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22 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Prostitutionsgesetz"


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Drucksache 375/17

... So waren in der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit zum Stichtag am 30. September 2014 in Deutschland (Arbeitsort) lediglich 61 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte unter der Berufsgattung "Berufe für personenbezogene Dienstleistungen - fachlich ausgerichtete Tätigkeiten", die der Prostitution zugeordnet sind, gemeldet. Da die Mehrzahl der Prostituierten ihre Tätigkeit nicht als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausübt, ist diese Zahl kaum aussagekräftig. Laut der Untersuchung "Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes" aus dem Jahr 2007 sind etwa drei Viertel der Prostituierten selbständig tätig. Zudem sind Prostituierte bei der Sozialversicherung oftmals nicht unter der Berufsbezeichnung "Prostituierte" gemeldet, um ihre Tätigkeit anonym zu halten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 375/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Umfang der Erhebungen

§ 2
Erhebungsmerkmale für die Statistik über die Prostitutionstätigkeit

§ 3
Erhebungsmerkmale für die Statistik über das Prostitutionsgewerbe

§ 4
Erhebungsmerkmale für die Statistik über Prostitutionsfahrzeuge

§ 5
Erhebungsmerkmale für die Statistik über Prostitutionsveranstaltungen

§ 6
Hilfsmerkmale

§ 7
Periodizität, Berichtszeitpunkt, Berichtszeitraum

§ 8
Auskunftspflicht

§ 9
Übermittlung, Löschung

§ 10
Regelung für das Jahr 2017

§ 11
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsermächtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

Vorgabe 1: Versendung der Daten an die statistischen Landesämter

Vorgabe 2: Aufbereitung und Versendung der Daten durch die statistischen Landesämter

Vorgabe 3: Erstellen der Bundesstatistik durch das Statistische Bundesamt

Vorgabe 4: Stichtagserhebungen im Berichtsjahr 2017

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4154, BMFSFJ: Entwurf einer Verordnung über die Führung einer Bundesstatistik nach dem Prostituiertenschutzgesetz - ProstStatV

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen Bund

Länder und Kommunen

II.2. Evaluierung

III. Votum


 
 
 


Drucksache 156/1/16

... Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die im Gesetzentwurf vorgesehene Regulierung des Prostitutionsgewerbes als wichtigen und notwendigen Schritt zur Verbesserung der Situation von Menschen, die in der Prostitution tätig sind. Die Einführung einer Erlaubnispflicht, die sich auf Betreiberzuverlässigkeit, Betriebskonzepte und Arbeitsbedingungen bezieht, ist eine notwendige Ergänzung des Prostitutionsgesetzes aus dem Jahr 2002. Sie entspricht auch den Forderungen des Bundesrates, die dieser bereits mit Beschluss vom 11. April 2014 formuliert hat (vgl. BR-Drucksache 71/14(B)).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 156/1/16




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 ProstSchG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 ProstSchG

4. Zu Artikel 1 §§ 3 bis 11 ProstSchG

5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1

6. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1

7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4 und Ziffer 6

Zu Artikel 1

8. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2, § 5 Absatz 3 ProstSchG

9. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 ProstSchG

10. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 ProstSchG

11. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Nummer 4, Nummer 5 ProstSchG

12. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4 und Ziffer 5

Zu Artikel 1

13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1

14. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4

Zu Artikel 1

15. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1, Absatz 1

16. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Nummer 7 und Absatz 3 und § 37 Absatz 5 ProstSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

17. Zu Artikel 1 §§ 29, 31 ProstSchG

18. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 und 2 ProstSchG

19. Zu Artikel 7 Absatz 2 Inkrafttreten

20. Zum Gesetzentwurf allgemein Zum Erfüllungsaufwand der Verwaltung und für die Länder und Kommunen

21. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 457/1/16

... a) Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die im Gesetz enthaltene Regulierung des Prostitutionsgewerbes als wichtigen und notwendigen Schritt zur Verbesserung der Situation von Menschen, die in der Prostitution tätig sind. Die Einführung einer Erlaubnispflicht, die sich auf Betreiberzuverlässigkeit, Betriebskonzepte und Mindestanforderungen an gesundheitliche, hygienische und räumliche Arbeitsbedingungen bezieht, ist eine notwendige Ergänzung des Prostitutionsgesetzes von 2002. Sie entspricht auch den Forderungen des Bundesrates, die dieser bereits mit Beschluss vom 11. April 2014 formuliert hat (vgl. BR-Drucksache 71/14(B)).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 457/1/16




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 71/14

... Daher wird besonders die Vereinbarung im Koalitionsvertrag auf Bundesebene, nach der insbesondere Frauen vor Gewalt und Ausbeutung besser geschützt und die Täter konsequenter bestraft werden, durch den Bundesrat ausdrücklich begrüßt. Auch die vereinbarte Überarbeitung des Prostitutionsgesetzes im Hinblick auf die Regulierung der Prostitution sowie die gesetzliche Verbesserung der ordnungsbehördlichen Kontrollmöglichkeiten wird unterstützt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 71/14




Entschließung

I. Der Bundesrat stellt fest:

II. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung,

III. Der Bundesrat bittet darüber hinaus die Bundesregierung,

1. Ausbau niedrigschwelliger psychosozialer Beratungsangebote und gezielter Ausstiegsprogramme für Prostituierte

2. Verbesserung der aufenthaltsrechtlichen Regelungen für Betroffene von Frauenhandel und Zwangsprostitution

3. Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten und ergänzende Melde- und Anzeigepflichten

4. Bundeseinheitliche Zugangs- und Kontrollrechte für Prostitutionsstätten

5. Regelmäßige gesundheitliche Beratung für Prostituierte und Verbesserung des Zugangs zu psychosozialen Beratungsangeboten

6. Schutz Heranwachsender in der Prostitution

7. Freierbestrafung bei Inanspruchnahme illegaler und entwürdigender Prostitutionsformen


 
 
 


Drucksache 71/14 (Beschluss)

... 1. Mit dem Prostitutionsgesetz, das am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist, wurde ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung der rechtlichen und sozialen Lage von Prostituierten unternommen. Der Bundesrat begrüßt die im Koalitionsvertrag festgehaltene Absicht der Bundesregierung, das Prostitutionsgesetz im Hinblick auf die Regulierung der Prostitution umfassend zu überarbeiten und die ordnungsbehördlichen Kontrollmöglichkeiten zu verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 71/14 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates - Maßnahmen zur Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten

I. Der Bundesrat stellt fest:

II. Der Bundesrat spricht sich für eine Fortentwicklung des Prostitutionsgesetzes aus,


 
 
 


Drucksache 641/13 (Beschluss)

... Das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz) hat einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, die Ausbeutung von Prostituierten zu bekämpfen, indem es das Thema aus einem gesellschaftlichen Graubereich geholt hat. Die weitere Regelungsbedürftigkeit der Prostitution ist gleichwohl spätestens seit der Evaluation des Prostitutionsgesetzes deutlich geworden. Neue, auf maximalen Profit ausgerichtete Betriebskonzepte sowie die Öffnung der EU nach Südosteuropa haben die Situation in der Prostitution zusätzlich verschärft.



Drucksache 641/1/13

... 16. Das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz) hat einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, die Ausbeutung von Prostituierten zu bekämpfen, indem es das Thema aus einem gesellschaftlichen Graubereich geholt hat. Die weitere Regelungsbedürftigkeit der Prostitution ist gleichwohl spätestens seit der Evaluation des Prostitutionsgesetzes deutlich geworden. Neue, auf maximalen Profit ausgerichtete Betriebskonzepte sowie die Öffnung der EU nach Südosteuropa haben die Situation in der Prostitution zusätzlich verschärft.



Drucksache 314/10 (Beschluss)

... Prostitution wird nach den heutigen sozial-ethischen Wertvorstellungen überwiegend als nicht mehr sittenwidrig empfunden. Die Rechtsprechung berücksichtigt diesen Wandel und legt in neueren Entscheidungen durchweg den Maßstab zugrunde, dass die kommerzielle Ausnutzung sexueller Bedürfnisse oder Interessen nicht mehr als solche gegen die guten Sitten verstößt (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. November 2002 - BVerwG 6 C 16.02 -, NVwZ 2003, 603; Beschluss vom 23. März 2009 - BVerwG 8(B) 2.09 -, NVwZ 2009, 909; BGH, Urteil vom 13. Juli 2006 - I ZR 65/ 05 -, DVP 2007, 214). Dieser Wandel ist maßgeblich auf den Erlass des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz), vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3983) zurückzuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 314/10 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates - Stärkere Reglementierung des Betriebs von Prostitutionsstätten

I. Der Bundesrat stellt fest:

II. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung,

1. Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten

2. Meldepflichten

3. Prävention sexuell übertragbarer Krankheiten

4. Sanktionsmöglichkeiten

5. Vermutung abhängiger Beschäftigung und Präzisierung des Weisungsrechts

6. Änderung des Jugendschutzgesetzes

7. Änderung des Bundeszentralregistergesetzes


 
 
 


Drucksache 314/10

... Prostitution wird nach den heutigen sozialethischen Wertvorstellungen überwiegend als nicht mehr sittenwidrig empfunden. Die Rechtsprechung berücksichtigt diesen Wandel und legt in neueren Entscheidungen durchweg den Maßstab zugrunde, dass die kommerzielle Ausnutzung sexueller Bedürfnisse oder Interessen nicht mehr als solche gegen die guten Sitten verstößt (BVerwG, Urteil vom 6. November 2002, 6 C 16.02; Beschluss vom 23. März 2009, 8(B) 2.09; BGH, Urteil vom 13. Juli 2006, I ZR 65/ 05). Dieser Wandel ist maßgeblich auf den Erlass des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz, ProstG, BGBl. I S. 3983) vom 20. Dezember 2001 zurückzuführen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 314/10




Entschließung

I. Der Bundesrat stellt fest:

II. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung,

1. Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten

2. Meldepflichten

3. Prävention sexuell übertragbarer Krankheiten

4. Sanktionsmöglichkeiten

5. Vermutung abhängiger Beschäftigung und Präzisierung des Weisungsrechts

6. Änderung des Jugendschutzgesetzes

7. Änderung des Bundeszentralregistergesetzes


 
 
 


Drucksache 298/09

... (6) Die Opfer sollten nach einer Entscheidung der zuständigen Behörde über rechtswidrige Handlungen, an denen sie als unmittelbare Folge ihrer Wehrlosigkeit angesichts der illegalen Maßnahmen von Menschenhändlern beteiligt waren, – wie Verstöße gegen die Einwanderungsgesetze, Verwendung falscher Dokumente oder Straftaten im Sinne der Prostitutionsgesetze – vor strafrechtlicher Verfolgung und Bestrafung geschützt werden. Ein solcher Schutz sollte zudem darauf abzielen, die Opfer zu ermutigen, in Strafverfahren als Zeugen auszusagen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 298/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.4. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung von interessierten Kreisen

2.1.1. Anhörungsmethoden und allgemeines Profil der Befragten

2.1.2. Zusammenfassung der Beiträge

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

Option 1:

Option 2:

Option 3:

Option 4:

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

A Bestimmungen des materiellen Strafrechts

B Gerichtliche Zuständigkeit und Strafverfolgung

C Opferrechte im Strafverfahren

D Unterstützung der Opfer

E Prävention

F Kontrolle

3.2. Mehrwert des Vorschlags gegenüber dem Übereinkommen des Europarats zur

3.3. Rechtsgrundlage

4. Subsidiaritätsprinzip

5. Grundsatz der Verhältnismässigkeit

6. Wahl des Instruments

7. Auswirkungen auf den Haushalt

8. Weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel

Artikel 2
Anstiftung, Beihilfe und Versuch

Artikel 3
Strafen und erschwerende Umstände

Artikel 4
Verantwortlichkeit juristischer Personen

Artikel 5
Sanktionen gegen juristische Personen

Artikel 6
Keine Verhängung von Sanktionen gegen Opfer

Artikel 7
Ermittlung und Strafverfolgung

Artikel 8
Gerichtliche Zuständigkeit und Koordinierung der Strafverfolgung

Artikel 9
Schutz besonders gefährdeter Opfer von Menschenhandel in Strafverfahren

Artikel 10
Unterstützung der Opfer

Artikel 11
Besondere Schutzmaßnahmen für Kinder

Artikel 12
Prävention

Artikel 13
Kontrolle

Artikel 14
Geografischer Anwendungsbereich

Artikel 15
Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI

Artikel 16
Umsetzung

Artikel 17
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 67/07 (Beschluss)

Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz -



Drucksache 67/07

Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz -



Drucksache 219/06

... 10. macht die Kommission und die Mitgliedstaaten auf die Ergebnisse der Studie aufmerksam die das Europäische Parlament über die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten in der Prostitutionsgesetzgebung und ihr Einfluss auf den Handel mit Frauen und Kindern zu Zwecken der sexuellen Ausbeutung in Auftrag gegeben hat10;



Drucksache 140/05 (Beschluss)

... ). Ein wesentliches Defizit besteht ferner insoweit, als die Tatbestände der Ausbeutung von Prostituierten (§ 180a StGB) sowie der dirigistischen Zuhälterei (§ 18la Abs. 2 StGB) seit den im Prostitutionsgesetz vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3983) getroffenen Maßnahmen kaum mehr nachgewiesen werden können, weshalb von der Zuhälter- und Bordellszene zu einem wesentlichen Teil der Druck der Strafverfolgung genommen worden ist. Schließlich erscheint nicht hinnehmbar, dass das Gesetz demjenigen Verbrecher, der Kinder in die Prostitution bringt, keine höhere Strafe androht als etwa dem hartnäckigen Steuerhinterzieher (vgl. § 370a AO).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 140/05 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Artikel 2
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 3
Änderung des Artikel 10-Gesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Materiellstrafrechtliche und strafprozessuale Maßnahmen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Nummer 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 5

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 140/05

... ). Ein wesentliches Defizit besteht ferner insoweit, als die Tatbestände der Ausbeutung von Prostituierten (§ 180a StGB) sowie der dirigistischen Zuhälterei (§ 181a Abs. 2 StGB) seit den im Prostitutionsgesetz aus dem Jahr 2001 getroffenen Maßnahmen kaum mehr nachgewiesen werden können, weshalb von der Zuhälter- und Bordellszene zu einem wesentlichen Teil der Druck der Strafverfolgung genommen worden ist. Schließlich erscheint nicht hinnehmbar, dass das Gesetz demjenigen Verbrecher, der Kinder in die Prostitution bringt, keine höhere Strafe androht als etwa dem hartnäckigen Steuerhinterzieher (vgl. § 370a AO).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 140/05




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

§ 233c
Strafmilderung und Absehen von Strafe

Artikel 2
Änderung der Strafprozeßordnung

Artikel 3
Änderung des Artikel 10-Gesetzes

Artikel 4
In-Kraft-Treten

Begründung

A. Allgemeines

I. Materiellstrafrechtliche und strafprozessuale Maßnahmen

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3


 
 
 


Drucksache 846/04 (Beschluss)

... Die mit dem Prostitutionsgesetz vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3983) vorgenommene Aufhebung des § 180a Abs. 1 Nr. 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 846/04 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a Inhaltsübersicht , Nr. 5a - neu - § 180a Abs. 1 StGB , Nr. 6a - neu - § 181a Abs. 2 StGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 232 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4a - neu - StGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 232 StGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe c Inhaltsübersicht , Nr. 1a - neu - § 5 Nr. 8 Buchstabe b StGB , Nr. 10 §§ 232a - neu -, 233c - neu - StGB

5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 233 Abs. 1 Satz 1 StGB

6. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 233b Abs. 2 StGB

7. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 100a Satz 1 Nr. 2 StPO


 
 
 


Drucksache 846/1/04

... Die mit dem Prostitutionsgesetz vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3983) vorgenommene Aufhebung des § 180a Abs. 1 Nr. 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 846/1/04




1. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a Inhaltsübersicht , Nr. 5a - neu - § 180a Abs. 1 StGB , Nr. 6a - neu - § 181a Abs. 2 StGB

2. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 232 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4a - neu - StGB

3. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 232 StGB

4. Zu Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe c Inhaltsübersicht , Nr. 1a - neu - § 5 Nr. 8 Buchstabe b StGB , Nr. 10 §§ 232a - neu -, 233c - neu - StGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 233b Abs. 2 StGB

6. Zu Artikel 2 Nr. 2 § 100a Satz 1 Nr. 2 StPO

Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 738/3/04

... 2. Die Regierungskoalition hat im Prostitutionsgesetz aus dem Jahr 2001 die Strafvorschrift der Förderung der Prostitution (§ 180a Abs. 1 Nr. 2



Drucksache 738/04 (Beschluss)

... 3. Der Deutsche Bundestag hat im Prostitutionsgesetz aus dem Jahr 2001 die Strafvorschrift der Förderung der Prostitution (§ 180a Abs. 1 Nr. 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 738/04 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Bekämpfung des Menschenhandels


 
 
 


Drucksache 738/1/04

... 5. Darüber hinaus hält es der Bundesrat für erforderlich, den mit dem Prostitutionsgesetz vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3983) in den Straftatbestand des § 181a Abs. 2



Drucksache 738/4/04

... 3. Die Regierungskoalition hat im Prostitutionsgesetz aus dem Jahr 2001 die Strafvorschrift der Förderung der Prostitution (§ 180a Abs. 1 Nr. 2



Drucksache 156/16 PDF-Dokument



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.