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"Psycho"


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0591/04
0774/03
0774/03B
0504/03
Drucksache 608/12

... Absatz 1 enthält zusätzlich zu der vorgeschriebenen dreijährigen Ausbildung die Möglichkeit für eine höchstens bis zu fünf Jahre dauernde Ausbildung in Teilzeitform - im Sinne eines Beitrags zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung. Eine Beschränkung der Höchstdauer der Teilzeitausbildung ist erforderlich, weil sowohl die Schülerinnen und Schüler wie die Schule und der Ausbildungsträger zu Beginn der Ausbildung eine zeitliche Perspektive für den Abschluss der Ausbildung benötigen. Der Zeitraum von fünf Jahre ist dabei angemessen; im Rahmen einer beruflichen Erstausbildung ist es zumutbar, wenn die Hälfte der regulären Arbeitszeit auf die Ausbildung entfällt. Die Beschränkung entspricht vergleichbaren Bestimmungen im Krankenpflege- oder Psychotherapeutengesetz.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 608/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft und Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters*)(Notfallsanitätergesetz - NotSanG)

Abschnitt 1
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 1
Führen der Berufsbezeichnung

§ 2
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis

§ 3
Unterrichtungspflichten

Abschnitt 2
Ausbildung

§ 4
Ausbildungsziel

§ 5
Dauer und Struktur der Ausbildung

§ 6
Staatliche Anerkennung von Schulen; Genehmigung von Lehrrettungswachen

§ 7
Ausbildung an der Hochschule im Rahmen von Modellvorhaben

§ 8
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung

§ 9
Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen

§ 10
Anrechnung von Fehlzeiten

§ 11
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Ausbildungsverhältnis

§ 12
Ausbildungsvertrag

§ 13
Pflichten des Ausbildungsträgers

§ 14
Pflichten der Schülerin oder des Schülers

§ 15
Ausbildungsvergütung

§ 16
Probezeit

§ 17
Ende des Ausbildungsverhältnisses

§ 18
Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

§ 19
Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis

§ 20
Nichtigkeit von Vereinbarungen

§ 21
Ausschluss der Geltung von Vorschriften dieses Abschnitt s

Abschnitt 4
Erbringen von Dienstleistungen

§ 22
Dienstleistungserbringende Personen

§ 23
Meldung der dienstleistungserbringenden Person an die zuständige Behörde

§ 24
Prüfen der Angaben durch die zuständige Behörde

§ 25
Bescheinigungen der zuständigen Behörde

§ 26
Verwaltungszusammenarbeit, Unterrichtungspflichten

Abschnitt 5
Zuständigkeiten

§ 27
Aufgaben der jeweils zuständigen Behörden

Abschnitt 6
Bußgeldvorschriften

§ 28
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 7
Anwendungs- und Übergangsvorschriften

§ 29
Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes

§ 30
Weiterführen der alten Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

§ 31
Weitergeltung staatlicher Anerkennungen von Schulen

§ 32
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Hebammengesetzes

Artikel 3
Änderung der Approbationsordnung für Ärzte

Artikel 4
Änderung der Bundespolizei-Laufbahnverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

II. Wesentlicher Inhalt und Maßnahmen

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft und Verwaltung

3. Weitere Kosten

4. Nachhaltigkeitsaspekte

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2180: Entwurf eines Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung des Hebammengesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 38/12

... Es hat sich gezeigt, dass schlecht begleitete Umstrukturierungen mit den einhergehenden persönlichen und psychologischen Folgen eine signifikante negative Langzeitwirkung auf die Humanressourcen von Unternehmen haben können, wodurch diese grundlegende Ressource für Wettbewerbsfähigkeit geschwächt wird. Unternehmen und Sozialpartner aus bestimmten Branchen, die mit besonders starken Veränderungen konfrontiert sind, haben sich daher auf Leitlinien zum Umgang mit psychologischen Problemen am Arbeitsplatz geeinigt und nehmen sich diesen Problemen nun verstärkt an.



Drucksache 511/12 (Beschluss)

... Die dringende Notwendigkeit für die Zulässigkeit der Übermittlung von Sozialdaten von der Kassenärztlichen Vereinigung an die zuständige Heilberufskammer (Ärztekammer, Zahnärztekammer oder Psychotherapeutenkammer) folgt insbesondere daraus, dass ein der Kassenärztlichen Vereinigung bekanntes Handeln eines Arztes, Zahnarztes oder Psychotherapeuten auch eine Verletzung seiner Berufspflichten darstellt und insoweit von der zuständigen Heilberufskammer zu ahnden wäre. Diese hat jedoch keine Kenntnis von dem Vorgang und ist daher auf eine Mitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung angewiesen, um ihre Aufgaben erfüllen zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 511/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 65c Absatz 2 Satz 2 SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 65c Absatz 4 Satz 2 und Absatz 6 Satz 2 SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 65c Absatz 4 Satz 2 und Satz 4a - neu - SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe c - neu - § 92 Absatz 7e Satz 4 - neu - SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 - neu - § 285 Absatz 3 Satz 7a - neu - SGB V

6. Zu Artikel 1a - neu - § 121 Absatz 1 Nummer 1, 2, 5 und 6 SGB XI und Artikel 1b - neu - § 193 Absatz 8 - neu - VVG

'Artikel 1a Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 1b
Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 746/12

... 63. FTI, CIVIC (2011), Eurobarometer, Accenture "European cross border ecommerce" (2011), YouGov Psychonomics "Mystery Shopping Evaluation of Cross-Border ecommerce in the EU" (2009). YouGov Psychonomics berichtet, dass die vom elektronischen Handel und von Verkäufern im Fernabsatz erhobenen Lieferpreise bei grenzüberschreitenden Lieferungen im Schnitt doppelt so hoch sind wie bei Inlandslieferungen: die durchschnittlichen Beförderungskosten lagen bei Inlandsangeboten bei 8 EUR, bei Angeboten für grenzüberschreitende Lieferungen bei 16 EUR).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 746/12




Grünbuch Ein integrierter Paketzustellungsmarkt für das Wachstum des elektronischen Handels in der EU Text von Bedeutung für den EVR

1. Einleitung

2. Derzeitige Marktlage und Vorausschau

2.1 Der europäische Markt für den elektronischen Handel und die Bedeutung der Zustellung

2.2 Der europäische Zustellungsmarkt

2.3 Der Verbund des Marktes für den elektronischen Handel und des Zustellungsmarktes

3. Zentrale Herausforderungen für die verschiedenen Akteure

3.1 Erfahrung und Erwartungen der Verbraucher

3.2 Herausforderungen für Online-Einzelhändler bei der Lieferung der Waren an ihre Kunden

3.3 Herausforderungen für Zustelldienstbetreiber

4. Die Angemessenheit des derzeitigen rechtlichen und institutionellen Rahmens

5. Auf dem Weg zu einem echten integrierten europäischen Paketzustellungsmarkt

5.1 Verbesserung von Verbrauchererlebnis und -komfort

5.1.1 Erhöhung der Transparenz

5.1.2 Eine bessere Dienstleistung und mehr Garantien für die Verbraucher

5.2 Kosteneffizientere und wettbewerbsfähigere Zustelllösungen

5.2.1 Kostendämpfung

5.2.2 Wettbewerbsfähige und zugleich nachhaltige Preise Die Notwendigkeit nachhaltiger Tarife

5.3 Verbesserung der Interoperabilität entlang der Zustellkette

5.3.1 Investitionen in den verstärkten Technologieeinsatz

5.3.2 Vertiefte Partnerschaften zwischen Online -Einzelhändlern und Zustelldienstbetreibern

5.3.3 Miteinander verbundene Netze und Plattformen

6. Steuerung eines integrierten europäischen Paketzustellungsmarkts

7. Folgemaßnahmen und nächste Schritte:


 
 
 


Drucksache 572/11

... 4. unerlaubte Herstellung und unerlaubter Verkehr von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen, im Weiteren "Rauschgift" genannt, sowie von Vorläufersubstanzen hierzu,



Drucksache 60/11

... Der Verzicht auf die abschließende Regelung eines Berufsbildes trägt darüber hinaus dem Umstand Rechnung, dass viele Mediatorinnen und Mediatoren nicht hauptberuflich oder jedenfalls nicht ausschließlich als solche arbeiten, sondern in erster Linie einen Grundberuf ausüben, zum Beispiel Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, Steuerberaterin oder Steuerberater, Psychologin oder Psychologe. Dieser Grundberuf hat Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen den Vorschriften dieses Gesetzes und dem Berufsrecht des jeweiligen Grundberufs. Die Regelungen in diesem Gesetz verdrängen die für die Grundberufe geltenden berufsrechtlichen Regelungen nur, soweit zwischen beiden ein Widerspruch auftritt. Insoweit ist das MediationsG lex specialis. Berufsrechtliche Regelungen aus dem Grundberuf bleiben neben dem MediationsG anwendbar, soweit sie sich auch auf die mediatorische Tätigkeit erstrecken. Ob und inwieweit das der Fall ist, ist nach dem jeweiligen Berufsrecht zu beurteilen. Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist die Anwendbarkeit des anwaltlichen Berufsrechts auf die mediatorische Tätigkeit in § 18 BORA ausdrücklich geregelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 60/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Mediationsgesetz (MediationsG)

§ 1
Begriffsbestimmungen

§ 2
Verfahren; Aufgaben des Mediators

§ 3
Offenbarungspflichten; Tätigkeitsbeschränkungen

§ 4
Verschwiegenheitspflicht

§ 5
Aus- und Fortbildung des Mediators

§ 6
Wissenschaftliche Forschungsvorhaben; finanzielle Förderung der Mediation

§ 7
Übergangsbestimmung

Artikel 2
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

§ 15
Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass gerichtsinterne Mediation in Zivilsachen angeboten wird. Die gerichtsinterne Mediation kann einem Gericht für die Bezirke mehrerer Gerichte zugewiesen werden. Die Landesregierungen können die Ermächtigungen durch Rechtsverordnung auf die jeweils zuständige oberste Landesbehörde übertragen.

Artikel 3
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 278a
Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung

§ 796d
Vollstreckbarerklärung der Mediationsvereinbarung

Artikel 4
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

§ 36a
Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung

Artikel 5
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

§ 54a
Mediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung

Artikel 6
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 8
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 9
Änderung der Kostenordnung

Artikel 10
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 11
Änderung des Markengesetzes

Artikel 12
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Begriff

2. Entwicklung der Mediation

3. Die EU-Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen

4. Vorarbeiten für das Gesetz

II. Inhalt des Entwurfs

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

IV. Kosten und Preise; Nachhaltigkeitsaspekte

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

3. Nachhaltigkeitsaspekte

V. Rechtsvereinfachung; Bürokratiekosten

VI. Alternativen

VII. Befristung

VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1402: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (BMJ)


 
 
 


Drucksache 670/1/11

... Die befristete Finanzierung eines Modellprojekts "Bundesinitiative Familienhebammen" ist angesichts des jeweiligen Sachstandes in den Ländern weder bedarfsgerecht noch nachhaltig. Als Aufgabe des primärpräventiven Kinderschutzes ist vielmehr neben der medizinischen auch eine psychosoziale Unterstützung durch Hebammen oder Familienhebammen dauerhaft auf der Ebene des Bundes finanziell zu sichern.



Drucksache 577/11

... f) unerlaubter Anbau, unerlaubte Herstellung, Gewinnung, Verarbeitung, Lagerung, Ein-, Aus- und Durchfuhr von sowie unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln (Suchtstoffe, psychotrope Stoffe) sowie Grundstoffen;



Drucksache 606/11

... Änderung des Psychotherapeutengesetzes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 606/11




§ 19
Ausschluss abweichenden Landesrechts

§ 16

§ 16a

‚Artikel 34a Änderung des Psychotherapeutengesetzes

Artikel 34b
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

Artikel 34c
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten


 
 
 


Drucksache 92/11

... Auch von den neuen Technologien geht eine besondere Gefahr für Kinder aus. Das Internet eröffnet Kindern und Jugendlichen ungeahnte Möglichkeiten, um sich Wissen anzueignen, online zu lernen und an öffentlichen Debatten teilzunehmen. Gefährlich wird es dann, wenn die Kinder in audiovisuellen Medien und im Internet mit schädlichen Inhalten und mit Verhaltensweisen wie Cyber-Bullying und Cyber-Grooming konfrontiert werden. Überall in Europa berichten Kinder, dass körperliche und seelische Einschüchterungsversuche inzwischen zu ihrem Schulalltag gehören 33. Cyber-Bullying ist eine neue Form des Psychoterrors, gegen den unter Einbindung aller Beteiligten wie Betreibern von Internetportalen, die soziale Netzwerke beherbergen, Internet-Providern und Polizei dringend Maßnahmen ergriffen werden müssen. Die Kommission will einen hohen Schutz für Kinder und deren personenbezogene Daten 34 im virtuellen Raum erreichen, ohne ihr Recht auf Zugang zum Internet, soweit es ihrer sozialen und kulturellen Weiterentwicklung dient, in irgendeiner Form zu beschneiden. Durch das Programm für ein sichereres Internet 35 koordiniert und unterstützt die Kommission Anstrengungen, um die Kinder zu einem eigenverantwortlichen Verhalten im Internet zu erziehen und sie zu schützen. Verschiedene Sektoren der Informations- und Kommunikationstechnologie-Branche haben sich zu selbstregulierenden Maßnahmen, verpflichtet, um insbesondere Kinder, die Mobiltelefone36 benutzen oder sich an sozialen Netzwerken beteiligen 37, besser zu schützen; zu den Maßnahmen gehört auch das Alterseinstufungssystem PEGI (Pan European Game Information) für Video- und Online-Spiele 38. Die Kommission wird nunmehr verstärkt an die Verantwortung von Herstellern von mobilen Geräten und Spielkonsolen, Internet Diensteanbietern, Anbietern von mobilen Anwendungen und Inhalteanbietern, Verbraucherschutzvereinigungen, Forschern und Kinderschutzverbänden appellieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 92/11




Mitteilung

3 Einleitung

1. Allgemeine Grundsätze

1.1. Die Rechte des Kindes zu einem festen Bestandteil der EU-Grundrechtepolitik machen

1.2. Die Grundlagen für eine faktengestützte Politik schaffen

1.3. Zusammenarbeit mit wichtigen Akteuren

2. Konkrete Massnahmen der EU Zugunsten von Kindern

2.1. Eine kindgerechte Justiz

2.2. Spezielle Aktionen der EU zum Schutz von schutzbedürftigen Kindern

2.3. Kinder und die Politik der EU im Außenbereich

3. Partizipation - Sensibilisierungen der Kinder

Schlussbemerkung


 
 
 


Drucksache 573/11

... 4. unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln und psycho - tropen Stoffen, im Weiteren als "Rauschgift" bezeichnet, und deren Vorläufersubstanzen sowie unerlaubter Verkehr damit,



Drucksache 176/1/11

... Hervorzuheben ist die "International vergleichende Analyse des Glücksspielwesens", die ein Konsortium (bestehend aus dem Schweizerischen Institut für Rechtsvergleichung in Lausanne, dem Institut Créa de macroéconomie appliquée der Universität Lausanne und der Arbeitseinheit "Angewandte Glücksspielforschung" des Instituts für Psychologie und Kognitionsforschung an der Universität Bremen) im Auftrag der Länder erstellt und im Juli 2009 vorgelegt hat. Die Analyse baut auf der "Study of Gambling Services in the Internal Market of the European Union" von 2006 durch das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung auf. Sie bietet für sieben Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie für Australien, Norwegen, die Schweiz und die Vereinigten Staaten eine detaillierte Analyse des Glücksspielmarktes unter rechtswissenschaftlichen, wirtschaftswissenschaftlichen und gesundheitswissenschaftlichen Aspekten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/1/11




Zu 1 :

Zu 2 :

Zu 3 und 4 :

Zu 5 :

Zu 6 :

Zu 7 :

Zu 8 :

Zu 9 :

Zu 10 :

Zu 11 :

Zu 14 und 24 :

Zu 15 :

Zu 16 :

Zu 17 :

Zu 18 :

Zu 19 :

Zu 20 :

Zu 21 :

Zu 23 :

Zu 25 und 26 :

Zu 27 :

Zu 29 und 32 :

Zu 30 :

Zu 31 :

Zu 35 :

Zu 38 :

Zu 40 :

Zu 44 :

Zu 46 :

Zu 48 :

Zu 50 :

Zu 51 :


 
 
 


Drucksache 576/11

... 3. unerlaubten Anbau, unerlaubte Herstellung, Gewinnung, Verarbeitung, Lagerung, Ein-, Aus- und Durchfuhr sowie unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln (Suchtstoffe, psychotrope Stoffe) sowie Stoffen, die häufig für die unerlaubte Herstellung von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen verwendet werden, im weiteren "Grundstoffe" genannt;



Drucksache 575/11

... 8. Straftaten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und deren Vorläufersubstanzen,



Drucksache 90/11

... 8. fordert die Mitgliedstaaten auf, die psychologischen, emotionalen, physischen und sozialen bzw. erzieherischen Folgen des Wegzugs eines Kindes von seinem Geburtsort anzuerkennen und den Adoptiveltern und dem adoptierten Kind angemessene Unterstützung zu gewähren;



Drucksache 213/1/11

... Erstes und wichtigstes Kriterium für die Eignung zum Jugendrichter und zum Jugendstaatsanwalt sind seine Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften des Jugendstrafrechts und der von Rechtsprechung und Literatur erarbeiteten Grundsätze. Kenntnisse auf dem Gebiet der Kriminologie, Pädagogik, Sozialpädagogik und Jugendpsychologie sind zwar wünschenswert, sollten aber nicht als zwingende und zu belegende Voraussetzung für eine Tätigkeit im Jugendstrafrecht im Gesetz festgeschrieben werden. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die Teilnahme an entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen noch nicht bedeutet, dass die darin mitgeteilte Materie dann auch im Wissen verankert ist und die Kenntnisse in der Praxis angewendet werden. Andererseits belegen entsprechende Kenntnisse nicht gleichzeitig auch die geforderte "erzieherische Befähigung" im Sinne des § 37



Drucksache 850/11

... "Illegaler Drogenhandel" im Sinne des Europol-Beschlusses sind Straftaten, die in Artikel 3 Absatz 1 des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 1988 gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen und den dieses Übereinkommen ändernden oder ersetzenden Bestimmungen aufgeführt sind.



Drucksache 121/11

... werden die Anforderungen an Ausbildung und Prüfung sowie an die Anerkennung von Ausbildungs- und Prüfungsorganisationen sowie von Ärzten und Psychologen konkretisiert. Außerdem enthalten die Vorschriften Regeln zu den Registern der Triebfahrzeugführerscheine und der Zusatzbescheinigungen. Schließlich beinhaltet die Verordnung Überwachungs- und Kontrollbestimmungen.

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Drucksache 121/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

4 Bund

Länder und Gemeinden

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Fünfte Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften2

Artikel 1
Verordnung über die Erteilung der Fahrberechtigung an Triebfahrzeugführer sowie die Anerkennung von Personen und Stellen für Ausbildung und Prüfung (Triebfahrzeugführerscheinverordnung - TfV)

Erster Abschnitt

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Fahrberechtigung

§ 4
Geografischer Geltungsbereich, ausstellende Stelle und Eigentum

Zweiter Abschnitt

§ 5
Voraussetzungen

§ 6
Ausbildung

§ 7
Prüfungen

§ 8
Erteilung des Triebfahrzeugführerscheins

§ 9
Ausstellung der Zusatzbescheinigung

Dritter Abschnitt

§ 10
Register der Triebfahrzeugführerscheine und Zusatzbescheinigungen

§ 11
Regelmäßige Überprüfungen

§ 12
Überwachung der Triebfahrzeugführer

§ 13
Beendigung oder Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses

Vierter Abschnitt

§ 14
Anerkennung von Personen und Stellen für die Ausbildung - Ausbildungsorganisation

§ 15
Anerkennung von Personen und Stellen für die Prüfung - Prüfungsorganisation

§ 16
Anerkennung von Ärzten und Psychologen

§ 17
Gemeinsame Bestimmungen für die Ausbildungs-, Prüfungs- und Überwachungsorganisation

§ 18
Rechts- und Fachaufsicht

Fünfter Abschnitt

§ 19
Kontrollen durch die zuständige Behörde

§ 20
Ordnungswidrigkeiten

Sechster Abschnitt

§ 21
Übergangsvorschriften

Anlage 1
(zu § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, § 5 Absatz 1 und § 8 Absatz 2 und 3) Gemeinschaftsmodell für den Triebfahrzeugführerschein

A. Anfertigung des Triebfahrzeugführerscheins

B. Gestaltung des Triebfahrzeugführerscheins

C. Nummerierung des Triebfahrzeugführerscheins

D. Gemeinschaftsmodell für den Triebfahrzeugführerschein

Anlage 2
(zu § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und § 5 Absatz 2) Gemeinschaftsmodell für die Zusatzbescheinigung

A. Inhalt

B. Äußere Merkmale der Zusatzbescheinigung

C. Fälschungsschutz

D. Gemeinschaftsmodell für die Zusatzbescheinigung

Anlage 3
(zu § 5 Absatz 1 und § 8 Absatz 2) Muster eines vorläufigen Führerscheins

Anlage 4
(zu § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4, § 12 Absatz 4 sowie § 16) Medizinische und psychologische Anforderungen

1. Allgemeine Anforderungen

1.1. Ein Triebfahrzeugführer

1.2. Sehvermögen

1.3. Anforderungen an das Hör- und Sprachvermögen

2. Mindestinhalt der Einstellungsuntersuchung

2.1. Ärztliche Untersuchungen

2.2. Psychologische Untersuchungen

3. Mindestinhalt der regelmäßigen ärztlichen Untersuchung

Anlage 5
(zu § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und § 6 Absatz 1) Allgemeine Fachkenntnisse für den Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins

1. Ziele der allgemeinen Ausbildung

2. Ausbildungsinhalte

Anlage 6
(zu § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, § 6 Absatz 1 und § 7 Absatz 7) Fahrzeugbezogene Fachkenntnisse für den Erwerb der Zusatzbescheinigung

1. Prüfungen und Kontrollen

2. Kenntnis der Fahrzeuge

3. Bremsberechnung und Bremsprobe

4. Führen des Zuges ohne Schädigung von Anlagen und Fahrzeugen

5. Unregelmäßigkeiten, Störungen und Unfälle

6. Bedingungen für die Weiterfahrt nach einer technischen Unregelmäßigkeit an Fahrzeugen

7. Stillstand des Zuges

Anlage 7
(zu § 5 Absatz 2 Satz 2, § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 7, § 14 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c und § 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe e) Infrastrukturbezogene Fachkenntnisse für den Erwerb der Zusatzbescheinigung

1. Bremsberechnung

2. Zulässige Geschwindigkeit des Zuges in Bezug auf die Infrastruktur

3. Kenntnis über Bahnanlagen

4. Führen des Zuges

5. Unregelmäßigkeiten, Störungen und Unfälle Der Triebfahrzeugführer muss

6. Sprachprüfungen

Anlage 8
(zu § 6 Absatz 3) Ausbildungsmethode

Anlage 9
(zu § 10 Absatz 2 und 3) Register der Triebfahrzeugführerscheine

1. Register der Triebfahrzeugführerscheine

Teil 1
Aktueller Status des Triebfahrzeugführerscheins

Teil 2
Informationen über den erteilten Triebfahrzeugführerschein (entsprechend Anlage 1 TfV)

Teil 3
Angaben zum früheren Status des Triebfahrzeugführerscheins

Teil 4
Angaben zu den grundlegenden Anforderungen bei der Erteilung eines Triebfahrzeugführerscheins und zu den Ergebnissen der regelmäßigen Überprüfungen

2. Auskunftsrechte

Anlage 10
(zu § 10 Absatz 4 und 6) Register der Zusatzbescheinigungen für Triebfahrzeugführer

1. Register der Zusatzbescheinigungen

Teil 1
Angaben zum Triebfahrzeugführerschein

Teil 2
Informationen über die erteilte Zusatzbescheinigung (entsprechend Anlage 2 TfV)

Teil 3
Aufzeichnungen zum Status der Zusatzbescheinigung

Teil 4

2. Auskunftsrechte

Anlage 11
(zu § 11) Häufigkeit der regelmäßigen Überprüfungen

1. Häufigkeit der regelmäßigen Untersuchungen

2. Häufigkeit der Überprüfungen

Anlage 12
(zu § 13 Absatz 2) Gemeinschaftsmodell für den Nachweis einer Zusatzbescheinigung

1. Nachweis einer Zusatzbescheinigung

2. Äußere Merkmale des Gemeinschaftsmodells des Nachweises einer Zusatzbescheinigung

3. Fälschungsschutz

4. Gemeinschaftsmodell für den Nachweis einer Zusatzbescheinigung

Artikel 2
Änderung der Eisenbahn-Sicherheitsverordnung

Artikel 3
Änderung der Bundeseisenbahngebührenverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

3 Ermächtigungsgrundlagen

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand:

4 Bund

Länder und Gemeinden

Sonstige Kosten

4 Bürokratiekosten

Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2

Zu Anlage 3

Zu Anlage 4

Zu Anlage 5

Zu den Anlagen 6 und 7

Zu Anlage 8

Zu den Anlagen 9 und 10

Zu Anlage 11

Zu Anlage 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 2

Zu Gebührenposition 10.1

Zu Gebührenposition 10.2

Zu Gebührenposition 10.3

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Anlage
Umsetzung der Richtlinie 2007/59/EG

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1468: Entwurf einer Fünften Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 237/11

... H. in der Erwägung, dass Natallja Radsina nach ihrer Freilassung erklärt hat, KGB-Offiziere hätten in der Haft psychologischen Druck auf sie ausgeübt und versucht, sie als Informantin des KGB anzuwerben, und in der Erwägung, dass ihre Erklärung die Berichte politischer Gefangener über Folter im Gefängnis des KGB in Minsk erhärtet,



Drucksache 574/11

... 3. unerlaubten Anbau, unerlaubte Herstellung, Gewinnung, Verarbeitung, Lagerung, Ein-, Aus- und Durchfuhr sowie Handel mit Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen und Vorläufersu bstanzen;



Drucksache 43/11

... (4) Durch die Vernetzung mit Akteuren außerhalb der Schule wie kommunalen Diensten, Interessenverbänden von Migranten und Minderheiten, Sport- und Kultureinrichtungen, Arbeitgebern und Einrichtungen der Zivilgesellschaft werden ganzheitliche Lösungen zur Unterstützung gefährdeter Schüler ermöglicht und wird der Zugang zu Hilfe von außen, beispielsweise durch Psychologen, Sozial- und Jugendarbeiter, Kultur- und Gemeinschaftseinrichtungen, erleichtert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 43/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Grundsatz der Subsidiarität, der Komplementarität und der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Vorschlag

Anhang
Ein Rahmen für eine umfassende Politik zur Senkung der Schulabbrecherquote

1. Ermittlung der Hauptfaktoren überwachung

2. Politikrahmen

2.1 Präventionspolitik

2.2 Interventionspolitik

2.3 Kompensation


 
 
 


Drucksache 785/11

... (1) Die Kassenärztliche Vereinigung verteilt die vereinbarten Gesamtvergütungen an die Ärzte, Psychotherapeuten, medizinischen Versorgungszentren sowie ermächtigten Einrichtungen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, getrennt für die Bereiche der hausärztlichen und der fachärztlichen Versorgung. Die Kassenärztliche Vereinigung wendet bei der Verteilung den Verteilungsmaßstab an, der im Benehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen festgesetzt worden ist. Bisherige Bestimmungen, insbesondere zur Zuweisung von arzt- und praxisbezogenen Regelleistungsvolumen, gelten bis zur Entscheidung über einen Verteilungsmaßstab vorläufig fort.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 785/11




Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 64a
Modellvorhaben zur Arzneimittelversorgung

§ 87b
Vergütung der Ärzte (Honorarverteilung)

§ 87c
Transparenz der Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

§ 87d
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen im Jahr 2012

§ 90a
Gemeinsames Landesgremium

§ 111c
Versorgungsverträge mit Rehabilitationseinrichtungen

§ 116b
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung

§ 137e
Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

§ 303a
Wahrnehmung der Aufgaben der Datentransparenz

§ 303b
Datenübermittlung

§ 303c
Vertrauensstelle

§ 303d
Datenaufbereitungsstelle

§ 303e
Datenverarbeitung und -nutzung

§ 305b
Veröffentlichung der Jahresrechnungsergebnisse

§ 321
Übergangsregelung für die Anforderungen an die strukturierten Behandlungsprogramme nach § 137g Absatz 1

Artikel 2
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 6
Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 8
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 9
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

§ 21

Artikel 10
Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte

§ 21

Artikel 11
Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung

§ 28d
Anforderungen an das Verfahren der Einschreibung der Versicherten in ein strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einschließlich der Dauer der Teilnahme.

§ 28f
Anforderungen an das Verfahren der Erhebung und Übermittlung der für die Durchführung der Programme nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erforderlichen personenbezogenen Daten.

Artikel 12
Änderung der Ausschussmitglieder-Verordnung

Artikel 13
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 14
Änderung der Verordnung zur Aufteilung und Geltendmachung der Haftungsbeträge durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen bei Insolvenz oder Schließung einer Krankenkasse

Artikel 15
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 670/2/11

... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die befristete Finanzierung des Modellprojektes "Bundesinitiative Familienhebammen" fachlich und finanziell nachhaltig anzulegen. Als Aufgabe des primär präventiven Kinderschutzes ist neben der medizinischen auch eine psychosoziale Unterstützung durch Hebammen oder Familienhebammen dauerhaft auf der Ebene des Bundes finanziell zu sichern.



Drucksache 89/11

... L. in der Erwägung, dass immer noch keine Informationen über die genauen soziopsychologischen Auswirkungen neuer, immer weiter um sich greifender und weiter verbreiteter Formen von Werbung vorliegen, insbesondere über die Lage derer, die sich den Erwerb der Waren und Dienstleistungen, für die auf diese Weise geworben wird, nicht leisten können,



Drucksache 211/11 (Beschluss)

... Änderung des Psychotherapeutengesetzes

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 211/11 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Begründung

Begründung

Begründung

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 BQFG

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 2 - neu -, § 7 Absatz 2a - neu -, § 9 Absatz 1 Satz 2 - neu -, § 10 Absatz 1 Satz 2 - neu - BQFG

4. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 3 - neu - sowie § 12 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Satz 3 - neu - BQFG

5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Nummer 3, 4 und Nummer 5 - neu - sowie § 12 Absatz 1 Nummer 6 - neu - BQFG

6. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 3 und § 12 Absatz 2 Satz 3 BQFG

7. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 6 Satz 2 - neu - und § 12 Absatz 6 Satz 2 - neu -BQFG

8. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 6 Satz 3 - neu - und § 12 Absatz 6 Satz 3 - neu - BQFG

9. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 und 3 sowie § 13 Absatz 2 Satz 1 und 3 BQFG

10. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 4 BQFG

11. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 01 - neu -, § 13 Absatz 4 Satz 01 - neu - BQFG

12. Zu Artikel 1 § 15a - neu - BQFG

§ 15a
Gebühren

13. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 2, 3 und 6 Nummer 2 BQFG

14. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 13c Absatz 7 - neu - GewO

15. Zu Artikel 22 Nummer 1a - neu - § 5 Absatz 1 Satz 2 und 2a - neu - BTÄO

16. Zu Artikel 22 Nummer 3a - neu - § 11 Absatz 3a - neu - BTÄO

17. Zu Artikel 22 Nummer 5 § 16 Absatz 2 BTÄO

18. Zu Artikel 29 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 2 Satz 5 BÄO

19. Zu Artikel 29 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 2 Satz 9 BÄO

20. Zu Artikel 29 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 2 Satz 10 bis 13 - neu - BÄO

21. Zu Artikel 29 Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc 1 - neu - § 3 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2a und 2b - neu - BÄO

22. Zu Artikel 29 Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc2 - neu - § 3 Absatz 6 Satz 1 Nummer 3 BÄO

23. Zu Artikel 29 Nummer 1 Buchstabe e § 3 Absatz 7 BÄO

24. Zu Artikel 29 Nummer 2 § 4 Absatz 6a BÄO

25. Zu Artikel 29 Nummer 4 Buchstabe a1 - neu - § 10 Absatz 1a - neu - BÄO

26. Zu Artikel 29 Nummer 4 Buchstabe a2 - neu - § 10 Absatz 2 Satz 2 bis 4 BÄO

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

27. Zu Artikel 29 Nummer 4 Buchstabe a3 - neu - § 10 Absatz 2a - neu - BÄO

28. Zu Artikel 29 Nummer 4 Buchstabe b § 10 Absatz 3 Satz 1, 1a und 1b - neu - BÄO

29. Zu Artikel 29 Nummer 5 Buchstabe a § 12 Absatz 3 Satz 1a - neu - BÄO

30. Zu Artikel 29 Nummer 5 Buchstabe b § 12 Absatz 4 Satz 2 BÄO

31. Zu Artikel 30 Nummer 2 Buchstabe b § 39 Absatz 2 Satz 1, 3 und 5 ÄApprO und Buchstabe e § 39 Absatz 5 Satz 1 ÄApprO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

32. Zu Artikel 30 Nummer 2 Buchstabe c § 39 Absatz 3 Satz 1 bis 5 ÄApprO

33. Zu Artikel 30 Nummer 2 Buchstabe e § 39 Absatz 5 Satz 1a - neu - und Satz 2 ÄApprO

34. Zu Artikel 31 Nummer 1 Buchstabe d § 4 Absatz 2 Satz 1 BApO

35. Zu Artikel 31 Nummer 1 Buchstabe d § 4 Absatz 2 Satz 5 BApO

36. Zu Artikel 31 Nummer 1 Buchstabe d § 4 Absatz 2 Satz 9 BApO

37. Zu Artikel 31 Nummer 1 Buchstabe d § 4 Absatz 2 Satz 10 bis 13 - neu - BApO

38. Zu Artikel 31 Nummer 1 Buchstabe e § 4 Absatz 3 BApO

39. Zu Artikel 31 Nummer 1 Buchstabe f Doppelbuchstabe cc1 - neu - § 4 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2a und 2b - neu - BApO

40. Zu Artikel 31 Nummer 1 Buchstabe g § 4 Absatz 7 BApO

41. Zu Artikel 31 Nummer 2 § 5 Absatz 2a BApO

42. Zu Artikel 31 Nummer 5 Buchstabe a § 11 Absatz 1 Satz 1 BApO

43. Zu Artikel 31 Nummer 6 § 12 Absatz 2 und Absatz 3a - neu - BApO

44. Zu Artikel 32 Nummer 1 Buchstabe b § 20 Absatz 2 Satz 1, 3 und 6 AAppO und Buchstabe e § 20 Absatz 5 Satz 1 AAppO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

45. Zu Artikel 32 Nummer 1 Buchstabe c § 20 Absatz 3 Satz 1 bis 5 AAppO

46. Zu Artikel 32 Nummer 1 Buchstabe e § 20 Absatz 5 AAppO

47. Zu Artikel 33 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 2 Satz 5 ZHG

48. Zu Artikel 33 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 2 Satz 9 ZHG

49. Zu Artikel 33 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 2 Satz 10 bis 13 - neu - ZHG

50. Zu Artikel 33 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 3 ZHG

51. Zu Artikel 33 Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe cc1 - neu - § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2a und 2b - neu - ZHG

52. Zu Artikel 33 Nummer 1 Buchstabe e § 2 Absatz 7 ZHG

53. Zu Artikel 33 Nummer 2 § 3 Absatz 2a ZHG

54. Zu Artikel 33 Nummer 4 Buchstabe a1 - neu - § 13 Absatz 2 Satz 2 bis 4 - neu - ZHG

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

55. Zu Artikel 33 Nummer 4 Buchstabe a2 - neu - § 13 Absatz 2a - neu - ZHG

56. Zu Artikel 33 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 - neu - § 16 Absatz 2 Satz 1a - neu - ZHG

57. Zu Artikel 34 Nummer 2 § 59 Absatz 2 Satz 1, 3 und 5 ZÄPrO , Nummer 2a - neu - § 59 Absatz 3 Satz 1 bis 5 ZÄPrO , Nummer 2b - neu - § 59 Absatz 4 ZÄPrO und Nummer 3 § 59 Absatz 5 ZÄPrO

58. Zu Artikel 34a - neu - § 2 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2a Satz 1, Absatz 3 Satz 1, Absatz 6 - neu - und § 3 Absatz 1 Satz 2 PsychThG

'Artikel 34a Änderung des Psychotherapeutengesetzes

59. Zu dem Gesetz und den Verordnungen über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

60. Zu Artikel 35 Nummer 1 Buchstabe c1 - neu - § 2 Absatz 6 KrPflG

61. Zu Artikel 35 Nummer 1 Buchstabe d § 2 Absatz 7 KrPflG

62. Zu Artikel 35 Nummer 1 Buchstabe e - neu - § 2 Absatz 8 - neu - KrPflG

63. Zu Artikel 36 Nummer 2 § 20a Satz 5 - neu - KrPflAPrV

64. Zu Artikel 37 Nummer 1 Buchstabe d § 2 Absatz 5 AltPflG

65. Zu Artikel 37 Nummer 1 Buchstabe e § 2 Absatz 6 AltPflG

66. Zu Artikel 37 Nummer 1 Buchstabe f - neu - § 2 Absatz 7 - neu - AltPflG

67. Zu Artikel 37 Nummer 2 Buchstabe c - neu - § 9 Absatz 2 Nummer 4 und 5 - neu - AltPflG

68. Zu Artikel 38 Nummer 2 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa § 21 Absatz 4 Satz 2 AltPflAPrV und Nummer 3 - neu - § 21a - neu - AltPflAPrV

21a Sonderregelungen für Personen mit Ausbildungsnachweisen aus Drittstaaten

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

69. Zu Artikel 39 Nummer 1 Buchstabe b1 - neu - § 2 Absatz 5 HebG

70. Zu Artikel 39 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 6 HebG

71. Zu Artikel 39 Nummer 1 Buchstabe d - neu - § 2 Absatz 7 - neu - HebG

72. Zu Artikel 40 Nummer 2 § 16a Satz 3a - neu - HebAprV

73. Zu Artikel 41 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 5 MTAG

74. Zu Artikel 41 Nummer 1 Buchstabe d - neu - § 2 Absatz 6 - neu - MTAG

75. Zu Artikel 42 Nummer 2 § 25a Satz 4 - neu - MTA-APrV

76. Zu Artikel 43 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 5 PharmTAG

77. Zu Artikel 43 Nummer 1 Buchstabe d - neu - § 2 Absatz 6 - neu - PharmTAG

78. Zu Artikel 44 Nummer 2 § 18a Satz 4 - neu - PTA-APrV

79. Zu Artikel 45 Nummer 1 Buchstabe d § 2 Absatz 6 MPhG

80. Zu Artikel 45 Nummer 1 Buchstabe e - neu - § 2 Absatz 7 - neu - MPhG

81. Zu Artikel 46 Nummer 2 § 21a Satz 4 - neu - PhysTh-APrV

82. Zu Artikel 47 Nummer 2 § 16a Satz 4 - neu - MB-AprV

83. Zu Artikel 48 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 5 DiätAssG

84. Zu Artikel 48 Nummer 1 Buchstabe d - neu - § 2 Absatz 6 - neu - DiätAssG

85. Zu Artikel 49 Nummer 2 § 16a Satz 4 - neu - DiätAss-AprV

86. Zu Artikel 50 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 5 ErgThG

87. Zu Artikel 50 Nummer 1 Buchstabe d - neu - § 2 Absatz 6 - neu - ErgThG

88. Zu Artikel 51 Nummer 2 § 16a Satz 4 - neu - ErgThAPrV

89. Zu Artikel 52 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 5 LogopG

90. Zu Artikel 52 Nummer 1 Buchstabe d - neu - § 2 Absatz 6 - neu - LogopG

91. Zu Artikel 53 Nummer 2 § 16a Satz 4 - neu - LogAPrO

92. Zu Artikel 54 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 5 OrthoptG

93. Zu Artikel 54 Nummer 1 Buchstabe d - neu - § 2 Absatz 6 - neu - OrthoptG

94. Zu Artikel 55 Nummer 2 § 16a Satz 4 - neu - OrthoptAPrV

95. Zu Artikel 56 Nummer 1 Buchstabe c § 2 Absatz 5 PodG

96. Zu Artikel 56 Nummer 1 Buchstabe d - neu - § 2 Absatz 6 - neu - PodG

97. Zu Artikel 57 Nummer 2 § 16a Satz 4 - neu - PodAPrV

98. Zu den Berufsgesetzen der akademischen Heilberufe und Gesundheitsfachberufe allgemein

99. Zu Artikel 58 Nummer 1, 2 und 3 § 2a, 2b - neu -, 3a und 11a FahrlG und Artikel 59 Buchstabe a, b und c § 1 Überschrift, Absatz 2, 2a, 3 Satz 4 und 5 - neu - und Absatz 4 Satz 3 DV-FahrlG

'Artikel 58 Änderung des Fahrlehrergesetzes

§ 2b
Nichtanwendung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes

'Artikel 59 Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

100. Zu Artikel 62 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 213/11 (Beschluss)

... Erstes und wichtigstes Kriterium für die Eignung zum Jugendrichter und zum Jugendstaatsanwalt sind seine Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften des Jugendstrafrechts und der von Rechtsprechung und Literatur erarbeiteten Grundsätze. Kenntnisse auf dem Gebiet der Kriminologie, Pädagogik, Sozialpädagogik und Jugendpsychologie sind zwar wünschenswert, sollten aber nicht als zwingende und zu belegende Voraussetzung für eine Tätigkeit im Jugendstrafrecht im Gesetz festgeschrieben werden. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die Teilnahme an entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen noch nicht bedeutet, dass die darin mitgeteilte Materie dann auch im Wissen verankert ist und die Kenntnisse in der Praxis angewendet werden. Andererseits belegen entsprechende Kenntnisse nicht gleichzeitig auch die geforderte "erzieherische Befähigung" im Sinne des § 37



Drucksache 232/11

... 31. Arbeitsunterlage „Consumer Empowerment in the EU“, erstellt auf der Grundlage der Eurobarometer-Umfrage Nr. 342 und angenommen am 7. April 2011 (SEK(2011) 469), und Schätzungen der Kommissionsdienststellen auf der Grundlage der in der Studie „Mystery Shopping Evaluation of CrossBorder E-Commerce in the EU“ von YouGovPsychonomics (2009) veröffentlichten Daten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 232/11




Mitteilung

1. Einleitung

Ein Aktionsplan zur Wiederbelebung des Wachstums und zur Stärkung des Vertrauens

Eine fruchtbare und anregende Debatte

Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen

Nachhaltiges Wachstum

Intelligentes Wachstum

Integratives Wachstum

Eine integrierte Strategie

2. Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum Vertrauen

2.1. Finanzierungsmöglichkeiten für KMU

2.2. Mobilität der Bürger

2.3. Rechte des geistigen Eigentums

2.4. Verbraucher als Akteure des Binnenmarkts

2.5. Dienstleistungen

2.6. Netze

2.7. Digitaler Binnenmarkt

2.8. Soziales Unternehmertum

2.9. Steuern

2.10. Sozialer Zusammenhalt

2.11. Regulierungsumfeld der Unternehmen

2.12. Öffentliches Auftragswesen

3. Voraussetzungen für den Erfolg: VERSTÄRKTE Steuerung des Binnenmarkts

Einbeziehung der Zivilgesellschaft und regelmäßige Bewertung

Schaffung von Partnerschaften und Förderung der Zusammenarbeit

Bessere Informationen für eine bessere Umsetzung der Binnenmarktvorschriften

Gleiche Spielregeln für alle

Spielregeln auf globaler Ebene

4. Weiteres Vorgehen Schlussfolgerung

Anhang 1
Leitaktionen

Anhang 2
Indikatoren für den Binnenmarkt


 
 
 


Drucksache 360/11

... b) eine psychotherapeutische Behandlung; die Fortführung einer Behandlung nach Ablauf der Bezuschussung durch die Krankenversicherung steht einem Behandlungsbeginn gleich,



Drucksache 93/11

... 19. M.E. Lamb, „Nonparental child care: context, quality, correlates and consequences“, in W. Damon et al, Handbook of Child Psychology (1998).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 93/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Zugang zur FBBE

2.1 Allgemeine und integrative FBBE

2.2 Effiziente und ausgeglichene Finanzierung

3. Qualität der FBBE

3.1 Curriculum

3.2 Mitarbeiter

3.3 Koordinierung der FBBE

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 315/11

... Zum Vertragsarztrecht gehören nach dem Willen des Gesetzgebers auch Entscheidungen der gemeinsamen Gremien der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser oder anderer Leistungserbringer und Krankenkassen (vergleiche Gesetzentwurf der Bundesregierung zum 6.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Artikel 3

Artikel 4
Nummern 4, 7, 8 und 13

Artikel 4
Nummer 11 und 12

Artikel 4
Nummer 27 und 28

Artikel 5
Nummer 1 und 2

Artikel 14

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 2
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 118a
Anpassungsmitteilung

§ 172a
Beitragszuschüsse des Arbeitgebers für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen

Artikel 5
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Anlage 1
(zu § 114) Gewerbliche Berufsgenossenschaften

Artikel 6
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 7
Änderung des Aufwendungsausgleichsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

§ 208
Ehrenamtliche Richter, die vor dem 1. Januar 2012 nach § 23 Absatz 1 Satz 2 als Mitglieder des Ausschusses der ehrenamtlichen Richter gewählt worden sind, bleiben bis zum Ende der für sie geltenden Wahlperiode im Amt.

Artikel 9
Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz

Artikel 10
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

§ 3a
Dienstleistungen für Bundesbehörden

Artikel 11
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte

§ 62
Dateien beim Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

§ 107a
Ausfertigung von Einkommensteuerbescheiden

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 13
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte

Artikel 14
Änderung des Entschädigungsrentengesetzes

Artikel 15
Änderung der Beitragsverfahrensverordnung

Artikel 16
Änderung der Datenerfassungs- und –übermittlungsverordnung

Artikel 17
Weitere Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

Artikel 18
Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Artikel 19
Änderung der Datenabgleichsverordnung

Artikel 20
Änderung der Renten Service Verordnung

Artikel 21
Aufhebung der RV-Pauschalbeitragsverordnung

Artikel 22
Aufhebung der Verordnung über die Erstattung einigungsbedingter Leistungen an die Träger der allgemeinen Rentenversicherung

Artikel 23
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 7

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 10

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Nummer 3

Zu Artikel 17

Zu Nummer 1

Zu Artikel 18

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Artikel 19

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 4

Zu Artikel 20

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1676: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 202/11 (Beschluss)

... Mit der Bezeichnung "Heilberufe" werden nur die akademischen Heilberufe (Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut, Apotheker) erfasst, während die "nichtärztlichen Heilberufe" (wie z.B. Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpfleger und Hebammen) als "Gesundheitsfachberufe" oder "Medizinalfachberufe" bezeichnet werden. Da in das Netzwerk gerade auch Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpfleger und Hebammen als Partner im Gesundheitswesen eingebunden werden sollen, muss dies durch die Einfügung zum Ausdruck gebracht werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 202/11 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 1 Überschrift, Absatz 1 und 4 und § 3 Überschrift, Absatz 1 und 4 KKG

3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Satz 1 KKG

4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Satz 2 und 3, Absatz 3 Satz 1 und Satz 1a - neu - KKG

5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 7 und 8 - neu - KKG

6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 KKG , Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 8a Absatz 1 Satz 2 SGB VIII und Buchstabe b § 8a Absatz 4 Nummer 3 SGB VIII

7. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 - neu - KKG

8. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 8a Absatz 4 Satz 2 SGB VIII

9. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 17 Absatz 2 - neu - und 3 SGB VIII

10. Zu Artikel 2 Nummer 13 § 45 Absatz 2 Nummer 2 SGB VIII

11. Zu Artikel 2 Nummer 16 Buchstabe b § 59 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 - neu -, 9 und Satz 2 SGB VIII

12. Zu Artikel 2 Nummer 19 § 74 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB VIII , Nummer 20 § 79 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 SGB VIII und Nummer 21 § 79a SGB VIII

13. Zu Artikel 2 Nummer 22 § 81 Nummer 2 SGB VIII

14. Zu Artikel 2 Nummer 22 § 81 Nummer 4 und Nummer 4a - neu - SGB VIII

15. Zu Artikel 2 Nummer 24a - neu - § 87c Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 3 und Satz 3a - neu - SGB VIII

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 2 Nummer 27 Buchstabe e Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe aaa und Buchstabe e1 - neu - § 99 Absatz 7 Nummer 3 Buchstabe c und Absatz 7a Nummer 2 Buchstabe c SGB VIII

17. Zu Artikel 3 Nummer 01 - neu - § 11 Absatz 4 Satz 4 und § 39 Absatz 1 Satz 3 SGB V und Nummer 3 - neu - § 3 Nummer 6 - neu - KHEntgG

18. Zu Artikel 3 Nummer 02 - neu - § 20e - neu - SGB V

§ 20e
Primäre Prävention für Kinder durch regionale Netzwerke

19. Zu Artikel 3 Nummer 03 - neu - § 63 Absatz 2 SGB V

20. Zu Artikel 3 Nummer 04 - neu - § 134a Absatz 1 Satz 1 SGB V

21. Zu Artikel 3 Nummer 05 - neu - § 134a Absatz 2a - neu - SGB V

22. Zu Artikel 3 Nummer 06 - neu - § 294a Absatz 1 Satz 1a - neu - SGB V

23. Zu Artikel 3 Nummer 4 - neu - § 41 Absatz 1 Nummer 13 und 14 - neu - BZRG

24. Zu Artikel 3 Nummer 5 - neu - § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - AdWirkG

25. Zu Artikel 3 Änderung anderer Gesetze

26. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 826/11

... "(4) Dieses Netzwerk soll zur Beförderung Früher Hilfen durch den Einsatz von Familienhebammen gestärkt werden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt den Aus- und Aufbau der Netzwerke Frühe Hilfen und des Einsatzes von Familienhebammen, auch unter Einbeziehung ehrenamtlicher Strukturen durch eine zeitlich auf vier Jahre befristete Bundesinitiative, die im Jahr 2012 mit 30 Millionen Euro, im Jahr 2013 mit 45 Millionen Euro und in den Jahren 2014 und 2015 mit 51 Millionen Euro ausgestattet wird. Nach Ablauf dieser Befristung wird der Bund einen Fonds zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien einrichten, für den er jährlich 51 Millionen Euro zur Verfügung stellen wird. Die Ausgestaltung der Bundesinitiative und des Fonds wird in Verwaltungsvereinbarungen geregelt, die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen mit den Ländern schließt."



Drucksache 176/11

... (5) Wahrgenommene Geschicklichkeit und „Mitwirkung“. Die Möglichkeit, in das Spielgeschehen einzugreifen und bei der Bewertung der Gewinnchancen die eigenen Fähigkeiten zu berücksichtigen, spielt beim „Knapp-daneben-Phänomen“ („near miss-psychology“) eine Rolle. Sie vermittelt das Gefühl, das Spiel zu beherrschen, und erhöht somit das Risiko. Darunter fällt auch die Variierung des Einsatzes. Dieser Effekt kann verstärkt auftreten, wenn Geschicklichkeit stärker als Spielmerkmal wahrgenommen wird als reines Glück.



Drucksache 190/11

... Maßnahmen zur Ausgabenbegrenzung in der GKV: Grundsätzlich kein Anstieg der Verwaltungsausgaben der Krankenkassen in 2011 und 2012 im Vergleich zu 2010 Festlegung eines Abschlages für Leistungen, die Krankenhäuser im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr zusätzlich vereinbaren (Mehrleistungen) auf 30% in 2011; ab 2012 vertragliche Vereinbarung Die Preise für akutstationäre Krankenhausleistungen und die Krankenhausbudgets von psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen dürfen in 2011 um max. 0,9%, in 2012 max. in Höhe der um 0,5 Prozentpunkte geminderten Grundlohnrate steigen. Begrenzung des Ausgabenzuwachses der Vergütung in der vertragsärztlichen Versorgung Begrenzung des Vergütungsniveaus in der hausarztzentrierten Versorgung Die Punktwerte und Gesamtvergütungen für die vertragszahnärztliche Behandlung (ohne Zahnersatz) dürfen 2011 maximal um 0,9% und 2012 maximal in Höhe der um 0,5 Prozentpunkte geminderten Grundlohnrate erhöht werden. Maßnahmen zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der GKV: Aufhebung der vorübergehend erfolgten Absenkung des Beitragssatzes der Krankenkassen um 0,6 Prozent- punkte: Festlegung des paritätisch finanzierten Beitrags- satzes auf 14,6%, zuzüglich des mitgliederbezogenen Beitragsanteils von 0,9 Prozentpunkten Festschreibung des Arbeitgeberbeitrages auf 7,3% Weiterentwicklung einkommensunabhängiger Zusatzbeiträge der Mitglieder, die kassenindividuell festgelegt werden können Einführung eines Sozialausgleichs: Wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2% der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitgliedes übersteigt, erfolgt ein steuerfinanzierter und krankenkassenübergreifender Sozialausgleich. In den Jahren 2011 bis 2014 kann der Sozialausgleich aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds gedeckt werden. Ab dem Jahr 2015 sollen zur Finanzierung des Sozialausgleichs weitere Zahlungen aus Bundesmitteln gewährt werden. Die Höhe dieser Zahlungen wird im Jahr 2014 gesetzlich festgelegt. Der Sozialausgleich erfolgt ohne Antragsverfahren direkt bei Arbeitgebern bzw. Rentenversicherungsträgern durch Verringerung des Beitragssatzanteils des Mitgliedes.



Drucksache 667/11

... Illegale Drogen1 bedrohen die Gesundheit und Sicherheit der Menschen und Gesellschaften in den EU-Ländern. Das Drogenproblem in Europa entwickelt sich schnell. In immer kürzeren Abständen tauchen neue schädliche psychoaktive Substanzen 2 auf. Drogenhändler ändern Routen und Methoden für den Drogenschmuggel oder für das Waschen der aus dem Drogenhandel erzielten Erträge.



Drucksache 176/11 (Beschluss)

... Hervorzuheben ist die "International vergleichende Analyse des Glücksspielwesens", die ein Konsortium (bestehend aus dem Schweizerischen Institut für Rechtsvergleichung in Lausanne, dem Institut Créa de macroéconomie appliquée der Universität Lausanne und der Arbeitseinheit "Angewandte Glücksspielforschung" des Instituts für Psychologie und Kognitionsforschung an der Universität Bremen) im Auftrag der Länder erstellt und im Juli 2009 vorgelegt hat. Die Analyse baut auf der "Study of Gambling Services in the Internal Market of the European Union" von 2006 durch das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung auf. Sie bietet für sieben Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie für Australien, Norwegen, die Schweiz und die Vereinigten Staaten eine detaillierte Analyse des Glücksspielmarktes unter rechtswissenschaftlichen, wirtschaftswissenschaftlichen und gesundheitswissenschaftlichen Aspekten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 176/11 (Beschluss)




4 Vorbemerkung:

Zu 1 :

Zu 2 :

Zu 3 und 4 :

Zu 5 :

Zu 6 :

Zu 7 :

Zu 8 :

Zu 9 :

Zu 10 :

Zu 11 :

Zu 14 und 24 :

Zu 15 :

Zu 16 :

Zu 17 :

Zu 18 :

Zu 19 :

Zu 20 :

Zu 21 :

Zu 23 :

Zu 25 und 26 :

Zu 27 :

Zu 29 und 32 :

Zu 30 :

Zu 31 :

Zu 35 :

Zu 38 :

Zu 40 :

Zu 44 :

Zu 46 :

Zu 48 :

Zu 50 :

Zu 51 :


 
 
 


Drucksache 661/10

... (1) Kommen Leistungsberechtigte trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis einer Aufforderung des zuständigen Trägers, sich bei ihm zu melden oder bei einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, nicht nach, mindert sich das Arbeitslosengeld II oder das Sozialgeld jeweils um 10 Prozent des für sie nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs. Dies gilt nicht, wenn Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für ihr Verhalten darlegen und nachweisen.



Drucksache 86/10

... ") einschloss, die Ende 1999 eingerichtet wurden. Dennoch gibt es nach wie vor zahlreiche die Sicherheit bedrohende Vorkommnisse mit sektiererischem Hintergrund, und die psychologische und physische Trennung zwischen den wichtigsten Gemeinschaften verschärft sich. Wenngleich im vergangenen Jahrzehnt wesentliche Fortschritte zu verzeichnen waren, so verdeutlicht doch der Umstand, dass die Übertragung von Befugnissen viermal ausgesetzt wurde, wie gefährdet und unsicher der Friedensprozess in der Region ist.



Drucksache 723/10

... medizinisch-psychologische Gutachten nach den §§ 2a und 4 Absatz 10 StVG sowie § 11 Absatz 3, den § § 13 und 14



Drucksache 581/1/10

... Es ist unabdingbar, dass jeder Leistungserbringer über eine hinreichende persönliche Eignung verfügt. Im Falle eines Verlustes derselben muss die Information der betroffenen Stellen sichergestellt sein. Dies gilt insbesondere, wenn sich ein Leistungserbringer eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung seines Berufes ergeben könnte (vgl. § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Bundesärzteordnung (BÄO), § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG), § 2 Absatz 1 Nummer 3 Psychotherapeutengesetz (PsychThG) oder in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung seines Berufes ungeeignet ist (vgl. § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 BÄO, § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 ZHG, § 2 Absatz 1 Nummer 4 PsychThG).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 4 Absatz 4 Satz 3a - neu - und Satz 5 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 8 Absatz 1 Nummer 3 letzter Halbsatz SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 71 Absatz 4 Satz 1 und 3 - neu - SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 75 Absatz 6a - neu - SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 87 Absatz 9 Satz 2 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 87d Absatz 4 Satz 5 SGB V

7. Zur Berücksichtigung der Morbiditätsstruktur

8. Zu Artikel 1 § 106 Absatz 2 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b § 190 Absatz 3 Satz 3 SGB V und Artikel 15 Absatz 5 Inkrafttreten

10. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 221b SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 242 Absatz 6 Satz 1a - neu - SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 242b Absatz 6 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 275 Absatz 1c Satz 4 - neu - SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 279 Absatz 4 Satz 3 und 4 - neu - SGB V

15. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 24 Absatz 1a Satz 2 - neu - SGB IV

16. Zu Artikel 5a - neu - § 66 Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB X

'Artikel 5a Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

17. Zu Artikel 5a - neu - § 121 SGB XI und Artikel 5b - neu - * § 193 Absatz 8 - neu - VVG

Artikel 5a
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

'Artikel 5b Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

18. Zu Artikel 8 Nummer 1, 2 und 4 § 4 Absatz 2 Satz 3, Absatz 2a, § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und Anlage 1, Formblatt B2 laufende Nummer 5 und Fußnote 2 zu laufender Nummer 6 KHEntgG

19. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 10 Absatz 3 Satz 4 KHEntgG , Buchstabe b § 10 Absatz 4 Satz 4 KHEntgG ,

20. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe c § 10 Absatz 13 Satz 2 KHEntgG

21. Zu Artikel 15 Absatz 6 Inkrafttreten

22. Zur Umsatzsteuerpflicht von Arbeitsgemeinschaften der Sozialversicherungsträger und deren Schulungseinrichtungen


 
 
 


Drucksache 34/10

... – Illegaler Handel mit Drogen und psychotropen Stoffen,



Drucksache 181/10

... – Unterstützungsmaßnahmen, einschließlich des Zugangs zu notwendigen medizinischen Behandlungen, zu Beratung oder psychologischer Hilfe



Drucksache 208/10

... 5. unterstreicht, dass die Verbraucher in der Lage sein sollten, sachkundige Entscheidungen zu treffen, ohne von den Produzenten durch den Einsatz von Instrumenten, die sich in tendenziöser oder wahrheitswidriger Weise auf ihre Produkte beziehen, psychologisch konditioniert zu werden, da dies zu mehr Wettbewerb im Handel und somit zu einer höheren Qualität der angebotenen Waren und Dienstleistungen mit Preisen auf einem wettbewerbsfähigen Niveau führt;



Drucksache 96/1/10

... Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde, Bundes-Tierärzteordnung und Psychotherapeutengesetz - so angepasst und vereinheitlicht werden können, dass auch Personen, die im Besitz einer Niederlassungserlaubnis nach § 9 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 20 Absatz 1 Satz 2a - neu - SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 02 und 03 - neu - § 73b Absatz 4 Satz 6 und 7 § 73c Absatz 3 Satz 4 und 5 SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 04 - neu - § 105 Absatz 5 SGB V und

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a und b - neu - § 171b Absatz 2 Satz 3 - neu - und Absatz 7 SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 207 Absatz 4a Satz 2 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 217c Absatz 1 Satz 6 SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 und aa2 - neu - § 274 Absatz 1 Satz 2 und 3 SGB V

8. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 77 Absatz 1a Satz 4 - neu - SGB IV *

9. Zu Artikel 2a - neu - § 12 Absatz 3 - neu - SVRV *

Artikel 2a
Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung

10. Zu Artikel 2b - neu - § 46 Absatz 6 Satz 2, 3 und 5 SGB XI

Artikel 2b
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

11. Zu Artikel 3 § 6 Absatz 4 Satz 3 und 4 - neu - BPflV

Artikel 3
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

12. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2 Satz 5 und 6 - neu - BApO

13. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2a Satz 1 BApO

14. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2a Satz 6a und 6b - neu - BApO

15. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2a Satz 8 BApO

16. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2b - neu - BApO

17. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe d § 4 Absatz 3 Satz 2 BApO

18. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BApO

19. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe b - neu - § 11 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 und 5 - neu - BApO

20. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2 Satz 6 und 7 - neu - BÄO

21. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2a Satz 6a, 6b - neu - BÄO

22. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2a Satz 8 BÄO

23. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2b - neu - BÄO

24. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 3 Satz 3 BÄO

25. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb - neu - § 10 Absatz 1 Satz 1 bis 3 - neu -, Satz 4 und 5 BÄO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

26. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 10 Absatz 2 Satz 2 und 3 BÄO

27. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 BÄO

28. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 BÄO

29. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe c - neu - § 10 Absatz 5 Satz 2 BÄO

30. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2 Satz 6 und 7 - neu - ZHG

31. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2a Satz 6a und 6b - neu - ZHG

32. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2a Satz 8 ZHG

33. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2b - neu - ZHG

34. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 3 Satz 3 ZHG

35. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 13 Absatz 2 Satz 2 und 3 ZHG

36. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe b § 13 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 ZHG

37. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe b § 13 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 ZHG

38. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3 Satz 5 und 6 - neu - KrPflG

39. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3a Satz 3 KrPflG

40. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3a Satz 7a und 7b - neu - KrPflG

41. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3a Satz 9 KrPflG

42. Zu Artikel 7 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 7 - neu - KrPflG

43. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Satz 5 und 6 - neu - HebG

44. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2a Satz 3 HebG

45. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2a Satz 7a und 7b - neu - HebG

46. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2a Satz 9 HebG

47. Zu Artikel 8 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 6 - neu - HebG

48. Zu Artikel 10 Nummer 1 § 39 Absatz 2 Satz 1 ÄApprO

49. Zu Artikel 11 Nummer 1 § 59 Absatz 2 Satz 1 ZÄPrO

50. Zu den Berufsgesetzen der akademischen Heilberufe allgemein Der Bundesrat bittet erneut um Prüfung, wie die Berufsgesetze der akademischen Heilberufe - Bundes-Apothekerordnung, Bundesärzteordnung,

51. Zu Artikel 14 Absatz 2 Inkrafttreten entfällt bei Ablehnung von Ziffer 8 und 9


 
 
 


Drucksache 301/10

... ") einschloss, die Ende 1999 eingerichtet wurden. Dennoch gibt es nach wie vor zahlreiche die Sicherheit bedrohende Vorkommnisse mit sektiererischem Hintergrund, und die psychologische und physische Trennung zwischen den wichtigsten Gemeinschaften verschärft sich. Wenngleich im vergangenen Jahrzehnt wesentliche Fortschritte zu verzeichnen waren, so verdeutlicht doch der Umstand, dass die Übertragung von Befugnissen viermal ausgesetzt wurde, wie gefährdet und unsicher der Friedensprozess in der Region ist.



Drucksache 693/10

... Ziel dieser Initiative ist die Entwicklung eines umfassenden Maßnahmenpakets zum Schutz von Opfern, um sicherzustellen, dass Opfer von Straftaten in allen EU-Mitgliedstaaten die notwendige Unterstützung erfahren (Rechtsbeistand, psychologische und andere Unterstützung), Zugang zum Recht und den anwendbaren Vorschriften haben und bei Gefahr angemessenen Schutz erhalten.



Drucksache 804/10

... Pseudoephedrin wird missbräuchlich als Ausgangsstoff für die Herstellung von Metamphetamin verwendet, einem Psychostimulans mit hohem Abhängigkeitspotential. Die dazu beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingehenden Meldungen haben beträchtlich zugenommen: Von 1982 bis 2007 wurden dem BfArM insgesamt 19 Missbrauchsmeldungen im Zusammenhang mit Pseudoephedrin übermittelt. Die maximale Berichtszahl betrug zwei Meldungen pro Jahr. Seit Januar 2008 sind dem BfArM 103 Meldungen zu Verdachtsfällen auf Missbrauch Pseudoephedrinhaltiger Arzneimittel zugegangen, davon 58 im Jahr 2010.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 804/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Zehnte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Zehnte Verordnung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu den Positionen

Zur Position Eltrombopag

Zur Position Pazopanib

Zur Position Pseudoephedrin

Zur Position Roflumilast

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1488: Zehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (BMG)


 
 
 


Drucksache 96/10 (Beschluss)

... -Apothekerordnung, Bundesärzteordnung, Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde, Bundes-Tierärzteordnung und Psychotherapeutengesetz - so angepasst und vereinheitlicht werden können, dass auch Personen, die im Besitz einer Niederlassungserlaubnis nach § 9 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 20 Absatz 1 Satz 2a - neu - SGB V

2. Zu Artikel 1 Nummer 02 und 03 - neu - § 73b Absatz 4 Satz 6 und 7 und § 73c Absatz 3 Satz 4 und 5 SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 04 - neu - § 105 Absatz 5 SGB V und Artikel 14 Absatz 2 Inkrafttreten

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a und b - neu - § 171b Absatz 2 Satz 3 - neu - und Absatz 7 SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 207 Absatz 4a Satz 2 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 217c Absatz 1 Satz 6 SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 und aa2 - neu - § 274 Absatz 1 Satz 2 und 3 SGB V

8. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 77 Absatz 1a Satz 4 - neu - SGB IV

9. Zu Artikel 2a - neu - § 12 Absatz 3 - neu - SVRV

'Artikel 2a Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung

10. Zu Artikel 2b - neu - § 46 Absatz 6 Satz 2, 3 und 5 SGB XI

'Artikel 2b Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

11. Zu Artikel 3 § 6 Absatz 4 Satz 3 und 4 - neu - BPflV

'Artikel 3 Änderung der Bundespflegesatzverordnung

12. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2 Satz 5 und 6 - neu - BApO

13. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2a Satz 1 BApO

14. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2a Satz 6a und 6b - neu - BApO

15. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2a Satz 8 BApO

16. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2b - neu - BApO

17. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe d § 4 Absatz 3 Satz 2 BApO

18. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BApO In Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a ist in § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 die Angabe § 4 Absatz 2a durch die Angabe § 4 Absatz 2 oder 2a zu ersetzen.

19. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe b - neu - § 11 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 und 5 - neu - BApO

20. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2 Satz 6 und 7 - neu - BÄO

21. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2a Satz 6a und 6b - neu - BÄO

22. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2a Satz 8 BÄO

23. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2b - neu - BÄO

24. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 3 Satz 3 BÄO

25. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb - neu - § 10 Absatz 1 Satz 1 bis 3 - neu -, Satz 4 und 5 BÄO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

26. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 10 Absatz 2 Satz 2 und 3 BÄO

27. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 BÄO

28. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 BÄO

29. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe c - neu - § 10 Absatz 5 Satz 2 BÄO

30. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2 Satz 6 und 7 - neu - ZHG

31. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2a Satz 6a und 6b - neu - ZHG

32. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2a Satz 8 ZHG

33. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2b - neu - ZHG

34. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 3 Satz 3 ZHG

35. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 13 Absatz 2 Satz 2 und 3 ZHG

36. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe b § 13 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 ZHG

37. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe b § 13 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 ZHG

38. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3 Satz 5 und 6 - neu - KrPflG

39. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3a Satz 3 KrPflG

40. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3a Satz 7a und 7b - neu - KrPflG

41. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3a Satz 9 KrPflG

42. Zu Artikel 7 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 7 - neu - KrPflG

43. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Satz 5 und 6 - neu - HebG

44. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2a Satz 3 HebG

45. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2a Satz 7a und 7b - neu - HebG

46. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2a Satz 9 HebG

47. Zu Artikel 8 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 6 - neu - HebG

48. Zu Artikel 10 Nummer 1 § 39 Absatz 2 Satz 1 ÄApprO

49. Zu Artikel 11 Nummer 1 § 59 Absatz 2 Satz 1 ZÄPrO

51. Zu Artikel 14 Absatz 2 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 512/10

... F. in der Erwägung, dass die Kommission fünf Millionen Euro bereitgestellt hat, um den von der Krise betroffenen Menschen medizinische Soforthilfe, humanitäre Hilfe, Hilfsgüter, Schutz und psychologische Unterstützung zukommen zu lassen, sowie in der Erwägung, dass diese Mittel vor dem Hintergrund des dringenden Hilfsappells der Vereinten Nationen nach Bereitstellung eines Betrags von 71 Millionen USD für Soforthilfe gesehen werden sollten,



Drucksache 786/10

... Krisenbedingt unterliegen mehr Arbeitsplätze dem Wettbewerbsdruck und schlechteren Arbeitsbedingungen. In vielen Fällen gehen neue Arten von Arbeit und mehr Arbeitsplatzwechsel nicht mit angemessenen Arbeitsbedingungen einher, so dass psychologischer Stress und psychosoziale Störungen zunahmen. Dies führt zu sozialen und wirtschaftlichen Kosten und kann die Wettbewerbsfähigkeit Europas untergraben: Ein unsicheres und ungesundes Arbeitsumfeld führt dazu, dass mehr Leistungen bei Invalidität in Anspruch genommen werden und sich die Menschen früher aus dem Erwerbsleben zurückziehen.



Drucksache 581/10 (Beschluss)

... Es ist unabdingbar, dass jeder Leistungserbringer über eine hinreichende persönliche Eignung verfügt. Im Falle eines Verlustes derselben muss die Information der betroffenen Stellen sichergestellt sein. Dies gilt insbesondere, wenn sich ein Leistungserbringer eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung seines Berufes ergeben könnte (vgl. § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Bundesärzteordnung (BÄO), § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG), § 2 Absatz 1 Nummer 3 Psychotherapeutengesetz (PsychThG) oder in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung seines Berufes ungeeignet ist (vgl. § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 BÄO, § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 ZHG, § 2 Absatz 1 Nummer 4 PsychThG).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 4 Absatz 4 Satz 3a - neu - und Satz 5 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 8 Absatz 1 Nummer 3 letzter Halbsatz SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 71 Absatz 4 Satz 1 und 3 - neu - SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 5a - neu - § 75 Absatz 6a - neu - SGB V

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 87 Absatz 9 Satz 2 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 87d Absatz 4 Satz 5 SGB V

7. Zur Berücksichtigung der Morbiditätsstruktur

8. Zu Artikel 1 § 106 Absatz 2 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 221b SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 242 Absatz 6 Satz 1a - neu - SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 242b Absatz 6 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - § 275 Absatz 1c Satz 4 - neu - SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 25b - neu - § 279 Absatz 4 Satz 3 und 4 - neu - SGB V

14. Zu Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 24 Absatz 1a Satz 2 - neu - SGB IV

15. Zu Artikel 5a - neu - § 66 Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB X

'Artikel 5a Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

16. Zu Artikel 5b - neu - § 121 SGB XI und Artikel 5c - neu - § 193 Absatz 8 - neu - VVG

Artikel 5b
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

'Artikel 5c Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

17. Zu Artikel 8 Nummer 1, 2 und 4 § 4 Absatz 2 Satz 3, Absatz 2a, § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und Anlage 1, Formblatt B2 laufende Nummer 5 und Fußnote 2 zu laufender Nummer 6 KHEntgG

18. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 10 Absatz 3 Satz 4 KHEntgG , Buchstabe b § 10 Absatz 4 Satz 4 KHEntgG , Artikel 10 Nummer 1 § 6 Absatz 1 Satz 3 BPflV und Nummer 2 § 6 Absatz 2 Satz 1 BPflV

19. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe c § 10 Absatz 13 Satz 2 KHEntgG

20. Zu Artikel 15 Absatz 6 Inkrafttreten

21. Zur Umsatzsteuerpflicht von Arbeitsgemeinschaften der Sozialversicherungsträger und deren Schulungseinrichtungen


 
 
 


Drucksache 661/1/10

... (2) Kommt der erwerbsfähige Hilfebedürftige trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen einer Aufforderung des zuständigen Trägers, sich bei ihm zu melden oder bei einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, nicht nach und weist er keinen wichtigen Grund für sein Verhalten nach, wird das Arbeitslosengeld II unter Wegfall des Zuschlages nach § 24 in einer ersten Stufe um 10 vom Hundert der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 maßgebenden Regelleistung gemindert."



Drucksache 424/10

... 17. betont, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass Lebendspender anhand ihrer Gesundheit und Anamneseerhebung, einschließlich, falls dies für notwendig erachtet wird, einer psychologischen Beurteilung, durch qualifiziertes oder geschultes und kompetentes Personal, ausgewählt werden;



Drucksache 511/10

... 26. begrüßt die in den vergangenen Jahren vorgenommenen Reformen der Rechtsvorschriften über den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt und Menschenhandel; räumt jedoch ein, dass diese Reformen nicht ausreichen und dass weitere Maßnahmen ergriffen werden sollten; ist weiterhin zutiefst besorgt über die zahlreichen Fälle häuslicher Gewalt und den verbreiteten Handel mit Frauen und Kindern zu Zwecken der sexuellen Ausbeutung und Zwangsarbeit; ist besorgt darüber, dass zwar in zunehmendem Maße Zwischenfälle in diesem Bereich gemeldet werden, dass diesen Meldungen jedoch nicht immer entsprechende polizeiliche Ermittlungen oder von den Gerichten ausgestellte Schutzanweisungen folgen; fordert die vollständige Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz von Frauen und Kindern vor sämtlichen Formen von Gewalt sowie die Annahme und Umsetzung eines umfassenden Systems für ihren Schutz und ihre Rehabilitierung, einschließlich einer obligatorischen und wirksamen Registrierung aller Kinder und Neugeborenen, der umfassenden Gewährung kostenloser rechtlicher, sozialer und psychologischer Hilfe für die Opfer, Kampagnen zur Sensibilisierung der Gesellschaft, angemessener Schulung der Strafverfolgungsbehörden und Schaffung eines Netzes von Schutzeinrichtungen (die in ausreichender Zahl und Qualität vorhanden und in der Lage sein müssen, den verschiedenen Bedürfnissen der Opfer von häuslicher Gewalt und Menschenhandel gerecht zu werden); fordert die Kommission auf, die zuständigen albanischen Stellen diesbezüglich stärker zu unterstützen;



Drucksache 734/09

... Zwar können das Einbringen von bzw. der Handel mit Betäubungsmitteln im Vollzug mit Blick auf Artikel 3 Absatz 5 Satz 1 Buchstabe g des am 28.02.1994 in Deutschland in Kraft getretenen Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen – VN-Suchtstoffübereinkommen 1988 – (BGBl. 1993 II S. 1136) auch derzeit bereits als unbenannte schwere Fälle im Sinne von § 29 Absatz 3 Satz 1



Drucksache 918/09

... 14. fordert die staatlichen Stellen auf, unverzüglich und ohne Auflagen alle Menschenrechtsverteidiger, politischen Gefangenen und Gefangenen aus Gewissensgründen freizulassen, da ihre Inhaftierung eine Verletzung der Menschenrechte darstellt; verlangt darüber hinaus von den staatlichen Stellen, ihr physisches und psychologisches Wohlergehen unter allen Umständen zu gewährleisten und denjenigen, die sie benötigen, Zugang zu guter unabhängiger und professioneller medizinischer Versorgung zu bieten;



Drucksache 673/09

... " wurden im 7. Forschungsrahmenprogramm die gemeinschaftlichen Forschungsanstrengungen in den Bereichen Hirnforschung und Gesundheitsforschung verstärkt. Dabei werden folgende Fragen behandelt: Verständnis der Krankheitsmechanismen, psychische Gesundheit der Patienten, Präventionsstrategien für ein gesundes Altern und gerechter Zugang zur gesundheitlichen Versorgung. Angesichts der großen Herausforderungen, vor die die Alzheimer-Krankheit und andere Demenzerkrankungen das Gesundheitswesen stellen, können vielversprechende Forschungsbereiche unterstützt werden, insbesondere durch die Förderung einer verstärkten Koordinierung zwischen Grundlagenforschung und klinischer Forschung. Beispiele für möglicherweise interessante Bereiche sind die Erforschung der Pathophysiologie der Erkrankung, einschließlich epidemiologischer und klinischer Versuche, Forschung in der Gesundheitsökonomie sowie den Sozial- und Geisteswissenschaften, um dazu beizutragen, die psychologischen und sozialen Aspekte der Erkrankung zu verstehen, sowie die Forschung zu sozialen Pflegemodellen, einschließlich des Austauschs vorbildlicher Verfahren bei der Ausbildung der Pflegekräfte. Darin kommt der breite Konsens zum Ausdruck, dem zufolge sich die Patientenversorgung nicht auf Arzneimittelbehandlung beschränken, sondern auch nicht pharmakologische Ansätze umfassen sollte.



Drucksache 447/09

... Das Informationsmaterial enthält den Hinweis auf den Rechtsanspruch auf psychosoziale Beratung nach § 2 und auf Kontaktadressen von Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen sowie Behindertenverbände und Verbände von Eltern behinderter Kinder. Die Ärztin oder der Arzt händigt der Schwangeren das Informationsmaterial im Rahmen seiner Beratung nach § 2a Absatz 1 aus."



Drucksache 298/09

... – Unterstützungsmaßnahmen, einschließlich des Zugangs zu notwendigen medizinischen Behandlungen, zu Beratung oder psychologischer Hilfe;



Drucksache 107/09

... 26. unterstreicht, dass Maßnahmen zur Förderung der Familienzusammenführung und Wiedereingliederung von Kindern, die durch bewaffnete Konflikte betroffen sind, ergriffen werden müssen und dass der Zugang zu Bildungsprogrammen, Berufsausbildung und psychologischer Unterstützung gewährleistet werden muss, wobei die besonderen Bedürfnisse von Mädchen zu berücksichtigen sind;



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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.