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0446/05
0595/05
0002/05B
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0002/1/05
0817/05
0595/1/05
0304/05
0321/05
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0508/05
0466/04
0852/04
0576/04
Drucksache 181/17 (Beschluss)

... Für Anbieter von telefonisch vertriebenen Waren und Dienstleistungen könnte durch die Notwendigkeit der Übermittlung einer Angebotsbestätigung sowie der Einholung einer Genehmigungserklärung des Verbrauchers ein erhöhter Aufwand entstehen. Insoweit ist zu beachten, dass neben Sendungen auf Papier in Form von Briefen, Postkarten, Prospekten usw. auch Bestätigungen per E-Mail, (Computer-) Fax oder SMS gleichermaßen die Anforderungen an einen dauerhaften Datenträger nach § 126b Satz 2 BGB erfüllen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 181/17 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 181/17

... Für Anbieter von telefonisch vertriebenen Waren und Dienstleistungen könnte durch die Notwendigkeit der Übermittlung einer Angebotsbestätigung sowie der Einholung einer Annahmeerklärung des Verbrauchers ein erhöhter Aufwand entstehen. Insoweit ist zu beachten, dass neben Sendungen auf Papier in Form von Briefen, Postkarten, Prospekten usw. auch Bestätigungen per E-Mail, (Computer-)Fax oder SMS gleichermaßen die Anforderungen an einen dauerhaften Datenträger nach § 126b Satz 2 BGB erfüllen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 181/17




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 312c1
Vertragsschluss bei telefonischen Fernabsatzverträgen

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 181/1/17

... Für Anbieter von telefonisch vertriebenen Waren und Dienstleistungen könnte durch die Notwendigkeit der Übermittlung einer Angebotsbestätigung sowie der Einholung einer Genehmigungserklärung des Verbrauchers ein erhöhter Aufwand entstehen. Insoweit ist zu beachten, dass neben Sendungen auf Papier in Form von Briefen, Postkarten, Prospekten usw. auch Bestätigungen per E-Mail, (Computer-) Fax oder SMS gleichermaßen die Anforderungen an einen dauerhaften Datenträger nach § 126b Satz 2 BGB erfüllen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 181/1/17




'Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetz

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 324/1/15

... 20. Produktwerbung richtet sich in vielfältiger Weise in Druckschriften, Prospekten, Katalogen, Anzeigen, Plakaten und oftmals auch direkt in elektronischen Medien an die Verbraucherinnen und Verbraucher. Der Bundesrat bittet die Kommission, mit der vorgeschlagenen Verordnung sicherzustellen, dass jegliche Produktbeschreibung oder Produktwerbung einen Hinweis auf die Energieeffizienzklasse des Produkts enthält, zum Beispiel auch mittels elektronischer Etiketten, wie in Erwägungsgrund 10 dargestellt. Entsprechendes gilt für technische Werbeschriften. Alle Wirtschaftsakteure (Hersteller, Händler, Lieferanten, Importeure) müssen daher sicherstellen, dass technische Werbeschriften einen Hinweis auf den Energieverbrauch oder die Energieeffizienzklasse des Produkts enthalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 324/1/15




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 12

Zur Vorlage im Übrigen

3 Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 63/15

... - die Prospektrichtlinie überarbeiten, damit Firmen, insbesondere kleinere, einfacher Kapital beschaffen und Investoren grenzüberschreitend erreichen können;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/15




2 Grünbuch

2 Vorwort

Abschnitt 1
Schaffung einer Kapitalmarktunion

1.1 Erreichung einer Kapitalmarktunion

Abschnitt 2
Derzeitige Herausforderungen an den europäischen Kapitalmärkten

2.1 Aktueller Zustand der europäischen Kapitalmärkte

Abbildung 1: Schematischer Überblick über die Kapitalmärkte im Finanzsystem

Abbildung 2: Börsenkapitalisierung und Schuldverschreibungen in % des BIP

Abbildung 3: Finanzierungsmuster der Unternehmen in % der Gesamtverbindlichkeiten

2.2 Herausforderungen und Chancen einer Kapitalmarktunion

Abschnitt 3
Prioritäten für frühzeitige Maßnahmen

3.1 Abbau der Schranken für den Zugang zu den Kapitalmärkten

3.2 Verbreiterung der Anlegerbasis für KMU

3.3 Nachhaltige Verbriefung

3.4 Förderung langfristiger Investitionen

3.5 Entwicklung europäischer Märkte für Privatplatzierungen

Abschnitt 4
Entwicklung und Integration der Kapitalmärkte

4.1 Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln

Schließung von Informationslücken

Standardisierung als Anstoß für Märkte

4.2 Entwicklung und Diversifizierung des Finanzierungsangebots

Anstoß für Investitionen institutioneller Anleger

Anstöße für Kleinanleger

Attraktivität für internationale Investitionen

4.3 Die Funktionsweise der Märkte verbessern - Intermediäre, Infrastruktur und allgemeiner Rechtsrahmen

Einheitliches Regelwerk, Durchsetzung und Wettbewerb

5 Aufsichtskonvergenz

Daten und Meldewesen

Marktinfrastruktur und Wertpapierrecht

Gesellschaftsrecht, Corporate Governance, Insolvenzrecht und Besteuerung

5 Technologie

Abschnitt 5
die nächsten Schritte


 
 
 


Drucksache 324/15 (Beschluss)

... 13. Produktwerbung richtet sich in vielfältiger Weise in Druckschriften, Prospekten, Katalogen, Anzeigen, Plakaten und oftmals auch direkt in elektronischen Medien an die Verbraucherinnen und Verbraucher. Der Bundesrat bittet die Kommission, mit der vorgeschlagenen Verordnung sicherzustellen, dass jegliche Produktbeschreibung oder Produktwerbung einen Hinweis auf die Energieeffizienzklasse des Produkts enthält, zum Beispiel auch mittels elektronischer Etiketten, wie in Erwägungsgrund 10 dargestellt. Entsprechendes gilt für technische Werbeschriften. Alle Wirtschaftsakteure (Hersteller, Händler, Lieferanten, Importeure) müssen daher sicherstellen, dass technische Werbeschriften einen Hinweis auf den Energieverbrauch oder die Energieeffizienzklasse des Produkts enthalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 324/15 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 12

Zur Vorlage im Übrigen

3 Direktzuleitung


 
 
 


Drucksache 638/14 (Beschluss)

... Weder aus Artikel 2 Nummer 4 Kleinanlegerschutzgesetz noch aus der Gesetzesbegründung ist ersichtlich, auf welcher Basis die Grenzbeträge zur Befreiung von der Prospektpflicht sowie der Zulassung von Anlegern ermittelt bzw. festgelegt wurden. Der Bundesrat verweist auf die Mitteilung der Kommission zur Freisetzung des Potenzials von Crowdfunding in der Europäischen Union vom 27. März 2014, in der explizit darauf hingewiesen wird, dass voneinander abweichende nationale Regulierungsmaßnahmen der verschiedenen Mitgliedstaaten Crowdinvesting im Binnenmarkt fragmentieren und das Wachstum von Crowdfunding in Europa behindern. Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren mithilfe eines europaweiten Benchmarks der quantifizierbaren Bereichsausnahmegrenzen CrowdinvestingHöchstsummen zu ermitteln, die den von der EU geforderten Anforderungen entsprechen.



Drucksache 638/1/14

... 5. Weder aus Artikel 2 Nummer 4 Kleinanlegerschutzgesetz noch aus der Gesetzesbegründung ist ersichtlich, auf welcher Basis die Grenzbeträge zur Befreiung von der Prospektpflicht sowie der Zulassung von Anlegern ermittelt bzw. festgelegt wurden. Der Bundesrat verweist auf die Mitteilung der Kommission zur Freisetzung des Potenzials von Crowdfunding in der Europäischen Union vom 27. März 2014, in der explizit darauf hingewiesen wird, dass voneinander abweichende nationale Regulierungsmaßnahmen der verschiedenen Mitgliedstaaten Crowdinvesting im Binnenmarkt fragmentieren und das Wachstum von Crowdfunding in Europa behindern. Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren mithilfe eines europaweiten Benchmarks der quantifizierbaren Bereichsausnahmegrenzen CrowdinvestingHöchstsummen zu ermitteln, die den von der EU geforderten Anforderungen entsprechen.



Drucksache 279/14

... Wertpapierprospektgesetz



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