung

§ 10
Inkrafttreten

Anlage 1
Anforderungen an die ärztliche Beurteilung der medizinischen Eignung des toten Spenders nach § 3 Abs. 1

1. Spenderevaluierung

2. Ausschlussgründe

Anlage 2
Anforderungen an die ärztliche Beurteilung der medizinischen Eignung des lebenden Spenders nach § 3 Abs. 2

1. Spenderevaluierung bei Gewebe zur Übertragung auf andere

2. Auswahl- und Ausschlussgründe

Anlage 3
Erforderliche Laboruntersuchungen und Untersuchungsverfahren nach § 4

1. Für Spender vorgeschriebene biologische Tests

2. Allgemeine Anforderungen an das Untersuchungsverfahren

Anlage 4
Erforderliche Laboruntersuchungen für die Verwendung von Keimzellen nach § 6

1. Erforderliche Laboruntersuchungen für die Verwendung von menschlichen Keimzellen

2. Erforderliche Laboruntersuchungen für die heterologe Verwendung von Samenzellen

3. Anforderungen an die Untersuchungsverfahren

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung und Ausgangslage

2. Inhalt

3. Gesetzesfolgen und finanzielle Auswirkungen

4. Bürokratiekosten

5. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

II. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu Anlage 1 Anforderungen an die ärztliche Beurteilung der medizinischen Eignung des toten Spenders nach § 3 Abs. 1

Zu Anlage 2 Anforderungen an die ärztliche Beurteilung der medizinischen Eignung des lebenden Spenders nach § 3 Abs. 2

Zu Anlage 3 Erforderliche Laboruntersuchungen und Untersuchungsverfahren nach § 4

Zu Anlage 4 Erforderliche Laboruntersuchungen für die Verwendung von Keimzellen nach § 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung über die Anforderungen an Qualität und Sicherheit der Entnahme von Geweben und deren Übertragung nach dem Transplantationsgesetz (TPG-Gewebeverordnung)


 
 
 


Drucksache 170/06 (Beschluss)

... /EWG des Rates hinsichtlich der Beschränkung des Inverkehrbringens bestimmter quecksilberhaltiger Messinstrumente KOM (2006)



Drucksache 814/06 (Beschluss)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Verbot der Ausfuhr und die sichere Lagerung von metallischem Quecksilber KOM (2006)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 814/06 (Beschluss)




1. Zur Vorlage insgesamt

2. Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 246/1/06

... , Quecksilber und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a0 - neu - Inhaltsübersicht

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a1 - neu - § 1 Nr. 5

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 3 Abs. 3 Satz 1 und 2

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 3 Abs. 5 Satz 1 und 2

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 3 Abs. 8

6. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 5 Abs. 3 Satz 1 und 2

7. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 6 Abs. 2 Satz 1 und 2

8. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 19 Abs. 1 Satz 1

9. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 19 Abs. 3

10. Zu Artikel 1 Nr. 17 Anlage 11 einleitender Satz

11. Zu Artikel 1 Nr. 17 Anlage 11 Abschnitt I

12. Zu Artikel 1 Nr. 17 Anlage 11 Abschnitt II Satz 1 und 2 - neu -

13. Zu Artikel 1 Nr. 17 Anlage 11 Abschnitt III Satz 1 und 2 - neu -


 
 
 


Drucksache 510/06

... /EWG des Rates vom 22. März 1982 betreffend Grenzwerte und Qualitätsziele für Quecksilberableitungen aus dem Industriezweig Alkalichloridelektrolyse9, der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/06




Begründung

1 Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Artikel 1
- Gegenstand:

Artikel 2
und Anhang I – Umweltqualitätsnormen:

Artikel 3
- Übergangszone der Überschreitungen:

Artikel 4
- Bestandsaufnahme der Emissionen, Einleitungen und Verluste:

Artikel 5
und Anhang II – Identifizierung von prioritären gefährlichen Stoffen:

Artikel 6
, 7 und 8:

Artikel 9
, 10 und 11:

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Umweltqualitätsnormen

Artikel 3
Übergangszone der Überschreitungen

Artikel 4
Bestandsaufnahme der Emissionen, Einleitungen und Verluste

Artikel 5
Änderung der Richtlinie 2000/60/EG

Artikel 6
Änderung der Richtlinien 82/176/EWG, 83/513/EWG, 84/156/EWG und 84/491/EWG

Artikel 7
Änderung der Richtlinie 86/280/EWG

Artikel 8
Aufhebungen

Artikel 9
Umsetzung

Artikel 10
Inkrafttreten

Artikel 11
Adressaten

Anhang I
Umweltqualitätsnormen für prioritäre Stoffe und bestimmte andere Schadstoffe

Teil
A: Umweltqualitätsnormen (UQN) für prioritäre Stoffe in Oberflächengewässern

Teil
B: Umweltqualitätsnormen (UQN) für andere Schadstoffe

Teil
C: Einhaltung der Umweltqualitätsnormen

Anhang II
: Änderung von Anhang X der Richtlinie 2000/60/EG


 
 
 


Drucksache 246/06

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 über Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in der Luft. Ziel der Verordnung ist die Vermeidung, Verhütung oder Verringerung schädlicher Auswirkungen von Luftschadstoffen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Für die Luftschadstoffe Arsen, Kadmium, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe werden Zielwerte festgelegt. Die Länder werden verpflichtet, alle erforderlichen und ohne unverhältnismäßige Kosten durchführbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die festgelegten Zielwerte ab dem in der Verordnung genannten Zeitpunkt nicht mehr zu überschreiten und die Luftqualität, dort wo sie bereits gut ist, möglichst gut zu erhalten. Darüber hinaus wird eine umfassende Unterrichtung der Öffentlichkeit über die aktuelle Luftbelastung, deren Bewertung im Hinblick auf die Zielwerte und über Minderungsmaßnahmen festgelegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. § 1 wird dem Ersten Teil vorangestellt und wie folgt geändert:

3. § 2 wird wie folgt gefasst:

4. § 3 Abs. 3 bis 6 werden wie folgt gefasst:

5. § 4 wird wie folgt gefasst:

6. § 5 wird wie folgt gefasst:

7. § 6 wird wie folgt geändert:

8. § 7 wird wie folgt geändert:

9. § 8 wird aufgehoben.

10. § 9 wird wie folgt geändert:

11. § 10 wird wie folgt geändert:

12. § 11 Abs.1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

13. § 12 wird wie folgt geändert:

14. § 13 wird wie folgt geändert:

15. In § 14 werden die Angaben „§ 2 Abs. 2 bis 4, § 3 Abs. 2 bis 5, § 4 Abs. 2 bis 5, § 5 Abs. 2 bis 5, § 6 oder § 7“ durch die Angaben „§ 3 Abs. 2 bis 5, § 5 Abs. 2 und 3 oder des § 6 Abs. 1 bis 3“ ersetzt.

16. Der Zweite Teil wird wie folgt gefasst:

§ 15
Zielwerte

§ 16
Maßnahmen, Listen von Gebieten und Ballungsräumen

§ 17
Beurteilung der Immissionskonzentrationen und der Ablagerungsraten

§ 18
Berichterstattung über Daten, Zielwertüberschreitungen und Maßnahmen

§ 19
Unterrichtung der Öffentlichkeit über Immissionskonzentrationen, Ablagerungen und Maßnahmen

17. Nach Anlage 7 werden folgende Anlagen angefügt:

„Anlage 8

I. Obere und untere Beurteilungsschwellen

II. Ermittlung der Überschreitung der oberen und unteren Beurteilungsschwellen

Anlage 9

I. Großräumige Standortkriterien

II. Kleinräumige Standortkriterien

III. Dokumentation und Überprüfung der Standortwahl

IV. Kriterien zur Festlegung der Zahl von Probenahmestellen für ortsfeste Messungen von Immissionskonzentrationen von Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo a pyren

Anlage 10

I. Datenqualitätsziele

II. Anforderungen an Modelle zur Beurteilung der Luftqualität

III. Anforderungen an objektive Schätzungstechniken

IV. Standardbedingungen

Anlage 11

I. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse von Arsen, Kadmium und Nickel in der Luft

II. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe in der Luft

III. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse von Quecksilber in der Luft

IV. Referenzmethode für die Probenahme und Analyse der Ablagerung von Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen

V. Referenzmethoden zur Erstellung von Luftqualitätsmodellen

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

A. Allgemeines

1. EG - Luftqualitätsrichtlinien

2. Regelungsinhalt und Zielstellung

3. Inhalt des Verordnungsentwurfs

4. Kosten und Preiswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Erster Teil

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zweiter Teil

Überschrift Zweiter Teil:

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu den Anlagen

Zu Anlagen 1 bis 7:

Zu Anlage 8

Zu Anlage 9

Zu Anlage 10

Zu Anlage 11


 
 
 


Drucksache 814/06

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Verbot der Ausfuhr und die sichere Lagerung von metallischem Quecksilber KOM (2006)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 814/06




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

1.1. Ziele

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Gemeinschaftsbestimmungen

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Regeln

2. Ergebnisse der Konsultation von interressierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Konsultationen

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Elemente des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

3.3. Wahl der Instrumente

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Einzelerläuterung

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9


 
 
 


Drucksache 170/06

... /EWG des Rates hinsichtlich der Beschränkung des Inverkehrbringens bestimmter quecksilberhaltiger Messinstrumente KOM (2006)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/06




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Begründung und Zielsetzung des Vorschlags

Allgemeiner Hintergrund

Geltende Bestimmungen auf dem Gebiet des Vorschlags

Konsistenz mit anderen politischen Maßnahmen und Zielen der Union

2. Konsultation der Interessengruppen und Folgenabschätzung

Konsultation der Interessengruppen

Folgenabschätzung

- Kosten

- Nutzen

3. rechtliche Elemente des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Informationen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang


 
 
 


Drucksache 245/06 (Beschluss)

... Nr. 4.11 Quecksilber 0,2 mg/l

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 245/06 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien

1. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 2 Nr. 11 AbfAblV

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 - neu - AbfAblV

3. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5 Abs. 1 Satz 2 AbfAblV *

4. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AbfAblV

5. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 AbfAblV

6. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5 Abs. 1 Satz 3 AbfAblV

7. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5 Abs. 1 Satz 4 AbfAblV

8. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5 Abs. 1 Satz 6 AbfAblV

9. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5 Abs. 4 AbfAblV

10. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 5 Abs. 5 Satz 1 AbfAblV

11. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Satz 3 und 4 - neu - zur AbfAblV

12. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Satz 5 - neu - AbfAblV

13. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Tabelle Nr. 1.02 Spalte DK I und Spalte DK II zur AbfAblV

14. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Tabelle Nr. 2.01 und Nr. 2.02 Spalte DK II zur AbfAblV

15. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Tabelle Nr. 2.02 Spalte DK II zur AbfAblV

16. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Tabelle Nr. 4.03 Spalte DK I zur AbfAblV

17. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Tabelle Nr. 4.08 und 4.19 Spalte Parameter und Fußnote 12 zur AbfAblV

18. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Tabelle Fußnote 3 Satz 1, 2 - neu - und 3 - neu - zur AbfAblV

19. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Tabelle Fußnote 8 zur AbfAblV

20. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Tabelle Fußnote 10 zur AbfAblV

21. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Tabelle Fußnote 11 zur AbfAblV

22. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Fußnote 14 zur AbfAblV

23. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Tabelle Fußnote 15 zur AbfAblV

24. Zu Artikel 1 Nr. 4 Anhang 1 Tabelle Fußnote 16 Satz 2 - neu - zur AbfAblV

25. Zu Artikel 1 Nr. 4a - neu - Anhang 2 Überschrift zur AbfAblV *

26. Zu Artikel 1 Nr. 4b - neu - Anhang 2 Tabelle Nr. 1.01 bis 1.03 und Fußnote 1 zur AbfAblV **

27. Zu Artikel 1 Nr. 4c - neu - Anhang 2 Tabelle Nr. 4.03 Spalte 3 zur AbfAblV *

28. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe c Anhang 3 Nr. 3 Satz 3 zur AbfAblV

29. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a Anhang 4 Nr. 3.3 zur AbfAblV

30. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a Anhang 4 Nr. 3.4.26 - neu - zur AbfAblV

31. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd Anhang 4 Nr. 4.2 Satz 1 zur AbfAblV *

32. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd Dreifachbuchstabe bbb - neu - Anhang 4 Nr. 4.2 Satz 1 zur AbfAblV

33. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe c § 6 Abs. 4 DepV

34. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe c1 - neu - § 6 Abs. 5 Satz 2 und 5 - neu - DepV

35. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe f - neu - § 6 Abs. 9 - neu - DepV

36. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 8 Abs. 8 Satz 1 DepV

37. Zu Artikel 2 Nr. 4 § 8 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 DepV

38. Zu Artikel 2 Nr. 7 § 13 Abs. 5 Nr. 10 DepV

39. Zu Artikel 2 Nr. 8 § 14 Abs. 8 Satz 1 DepV

40. Zu Artikel 2 Nr. 9 Buchstabe b § 24 Nr. 15 DepV

41. Zu Artikel 2 Nr. 10 Anhang 1 Nr. 1 Fußnote 1 Satz 1 DepV

42. Zu Artikel 2 Nr. 11 Anhang 3 Satz 2 zur DepV

43. Zu Artikel 2 Nr. 11 Anhang 3 Satz 3 zur DepV

44. Zu Artikel 2 Nr. 11 Anhang 3 Tabelle Nr. 2.01 Spalte DK III und Fußnote 6 zur DepV

45. Zu Artikel 2 Nr. 11 Anhang 3 Tabelle Nr. 4.05 bis 4.12 und 4.18 bis 4.22 Spalte DK III und Fußnote 9a - neu - zur DepV

46. Zu Artikel 2 Nr. 11 Anhang 3 Tabelle Nr. 5 - neu - zur DepV

47. Zu Artikel 2 Nr. 11 Anhang 3 Tabelle Fußnote 5 Satz 1 und 2 zur DepV

48. Zu Artikel 2 Nr. 11 Anhang 3 Tabelle Fußnote 6 Satz 1 und 2 zur DepV

49. Zu Artikel 2 Nr. 11 Anhang 3 Tabelle Fußnote 8 zur DepV

50. Zu Artikel 2 Nr. 11 Anhang 3 Tabelle Fußnote 9 Satz 1 und 2 - neu - zur DepV

51. Zu Artikel 2 Nr. 11 Anhang 3 Fußnote 12 zur DepV

52. Zu Artikel 3 Nr. 1 § 2 Nr. 7 DepVerwV

53. Zu Artikel 3 Nr. 3 Buchstabe a Anhang 1 Tabelle 1 Nr. 3 Spalte 2 Fußnote 6 - neu - zur DepVerwV

54. Zu Artikel 3 Nr. 3 Buchstabe b Anhang 1 Tabelle 2 Nr. 4.14 und 4.15 Spalte 7 und 8 zur DepVerwV

55. Zu Artikel 3 Nr. 3 Buchstabe b Anhang 1 Tabelle 2 Nr. 4.17 Spalte 8 zur DepVerwV

56. Zu Artikel 3 Nr. 3 Buchstabe b Anhang 1 Tabelle 2 Nr. 4.20 Spalte 6 zur DepVerwV

57. Zu Artikel 3 Nr. 3 Buchstabe b Anhang 1 Tabelle 2 Fußnote 3 zur DepVerwV

58. Zu Artikel 3 Nr. 3 Buchstabe b Anhang 1 Tabelle 2 Fußnote 7 zur DepVerwV

59. Zu Artikel 3 Nr. 3 Buchstabe b Anhang 1 Tabelle 2 Fußnote 12

60. Zu Artikel 1 Nr. 2, 4 und 5 Buchstabe d § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4, Anhang 1 Satz 2 und Fußnote 16, Anhang 3 Nr. 4 AbfAblV ,


 
 
 


Drucksache 814/1/06

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Verbot der Ausfuhr und die sichere Lagerung von metallischem Quecksilber KOM (2006)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 814/1/06




1. Zur Vorlage insgesamt

2. Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 909/06

anorganischer Quecksilberverbindungen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 909/06




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung interressierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Änderungen und Präzisierungen bestimmter Definitionen Artikel 3

5 Exporteur

5 Zubereitung

Änderungen und Präzisierungen beim ,Verfahren der ausdrücklichen Zustimmung Artikel 13 Absatz 6

Änderungen zur Intensivierung und Verstärkung der Zollkontrollen bei ausgeführten Chemikalien bei gleichzeitiger Erleichterung des Handels Artikel 17

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25
und 26

5 Anhänge


 
 
 


Drucksache 246/06 (Beschluss)

... , Quecksilber und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 246/06 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Ersten Verordnung zur Änderung der Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft)

1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a0 - neu - Inhaltsübersicht

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a1 - neu - § 1 Nr. 5

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 3 Abs. 3 Satz 1 und 2

4. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 3 Abs. 5 Satz 1 und 2

5. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 3 Abs. 8

6. Zu Artikel 1 Nr. 6 § 5 Abs. 3 Satz 1 und 2

7. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 6 Abs. 2 Satz 1 und 2

8. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 19 Abs. 1 Satz 1

9. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 19 Abs. 3

10. Zu Artikel 1 Nr. 17 Anlage 11 einleitender Satz

11. Zu Artikel 1 Nr. 17 Anlage 11 Abschnitt I

12. Zu Artikel 1 Nr. 17 Anlage 11 Abschnitt II Satz 1 und 2 - neu -

13. Zu Artikel 1 Nr. 17 Anlage 11 Abschnitt III Satz 1 und 2 - neu -


 
 
 


Drucksache 245/06

... Quecksilber

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 245/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Abfallablagerungsverordnung

1. Dem § 2 werden folgende Nummern 11 und 12 angefügt:

2. § 5 wird wie folgt neu gefasst:

3. In § 7 Nr. 4

4. Anhang 1 wird wie folgt neu gefasst:

5. Anhang 3 wird wie folgt geändert:

6. Anhang 4 wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Änderung der Deponieverordnung

1. § 2 wird wie folgt geändert:

2. § 6 wird wie folgt geändert:

3. In § 7 Abs. 1 Nr. 7

4. § 8 wird wie folgt neu gefasst:

5. In § 10 Abs. 3

6. § 11 wird wie folgt geändert:

7. In § 13 Abs.5

8. In § 14 Abs. 2

9. § 24 wird wie folgt geändert:

10. In Anhang 1 Nummer 1

11. Anhang 3 wird wie folgt neu gefasst:

12. Anhang 4 wird wie folgt geändert:

Artikel 3
Änderung der Deponieverwertungsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziele und Konzeption der Verordnung

III. Gender-Mainstreaming

IV. Kosten und Preiswirkungen

1. Kosten

2. Preiswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu den Nummer n

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

§ 5
Abs. 1 AbfAblV:

§ 5
Abs. 2 AbfAblV:

§ 5
Abs. 3 AbfAblV:

§ 5
Abs. 4 AbfAblV:

§ 5
Abs. 5 AbfAblV:

§ 5
Abs. 6 AbfAblV:

§ 5
Abs. 7 AbfAblV:

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Artikel 2
- Dritte Änderung der Deponieverordnung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 8

Zu § 8

Zu § 8

Zu § 8

Zu § 8

Zu § 8

Zu Nummer 5

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 592/05

... “Werkstoffe und Bauteile von Fahrzeugen dürfen kein Blei, Quecksilber, Kadmium oder sechswertiges Chrom enthalten.“.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 592/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Altfahrzeug-Verordnung

1. § 1 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

2. § 2 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

3. § 3 wird wie folgt geändert:

4. § 8 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

5. § 9 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

2. Kostenwirkungen

3. Preiswirkungen

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu 1. - § 1 Abs. 3 AltfahrzeugV

Zu 2. - § 2 Abs. 1 AltfahrzeugV

Zu 3. - § 3 AltfahrzeugV

Zu a - Absatz 4 Nr. 1 und Nr. 2

Zu b - Absatz 4 Nr. 5

Zu c - Absatz 4 Nr. 6

Zu d - Absatz 7 neu

Zu 4. - § 8 Abs. 2 Satz 1 AltfahrzeugV

Zu 5.4. - § 9 Abs. 2 AltfahrzeugV

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 592/1/05

... "(2) Werkstoffe und Bauteile von Fahrzeugen, die nach dem 1. Juli 2003 in Verkehr gebracht werden, dürfen kein Blei, Quecksilber, Kadmium oder sechswertiges Chrom enthalten. Satz 1 gilt nicht in den in Anhang II der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 592/1/05




Artikel 1
Nr. 4 ist wie folgt zu fassen:


 
 
 


Drucksache 102/05 (Beschluss)

Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber KOM (2005)



Drucksache 592/05 (Beschluss)

... "(2) Werkstoffe und Bauteile von Fahrzeugen, die nach dem 1. Juli 2003 in Verkehr gebracht werden, dürfen kein Blei, Quecksilber, Kadmium oder sechswertiges Chrom enthalten. Satz 1 gilt nicht in den in Anhang II der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 592/05 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe d § 3 Abs. 7

2. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 5 Abs. 3 Satz 4

3. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 8 Abs. 2

4. Zu Artikel 1 Nr. 6 - neu - Anhang Nr. 3.2.3.3 Satz 2, Nr. 3.2.4.1 Satz 8 und 9 - neu -

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3


 
 
 


Drucksache 829/05

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 über Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in der Luft11 gemacht wurden, kann erwogen werden, ihre Bestimmungen in die vorliegende Richtlinie aufzunehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 829/05




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Konsultation betroffener und Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. ERGÄNZENDE Informationen

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verantwortungsbereiche

Kapitel II
Beurteilung der Luftqualität

Artikel 4
Festlegung von Gebieten und Ballungsräumen

Artikel 5
Beurteilungsverfahren

Artikel 6
Beurteilungskriterien

Artikel 7
Probenahmestellen

Artikel 8
Referenzmessmethoden

Artikel 9
Beurteilungskriterien

Artikel 10
Lage von Probenahmestellen für die Messung von Ozon

Artikel 11
Referenzmessmethoden

Kapitel III
Kontrolle der Luftqualität

Artikel 12
Anforderungen für Gebiete, in denen die Werte unterhalb der Grenzwerte und Konzentrationshöchstwerte liegen

Artikel 13
Grenzwerte für den Schutz der menschlichen Gesundheit

Artikel 14
Kritische Werte

Artikel 15
Ziel für die Reduzierung der Exposition gegenüber PM2,5und Konzentrationsobergrenzen für den Schutz der menschlichen Gesundheit

Artikel 16
Anforderungen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen die Ozonkonzentrationen die langfristigen Ziele überschreiten

Artikel 17
Anforderungen in Gebieten und Ballungsräumen, in denen die Ozonkonzentrationen die langfristigen Ziele erfüllen

Artikel 18
Erforderliche Maßnahmen bei Überschreitung der Informationsschwelle oder der Alarmschwellen

Artikel 19
Emissionen aus natürlichen Quellen

Artikel 20
Verlängerung der Fristen für die Erfüllung der Vorschriften und Ausnahmen von der vorgeschriebenen Anwendung bestimmter Grenzwerte

Kapitel IV
Pläne und Programme

Artikel 21
Pläne oder Programme für die Luftqualität

Artikel 22
Pläne für kurzfristige Maßnahmen

Artikel 23
Grenzüberschreitende Luftverschmutzung

Kapitel V
Informations- und Berichtspflicht

Artikel 24
Unterrichtung der Öffentlichkeit

Artikel 25
Übermittlung von Informationen und Berichten

Artikel 26
Änderung und Durchführung

Kapitel VI
Ausschuss, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 27
Ausschuss

Artikel 28
Sanktionen

Artikel 29
Aufhebung und Übergangsbestimmungen

Artikel 30
Überprüfung

Artikel 31
Umsetzung

Artikel 32
Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Artikel 33
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Anhang I
Datenqualitätsziele

A. Datenqualitätsziele für die Luftqualitätsbeurteilung

B. Ergebnisse der Beurteilung der Luftqualität

C. QUALITÄTSSICHERUNG bei der Beurteilung der Luftqualität - Validierung der Daten

Anhang II
Festlegung der Anforderungen für die Beurteilung der Konzentration von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und STICKSTOFFOXIDEN PArtikeln (PM10 und PM2,5), BLEI, Kohlenmonoxid und BENZOL IN der LUFT innerhalb eines Gebiets oder Ballungsraums

A. OBERE und UNTERE Beurteilungsschwellen

B. ÜBERSCHREITUNG der oberen und UNTEREN Beurteilungsschwellen

Anhang III
LAGE der PROBENAHMESTELLEN für Messungen von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und STICKSTOFFOXIDEN, PArtikeln (PM10 und PM2,5), BLEI, Kohlenmonoxid und BENZOL IN der LUFT

A. STANDORTWAHL auf MAKROEBENE

B. UNMITTELBARE UMGEBUNG

C. DOKUMENTATION und Überprüfung der STANDORTWAHL

Anhang IV
Messungen an Messstationen für Hintergrundquellen (konzentrationsunabhängig)

A. Ziele

B. Stoffe

C. STANDORTKRITERIEN

Anhang V
Kriterien für die Festlegung der Mindestzahl der PROBENAHMESTELLEN für ortsfeste Messungen von Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffdioxid (NO2) und STICKSTOFFOXIDEN, PArtikeln (PM10, PM2,5), BLEI, Kohlenmonoxid und BENZOL IN der LUFT

A. Mindestzahl der PROBENAHMESTELLEN für ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Einhaltung von Grenzwerten oder Konzentrationsobergrenzen für den Schutz der menschlichen Gesundheit und von Alarmschwellen IN Gebieten und Ballungsräumen, IN denen ortsfeste Messungen die einzige Informationsquelle darstellen

B. Mindestzahl der PROBENAHMESTELLEN für ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Einhaltung der VORGABEN für die REDUZIERUNG der PM2,5-Exposition zum Schutz der menschlichen Gesundheit

C. Mindestzahl der PROBENAHMESTELLEN für ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Einhaltung der VORGABEN für kritische Werte zum Schutz der VEGETATION IN anderen Gebieten ALS Ballungsräumen

Anhang VI
REFERENZMETHODEN für die Beurteilung der Konzentration von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und STICKSTOFFOXIDEN, PArtikeln (PM10 und PM2,5), BLEI, Kohlenmonoxid, BENZOL und OZON

A. REFERENZMESSMETHODEN

1. Referenzmethode zur Messung der Schwefeldioxidkonzentration

2. Referenzmethode zur Messung der Konzentration von Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiden

3. Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration von Blei

4. Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration von PM12

5. Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration von PM2,5

6. Referenzmethode für die Probenahme und Messung der Konzentration von Benzol

7. Referenzmethode für die Messung der Kohlenmonoxidkonzentration

8. Referenzmethoden für die Messung der Ozonkonzentration

B. Nachweis der Gleichwertigkeit

C. NORMUNG

Anhang VII
ZIELWERTE und langfristige Ziele

A. ZIELWERTE und langfristige Ziele für OZON

1. Begriffsbestimmungen und Kriterien

2. Zielwerte

3. Langfristige Ziele

Anhang VIII
Kriterien zur Einstufung von PROBENAHMESTELLEN für die Beurteilung der Ozonkonzentrationen und zur Bestimmung ihrer STANDORTE

A. STANDORTWAHL auf MAKROEBENE

B. UNMITTELBARE UMGEBUNG

C. DOKUMENTATION und Überprüfung der STANDORTWAHL

Anhang IX
Kriterien zur Bestimmung der Mindestzahl von PROBENAHMESTELLEN für die ortsfesten Messungen von Ozonkonzentrationen

A. Mindestzahl der PROBENAHMESTELLEN für ortsfeste Messungen zur Beurteilung der Luftqualität IM Hinblick auf die Einhaltung der ZIEL-Werte, der langfristigen Ziele und der Informations- und Alarmschwellen, SOWEIT SOLCHE Messungen die einzige Informationsquelle darstellen

B. Mindestzahl der PROBENAHMESTELLEN für ortsfeste Messungen IN Gebieten und Ballungsräumen, IN denen die langfristigen Ziele Eingehalten werden

Anhang X
MESSUNG von Ozonvorläuferstoffen

A. Ziele

B. Stoffe

C. STANDORTKRITERIEN

Anhang XI
GRENZWERTE zum Schutz der menschlichen Gesundheit

Anhang XII
INFORMATIONSSCHWELLE und Alarmschwellen

A. Alarmschwellen für andere SCHADSTOFFE ALS OZON

B. INFORMATIONSSCHWELLE und Alarmschwelle für OZON

Anhang XIII
kritische Werte für den Schutz der VEGETATION

Anhang XIV
REDUZIERUNG der Exposition und Konzentrationsobergrenze für PM2,5

A. INDIKATOR für die durchschnittliche Exposition

B. ZIEL für die REDUZIERUNG der Exposition

C. Konzentrationsobergrenze

Anhang XV
IN den ÖRTLICHEN, REGIONALEN und einzelstaatlichen PLÄNEN und PROGRAMMEN zur Verbesserung der Luftqualität ZU BERÜCKSICHTIGENDE Informationen

A. NACH Artikel 21 Pläne oder Programme ZU ÜBERMITTELNDE Informationen

1. Ort der Überschreitung der Grenzwerte:

2. Allgemeines

3. Zuständige Behörden

4. Art und Beurteilung der Verschmutzung

5. Ursprung der Verschmutzung

6. Analyse der Lage

7. Angaben zu den bereits vor dem Inkrafttreten dieser Richtlinie durchgeführten Maßnahmen oder bestehenden Verbesserungsvorhaben

8. Angaben zu den nach dem Inkrafttreten dieser Richtlinie zur Verminderung der Verschmutzung beschlossenen Maßnahmen oder Vorhaben

9. Angaben zu den geplanten oder langfristig angestrebten Maßnahmen oder Vorhaben.

10. Liste der Veröffentlichungen, Dokumente, Arbeiten usw., die die in diesem Anhang vorgeschriebenen Informationen ergänzen.

B. NACH Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe b ZU ÜBERMITTELNDE Informationen Programm zur Luftreinhaltung

Anhang XVI
UNTERRICHTUNG der Öffentlichkeit

Anhang XVII
Korrelationstabelle


 
 
 


Drucksache 313/05

... splan wurde jedoch nach dem Übergang des Geländes an ein belgisches Unternehmen niemals realisiert. Der neue Zyklus der Chlorerzeugung bringt ein neues Risiko mit sich, dass nämlich der Industriestandort im Falle von Überschwemmungen einer massiven Verseuchung durch Quecksilber und Chlorderivate ausgesetzt ist. Die Angelegenheit kam anlässlich der Delegation des Petitionsausschusses in Rom im September 2003 im Beisein der Petentin und eines Vertreters des italienischen Umweltministeriums zur Sprache. Anschließend wurde sie während der Sitzung unseres Ausschusses im Januar 2004 erneut angesprochen, der auf diese Weise Druck auf das italienische Umweltministerium dahingehend ausüben konnte, mit dem betreffenden Unternehmen eine Vereinbarung abzuschließen, die vorsieht, dass die Chlorproduktion in dem fraglichen Unternehmen bis zum 31.12.2006 auf eine quecksilberfreie Technologie umgestellt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 313/05




ENTSCHLIESSUNGSANTRAG des Europäischen Parlaments zu den Beratungen des Petitionsausschusses in der Sitzungsperiode 2003-2004 (2004/2090 (INI))

Anlage 1

Anlage II

Anlage III

Anlage IV

2 Verfahren


 
 
 


Drucksache 53/05

... Es ist verboten, neue Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr zu bringen, die mehr als 0,1 Gewichtsprozent Blei, Quecksilber, sechswertiges Chrom, polybromiertes Biphenyl (PBB) oder polybromierten Diphenylether (PBDE) je homogenem Werkstoff oder mehr als 0,01 Gewichtsprozent Cadmium je homogenem Werkstoff enthalten. Satz 1 gilt nicht für Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 8 und 9 und nicht für Elektro- und Elektronikgeräte, die vor dem 1. Juli 2006 erstmals in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden. Er gilt auch nicht für Ersatzteile für die Reparatur oder die Wiederverwendung von Elektro- und Elektronikgeräten, die erstmals vor dem 1. Juli 2006 in Verkehr gebracht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 53/05




Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Abfallwirtschaftliche Ziele

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Pflichten beim Inverkehrbringen von Elektro- und Elektronikgeräten

§ 4
Produktkonzeption

§ 5
Stoffverbote

§ 6
Einrichten der Gemeinsamen Stelle, Registrierung, Finanzierungsgarantie

§ 7
Kennzeichnung

§ 8
Vertrieb mit Hilfe der Fernkommunikationstechnik

Abschnitt 3
Sammlung, Rücknahme, Behandlungs- und Verwertungspflichten

§ 9
Getrennte Sammlung

§ 10
Rücknahmepflicht der Hersteller

§ 11
Behandlung

§ 12
Verwertung

§ 13
Mitteilungs- und Informationspflichten der Hersteller

Abschnitt 4
Gemeinsame Stelle, zuständige Behörde

§ 14
Aufgaben der Gemeinsamen Stelle

§ 15
Organisation der Gemeinsamen Stelle

§ 16
Aufgaben der zuständigen Behörde

Abschnitt 5
Beleihung

§ 17
Ermächtigung zur Beleihung

§ 18
Aufsicht

§ 19
Beendigung der Beleihung

Abschnitt 6
Schlussbestimmungen

§ 20
Beauftragung Dritter

§ 21
Widerspruch und Klage

§ 22
Kosten

§ 23
Bußgeldvorschriften

§ 24
Übergangsvorschriften

§ 25
Inkrafttreten

Anhang I
Liste der Kategorien und Geräte

Anhang II
Symbol zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten nach § 7

Anhang III
Selektive Behandlung von Werkstoffen und Bauteilen von Elektro- und Elektronikaltgeräten nach § 11 Abs. 2

Anhang IV
Technische Anforderungen nach § 11 Abs.2 Satz 4


 
 
 


Drucksache 746/05

... Die Strategie steht im Einklang mit der Politik im Bereich der Klimaänderung und wird zur Erfüllung der Verpflichtungen beitragen, den Rückgang der Artenvielfalt aufzuhalten und ihre langfristige Erholung zu unterstützen. Die in dieser Strategie vorgesehenen Maßnahmen werden durch die Reduzierung der Quecksilberemissionen aus Verbrennungsanlagen auch zu Fortschritten in Bezug auf die Ziele der Quecksilber-Strategie16 der Gemeinschaft sowie hinsichtlich der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 746/05




Mitteilung

1. Einführung

2. Bewertung der derzeitigen LAGE

3. Ziele der Strategie

4. Massnahmen und Mittel

4.1. Wirksamere Umweltvorschriften

4.1.1. Vereinfachung der Luftqualitätsvorschriften

4.1.2. Änderung der Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstofe

4.1.3. Vereinbarkeit mit anderen Umweltstrategien

4.2. Einbeziehung der Luftqualitätsproblematik in andere Politikbereiche

4.2.1. Energie

4.2.1.1. Kleine Verbrennungsanlagen

4.2.1.2. VOC- Emissionen an Tankstellen

4.2.2. Verkehr

4.2.2.1. Landverkehr

4.2.2.2. Luftverkehr

4.2.2.3. Seeverkehr

4.2.3. Landwirtschaft

4.2.4. Strukturfonds

4.2.5. Internationale Dimension

5. Nächste Schritte

5.1. Evaluierung, Überprüfung & Forschung

5.2. Konsultationen

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 224/05

... /EG der Kommission vom . März 2001 zur Festlegung von Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Kontrolle auf Einhaltung der Höchstgehalte für Blei, Cadmium, Quecksilber und 3-MCPD in Lebensmitteln (ABl. EG (Nr.) L 77 S. 14) und der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 224/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über Höchstmengen an Mykotoxinen und weiteren Kontaminanten in Lebensmitteln (Kontaminanten-Höchstmengenverordnung - KHmV)

§ 1
Höchstmengen in Lebensmitteln

§ 2
Lagerung und Aufbewahrung sowie Kenntlichmachung von unverarbeiteten Erzeugnissen und Lebensmitteln mit überhöhten Mykotoxingehalten

§ 3
Probenahmeverfahren und Analysemethoden

§ 4
Bezugnahme auf Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft

§ 5
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

§ 6
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Änderung der Diätverordnung

Artikel 3
Änderung der Technische Hilfsstoff-Verordnung

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu der Anlage


 
 
 


Drucksache 198/05

... sowie für Blei, Cadmium und Quecksilber in verschiedenen Lebensmitteln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 198/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden

E. Sonstige Kosten

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 15/05

... mit nicht weniger als 17 Masse-% Alkohol Quecksilberfulminat, angefeuchtet,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Drucksache 102/05

Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber KOM (2005)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 102/05




1. Einführung

2. DieQuecksilberproblematik

2.1. Die Quecksilbergefahr

2.2. Eine globale Perspektive

3. Ziele

4. Emissionsminderung

Maßnahme 1.

Maßnahme 2.

Maßnahme 3.

Maßnahme 4.

5. Verringerung des Angebots

Maßnahme 5.

6. Verringerung der Nachfrage

Maßnahme 6.

Maßnahme 7.

Maßnahme 8.

7. ÜBERSCHÜSSE und Reservoire

Maßnahme 9.

Maßnahme 10.

8. Schutz VOR Exposition

Maßnahme 11.

Maßnahme 12.

9. Verbesserung der Kenntnisse

10. Förderung internationaler Massnahmen

11. Überprüfung

12. Schlussfolgerungen

2 Anmerkungen


 
 
 


Drucksache 422/05

... /EG die Verwendung von Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertigem Chrom, polybromiertem Biphenyl (PBB) bzw. polybromiertem Diphenylether (PBDE) in Elektro- und Elektronikgeräten, die nach dem l. Juli 2006 neu in Verkehr gebracht werden, beschränkt wird, sofern im Anhang keine Ausnahmeregelung vorgesehen ist,



Drucksache 14/05

... 3.2.10 Quecksilber (Anhang 1, Tabelle 2, Nr. 4.10)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 14/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Gender-Mainstreaming

E. Kosten der öffentlichen Haushalte

F. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundsätze

§ 4
Einsatz und Zuordnung

§ 5
Inverkehrbringen von Abfällen

§ 6
Überwachung und Dokumentation

§ 7
Ordnungswidrigkeiten

§ 8
Übergangsregelung

§ 9
Inkrafttreten

Anhang 1
Zuordnungskriterien für den Einsatz von Abfällen zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff sowie für den unmittelbaren Einsatz als Deponieersatzbaustoff (zu § 4)

Tabelle

Tabelle

Anhang 2
Vorgaben zur Beprobung (zu § 6 Abs. 1 und Anhang 1)

Anhang 3
Anforderungen bei dem Einsatz von stabilisierten oder verfestigten Abfällen zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff und deren Verwendung als Deponieersatzbaustoff (zu § 3 Abs. 3)

1. Grundsätzliche Voraussetzungen für den Einsatz von stabilisierten oder verfestigten Abfällen als oder zur Herstellung von Deponieersatzbaustoff

2. Zuordnung von und Anforderungen an stabilisierte oder verfestigte Abfälle

3. Anforderungen

4. Untersuchungsverfahren zum Nachweis der Verfestigung und der Stabilisierung

5. Bekanntmachungen sachverständiger Stellen

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Ziele und Konzeption der Verordnung

III. Gender-Mainstreaming

1. Kosten

2. Preiswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Nummer 1

Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Anhang 1:

Zu Anhang 2:

Zu Anhang 3:


 
 
 


Drucksache 726/05

... -Protokoll, UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt, UN-Übereinkommen zur Bekämpfung der Wüstenbildung, Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung 2002, einschließlich der EU-Wasserinitiative) und ein nachhaltiges Produktions- und Verbrauchsverhalten fördern. Sie werden ferner einen Beitrag zur Arbeit des zwischenstaatlichen Gremiums für Klimaänderung und zur GEO-Initiative (Gruppe für Erdbeobachtung) leisten und das Millennium Ecosystem Assessment berücksichtigen. Ferner werden Forschungsarbeiten aufgrund der Erfordernisse bestehender und sich abzeichnender EU-Rechtsvorschriften und -Maßnahmen, der Durchführung des sechsten Umweltaktionsprogramms, damit verbundener thematischer Strategien und neuer Strategien (z.B. Strategie für Quecksilber) sowie der Aktionspläne für Umwelttechnologien und für Umwelt und Gesundheit unterstützt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 726/05




1. Hintergrund der Vorschläge

2. VORHERIGE Konsultation

3. Rechtliche Aspekte

4. Verwendung der Haushaltsmittel

5. EINHEITLICHE und flexible Durchführung

5.1. Anpassung an neue Erfordernisse und Möglichkeiten

5.2. Querschnittsthemen

6. Vereinfachung der Verwaltungsverfahren

7. Inhalt der spezifischen Programme

7.1. Zusammenarbeit

7.2. Ideen

7.3. Menschen

7.4. Kapazitäten

7.5. Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle

8. DER Aufbau des EFR des Wissens für Wachstum

Anhang 1

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Anhang I
Wissenschaftliche und technologische Ziele, Grundzüge der Themen und Massnahmen

KMU -Beteiligung

Ethische Aspekte

3 Verbundforschung

Internationale Zusammenarbeit

2 Themen

1. Gesundheit

5 Ziel

5 Ansatz

5 Maßnahmen

2. Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie

5 Ziel

5 Ansatz

5 Maßnahmen

3. Informations- und Kommunikationstechnologien

5 Ziel

5 Einleitung

5 Maßnahmen

4. Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien

5 Ziel

5 Ansatz

5 Maßnahmen

5. Energie

5 Ziel

5 Ansatz

5 Maßnahmen

6. Umwelt einschließlich Klimaänderung

5 Ziel

5 Ansatz

5 Maßnahmen

7. Verkehr einschließlich Luftfahrt

5 Ziel

5 Ansatz

5 Maßnahmen

8. Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften

5 Ziel

5 Ansatz

5 Maßnahmen

5 Fragen:

5 Zukunftsforschung

9. Sicherheit und Weltraum

5 Ziel

9.1 Sicherheit

5 Ansatz

5 Maßnahmen

9.2 Weltraum

5 Ansatz

5 Maßnahmen

Anhang II
vorläufige Mittelaufteilung

Anhang III

Anhang IV


 
 
 


Drucksache 591/05

... „(1) Verpackungen oder Verpackungsbestandteile dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn die Konzentration von Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom VI kumulativ 100 ppm nicht überschreitet."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 591/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1

1. § 1 wird wie folgt gefasst:

§ 1
Abfallwirtschaftliche Ziele

2. § 3 wird wie folgt geändert:

3. In § 7 Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter „bis zum 1. Januar 2000 gestrichen.

4. § 13 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

5. In § 15 wird

6. § 16 wird wie folgt geändert:

7. § 17 wird aufgehoben und mit der folgenden Fußnote ergänzt:

8. Anhang I zu § 6 wird wie folgt geändert:

9. Nach Anhang IV wird folgender Anhang V angefügt:

1. Kriterien für die Begriffsbestimmung „Verpackungen nach § 3 Abs.1 Nr. 1:

2. BEISPIELE für die genannten Kriterien

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Eckpunkte der Novellierung

3. Kostenwirkung

4. Preiswirkungen

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 3

Zu § 7

Zu § 13

Zu § 16

Zu § 17

Zu Anhang I zu § 6

Zu Anhang V


 
 
 


Drucksache 336/05

... Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 336/05




A. Problem

B. Lösung

C. Alternative

D. Gender-Mainstreaming

E. Kosten der öffentlichen Haushalte

F. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen(Nachweisverordnung - NachwV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

Teil 2
Nachweisführung über die Entsorgung von Abfällen

§ 2
Kreis der Nachweispflichtigen und Form der Nachweisführung

Abschnitt 1
Nachweis über die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung

§ 3
Entsorgungsnachweis

§ 4
Eingangsbestätigung

§ 6
Handhabung nach Entscheidung

§ 7
Freistellung und Privilegierung

§ 8
Anordnung, Widerruf

§ 9
Sammelentsorgungsnachweis

Abschnitt 2
Nachweisführung über die durchgeführte Entsorgung

§ 10
Begleitschein

§ 11
Ausfüllen und Handhabung der Begleitscheine

§ 12
Übernahmeschein bei Sammelentsorgung

§ 13
Handhabung des Begleitscheins bei Sammelentsorgung

Abschnitt 3
Sonderfälle

§ 14
Entsorgung durch Dritte, Verbände und Selbstverwaltungskörperschaften

§ 15
Verwertung außerhalb einer Entsorgungsanlage

§ 16
Kleinmengen, Anzeigepflicht

Abschnitt 4
Elektronische Form

§ 17
Grundsatz

§ 18
Kommunikation

§ 19
Signatur, Übermittlung

§ 20
Koordinierung

§ 21
Ausnahmen

§ 22
Störung des Kommunikationssystems

Teil 3
Registerführung über die Entsorgung von Abfällen

§ 23
Kreis der Registerpflichtigen

§ 24
Führung der Register

§ 25
Dauer der Registrierung, elektronische Registrierung

Teil 4
Gemeinsame Bestimmungen

§ 26
Befreiung, Anordnung von Nachweis- und Registerpflichten

§ 27
Nachweisführung in besonderen Fällen

§ 28
Vergabe von Kennnummern

§ 29
Ordnungswidrigkeiten

Teil 5
Schlussbestimmungen

§ 30
Übergangsbestimmungen für geltende Nachweise

§ 31
Übergangsbestimmungen zur elektronischen Form

Artikel 2
Änderung der Altölverordnung

Artikel 3
Änderung der PCB-/PCT- Abfallverordnung

Artikel 4
Änderung der Klärschlammverordnung

Artikel 5
Änderung der Bioabfallverordnung

Artikel 6
Änderung der Deponieverordnung

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

zu Artikel 1

Zu a

Zu b

Zu c

Zu d

Zu e

II. Kosten und Preiswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen für den Bund

2. Finanzielle Auswirkungen für die Länder und Kommunen

3. Sonstige Kosten

III. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu §§ 10

Zu §§ 14

Zu Abschnitt 4 elektronische Form

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu §§ 23

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 173/05

... Feste und flüssige Abfälle mit organischen und anorganischen Quecksilberverbindungen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Ausnahme 1 E Beförderung gefährlicher Güter über den Hindenburgdamm von und nach Sylt

1 Abweichend von § 1 Abs. 3 Nr. 3 und § 3

2 Verladung

3 Sonstige Vorschriften

3.1 Beladevorschriften

3.2 Zwischenwagen oder Elemente einer fest gekuppelten Einheit

3.3 Schriftliche Weisungen

3.4 Beförderungsausschluss

3.5 Straßenfahrzeuge mit ungereinigten leeren Tanks

4 Angaben im Beförderungspapier

Ausnahme 2 - offen -

Ausnahme 3 - offen -

Ausnahme 4 - offen -

Ausnahme 5 - offen -

Ausnahme 6 - offen -

Ausnahme 7 E, S Zuständigkeiten nach § 6 Abs. 5 Nr. 3 Buchstabe b GGVSE

Ausnahme 8 B Beförderung gefährlicher Güter mit Fähren

Ausnahme 9 B, E, S Tanks aus glasfaserverstärktem Kunststoff

Ausnahme 10 - offen -

Ausnahme 11 - offen -

Ausnahme 12 - offen -

Ausnahme 13 S Beförderung von Gasen der Klasse 2, Klassifizierungscode 3F in Tanks ohne Beachtung des § 7 GGVSE

Ausnahme 14 S Beförderung von bestimmten Stoffen der Klasse 3 in Tanks ohne Beachtung des § 7 GGVSE

Ausnahme 15 - offen -

Ausnahme 16 - offen -

Ausnahme 17 - offen -

Ausnahme 18 S Beförderungspapier

Ausnahme 19 B, E, S Beförderung von Stoffen mit polyhalogenierten Dibenzodioxinen und -furanen

Ausnahme 20 B, E, S Beförderung verpackter gefährlicher Abfälle

Ausnahme 21 B, E, S Zusammenpacken von Patronen mit Waffenpflegemitteln

1 Zusammenpackungszulassung

1.1 Abweichend von

2 Verpackung

3 Sonstige Vorschriften

4 Angaben im Beförderungspapier / Frachtbrief

Ausnahme 22 E, S Saug-Druck-Tanks

Ausnahme 23 - offen -

Ausnahme 24 S Beförderung von Eichnormalen und Zapfsäulen

1 Abweichend von § 1 Abs. 3 Nr. 1

2 Vorschriften für Eichnormale und Zapfsäulen

3 Zusätzliche Anforderungen an Eichnormale und Zapfsäulen mit Fassungsräumen über 1 000 Liter in den Fällen der Nummer 1 Buchstabe a

Ausnahme 25 S Versandstücke mit kleinen Mengen verschiedener Güter ohne Beschriftung mit der Kennzeichnungsnummer

1 Abweichend von § 1 Abs. 3 Nr. 1

2 Stoffe und Mengengrenzen

3 Sonstige Vorschriften

4 Angaben im Beförderungspapier

5 Geltungsdauer

Ausnahme 26 - offen

Ausnahme 27 S Beförderung von festen Stoffen der Klasse 4.1, UN 3175 in gedeckten Fahrzeugen, Containern, Abrollbehältern, Absetzmulden und Wechselbehältern

1 Abweichend von § 3

2 Vorschriften zum Bau und Betrieb der Behälter

3 Angaben im Beförderungspapier

4 Geltungsdauer

Ausnahme 28 E, S Zusammenladung von Automobilteilen der Klassifizierung 1.4G mit gefährlichen Gütern

1 Abweichend von § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 3

2 Tabelle der Gefahrgüter

3 Verpackung

4 Höchstmenge

5 Sonstige Vorschriften

6 Angaben im Beförderungspapier

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3


 
 
 


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