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"Prostitution"
Drucksache 196/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Mit Artikel 5 des Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372) wurde § 6 Absatz 1 Satz 1 GewO unter anderem im Bereich der rechtsberatenden Berufe geändert. Wenngleich die Zielrichtung dieser Änderung, nach der die Norm zum einen auch Patentanwälte erfassen sollte und in ihr zudem nicht mehr auf "Rechtsbeistände" nach dem bereits am 30. Juni 2008 außer Kraft getretenen Rechtsberatungsgesetz, sondern auf die im RDG geregelten Berufe abgestellt werden sollte, zutreffend war, so erscheinen jedoch die gewählten Formulierungen zumindest missverständlich. Sie sollen daher im Sinne einer Präzisierung noch angeglichen werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes
§ 13a Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen
§ 13b Erstattungsfähigkeit der Kosten von Inkassodienstleistern
§ 13c Beauftragung von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern
§ 13d Vergütung der Rentenberater
Artikel 2 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
§ 31b Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen
Artikel 3 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 288 Verzugszinsen, Kosten der Rechtsverfolgung und sonstiger Verzugsschaden.
Artikel 4 Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
§ 43d Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
Artikel 6 Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland
Artikel 7 Änderung der Rechtsdienstleistungsverordnung
Artikel 8 Änderung des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz
§ 4 Vergütung
Artikel 9 Änderung der Zivilprozessordnung
§ 753a Vollmachtsnachweis
Artikel 10 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 11 Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
Artikel 12 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Hintergrund der inkassorechtlichen Regelungen
1. Vorangegangene Rechtsänderungen
2. Aktuelle Lage
II. Wesentliche Änderungen im Inkassobereich
1. Inkassokosten
a Geschäftsgebühr
aa Problem
bb Lösung
cc Rechtssystematik
dd Nicht berücksichtigte Alternativen
ee Zu erwartende Folgen
b Einigungsgebühr
c Gleichbehandlung von Rechtsanwaltschaft und Inkassodienstleistern
d Doppelbeauftragung von Inkassodienstleistern sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten
2. Aufklärungspflichten der Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Inkassodienstleister
a Identitätsdiebstähle
b Zahlungsvereinbarungen
3. Prüfung der Eignung und Zuverlässigkeit zu registrierender Personen
4. Aufsicht über Inkassodienstleister
a Überwachung von sich aus anderen Gesetzen ergebenden Berufspflichten
b Untersagungsverfügungen
c Information von Beschwerdeführern
d Transparenz bei Rücknahmen und Widerrufen von Registrierungen
e Sanktionen bei verspäteten oder unterlassenen Mitteilungen
f Zuständigkeit
5. Hinweispflichten
6. Vollmachtsnachweise
7. Systematik von RDG und RDGEG
8. Weitere Änderungen
III. Änderungen für niedergelassene europäische Anwältinnen und Anwälte
1. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
2. Patentanwältinnen und Patentanwälte
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
aa Hinweispflichten bei Adressermittlungen, Zahlungsvereinbarungen und Schuldanerkenntnissen
bb Hinweis auf die zuständige Aufsichtsbehörde
cc Hinweispflichten vor der Beauftragung von Inkassodienstleistern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten
dd Gesamtaufwand
c Verwaltung
5. Weitere Kosten
a Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
b Inkassodienstleister
aa Änderungen bei den Geschäftsgebühren
bb Änderungen bei den Einigungsgebühren
cc Änderungen bei den Vergütungen für die Vertretung im gerichtlichen Mahnverfahren
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
1. Anlass der Änderung
2. Die bestehenden Probleme im Einzelnen
3. Die Neuregelung
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu § 13a
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 13b
Zu § 13c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 13d
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Satz 4
Zu den Nummer n
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Artikel 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4972 [BMJV]: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
II.2. Weitere Kosten
II.3. ‚One in one out‘-Regel
II.4. Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 87/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
... Zudem sollen Bedrohungen nach § 241 StGB unter die Meldepflicht fallen, in denen mit einem Verbrechen gedroht wird, das sich gegen ein persönliches Rechtsgut wie das Leben, die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit richtet. Hierunter fallen die Bedrohung mit folgenden Verbrechenstatbeständen: Mord nach § 211 StGB und vorsätzlicher Totschlag nach § 212 StGB, der schwere sexuelle Missbrauch von Kindern nach § 176a StGB, der sexuelle Missbrauch von Kindern mit Todesfolge nach § 176b StGB, der sexuelle Übergriff im Fall des § 177 Absatz 4 StGB, die sexuelle Nötigung nach § 177 Absatz 5 StGB, der sexuelle Übergriff, die sexuelle Nötigung oder die Vergewaltigung in den Fällen des § 177 Absatz 7 bis 9 StGB, der sexuelle Übergriff oder die sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge nach § 178 StGB, schwere Körperverletzung nach § 226 StGB, die Verstümmelung weiblicher Genitalien nach § 226a StGB, die Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB, die Zwangsprostitution in den Fällen des § 232a Absatz 3 und 4 StGB, Zwangsarbeit in den Fällen des § 232b Absatz 3 StGB, die Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung nach § 233a Absatz 3 StGB, der Menschenraub nach § 234 StGB, die Verschleppung nach § 234a Absatz 1 StGB, die Entziehung Minderjähriger in den Fällen des § 235 Absatz 4 StGB, die Freiheitsberaubung in den Fällen des § 239 Absatz 3 und 4 StGB, erpresserischer Menschenraub nach § 239a StGB und die Geiselnahme nach § 239b.
Drucksache 97/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
... Die Aufnahme der nach Landesrecht für die Entgegennahme der Anmeldungen der Prostituierten nach § 3 des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) und die Erlaubniserteilung an Prostitutionsgewerbetreibende nach § 12 ProstSchG zuständigen Behörden in den Katalog der Zusammenarbeitsbehörden, welche die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bei ihren Prüfungen unterstützen, steht im Widerspruch zum Schutzzweck des Prostituiertenschutzgesetzes.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 17 SchwarzArbG
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 18 SchwarzArbG
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 18 SchwarzArbG
4. Zu Artikel 1 Nummer 10 und Artikel 11 § 7 Satz 3 - neu - SchwarzArbG und § 14 TMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 7 Satz 1a - neu - SchwarzArbG
6. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a0 § 8 Absatz 1 Nummer 2 SchwarzArbG
7. Zu Artikel 1 Nummer 16 §§ 14a bis 14c SchwarzArbG
8. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 - neu - SchwarzArbG
9. Zu Artikel 2 Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
10. Zu Artikel 3 Einleitungssatz, Nummer 1 § 100a Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe q StPO , Nummer 2 § 100a Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a StPO , Artikel 15a - neu - Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 3 Änderung der Strafprozeßordnung
Artikel 15a Einschränkung eines Grundrechts
Zu Artikel 3 Nummer 2
Zu Artikel 15a
11. Zu Artikel 5 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
12. Zu Artikel 9 Nummer 6 Buchstabe b § 68 Absatz 5 Satz 1 EStG
13. Zu Artikel 9 Nummer 6 Buchstabe b § 68 Absatz 5 Satz 2 EStG
14. Zu Artikel 9 Nummer 6 § 68 EStG
Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 97/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
... Die Aufnahme der nach Landesrecht für die Entgegennahme der Anmeldungen der Prostituierten nach § 3 des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) und die Erlaubniserteilung an Prostitutionsgewerbetreibende nach § 12 ProstSchG zuständigen Behörden in den Katalog der Zusammenarbeitsbehörden, welche die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bei ihren Prüfungen unterstützen, steht im Widerspruch zum Schutzzweck des Prostituiertenschutzgesetzes.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 17 SchwarzArbG
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe gg § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 18 SchwarzArbG
3. Zu Artikel 1 Nummer 10 und Artikel 11 § 7 Satz 3 - neu - SchwarzArbG und § 14 TMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a0 § 8 Absatz 1 Nummer 2 SchwarzArbG
5. Zu Artikel 1 Nummer 16 §§ 14a bis 14c SchwarzArbG
6. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 - neu - SchwarzArbG
7. Zu Artikel 2 Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
8. Zu Artikel 5 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
9. Zu Artikel 9 Nummer 6 Buchstabe b § 68 Absatz 5 Satz 1 EStG
10. Zu Artikel 9 Nummer 6 Buchstabe b § 68 Absatz 5 Satz 2 EStG
11. Zu Artikel 9 Nummer 6 § 68 EStG
12. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Drucksache 380/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
... - Kinderrechtskonvention, inkl. Zusatzprotokolle betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten, über Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie;
Drucksache 375/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Führung einer Bundesstatistik nach dem Prostituiertenschutzgesetz (Prostitutions-Statistikverordnung - ProstStatV )
Verordnung über die Führung einer Bundesstatistik nach dem Prostituiertenschutzgesetz (Prostitutions-Statistikverordnung -
Drucksache 527/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens
... g) Straftaten gegen die persönliche Freiheit in den Fällen der §§ 234, 234a Absatz 1, 2, der §§ 239a, 239b und Menschenhandel nach § 232 Absatz 3, Zwangsprostitution und Zwangsarbeit nach § 232a Absatz 3, 4 oder 5 zweiter Halbsatz, § 232b Absatz 3 oder 4 in Verbindung mit § 232a Absatz 4 oder 5 zweiter Halbsatz und Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung nach § 233a Absatz 3 oder 4 zweiter Halbsatz,
Drucksache 374/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über das Verfahren zur Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter (Prostitutionsanmeldeverordnung - ProstAV )
Verordnung über das Verfahren zur Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter (Prostitutionsanmeldeverordnung -
1. Zu § 2 Absatz 1 ProstAV
2. Zu § 2 Absatz 2 ProstAV
3. Zu § 3 Absatz 3 ProstAV
4. Zu § 6 Absatz 1 ProstAV
5. Zu § 6 Absatz 4 Satz 2 und Satz 3 - neu - bis Satz 6 - neu - ProstAV
7. Zu § 6 Absatz 5 ProstAV
8. Zu § 6 Absatz 5 Satz 2 - neu - ProstAV
9. Zur Anlage zu § 2 Nummer 6 Muster ProstAV
Drucksache 374/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über das Verfahren zur Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter (Prostitutionsanmeldeverordnung - ProstAV )
Verordnung über das Verfahren zur Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter (Prostitutionsanmeldeverordnung -
1. Zu § 2 Absatz 2 ProstAV
2. Zu § 3 Absatz 3 ProstAV
3. Zu § 6 Absatz 4 Satz 2 und Satz 3 - neu - bis Satz 5 - neu - ProstAV
4. Zu § 6 Absatz 5 ProstAV
Drucksache 375/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die Führung einer Bundesstatistik nach dem Prostituiertenschutzgesetz (Prostitutions-Statistikverordnung - ProstStatV )
Verordnung über die Führung einer Bundesstatistik nach dem Prostituiertenschutzgesetz (Prostitutions-Statistikverordnung -
1. Zu § 2 Nummer 3 ProstStatV
2. Zu § 9 Absatz 2 ProstStatV
Drucksache 374/17
Verordnung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Verordnung über das Verfahren zur Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter (Prostitutionsanmeldeverordnung - ProstAV )
Verordnung über das Verfahren zur Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter (Prostitutionsanmeldeverordnung -
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Angaben zur Wohnung oder zur Zustellanschrift
§ 2 Vordrucke für die Anmeldebescheinigung und für die Aliasbescheinigung, Anforderungen an das Lichtbild
§ 3 Neuausstellung der Anmeldebescheinigung oder der Aliasbescheinigung
§ 4 Angabe zu den Tätigkeitsorten
§ 5 Wechsel der Zuständigkeit der Behörde
§ 6 Datenübermittlung
§ 7 Verantwortlichkeit für die Löschung der übermittelten Daten
§ 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Regelungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Regelungsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 7
Zu § 8
Anlage (zu § 2) Anmeldebescheinigung und Aliasbescheinigung
Vorbemerkungen
1. Ausgestaltung der Anmeldebescheinigung und der Aliasbescheinigung:
2. Sicherheitsmerkmale:
3. Die Seriennummer besteht aus einem Serienbuchstaben und sieben Ziffern.
4. Formale Anforderungen an die Eintragungen der variablen Daten durch die zuständigen Behörden:
5. Datenfelder, Feldlängen und zulässige Zeichen:
6. Muster
Drucksache 375/17
Verordnung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Verordnung über die Führung einer Bundesstatistik nach dem Prostituiertenschutzgesetz (Prostitutions-Statistikverordnung - ProstStatV )
Verordnung über die Führung einer Bundesstatistik nach dem Prostituiertenschutzgesetz (Prostitutions-Statistikverordnung -
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Umfang der Erhebungen
§ 2 Erhebungsmerkmale für die Statistik über die Prostitutionstätigkeit
§ 3 Erhebungsmerkmale für die Statistik über das Prostitutionsgewerbe
§ 4 Erhebungsmerkmale für die Statistik über Prostitutionsfahrzeuge
§ 5 Erhebungsmerkmale für die Statistik über Prostitutionsveranstaltungen
§ 6 Hilfsmerkmale
§ 7 Periodizität, Berichtszeitpunkt, Berichtszeitraum
§ 8 Auskunftspflicht
§ 9 Übermittlung, Löschung
§ 10 Regelung für das Jahr 2017
§ 11 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungsermächtigung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Regelungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Vorgabe 1: Versendung der Daten an die statistischen Landesämter
Vorgabe 2: Aufbereitung und Versendung der Daten durch die statistischen Landesämter
Vorgabe 3: Erstellen der Bundesstatistik durch das Statistische Bundesamt
Vorgabe 4: Stichtagserhebungen im Berichtsjahr 2017
5. Weitere Kosten
6. Weitere Regelungsfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 10
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4154, BMFSFJ: Entwurf einer Verordnung über die Führung einer Bundesstatistik nach dem Prostituiertenschutzgesetz - ProstStatV
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund, Länder/Kommunen Bund
Länder und Kommunen
II.2. Evaluierung
III. Votum
Drucksache 164/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
... ) (Ausübung der verbotenen Prostitution) oder § 184g
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Gewerbeordnung
Artikel 2 Änderung der Bewachungsverordnung
§ 1 Zweck
§ 9 Beschäftigte
§ 13a Anzeigepflicht
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz und Verordnungsermächtigung
V. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
2.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
1. Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
3. Zu Nummer 20
4. Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3642: Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
2.1 Inhalt
2.2 Auswirkungen des Regelungsvorhabens auf die Folgekosten für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft, die Verwaltung
2.2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2.2.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
2.2.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
2.3 ,One in one out’-Regel
Drucksache 68/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
... - Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend Kinderhandel, -prostitution und -pornographie;
Drucksache 457/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
Drucksache 156/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 ProstSchG
2. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 ProstSchG
3. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Nummer 4 und Nummer 5 ProstSchG
4. Zu Artikel 1 § 11 ProstSchG
5. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 und Absatz 1a - neu - ProstSchG
6. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Nummer 7 und Absatz 3 und § 37 Absatz 5 ProstSchG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
7. Zu Artikel 7 Absatz 2 Inkrafttreten
8. Zum Gesetzentwurf allgemein Zum Erfüllungsaufwand der Verwaltung und für die Länder und Kommunen
9. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Drucksache 464/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels und zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes sowie des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... § 232a Zwangsprostitution
Drucksache 457/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
Drucksache 156/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
Entwurf eines Gesetzes zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
1. Zur Eingangsformel
2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2 ProstSchG
3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 3 ProstSchG
4. Zu Artikel 1 §§ 3 bis 11 ProstSchG
5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4
Zu Artikel 1
6. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4
Zu Artikel 1
7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4 und Ziffer 6
Zu Artikel 1
8. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2, § 5 Absatz 3 ProstSchG
9. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 ProstSchG
10. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 ProstSchG
11. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Nummer 4, Nummer 5 ProstSchG
12. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4 und Ziffer 5
Zu Artikel 1
13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4
Zu Artikel 1
14. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4
Zu Artikel 1
15. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1, Absatz 1
16. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 2 Nummer 7 und Absatz 3 und § 37 Absatz 5 ProstSchG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
17. Zu Artikel 1 §§ 29, 31 ProstSchG
18. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 und 2 ProstSchG
19. Zu Artikel 7 Absatz 2 Inkrafttreten
20. Zum Gesetzentwurf allgemein Zum Erfüllungsaufwand der Verwaltung und für die Länder und Kommunen
21. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Drucksache 457/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
§ 33a Einziehung
‚Artikel 4 Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
Drucksache 54/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/36 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates
... /EU bewusst darauf weitere, im politischen, fachlichen und gesellschaftlichen Raum erörterte Problemstellungen bei der Bekämpfung des Menschenhandels aufzugreifen, sofern ihnen nicht schon durch die für die Umsetzung der Richtlinie erforderlichen gesetzlichen Änderungen in diesem Entwurf entsprochen wird. Die Bundesregierung sieht die Umsetzung der Richtlinie durch den vorliegenden Entwurf lediglich als einen ersten Schritt für ein ausstehendes umfassendes Regelwerk an, wie es die Koalitionsfraktionen des Deutschen Bundestags in ihrem Vertrag für diese Wahlperiode vereinbart haben. Die Bundesregierung wird eine Neukonzeption der §§ 232 ff. StGB vorlegen. In diese werden weitere straf- und außerstrafrechtliche Regelungen zur Verbesserung des Schutzes der Opfer von Menschenhandel einbezogen und der Tatbestand des Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft überprüft. Bei der Neukonzeption werden außerdem die außerhalb des Strafrechts anstehenden Regelungen der Prostitutionsausübung berücksichtigt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Alternativen
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Satz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Satz 2
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3072: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 05. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen 2.1 Regelungsinhalt
2.2 Erfüllungsaufwand
Drucksache 54/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/36 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates
... Dieses Versäumnis wiegt umso schwerer, als die mit dem vorgelegten Gesetzentwurf im Strafrecht sowie im Strafprozessrecht vorgesehenen Änderungen fast wörtlich den Änderungen entsprechen, die bereits vor längerem im Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten vorgesehenen waren (Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP, BT-Drucksache
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 78b Absatz 1 Nummer 1a -neuStGB
Drucksache 71/14
Antrag des Saarlandes
Entschließung des Bundesrates - Maßnahmen zur Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten
Entschließung des Bundesrates - Maßnahmen zur Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten
Entschließung
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung,
III. Der Bundesrat bittet darüber hinaus die Bundesregierung,
1. Ausbau niedrigschwelliger psychosozialer Beratungsangebote und gezielter Ausstiegsprogramme für Prostituierte
2. Verbesserung der aufenthaltsrechtlichen Regelungen für Betroffene von Frauenhandel und Zwangsprostitution
3. Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten und ergänzende Melde- und Anzeigepflichten
4. Bundeseinheitliche Zugangs- und Kontrollrechte für Prostitutionsstätten
5. Regelmäßige gesundheitliche Beratung für Prostituierte und Verbesserung des Zugangs zu psychosozialen Beratungsangeboten
6. Schutz Heranwachsender in der Prostitution
7. Freierbestrafung bei Inanspruchnahme illegaler und entwürdigender Prostitutionsformen
Drucksache 71/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates - Maßnahmen zur Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten
Entschließung des Bundesrates - Maßnahmen zur Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten
Anlage Entschließung des Bundesrates - Maßnahmen zur Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat spricht sich für eine Fortentwicklung des Prostitutionsgesetzes aus,
Drucksache 574/14
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht
... § 184f Ausübung der verbotenen Prostitution
Initiativgesetz des Bundestages ... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht*
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 5 Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug.
§ 184a Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften
§ 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
§ 184c Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften
§ 184d Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Rundfunk oder Telemedien; Abruf kinder- und jugendpornographischer Inhalte mittels Telemedien
§ 184e Veranstaltung und Besuch kinder- und jugendpornographischer Darbietungen
§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
Artikel 2 Folgeänderungen
Artikel 3 Inkrafttreten
Drucksache 642/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
... Der Bundesrat hat sich in seiner Entschließung vom 11. April 2014 zu Maßnahmen zur Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten (vgl. BR-Drucksache 71/14(B)) für angemessene aufenthaltsrechtliche Regelungen, auch unabhängig von einem Strafverfahren, für diejenigen Betroffenen von Menschenhandel ausgesprochen, für die das Verlassen der Bundesrepublik Deutschland aufgrund ihrer Viktimisierung eine besondere Härte darstellen würde. Dies ist erforderlich, um der Situation derjenigen Opfer besser Rechnung tragen zu können, die beispielsweise aufgrund extremer Traumatisierung nicht in der Lage sind, sich als Zeugin oder Zeuge zur Verfügung zu stellen. Eine Härtefallregelung ist aber auch im Hinblick auf die Fälle geboten, in denen die Betroffenen zwar zur Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden bereit sind, die Staatsanwaltschaft aufgrund von Beweisschwierigkeiten jedoch auf andere Straftatbestände ausweicht oder es letztlich nicht zu einem gerichtlichen Strafverfahren kommt, weil beispielsweise die Täter nicht ermittelt werden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 2 AufenthG
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 4 AufenthG
5. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 und 3 AufenthG
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 2 Satz 3a - neu - AufenthG
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 4 Satz 1 AufenthG
8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a Absatz 1 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a AufenthG
10. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 23 Absatz 4 Satz 2 AufenthG
11. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG
12. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 25 Absatz 4a Satz 4 - neu - AufenthG
13. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 25a Absatz 4 AufenthG
14. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 2 Nummer 2 AufenthG
15. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 3 AufenthG
16. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 4 Satz 3 AufenthG
17. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - § 25c - neu - AufenthG
§ 25c Aufenthaltsgewährung bei Berufsausbildung
18. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a - neu - § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG , Buchstabe b - neu - § 30 Absatz 1 Satz 2 AufenthG , Buchstabe c - neu - § 30 Absatz 1 Satz 3 AufenthG
19. Zu Artikel 1 Kapitel 5 AufenthG - Abschiebungshaftrecht
20. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 44 AufenthG
21. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG
22. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG , Buchstabe b § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG
23. Zu Artikel 1 Nummer 24 und 25 §§ 48, 48a AufenthG
24. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG
25. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG
26. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 48a Absatz 1 AufenthG
27. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 1 Nummer 5 AufenthG
28. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 und 9 AufenthG
29. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 55 Absatz 2 AufenthG
30. Zu Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe b § 62 Absatz 4a Satz 2 - neu - AufenthG
31. Zu Artikel 1 Nummer 37 Buchstabe c § 75 Nummer 12 AufenthG
32. Zu Artikel 4a - neu - § 427 Absatz 3 - neu - FamFG
'Artikel 4a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
33. Zu Artikel 5 Nummer 10a - neu - § 33 Absatz 3 BeschV
34. Zu Artikel 6 Inkrafttreten
Drucksache 608/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über harmonisierte Verbraucherpreisindizes und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 COM(2014) 724 final
... Dienstleistungen der Prostitution
Vorschlag
1. Kontext des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Erstellung der harmonisierten Indizes
Artikel 4 Vergleichbarkeit der harmonisierten Indizes
Artikel 5 Datenanforderungen
Artikel 6 Periodizität
Artikel 7 Fristen, Austauschnormen und Revisionen
Artikel 8 Pilotstudien
Artikel 9 Qualitätssicherung
Artikel 10 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 11 Ausschuss
Artikel 12 Aufhebung
Artikel 13 Inkrafttreten
Anhang 1 Anhang des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über harmonisierte Verbraucherpreisindizes und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2494/95
Anhang Europäische Klassifikation der Verwendungszwecke des Individualkonsums (ECOICOP)
Drucksache 642/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
... Der Bundesrat hat sich in seiner Entschließung vom 11. April 2014 zu Maßnahmen zur Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten (vgl. BR-Drucksache 71/14(B)) für angemessene aufenthaltsrechtliche Regelungen, auch unabhängig von einem Strafverfahren, für diejenigen Betroffenen von Menschenhandel ausgesprochen, für die das Verlassen der Bundesrepublik Deutschland aufgrund ihrer Viktimisierung eine besondere Härte darstellen würde. Dies ist erforderlich, um der Situation derjenigen Opfer besser Rechnung tragen zu können, die beispielsweise aufgrund extremer Traumatisierung nicht in der Lage sind, sich als Zeugin oder Zeuge zur Verfügung zu stellen. Eine Härtefallregelung ist aber auch im Hinblick auf die Fälle geboten, in denen die Betroffenen zwar zur Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden bereit sind, die Staatsanwaltschaft aufgrund von Beweisschwierigkeiten jedoch auf andere Straftatbestände ausweicht oder es letztlich nicht zu einem gerichtlichen Strafverfahren kommt, weil beispielsweise die Täter nicht ermittelt werden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 2 AufenthG
4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 14 Nummer 4 AufenthG
5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 2 Absatz 15 Satz 2 AufenthG
6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 und 3 AufenthG
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 2 Satz 3a - neu - AufenthG
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 11 Absatz 4 Satz 1 AufenthG
9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a Absatz 1 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a Absatz 1 Satz 1 AufenthG
11. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 17a AufenthG
12. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 23 Absatz 4 Satz 2 AufenthG
13. Zu Artikel 1 Nummer 11 bis 13 §§ 25, 25a und 25b AufenthG
14. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG
15. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG
16. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 25 Absatz 4a Satz 1 AufenthG
17. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc § 25 Absatz 4a Satz 4 - neu - AufenthG
18. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 25a Absatz 4 AufenthG
19. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 2 Nummer 2 AufenthG
20. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 3 AufenthG
21. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 25b Absatz 4 Satz 3 AufenthG
22. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe a - neu § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG , Buchstabe b - neu § 30 Absatz 1 Satz 2 AufenthG , Buchstabe c - neu § 30 Absatz 1 Satz 3 AufenthG
23. Zu Artikel 1 Kapitel 5 AufenthG - Abschiebungshaftrecht
24. Zu Artikel 1 Nummer 23 § 44 AufenthG
25. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG
26. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c AufenthG , Buchstabe b § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AufenthG
27. Zu Artikel 1 Nummer 24 und 25 §§ 48, 48a AufenthG
28. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG
29. Zu Artikel 1 Nummer 24 Buchstabe b § 48 Absatz 3a AufenthG
30. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 48a Absatz 1 AufenthG
31. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 1 Nummer 5 AufenthG
32. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 54 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 und 9 AufenthG
33. Zu Artikel 1 Nummer 29 § 55 Absatz 2 AufenthG
34. Zu Artikel 1 Nummer 31 Buchstabe b § 62 Absatz 4a Satz 2 - neu - AufenthG
35. Zu Artikel 1 Nummer 35 Buchstabe b - neu - § 72 Absatz 4 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - AufenthG
36. Zu Artikel 1 Nummer 37 Buchstabe c § 75 Nummer 12 AufenthG
37. Zu Artikel 1 Nummer 41 Buchstabe c - neu - § 95 Absatz 2a - neu - AufenthG
38. Zu Artikel 4a - neu - § 427 Absatz 3 - neu - FamFG
'Artikel 4a Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
39. Zu Artikel 5 Nummer 10a - neu - § 33 BeschV
40. Zu Artikel 5 Nummer 10a - neu - § 33 Absatz 3 BeschV
41. Zu Artikel 6 Inkrafttreten
Drucksache 641/13 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten
Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten
Drucksache 528/13
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/36 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates
... Wer ein Kind zur Aufnahme der Prostitution bringt, wird nach geltendem Recht mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. Dieser Strafrahmen, der milder als beispielsweise der des Meineides (§ 154 StGB) ist, erscheint dem Unrechtsgehalt einer solchen verabscheuungswürdigen Tat nicht angemessen. Hinzu kommt, dass das Verhältnis von § 232 Absatz 3 Nummer 1 i.V.m. Absatz 1 Satz 2 zu § 176a Absatz 3 StGB nicht stimmig ist. Während dort schon die Absicht, einen sexuellen Missbrauch zum Gegenstand einer zu verbreitenden pornographischen Schrift zu machen, mit Freiheitsstrafe von zwei bis fünfzehn Jahren bedroht ist, kann nach § 232 Absatz 3 Nummer 1 StGB erst das erfolgreiche Veranlassen eines Kindes zu sexuellen Handlungen, die in pornographischen Schriften ausgebeutet werden, zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren führen (Fischer, StGB, § 232 Rn. 22).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
§ 232a Sexueller Missbrauch von Menschenhandelsopfern
§ 233 Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft und anderweitiger Ausbeutung
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Artikel 10-Gesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU
2. Verbesserung der Effektivität und Stimmigkeit der Menschenhandelstatbestände
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
3. Weitere Kosten
4. Nachhaltigkeitsaspekte
5. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Drucksache 641/13
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten
Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten
Drucksache 641/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten
Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten
Drucksache 114/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 189 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 16. Juni 2011 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte
... In Deutschland wird derzeit das bundesweite Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" auf der Grundlage des im März 2012 in Kraft getretenen Hilfetelefongesetzes (BGBl. I S. 448) eingerichtet. Zentrale Aufgabe des Hilfetelefons ist die kostenlose, unter einer einheitlichen Rufnummer erfolgende qualifizierte Beratung und Information der anrufenden Person zu allen Formen von Gewalt gegen Frauen (z.B. häusliche Gewalt, Stalking, Zwangsverheiratung, Frauenhandel, Gewalt im Rahmen von Prostitution, Genitalverstümmelung, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und spezielle Gewaltkontexte wie bei Migrantinnen und Frauen mit Beeinträchtigungen). Die Beratung erfolgt täglich 24 Stunden, anonym, vertraulich, barrierefrei und mehrsprachig. Bei Bedarf wird die anrufende Person für eine weitergehende Beratung an Hilfeeinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen vor Ort weitervermittelt. Das Hilfetelefon wird neben den gewaltbetroffenen Frauen auch Personen aus ihrem familiären und sozialen Umfeld und Personen zur Verfügung stehen, die beruflich oder ehrenamtlich mit der Beratung und Unterstützung und Intervention bei Gewalt gegen Frauen konfrontiert sind. Die Beratung erfolgt durch qualifizierte weibliche Fachkräfte. Diese Voraussetzungen stellen sicher, dass für von Gewalt betroffene Frauen ein niedrigschwelliger erster Schritt hin zur Verbesserung der Lebenslage ermöglicht wird. Die Freischaltung des Hilfetelefons ist für März 2013 geplant.
Drucksache 477/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Fakultativprotokoll vom 19. Dezember 2011 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren
... Die Vertragsstaaten dieses Protokolls - in der Erwägung, dass nach den in der Charta der Vereinten Nationen verkündeten Grundsätzen die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Gesellschaft innewohnenden Würde und der Gleichheit und Unveräußerlichkeit ihrer Rechte die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet, davon Kenntnis nehmend, dass die Vertragsstaaten des Übereinkommens über die Rechte des Kindes (im Folgenden als "Übereinkommen" bezeichnet) die darin festgelegten Rechte für jedes ihrer Hoheitsgewalt unterstehende Kind ohne jede Diskriminierung unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, dem Vermögen, einer Behinderung, der Geburt oder dem sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds anerkennen, bekräftigend, dass alle Menschenrechte und Grundfreiheiten allgemein gültig und unteilbar sind, einander bedingen und mit - einander verknüpft sind, außerdem in Bekräftigung des Status des Kindes als Träger von Rechten und als Mensch mit Würde und sich entwickelnden Fähigkeiten, in der Erkenntnis, dass die besondere und abhängige Situation von Kindern ihnen beim Einlegen von Rechtsbehelfen wegen einer Verletzung ihrer Rechte erhebliche Schwierigkeiten bereiten kann, in der Erwägung, dass dieses Protokoll die nationalen und regionalen Mechanismen verstärken und ergänzen wird, die es Kindern ermöglichen, Beschwerden wegen einer Verletzung ihrer Rechte einzulegen, in der Erkenntnis, dass das Wohl des Kindes beim Einlegen von Rechtsbehelfen wegen einer Verletzung der Rechte des Kindes ein vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt sein sollte und dass dabei auf allen Ebenen der Notwendigkeit kind - gerechter Verfahren Rechnung getragen werden sollte, die Vertragsstaaten dazu ermutigend, geeignete nationale Mechanismen einzurichten, um einem Kind, dessen Rechte verletzt wurden, den Zugang zu wirksamen Rechtsbehelfen auf innerstaatlicher Ebene zu ermöglichen, unter Hinweis auf die wichtige Rolle, die die nationalen Menschenrechtsinstitutionen und andere mit der Förderung und dem Schutz der Rechte des Kindes betraute zuständige Fachinstitutionen in dieser Hinsicht spielen können, in der Erwägung, dass es zur Verstärkung und Ergänzung dieser nationalen Mechanismen und zur weiteren Verbesserung der Durchführung des Übereinkommens und gegebenenfalls der dazugehörigen Fakultativprotokolle betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie sowie betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten angebracht wäre, dem Ausschuss für die Rechte des Kindes (im Folgenden als "Ausschuss” bezeichnet) die Wahrnehmung der in diesem Protokoll vorgesehenen Aufgaben zu ermöglichen - haben Folgendes vereinbart:
Drucksache 90/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... I. in der Erwägung, dass die Missachtung der Rechte Minderjähriger, Gewalt gegen Minderjährige und der Handel mit Kindern zwecks Adoption, Prostitution, Schwarzarbeit, Zwangsheirat und Betteln auf der Straße oder in jedem anderen illegalen Kontext nach wie vor ein Problem in der EU sind,
Drucksache 92/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Agenda für die Rechte des Kindes KOM (2011) 60 endg.
... Kinder können unabhängig von Alter, Geschlecht und sozialer Stellung plötzlich verschwinden. Die Gründe, weshalb Kinder von zuhause oder aus Einrichtungen, in denen sie untergebracht sind, weglaufen, sind bisher noch wenig erforscht, aber erfahrungsgemäß ist die Gefahr groß, dass sie geistig, körperlich und seelisch Schaden nehmen. Vermisste Kinder können Gewalt erfahren und missbraucht werden, sie können Opfer von Menschenhändlern werden oder zur Bettelei oder Prostitution getrieben werden.
Mitteilung
3 Einleitung
1. Allgemeine Grundsätze
1.1. Die Rechte des Kindes zu einem festen Bestandteil der EU-Grundrechtepolitik machen
1.2. Die Grundlagen für eine faktengestützte Politik schaffen
1.3. Zusammenarbeit mit wichtigen Akteuren
2. Konkrete Massnahmen der EU Zugunsten von Kindern
2.1. Eine kindgerechte Justiz
2.2. Spezielle Aktionen der EU zum Schutz von schutzbedürftigen Kindern
2.3. Kinder und die Politik der EU im Außenbereich
3. Partizipation - Sensibilisierungen der Kinder
Schlussbemerkung
Drucksache 850/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Eurojust-Gesetzes
... "Menschenhandel" im Sinne des Europol-Beschlusses ist die Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme von Personen durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit oder durch Gewährung oder Entgegennahme von Zahlungen oder Vorteilen zur Erlangung des Einverständnisses einer Person, die Gewalt über eine andere Person hat, zum Zweck der Ausbeutung. Ausbeutung umfasst mindestens die Ausnutzung der Prostitution anderer oder andere Formen sexueller Ausbeutung, die Herstellung, den Verkauf oder den Vertrieb kinderpornografischen Materials, Zwangsarbeit oder Zwangsdienstbarkeit, Sklaverei oder sklavereiähnliche Praktiken, Leibeigenschaft oder die Entnahme von Organen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Eurojust-Gesetzes
§ 3 Aufgaben des nationalen Mitglieds; Dienstverkehr.
§ 4a Verwaltung von Arbeitsdateien und Index durch das nationale Mitglied
§ 4b Zugang zu Index und Arbeitsdateien durch Eurojust-Anlaufstellen; Verordnungsermächtigung
§ 4c Weitergabe von Informationen durch Eurojust-Anlaufstellen
§ 4d Zugriff auf Indexdatensätze und Arbeitsdateien des nationalen Mitglieds durch andere als deutsche Stellen
§ 5 Ersuchen und schriftliche Stellungnahme des Kollegiums und Ersuchen des nationalen Mitglieds.
§ 6 Unterrichtung des nationalen Mitglieds durch die zuständigen deutschen Behörden
§ 14 Europäisches Justizielles Netz in Strafsachen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Entstehungsgeschichte der umzusetzenden Ratsbeschlüsse
II. Inhalt des Eurojust-Beschlusses
Zu Artikel 7
III. Inhalt des EJN-Beschlusses
IV. Gesetzgebungszuständigkeit; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
V. Gesetzesfolgenabschätzung; Nachhaltigkeitsaspekte
VI. Erfüllungsaufwand
VII. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu § 4a
Zu § 4b
Zu § 4c
Zu § 4d
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Drucksache 180/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates KOM (2010) 94 endg.
... Das jüngste Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Sammlung der Europaratsverträge Nr. 201) stellt den derzeit höchsten internationalen Standard zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch dar. Auf internationaler Ebene ist das Fakultativprotokoll zum UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie aus dem Jahre 2000 die wichtigste Norm.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Konsultation der interessierten Kreise und Folgenabschätzung
• Konsultation der interessierten Kreise
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung SEK 2009 355 und Zusammenfassung der Folgenabschätzung SEK 2009 356
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
– Materielles Strafrecht im Allgemeinen
– Neue Straftaten mittels Informationstechnologie
– Strafermittlung und Einleitung von Strafverfahren
– Verfolgung von im Ausland begangenen Straftaten
– Opferschutz
– Prävention von Straftaten
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Zusätzliche Angaben
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Geografischer Anwendungsbereich
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch
Artikel 4 Straftaten im Zusammenhang mit sexueller Ausbeutung
Artikel 5 Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornografie
Artikel 6 Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke
Artikel 7 Anstiftung, Beihilfe und Versuch der Begehung und Vorbereitung von Straftaten
Artikel 8 Auf gegenseitigem Einverständnis beruhende sexuelle Handlungen Gleichaltriger
Artikel 10 Verbot der Ausübung bestimmter Tätigkeiten aufgrund von Verurteilungen wegen Sexualstraftaten
Artikel 11 Verantwortlichkeit juristischer Personen
Artikel 12 Sanktionen gegen juristische Personen
Artikel 13 Verzicht auf Strafverfolgung oder Straffreiheit der Opfer
Artikel 14 Ermittlung und Strafverfolgung
Artikel 15 Meldung des Verdachts sexueller Ausbeutung oder sexuellen Missbrauchs
Artikel 16 Gerichtliche Zuständigkeit und Koordinierung der Strafverfolgung
Artikel 17 Allgemeine Bestimmungen für Unterstützungs-, Betreuungs- und Schutzmaßnahmen
Artikel 18 Unterstützung und Betreuung von Opfern
Artikel 19 Schutz von Opfern im Kindesalter in Strafermittlungen und Strafverfahren
Artikel 20 Interventionsprogramme oder -maßnahmen
Artikel 21 Sperrung des Zugangs zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten
Artikel 22 Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI
Artikel 23 Umsetzung
Artikel 24 Berichterstattung
Artikel 25 Inkrafttreten
Artikel 26 Adressaten
Drucksache 314/10
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates - Stärkere Reglementierung des Betriebs von Prostitutionsstätten
Entschließung des Bundesrates - Stärkere Reglementierung des Betriebs von Prostitutionsstätten
Entschließung
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung,
1. Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten
2. Meldepflichten
3. Prävention sexuell übertragbarer Krankheiten
4. Sanktionsmöglichkeiten
5. Vermutung abhängiger Beschäftigung und Präzisierung des Weisungsrechts
6. Änderung des Jugendschutzgesetzes
7. Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Drucksache 181/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel und zum Opferschutz sowie zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates KOM (2010) 95 endg.
... (7) Die Opfer von Menschenhandel sollten im Einklang mit den Grundprinzipien der Rechtsordnung der betreffenden Mitgliedstaaten vor strafrechtlicher Verfolgung oder Bestrafung wegen strafbarer Handlungen wie der Verwendung falscher Dokumente oder Verstößen gegen die Prostitutions- oder Einwanderungsgesetze geschützt werden, zu denen sie als unmittelbare Folge dessen gezwungen wurden, dass sie dem Menschenhandel ausgesetzt waren. Mit diesem Schutz wird das Ziel verfolgt, die Menschenrechte der Opfer zu schützen, ihre weitere Viktimisierung zu vermeiden und sie dazu zu ermutigen, in Strafverfahren als Zeugen gegen die Täter auszusagen. Dieser Schutz schließt eine strafrechtliche Verfolgung oder Bestrafung wegen Straftaten nicht aus, die eine Person absichtlich begangen hat oder an denen sie absichtlich teilgenommen hat.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.4. Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Konsultation der interessierten Kreise und Folgenabschätzung
2.1. Konsultation der interessierten Kreise
2.1.1. Konsultationsmethoden und allgemeines Profil der Befragten
2.1.2. Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
2.3. Folgenabschätzung SEK 2009 358 und Zusammenfassung der
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.1.1. Bestimmungen des materiellen Strafrechts
3.1.2. Gerichtliche Zuständigkeit und Strafverfolgung
3.1.3. Unterstützung und Betreuung der Opfer
3.1.4. Schutz der Opfer bei Strafverfahren
3.1.5. Prävention
3.1.6. Kontrolle
3.2. Mehrwert des Vorschlags gegenüber dem Übereinkommen des Europarats zur
3.3. Rechtsgrundlage
4. Subsidiaritätsprinzip
5. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
6. Wahl des Instruments
7. Auswirkungen auf den Haushalt
8. Weitere Angaben
8.1. Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
8.2. Geografischer Anwendungsbereich
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel
Artikel 3 Anstiftung, Beihilfe und Versuch
Artikel 4 Strafen
Artikel 5 Verantwortlichkeit juristischer Personen
Artikel 6 Sanktionen gegen juristische Personen
Artikel 7 Verzicht auf Strafverfolgung oder Straffreiheit der Opfer
Artikel 8 Ermittlung und Strafverfolgung
Artikel 9 Gerichtliche Zuständigkeit
Artikel 10 Unterstützung und Betreuung von Opfern des Menschenhandels
Artikel 11 Schutz der Opfer von Menschenhandel bei Strafermittlungen und Strafverfahren
Artikel 12 Allgemeine Bestimmungen über Unterstützungs-, Betreuungs- und Schutzmaßnahmen für Kinder, die Opfer von Menschenhandel sind
Artikel 13 Unterstützung und Betreuung von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind
Artikel 14 Schutz von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind, bei Strafermittlungen und Strafverfahren
Artikel 15 Prävention
Artikel 16 Nationale Berichterstatter oder gleichwertige Mechanismen
Artikel 17 Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI
Artikel 18 Umsetzung
Artikel 19 Berichterstattung
Artikel 20 Inkrafttreten
Artikel 21 Adressaten
Drucksache 425/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Mai 2010 zur Überprüfungskonferenz des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Kampala, Uganda
... – unter Hinweis auf die Begründung zum Römischen Statut, in dem die Gerichtsbarkeit des IStGH definiert wird und Vergewaltigung, sexuelle Sklaverei, Zwangsprostitution, erzwungene Schwangerschaft, erzwungene Sterilisation und jede andere Form vergleichbar schwerer sexueller Gewalt als Verbrechen gegen die Menschlichkeit definiert werden,
Drucksache 314/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates - Stärkere Reglementierung des Betriebs von Prostitutionsstätten
Entschließung des Bundesrates - Stärkere Reglementierung des Betriebs von Prostitutionsstätten
Anlage Entschließung des Bundesrates - Stärkere Reglementierung des Betriebs von Prostitutionsstätten
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung,
1. Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten
2. Meldepflichten
3. Prävention sexuell übertragbarer Krankheiten
4. Sanktionsmöglichkeiten
5. Vermutung abhängiger Beschäftigung und Präzisierung des Weisungsrechts
6. Änderung des Jugendschutzgesetzes
7. Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Drucksache 329/10
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung über die Art der Daten, die nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden dürfen
... Prostitution
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über die Art der Daten, die nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden dürfen (BKA-Daten-Verordnung – BKADV)
§ 1 Personendaten von Beschuldigten und andere zur Identifizierung geeignete Merkmale
§ 2 Weitere personenbezogene Daten von Beschuldigten und personenbezogene Daten von Personen, die einer Straftat verdächtig sind
§ 3 Personenbezogene Daten im Sinne des § 8 Absatz 4 Satz 2 des Bundeskriminalamtgesetzes
§ 4 Personenbezogene Daten sonstiger Personen
§ 5 Personenbezogene Daten, die bei der Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen erhoben worden sind
§ 6 Personenbezogene Daten zur Fahndung und polizeilichen Beobachtung
§ 7 Personenbezogene Daten zum Zwecke des Nachweises von Personen, die einer richterlich angeordneten Freiheitsentziehung unterliegen
§ 8 Personenbezogene Daten von Vermissten, unbekannten hilflosen Personen und unbekannten Toten
§ 9 Dateien des Bundeskriminalamts nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes
§ 10 Speicherung der Daten in den Dateien der Zentralstelle
§ 11 Speicherung der Daten in sonstigen Dateien der Zentralstelle
Artikel 2 Änderung der Verordnung im Hinblick auf das Schengener Informationssystem der zweiten Generation
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu den Nummern 6 bis 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Satz 1:
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Satz 2:
Zu Absatz 2
Zu den Nummer n
Zu Nummer 3
Zu den Nummer n
Zu Nummer 6
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Satz 1:
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Satz 2:
Nummer 1
Nummer 2
Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu § 8
Zu Satz 1:
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Satz 2:
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu den Nummer n
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Satz 1:
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Satz 2:
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1338: Verordnung über die Art der Daten, die nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden dürfen
Drucksache 129/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zur Verhütung des Menschenhandels ... – unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen aus dem Jahre 1949 zur Unterbindung des Menschenhandels und der Ausnutzung der Prostitution anderer,
2 Allgemeines
2 Informationserfassung
2 Prävention
2 Verfolgung
Schutz, Unterstützung und Betreuung der Opfer
Drucksache 553/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2009 zu dem Jahresbericht über die Menschenrechte in der Welt 2008 und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich (2008/2336(INI))
... 2 Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie (Stand: November 2008): nicht ratifiziert von der Tschechischen Republik, Deutschland, Irland, Luxemburg, Ungarn, Malta, Finnland bzw. dem Vereinigten Königreich. Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten (Stand: November 2008): nicht ratifiziert von Estland, den Niederlanden bzw. Ungarn.
Drucksache 310/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Marz 2009 zu der sozialen Lage der Roma und die Verbesserung ihres Zugangs zum EU-Arbeitsmarkt (2008/2137(INI))
... 40. schliest sich der Auffassung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses an, wonach Roma-Frauen in der Familienhierarchie einen geringen Status haben, fruh heiraten, oft unter häuslicher Gewalt leiden und häufig zu Opfern von Prostitution und Menschenhandel werden;
Roma auf dem Arbeitsmarkt: Zugangsmöglichkeiten oder Ausgrenzung?
Überlebenskampf am Rand der Gesellschaft
2 Fazit
Drucksache 297/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates KOM (2009) 135 endg.; Ratsdok. 8150/09
... Das jüngste Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Sammlung der Europaratsverträge Nr. 201) stellt den derzeit höchsten internationalen Standard zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch dar. Auf internationaler Ebene ist das Fakultativprotokoll zum UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie aus dem Jahre 2000 die wichtigste Norm.
Begründung
1. Kontext DES Vorschlags
• Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen UND
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Beiträge und Erläuterung, wie sie im Vorschlag berücksichtigt wurden
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
• Option 1:
• Option 2:
• Option 3:
• Option 4:
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
Vorschlag
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch
Artikel 3 Straftaten im Zusammenhang mit sexueller Ausbeutung
Artikel 4 Straftaten im Zusammenhang mit der Kinderpornografie
Artikel 5 Kontaktaufnahmen zu Kindern zum Zweck des sexuellen Missbrauchs
Artikel 6 Anstiftung und Beihilfe zu, Versuch der Begehung und Vorbereitung von Straftaten
Artikel 7 Strafen und erschwerende Umstände
Artikel 8 Verbot der Ausübung bestimmter Tätigkeiten aufgrund von Verurteilungen wegen Sexualstraftaten
Artikel 9 Verantwortlichkeit juristischer Personen
Artikel 10 Sanktionen gegen juristische Personen
Artikel 11 Keine Verhängung von Sanktionen gegen Opfer
Artikel 12 Ermittlung und Strafverfolgung
Artikel 13 Gerichtliche Zuständigkeit und Koordinierung der Strafverfolgung
Artikel 14 Schutz und Unterstützung der Opfer
Artikel 15 Teilnahme von Opfern im Kindesalter an Strafermittlungen und Strafverfahren
Artikel 16 Risikoabschätzung
Artikel 17 Interventionsprogramme oder -maßnahmen
Artikel 18 Sperrung des Zugangs zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten
Artikel 19 Geografischer Anwendungsbereich
Artikel 20 Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI
Artikel 21 Umsetzung
Artikel 22 Inkrafttreten
Drucksache 298/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz von Opfern sowie zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI KOM (2009) 136 endg.; Ratsdok. 8151/09
... (6) Die Opfer sollten nach einer Entscheidung der zuständigen Behörde über rechtswidrige Handlungen, an denen sie als unmittelbare Folge ihrer Wehrlosigkeit angesichts der illegalen Maßnahmen von Menschenhändlern beteiligt waren, – wie Verstöße gegen die Einwanderungsgesetze, Verwendung falscher Dokumente oder Straftaten im Sinne der Prostitutionsgesetze – vor strafrechtlicher Verfolgung und Bestrafung geschützt werden. Ein solcher Schutz sollte zudem darauf abzielen, die Opfer zu ermutigen, in Strafverfahren als Zeugen auszusagen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.4. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
2.1. Anhörung von interessierten Kreisen
2.1.1. Anhörungsmethoden und allgemeines Profil der Befragten
2.1.2. Zusammenfassung der Beiträge
2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
2.3. Folgenabschätzung
• Option 1:
• Option 2:
• Option 3:
• Option 4:
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
A Bestimmungen des materiellen Strafrechts
B Gerichtliche Zuständigkeit und Strafverfolgung
C Opferrechte im Strafverfahren
D Unterstützung der Opfer
E Prävention
F Kontrolle
3.2. Mehrwert des Vorschlags gegenüber dem Übereinkommen des Europarats zur
3.3. Rechtsgrundlage
4. Subsidiaritätsprinzip
5. Grundsatz der Verhältnismässigkeit
6. Wahl des Instruments
7. Auswirkungen auf den Haushalt
8. Weitere Angaben
Vorschlag
Artikel 1 Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel
Artikel 2 Anstiftung, Beihilfe und Versuch
Artikel 3 Strafen und erschwerende Umstände
Artikel 4 Verantwortlichkeit juristischer Personen
Artikel 5 Sanktionen gegen juristische Personen
Artikel 6 Keine Verhängung von Sanktionen gegen Opfer
Artikel 7 Ermittlung und Strafverfolgung
Artikel 8 Gerichtliche Zuständigkeit und Koordinierung der Strafverfolgung
Artikel 9 Schutz besonders gefährdeter Opfer von Menschenhandel in Strafverfahren
Artikel 10 Unterstützung der Opfer
Artikel 11 Besondere Schutzmaßnahmen für Kinder
Artikel 12 Prävention
Artikel 13 Kontrolle
Artikel 14 Geografischer Anwendungsbereich
Artikel 15 Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI
Artikel 16 Umsetzung
Artikel 17 Inkrafttreten
Drucksache 910/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2009 zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger – Stockholm-Programm
... 76. fordert die Europäische Union auf, energischer gegen jeglichen Missbrauch zulasten von Kindern, wie Gewalt, Diskriminierung, soziale Ausgrenzung und Rassismus, Kinderarbeit, Prostitution und Menschenhandel, vorzugehen und koordinierte Anstrengungen zu unterstützen, die dazu dienen, Kinder zu schützen und ihre Rechte zu bewahren, wobei das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes als Leitfaden für die Maßnahmen der Europäischen Union und als Grundlage für die Änderung der geltenden Rechtsvorschriften dienen sollte;
Der Vertrag von Lissabon als Wegbereiter für den RFSR
Ein kohärenteres, transparenteres und demokratischeres Mehrjahresprogramm
Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten
Ein Europa der Rechte
Kampf gegen Diskriminierung, Förderung der Integration
Stärkung der Rechte im Zusammenhang mit der Unionsbürgerschaft
2 Migration
2 Asyl
Grenzen und Visa
Schutz von Kindern
Datenschutz und Sicherheit
Zivil - und Handelsjustiz für Familien, Bürger und Unternehmen
Stärkung des Zugangs zur Ziviljustiz für Bürger und Unternehmen
Ausschöpfung sämtlicher Vorteile des Binnenmarkts durch das europäische Vertragsrecht
Bessere Rechtsetzung im Bereich Justiz
Entwicklung einer europäischen Rechtskultur
E -Justiz: Ein Instrument im Dienste der Bürger und Angehörigen der Rechtsberufe
Prioritäten im Strafrecht
Operationelle Einrichtungen und Agenturen und technische Hilfsmittel
Dringliche Fragen
Drucksache 137/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Januar 2009 zu der Lage der Grundrechte in der Europäischen Union 2004–2008 (2007/2145(INI))
... 116. fordert die Mitgliedstaaten auf, wirksame Maßnahmen zum Verbot der verschiedenen Formen der Ausbeutung von Kindern zu ergreifen, einschließlich Ausbeutung zum Zweck vom Prostitution, Herstellung kinderpornographischen Materials, Drogenhandel, Taschendiebstahl, Bettelei und jede andere Form der Ausbeutung;
2 Einleitung
Allgemeine Empfehlungen
Zusammenarbeit mit dem Europarat und den anderen internationalen Institutionen und Organisationen für den Schutz der Grundrechte
Menschenrechte, Freiheit, Sicherheit und Recht
2 Diskriminierung
Allgemeine Erwägungen
2 Minderheiten
2 Roma
2 Chancengleichheit
Sexuelle Ausrichtung
2 Fremdenfeindlichkeit
Junge, ältere und behinderte Menschen
2 Kultur
2 Streitkräfte
Migranten und Flüchtlinge
Zugang zu internationalem Schutz und legale Einwanderung
2 Aufnahme
Kinder von Einwanderern, Asylbewerbern und Flüchtlingen
2 Integration
2 Rückkehr
Gewahrsam und Rückübernahmeabkommen
2 Meinungsfreiheit
Rechte des Kindes
Gewalt, Armut und Arbeit
2 Diskriminierung
2 Jugendgerichtsbarkeit
Unterstützung für Kinder
Teil habe
Soziale Rechte
2 Armut
2 Obdachlosigkeit
Wohnraum
2 Gesundheit
2 Arbeitnehmer
Nicht gemeldete Arbeitnehmer
2 Senioren
Drucksache 595/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Juli 2008 zur Lage in Simbabwe
... 29. bekundet seine Besorgnis darüber, dass für die nächsten Wochen damit gerechnet wird, dass 10-40 % mehr simbabwische Bürger das Land verlassen werden; stellt fest, dass unter diesen Migranten die Kinder besonders anfällig sein werden, da die Gefahr besteht, dass sie, um zu überleben, missbraucht und gezwungen werden, gefährliche Arbeiten anzunehmen, etwa im Bergbau, beim Umgang mit landwirtschaftlichen Geräten oder durch Prostitution;
Drucksache 613/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Fakultativprotokoll vom 25. Mai 2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie
Gesetz zu dem Fakultativprotokoll vom 25. Mai 2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie
Drucksache 394/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2008 zu dem Jahresbericht 2007 zur Menschenrechtslage in der Welt und zur Menschenrechtspolitik der Europäischen Union (2007/2274(INI))
... 23 Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie (Stand: November 2007): nicht ratifiziert von der Tschechischen Republik, Finnland, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Luxemburg, Malta, dem Vereinigten Königreich. Fakultativprotokoll zu dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten (Stand: Oktober 2007): nicht ratifiziert von Estland, Griechenland, Ungarn, den Niederlanden; weder ratifiziert noch unterzeichnet von Zypern.
Drucksache 92/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Dezember 2007 betreffend Gerechtigkeit für die so genannten Trostfrauen (Sexsklavinnen in Asien vor und während des Zweiten Weltkriegs)
... – unter Hinweis auf den in Den Haag im Jahre 2004 vorgelegten Bericht über eine Untersuchung von Unterlagen der niederländischen Regierung über Zwangsprostitution niederländischer Frauen in den ostindischen Kolonien des Landes während der japanischen Besetzung,
Drucksache 372/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2008 zu Organspende und -transplantation: Maßnahmen auf EU-Ebene (2007/2210)(INI))
... "), neun Mitgliedstaaten das Fakultative Protokoll der Vereinten Nationen zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes bezüglich des Verkaufs von Kindern, Kinderprostitution und Kinderpornographie und 17 Mitgliedstaaten das Übereinkommen des Europarats über Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels noch nicht ratifiziert haben,
Drucksache 398/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Mai 2008 zum Weißbuch Sport (2007/2261(INI))
... T. in der Erwägung, dass Gewalt bei Sportveranstaltungen nach wie vor ein ungelöstes Problem darstellt, das verschiedene Formen annehmen kann; in der Erwägung, dass Sportveranstaltungen während ihres gesamten Verlaufs Prostitution sowie Frauen- und Kinderhandel anziehen,
2 Doping
Sport und Drittländer
Sicherung von Sportveranstaltungen
Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Sportlerinnen und Sportlern
Drucksache 156/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zum Schutz der Kinder bei der Nutzung des Internet und anderer Kommunikationstechnologien KOM (2008) 106 endg.; Ratsdok. 7241/08
... " erwähnt. Das Übereinkommen soll die internationale Zusammenarbeit bei der Entdeckung, Untersuchung und Verfolgung der Computerkriminalität sowohl im Inland als auch international erleichtern und dient der Schaffung einer gemeinsamen Grundlage für das materielle Recht, das Verfahrensrecht und die rechtliche Zuständigkeit. Ihm folgte das Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Juli 2007), in dem die Formen des sexuellen Missbrauchs von Kindern als Straftatbestände definiert werden: sexueller Missbrauch, Kinderprostitution, Material über Kindesmissbrauch, Anfreundung mit Kindern zu sexuellen Zwecken ("
Drucksache 403/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Einrichtung des Europäischen Strafregisterinformationssystems (ECRIS) gemäß Artikel 11 des Rahmenbeschlusses 2008/XX/JI KOM (2008) 332 endg.; Ratsdok. 10122/08
... Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung einer Person mittels Prostitution oder anderer Formen der sexuellen Ausbeutung
Drucksache 614/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie
... § 184e Ausübung der verbotenen Prostitution
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 162 Internationale Gerichte; nationale Untersuchungsausschüsse
§ 184c Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Folgeänderungen
Artikel 4 Inkrafttreten
Drucksache 664/08
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes - §§ 176, 179, 232 StGB (verbesserter Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch) (... StrÄndG )
... ist für das Verbringen von Kindern in die Prostitution lediglich ein Strafrahmen von einem Jahr bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vorgesehen.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Einschränkung von Grundrechten
Artikel 4 In-Kraft-Treten Dieses
Begründung
A. Allgemeines
I. Kindesmissbrauch
II. Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen § 179 StGB
III. Menschenhandel zu Zwecken der sexuellen Ausbeutung von Kindern
B. Zu den einzelnen Änderungen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
>> Weitere Fundstellen >>
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