[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

631 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Prozentsatzes"


⇒ Schnellwahl ⇒

0087/1/20
0196/20
0051/1/20
0066/1/20
0196/1/20
0265/20B
0002/20
0082/20
0370/20
0265/1/20
0312/19
0101/19B
0410/19
0558/19
0485/19
0584/19B
0473/1/19
0473/19B
0449/19B
0003/19
0596/19
0101/1/19
0420/19
0203/19
0556/19
0584/19
0411/19
0618/19
0115/19
0158/18
0381/18
0431/18B
0431/1/18
0127/18
0274/18
0300/18
0632/18
0373/1/18
0075/18
0141/18
0336/18
0228/1/18
0471/18B
0227/1/18
0228/18B
0103/18
0619/17B
0595/17
0348/17
0448/17
0456/17
0657/17
0726/17
0119/16B
0010/16
0209/16
0378/16
0280/16
0119/1/16
0010/1/16
0010/16B
0585/16
0797/1/16
0310/16B
0572/16
0435/16
0199/16
0555/16
0343/16
0729/16
0020/16B
0333/15B
0553/15
0301/15
0427/15
0022/15
0488/15
0500/15
0435/15B
0058/15
0046/15
0387/15
0071/15
0431/14
0265/14
0507/14
0580/14
0135/14
0406/14
0166/1/14
0270/14
0154/14
0549/14
0423/14B
0487/14
0166/14B
0207/13
0459/13
0113/13
0297/13
0294/13B
0411/13
0294/13
0493/13
0380/13
0141/13
0294/1/13
0697/13
0149/13
0072/13
0673/13B
0010/13
0733/13
0050/13X
0264/13
0092/12
0001/12
0453/12
0390/12
0277/12
0356/12
0113/12
0676/12
0550/12
0727/12
0306/12
0330/12
0687/12
0598/12
0720/12
0688/12
0016/12
0758/12
0464/1/12
0563/12
0573/12
0064/12
0464/12B
0217/12B
0159/12
0465/12
0467/12
0310/12
0217/12
0488/12
0820/12
0371/12
0624/12
0555/12
0746/12
0681/12
0562/12
0629/11B
0629/1/11
0407/11
0781/11
0876/11
0189/11
0873/11
0366/11
0844/11
0028/11
0772/11
0310/11
0639/11
0067/11
0088/11
0142/11
0232/11
0829/11
0181/11
0580/11
0723/11
0630/11
0733/11
0401/11
0635/11
0031/11
0397/11
0037/11
0225/11
0176/11
0105/11
0804/11
0305/11
0563/11
0379/11
0140/11
0661/10
0507/10
0680/10
0367/3/10
0323/10
0306/10
0432/10
0659/10
0874/10
0667/10
0187/10
0139/10
0227/10
0284/10
0312/10
0662/10
0839/10
0153/10
0132/10
0418/10
0602/10
0698/10
0139/10B
0830/10
0231/10
0854/10
0169/10
0850/10
0155/10
0156/10
0270/10
0436/10
0264/10
0677/10
0391/10
0018/10
0786/10
0117/10
0518/10
0714/10
0747/10
0780/10
0475/09
0380/09
0442/09
0070/09
0228/09
0168/09B
0120/09
0877/09
0809/09
0567/09
0634/09
0801/09
0168/09
0003/09
0395/09
0909/09
0168/1/09
0167/09
0758/09
0752/09
0138/09
0031/09
0825/09
0324/09
0060/09
0446/09
0023/09
0227/09
0763/08
0343/1/08
0650/08
0525/08
0761/08
0838/08
0876/2/08
0876/08B
0340/08
0173/08
0315/08B
0536/08
0545/2/08
0474/08
0632/08
0951/08
0777/08
0004/08
0113/08
0788/08
0010/08A
0625/08
0239/08
0505/08
0982/08
0718/08
0999/08
0367/08
0716/08
0037/08
0859/08
0244/08
0486/08
0111/08
0963/08
0681/08
0968/08
0315/08
0111/3/08
0030/08
0465/08
0102/08
0653/08
0959/08
0993/08
0180/08
0589/08
0571/08
0745/08
0749/08
0160/08
0105/08
0103/08
0438/08
0778/08
0418/08
0745/1/08
0696/08
0879/08
0010/08
0343/08B
0745/08B
0284/1/08
0510/07B
0787/07
0082/07
0544/07B
0947/07
0297/07
0309/07
0475/07
0417/1/07
0208/07
0488/07
0279/07
0220/07B
0220/1/07
0504/07
0191/07
0263/07
0350/07B
0417/07B
0542/07
0244/07
0567/1/07
0783/07
0072/07
0471/07
0510/1/07
0888/07
0384/07
0150/07B
0150/07
0333/07
0282/2/07
0720/07C
0282/07
0748/07
0720/07A
0723/07
0444/07
0081/07
0555/07
0312/07
0568/07
0423/07
0350/07
0567/07B
0443/1/07
0591/07
0416/06
0154/06
0656/06
0121/06
0779/06
0698/06
0802/06
0936/06
0863/06
0778/06
0172/06
0145/06
0330/06B
0354/06
0350/06
0868/06
0549/06
0179/06
0588/06
0138/06
0250/06
0257/06B
0009/1/06
0686/06
0131/06
0009/06
0257/06
0009/06B
0253/06
0909/06
0494/06
0330/1/06
0426/06
0413/06
0257/1/06
0184/06
0363/06
0398/06
0635/06
0589/06
0527/06
0830/05B
0852/05
0466/05
0849/05
0829/1/05
0829/05
0006/05
0184/05
0285/05
0397/05
0897/05
0334/05
0830/1/05
0246/05
0591/1/05
0523/05
0490/05
0555/05
0245/05
0901/05
0245/05B
0287/05
0246/1/05
0615/05
0316/05
0820/05
0492/05
0326/1/05
0591/05B
0569/05
0042/05
0914/05
0674/05
0614/05
0830/05
0913/05
0656/1/05
0301/05
0829/05B
0246/05B
0330/05
0648/2/05
0245/1/05
0571/04B
0610/04
0438/04
0636/04
0571/04
0105/04
0140/04
Drucksache 82/20

... Eine Reduzierung des Umfangs der Freifahrtberechtigung wird von den Ländern klar abgelehnt. Ein Erstattungsverfahren wie vom VDV vorgeschlagen wird von den Ländern als nicht zielführend angesehen. Sowohl für die anspruchsberechtigten Personen als auch für die Erstattungsbehörden wäre ein solches Verfahren zu kostenaufwendig. Darüber hinaus bestehen von Seiten der Länder Zweifel, inwieweit der Vorschlag in das im Übrigen bestehende Erstattungssystem anhand eines Prozentsatzes eingebunden werden könnte. Mögliche Alternativen zur Vorzeigepflicht des Schwerbehindertenausweises bei der Inanspruchnahme der unentgeltlichen Beförderung dürfen aus Sicht der Länder für den anspruchsberechtigten Personenkreis zu keiner Verschlechterung führen, aber auch keinen relevanten finanziellen oder administrativen Mehraufwand für die Erstattungsbehörden begründen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 82/20




Anlage
Stellungnahme der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates Es ist normal, verschieden zu sein vom 23. November 2018 (BR-Drs. 495/18 Beschluss)

Zu Punkt 1 des Entschließungsantrages:

Zu Punkt 2 des Entschließungsantrages:

Zu den Punkten 3 und 4 des Entschließungsantrages:


 
 
 


Drucksache 370/20

... "(2) Bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die nach dem 31. Dezember 2019 und vor dem 1. Januar 2022 angeschafft oder hergestellt worden sind, kann der Steuerpflichtige statt der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen bemessen. Die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen kann nach einem unveränderlichen Prozentsatz vom jeweiligen Buchwert (Restwert) vorgenommen werden; der dabei anzuwendende Prozentsatz darf höchstens das Zweieinhalbfache des bei der Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen in Betracht kommenden Prozentsatzes betragen und 25 Prozent nicht übersteigen. Absatz 1 Satz 4 und § 7a Absatz 8 gelten entsprechend. Bei Wirtschaftsgütern, bei denen die Absetzung für Abnutzung in fallenden Jahresbeträgen bemessen wird, sind Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung nicht zulässig."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 370/20




Zweites Gesetz

2 Inhaltsübersicht

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

XIV. Sondervorschriften zur Bewältigung der Corona-Pandemie

§ 110
Anpassung von Vorauszahlungen für den Veranlagungszeitraum 2019

§ 111
Vorläufiger Verlustrücktrag für 2020

Artikel 2
Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 3
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Tabaksteuergesetzes

Artikel 5
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 6
Änderung der Abgabenordnung

§ 375a
Verhältnis zur strafrechtlichen Einziehung

Artikel 7
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

§ 34
Verhältnis zur strafrechtlichen Einziehung

Artikel 8
Änderung des Forschungszulagengesetzes

Artikel 9
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 10
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Gesetzes zur Nichtanrechnung des Kinderbonus

Artikel 12
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 101/19 (Beschluss)

... Die Aufwandspauschale wurde - nach der Begründung des Gesetzentwurfs - "aufgrund der Feststellungen aus dem Jahr 2004 mit durchschnittlich 8,5 Prozent des ermittelten Stundensatzes angesetzt" (vergleiche BR-Drucksache 101/19, Seite 14). Bei Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspflegern beträgt der Stundensatz in der Vergütungsstufe 3 nach dem Gesetzentwurf 39,00 Euro. Unter Zugrundelegung eines Prozentsatzes von 8,5 Prozent bei einem Stundensatz in Höhe von 39,00 Euro ergibt sich insoweit lediglich eine Aufwandspauschale in Höhe von 3,32 Euro. Die pauschale Aufwandsentschädigung in § 277 Absatz 3 Satz 2 FamFG-E müsste daher - aufgerundet - bei 3,50 Euro statt wie vorgesehen bei 4,00 Euro liegen. Die schlichte Übernahme des Wertes der Betreuervergütung verkennt den prozentualen Bezug von Stundensatz und Aufwandsentschädigung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 101/19 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 2 § 277 Absatz 3 Satz 2 FamFG

3. Zu Artikel 3 Evaluierung

Artikel 3
Evaluierung

4. Zu Artikel 4 Inkrafttreten

5. Zur Begründung allgemein


 
 
 


Drucksache 410/19

... Der Gesetzentwurf sieht vor, die Umschichtung in der Höhe von 6 Prozent für das Jahr 2020 als zusätzliche, im Haushaltsjahr 2021 aus dem ELER finanzierte Förderung fortzuschreiben. Die leichte Erhöhung des Prozentsatzes erscheint angezeigt, um dadurch verstärkt Neuverpflichtungen zu ermöglichen. Diese Kürzung und Umschichtung der Direktzahlungsmittel für das Antragsjahr 2020 wird haushaltsmäßig erst im EU-Haushaltsjahr 2021, also im ersten Jahr des kommenden mehrjährigen Finanzrahmens (MFR 2021 t 2027) wirksam und die entsprechenden Mittel stehen erst dann für die Finanzierung von ELER-Maßnahmen zur Verfügung. Das umgeschichtete Mittelvolumen im Jahr 2020 beläuft sich auf rund 301 Mio. Euro. Dies erscheint sachgerecht, da zur Durchfinanzierung der laufenden Programme der zweiten Säule wie auch zur kontinuierlichen Fortsetzung durch Neuverpflichtungen eine Fortführung der Umschichtung im Antragsjahr 2020 angezeigt erscheint. Die Erhöhung der Umschichtung auf 6 Prozent ermöglicht den Ländern über die Durchfinanzierung laufender Programme hinaus auch die Durchführung weiterer flächenbezogener Maßnahmen der Agrarumweltförderung und der Förderung des Öko-Landbaus.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 410/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes

§ 16a
Bagatellregelung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

4 Länder

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 485/19

... VI das auf volle Euro gerundete vorläufige Durchschnittsentgelt für 2020 bestimmt. Hierfür wird das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2018 um das Doppelte des Prozentsatzes verändert, um den sich das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2018 gegenüber dem Durchschnittsentgelt für das Jahr 2017 verändert hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 485/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Durchschnittsentgelte in der Rentenversicherung

§ 2
Bezugsgrößen in der Sozialversicherung

§ 3
Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung

§ 4
Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der Krankenversicherung

§ 5
Wert zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets

§ 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen; Gleichstellungspolitische Relevanz

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu § 6


 
 
 


Drucksache 449/19 (Beschluss)

... Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsatzes sowie zur Ergänzung der Anlage zu § 28 des



Drucksache 596/19

... geändert, um die für die Kalenderjahre 2015-2019 vorgesehene Flexibilität zwischen den Säulen um das Kalenderjahr 2020/Haushaltsjahr 2021 zu verlängern. Mit dieser Verordnung wurden die Beträge, die vom Finanzrahmen für die ländliche Entwicklung auf den Finanzrahmen für Direktzahlungen übertragen werden können, als Prozentsatz des Betrags für die Förderung festgesetzt, die gemäß den Rechtsvorschriften der Union, die nach Annahme der einschlägigen Verordnung durch den Rat gemäß Artikel 312 Absatz 2 AEUV verabschiedet wurden, im Haushaltsjahr 2021 aus dem ELER finanziert wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 596/19




Vorschlag

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex\-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

- Änderung der Grundlage für die Mitteilung der Übertragung von der ländlichen Entwicklung auf Direktzahlungen

- Möglichkeit der Überprüfung der Beschlüsse zur fakultativen gekoppelten Stützung

Artikel 1
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013

Artikel 2
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013

Artikel 3

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 101/1/19

... Die Aufwandspauschale wurde - nach der Begründung des Gesetzentwurfs - "aufgrund der Feststellungen aus dem Jahr 2004 mit durchschnittlich 8,5 Prozent des ermittelten Stundensatzes angesetzt" (vergleiche BR-Drucksache 101/19, Seite 14). Bei Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspflegern beträgt der Stundensatz in der Vergütungsstufe 3 nach dem Gesetzentwurf 39,00 Euro. Unter Zugrundelegung eines Prozentsatzes von 8,5 Prozent bei einem Stundensatz in Höhe von 39,00 Euro ergibt sich insoweit lediglich eine Aufwandspauschale in Höhe von 3,32 Euro. Die pauschale Aufwandsentschädigung in § 277 Absatz 3 Satz 2 FamFG-E müsste daher - aufgerundet - bei 3,50 Euro statt wie vorgesehen bei 4,00 Euro liegen. Die schlichte Übernahme des Wertes der Be-treuervergütung verkennt den prozentualen Bezug von Stundensatz und Aufwandsentschädigung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 101/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 4 Absatz 3 VBVG

3. Zu Artikel 1 Nummer 8, Anhang Anlage zu § 4 Absatz 1 VBVG

4. Zu Artikel 2 § 277 Absatz 3 Satz 2 FamFG

5. Zu Artikel 3 Evaluierung

Artikel 3
Evaluierung

6. Zu Artikel 4 Inkrafttreten

7. Zur Begründung allgemein


 
 
 


Drucksache 618/19

... "Bis zum 1. August 2020 können die Mitgliedstaaten beschließen, bis zu 15 % ihrer für das Kalenderjahr 2021 festgesetzten jährlichen nationalen Obergrenzen gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung als zusätzliche, im Haushaltsjahr 2022 aus dem ELER finanzierte Förderung bereitzustellen. Der entsprechende Betrag steht infolgedessen nicht mehr für die Gewährung von Direktzahlungen zur Verfügung. Dieser Beschluss wird der Kommission unter Angabe des gewählten Prozentsatzes bis zum 1. August 2020 mitgeteilt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 618/19




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

a Verlängerung der Anwendbarkeit der bestehenden Verordnungen

b Übergang zum nächsten GAP-Zeitraum

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Verordnung

Verordnung

Verordnung

Verordnung

Verordnung

Verordnung

Verordnung

Vorschlag

Titel I
Übergangsbestimmungen

Kapitel I
Fortgesetzte Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 für das Programmjahr 2021 und Verlängerung bestimmter Zeiträume gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und (EU) Nr. 1310/2013

Artikel 1
Verlängerung der Laufzeit von aus dem ELER geförderten Programmen

Artikel 2
Fortgesetzte Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 auf Programme

Artikel 3
Förderfähigkeit bestimmter Ausgabenarten im Jahr 2021

Kapitel II
Anwendung der Artikel 25 bis 28 der Verordnung (EU) [neue Dachverordnung] auf das Programmjahr 2021

Artikel 4
Von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung

Kapitel III
Zahlungsansprüche für Direktzahlungen an Landwirte

Artikel 5
Endgültige Zahlungsansprüche

Kapitel IV
Übergangsbestimmungen betreffend die Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013 , (EU) Nr. 1306/2013 und (EU) Nr. 1308/2013 und die Umsetzung der GAP-Strategiepläne

Abschnitt 1
Entwicklung des ländlichen RAUMS

Artikel 6
Förderfähigkeit bestimmter Ausgabenarten während des Zeitraums des GAP-Strategieplans

Abschnitt 2
BEIHILFEREGELUNGEN GEMÄß den Artikeln 29 BIS 60 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013

Artikel 7
Fortgesetzte Anwendung der Beihilferegelungen gemäß den Artikeln 29 bis 60 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013

Titel II
Änderungen

Artikel 8
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013

Artikel 9
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013

Artikel 33
Mittelbindungen

Artikel 10
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013

Artikel 15a
Mitteilungen für das Kalenderjahr 2021

Artikel 29
Mitteilungen zum Wert von Zahlungsansprüchen und zur Annäherung

Artikel 11
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013

Artikel 12
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 228/2013

Artikel 13
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 229/2013

Titel III
Schlussbestimmungen

Artikel 14
Inkrafttreten und Geltungsbeginn

ANHÄNGE des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Übergangsvorschriften für die Unterstützung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ELER und dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft EGFL im Jahr 2021, zur Änderung der Verordnungen EU Nr. 228/2013, EU Nr. 229/2013 und EU Nr. 1308/2013 hinsichtlich der Mittel und ihrer Aufteilung im Jahr 2021 und zur Änderung der Verordnungen EU Nr. 1305/2013 , EU Nr. 1306/2013 und EU Nr. 1307/2013 in Bezug auf ihre Mittel und ihre Anwendbarkeit im Jahr 2021

Anhang I

Anhang II

Anhang III
Anhang VI HAUSHALTSOBERGRENZEN für STÜTZUNGSPROGRAMME GEMÄẞ Artikel 44 Absatz 1


 
 
 


Drucksache 632/18

... "Bis zum 31. Dezember 2019 können die Mitgliedstaaten beschließen, bis zu 15 % ihrer für das Kalenderjahr 2020 festgesetzten jährlichen nationalen Obergrenzen gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung als zusätzliche, im Haushaltsjahr 2021 aus dem ELER finanzierte Förderung bereitzustellen. Der entsprechende Betrag steht infolgedessen nicht mehr für die Gewährung von Direktzahlungen zur Verfügung. Dieser Beschluss wird der Kommission unter Angabe des gewählten Prozentsatzes bis zum 31. Dezember 2019 mitgeteilt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 632/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

- Entwicklung des ländlichen Raums

- Flexibilität zwischen den Säulen im Jahr 2020 und Übertragung des Aufkommens der Kürzung der Direktzahlungen auf die Entwicklung des ländlichen Raums

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013

Artikel 2
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013

Artikel 3
Inkrafttreten und Geltungsbeginn


 
 
 


Drucksache 228/1/18

... 42. Der Bundesrat betont die Notwendigkeit, den Folgen des Klimawandels entgegenzuwirken und in Einklang mit den Zusagen der Union das Pariser Übereinkommen und die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung umzusetzen. Hierzu ist die Verwendung eines ambitioniert festgelegten verbindlichen Mindestprozentsatzes der EU-Ausgaben zur Verwirklichung der Klimaziele ein wichtiger und notwendiger Beitrag.



Drucksache 471/18 (Beschluss)

... Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsatzes sowie zur Ergänzung der Anlage zu § 28 des



Drucksache 228/18 (Beschluss)

... 32. Der Bundesrat betont die Notwendigkeit, den Folgen des Klimawandels entgegenzuwirken und in Einklang mit den Zusagen der Union das Pariser Übereinkommen und die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung umzusetzen. Hierzu ist die Verwendung eines ambitioniert festgelegten verbindlichen Mindestprozentsatzes der EU-Ausgaben zur Verwirklichung der Klimaziele ein wichtiger und notwendiger Beitrag.



Drucksache 619/17 (Beschluss)

... Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsatzes sowie zur Ergänzung der Anlage zu § 28 des



Drucksache 657/17

... VI das auf volle Euro gerundete vorläufige Durchschnittsentgelt für 2018 bestimmt. Hierfür wird das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2016 um das Doppelte des Prozentsatzes verändert, um den sich das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2016 gegenüber dem Durchschnittsentgelt für das Jahr 2015 verändert hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 657/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung

§ 2
Bezugsgröße in der Sozialversicherung

§ 3
Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung

§ 4
Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung

§ 5
Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets

§ 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

5. Weitere Kosten

6. Weitere Verordnungsfolgen; Gleichstellungspolitische Relevanz

VI. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

1. Allgemeine Rentenversicherung

Zu Nummer 2

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 5

Zu § 6


 
 
 


Drucksache 726/17

... g/km entsprechen und dessen Luftschadstoffemissionen im praktischen Fahrbetrieb unterhalb des in Tabelle 2 des Anhangs angegebenen Prozentsatzes der anwendbaren Emissionsgrenzwerte liegen, oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 726/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Evaluierung der geltenden Rechtsvorschriften

- Folgenabschätzung

4 Politikoptionen

Option 1: Aufhebung der Richtlinie

Option 2: Einführung einer Definition des Ausdrucks saubere Fahrzeuge und Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Aufstellung nationaler Strategiepläne oder zur Anwendung der Methode der Monetisierung

Option 3: Einführung einer Definition des Ausdrucks sauberes Fahrzeug auf der Grundlage von Schwellenwerten für die Emissionen und Festlegung von Mindestzielen für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf leichte Nutzfahrzeuge bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs.

Option 4: Einführung einer Definition auf der Grundlage alternativer Kraftstoffe und Festlegung entsprechender Mindestziele für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf alle Fahrzeuge, bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs.

Option 5: Annahme einer Verordnung, mit der allein die Methodik der Monetisierung bei der öffentlichen Auftragsvergabe für Fahrzeuge zugrunde gelegt wird, bei gleichzeitiger Ausweitung des Anwendungsbereichs

Option 6: Einführung einer Definition des Ausdrucks sauberes Fahrzeug anhand von Schwellenwerten für die Emissionen und eines Mindestziels für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf leichte Nutzfahrzeuge sowie Einführung einer Definition auf der Grundlage alternativer Kraftstoffe und von Mindestzielen für die öffentliche Auftragsvergabe in Bezug auf schwere Nutzfahrzeuge.

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
Definitionen

Artikel 4a
Befugnisübertragung

Artikel 5
Mindestziele für die öffentliche Auftragsvergabe

Artikel 8a
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge

Anhang Informationen
für die Verwirklichung der Mindestziele für die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge zur Förderung der emissionsarmen Mobilität in den Mitgliedstaaten

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 10/16

... (6) Die Anerkennung eines höheren Prozentsatzes als des sich aus dem ursprünglichen Sammelantrag ergebenden Prozentsatzes der Flächennutzung im Umweltinteresse im Sinne des Artikels 46 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der InVeKoS-Verordnung

§ 11a
Änderung bei Flächennutzungen im Umweltinteresse

§ 13a
Angaben bei Niederwald mit Kurzumtrieb

Artikel 2
Änderung des InVeKoS-Daten-Gesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

4 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Weitere Verordnungsfolgen

Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3536: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und des InVeKoS-Daten-Gesetzes

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1. Inhalt des Regelungsvorhabens

2.2. Ausführungen zum Erfüllungsaufwand Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

5 Verwaltung

2.3. Evaluation

2.4. Abschließende Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 10/1/16

... In Artikel 1 Nummer 6 sind in § 11a Absatz 6 die Wörter "eines höheren Prozentsatzes als des sich aus dem ursprünglichen Sammelantrag ergebenden Prozentsatzes der Flächennutzung" durch die Wörter "einer größeren gewichteten Fläche als die sich aus dem ursprünglichen Sammelantrag ergebende gewichtete Fläche für eine Nutzung" zu ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 10/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 7 Absatz 3 Satz 1 InVeKoSV

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 7 Absatz 3 Satz 2 InVeKoSV

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 7 Absatz 3 Satz 4 InVeKoSV

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 8 Absatz 1 Nummer 2 InVeKoSV

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 8 Absatz 1 Nummer 3 InVeKoSV

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 9 Absatz 1, Absatz 1a - neu -, Absatz 6 Satz 2 - neu -, Absatz 7, Absatz 8 - neu -, Absatz 9 - neu - InVeKoSV

Zu Absatz 7

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 11a Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 InVeKoSV

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 11a Absatz 6 InVeKoSV

9. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b § 35 Absatz 2 InVeKoSV


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.