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13 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Programmangebot"


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Drucksache 357/17

... Nachdem Hörfunkangebote in den Frequenzbändern der Lang- und Mittelwelle mangels Wirtschaftlichkeit eingestellt worden sind, konzentriert sich der Ton-Rundfunk auf die Nutzung der analog modulierten Ultrakurzwelle. Das Frequenzspektrum ist in diesem Bereich dicht belegt, weshalb Übertragungskapazitäten für neue Programmangebote nur in sehr begrenztem Maß zur Verfügung stehen. Da diesem Problem nicht mit einer Ausweitung der Frequenzbereiche für den Rundfunkdienst entgegnet werden kann, sind Bund und Länder bestrebt, mit der Digitalisierung des Rundfunks insgesamt eine mögliche Ausweitung des Programmangebots bei gleichbleibendem oder tendenziell sinkendem Frequenzbedarf zu erreichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 357/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 690/16

... (10) Bezahlfernsehen gegen individuelles Entgelt ist ein linearer Dienst, bei dem Filme innerhalb eines festgelegten Programmangebots gegen ein für den einzelnen Film zu entrichtendes Entgelt angeboten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 690/16




Gesetz

Kapitel 1
Rechtsform und Aufgaben der Filmförderungsanstalt

§ 1
Filmförderungsanstalt

§ 2
Aufgaben der Filmförderungsanstalt

§ 3
Aufgabenerfüllung

§ 4
Dienstleistungen für andere Einrichtungen

Kapitel 2
Organe, Förderkommissionen

Abschnitt 1
Organe

§ 5
Organe der Filmförderungsanstalt

Abschnitt 2
Verwaltungsrat

§ 6
Zusammensetzung

§ 7
Berufung, Amtszeit

§ 8
Aufgaben, Satzung, Richtlinien

§ 9
Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Einberufung, Rechte, Geschäftsordnung

§ 10
Ausschüsse

§ 11
Befangenheit

Abschnitt 3
Präsidium

§ 12
Vorsitz, Zusammensetzung, Amtszeit, Geschäftsordnung

§ 13
Aufgaben, Rechte

§ 14
Beschlussfähigkeit, Verfahren, Befangenheit

Abschnitt 4
Vorstand

§ 15
Bestellung, Amtsdauer, Geschäftsordnung

§ 16
Aufgaben, Rechte

§ 17
Förderentscheidungen

§ 18
Widersprüche gegen Entscheidungen des Vorstands

§ 19
Entscheidungen zu Sperrfristen

Abschnitt 5
Förderkommissionen

§ 20
Ständige Förderkommissionen

§ 21
Vorschläge für die Besetzung der Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung und der Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung

§ 22
Bestellung der Mitglieder der Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung und der Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung

§ 23
Bestellung der Mitglieder der Kommission für Kinoförderung

§ 24
Verbot der Personenidentität, Abberufung, Neubestellung

§ 25
Geschäftsordnung, Befangenheit

§ 26
Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung

§ 27
Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung

§ 28
Verfahren zur Besetzung der Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung und der Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung

§ 29
Kommission für Kinoförderung

§ 30
Weitere Förderkommissionen

§ 31
Widersprüche gegen Entscheidungen der Förderkommissionen

Kapitel 3
Satzung, Haushalt, Aufsicht

§ 32
Satzung

§ 33
Wirtschaftsplan

§ 34
Haushalts- und Wirtschaftsführung

§ 35
Rücklagen

§ 36
Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen

§ 37
Rechnungslegung und Prüfung der Jahresrechnung

§ 38
Aufsicht

Kapitel 4
Förderung - Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 1
Zweckbindung der Fördermittel, Begriffsbestimmungen

§ 39
Zweckbindung der Fördermittel

§ 40
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Allgemeine Fördervoraussetzungen

§ 41
Filmbezogene allgemeine Fördervoraussetzungen

§ 42
Internationale Koproduktionen

§ 43
Internationale Kofinanzierungen

§ 44
Förderfähigkeit von internationalen Koproduktionen und Kofinanzierungen

§ 45
Fördervoraussetzungen bei internationalen Kofinanzierungen

§ 46
Nicht förderfähige Filme

§ 47
Barrierefreie Fassung

§ 48
Herstellung der Kopien

§ 49
Archivierung

§ 50
Ausschluss von Personen von der Förderung

Abschnitt 3
Bescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

§ 51
Bescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

§ 52
Vorläufige Projektbescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Abschnitt 4
Sperrfristen

§ 53
Regelmäßige Sperrfristen

§ 54
Ordentliche Verkürzung der Sperrfristen

§ 55
Außerordentliche Verkürzung der Sperrfristen

§ 56
Nichtanwendung der Sperrfristenregelungen

§ 57
Verletzung der Sperrfristen

§ 58
Ermächtigung des Verwaltungsrats

Kapitel 5
Förderung der Filmproduktion

Abschnitt 1
P r o j ektfilmförderung

§ 59
Förderhilfen

§ 60
Art und Höhe, Mindestförderquote

§ 61
Auswahl von Vorhaben

§ 62
Einbeziehung von Gemeinschaftsproduktionen

§ 63
Eigenanteil des Herstellers

§ 64
Ausnahmen beim Eigenanteil

§ 65
Bürgschaften

§ 66
Antrag

§ 67
Bewilligung

§ 68
Förderzusage, Form

§ 69
Auszahlung

§ 70
Schlussprüfung

§ 71
Tilgung des Darlehens

§ 72
Sonstige Rückzahlungspflicht

Abschnitt 2
Referenzfilmförderung

Unterabschnitt 1
Referenzfilmförderung für programmfüllende Filme

§ 73
Förderhilfen, Referenzpunkte

§ 74
Zuschauererfolg

§ 75
Erfolge bei Festivals und Preise

Unterabschnitt 2
Referenzfilmförderung für Dokumentar-, Kinder-, Erstlingsfilme und Filme mit niedrigen Herstellungskosten

§ 76
Förderhilfen, Referenzpunkte

§ 77
Zuschauererfolg

§ 78
Erfolge bei Festivals und Preise

Unterabschnitt 3
Filme aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aus der Schweiz

§ 79
Einbeziehung von Filmen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aus der Schweiz

Unterabschnitt 4
Verfahren, Art und Höhe der Förderung

§ 80
Verteilung der Referenzpunkte

§ 81
Art und Höhe

§ 82
Antrag

§ 83
Zuerkennung

§ 84
Verwendung

§ 85
Besondere Verwendungsmöglichkeiten

§ 86
Bürgschaften

§ 87
Begonnene Maßnahmen

§ 88
Auszahlung

§ 89
Schlussprüfung

§ 90
Rückzahlungspflicht

Kapitel 6
Referenzförderung für Kurzfilme und nicht programmfüllende Kinderfilme

§ 91
Referenzförderung

§ 92
Erfolge bei Festivals und Preise

§ 93
Förderart, Verteilung der Referenzpunkte

§ 94
Antrag

§ 95
Zuerkennung

§ 96
Verwendung

§ 97
Auszahlung

§ 98
Schlussprüfung

§ 99
Rückzahlung

Kapitel 7
Förderung von Drehbüchern und der Drehbuchfortentwicklung

Abschnitt 1
Drehbuch- und Treatmentförderung

§ 100
Förderhilfen

§ 101
Förderart, Auswahl von Vorhaben

§ 102
Antrag

§ 103
Verwendung

§ 104
Auszahlung

§ 105
Schlussprüfung

§ 106
Rückzahlung

Abschnitt 2
Förderung der Drehbuchfortentwicklung

§ 107
Förderhilfen

§ 108
Förderart, Auswahl von Vorhaben

§ 109
Antrag

§ 110
Sachverständige Begleitung

§ 111
Verwendung

§ 112
Auszahlung

§ 113
Schlussprüfung, Rückzahlung

§ 114
Ermächtigung des Verwaltungsrats

Kapitel 8
Förderung des Absatzes

Abschnitt 1
Projektförderung für Verleih- und Vertriebsunternehmen sowie Unternehmen der Videowirtschaft

§ 115
Förderhilfen

§ 116
Verwendung für den Verleih und Vertrieb

§ 117
Verwendung für den Videoabsatz

§ 118
Art und Höhe

§ 119
Auswahl von Vorhaben

§ 120
Einbeziehung von Gemeinschaftsproduktionen und ausländischen Filmen

§ 121
Antrag

§ 122
Bewilligung

§ 123
Auszahlung

§ 124
Schlussprüfung

§ 125
Tilgung des Darlehens

§ 126
Sonstige Rückzahlungspflicht

Abschnitt 2
Referenzförderung für Verleihunternehmen

§ 127
Förderhilfen, Referenzpunkte

§ 128
Art der Förderhilfe, Antrag

§ 129
Zuerkennung

§ 130
Verwendung

§ 131
Auszahlung

§ 132
Begonnene Maßnahmen

§ 133
Schlussprüfung, Rückzahlung

Kapitel 9
Kinoförderung

Abschnitt 1
Kinoprojektförderung

§ 134
Förderhilfen

§ 135
Art und Höhe

§ 136
Erlass von Restschulden

§ 137
Auswahl von Projekten

Abschnitt 2
Kinoreferenzförderung

§ 138
Förderhilfen

§ 139
Art und Höhe, Verteilung der Referenzpunkte

Abschnitt 3
Verfahren

§ 140
Antrag

§ 141
Zuerkennung der Kinoreferenzförderung

§ 142
Auszahlung

§ 143
Verwendung der Kinoreferenzförderung

§ 144
Schlussprüfung, Rückzahlung

Kapitel 10
Unterstützung der Digitalisierung des deutschen Filmerbes

§ 145
Vorgaben für Richtlinie

Kapitel 11
Finanzierung, Verwendung der Mittel

Abschnitt 1
Finanzierung

Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 146
Filmabgabe

§ 147
Verhältnis der Abgabevorschriften zueinander

§ 148
Erhebung der Filmabgabe

§ 149
Fälligkeit

§ 150
Begriffsbestimmung Kinofilm

Unterabschnitt 2
Filmabgabe der Kinos und der Videowirtschaft

§ 151
Filmabgabe der Kinos

§ 152
Filmabgabe der Videoprogrammanbieter

§ 153
Filmabgabe der Anbieter von Videoabrufdiensten

Unterabschnitt 3
Filmabgabe der Fernsehveranstalter und Programmvermarkter

§ 154
Filmabgabe der öffentlich-rechtlichen Fernsehveranstalter

§ 155
Filmabgabe der Veranstalter frei empfangbarer Fernsehprogramme privaten Rechts

§ 156
Filmabgabe der Veranstalter von Bezahlfernsehen und der Programmvermarkter

§ 157
Medialeistungen

§ 158
Zusätzliche Leistungen der Fernsehveranstalter und Programmvermarkter

Abschnitt 2
Verwendung der Einnahmen

§ 159
Aufteilung der Einnahmen auf die Förderarten

§ 160
Verwendung der Filmabgabe der Fernsehveranstalter und Programmvermarkter

§ 161
Ermächtigung des Verwaltungsrats

§ 162
Verwendung von Tilgungen

§ 163
Verwendung von Rücklagen, Überschüssen und nicht verbrauchten Haushaltsmitteln

Kapitel 12
Auskunftspflichten und Datenverwendung

§ 164
Auskünfte

§ 165
Zeitpunkt und Form der Meldepflicht

§ 166
Kontrolle der gemeldeten Daten

§ 167
Schätzung

§ 168
Übermittlung und Veröffentlichung von Daten

§ 169
Förderbericht

Kapitel 13
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 170
Übergangsregelungen

§ 171
Beendigung der Filmförderung

§ 172
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 606/16 (Beschluss)

... erfolgende Herstellung und Verbreitung funktionserforderlicher Programmangebote ist eine in der Programmautonomie der Senderanstalten zu erfüllende Pflichtaufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, für die von Verfassungs wegen die nötigen Handlungsspielräume gewährleistet werden müssen. Dies schließt Kooperationsmöglichkeiten ausdrücklich ein. Die rundfunkrechtlichen Staatsverträge ermöglichen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Kooperationen, um insbesondere den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Rechnung zu tragen. Entsprechend hält die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) die Anstalten zu entsprechenden Kooperationen mit dem Ziel von Kosteneinsparungen an (vergleiche § 3 Absatz 3 Satz 1 Alternative 1 RFinStV). Mit Absatz 2c sollen damit Effizienzvorteile letztlich den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu Gute kommen und dadurch die Angemessenheit der finanziellen Belastung der Beitragszahler sowie die Akzeptanz des Rundfunkbeitrags insgesamt gewährleistet werden. Die gewünschten Kooperationen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten können jedoch in Konflikt mit den Kartellverbot des § 1 GWB bzw. Artikel 101 Absatz 1 AEUV geraten. Des Weiteren ist unklar, ob Kooperationen im Fall eines Verstoßes möglicherweise nach § 2 GWB bzw. § 101 Absatz 3 AEUV freistellungsfähig sind. Dadurch besteht für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine erhebliche Rechtsunsicherheit zwischen einer den Einsparvorgaben geschuldeten Ausweitung der Kooperationsformen und einer kartellrechtlichen Kontrolle mit einem grundsätzlichen Verbot mit gesetzlich definierten Freistellungsmöglichkeiten. Zwar dürften zahlreiche Kooperationsformen freistellungsfähig sein, da sie die dazu erforderlichen beiden positiven (Effizienzgewinne und Weitergabe der Effizienzgewinne an die Verbraucher) und die beiden negativen Anforderungen (Unerlässlichkeit der Beschränkung; keine Ausschaltung des Wettbewerbs) erfüllen. Da bislang keine umfassende Entscheidungspraxis der zuständigen Behörden und Gerichte auf nationaler und EU-Ebene besteht, ist die diesbezügliche Bewertung für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten allerdings mit erheblichen Unsicherheiten verbunden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 606/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 18 GWB

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 18 Absatz 8 - neu - GWB

3. Zu Artikel 1 Nummer 11

4. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a § 30 Überschrift GWB ,

5. Zu Artikel 1 Nummer 17 §§ 33a ff. GWB

6. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 34 Absatz 5 GWB

7. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 34 GWB und 19 § 34a GWB

8. Zu Artikel 1 Nummer 26a - neu - § 42 Absatz 4 Satz 2 GWB

9. Zu Artikel 1 Nummer 68 Buchstabe a § 186 Absatz 1 GWB


 
 
 


Drucksache 606/1/16

... erfolgende Herstellung und Verbreitung funktionserforderlicher Programmangebote ist eine in der Programmautonomie der Senderanstalten zu erfüllende Pflichtaufgabe des öffentlichrechtlichen Rundfunks, für die von Verfassungs wegen die nötigen Handlungsspielräume gewährleistet werden müssen. Dies schließt Kooperationsmöglichkeiten ausdrücklich ein. Die rundfunkrechtlichen Staatsverträge ermöglichen den öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten Kooperationen, um insbesondere den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Rechnung zu tragen. Entsprechend hält die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) die Anstalten zu entsprechenden Kooperationen mit dem Ziel von Kosteneinsparungen an (vergleiche § 3 Absatz 3 Satz 1 Alternative 1 RFinStV). Mit Absatz 2c sollen damit Effizienzvorteile letztlich den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu Gute kommen und dadurch die Angemessenheit der finanziellen Belastung der Beitragszahler sowie die Akzeptanz des Rundfunkbeitrags insgesamt gewährleistet werden. Die gewünschten Kooperationen der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten können jedoch in Konflikt mit den Kartellverbot des § 1 GWB bzw. Artikel 101 Absatz 1 AEUV geraten. Des Weiteren ist unklar, ob Kooperationen im Fall eines Verstoßes möglicherweise nach § 2 GWB bzw. § 101 Absatz 3 AEUV freistellungsfähig sind. Dadurch besteht für die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten eine erhebliche Rechtsunsicherheit zwischen einer den Einsparvorgaben geschuldeten Ausweitung der Kooperationsformen und einer kartellrechtlichen Kontrolle mit einem grundsätzlichen Verbot mit gesetzlich definierten Freistellungsmöglichkeiten. Zwar dürften zahlreiche Kooperationsformen freistellungsfähig sein, da sie die dazu erforderlichen beiden positiven (Effizienzgewinne und Weitergabe der Effizienzgewinne an die Verbraucher) und die beiden negativen Anforderungen (Unerlässlichkeit der Beschränkung; keine Ausschaltung des Wettbewerbs) erfüllen. Da bislang keine umfassende Entscheidungspraxis der zuständigen Behörden und Gerichte auf nationaler und EU-Ebene besteht, ist die diesbezügliche Bewertung für die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten allerdings mit erheblichen Unsicherheiten verbunden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 606/1/16




1. Zu Artikel 1 § 1 - neu - GWB

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 18 GWB

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d § 18 Absatz 8 - neu - GWB

4. Zu Artikel 1 Nummer 11

5. Zu Artikel 1 § 29 GWB

6. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a § 30 Überschrift GWB , Buchstabe b § 30 Absatz 2c - neu - GWB , Buchstabe c Doppelbuchstabe bb - neu - § 30 Absatz 3 Satz 3 - neu - GWB

7. Zu Artikel 1 Nummer 17 §§ 33a ff. GWB

8. Zu Artikel 1 Nummer 18 Buchstabe b § 34 Absatz 5 GWB

Zu Artikel 1 Nummer 18

11. Zu Artikel 1 Nummer 26a - neu - § 42 Absatz 4 Satz 2 GWB

12. Zu Artikel 1 Nummer 52 § 81a GWB

13. Zu Artikel 1 Nummer 68 Buchstabe a § 186 Absatz 1 GWB * In Artikel 1 Nummer 68 ist Buchstabe a wie folgt zu fassen:


 
 
 


Drucksache 698/10

... Die Binnenmarktfreiheiten müssen sowohl den Stärksten als auch den Schwächsten zugutekommen. Vom Binnenmarkt müssen alle profitieren können, vor allem auch Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen. Besonderes Augenmerk muss dem Zugang Sehbehinderter und Hörgeschädigter zu Gütern und Dienstleistungen, insbesondere im kulturellen Bereich, gelten, indem beispielsweise geeignete technische Lösungen entwickelt werden (automatische Untertitelung oder spezifische Programmangebote im öffentlich-rechtlichen Rundfunk).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 698/10




Mitteilung

3 Einleitung

1. EIN starkes, nachhaltiges faires Wachstum in Partnerschaft mit den Unternehmen

1.1. Kreativität fördern und schützen

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.2. Neue Wege für ein nachhaltiges Wachstum bereiten

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.3. Kleine und mittlere Unternehmen fördern

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.4. Innovation und langfristige Investitionen finanzieren

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.5. Günstige rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für Unternehmen schaffen

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.6. Auf internationalen Märkten wettbewerbsfähig sein

Vorschlag

Vorschlag

2. Vertrauen wiedergewinnen und die Europäischen Bürger in den Mittelpunkt des Binnenmarktes stellen

2.1. Öffentliche Dienste und Schlüsselinfrastrukturen optimieren

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2.2. Die Solidarität im Binnenmarkt stärken

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2.3. Zugang zu Beschäftigung und lebenslangem Lernen sichern

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2.4. Neue Instrumente im Dienste der sozialen Marktwirtschaft

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

2.5. Ein Binnenmarkt im Dienste der Verbraucher

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

3. DIALOG, Partnerschaft, EVALUIERUNG – die Instrumente einer Guten Binnenmarktgovernance

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

Vorschlag

1.1 Kreativität fördern und schützen

2.2 Die Solidarität im Binnenmarkt stärken


 
 
 


Drucksache 75/10

... (3) Die Veranstalter von Bezahlfernsehen haben eine Filmabgabe in Höhe von 0,25 vom Hundert ihrer Nettoumsätze mit Abonnementverträgen mit Letztverbraucherinnen und Letztverbrauchern in Deutschland im vorletzten Jahr zu leisten, soweit diese Umsätze nicht auf die Erbringung technischer Leistungen entfallen. Dies gilt auch für Anbieter, die Filme mit einer Laufzeit von mehr als 58 Minuten innerhalb eines festgelegten Programmangebots im Wege individueller Zugriffsdienste gegen Entgelt bereitstellen. Für Programmvermarkter, die auf digitalen Übertragungskapazitäten oder digitalen Datenströmen entgeltliche Programmangebote nach Satz 1 oder Satz 2 mit dem Ziel zusammenfassen, diese Angebote als Gesamtangebot zugänglich zu machen und über die Auswahl für die Zusammenfassung entscheiden, gilt Satz 1 ab dem 1. Januar 2009 entsprechend.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 75/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Filmförderungsgesetzes

§ 67
Filmabgabe der Fernsehveranstalter und sonstige Zuwendungen

§ 67b
Verwendung der Filmabgabe der Fernsehveranstalter

§ 73
Übergangsregelungen

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangssituation und Zielsetzung

II. Gesetzgebungszuständigkeit und Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung

III. Finanzielle Auswirkungen

1. Sonstige Kosten für die Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Wirtschaft

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaft

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 20

Zu § 25

Zu § 66a

Zu § 67

Zu § 67b

Zu § 70

Zu § 73

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1100: Sechstes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 44/09

... 1. Anregung der Kinobetreiber in den in Artikel 2 Absatz 4 genannten Ländern zur Verbesserung ihres Programmangebots und der Bedingungen für die Uraufführung (Zeitraum und Mindestanzahl) audiovisueller Werke auf der Grundlage der Gegenseitigkeit. Das Programm unterstützt Projekte von Kinonetzen, die über Kinos in Europa und den in Artikel 2 Absatz 4 genannten Ländern verfügen und in den Gebieten ihrer jeweiligen Partner eine beträchtliche Zahl audiovisueller Werke im Programm haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 44/09




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

MEDIA 2007

Euromed Audiovisuel

EU -AKP

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der berücksichtigten Stellungnahmen

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

Folgenabschätzung o Fortsetzung der heutigen Politik

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Kapitel 1
Aufstellung, Anwendungsbereich und Ziele des Programms

Artikel 1
Aufstellung des Programms

Artikel 2
Anwendungsbereich des Programms

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Bedingungen für die Teilnahme am Programm

Artikel 5
Ziele des Programms

Kapitel 2
Operative Ziele des Programms

Artikel 6
Informationsaustausch, Fortbildung und Marktforschung

Artikel 7
Wettbewerbsfähigkeit und Vertrieb

Artikel 8
Verbreitung

Artikel 9
Umsetzung der operativen Ziele

Kapitel 3
Durchführungsmodalitäten und Finanzbestimmungen

Artikel 10
Finanzbestimmungen

Artikel 11
Durchführung dieses Beschlusses

Artikel 12
Ausschuss

Artikel 13
Beitrag des Programms zu anderen Politiken und Vorrechten der Gemeinschaft

Artikel 14
Überwachung und Bewertung

Artikel 15
Haushalt

Kapitel 4
Inkrafttreten

Artikel 16
Inkrafttreten

Anhang
Durchzuführende Maßnahmen

1. Spezifisches Ziel 1 Stärkung des Informationsaustauschs, der Fortbildung und der Marktforschung

1 Operatives Ziel

2. Spezifisches Ziel 2 Wettbewerbsfähigkeit und Vertrieb

1 Operatives Ziel

2 Operatives Ziel

3. Einzelziel 3 Förderung der Verbreitung

1 Operatives Ziel

2 Operatives Ziel

3 Operatives Ziel

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 551/08

... (3) Die Beiträge von Programmvermarktern, die auf digitalen Übertragungskapazitäten oder digitalen Datenströmen entgeltliche Programmangebote nach Absatz 1 und 2 mit dem Ziel zusammenfassen, diese Angebote als Gesamtangebot zugänglich zu machen, und über die Auswahl für die Zusammenfassung entscheiden, werden durch Vereinbarung mit der FFA geregelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 551/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Filmförderungsgesetzes

§ 14a
Begriffsbestimmungen

§ 20
Sperrfristen

§ 32
Förderungshilfen

§ 35
Bewilligungsbescheid

§ 41
Referenzförderung

§ 47
Förderungshilfen

§ 48
Antrag

§ 49
Auszahlung

§ 50
Verwendung

§ 51
Schlussprüfung

§ 56
Förderungshilfen

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ausgangssituation und Zielsetzung

II. Notwendigkeit einer bundesgesetzlichen Regelung

III. Inhalt der Novelle

IV. Finanzielle Auswirkungen

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

a Bürokratiekosten neuer Informationspflichten

b Bürokratiekosten geänderter Informationspflichten

2. Bürokratiekosten für die Verwaltung

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaft

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 8a

Zu § 9

Zu § 12

Zu § 14

Zu § 14a

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 16a

Zu § 17

Zu § 17a

Zu § 20

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 30a

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 53a

Zu § 53b

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 56a

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 66a

Zu § 67

Zu § 67a

Zu § 67b

Zu § 68

Zu § 68a

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 487: Fünftes Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 862/1/07

... 23. Mustcarry-Vorgaben sind in besonderer Weise geeignet, den pluralistischen Charakter des Fernsehprogrammangebots aufrecht zu erhalten. Der Bundesrat fordert,



Drucksache 862/07 (Beschluss)

... 21. Mustcarry-Vorgaben sind in besonderer Weise geeignet, den pluralistischen Charakter des Fernsehprogrammangebots aufrecht zu erhalten. Der Bundesrat fordert,



Drucksache 477/1/06

... Der Vorschlag der Kommission eröffnet die Chance, nicht unerhebliche Finanzmittel in Strukturmaßnamen zu überführen. Die Schaffung eines nationalen Finanzrahmens wird begrüßt. Allerdings muss das Programmangebot des nationalen Finanzrahmens für die Mitgliedstaaten und für die Weinbauregionen erweitert werden. Dabei muss grundsätzlich wie bisher für die Ausgestaltung und Durchführung der Umstellungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen die Verantwortlichkeit der Mitgliedstaaten erhalten bleiben. Die Mitgliedstaaten haben dieses Instrument auch bisher sinnvoll und verantwortungsbewusst genutzt. Eine Genehmigung der Programme durch Dienststellen der Kommission würde den Verfahrensablauf erschweren, dem Grundsatz der Subsidiarität zuwiderlaufen und die notwendige Flexibilität unterbinden.



Drucksache 948/05

... c) In Absatz 3 wird das Wort „Fernsehveranstalter“ durch das Wort „Mediendiensteanbieter“ ersetzt; der Wortlaut „redaktionellen Entscheidungen über das Programmangebot“ wird durch den Wortlaut „redaktionellen Entscheidungen über den audiovisuellen Mediendienst“ ersetzt; der Wortlaut „des Sendepersonals“ wird durch den Wortlaut „des mit der Erbringung des audiovisuellen Mediendienstes befassten Personals“, der Wortlaut „zuerst mit der Sendetätigkeit“ durch den Wortlaut „zuerst mit seiner Tätigkeit“ und der Wortlaut „Entscheidungen über das Programmangebot“ durch den Wortlaut „Entscheidungen über den audiovisuellen Mediendienst“ ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 948/05




Begründung

1 Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2 Anhörung der Interessierten Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung der interessierten Kreise

Einholung und Nutzung von Expertenwissen Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

Folgenabschätzung

1 Aufhebung der Richtlinie

2 Unveränderte Beibehaltung der Richtlinie

3 Einzelne Änderungen und Klarstellung des Wortlautes

4 Schaffung eines umfassenden Rahmens mit abgestufter Behandlung linearer und nichtlinearer Dienste

5 Vollständige Harmonisierung mit Gleichbehandlung linearer und nichtlinearer Dienste

3 rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

Vereinfachung

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel Der Vorschlag enthält eine Überprüfungsklausel.

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Kurzerläuterung des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 3b

Artikel 3c

Artikel 3e

Artikel 3f

Artikel 3g

Artikel 3h

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5


 
 
 


Drucksache 160/16 PDF-Dokument



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