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"Psycho"


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0305/04B
0808/04
0682/04
0591/04
0774/03
0774/03B
0504/03
Drucksache 734/09 (Beschluss)

... Zwar können das Einbringen von bzw. der Handel mit Betäubungsmitteln im Vollzug mit Blick auf Artikel 3 Absatz 5 Satz 1 Buchstabe g des am 28. Februar 1994 in Deutschland in Kraft getretenen Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen – VN-Suchtstoffübereinkommen 1988 – (BGBl. 1993 II S. 1136) auch derzeit bereits als unbenannte schwere Fälle im Sinne von § 29 Absatz 3 Satz 1



Drucksache 190/1/09

... Von der Möglichkeit des § 34a Absatz 3 Satz 1 FahrlG wird im Zusammenhang mit der Durchführung von Fahrlehrerprüfungen bereits Gebrauch gemacht (vgl. Gebührennummer 301 letzter Satz). Entsprechende Regelungen gibt es auch in anderem Zusammenhang - wie etwa bei der Durchführung von Fahrerlaubnisprüfungen und medizinischpsychologischen Untersuchungen.



Drucksache 823/09

... Den Angaben von EGÖD und HOSPEEM zufolge decken sie als Sozialpartner auf Gemeinschaftsebene Tätigkeiten ab, die unter die NACE-Codes Q86 bis Q88 fallen, also u. a. Gesundheitswesen, Krankenhäuser, Arzt- und Zahnarztpraxen, Arztpraxen für Allgemeinmedizin, Facharztpraxen, Heime, Pflegeheime, stationäre Einrichtungen zur psychosozialen Betreuung und Suchtbekämpfung, Altenheime bzw. Alten- und Behindertenwohnheime, sonstige Heime, soziale Betreuung älterer Menschen und Behinderter (ohne Heime), Tagesbetreuung von Kindern und sonstiges Sozialwesen (ohne Heime).



Drucksache 496/09

... " von computergespeicherten Daten praktiziert wird, untersucht werden und Gegenstand einer politischen Diskussion sein sollte, weil sie von der allgemeinen Regel abweicht, dass Entscheidungen über die Strafverfolgung aufgrund des individuellen Verhaltens des Einzelnen getroffen werden sollten, und deshalb umstritten ist; ferner in der Erwägung, dass die Erstellung von Personenprofilen eine Ermittlungsmethode ist, bei der aus verschiedenen Quellen Informationen über Personen gesammelt werden, darunter gegebenenfalls Informationen über ihre ethnische Zugehörigkeit, Rasse, Staatsangehörigkeit und Religion, um diejenigen unter diesen Personen zu ermitteln und unter Umständen restriktive Maßnahmen gegen sie zu verhängen, die einer Straftat oder terroristischen Tat verdächtig sein könnten, und die wie folgt definiert werden kann: die systematische Assoziierung von Gruppen von körperlichen und psychologischen Eigenschaften oder von Verhaltensmerkmalen mit bestimmten Straftaten und ihre Verwendung als Grundlage für Entscheidungen über die Strafverfolgung1,



Drucksache 626/09

... Ein umfassendes Konzept der Krebsbekämpfung und multidisziplinäre Teams können für eine wirksamere Behandlung von Krebspatienten sorgen. So enthält beispielsweise die vierte Auflage der Europäischen Leitlinien zur Qualitätssicherung bei der Früherkennung und Diagnose von Brustkrebs einen ausführlichen Rahmen für die Einrichtung und den Betrieb wirksamer spezialisierter Stationen für die Behandlung und Versorgung von Brustkrebspatientinnen. Der integrierten Versorgung von Krebspatientinnen unter Berücksichtigung psychosozialer Unterstützung kommt entscheidende Bedeutung zu; deshalb sollte sie gefördert werden. Neben der reinen Heilbehandlung besteht zunehmend die Notwendigkeit, bei einer steigenden Zahl chronischer Krebspatienten, die unheilbar erkrankt sind, aber für einige Jahre stabilisiert werden können, das Augenmerk auf die Lebensqualität zu legen. Schließlich unterscheidet sich auch die Qualität der palliativen Versorgung Krebskranker im Endstadium von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat und kann vom Austausch bewährter Verfahren profitieren.



Drucksache 877/09

... II) und zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Abschnitt 2 Kapitel 3 SGB II) durch die Zentren für Arbeit und Grundsicherung erforderlich ist. Die im Gesetz definierten Anteilsverhältnisse werden bereits im Bereich der bestehenden Arbeitsgemeinschaften angewendet. Darüber hinaus erfolgt die Definition des Personalbedarfs für den nicht operativen Bereich. Dieser beträgt bisher in den Arbeitsgemeinschaften zehn Prozent. Aufgrund der in den Zentren für Arbeit und Grundsicherung anfallenden Verwaltungsaufgaben kann dieser Anteil um bis zu fünf Prozentpunkte angehoben werden. Der nicht operative Bereich umfasst insbesondere den Geschäftsführer, das Controlling, die Personal- und Sachverwaltung sowie die Bearbeitung von Widersprüchen und Ordnungswidrigkeiten. Teilweise können die Zentren für Arbeit und Grundsicherung diese Dienstleistungen bei den Trägern der Grundsicherung oder bei Dritten gegen Kostenerstattung einkaufen. Dies gilt z.B. für die Personalgewinnung und Personalbetreuung, die Abrechnung von Reisekosten und Beihilfen, die Nutzung von Aus- und Fortbildungseinrichtungen, das Immobilienmanagement, die IT-Betreuung oder auch Dienstleistungen wie Aufgaben des ärztlichen oder psychologischen Dienstes. Soweit die Zentren für Arbeit und Grundsicherung Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen, ist dies bei der Personalbemessung zu berücksichtigen. Bei den kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a



Drucksache 182/09

... • Anerkennung von Ärzten und Psychologen für die Durchführung der Tauglichkeitsuntersuchung der Triebfahrzeugführer

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

4 Bund

4 Länder

4 Gemeinden

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

§ 7d
Anerkennungen

Artikel 2
Änderung des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

3 Gesetzgebungskompetenz

4 Bund

4 Länder

4 Gemeinden

Sonstige Kosten

4 Bürokratiekosten

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1 (AEG) Nr. 1 (§ 5 Abs. 1e)

Nr. 3

Nr. 8

Buchstabe a

Buchstabe b

Buchstabe c

Buchstabe d

Artikel 2
(BEVVG)

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 814: Sechstes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften zur Umsetzung der RL 2007/59/EG (Triebfahrzeugführerscheinrichtlinie)


 
 
 


Drucksache 572/09

... Zur Bewertung der Unterlagen kann die Ethik-Kommission eigene wissenschaftliche Erkenntnisse verwerten Sachverständige beiziehen oder Gutachten anfordern. Sie hat Sachverständige beizuziehen oder Gutachten anzufordern, wenn es sich um eine klinische Prüfung bei Minderjährigen handelt und sie nicht über eigene Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Kinderheilkunde, einschließlich ethischer und psychosozialer Fragen der Kinderheilkunde, verfügt. Das Nähere zum Verfahren wird in einer Rechtsverordnung nach § 37 Absatz 2a geregelt.



Drucksache 230/09

... 24. fordert die Mitgliedstaaten auf, den gegenwärtigen Zugang zur medizinischen Versorgung auf Asylbewerber und Migranten zu erweitern, sodass dieser nicht auf die medizinische Notversorgung beschränkt bleibt und auch die psychologische Beratung und Betreuung und psychische Gesundheitsversorgung einschließt; erinnert daran, dass das Recht auf Gesundheit und Gesundheitsversorgung zu den individuellen Grundrechten zählt;



Drucksache 801/09

... • Konkrete Verbesserung der Lebensqualität von Menschen, die mit HIV leben, und von Hochrisikogruppen. HIV-Infizierte/Aidskranke und Hochrisikogruppen sollten allgemeinen Zugang zu Testung, Prävention, Behandlung und Versorgung, Maßnahmen zur Reduzierung der gesundheitlichen Folgen, Sekundärprävention sowie sozialen und psychologischen Dienstleistungen haben. Die Europäische Union befürwortet eine enge Einbindung von HIV-Infizierten/Aidskranken in arbeits- und sozialbezogene Prozesse sowie in die Ausgestaltung, Umsetzung und Bewertung von HIV/Aids-Strategien.



Drucksache 178/09

... 5. Unterstützung und Hilfe durch Opferhilfeeinrichtungen erhalten können, etwa in Form einer Beratung oder einer psychosozialen Prozessbegleitung.



Drucksache 641/09

... 5. Unterstützung und Hilfe durch Opferhilfeeinrichtungen erhalten können, etwa in Form einer Beratung oder einer psychosozialen Prozessbegleitung.



Drucksache 827/09 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat stellt fest, dass das in Artikel 23 Absatz 1 des Verordnungsvorschlags normierte Erfordernis, auf nationaler Ebene einen Plan für die Unterstützung der Opfer von Flugunfällen in der Zivilluftfahrt und ihrer Angehörigen zu erstellen, unklar ist und weiterer Konkretisierung bedarf; insbesondere ist zu klären, ob es sich um eine psychologische oder materielle Unterstützung handeln soll. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, hierauf bei den Beratungen auf EU-Ebene hinzuwirken.



Drucksache 411/09

... 7. weist darauf hin, dass die im oben genannten Maputo-Protokoll erwähnten Maßnahmen zur Überwindung schädlicher Praktiken wie Genitalverstümmelung Folgendes umfassen: öffentliche Bewusstseinsbildung durch Information, formale und informale Bildung und Kampagnen, Verbot jeglicher Form der Genitalverstümmelung bei Frauen, einschließlich der Durchführung des Eingriffs durch medizinisches Personal, durch Gesetze und Sanktionen, Unterstützung der Betroffenen durch Gesundheitsdienstleistungen, Rechtsbeistand, psychologische Betreuung und Ausbildung und Schutz von Frauen, die potentielle Opfer von schädlichen Praktiken oder anderen Formen von Gewalt, Missbrauch oder Intoleranz sind;



Drucksache 812/09

... Die einschlägige Informationslage weist darauf hin, dass beim Konsum von 4-Methylmethcathinon ein stark euphorischer Rauschzustand eintritt. Entsprechend beschreiben Konsumenten in Internetforen eine vorwiegend aufputschende Wirkung, die mit Amfetamin und dessen Derivaten, wie z. B. Ecstasy, verglichen wird. Dies kann aufgrund der strukturellen Verwandtschaft von 4-Methylmethcathinon auch erwartet werden. Daneben wird von einer Cocain-ähnlichen Wirkung berichtet. Laut Angaben schwedischer Behörden treten als Nebenwirkungen des Konsums von 4-Methylmethcathinon u.a. Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel, Zittern, Schweißausbrüche, Fieber, Tachykardie (Herzrasen), Hypertonie (Bluthochdruck), Lethargie, Angst- und Unruhezustände, Verwirrtheit, Halluzinationen und Psychosen auf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 812/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Unternehmen

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Verordnung

Vierundzwanzigste Verordnung

Artikel 1
Änderung des Betäubungsmittelgesetzes

Artikel 2
Übergangsvorschrift

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand der Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen

III. Kosten und Preiswirkungen

IV. Bürokratiekosten

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1048: Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (24. BtMÄndV)


 
 
 


Drucksache 574/09

... Diamorphin darf nur unter Aufsicht des Arztes oder des sachkundigen Personals innerhalb dieser Einrichtung verbraucht werden. In den ersten sechs Monaten der Behandlung müssen Maßnahmen der psychosozialen Betreuung stattfinden."



Drucksache 171/09

... – Das Praxispersonal von Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten oder Apothekerinnen und Apothekern erhält die Befugnis, die Einwilligung der Versicherten und des Versicherten zum Erheben, Verarbeiten und Nutzen ihrer/seiner Daten mittels der elektronischen Gesundheitskarte zu dokumentieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 171/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

§ 4b
Sondervorschriften für Arzneimittel für neuartige Therapien

§ 20d
Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Gewebe und Gewebezubereitungen

§ 25c
Maßnahmen der zuständigen Bundesoberbehörde zu Entscheidungen der Europäischen Kommission oder des Rates der Europäischen Union

§ 52b
Bereitstellung von Arzneimitteln

§ 74
Mitwirkung von Zolldienststellen

Sechzehnter Unterabschnitt

§ 144
Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Artikel 2
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Transplantationsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe

Artikel 5
Änderung des Betäubungsmittelgesetzes

§ 39a
Übergangsregelungen aus Anlass des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Artikel 6
Aufhebung der Verordnung über homöopathische Arzneimittel

Artikel 7
Änderung der Arzneimittelpreisverordnung

Artikel 8
Änderung der Arzneimittelfarbstoffverordnung

Artikel 9
Änderung der Verordnung über ein Verbot der Verwendung von Ethylenoxid bei Arzneimitteln

Artikel 10
Änderung der Verordnung über das Verbot der Verwendung von mit Aflatoxinen kontaminierten Stoffen bei der Herstellung von Arzneimitteln

Artikel 11
Änderung der Arzneimittel-TSE-Verordnung

Artikel 12
Änderung des Transfusionsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Artikel 14
Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung

Artikel 15
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 319
Übergangsregelung zum Krankengeldwahltarif

Artikel 16
Änderung des Nutzungszuschlags-Gesetzes

Artikel 17
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

Artikel 18
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 19
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

II. Inhalte und Maßnahmen des Gesetzentwurfes

1. Arzneimittelgesetz

2. Bundesbesoldungsgesetz

3. Transplantationsgesetz

4. Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe

5. Betäubungsmittelgesetz

6. Verordnung über homöopathische Arzneimittel

7. Arzneimittelpreisverordnung

8. Arzneimittelfarbstoffverordnung

9. Verordnung über ein Verbot der Verwendung von Ethylenoxid bei Arzneimitteln

10. Verordnung über das Verbot der Verwendung von mit Aflatoxinen kontaminierten

11. Arzneimittel-TSE-Verordnung

12. Transfusionsgesetz

13. Infektionsschutzgesetz

14. Tierimpfstoff-Verordnung

15. Fünftes Buch Sozialgesetzbuch

Wahltarife zum Krankengeld:

5 Sozialpsychiatrievereinbarung:

Parenterale Zubereitungen Infusionen insbesondere aus Zytostatika:

Elektronische Gesundheitskarte:

16. Nutzungszuschlags-Gesetz

17. Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

18. Krankenhausentgeltgesetz

III. Gesetzgebungskompetenz / Notwendigkeit bundesgesetzlicher Regelungen

IV. Gleichstellungspolitische Bedeutung

V. Vereinbarkeit mit EU-Recht

VI. Finanzielle Auswirkungen, Kosten und Preiswirkungen

1. Arzneimittelgesetz

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Sonstige Kosten

4 Bürokratiekosten

a Bürokratiekosten der Wirtschaft

b Bürokratiekosten der Verwaltung

c Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

2. Bundesbesoldungsgesetz

3. Transplantationsgesetz

4. Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Sera und Impfstoffe

5. Betäubungsmittelgesetz

4 Bürokratiekosten

6. Verordnung über homöopathische Arzneimittel

7. Arzneimittelpreisverordnung

8. Arzneimittelfarbstoffverordnung

9. Verordnung über ein Verbot der Verwendung von Ethylenoxid bei Arzneimitteln

10. Verordnung über das Verbot der Verwendung von mit Aflatoxinen kontaminierten Stoffen bei der Herstellung von Arzneimitteln

11. Arzneimittel-TSE-Verordnung

12. Transfusionsgesetz

13. Infektionsschutzgesetz

14. Tierimpfstoff-Verordnung

15. Fünftes Buch Sozialgesetzbuch

5 Krankengeld

5 Sozialpsychiatrievereinbarung

Parenterale Zubereitungen insbesondere aus Zytostatika

5 Gesundheitskarte

16. Nutzungszuschlags-Gesetz

17. Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

18. Krankenhausentgeltgesetz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 44

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Buchstabe c

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 48

Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 49

Zu Nummer 50

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 51

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 55

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 56

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 57

Zu Nummer 58

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 59

Zu Nummer 60

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Buchstabe d

Zu Nummer 61

Zu Buchstabe a

Buchstabe b

Zu Nummer 62

Zu Nummer 63

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 64

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 65

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 66

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 67

Zu Nummer 68

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 69

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 73

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 74

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 75

Zu Nummer 76

Zu Nummer 77

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 828: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes und anderer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 74/09

... Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens – tief besorgt darüber, dass die Zivilbevölkerung und einzelne Zivilpersonen weiterhin die Hauptleidtragenden von bewaffneten Konflikten sind; entschlossen ein für alle Mal das Leiden und Sterben zu beenden, das durch Streumunition im Zeitpunkt ihres Einsatzes verursacht wird wenn sie nicht wie vorgesehen funktioniert oder wenn sie aufgegeben wird besorgt darüber, dass Streumunitionsrückstände Zivilpersonen, einschließlich Frauen und Kindern, töten oder verstümmeln, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung unter anderem durch den Verlust der Existenzgrundlagen behindern, die Wiederherstellung und den Wiederaufbau nach Konflikten beeinträchtigen, die Rückkehr von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen verzögern oder verhindern, sich nachteilig auf nationale und internationale Bemühungen um die Schaffung von Frieden und um humanitäre Hilfe auswirken können und weitere schwerwiegende Folgen nach sich ziehen, die noch Jahre nach Einsatz der Munition anhalten können; tief besorgt ferner über die Gefahren, die von den großen einzelstaatlichen Streumunitionsbeständen ausgehen die für einen operativen Einsatz zurückbehalten werden, und entschlossen, deren rasche Vernichtung sicherzustellen überzeugt von der Notwendigkeit, auf wirksame aufeinander abgestimmte Weise tatsächlich zur Bewältigung der Herausforderung beizutragen, die auf der ganzen Welt befindlichen Streumunitionsrückstände zu räumen und deren Vernichtung sicherzustellen in dem festen Willen, die volle Verwirklichung der Rechte aller Streumunitionsopfer sicherzustellen und in Anerkennung der ihnen innewohnenden Würde; entschlossen ihr Möglichstes zu tun, um Streumunitionsopfern Hilfe zu leisten, einschließlich medizinischer Versorgung, Rehabilitation und psychologischer Unterstützung, und für ihre soziale und wirtschaftliche Eingliederung zu sorgen; in Anerkennung der Notwendigkeit, Streumunitionsopfern in einer Weise zu helfen die das Alter und das Geschlecht berücksichtigt und auf die besonderen Bedürfnisse von Gruppen einzugehen, die Schutz benötigen; eingedenk des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das unter anderem vorschreibt, dass die Vertragsstaaten jenes Übereinkommens sich dazu verpflichten, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern; im Bewusstsein der Notwendigkeit einer angemessenen Koordinierung der Anstrengungen, die in verschiedenen Gremien unternommen werden, um auf die Rechte und Bedürfnisse der Opfer verschiedener Arten von Waffen einzugehen, und entschlossen, Diskriminierung unter den Opfern verschiedener Arten von Waffen zu vermeiden; in Bekräftigung dessen, dass in Fällen, die von diesem Übereinkommen oder anderen internationalen Übereinkünften nicht erfasst sind, Zivilpersonen und Kombattanten unter dem Schutz und der Herrschaft der Grundsätze des Völkerrechts verbleiben wie sie sich aus feststehenden Gebräuchen, aus den Grundsätzen der Menschlichkeit und aus den Forderungen des öffentlichen Gewissens ergeben; fest entschlossen ferner, dass es bewaffneten Gruppen, bei denen es sich nicht um die Streitkräfte eines Staates handelt unter keinen Umständen gestattet werden darf, Tätigkeiten vorzunehmen, die einem Vertragsstaat dieses Übereinkommens verboten sind; erfreut über die sehr breite internationale Unterstützung für die völkerrechtliche Regel des Verbots von Antipersonenminen, die im Übereinkommen von 1997 über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung niedergelegt ist; erfreut ferner über die Annahme des Protokolls über explosive Kampfmittelrückstände zum Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können, und sein Inkrafttreten am 12. November 2006 und von dem Wunsch geleitet, den Schutz von Zivilpersonen vor den Auswirkungen von Streumunitionsrückständen in Situationen nach Konflikten zu verstärken; eingedenk ferner der Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über Frauen, Frieden und Sicherheit und der Resolution 1612 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen über Kinder in bewaffneten Konflikten; erfreut außerdem über die Schritte, die in den letzten Jahren auf nationaler, regionaler und weltweiter Ebene mit dem Ziel des Verbots, der Beschränkung oder der Aussetzung des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Streumunition unternommen worden sind; unter Betonung der Rolle des öffentlichen Gewissens bei der Förderung der Grundsätze der Menschlichkeit, erkennbar am weltweiten Ruf nach einem Ende des Leidens von Zivilpersonen, das durch Streumunition verursacht wird, und in Anerkennung der diesbezüglichen Anstrengungen der Vereinten Nationen, des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, der Cluster Munition Coalition und zahlreicher anderer nichtstaatlicher Organisationen weltweit in Bekräftigung der Erklärung der Konferenz von Oslo über Streumunition, mit der Staaten unter anderem die durch den Einsatz von Streumunition verursachten schwerwiegenden Folgen anerkannten und sich dazu verpflichteten, bis 2008 eine rechtsverbindliche Übereinkunft zu schließen, die den Einsatz, die Herstellung, die Weitergabe und die Lagerung von Streumunition, welche Zivilpersonen unannehmbaren Schaden zufügt, verbietet und einen Rahmen für Zusammenarbeit und Hilfe schafft, der eine ausreichende Fürsorge und Rehabilitation für die Opfer, die Räumung kontaminierter Gebiete, Aufklärung zur Gefahrenminderung und die Vernichtung von Beständen sicherstellt; nachdrücklich betonend, dass es wünschenswert ist alle Staaten für dieses Übereinkommen zu gewinnen, sowie entschlossen, nach besten Kräften auf seine weltweite Geltung und seine umfassende Durchführung hinzuwirken; gestützt auf die Grundsätze und Regeln des humanitären Völkerrechts, insbesondere den Grundsatz, nach dem die an einem bewaffneten Konflikt beteiligten Parteien kein unbeschränktes Recht in der Wahl der Methoden und Mittel der Kriegführung haben und die Regeln, nach denen die an einem Konflikt beteiligten Parteien jederzeit zwischen der Zivilbevölkerung und Kombattanten sowie zwischen zivilen Objekten und militärischen Zielen unterscheiden müssen und sie daher ihre Kriegshandlungen nur gegen militärische Ziele richten dürfen, nach denen bei Kriegshandlungen stets darauf zu achten ist dass die Zivilbevölkerung, Zivilpersonen und zivile Objekte verschont bleiben, und nach denen die Zivilbevölkerung und einzelne Zivilpersonen allgemeinen Schutz vor den von Kriegshandlungen ausgehenden Gefahren genießen – sind wie folgt übereingekommen:



Drucksache 171/4/09

... (6) Die Kassenärztlichen Vereinigungen können in den Jahren 2009 und 2010 abweichend von den gesetzlichen Vorgaben und den Beschlüssen des Bewertungsausschusses die Honorarverteilung auf regionaler Ebene in eigener Zuständigkeit regeln. Dabei sind insbesondere regionale Strukturen und Praxisbesonderheiten zu berücksichtigen. Insbesondere können innerhalb eines Bezirks einer Kassenärztlichen Vereinigung über alle Facharztgruppen und Psychotherapeuten hinweg Ausgleichsregelungen für Härtefälle getroffen werden. Die Ausgestaltung muss einer schrittweisen Anpassung der Steuerung der vertragsärztlichen Leistungen, u. a. durch Regelleistungsvolumina, Rechnung tragen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 171/4/09




Zu Artikel 15 Nummer 5a

Begründung

3 Allgemein:

Im Einzelnen:

Zu Nummer 5a

Zu Nummer 5b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu § 87c

Zu § 87c


 
 
 


Drucksache 791/09

... (44) Der Zugang zur medizinischen Versorgung, einschließlich physischer und psychologischer Betreuung, sollte für Personen



Drucksache 248/09

... 10. verweist jedoch darauf, dass es im Interesse des Kindes, das in seiner Familie Schwierigkeiten hat, sein kann, zeitweise von dieser getrennt zu werden, wenn dies eine Schutzmaßnahme darstellt, vor allem bei psychosozialen oder psychiatrischen Problemen der Eltern, Gewalt innerhalb der Familie, Misshandlung und sexuellem Missbrauch;



Drucksache 172/09

... Das Nähere zur Bildung, Zusammensetzung und Finanzierung der Ethik-Kommission wird durch Landesrecht bestimmt. Der Sponsor hat der Ethik-Kommission alle Angaben und Unterlagen vorzulegen, die diese zur Bewertung benötigt. Zur Bewertung der Unterlagen kann die Ethik-Kommission eigene wissenschaftliche Erkenntnisse verwerten, Sachverständige beiziehen oder Gutachten anfordern. Sie hat Sachverständige beizuziehen oder Gutachten anzufordern, wenn es sich um eine klinische Prüfung bei Minderjährigen handelt und sie nicht über eigene Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Kinderheilkunde, einschließlich ethischer und psychosozialer Fragen der Kinderheilkunde, verfügt. Das Nähere zum Verfahren wird in einer Rechtsverordnung nach § 37 Absatz 2a geregelt.



Drucksache 857/09

... 2. verurteilt alle Akte sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen, verlangt medizinische und psychologische Unterstützung für die Opfer von Vergewaltigungen, und fordert die Kommission auf, unverzüglich spezielle Programme für die Rehabilitation von Vergewaltigungsopfern in Guinea einzuleiten;



Drucksache 731/09

... Für den Arbeitsmarkt werden die Hauptkosten durch die erhöhte Morbidität und mögliche Mortalität verursacht. Diese könnten zu Fehlzeiten am Arbeitsplatz, zur Unterbrechung der Produktionsprozesse, zum Übergang auf teurere Verfahren und schließlich zu Produktivitätseinbußen führen. Wenn die psychologischen Auswirkungen der Pandemie besonders schwer sind, ist auch mit Fehlzeiten ansonsten gesunder Arbeitnehmer zu rechnen.



Drucksache 891/09

... "3.8 Psychische Störungen und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen Der schädliche Gebrauch psychotroper Substanzen ohne körperliche oder psychische Schädigung bedingt keinen Grad der Schädigungsfolgen. Die Abhängigkeit von Koffein oder



Drucksache 773/09

... " zu handhaben und für Anschläge einzusetzen, und dass die Wahrscheinlichkeit solcher Anschläge daher recht gering ist. Angesichts der möglichen verheerenden Folgen, sowohl in Bezug auf die Zahl der Todesopfer als auch auf die wirtschaftlichen Auswirkungen, kann es sich aber keine Behörde leisten, diese Bedrohung zu ignorieren. Einig sind sich die Experten auch darüber, dass die Aufmerksamkeit ebenso auf kleinere CBRN-Anschläge gerichtet werden muss, da selbst diese erhebliche psychologische, gesundheitliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf die Bevölkerung hätten.



Drucksache 31/09

... (1) Für Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen sind und Entgelte nach § 17b erhalten, soll eine Investitionsförderung durch leistungsorientierte Investitionspauschalen ab dem 1. Januar 2012, für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen nach § 17d Abs. 1 Satz 1, die in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen sind, ab dem 1. Januar 2014 ermöglicht werden. Dafür werden bis zum 31. Dezember 2009 Grundsätze und Kriterien für die Ermittlung eines Investitionsfallwertes auf Landesebene entwickelt. Die Investitionsfinanzierung der Hochschulkliniken ist zu berücksichtigen. Die näheren Einzelheiten des weiteren Verfahrens legen Bund und Länder fest. Das Recht der Länder, eigenständig zwischen der Förderung durch leistungsorientierte Investitionspauschalen und der Einzelförderung von Investitionen einschließlich der Pauschalförderung kurzfristiger Anlagegüter zu entscheiden, bleibt unberührt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/09




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

§ 10
Entwicklungsauftrag zur Reform der Investitionsfinanzierung

§ 17a
Finanzierung von Ausbildungskosten.

§ 17b
Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für DRG-Krankenhäuser.

§ 17d
Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen

Artikel 2
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

§ 3
Grundlagen

§ 4
Vereinbarung eines Erlösbudgets ab dem Jahr 2009.

§ 5
Vereinbarung und Abrechnung von Zu- und Abschlägen.

B2 Erlösbudget nach § 14 KHEntgG ab dem Kalenderjahr 2009

Artikel 3
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 122
Behandlung in Praxiskliniken

Artikel 4
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 4a
Änderung der Abgrenzungsverordnung

Artikel 4b
Änderung der Krankenhausstatistik-Verordnung

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 67/09

... Erstmals mit Artikel 5 Absatz 4 des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen (



Drucksache 271/09

... Diese Phänomene machen ein Signal des Staates in Richtung einer effektiven Strafverfolgung notwendig. Dies ist zentrale Aufgabe des Rechtsstaates. Darüber hinaus gebietet es die Fürsorgepflicht für die gefährdeten Angehörigen der Polizei- und Ordnungskräfte, den Auswüchsen mit Nachdruck zu begegnen. Der Entwurf schlägt daher vor, den Tatbestand des Landfriedensbruchs auf diejenigen Personen zu erweitern, die sich nach Ausbruch von Gewalttätigkeiten entgegen einer wiederholten (dreimaligen) Aufforderung durch die Polizei nicht entfernen und dadurch den Gewalttätern Deckung gewähren und psychischen Rückhalt geben. Dies erscheint auch unter Berücksichtigung von Erkenntnissen der Massenpsychologie geboten, wonach die Masse auf den Einzelnen eine Sogwirkung - verbunden mit einem Solidarisierungseffekt - ausübt und das Verantwortungsgefühl herabsetzt. Durch die Änderung kann Nachweisschwierigkeiten begegnet und bewirkt werden, dass sich die Gewalttäter nicht mehr hinter dem Schutz der Menschenmenge verstecken und so risikolos agieren können.



Drucksache 827/1/09

... 8. Der Bundesrat stellt fest, dass das in Artikel 23 Absatz 1 des Verordnungsvorschlags normierte Erfordernis, auf nationaler Ebene einen Plan für die Unterstützung der Opfer von Flugunfällen in der Zivilluftfahrt und ihrer Angehörigen zu erstellen, unklar ist und weiterer Konkretisierung bedarf; insbesondere ist zu klären, ob es sich um eine psychologische oder materielle Unterstützung handeln soll. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, hierauf bei den Beratungen auf EU-Ebene hinzuwirken.



Drucksache 190/09 (Beschluss)

... Von der Möglichkeit des § 34a Absatz 3 Satz 1 FahrlG wird im Zusammenhang mit der Durchführung von Fahrlehrerprüfungen bereits Gebrauch gemacht (vgl. Gebührennummer 301 letzter Satz). Entsprechende Regelungen gibt es auch in anderem Zusammenhang - wie etwa bei der Durchführung von Fahrerlaubnisprüfungen und medizinischpsychologischen Untersuchungen.



Drucksache 251/09

... D. in der Erwägung, dass psychische Probleme in Europa weit verbreitet sind, da jeder vierte europäische Bürger in seinem Leben mindestens einmal an einer psychischen Störung erkrankt ist und sehr viel mehr Personen indirekt betroffen sind, sowie in der Erwägung, dass sich die Standards der psychologischen Betreuung zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten – und vor allem zwischen den alten Mitgliedstaaten und einigen der neuen Mitgliedstaaten – stark unterscheiden,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 251/09




Prävention von Depression und Selbstmord

Psychische Gesundheit in den Bereichen Jugend und Bildung

Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz

Psychische Gesundheit älterer Menschen

Bekämpfung von Stigmatisierung und sozialer Ausgrenzung


 
 
 


Drucksache 342/1/08

... Die psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen stellt besondere Anforderungen an die Therapeuten und kann daher nur durch ausgewiesene Spezialisten sichergestellt werden. Werden (kostengünstige) frühzeitige Interventionen versäumt, kann es zur Manifestation und Chronifizierung von Erkrankungen kommen. Der Zugang zu frühzeitigen Therapien ist daher dringend erforderlich, um persönliches Leid bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen und ihren Familien und hohe volkswirtschaftliche (Folge-)Kosten zu vermeiden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 342/1/08




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nr. 01 - neu - § 6 Abs. 3 Satz 1 SGB V und Artikel 7 Abs. 2 Inkrafttreten

3. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 26 Abs. 3 Satz 2 SGB V

4. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 87b Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und Abs. 4 Satz 1 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a § 101 Abs. 4 Satz 5 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 103 Abs. 4 Satz 1a - neu - SGB V

7. Zu Artikel 1 Nr. 2a * - neu - § 126 Abs. 2 SGB V

8. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 155 Abs. 4 Satz 5a - neu - SGB V

9. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 171b Abs. 2 Satz 1 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 171b Abs. 2 Satz 2 SGB V

11. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 171b Abs. 4 Satz 1 SGB V

12. Artikel 1 Nr. 7 § 171b Abs. 5 Satz 2 - neu - SGB V

13. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 171b Abs. 7 - neu - SGB V

14. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171d Abs. 1 Satz 1 und 1a - neu - SGB V

15. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171d Abs. 1 Satz 6 - neu - und Satz 7 - neu - SGB V

16. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171d Abs. 4a - neu - SGB V

17. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171d Abs. 6 - neu - SGB V

18. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171e Abs. 1 Satz 5 und Abs. 4a - neu - SGB V

19. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171e Abs. 5 Satz 6 - neu - SGB V

20. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a1 - neu - § 172 Abs. 1 Satz 1 SGB V

21. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu § 172 Abs. 2 Satz 1 SGB V und Artikel 7 Abs. 1 und 3 - neu - Inkrafttreten

22. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 172 Abs. 2 Satz 1 SGB V

23. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 172 Abs. 2 Satz 2 und 3 und Satz 7 - neu - SGB V

24. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe c § 172 Abs. 3 Satz 1 und 2 SGB V

25. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 207 Abs. 1 Satz 3 SGB V

26. Zu Artikel 1 Nr. 11b - neu -* § 207 Abs. 4a Satz 2 SGB V

27. Zu Artikel 1 Nr. 11c - neu -* § 211 Abs. 2 Nr. 9 - neu - SGB V

28. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 265a Abs. 1 Satz 3a - neu - SGB V

29. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 265a Abs. 2 Satz 1 SGB V

30. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 265a Abs. 3 Satz 2 SGB V

31. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 265b Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und Abs. 3 - neu - SGB V

32. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 265b Abs. 1 Satz 3 - neu - SGB V

33. Zu Artikel 4 Nr. 1 - neu - und 2 Eingangsformel, Artikel 1 Nr. 178 Buchstabe h Doppelbuchstabe aa und Artikel 2 Nr. 29 GKV-WSG und Artikel 6 Nr. 1 § 36 Abs. 3 Satz 2 RSAV

Artikel 4
Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

34. Zu Artikel 6 Nr. 1 § 36 Abs. 3 Satz 1 RSAV

35. Zu Artikel 6 Nr. 1 § 36 Abs. 3 Satz 1 RSAV

36. Zu Artikel 6 Nr. 1 § 37 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 RSAV

37. Zu Artikel 6 Änderung der Risikostrukturausgleichsverordnung

38. Zu Artikel 6a - neu - § 40 Abs. 1 Satz 1a - neu - SGB XI

Artikel 6a
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

39. Zu der Kostenaufteilung


 
 
 


Drucksache 200/08

... 58. erinnert daran, dass ein günstiges Arbeitsumfeld ein wichtiger Faktor für die Produktivität ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen am Arbeitsplatz zu fördern die das Unfallrisiko älterer Arbeitnehmer verringern, worunter Maßnahmen zur Verbesserung des psychosozialen und physischen Arbeitsumfeldes, zur Änderung von Arbeitsinhalt und -organisation, zur Verbesserung der allgemeinen Gesundheit, des Wohlbefindens und der Arbeitsfähigkeit von Arbeitnehmern sowie zur Steigerung der Fähigkeiten und des Fachwissens der Arbeitnehmer fallen; legt den Unternehmen nahe Investitionen in die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, in die Arbeitsmedizin, in die Hygiene und in den sozialen Dialog zu tätigen;



Drucksache 342/08 (Beschluss)

... Mit der Aufhebung der Sätze 3 bis 9 des § 95 Abs. 7 SGB V werden die Regelungen zur Altersgrenze der an der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer gestrichen so dass Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten auch nach Vollendung des 68. Lebensjahres noch an der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung teilnehmen können. Aufgrund der demographischen Entwicklung in Deutschland ist es nicht mehr sachgerecht, das derzeit bestehende Berufshindernis für Vertragsärzte, -zahnärzte und -psychotherapeuten in Form einer Altersgrenze für das Ende der Berufsausübung aufrechtzuerhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 342/08 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nr. 01 - neu - § 6 Abs. 3 Satz 1 SGB V und Artikel 7 Abs. 2 Inkrafttreten

4. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 87b Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 und Abs. 4 Satz 1 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nr. 1b - neu - § 95 Abs. 7 Satz 3 bis 9 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a § 101 Abs. 4 Satz 5 SGB V

7. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 103 Abs. 4 Satz 1a - neu - SGB V

8. Zu Artikel 1 Nr. 2b - neu - § 126 Abs. 2 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 155 Abs. 4 Satz 5a - neu - SGB V

10. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 171b Abs. 2 Satz 1 SGB V

11. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 171b Abs. 2 Satz 2 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 171b Abs. 4 Satz 1 SGB V

13. Artikel 1 Nr. 7 § 171b Abs. 5 Satz 2 - neu - SGB V

14. Zu Artikel 1 Nr. 7 § 171b Abs. 7 - neu - SGB V

15. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171d Abs. 1 Satz 1 und 1a - neu - SGB V

16. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171d Abs. 1 Satz 6 - neu - und Satz 7 - neu - SGB V

17. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171d Abs. 4a - neu - SGB V

18. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171d Abs. 6 - neu - SGB V

19. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171e Abs. 1 Satz 5 und Abs. 4a - neu - SGB V

20. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 171e Abs. 5 Satz 6 - neu - SGB V

21. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a1 - neu - § 172 Abs. 1 Satz 1 SGB V

22. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu § 172 Abs. 2 Satz 1 SGB V und Artikel 7 Abs. 1 und 3 - neu - Inkrafttreten

23. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 172 Abs. 2 Satz 1 SGB V

24. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 172 Abs. 2 Satz 2 und 3 und Satz 7 - neu - SGB V

25. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe c § 172 Abs. 3 Satz 1 und 2 SGB V

26. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 207 Abs. 1 Satz 3 SGB V

27. Zu Artikel 1 Nr. 11b - neu - § 207 Abs. 4a Satz 2 SGB V

28. Zu Artikel 1 Nr. 11c - neu - § 211 Abs. 2 Nr. 9 - neu - SGB V

29. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 265a Abs. 1 Satz 3a - neu - SGB V

30. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 265a Abs. 2 Satz 1 SGB V

31. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 265a Abs. 3 Satz 2 SGB V

32. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 265b Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und Abs. 3 - neu - SGB V

33. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 265b Abs. 1 Satz 3 - neu - SGB V

34. Zu Artikel 4 Nr. 1 - neu - und 2 Eingangsformel, Artikel 1 Nr. 178 Buchstabe h Doppelbuchstabe aa und Artikel 2 Nr. 29 GKV-WSG und Artikel 6 Nr. 1 § 36 Abs. 3 Satz 2 RSAV

Artikel 4
Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

35. Zu Artikel 6 Nr. 1 § 36 Abs. 3 Satz 1 RSAV

36. Zu Artikel 6 Nr. 1 § 36 Abs. 3 Satz 1 RSAV

37. Zu Artikel 6 Nr. 1 § 37 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 RSAV

38. Zu Artikel 6 Änderung der Risikostrukturausgleichsverordnung

39. Zu Artikel 6a - neu - § 40 Abs. 1 Satz 1a - neu - SGB XI

Artikel 6a
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

40. Zu der Kostenaufteilung


 
 
 


Drucksache 822/08

... V. in der Erwägung, dass die Gesundheit nicht nur durch Alkoholkonsum, Rauchen, fehlende körperliche Bewegung, falsche Ernährung und ähnliche externe Faktoren beeinflusst wird und dass deshalb den psychosomatischen Aspekten zahlreicher Krankheiten und den tieferen Ursachen für die steigende Anzahl von Menschen mit Depressionen und anderen psychischen Störungen mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte,



Drucksache 755/08

... 3. die psychosoziale Betreuung,



Drucksache 756/08

... Bei den Einrichtungen des Bundes handelt es sich gegenwärtig um das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW). Vorhaltungen sind unter anderem das im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe eingerichtete Warnsystem des Bundes (SatWas) sowie die im Zuge der Umsetzung der neuen Strategie für die Bewältigung großflächiger Gefahrenlagen geschaffenen und ausgebauten Einrichtungen. Namentlich handelt es sich um das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ) für das Lage- und Ressourcenmanagement, das deutsche Notfallvorsorge Informationssystem (deNIS) als IT-Verfahren zur elektronischen Führungsunterstützung der Krisenstäbe von Bund und Ländern und zur Information der Bevölkerung, sowie die Koordinierungsstelle Nachsorge, Opfer- und Angehörigenhilfe (NOAH) zur Koordinierung des psychosozialen Krisenmanagements in Deutschland für Deutsche, die von Unglücksfällen im Ausland betroffen sind, und deren Angehörige.



Drucksache 300/08

... Bei mittelschweren Depressionen ist grundsätzlich ein Suizidrisiko gegeben. Die Pharmakotherapie dieser Erkrankung zielt auf eine Stabilisierung und allgemeine Stimmungsaufhellung des Patienten, wodurch das Suizidrisiko gesenkt wird. Dieser positive Effekt tritt allerdings erst nach einer Latenzphase von mehreren Wochen ein. Bereits während dieser Latenzphase kommt es jedoch oft zu einer psychomotorischen Aktivierung des Patienten.



Drucksache 345/08

... Es handelt sich um Fälle der Ausübung psychologischen Kaufzwangs durch übertriebenes Anlocken. Da der für die geschäftliche Entscheidung maßgebliche Zeitdruck objektiv nicht besteht wird dem Verbraucher die Möglichkeit genommen, auf Grund einer zutreffenden Information zu entscheiden (in Nummer 7 des Anhangs I der Richtlinie in Anlehnung an den Ausdruck "



Drucksache 295/08

... Die bisherige Fassung von § 36 Abs. 3 Satz 1 regelt nicht eindeutig, in welchen Fällen eine ärztliche bzw. psychotherapeutische Stellungnahme bei Auslandsmaßnahmen einzuholen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 295/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

§ 24
Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

§ 24a
Übergangsregelung und stufenweiser Ausbau des Förderangebots für Kinder unter drei Jahren

Artikel 2
Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 3
Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Überprüfung der Mittelverwendung

§ 3
Verwaltungsvereinbarung

Artikel 4
Neufassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit und Ziele des Gesetzes

1. Änderungsprogramm

2. Ausbau der Tagesbetreuung

3. Föderalismusreform

4. Klarstellungen und redaktionelle Änderungen

5. Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung Artikel 2 und 3

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Gender-Mainstreaming

1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen auf Eltern

2. Geschlechtsspezifische Auswirkungen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe

IV. Kosten

1. Der Gesetzentwurf hat folgende Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte:

a. Für den Bund:

b. Für die Länder:

2. Sonstige Kosten

3. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2a

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

C. Finanzieller Teil

I. Ausbau der Tagesbetreuung

1. Ausgangslage

2. Zu den einzelnen Positionen

a Betriebskosten:

aa Bruttobetriebskosten für einen Platz in der Kindertagespflege:

bb Bruttobetriebskosten für einen Platz in einer Tageseinrichtung:

cc Abzüge:

b Investitionskosten:

3. Verteilung der Kosten auf Bund und die Länder:

a Kosten des Bundes

b Kosten der Länder:

II. Sonstige Kostenpositionen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 500: Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege


 
 
 


Drucksache 111/1/08

... 24. - Der EU-Vorschlag, wonach eine Kennzeichnung allergener Zutaten ohne Abbedingungsmöglichkeit verpflichtend vorgeschrieben wird, ist grundsätzlich zu begrüßen. Darüber hinaus hält es der Bundesrat allerdings für erforderlich, auch die Art und Weise dieser Information verpflichtend zu regeln. Informationen, die nur auf aktive Nachfrage des Verbrauchers offenbart werden, setzen die Überwindung einer psychologischen Hemmschwelle voraus. Die Information ist deshalb vom Lebensmittelunternehmer dergestalt vorzuhalten, dass der Verbraucher sie ohne Nachfrage einsehen kann. Als Beispiele hierfür kommen in Betracht eine Kennzeichnung



Drucksache 308/08

... U. in der Erwägung, dass die Komplexität von Krebserkrankungen eine verbesserte Kommunikation zwischen den vielen und vielfältigen Fachkräften, die an der Behandlung von Krebspatienten beteiligt sind, erfordert und in der Erwägung, dass die psychosoziale Betreuung von Krebspatienten ihre Lebensqualität verbessern kann,



Drucksache 538/08

... Die Einschränkung des Versandhandelsverbotes auf verschreibungspflichtige Arzneimittel und Betäubungsmittel ist ausreichend, da hierbei die Gefahr einer Verbraucherschädigung wegen der meist hochwirksamen Inhaltsstoffe am größten ist und es sich bei den im Internet angebotenen gefälschten Arzneimitteln überwiegend um innovative, hochpreisige, Lifestylearzneimittel (Potenz-, Schlankheits- und Haarwuchsmittel), Dopingmittel und Psychopharmaka handelt die fast ausschließlich der Verschreibungspflicht unterliegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 538/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Bedeutung

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 2
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 3
Änderung der Apothekenbetriebsordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Ziffer 1

Ziffer 2

Ziffer 3

Zu Artikel 2

Ziffer 1

Ziffer 2

Ziffer 3

Zu Artikel 3

Ziffer 1

Ziffer 2


 
 
 


Drucksache 302/1/08

... in der Psychologie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 302/1/08




1. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 3 Abs. 1 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - FeV

2. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe e FeV

3. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 24 Abs. 1 Satz 2 FeV

4. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b § 24 Abs. 2 FeV

5. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe c § 25 Abs. 5 FeV

6. Zu Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe a § 48 Abs. 1 FeV

7. Zu Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe c und d § 48 Abs. 4 Nr. 7 und Abs. 6 Satz 2 FeV

8. Zu Artikel 1 Nr. 25 und 40 § 48a Abs. 5 Nr. 2 und Anlage 9 zu § 25 Abs. 3 Abschnitt II Buchstabe b Schlüsselzahl 184 Nr. 2 Buchstabe a FeV

9. Zu Artikel 1 Nr. 26 und 27 § 51 Abs. 1 Nr. 2 und § 52 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 5 Nr. 3 FeV

10. Zu Artikel 1 Nr. 37 Anlage 6 zu den §§ 12, 48 Abs. 4 und 5 Gliederungsnummer 2.2.3 FeV

11. Zu Artikel 1 Nr. 37 Anlage 6 zu den §§ 12, 48 Abs. 4 und 5 Gliederungsnummer 2.2.3 Einleitungssatz FeV

12. Zu Artikel 1 Nr. 43 Buchstabe b Anlage 14 zu § 66 Abs. 2 FeV

13. Zu Artikel 3 Nr. 1 § 7 Abs. 1 Nr. 4, 6 und 7 FahrschAusbO

14. Zu Artikel 5 Nr. 3 Gebühren-Nummer 254 GebOSt

15. Zu Artikel 6 § 5 Abs. 3 Satz 1 DV-FahrlG *

16. Zu Artikel 6 § 5 Abs. 3 Satz 1 und 2, Anlage 1.1 zu § 2 Abs. 1 DV-FahrlG

Artikel 6
Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz

3 17.

18. Zu Artikel 8 Satz 3 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 1005/08

... 8. macht auf die im allgemeinen unzureichenden Gesundheitsinfrastrukturen vor allem in ländlichen Gebieten aufmerksam und fordert die Regierungen auf, für ein routinemäßiges Screening auf Krankheiten wie Gebärmutterhals- und Brustkrebs sowie HIV/Aids zu sorgen, für die Frauen stärker anfällig sind als Männer; betont die Bedeutung der psychologischen und medizinischen Rehabilitation weiblicher Kriegsopfer;



Drucksache 111/08 (Beschluss)

... b) Der EU-Vorschlag, wonach eine Kennzeichnung allergener Zutaten ohne Abbedingungsmöglichkeit verpflichtend vorgeschrieben wird, ist grundsätzlich zu begrüßen. Darüber hinaus hält es der Bundesrat allerdings für erforderlich, auch die Art und Weise dieser Information verpflichtend zu regeln. Informationen, die nur auf aktive Nachfrage des Verbrauchers offenbart werden, setzen die Überwindung einer psychologischen Hemmschwelle voraus. Die Information ist deshalb vom Lebensmittelunternehmer dergestalt vorzuhalten, dass der Verbraucher sie ohne Nachfrage einsehen kann. Als Beispiele hierfür kommen in Betracht eine Kennzeichnung



Drucksache 996/08

... Manche Erwerbstätige der Gesundheitsbranche – Ärzte, Psychologen, Zahnärzte, Podologen, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten – betreiben als Selbständige ihre eigenen Praxen oder Zentren und beschäftigen Personal. Die Maßnahmen der Kommission zur Verbesserung des unternehmerischen Umfelds in Europa und zur Unterstützung und Förderung der Selbständigkeit wirken sich auf diesen Personenkreis aus. Am 4. Oktober 2007 wurde eine Mitteilung der Kommission mit dem Titel "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 996/08




Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in Europa: Förderung der Nachhaltigkeit

1. Einleitung

Schaubild 1: Schema der Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in Europa

2. Sinn und Zweck dieses Grünbuchs

3. Rechtlicher Rahmen und Grundlage für Massnahmen auf Eu-Ebene

4. Einflussfaktoren für die Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in der Eu und damit verbundene Hauptprobleme

4.1. Demografie und Förderung der Nachhaltigkeit der Arbeitskräfte

Schaubild 2: Bevölkerungsprognose 2008 - 2060

4.2. Kapazitäten im Bereich der öffentlichen Gesundheit

4.3. Aus-, Weiter- und Fortbildung

4.4. Mobilitätsmanagement der Arbeitskräfte des Gesundheitswesens innerhalb der EU

4.5. Globale Migration von Arbeitskräften des Gesundheitswesens

4.6. Daten zur Unterstützung der Entscheidungsfindung

5. Die Auswirkungen neuer Technologien: Verbesserung der Effizienz der Arbeitskräfte im Gesundheitswesen

6. Die Bedeutung Selbständiger für das Arbeitskräftepotenzial im Gesundheitswesen

7. Kohäsionspolitik

8. Anhörung


 
 
 


Drucksache 97/08

... (1) Gemäß dem Grundsatz der gemeinsamen Verantwortung und in Ergänzung zu dem hochrangigen Dialog der Europäischen Union und der Andengemeinschaft im Bereich Drogen und zur gemischten Follow-up-Gruppe zu den Abkommen über Vorprodukte und chemische Stoffe, die häufig zur unerlaubten Herstellung von Suchtstoffen und psychotropen Substanzen verwendet werden, kommen die Vertragsparteien überein, die Zusammenarbeit in diesem Bereich auf die Koordinierung und Verstärkung der gemeinsamen Anstrengungen zur Verhinderung und Eindämmung der Verbindungen, die das globale Problem der illegalen Drogen ausmachen, auszurichten. Die Vertragsparteien kommen ferner überein, sich u. a. im Rahmen der einschlägigen internationalen Organisationen und Gremien um die Bekämpfung der mit dem Drogenhandel verbundenen organisierten Kriminalität zu bemühen. Die Vertragsparteien kommen überein zu diesem Zweck auch den Mechanismus zur Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union, Lateinamerika und der Karibik im Bereich der Drogenbekämpfung einzusetzen.



Drucksache 442/08 (Beschluss)

... (KHG) erhalten, eine Investitionsförderung durch leistungsorientierte Investitionspauschalen ab dem 1. Januar 2012, für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen nach § 17d Abs. 1 Satz 1 KHG, die in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen sind, ab dem 1. Januar 2014 ermöglicht werden soll. Dafür werden bis zum 31. Dezember 2009 Grundsätze und Kriterien für die Ermittlung eines Investitionsfallwertes auf Landesebene entwickelt. Die Investitionsfinanzierung der Hochschulkliniken ist zu berücksichtigen.



Drucksache 342/08

... In den Richtlinien nach Absatz 1 ist für die Zeit bis zum 31. Dezember 2013 sicherzustellen dass mindestens ein Versorgungsanteil in Höhe von 20 Prozent der allgemeinen Verhältniszahl den überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzten und mindestens ein Versorgungsanteil in Höhe von 10 Prozent der allgemeinen Verhältniszahl den Leistungserbringern nach Satz 1, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch betreuen, vorbehalten ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 342/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 171b
Insolvenz von Krankenkassen

§ 171c
Aufhebung der Haftung nach § 12 Abs. 2 Insolvenzordnung

§ 171d
Haftung im Insolvenzfall

§ 171e
Deckungskapital für Altersversorgungsverpflichtungen

§ 171f
Insolvenzfähigkeit von Krankenkassenverbänden

§ 172
Vermeidung der Schließung oder Insolvenz von Krankenkassen.

§ 265a
Finanzielle Hilfen zur Vermeidung der Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse

§ 265b
Freiwillige finanzielle Hilfen

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 54
Finanzausgleich für aufwändige Leistungsfälle

Artikel 4
Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung

Artikel 6
Änderungen der Risikostrukturausgleichsverordnung

Achter Abschnitt

§ 35
Anwendbare Regelungen

§ 36
Ermittlung der Höhe der Grundpauschale

§ 37
Zuweisungen für sonstige Ausgaben

§ 39
Durchführung des Zahlungsverkehrs und Kostentragung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Handlungsbedarf

Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 8

Zu § 171c

Zu § 171d

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 171e

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 171f

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu § 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 2

Zu § 38

Zu Nummer 3

Zu § 39

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

C. Finanzielle Auswirkungen

D. Kosten- und Preiswirkungsklausel

E. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

F. Bürokratiekosten

- § 171b Abs. 2

- § 171b Abs. 4

- § 171e Abs. 4

- § 172 Abs. 2

- § 265b Abs. 2

- § 77 Abs. 1a SGB IV

- § 79 Abs. 1 SGB IV

- § 12 Abs. 1 SVRV

G. Vereinbarkeit mit EU-Recht

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 529: Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG)


 
 
 


Drucksache 760/08

... Nach dem SGB V haben Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf die erforderlichen Leistungen, insbesondere zur medizinischen Rehabilitation, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. Die Früherkennungsangebote der gesetzlichen Krankenkassen richten sich auch an Menschen mit Behinderungen. Hierzu gehören die Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder. Diese umfassen die ärztliche Behandlung und Heilmittel sowie nichtärztliche sozialpädiatrische psychologische, heilpädagogische und psychosoziale Leistungen zur Frühdiagnostik und Behandlungsplanung. Zur Früherkennung und Frühförderung zählen daneben auch heilpädagogische Leistungen.



Drucksache 442/3/08

... (KHG) erhalten, eine Investitionsförderung durch leistungsorientierte Investitionspauschalen ab dem 1. Januar 2012, für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen nach § 17d Abs. 1 Satz 1 KHG, die in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen sind, ab dem 1. Januar 2014 ermöglicht werden soll. Dafür werden bis zum 31. Dezember 2009 Grundsätze und Kriterien für die Ermittlung eines Investitionsfallwertes auf Landesebene entwickelt. Die Investitionsfinanzierung der Hochschulkliniken ist zu berücksichtigen. Die näheren Einzelheiten des weiteren Verfahrens legen Bund und Länder fest. Das Recht der Länder, eigenständig zwischen der Förderung durch leistungsorientierte Investitionspauschalen und der Einzelförderung von Investitionen, einschließlich der Pauschalförderung kurzfristiger Anlagegüter, zu entscheiden bleibt unberührt.



Drucksache 681/08

... " als jede gegen Frauen aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit gerichtete Gewalthandlung zu verstehen ist, durch die Frauen körperlicher, sexueller oder psychologischer Schaden oder Leid zugefügt wird oder zugefügt werden kann, einschließlich der Androhung derartiger Handlungen, der Nötigung und der willkürlichen Freiheitsberaubung, gleichviel ob im öffentlichen oder im privaten Bereich,



Drucksache 302/08 (Beschluss)

... (leistungspsychologische Untersuchung) nachweisen muss, wenn die Erteilung der Fahrerlaubnis über die Vollendung des 50. Lebensjahres hinaus erfolgen soll. Somit wird der Bewerber bei der Erteilung einer bereits abgelaufenen Fahrerlaubnis dem Bewerber der Verlängerung einer noch nicht abgelaufenen Fahrerlaubnis bei der gesundheitlichen Eignung gleichgestellt, da im Regelfall nicht davon auszugehen ist, dass, wie im Falle der Verlängerung der Fahrerlaubnis, die Eignung verloren gegangen ist. Dieses war bisher zwar im Verordnungstext nicht geregelt, ergibt sich aber aus der Begründung zu § 24 Abs. 2 i. V. m. § 11 FeV (Verkehrsblatt Heft 20/1998 S. 1069) und dient der Klarstellung.

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Drucksache 302/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 2a - neu - § 3 Abs. 1 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - FeV

2. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe e FeV

3. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 24 Abs. 1 Satz 2 FeV

4. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b § 24 Abs. 2 FeV

5. Zu Artikel 1 Nr. 15 Buchstabe c § 25 Abs. 5 Satz 4 FeV

6. Zu Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe a § 48 Abs. 1 FeV

7. Zu Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe c und d § 48 Abs. 4 Nr. 7 und Abs. 6 Satz 2 FeV

8. Zu Artikel 1 Nr. 25 und 40 § 48a Abs. 5 Nr. 2 und Anlage 9 zu § 25 Abs. 3

Abschnitt II
Buchstabe b Schlüsselzahl 184 Nr. 2 Buchstabe a FeV)

9. Zu Artikel 1 Nr. 26 und 27 § 51 Abs. 1 Nr. 2 und § 52 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 5 Nr. 3 FeV

10. Zu Artikel 1 Nr. 37 Anlage 6 zu den §§ 12, 48 Abs. 4 und 5 Gliederungsnummer 2.2.3 FeV

11. Zu Artikel 1 Nr. 37 Anlage 6 zu den §§ 12, 48 Abs. 4 und 5 Gliederungsnummer 2.2.3 Einleitungssatz FeV

12. Zu Artikel 1 Nr. 43 Buchstabe b Anlage 14 zu § 66 Abs. 2 FeV

13. Zu Artikel 3 Nr. 1 § 7 Abs. 1 Nr. 4, 6 und 7 FahrschAusbO

14. Zu Artikel 5 Nr. 3 Gebühren-Nummer 254 GebOSt

15. Zu Artikel 6 § 5 Abs. 3 Satz 1 und 2, Anlage 1.1 zu § 2 Abs. 1 DV-FahrlG

Artikel 6
Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz

16. Zu Artikel 8 Satz 3 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 543/08

... 1. über Fachkräfte verfügen, die eine geeignete Berufsqualifikation, eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichend Berufserfahrung besitzen,



Drucksache 733/08

... In den Richtlinien nach Absatz 1 ist für die Zeit bis zum 31. Dezember 2013 sicherzustellen, dass mindestens ein Versorgungsanteil in Höhe von 25 Prozent der allgemeinen Verhältniszahl den überwiegend oder ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzten und mindestens ein Versorgungsanteil in Höhe von 20 Prozent der allgemeinen Verhältniszahl den Leistungserbringern nach Satz 1, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch betreuen vorbehalten ist.

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Drucksache 733/08




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 128
Unzulässige Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten

§ 171b
Insolvenz von Krankenkassen

§ 171c
Aufhebung der Haftung nach § 12 Abs. 2 der Insolvenzordnung

§ 171d
Haftung im Insolvenzfall

§ 171e
Deckungskapital für Altersversorgungsverpflichtungen

§ 171f
Insolvenzfähigkeit von Krankenkassenverbänden

§ 172
Vermeidung der Schließung oder Insolvenz von Krankenkassen.

§ 265a
Finanzielle Hilfen zur Vermeidung der Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse

§ 265b
Freiwillige finanzielle Hilfen

§ 271a
Sicherstellung der Einnahmen des Gesundheitsfonds

§ 316
Übergangsregelung zur enteralen Ernährung

§ 317
Psychotherapeuten

§ 318
Übergangsregelung für die knappschaftliche Krankenversicherung

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2a
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2b
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Sechster Unterabschnitt Verfahren in vergaberechtlichen Streitigkeiten

§ 142a

§ 207
Verfahren in Streitigkeiten über Entscheidungen von Vergabekammern, die Rechtsbeziehungen nach § 69 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch betreffen und die am ... [einfügen: Tag nach der

Artikel 2c
Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Artikel 2d
Änderung der Reichsversicherungsordnung

Artikel 2e
Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 3
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

§ 54
Finanzausgleich für aufwändige Leistungsfälle

Artikel 4
Änderung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes

Artikel 4a
Änderung des GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes

Artikel 4b
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

Neunter Abschnitt

§ 42
Beitragsnachweisverfahren für sonstige Beiträge

Artikel 5
Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung

Artikel 5a
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

§ 6a
Weiterleitung und Abrechnung sonstiger Beiträge

Artikel 6
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

§ 33
Übergangsregelungen zur Einführung des Gesundheitsfonds - Begriffsbestimmungen

§ 33a
Ermittlung der fortgeschriebenen Einnahmen

§ 33b
Ermittlung der Zuweisungen

§ 33c
Durchführung der Übergangsregelungen

§ 34
Datenerhebungen und Gutachtenerstellung zu den Übergangsregelungen zur Einführung des Gesundheitsfonds.

Achter Abschnitt

§ 35
Anwendbare Regelungen

§ 36
Ermittlung der Höhe der Grundpauschale

§ 37
Zuweisungen für sonstige Ausgaben

§ 39
Durchführung des Zahlungsverkehrs und Kostentragung

§ 40
Mitgliederbezogene Veränderung der Zuweisungen

§ 41
Jahresausgleich

Artikel 6a
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 7
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 696/1/08

... Bei der Festsetzung bzw. Berechnung tagesgleicher Pauschalen zur Finanzierung der psychiatrischen Krankenhausleistungen ist von einer Umsetzung zu 100 Prozent der Personalstellen nach der Psychiatrie-Personalverordnung (PsychPV) auszugehen. Nur so ist gewährleistet, dass die qualitative Absicherung der psychiatrischen Versorgung erfolgt. Eine vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebene Evaluation der PsychPV im Jahre 2005 hat ergeben, dass die Vorgaben der PsychPV in den psychiatrisch-psychotherapeutischen Kliniken im Durchschnitt nur noch zu 90 Prozent erfüllt werden. Seitdem dürfte sich die Situation aufgrund der "



Drucksache 808/08

... 48. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Erforschung der Zusammenhänge zwischen Adipositas und chronischen Krankheiten wie Krebs und Diabetes zu finanzieren, da die epidemiologische Forschung die Faktoren ermitteln muss die für das zunehmende Auftreten von Adipositas am stärksten verantwortlich sind wobei dazu auch z.B. die Identifizierung und Bewertung multivariater Biomarker in den Untergruppen von Probanden gehört, um die biologischen Mechanismen zu ermitteln die zu Adipositas führen; fordert auch die Durchführung von Studien, einschließlich psychologischer Forschungsarbeiten, in denen die Wirksamkeit der verschiedenen Interventionsformen miteinander verglichen und bewertet wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, ein System einzurichten, mit dem sichergestellt wird, dass die Stellen für die Vorbeugung, Untersuchung und Behandlung von Übergewicht und Adipositas sowie der damit verbundenen chronischen Krankheiten in Anspruch genommen werden können und dass diese Dienste in qualitativ hochwertiger Form erbracht werden;



Drucksache 265/08

... G. in der Erwägung, dass eine große Zahl von weiblichen Inhaftierten von Drogen oder anderen Substanzen abhängig ist oder war und die dadurch bedingten psychischen oder Verhaltensstörungen einer geeigneten medizinischen Behandlung sowie einer sozialen und psychologischen Unterstützung im Rahmen einer umfassenden Gesundheitspolitik für den Strafvollzug bedürfen,



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.