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"Produktinformation"
Drucksache 345/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
... Mit dem neu konzipierten § 4 Absatz 5 VgV-E und § 6 Absatz 4 VgV-E soll nach der Verordnungsbegründung auch Artikel 9 Absatz 1 Satz 1 der Richtlinie 2010/30 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen (ABl. L 153 vom 18. Juni 2010, Seite 1) in nationales Recht umgesetzt werden.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 4 Absatz 5 Satz 2 - neu - VgV und Nummer 2 § 6 Absatz 3 Satz 2 - neu - VgV
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 4 Absatz 6 Nummer 1 VgV
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a, Buchstabe b Doppelbuchstabe aa, Buchstabe c Doppelbuchstabe bb und Nummer 2 § 4 Absätze 6b, 7 Satz 1, Absatz 8 Nummer 2, § 6 Absatz 6 VgV
Drucksache 829/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission:
... - Unzureichende oder mangelhafte Produktinformationen: Wenn Verbraucher sich für den Kauf von SSL-Produkten entscheiden, haben sie Schwierigkeiten, das passende Produkt zu finden, da sie sich mit verschiedenen technischen Eigenschaften auseinandersetzen müssen, die auf der Produktverpackung nicht angegeben oder häufig schlecht erklärt sind (z.B. irreführende Angaben zur Gleichwertigkeit der Lichtausbeute usw.).
Grünbuch Die Zukunft der Beleuchtung: Beschleunigung des Einsatzes innovativer Beleuchtungstechnologien
1. SSL: eine völlig neue Betrachtungsweise der Beleuchtung
2. SSL und Europäische Nutzer
2.1. Enormes Potenzial für den Einsatz von SSL in Europa
2.2. Probleme und Herausforderungen für die Akzeptanz der SSL-Technologie durch die europäischen Nutzer
Punkte aus Sicht der Verbraucher und gewerblichen Nutzer
Spezifische Herausforderungen für den groß angelegten Einsatz von SSL in Städten
2.3. Initiativen für die Akzeptanz von SSL durch Verbraucher und Nutzer
Auf SSL-Produkte zutreffende politische und rechtliche Instrumente der EU
Die Perspektive der Verbraucher
Schaffen von SSL -Pilotmärkten für Städte
Schaffen von SSL-Pilotmärkten für Gebäude
3. SSL und die Europäische Beleuchtungsindustrie
3.1. Die europäische Beleuchtungsindustrie und Herausforderungen für den weitergehenden Einsatz von SSL
3.2. Europäischer strategischer Ansatz für eine wettbewerbsfähige SSL-Industrie in Europa
3.3. Initiativen zur Verstärkung der SSL-Wertekette
Eine Perspektive für Forschung und Innovation
Finanzierung und Initiativen der EU im Bereich Forschung und Innovation im aktuellen Programmplanungszeitraum 2007-2013
Die Perspektive der Beleuchtungsindustrie
Weitere Zusammenarbeit im Hinblick auf den EU-Ansatz in Bezug auf SSL
4. Öffentliche Debatte und weitere Schritte
Drucksache 345/11
Verordnung der Bundesregierung
Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
... der Umsetzung des Artikels 9 Absatz 1 Satz 1 der Richtlinie 2010/30 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen (ABl. L 153 vom 18.6.2010, S. 1) sowie der Anpassung an die Berichtigung zur Richtlinie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Regelungsinhalt
II. Gesetzesfolgen
1. Vollzugsaufwand für die öffentliche Hand
2. Kosten und Preiswirkungen
2.1 Kosten für die Wirtschaft
2.2 Preiswirkungen
3. Bürokratiekosten
3.1 Informationspflichten für Unternehmen
3.2 Informationspflichten für die Verwaltung
3.3 Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger
IV. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1772: Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
Drucksache 45/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Erneuerbare Energien - Fortschritte auf dem Weg zum Ziel für 2020 KOM (2011) 31 endg.
... Installateure gesorgt wird und den Verbrauchern mehr Produktinformationen zur Verfügung gestellt werden, kann die Einführung erneuerbarer Energien ebenfalls vorangebracht20 werden Angesichts der derzeit knappen Haushaltsmittel kann jedoch auch mehr dafür getan werden, dass die Ausgaben für erneuerbare Energien kosteneffektiv sind. Eine wirksame Auswahl und Koordinierung der Finanzierungsmittel auf nationaler Ebene wie auch auf EU-Ebene ist hierfür von entscheidender Bedeutung. Die Entscheidung für ein bestimmtes Finanzierungsinstrument zur Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien hängt vom Stand der Technologie und von21 der Projektentwicklung ab .
Mitteilung
1. Einleitung
2. Erreichen des 20 %-Ziels
....mehr Strom....
Wärme - und Kältesektor.
....sowie Verkehr....
3. Die Investitionslücke schliessen: Bessere stärker Integrierte Finanzierung der Erneuerbaren Energien
Fördersysteme der Mitgliedstaaten.
Mechanismen der Zusammenarbeit.
Die „Mechanismen der Zusammenarbeit“ der Erneuerbare-Energien-Richtlinie
4 Wärmesektor.
4. Schlussfolgerung
Drucksache 853/11 (Beschluss)
... srecht in erster Linie nicht um Produkte, sondern um die Verbrauchskennzeichnung an Produkten sowie sonstige Produktinformationen, sonstige Angaben und sonstige Werbeinformationen zu Produkten. Die Überprüfung dieser Instrumente ist Hauptgegenstand der Marktüberwachung und muss im Fokus der Marktüberwachungsprogramme stehen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 EnVKG
3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 4 Nummer 1 und 2 EnVKG
4. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Satz 2 EnVKG
5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 EnVKG
6. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 6 - neu - EnVKG
7. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Satz 1 und 3 - neu - EnVKG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
8. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 1 Nummer 3 - neu - und 4 - neu - EnVKG
9. Zu Artikel 2 Nummer 5 und 7 §§ 5, 6a und 6b EnVKV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
10. Zu Artikel 2 Nummer 9 § 8 Nummer 4a - neu - und 5a - neu - EnVKG
Drucksache 37/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens: Wege zu einem effizienten europäischen Markt für öffentliche Aufträge KOM (2011) 15 endg.
... /EU über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen (ABl. L 153, 18.6.2010, S. 6).
Grünbuch über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens: Wege zu einem effizienteren europäischen Markt für öffentliche Aufträge
1. Worum geht es bei den EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen
1.1. Beschaffung
1.2. Öffentliche Aufträge
Dienstleistungen gemäß Anhang II Teile A und B
5 Schwellenwerte
1.3. Öffentliche Auftraggeber
Auftragsvergabe durch öffentliche Stellen
Öffentliche Versorgungsleistungen
2. Verbesserung des Instrumentarium für die öffentlichen Auftraggeber
2.1. Modernisierung der Verfahren
Allgemeine Verfahren
Mehr Verhandlungen
Gewerbliche Güter und Dienstleistungen
Auswahl und Zuschlagserteilung
Berücksichtigung früherer Erfahrungen
Spezifische Instrumentarien für Versorgungsunternehmen
2.2. Spezifische Instrumente für kleine öffentliche Auftraggeber
Mehr Rechtssicherheit für die Vergabe von Aufträgen unterhalb der Richtlinienschwellenwerte
2.3. Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit
2.4. Angemessene Instrumentarien für die Zusammenführung der Nachfrage / gemeinsame Auftragsvergabe
2.5. Bedenken im Hinblick auf die Auftragsausführung
Wesentliche Änderungen
Änderungen hinsichtlich des Auftragnehmers und Beendigung von Aufträgen
Vergabe von Unteraufträgen
3. Bessere Zugänglichkeit des Europäischen Beschaffungsmarkts
3.1. Besserer Zugang für KMU und Neugründungen
Verringerung der Verwaltungslasten in der Auswahlphase
Sonstige Vorschläge
3.2. Gewährleistung eines fairen und wirksamen Wettbewerbs
Verhinderung von wettbewerbswidrigem Verhalten
3.3. Vergabe im Falle nicht vorhandenen Wettbewerbs/bei Vorhandensein von Ausschließlichkeitsrechten
4. Die öffentliche Auftragsvergabe als Strategische Antwort auf neue Herausforderungen
4.1. „Beschaffungstechnik“ – Erreichung der Ziele von Europa 2020
Beschreibung des Auftragsgegenstands und technische Spezifikationen
Festlegung besonders relevanter Auswahlkriterien
Anwendung der zweckmäßigsten Zuschlagskriterien
Vorgabe angemessener Klauseln für die Auftragsausführung
Prüfung der Anforderungen
Verknüpfung mit Auftragsgegenstand/Auftragsausführung
4.2. „Beschaffungsgegenstand“ – Förderung der Ziele von Europa 2020
4.3. Innovation
4.4. Sozialwesen
5. Gewährleistung ordnungsgemässer Verfahren
5.1. Vermeidung von Interessenkonflikten
5.2. Bekämpfung von Günstlingswirtschaft und Korruption
5.3. Ausschluss „unseriöser“ Bieter
5.4. Vermeidung unfairer Vorteile
6. Zugang von Lieferanten aus Drittländern zum EU-Markt
Drucksache 190/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2011
... Mit dem Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes (vgl. Maßnahme Nr. 21 des AP 2011 und Tabelle lfd. Nr. 5) wird vor allem der Schutz der Anleger verbessert. Finanzprodukte werden künftig eine Produktinformation erhalten, die den Verbrauchern kurze und verständliche Erläuterungen zum Produkt gibt. Mit dem Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts wird der Anlegerschutz im Bereich des Grauen Kapitalmarkts verbessert (vgl. Tabelle lfd. Nr. 6).
Nationales Reformprogramm Deutschland 2011
1. Einführung
2. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld
Tabelle
3. Überführung der fünf EU-2020-Kernziele in nationale Ziele
4 Vorbemerkung
a Förderung der Beschäftigung
b Verbesserung der Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung
c Emissionsreduzierung, erneuerbare Energien und Energieeffizienz
d Verbesserung des Bildungsniveaus
e Förderung der sozialen Eingliederung, vor allem durch die Verringerung von Armut
4. Deutsches Aktionsprogramm 2011 für den Euro Plus Pakt
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit
Förderung der Beschäftigung
Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
Stärkung der Finanzstabilität
5. Wesentliche Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in Deutschland
a Wachstumsfreundliche Konsolidierung der öffentlichen Haushalte
b Sicherstellung eines stabilen und funktionsfähigen Finanzsektors
c Stärkung der Binnennachfrage
d Volle Nutzung des Arbeitskräftepotenzials sicherstellen
i. Stärkere Einbeziehung von Älteren in den Arbeitsmarkt „Arbeiten bis 67“
ii. Stärkere Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt
iii. Stärkere Integration von arbeitsmarktfernen Bevölkerungsgruppen „Integrativer Arbeitsmarkt“
iv. Zuwanderung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse „Attraktiver und transparenter Arbeitsmarkt“
e Den Beitrag des Bildungssystems zu Qualifizierung und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitskräften verbessern
6. Verwendung von EU-Fördermitteln
a Europäische Strukturfonds
b Entwicklung des ländlichen Raums Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP
Anhang Übersicht der in Abschnitt 5 genannten Maßnahmen
Drucksache 379/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Energieeffizienz und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8 /EG und 2006/32 /EG KOM (2011) 370 endg.
... /EU vom 19. Mai 2010 über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen34, nach der die Mitgliedstaaten bestrebt sein müssen, nur Produkte der höchsten Energieeffizienzklasse zu beschaffen, sollte ebenfalls aufgehoben werden.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1. Begründung und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Geltende Bestimmungen
1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU
2. Anhörung von interessierten Kreisen Folgenabschätzung
2.1. Anhörungen, Datensammlung und Nutzung von Expertenwissen
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiaritätsprinzip
3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
5.1. Vereinfachung des gemeinschaftlichen Besitzstands
5.2. Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
5.3. Überprüfung/Revision/Sunset-Klausel
5.5. Entsprechungstabelle
5.6. Europäischer Wirtschaftsraum EWR
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Energieeffizienzziele
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Energieeffizienzziele
Kapitel II Effizienz bei der Energienutzung
Artikel 4 Öffentliche Einrichtungen
Artikel 5 Beschaffung durch öffentliche Einrichtungen
Artikel 6 Energieeffizienzverpflichtungssysteme
Artikel 7 Energieaudits und Energiemanagementsysteme
Artikel 8 Verbrauchserfassung und informative Abrechnung
Artikel 9 Sanktionen
Kapitel III Effizienz bei der Energieversorgung
Artikel 10 Förderung von Effizienz beider Wärme- und Kälteversorgung
Artikel 11 Energieumwandlung
Artikel 12 Energieübertragung/-fernleitung und -verteilung
Kapitel IV Horizontale Bestimmungen
Artikel 13 Verfügbarkeit von Zertifizierungssystemen
Artikel 14 Energiedienstleistungen
Artikel 15 Sonstige Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz
Artikel 16 Umrechnungsfaktoren
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 17 Delegierte Rechtsakte und Anpassung der Anhänge
Artikel 18 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 19 Überprüfung und Überwachung der Durchführung
Artikel 20 Ausschussverfahren
Artikel 21 Aufhebung
Artikel 22 Umsetzung
Artikel 23 Inkrafttreten
Artikel 24 Adressaten
Anhang I Allgemeine Grundsätze für die Berechnung der Strommenge aus KWK
Teil I Allgemeine Grundsätze
Teil II KWK-Technologien, die unter diese Richtlinie fallen
Teil III Detaillierte Grundsätze
Anhang II Verfahren zur Bestimmung der Effizienz des KWK-Prozesses
Anhang III Energieeffizienzanforderungen für die Beschaffung von Produkten, Dienstleistungen und Gebäuden durch öffentliche Einrichtungen
Anhang IV Energiegehalt ausgewählter Brennstoffe für den Endverbrauch - Umrechnungstabelle 41
Anhang V Energieeffizienzverpflichtungssysteme
1. Auf kurzfristige Einsparungen abzielende Maßnahmen
2. Berechnung der Energieeinsparungen
3. Europäische Standardwerte nach Gerätetyp
3.1. Haushaltsgeräte
a. Mit Differenzierung zwischen Gefriergeräten und Kühl-Gefriergeräten
b. Ohne Differenzierung zwischen Gefriergeräten und Kühl-Gefriergeräten
c. Haushaltswaschmaschinen
d. Haushaltsgeschirrspüler
3.2. Wohnungsbeleuchtung
4. Standard-Lebensdauerwerte
Anhang VI Mindestanforderungen an die Erfassung des individuellen Energieverbrauchs und die Häufigkeit der Abrechnung auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs
1. Mindestanforderungen an die Erfassung des individuellen Energieverbrauchs
1.1. Individuelle Zähler
1.2. Heizkostenverteiler
2. Mindestanforderungen an die Abrechnung
2.1 Abrechnungshäufigkeit auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs
2.2. Mindestinformationen auf der Rechnung
2.3 Energieeffizienz-Begleitinformationen zu Rechnungen und sonstige Rückmeldungen an die Endkunden
Anhang VII Effizienzplanung bei der Wärme- und Kälteversorgung
3. Städtische Raumordnungspläne sind so zu konzipieren, dass
Anhang VIII Leitlinien für die Wahl der Standorte von Wärmekraftwerken und Industrieanlagen
1. Wahl der Standorte von Wärmekraftwerken gemäß Artikel 10 Absätze 3 und 6
2. Wahl der Standorte industrieller Abwärmequellen gemäß Artikel 10 Absatz 8
Anhang IX Herkunftsnachweis für Strom aus hocheffizienter KWK
Anhang X Inventarisierung der Energieeffizienzdaten von Energieumwandlungsanlagen
Anhang XI Energieeffizienzkriterien für die Regulierung von Energienetzen und für von Energieregulierungsbehörden festgesetzte oder genehmigte Netztarife
Anhang XII Energieeffizienzanforderungen an Übertragungs - und Verteilernetzbetreiber
Anhang XIII Mindestelemente von Energieleistungsverträgen mit dem öffentlichen Sektor
Anhang XIV Allgemeiner Rahmen für die Berichterstattung
Teil 1 Allgemeiner Rahmen für Jahresberichte
Teil 2 Allgemeiner Rahmen für zusätzliche Berichte
1. Ziele und Strategien
2. Maßnahmen und Energieeinsparungen
3. Spezifische Informationen zu Bestimmungen dieser Richtlinie
3.1. Öffentliche Einrichtungen Artikel 4
3.2. Energieeffizienzverpflichtungen Artikel 6
3.3. Energieaudits und Energiemanagementsysteme Artikel 7
3.4. Förderung von Effizienz bei der Wärme- und Kälteversorgung Artikel 10
3.5. Energieumwandlung Artikel 11
3.6. Energieübertragung/-fernleitung und -verteilung Artikel 12
3.7. Verfügbarkeit von Zertifizierungssystemen Artikel 13
3.8. Energiedienstleistungen Artikel 14
3.9. Sonstige Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz Artikel 15
Anhang XV Entsprechungstabelle
Drucksache 832/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Innovation für eine nachhaltige Zukunft - Aktionsplan für Öko-Innovationen (Öko-Innovationsplan) KOM (2011) 899 endg.
... 20. Richtlinie 92/75/EWG des Rates über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch Haushaltsgeräte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen.
1. Einleitung
2. die Herausforderung ÖKO-Innovation
3. Hemmnisse Triebfedern für Öko-Innovationen in KMU
4. Chancen für Öko-Innovationen Massnahmen der EU
5. der Aktionsplan für Öko-Innovationen
5.1. Aktion 1: Umweltpolitik und Rechtsvorschriften zur Förderung von Öko-Innovationen
5 Meilensteine
5.2. Aktion 2: Demonstrationsprojekte und Partnerschaften für Öko-Innovationen
5 Meilensteine
5.3. Aktion 3: Normen und Leistungsziele für wichtige Güter, Prozesse und Dienstleistungen zur Verringerung ihrer Umweltbelastung
5 Meilensteine
5.4. Aktion 4: Finanzierungs- und Unterstützungsleistungen für KMU
5 Meilensteine
5.5. Aktion 5: Internationale Zusammenarbeit
5 Meilensteine
5.6. Aktion 6: Neue Kompetenzen und Arbeitsplätze
5 Meilensteine
5.7. Aktion 7: Europäische Innovationspartnerschaften
5 Meilensteine
6. Governance Sensibilisierung
6.1. Governance-Struktur
5 Meilensteine
6.2. Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten
5 Meilensteine
6.3. Sensibilisierung für die Vorteile und Chancen von Öko-Innovationen
7. Schlussbemerkungen
Öko -Innovationen nützen der Wirtschaft und der Umwelt
Europäische Unternehmen erkennen die Chance
Künftige globale Chancen müssen genutzt werden
Die europäische Ökoindustrie ist im Welthandel gut aufgestellt35
Globale Wachstumsmärkte für Ökobranchen36
Drucksache 584/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts (Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz)
... e) Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich, dass der Gesetzentwurf die Einführung eines Produktinformationsblattes vorsieht. Der Bundesrat ist aber der Auffassung, dass eine Vergleichbarkeit verschiedener Anlageprodukte für den Anleger nur dann zu gewährleisten ist, wenn den Wertpapierdienstleistungsunternehmen möglichst wenig Spielraum bei der Ausgestaltung der Produktinformationsblätter bleibt. Der Gesetzgeber sollte daher ein Formblatt mit standardisierten Antwortmöglichkeiten vorgeben. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung bzw. die zuständigen Bundesministerien, ein entsprechendes Formblatt verpflichtend einzuführen.**
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 2a Absatz 1 Nummer 7 WpHG
3. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 1 Satz 2 WpHG
4. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 12 - neu - WpHG
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 31 Absatz 3 Satz 4 WpHG
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb § 31 Absatz 11 Satz 1 Nummer 2a WpHG *
7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 3 1 d Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Absatz 3 Satz 2 -neu-, Satz 3 -neu-, Satz 4 -neu-, Absatz 4 WpHG
8. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 34 Absatz 2c - neu - WpHG
9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d Absatz 1 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -, Satz 4 Nummer 2, Satz 5, Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -, Satz 4 Nummer 2, Satz 5, Absatz 3 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -, Satz 4 Nummer 2, Satz 5, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 6 Satz 1 Nummer 2, Nummer 2a - neu - WpHG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d Absatz 4 Satz 2 WpHG
11. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 77 Absatz 3 InvG
12. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a § 79 Absatz 1 Satz 10 und 11 InvG
13. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 80c InvG
14. Zu Artikel 3 Nummer 7 Buchstabe b § 80c Absatz 4 InvG
15. Zu Artikel 3 Nummer 10a - neu - § 127 Absatz 5 InvG *
16. Zu Artikel 3 Nummer 11 § 145 Absatz 4 InvG
17. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 2, § 3 Absatz 5 Satz 2, § 6 Absatz 8 - neu -, § 10 Absatz 1 Satz 1 BörsG
'Artikel 3a Änderung des Börsengesetzes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
18. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 5a Absatz 1 Satz 2,* Absatz 2 WpDVerOV
19. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 14 Absatz 6 Satz 1 Nummer 5 und 6 - neu - WpDVerOV
Drucksache 249/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
... " mit Restzuckergehalten oberhalb des Bereiches halbtrocken vermarktet werden was das Geschmacksprofil der Landweine erweitert und im Landweinsegment eine Diversifizierung des Angebots ermöglicht. Im Interesse hinreichender Produktinformationen wird bei Landweinen, die von dem Landweintypischen Geschmacksprofil (trocken oder halbtrocken) abweichen, eine obligatorische Geschmacksangabe verlangt. Da die Angabe "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Weinverordnung
§ 16a Restzuckergehalt bei Landwein (zu § 22 Absatz 2 Nummer 1 des Weingesetzes)
§ 19 Herstellen von Qualitätswein b.A. außerhalb des bestimmten Anbaugebietes (zu § 17 Absatz 2 Nummer 1 des Weingesetzes)
§ 34a Crémant, Winzersekt (zu § 24 Absatz 2, auch i.V.m. § 54 Absatz 1 des Weingesetzes)
§ 34c Teilweise gegorener Traubenmost (zu § 24 Absatz 2 Nummer 1, 2 und 3 des Weingesetzes)
§ 38 Angaben zum Betrieb und zur Abfüllung (zu § 24 Absatz 2 des Weingesetzes).
§ 40 Angabe kleinerer geografischer Einheiten (zu § 24 Absatz 2 des Weingesetzes)
§ 43 Jahrgangsangaben (zu § 24 Absatz 2 des Weingesetzes)
§ 44 Kumulierungsverbot (zu § 24 Absatz 2 des Weingesetzes)
§ 45 Verwendung von Kennziffern (zu § 24 Absatz 2 des Weingesetzes)
Artikel 2 Änderung der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1182: Verordnung zur Änderung der Weinverordnung und der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung
Drucksache 444/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Juni 2010 zu dem Internet der Dinge (2009/2224(INI))
... 19. fordert die Hersteller auf, das „Recht auf das Schweigen der Chips" zu gewährleisten, indem die RFID-Chips so gestaltet werden, dass sie vom Verbraucher nach dem Kauf entfernt oder auf andere Weise mühelos deaktiviert werden können; betont, dass die Verbraucher über das Vorhandensein von passiven oder aktiven RFID-Chips, ihre Lesereichweite, die Art der von den Geräten empfangenen oder gesendeten Daten und deren Nutzung unterrichtet werden müssen und dass diese Informationen auf allen Verpackungen eindeutig genannt und in den Gebrauchsanweisungen bzw. Produktinformationen in ausführlicherer Form aufgeführt sein müssen;
Drucksache 693/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 KOM (2010) 623 endg.
... Stärkung des Verbraucherschutzes durch angemessene und vergleichbare Produktinformation- und Verkaufsanforderungen fir vergleichbare Produkte.
Anhänge zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011
Anhang I : Strategische Initiativen, deren Annahme für 2011 vorgesehen ist
Anhang II : Vorläufiges Verzeichnis möglicher, zur Prüfung vorliegender Initiativen*
Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 - Anhang II Fortlaufendes Vereinfachungsprogramm und Initiativen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands
Anhang IV : Liste der zurückzuziehenden Vorschläge
Drucksache 584/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts (Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz)
... Eine fundierte Anlageentscheidung setzt verständliche Produktinformationen voraus. Produktinformationsblätter können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Die deutsche Kreditwirtschaft hat inzwischen im Hinblick auf Produktinformationsblätter eigene Initiativen unternommen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
3 2.
3 3.
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 31 WpHG und Artikel 5 Nummer 2 § 5a WpDVerOV
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 31 WpHG und Artikel 5 Nummer 2 § 5a WpDVerOV
6. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 2a Absatz 1 Nummer 7 WpHG
7. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 1 Satz 2 WpHG
8. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 12 - neu - WpHG
9. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 31 Absatz 3 Satz 4 WpHG
10. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb § 31 Absatz 11 Satz 1 Nummer 2a WpHG *
11. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 3 1 d Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Absatz 3 Satz 2 -neu-, Satz 3 -neu-, Satz 4 -neu-, Absatz 4 WpHG
12. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 34 Absatz 2c - neu - WpHG
13. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d Absatz 1 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -, Satz 4 Nummer 2, Satz 5, Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -, Satz 4 Nummer 2, Satz 5, Absatz 3 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -, Satz 4 Nummer 2, Satz 5, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 6 Satz 1 Nummer 2, Nummer 2a - neu - WpHG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
14. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d Absatz 4 Satz 2 WpHG
15. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d Absatz 4 Satz 2 WpHG
16. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d WpHG
17. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 77 Absatz 3 InvG
18. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a § 79 Absatz 1 Satz 10 und 11 InvG
19. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 80c InvG
20. Zu Artikel 3 Nummer 7 Buchstabe b § 80c Absatz 4 InvG
21. Zu Artikel 3 Nummer 1 0a - neu - § 127 Absatz 5 InvG *
22. Zu Artikel 3 Nummer 11 § 145 Absatz 4 InvG
23. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 2, § 3 Absatz 5 Satz 2, § 6 Absatz 8 - neu -, § 10 Absatz 1 Satz 1 BörsG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
24. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 5a Absatz 1 Satz 2,* Absatz 2 WpDVerOV
25. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 14 Absatz 6 Satz 1 Nummer 5 und 6 - neu - WpDVerOV
Drucksache 871/10
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
... Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten. Den betroffenen pharmazeutischen Unternehmern wird damit eine Frist bis zum 30. April 2011 eingeräumt, um Produktinformationen zu ändern und ggf. Restbestände abverkaufen zu können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1
§ 14
Artikel 2
Dritte Verordnung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1398: Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
Drucksache 252/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu den Folgemaßnahmen zu den nationalen Energieeffizienz-Aktionsplänen: eine erste Bewertung (2008/2214(INI))
... – unter Hinweis auf die Richtlinie 92/75/EWG des Rates vom 22. September 1992 über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch Haushaltsgeräte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen2,
Drucksache 20/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur hinsichtlich der Pharmakovigilanz von Humanarzneimitteln KOM (2008) 664 endg.; Ratsdok. 17501/08
... Derzeit führen die regelmäßigen aktualisierten Berichte über die Unbedenklichkeit von Arzneimitteln die Nebenwirkungen in Form von Line-Listings auf und werden genau wie die Meldungen von Nebenwirkungen für sämtliche Arzneimittel vorgelegt. Da eine Zusammenfassung von Vorlagen und Beurteilungen nach Arzneimitteln oder Wirkstoffen nicht vorgesehen ist, führt dies zu Doppelvorlagen und –beurteilungen. Die Aktualisierung der Produktinformation im Anschluss an diese Beurteilungen ist derzeit nicht im Detail gesetzlich geregelt. Die Vorschläge erleichtern der Industrie die Vorlage regelmäßiger aktualisierter Unbedenklichkeitsberichte und bringen diese in ein angemessenes Verhältnis zu dem Wissen über die Unbedenklichkeit/die Risiken des Arzneimittels, führen neue Mechanismen für die Arbeitsteilung bei den Beurteilungen ein, wobei in allen Fällen der Beratende Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz eine führende Rolle spielt, und sorgen durch klare Verfahren für eine raschere Aktualisierung der Produktinformation.
Drucksache 228/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Februar 2009 zu "2050: Die Zukunft beginnt heute - Empfehlungen für eine künftige integrierte EU-Klimaschutzpolitik " (2008/2105(INI))
... 198. hält Werbung und Produktinformationen für ein wichtiges Instrument, um das Verbraucherbewusstsein über die Umweltkosten eines Konsumguts zu schärfen und das Konsumverhalten zu verändern; warnt aber vor "
Politische Leitideen
Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel
2 Energie
2 Biokraftstoffe
2 Energieeffizienz
Mobilität und Logistik
Tourismus und Kulturdenkmäler
2 Industrieemissionen
Landwirtschaft und Viehzucht
2 Wälder
2 Bodenschutz
2 Wasserbewirtschaftung
2 Fischerei
Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement
2 Anpassungsmaßnahmen
2 Gesundheit
Wachstum und Beschäftigung
Förderung von Zukunftstechnologien
Intelligente Computersysteme und Informations- und Kommunikationstechnologien IKT
Finanzierung und Haushaltsfragen
Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung
2050 - Die Zukunft beginnt heute
Politische Leitideen
Die internationale Dimension: die Zeit nach 2012, Klimaaußenpolitik und internationaler Handel
2 Energie
2 Biokraftstoffe
2 Energieeffizienz
Mobilität und Logistik
Tourismus und Kulturdenkmäler
2 Industrieemissionen
Landwirtschaft und Viehzucht
2 Wälder
2 Bodenschutz
2 Wasserbewirtschaftung
2 Fischerei
Abfallbehandlung und Ressourcenmanagement
2 Anpassungsmaßnahmen
2 Gesundheit
Wachstum und Beschäftigung
Förderung von Zukunftstechnologien
Intelligente Computersysteme und IKT
Finanzierung und Haushaltsfragen
Bildung, Ausbildung, Berichterstattung, Kennzeichnung und Bewusstseinsbildung
2050 - Die Zukunft beginnt heute
Anhang A Auswahl zur EU-Umweltgesetzgebung Mit positivem Klimabeitrag
Anhang B Entschliessungen des Europäischen Parlaments zu Klimawandel und Energie
Drucksache 535/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse KOM (2009) 234 endg.; Ratsdok. 10359/09
... Verbindliche Regeln könnten in einer generellen Basisnorm für die Vermarktung festgelegt werden. Darin würden die Aspekte geregelt, bei denen eine freiwillige Maßnahme den Binnenmarkt beeinträchtigen würde oder verbindliche Angaben nötig sind, um den Verbrauchern grundlegende Produktinformationen zu geben.
1. Einleitung
2. Derzeitige Qualitätsmassnahmen für Agrarerzeugnisse
Schaubild 1. Qualitäts- und Zertifizierungsregelungen sowie Vermarktungsnormen
3. Jüngste Entwicklungen
Schaubild 2. Schema für die Entwicklung der Qualitäts- und Zertifizierungsregelungen und Vermarktungsnormen für Agrarerzeugnisse
4. Eu-Massnahmen zur Qualität von Agrarerzeugnissen
4.1. Bewirtschaftungsauflagen der EU
4.2. Vermarktungsnormen
– Notwendigkeit einer generellen Basisnorm:
- Kennzeichnung des Erzeugungsorts:
– Fakultative vorbehaltene Angaben:
– Internationale Normen:
4.3. Geografische Angaben
4.4. Ökologische/biologische Landwirtschaft
4.5. Traditionelle Spezialitäten
5. Entwicklung eines EU-Rahmens zur Qualitätspolitik
5.1. Kohärenz neuer EU-Regelungen
5.2. Leitlinien für private und staatliche Regelungen zur Zertifizierung von Nahrungsmitteln
6. Fazit
Drucksache 180/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung
... b) Für Verbraucher sollten die wesentlichen Informationen eines Anlageprodukts auf einfache und klare Weise aufbereitet werden. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass bei der Vielzahl an vermittelten Informationen die wesentlichen Produktinformationen in herausgehobener Form dargestellt werden. Dies könnte etwa durch ein Produktinformationsblatt, vergleichbar mit dem Produktinformationsblatt gemäß § 4 VVG-InfoV im Versicherungsbereich, geschehen. Insbesondere sollten auf dem Informationsblatt klare Angaben über alle Kosten und Provisionen eines Anlageprodukts gemacht werden. Verbrauchern würde dadurch ermöglicht, die Kerninformationen eines Anlageprodukts auf einen Blick zu prüfen und so zu einer besseren Vergleichbarkeit verschiedener Anlageprodukte zu kommen.
1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 SchVG
2. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 3 Satz 3 Halbsatz 1 SchVG
3. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2a Satz 2, 3 WpHG
4. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2a Satz 3 WpHG ,
5. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2a WpHG , Artikel 7 § 14 Absatz 6 WpDVerOV
6. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2c - neu - WpHG
7. Zu Artikel 6a - neu - § 46 BörsG
Artikel 6a Änderung des Börsengesetzes
§ 46 Verjährung
8. Zu Artikel 6a - neu - § 127 Absatz 5 InvG
Artikel 6a Änderung des Investmentgesetzes
9. Zu Artikel 7 § 14 Absatz 6 Satz 1 Nummer 6 - neu - und 7 - neu - WpDVerOV
10. Zu Artikel 7 § 14 Absatz 6 Satz 1 Nummer 6 - neu - WpDVerOV
11. Zu Artikel 7 Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung
12. Zum Gesetzentwurf insgesamt
13. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 529/1/09
... Die mit der Anwendung von Omeprazol verbundenen Risiken können durch die vorgesehenen Einschränkungen, insbesondere der Indikation, Dosierung, Anwendungsdauer und Packungsgröße in einem für eine partielle Freistellung ausreichenden Maß reduziert werden. Die partielle Freistellung von Omeprazol aus der Verschreibungspflicht ist damit mit den angegebenen Beschränkungen in Verbindung mit weiteren Änderungen in der Produktinformation möglich.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - Anlage 1 AMVV
2. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - Anlage 1 AMVV
3. Zu Artikel 1 Nummer 20a - neu - Anlage 1 AMVV
4. Zu Artikel 1 Nummer 28 Anlage 1 AMVV
5. Zu Artikel 2 Inkrafttreten
Artikel 2
Drucksache 19/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/83 /EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel in Bezug auf die Information der breiten Öffentlichkeit über verschreibungspflichtige Arzneimittel KOM (2008) 663 endg.; Ratsdok. 17499/08
... Überdies würden in einem System, in dem die Vorschriften über wesentliche Produktinformationen (Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels und Packungsbeilage) vollkommen harmonisiert sind, um ein gemeinschaftsweit einheitliches Gesundheitsschutzniveau zu sichern, diese Bestrebungen durch stark voneinander abweichende einzelstaatliche Vorschriften über die Verbreitung wesentlicher Informationen untergraben werden.
Drucksache 18/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur in Bezug auf die Information der breiten Öffentlichkeit über verschreibungspflichtige Humanarzneimittel KOM (2008) 662 endg.; Ratsdok. 17498/08
... Überdies würden in einem System, in dem die Vorschriften über wesentliche Produktinformationen (Fachinformation und Packungsbeilage) vollkommen harmonisiert sind um ein gemeinschaftsweit einheitliches Gesundheitsschutzniveau zu sichern, diese Bestrebungen durch stark voneinander abweichende einzelstaatliche Vorschriften über die Verbreitung wesentlicher Informationen untergraben werden.
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften
Richtlinie 2001/83/EG
1.4. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
2.1. Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiaritätsprinzip
3.4. Verhältnismäßigkeitsprinzip
3.5. Wahl der Instrumente
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1. Vereinfachung
5.2. Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1 Die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 wird wie folgt geändert:
Artikel 20a
Artikel 20b
Artikel 2
Finanzbogen
Drucksache 226/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Februar 2009 zu der Zweiten Überprüfung der Energiestrategie (2008/2239(INI))
... – unter Hinweis auf Vorschlag der Kommission vom 13. November 2008 für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen (Neufassung) (KOM (2008)
Europäische Energiepolitik
2 Versorgungssicherheit
2 Energiebinnenmarkt
Externe Energiepolitik
Mechanismen zur Bewältigung von Krisen durch Bewirtschaftung der Öl- und Gasvorräte
2 Energieeffizienz
Optimierte Nutzung der in der Europäischen Union vorhandenen Ressourcen und der besten Technologien
Perspektiven für 2050
Drucksache 21/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/83 /EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel hinsichtlich der Pharmakovigilanz KOM (2008) 665 endg.; Ratsdok. 17502/08
... Derzeit führen die regelmäßigen aktualisierten Berichte über die Unbedenklichkeit von Arzneimitteln die Nebenwirkungen in Form von Line-Listings auf und werden genau wie die Meldungen von Nebenwirkungen für sämtliche Arzneimittel vorgelegt. Da eine Zusammenfassung von Vorlagen und Beurteilungen nach Arzneimitteln oder Wirkstoffen nicht vorgesehen ist, führt dies zu Doppelvorlagen und –beurteilungen. Die Aktualisierung der Produktinformation im Anschluss an diese Beurteilungen ist derzeit nicht im Detail gesetzlich geregelt. Die Vorschläge erleichtern der Industrie die Vorlage regelmäßiger aktualisierter Unbedenklichkeitsberichte und bringen diese in ein angemessenes Verhältnis zu dem Wissen über die Unbedenklichkeit/die Risiken des Arzneimittels, führen neue Mechanismen für die Arbeitsteilung bei den Beurteilungen ein, wobei in allen Fällen der Beratende Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz eine führende Rolle spielt, und sorgen durch klare Verfahren für eine raschere Aktualisierung der Produktinformation.
Drucksache 546/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Mai 2009 zu dem Entwurf einer Richtlinie der Kommission zur Durchführung und Änderung der Richtlinie 92/75/EWG des Rates im Hinblick auf die Energieetikettierung von Fernsehgeräten
... – unter Hinweis auf die Richtlinie 92/75/EWG des Rates vom 22. September 1992 über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch Haushaltsgeräte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen1, insbesondere Artikel 9 und 12,
Drucksache 683/09
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über das datenbankgestützte Informationssystem über Arzneimittel des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI-Arzneimittelverordnung DIMDI-AMV)
... die Aufgabe und die Befugnis des DIMDI, ein für die Öffentlichkeit allgemein zugängliches Informationssystem bereitzustellen. Aus Gründen der Arzneimittelsicherheit und des verantwortungsvollen Umgangs mit Arzneimitteln besteht ein besonderes öffentliches Interesse an der Bereitstellung von objektiven und sachdienlichen Produktinformationen über Arzneimittel für Anwender und für Verbraucher. Bei den Informationen, die allgemein zugänglich gemacht werden können, handelt es sich zum einen um Produktmerkmale von Arzneimitteln. Hierzu gehören insbesondere die in der Kennzeichnung, der Packungsbeilage und der Fachinformation enthaltenen amtlichen Angaben sowie Angaben zum Zulassungsstatus von Arzneimitteln, einschließlich des von der Bundesoberbehörde im Rahmen des Zulassungsverfahrens zu erstellenden Beurteilungsberichts, die in § 34 Absatz 1a AMG genannt sind. Zum anderen können auch weitere Informationen, die mit Arzneimitteln oder deren Inverkehrbringen in Zusammenhang stehen und an deren Veröffentlichung ein besonderes Interesse besteht, zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählt beispielsweise ein Register über Apotheken, die über eine Erlaubnis im Sinne des § 43 Absatz 1 AMG verfügen Arzneimittel im Wege des Versandes in den Verkehr zu bringen. Eine vollständige Aufzählung der hierfür in Frage kommenden Daten ist nicht möglich, da die Diskussion zur Information von Verbrauchern auf nationaler und auf europäischer Ebene noch nicht abgeschlossen ist. Das allgemein zugängliche Informationssystem soll die Namen und die Anschrift von verantwortlichen Personen oder Unternehmen umfassen, die das Arzneimittel in den Verkehr bringen. Der Schutz personenbezogener Daten sowie der Schutz geistigen Eigentums und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ist im Übrigen zu gewährleisten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Art und Inhalt des Informationssystems
§ 2 Datenübermittlung an das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information
§ 3 Bereitstellung von Daten und Nutzung des Informationssystems
§ 4 Speicherungsfrist
§ 5 Auskunftsrecht
§ 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung und Ausgangslage:
2. Inhalt:
3. Folgen und finanzielle Auswirkungen:
4. Bürokratiekosten:
5. Geschlechtsspezifische Auswirkungen:
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 266: Entwurf einer Verordnung über das datenbankgestützte Informationssystem über Arzneimittel des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI-Arzneimittelverordnung)
Drucksache 180/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung
... b) Für Verbraucher sollten die wesentlichen Informationen eines Anlageprodukts auf einfache und klare Weise aufbereitet werden. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass bei der Vielzahl an vermittelten Informationen die wesentlichen Produktinformationen in herausgehobener Form dargestellt werden. Dies könnte etwa durch ein Produktinformationsblatt, vergleichbar mit dem Produktinformationsblatt gemäß § 4 VVG-InfoV im Versicherungsbereich, geschehen. Insbesondere sollten auf dem Informationsblatt klare Angaben über alle Kosten und Provisionen eines Anlageprodukts gemacht werden. Verbrauchern würde dadurch ermöglicht, die Kerninformationen eines Anlageprodukts auf einen Blick zu prüfen und so zu einer besseren Vergleichbarkeit verschiedener Anlageprodukte zu kommen.
1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 SchVG
2. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 3 Satz 3 Halbsatz 1 SchVG
3. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2a Satz 2, 3 WpHG
4. Zu Artikel 4 Nummer 4 Buchstabe a § 34 Absatz 2c - neu - WpHG
5. Zu Artikel 6a - neu - § 46 BörsG
Artikel 6a Änderung des Börsengesetzes
§ 46 Verjährung
6. Zu Artikel 6a - neu - § 127 Absatz 5 InvG
7. Zu Artikel 7 § 14 Absatz 6 Satz 1 Nummer 6 - neu - WpDVerOV
8. Zu Artikel 7 Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung
Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 747/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/71/EG betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind KOM (2009) 491 endg.; Ratsdok. 13688/09
... 4. Der Bundesrat ist allerdings der Auffassung, dass den Anlegern neben der Prospektzusammenfassung, die mehrere Seiten umfassen kann, ein übersichtliches und standardisiertes Produktinformationsblatt mit den wesentlichen Anlageinformationen zur Verfügung gestellt werden sollte. Nur so scheint es möglich, eine kurze und leicht verständliche zentrale Informationsquelle für den Anleger zu schaffen, wie sie gemäß Erwägungsgrund 10 des Richtlinienvorschlags angestrebt wird. Die Bundesregierung wird daher gebeten, sich für eine entsprechende Ergänzung in Artikel 5 der Richtlinie 2003/71/EG einzusetzen. Hinsichtlich des Inhalts des Produktinformationsblattes wird bei späteren Rechtsakten, wie dem von der Kommission in ihrer Mitteilung vom 30. April 2009 - Anlageprodukte für Kleinanleger, KOM (2009)
Drucksache 747/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/71/EG betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, und der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind KOM (2009) 491 endg.; Ratsdok. 13688/09
... 4. Der Bundesrat ist allerdings der Auffassung, dass den Anlegern neben der Prospektzusammenfassung, die mehrere Seiten umfassen kann, ein übersichtliches und standardisiertes Produktinformationsblatt mit den wesentlichen Anlageinformationen zur Verfügung gestellt werden sollte. Nur so scheint es möglich, eine kurze und leicht verständliche zentrale Informationsquelle für den Anleger zu schaffen, wie sie gemäß Erwägungsgrund 10 des Richtlinienvorschlags angestrebt wird. Die Bundesregierung wird daher gebeten, sich für eine entsprechende Ergänzung in Artikel 5 der Richtlinie 2003/71/EG einzusetzen. Hinsichtlich des Inhalts des Produktinformationsblattes wird bei späteren Rechtsakten, wie dem von der Kommission in ihrer Mitteilung vom 30. April 2009 - Anlageprodukte für Kleinanleger, KOM (2009)
Drucksache 619/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Internet der Dinge - ein Aktionsplan für Europa KOM (2009) 278 endg.; Ratsdok. 11223/09
... • Zunehmend werden von Verbrauchern webfähige Mobiltelefone verwendet, die mit Kameras oder NFC-Technik15 ausgestattet sind. Mit solchen Handys erhält der Benutzer Zugang zu zusätzlichen Produktinformationen, z.B. Informationen über Allergene.
Drucksache 529/09 (Beschluss)
... Die mit der Anwendung von Omeprazol verbundenen Risiken können durch die vorgesehenen Einschränkungen, insbesondere der Indikation, Dosierung, Anwendungsdauer und Packungsgröße in einem für eine partielle Freistellung ausreichenden Maß reduziert werden. Die partielle Freistellung von Omeprazol aus der Verschreibungspflicht ist damit mit den angegebenen Beschränkungen in Verbindung mit weiteren Änderungen in der Produktinformation möglich.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - Anlage 1 AMVV
2. Zu Artikel 1 Nummer 18a - neu - Anlage 1 AMVV
3. Zu Artikel 1 Nummer 20a - neu - Anlage 1 AMVV
4. Zu Artikel 1 Nummer 28 Anlage 1 AMVV
5. Zu Artikel 2 Inkrafttreten
Artikel 2
Drucksache 916/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen (Neufassung) KOM (2008) 778 endg.; Ratsdok. 15906/08
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen (Neufassung) KOM (2008)
Drucksache 487/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung KOM (2008) 414 endg.; Ratsdok. 11307/08
... b) Maßnahmen, die sicherstellen, dass in einem Mitgliedstaat verschriebene und in einem anderen Mitgliedstaat abgegebene Arzneimittel ordnungsgemäß gekennzeichnet sind und dass die Produktinformationen für den Patienten verständlich sind;
Begründung
1. Hintergrund und Vorbereitungsarbeiten
2. Elemente des Gemeinschaftsrahmens für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung
3. Kohärenz mit anderen politischen Massnahmen der Gemeinschaft
4. Allgemeine Rechtliche Aspekte
a Rechtsgrundlage
b Subsidiarität
c Verhältnismäßigkeit
5. Kapitel I
5.1. Ziel der Richtlinie
5.2. Geltungsbereich der Richtlinie
6. Kapitel II – Behörden der Mitgliedstaaten, die für die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze der Gesundheitsversorgung zuständig sind
6.1. Zuständigkeit der Behörden des Behandlungsmitgliedstaats
7. Kapitel III – Inanspruchnahme der Gesundheitsversorgung in einem anderen Mitgliedstaat
7.1. Gesundheitsdienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat
7.2. Ambulante Behandlung
7.3. Krankenhausbehandlung
7.4. Verfahrensgarantien
7.5. Informationen für Patienten und nationale Kontaktstellen
7.6. Regeln für Gesundheitsdienstleistungen
8. Kapitel IV – Zusammenarbeit bei der Gesundheitsversorgung
8.1. Zusammenarbeitspflicht
8.2. Anerkennung von in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Verschreibungen
8.3. Europäische Referenznetze und Technologiefolgenabschätzung im Gesundheitswesen
8.4. Gesundheitstelematik
8.5. Datenerhebung
8.6. Umsetzungsausschuss
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Ziel
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Verhältnis zu anderen Gemeinschaftsvorschriften
Artikel 4 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Für die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze der Gesundheitsversorgung zuständige Behörden der Mitgliedstaaten
Artikel 5 Zuständigkeit der Behörden des Behandlungsmitgliedstaats
Kapitel III Inanspruchnahme der Gesundheitsversorgung in einem anderen Mitgliedstaat
Artikel 6 Gesundheitsdienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat
Artikel 7 Ambulante Behandlung
Artikel 9 Verfahrensgarantien für die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat
Artikel 10 Informationen für Patienten bezüglich der Inanspruchnahme der Gesundheitsversorgung in einem anderen Mitgliedstaat
Artikel 11 Bestimmungen für die Gesundheitsversorgung in einem anderen Mitgliedstaat
Artikel 12 Nationale Kontaktstellen für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung
Kapitel IV Zusammenarbeit bei der Gesundheitsversorgung
Artikel 13 Zusammenarbeitspflicht
Artikel 14 Anerkennung von in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Verschreibungen
Artikel 15 Europäische Referenznetze
Artikel 16 Gesundheitstelematik
Artikel 17 Zusammenarbeit im Hinblick auf neue Gesundheitstechnologien
Artikel 18 Datensammlung für Statistik und Überwachung
Kapitel V Durchführungs- und Schlussbestimmungen
Artikel 19 Ausschuss
Artikel 20 Berichte
Artikel 21 Bezugnahme auf andere Rechtsvorschriften
Artikel 22 Umsetzung
Artikel 23 Inkrafttreten
Artikel 24 Adressaten
Finanzbogen
Drucksache 917/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere wesentliche Parameter KOM (2008) 779 endg.; Ratsdok. 15920/08
... Der Vorschlag ist auf die Harmonisierung der Produktinformation beschränkt; Umsetzung und Marktüberwachung fallen in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung
– Option 1:
– Option 2:
– Option 3:
– Option 4:
– Option 5:
– Option 6:
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Europäischer Wirtschaftsraum
Artikel 1 Ziel und Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Verantwortlichkeiten von Reifenlieferanten
Artikel 5 Verantwortlichkeiten von Reifenhändlern
Artikel 6 Verantwortlichkeiten von Kraftfahrzeuglieferanten und -händlern
Artikel 7 Harmonisierte Prüfmethoden
Artikel 8 Prüfverfahren
Artikel 9 Binnenmarkt
Artikel 10 Anreize
Artikel 11 Änderung und Anpassung an den technischen Fortschritt
Artikel 12 Sanktionen
Artikel 13 Ausschuss
Artikel 14 Überprüfung
Artikel 15 Umsetzung
Artikel 16
Artikel 17 Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Anhang I Abstufung von Reifenparametern
Teil A Kraftstoffeffizienzklassen
Teil B Nasshaftungsklassen
Teil C Externes Rollgeräusch
Anhang II Format der Kennzeichnung
1. Gestaltung des Kennzeichens
2. Markenfeld
Anhang III Angaben in technischem Werbematerial
Anhang IV Prüfverfahren
Drucksache 775/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Qualität von Agrarerzeugnissen: Produktnormen, Bewirtschaftungsauflagen und Qualitätsregelungen KOM (2008) 641 endg.; Ratsdok. 14358/08
... 5 http://www.welfarequality.net/everyone : Welfare Quality® - ist ein von der Europäischen Kommission gefördertes integriertes Projekt des 6. Rahmenprogramms der EU. Das Forschungsprojekt zielt auf die Entwicklung eines europäischen Bewertungsrahmens für tiergerechte Haltung im Betrieb und von Produktinformationssystemen sowie auf die Entwicklung praktischer Strategien zur Verbesserung des Wohlbefindens landwirtschaftlicher Nutztiere ab.
Grünbuch zur Qualität von Agrarerzeugnissen: Produktnormen, Bewirtschaftungsauflagen und Qualitätsregelungen
2 Einleitung
Maßnahmen betreffend Mindestanforderungen
Qualitätsmaßnahmen und –regelungen auf EU-Ebene
3 Grünbuch
Teil I Produktionsanforderungen und Vermarktungsnormen
1. EU-Bewirtschaftungsauflagen
Frage 1:
2. Vermarktungsnormen
2.1. Pflichtbestandteile von Vermarktungsnormen
Frage 2:
2.2. Vorbehaltene Angaben in Vermarktungsnormen
Frage 3:
2.3. Vereinfachung von Vermarktungsnormen
5 Selbstregulierung
Vereinfachte EU-Verordnung
Frage 4:
Teil II Besondere EU-Qualitätsregelungen
3. Geografische Angaben
3.1 Schutz und Durchsetzung geografischer Angaben
5 Schutz
5 Durchsetzungsmaßnahmen
Frage 5:
3.2. Kriterien für die Eintragung geografischer Angaben
Frage 6:
3.3. Schutz der geografischen Angaben der EU in Drittländern
Frage 7:
3.4. Produkte mit geografischen Angaben als Zutaten von Verarbeitungserzeugnissen
Frage 8:
3.5. Ursprung der Rohstoffe von Produkten mit geschützten geografischen Angaben
Frage 9:
3.6. Kohärenz und Vereinfachung der Regelungen für geografische Angaben
Frage 10:
4. Garantiert traditionelle Spezialitäten
Frage 11:
5. Ökologischer Landbau/Biologische Landwirtschaft
Frage 12:
6. Strategie für Qualitätsprodukte aus den Regionen in äusserster Randlage
Frage 13:
7. Weitere EU-Regelungen
Frage 14:
Teil III Zertifizierungsregelungen
8. Regelungen für die Qualitätszertifizierung von Nahrungsmitteln
8.1. Wirksamkeit der Zertifizierungsregelungen bei der Verwirklichung politischer Ziele
Frage 15:
8.2. EU-Aufsicht
8.3. Aufwands- und Kostensenkung
Frage 17:
8.4. Internationale Dimension
Frage 18:
3 Fazit
Frage 19:
Drucksache 145/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 31. Januar 2008 zu dem Thema "Aktionsplan für Energieeffizienz: Das Potenzial ausschöpfen " (2007/2106(INI))
... – unter Hinweis auf die Richtlinie 92/75/EWG des Rates vom 22. September 1992 über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch Haushaltsgeräte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen1,
Drucksache 775/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Qualität von Agrarerzeugnissen: Produktnormen, Bewirtschaftungsauflagen und Qualitätsregelungen KOM (2008) 641 endg.; Ratsdok. 14358/08
... 2. Der Bundesrat betrachtet die Qualitätspolitik als wichtigen Wettbewerbsvorteil der Land- und Ernährungswirtschaft in der EU. Dabei muss aber die zentrale Rolle der Lebensmittelhersteller, die einen Großteil der Produkte zu verkaufsfähigen Erzeugnissen aufbereiten, und der Vermarkter wesentlich stärker berücksichtigt werden. Urproduzenten decken zwar einen wichtigen Teil in der qualitätsorientierten Produktionskette ab, haben oftmals aber nur noch einen geringen Einfluss auf die weitere Behandlung, Be- und Verarbeitung und damit auf die Qualität des Endproduktes und die Produktinformationen für den Verbraucher.
Drucksache 30/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) KOM (2007) 854 endg.; Ratsdok. 16856/07
... (iii) des Interesses der Verbraucher an einer angemessenen, transparenten Produktinformation insbesondere hinsichtlich des Ursprungslands, der Güteklasse und gegebenenfalls der Sorte (oder des Handelstyps) des Erzeugnisses;
Begründung
1. Kontext
• Gründe und Ziele des Vorschlags:
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte und Hauptmerkmale der horizontalen GMO
• Rechtsgrundlage
• Inhalt des Vorschlags
• Subsidiaritätsprinzip
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Vereinfachung
Vorschlag
Artikel 1 Die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 wird wie folgt geändert:
Artikel 29 Bedingungen und Beihilfesatz für Butter
Artikel 52 Marktrücknahme von Zucker
Artikel 52a Marktrücknahme von Zucker in den Wirtschaftsjahren 2008/09 und 2009/10
Artikel 59 Verwaltung der Quoten
Artikel 60 Neuzuteilung der nationalen Quote und Quotenkürzung.
Abschnitt IV A Beihilfen im Sektor Obst und Gemüse
Unterabschnitt I Erzeugergruppierungen
Artikel 103a Beihilfen für Erzeugergruppierungen
Unterabschnitt II Betriebsfonds und operationelle Programme
Artikel 103b Betriebsfonds
Artikel 103c Operationelle Programme
Artikel 103d Finanzielle Beihilfe der Gemeinschaft
Artikel 103e Einzelstaatliche finanzielle Beihilfe
Artikel 103f Nationaler Rahmen und nationale Strategie für operationelle Programme
Artikel 103g Genehmigung der operationellen Programme
Artikel 103h Durchführungsbestimmungen
Artikel 113a Zusätzliche Anforderungen für die Vermarktung von Erzeugnissen des Sektors Obst und Gemüse
Artikel 113b Vermarktung des Fleisches von höchstens zwölf Monate alten Rindern
Abschnitt I A Regeln für Marktteilnehmerorganisationen und Branchenverbände im Sektor Obst und Gemüse
Unterabschnitt I Satzung und Anerkennung der Erzeugerorganisationen
Artikel 125a Satzung der Erzeugerorganisationen
Artikel 125b Anerkennung
Unterabschnitt II Vereinigungen von Erzeugerorganisationen und Erzeugergruppierungen
Artikel 125c Vereinigungen von Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse
Artikel 125d Auslagerung
Artikel 125e Erzeugergruppierungen im Sektor Obst und Gemüse
Unterabschnitt III Ausdehnung der Regeln auf die Erzeuger eines Wirtschaftsbezirks
Artikel 125f Ausdehnung der Regeln
Artikel 125g Mitteilung
Artikel 125h Aufhebung der Ausdehnung der Regeln
Artikel 125i Finanzbeiträge nicht angeschlossener Erzeuger
Artikel 125j Ausdehnung der Regeln von Vereinigungen von Erzeugerorganisationen
Unterabschnitt IV Branchenverbände im Obst- und Gemüsesektor
Artikel 125k Anerkennung und Entzug der Anerkennung
Artikel 125l Ausdehnung der Regeln
Artikel 125m Mitteilung und Aufhebung der Ausdehnung der Regeln
Artikel 125n Finanzbeiträge nicht angeschlossener Wirtschaftsteilnehmer
Artikel 140a Einfuhrpreissystem für Obst und Gemüse und Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse
Artikel 176a Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen im Sektor Obst und Gemüse
Artikel 179 Durchführungsbestimmungen zu Vereinbarungen und aufeinander abgestimmten Verhaltensweisen in den Sektoren Obst und Gemüse sowie Tabak
Artikel 203a Übergangsbestimmungen für Obst und Gemüse und Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse
Artikel 2 Aufhebungen
Artikel 3
Anhang I
Anhang VIIa Berechnung des Prozentsatzes nach Artikel 59 Absatz 2 Unterabsatz 2
Anhang VIIb Berechnung des auf Unternehmen anzuwendenden Prozentsatzes nach Artikel 59 Absatz 2 Unterabsatz 2
Anhang VIIc Berechnung des Koeffizienten nach Artikel 52a Absatz 1
Anhang II
Anhang XIa Vermarktung von Fleisch von bis zu 12 Monate alten Rindern gemäß Artikel 113b
I. Begriffsbestimmung
II. Einstufung der bis zu 12 Monate alten Rinder im Schlachthof
III. Verkehrsbezeichnungen
IV. Obligatorische Angaben auf dem Etikett
V. Freiwillige Angaben auf dem Etikett
VI. Registrierung
VII. Amtliche Kontrollen
VIII. Einfuhr von Fleisch aus Drittländern
IX. Sanktionen
Anhang III
Anhang XVIa Vollständiges Verzeichnis der Regeln, die nach Artikel 125f und Artikel 125l auf nicht angeschlossene Erzeuger ausgedehnt werden können
Anhang IV Änderungen von Anhang XXII der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007
Drucksache 916/2/08
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen (Neufassung) KOM (2008) 778 endg.; Ratsdok. 15906/08
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen (Neufassung) KOM (2008)
Drucksache 916/08 (Beschluss)
Beschluss Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen (Neufassung) KOM (2008) 778 endg.; Ratsdok. 15906/08
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen (Neufassung) KOM (2008)
Drucksache 142/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel (Neufassung) KOM (2008) 49 endg.; Ratsdok. 6725/08
... Die verantwortliche Person meldet der zuständigen Behörde, der gemäß Artikel 8 Abs. 3 die Produktinformationsdatei leicht zugänglich zu machen ist, unverzüglich folgende Angaben:...
I. Zur Vorlage allgemein
II. Zur Folgenabschätzung
III. Zu den Erwägungsgründen
5. Zu Erwägungsgrund 5 angepasst der Richtlinie 76/768/EWG
6. Zu Erwägungsgrund Anhang I angepasst der Richtlinie 76/768/EWG
7. Zu Erwägungsgrund 4 angepasst der Richtlinie 93/35/EWG
8. Zu Erwägungsgrund 11 angepasst der Richtlinie 82/368/EWG
9. Zu Erwägungsgrund neu der Richtlinie 76/768/EWG
IV. Zu den einzelnen Artikeln
10. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe c
11. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe d
12. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe h
13. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe i
14. Zu Artikel 2 Abs. 1
15. Zu Artikel 3
16. Zu Artikel 3 Buchstabe c
17. Zu Artikel 4 Abs. 3
18. Zu Artikel 5
19. Zu Artikel 7
20. Zu Artikel 9
21. Zu Artikel 9 Abs. 3 - neu -In Artikel 9 sollte ein Absatz angefügt werden, der deutlich macht, dass die Einhaltung von Absatz 1 auch erfüllt ist, wenn amtliche Laboratorien die Analysen kosmetischer Mittel mit validierten Methoden nach DIN EN ISO/ IEC 17025 durchführen. Dies erfordert eine Akkreditierung der amtlichen Laboratorien analog der europäischen Verordnung über amtliche Kontrollen zur
22. Zu Artikel 10 Abs. 1 Buchstabe b
23. Zu Artikel 10 Abs. 3
24. Zu Artikel 13
25. Zu Artikel 15 Abs. 1 Satz 1
26. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe c
27. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe d
28. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe e
29. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe g
30. Zu Artikel 19 Abs. 1
31. Zu Artikel 25 Satz 2
V. Zu den Anhängen
32. Zu Anhang I Teil A Abschnitt 3 Satz 3
33. Zu Anhang I Teil A Abschnitt 8 Satz 3
34. Zu Anhang I Teil B Abschnitt 3
35. Zur Präambel der Anhänge II bis VI Absatz 1 Buchstabe a
36. Zur Präambel der Anhänge II bis VI Absatz 1 Buchstabe i
37. Zur Präambel der Anhänge II bis VI Abs. 2
38. Zu Anhang II
39. Zu Anhang II Nr. 359
40. Zu Anhang II Nr. 360 und 451
41. Zu Anhang II Nr. 399
42. Zu Anhang III Spalte g
43. Zu Anhang IV
VI. Vorlagenbezogene Vertretung
Drucksache 142/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel (Neufassung) KOM (2008) 49 endg.; Ratsdok. 6725/08
... Die verantwortliche Person meldet der zuständigen Behörde, der gemäß Artikel 8 Abs. 3 die Produktinformationsdatei leicht zugänglich zu machen ist, unverzüglich folgende Angaben:...
Zur Vorlage allgemein
Zur Folgenabschätzung
Zu den Erwägungsgründen
4. Zu Erwägungsgrund 5 angepasst der Richtlinie 76/768/EWG
5. Zu Erwägungsgrund Anhang I angepasst der Richtlinie 76/768/EWG
6. Zu Erwägungsgrund 4 angepasst der Richtlinie 93/35/EWG
7. Zu Erwägungsgrund 11 angepasst der Richtlinie 82/368/EWG
8. Zu Erwägungsgrund neu der Richtlinie 76/768/EWG
Zu den einzelnen Artikeln
9. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe c
10. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe d
11. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe h
12. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe i
13. Zu Artikel 2 Abs. 1
14. Zu Artikel 3
15. Zu Artikel 3 Buchstabe c
16. Zu Artikel 4 Abs. 3
17. Zu Artikel 5
18. Zu Artikel 7
Zu Artikel 9
21. Zu Artikel 9 Abs. 3 - neu -
22. Zu Artikel 10 Abs. 1 Buchstabe b
23. Zu Artikel 10 Abs. 3
24. Zu Artikel 13
25. Zu Artikel 15 Abs. 1 Satz 1
26. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe c
27. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe d
28. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe e
29. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe g
30. Zu Artikel 19 Abs. 1
31. Zu Artikel 25 Satz 2
Zu den Anhängen
32. Zu Anhang I Teil A Abschnitt 3 Satz 3
33. Zu Anhang I Teil A Abschnitt 8 Satz 3
34. Zu Anhang I Teil B Abschnitt 3
35. Zur Präambel der Anhänge II bis VI Absatz 1 Buchstabe a
36. Zur Präambel der Anhänge II bis VI Absatz 1 Buchstabe i
37. Zur Präambel der Anhänge II bis VI Abs. 2
38. Zu Anhang II
39. Zu Anhang II Nr. 359
40. Zu Anhang II Nr. 360 und 451
41. Zu Anhang II Nr. 399
42. Zu Anhang III Spalte g
43. Zu Anhang IV
Vorlagenbezogene Vertretung
Drucksache 775/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Qualität von Agrarerzeugnissen: Produktnormen, Bewirtschaftungsauflagen und Qualitätsregelungen KOM (2008) 641 endg.; Ratsdok. 14358/08
... 5. Der Bundesrat betrachtet die Qualitätspolitik als wichtigen Wettbewerbsvorteil der Land- und Ernährungswirtschaft in der EU. Dabei muss aber die zentrale Rolle der Lebensmittelhersteller, die einen Großteil der Produkte zu verkaufsfähigen Erzeugnissen aufbereiten, und der Vermarkter wesentlich stärker berücksichtigt werden. Urproduzenten decken zwar einen wichtigen Teil in der qualitätsorientierten Produktionskette ab, haben oftmals aber nur noch einen geringen Einfluss auf die weitere Behandlung, Be- und Verarbeitung und damit auf die Qualität des Endproduktes und die Produktinformationen für den Verbraucher.
Drucksache 59/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Optimierung der Lebensmittelsicherheit
... 2. Einführung einer Kodierung Für eine effektive und zügige Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel ist eine einheitliche EU-weite Kodierungspflicht für verpackte Lebensmittel unerlässlich. Die Kodierungspflicht soll die zentralen kontrollrelevanten Produktinformationen (z.B. Produktionsdatum) umfassen. Die Kodierung soll manipulationssicher und für die Kontrolleure leicht lesbar ausgestaltet werden (z.B. EDV-lesbare Strich-Code-Systeme oder Chip-Systeme). Die Wirtschaft wird bei der Entwicklung der Verfahren beteiligt.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Optimierung der Lebensmittelsicherheit
I. Der Bundesrat stellt fest,
II. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, noch folgende Initiative zu ergreifen:
Drucksache 338/07
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Dritte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... ) für solche parenteral anzuwendenden Ernährungslösungen, die erst ab dem 1. Oktober 2007 der Verschreibungspflicht unterliegen. Die Tatsache, dass diese Arzneimittel weit überwiegend in klinischen Einrichtungen angewendet werden, lässt es zu, dass sie noch bis zum 31. März 2009 mit Produktinformationen in den Verkehr gebracht werden, die den am 30. September 2007 geltenden Regelungen nach §§ 10 und 11a AMG entsprechen. Somit kann verhindert werden, dass pharmazeutische Unternehmer erhebliche wirtschaftliche Verluste dadurch erleiden, dass sie bei Inkrafttreten dieser Verordnung hinsichtlich der Verkaufsabgrenzung nicht vorschriftsgemäß gekennzeichnete Ware vernichten müssen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1 Die Arzneimittelverschreibungsverordnung vom 21. Dezember 2005 (BGBl. 1 S. 3632), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2006 (BGBl. 1 S. 3465), wird wie folgt geändert:
Artikel 2
A. Allgemeiner Teil
1. Diclofenac Art. 1 Nr. 4 Buchstabe d
2. Podophyllum peltati radix et rhizoma Art. 1 Nr. 4 Buchstabe g
1. Aprotinin Art. 1 Nr. 4 Buchstabe c
2. Parenteral anzuwendende Ernährungslösungen Art. 1 Nr. 4 Buchstabe c
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nummer 4
Zur Position Gonadotropine
Zur Position Interferon gamma 1b
Zur Position Weibliche Geschlechtshormone
Zu Buchstabe c
Zur Position Aprotinin
Zur Position Butorphanol und seine Ester
Zur Position Cilostazol
Zur Position Dasatinib
Zur Position Deferasirox
Zur Position Exenatide
Zur Position Idursulfase Anwendungsgebiet:
Zur Position Lactobacillus salivarius
Zur Position Lumiracoxib Anwendungsgebiet:
Zur Position Mitratapid
Zur Position Osateron und seine Ester
Zur Position Pyriproxifen
Zur Position Sitaxentan
Zur Position E -Stiripentol
Zur Position Vareniclin
Zur Position Zubereitung aus Metaflumizon und Amitraz
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Dritte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Drucksache 824/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission 2008 KOM (2007) 640 endg.; Ratsdok. 14663/07
... Neufassung der Richtlinie 92/75/EWG des Rates vom 22. September 1992 über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch Haushaltsgeräte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Prioritäten für 2008
Wachstum und Beschäftigung
Nachhaltiges Europa
Ein integriertes Konzept zur Migration
Die Bürgerinnen und Bürger an die erste Stelle rücken
Europa als Partner in der Welt
3. Politisches Handeln: ein tägliches Bemühen
Umsetzung vereinbarter politischer Maßnahmen
Die internationale Ebene
Verwaltung von Finanzprogrammen
Verwaltung des gemeinschaftlichen Besitzstandes
4. Arbeiten zur Gestaltung neuer politischer Konzepte
5. Bessere Rechtsetzung: Vereinfachung, Kodifizierung, Rücknahmen und Ermittlung der Verwaltungskosten
Eine strategische Überprüfung der besseren Rechtsetzung
Prüfung anhängiger Rechtsetzungsvorschläge
6. Kommunikation über Europa
Anhang 1 Verzeichnis der strategischen und vorrangigen Initiativen
Anhang 2 Vereinfachungsvorschläge
Anhang 3 Rücknahme anhängiger Rechtsetzungsvorschläge
Anhang 4 Kommunikationsprioritäten für das Jahr 2008
Drucksache 794/07
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Vierte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... Für PU mit seit längerem verfügbaren Arzneimitteln entstehen durch dieses Vorhaben keine zusätzlichen Bürokratiekosten, weil es für keines dieser Arzneimittel die Verkaufsabgrenzung ändert. Für die PU, die seit kurzem neue Arzneimittel vermarkten und für die diese Verordnung die Verschreibungspflicht vorsieht entstehen ebenfalls keine Bürokratiekosten. Denn für diese Arzneimittel sind keine Produktinformationen zu ändern. Diese Präparate sind wegen Ihrer Neuartigkeit auf Grund § 48 Abs. 2 Nr. 1
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Vierte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nr. 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Vierte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Drucksache 72/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit besonderen Vorschriften für den Obst- und Gemüsesektor und zur Änderung bestimmter Verordnungen KOM (2007) 17 endg.; Ratsdok. 5572/07
... a) werden insbesondere unter Berücksichtigung der besonderen Merkmale der betreffenden Erzeugnisse, der erforderlichen Marktbedingungen für einen reibungslosen Absatz der Erzeugnisse und des Interesses der Verbraucher an einer angemessenen, transparenten Produktinformation festgelegt;
Drucksache 535/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetz es
... Eine Regelung, nach der alle Personen, die zu erwerbswirtschaftlich, gewerbsmäßigen oder vergleichbaren Zwecken mit GVO, GVO-enthaltenden oder aus GVO bestehenden Produkten umgehen, die Zuverlässigkeit, Kenntnis, Fertigkeiten und Ausstattung besitzen müssen, um der Vorsorgepflicht nach Absatz 1 erfüllen zu können, ist unverhältnismäßig und praxisfremd. Die Überwachung der Einhaltung dieser Regelung ist zudem ohne einen unverhältnismäßig hohen Zeit- und Personalaufwand nicht vollziehbar und kontrollierbar, zumal eine Rechtsverordnung nach Absatz 4 fehlt. Es erscheint völlig ausreichend, wenn sich Personen, die mit GVO bzw. GVO-enthaltenden Produkten umgehen, anhand der durch den Inverkehrbringer gemäß § 16b Abs. 5 mitzuliefernden Produktinformationen darüber informieren, wie die Vorsorgepflicht nach § 16b Abs. 1 erfüllt werden kann.
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 2 Abs. 2a
2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b1 - neu - § 3 Nr. 6
3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe d - neu - § 3 Nr. 13a - neu -
4. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a und c § 8 Überschrift, Abs. 2 Satz 1 *
5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 9 Abs. 1, 2 Satz 1, Abs. 4, 4a *
6. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe 0a - neu - § 14 Abs. 1a Satz 1
7. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe c § 16a Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 - neu -
8. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe c1 - neu - § 16a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3
9. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 16a und § 34a BNatSchG
10. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe a § 16b Abs. 1 Satz 2 und 3
11. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe c - neu - § 16b Abs. 4
12. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe d - neu - § 16b Abs. 6
13. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 19
14. Zu Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe d § 25 Abs. 7
15. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe b § 26 Abs. 5 Satz 4
16. Zu Artikel 1 Nr. 26 § 27 Abs. 2 und 4
17. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 28 Abs. 1 Nr. 1
18. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 28 Abs. 1 Nr. 2
19. Zu Artikel 1 Nr. 27a - neu - § 28a Abs. 1 Satz 1
20. Zu Artikel 1 Nr. 31a - neu - § 36a Abs. 1, Abs. 1 Nr. 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
21. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe 0a - neu - § 38 Abs. 1 Nr. 1b - neu -
22. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe a § 38 Abs. 1 Nr. 4
Drucksache 535/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetz es
... Eine Regelung, nach der alle Personen, die zu erwerbswirtschaftlich, gewerbsmäßigen oder vergleichbaren Zwecken mit GVO, GVO-enthaltenden oder aus GVO bestehenden Produkten umgehen, die Zuverlässigkeit, Kenntnis, Fertigkeiten und Ausstattung besitzen müssen, um der Vorsorgepflicht nach Absatz 1 erfüllen zu können, ist unverhältnismäßig und praxisfremd. Die Überwachung der Einhaltung dieser Regelung ist zudem ohne einen unverhältnismäßig hohen Zeit- und Personalaufwand nicht vollziehbar und kontrollierbar, zumal eine Rechtsverordnung nach Absatz 4 fehlt. Es erscheint völlig ausreichend, wenn sich Personen, die mit GVO bzw. GVO-enthaltenden Produkten umgehen, anhand der durch den Inverkehrbringer gemäß § 16b Abs. 5 mitzuliefernden Produktinformationen darüber informieren, wie die Vorsorgepflicht nach § 16b Abs. 1 erfüllt werden kann.
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b § 2 Abs. 2a
2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe b1 - neu - § 3 Nr. 6
3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe d - neu - § 3 Nr. 13a - neu -
4. Hauptempfehlung zu Ziffer 5 Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a und c § 8 Überschrift, Abs. 2 Satz 1 *
5. Hilfsempfehlung zu Ziffer 4 Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe c § 8 Abs. 4 Satz 2
6. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 9 Abs. 1, 2 Satz 1, Abs. 4, 4a *
7. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe 0a - neu - § 14 Abs. 1a Satz 1
8. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe c § 16a Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 - neu -
9. Zu Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe c1 und c2 - neu - § 16a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, Abs. 5 Satz 2 - neu -
10. c2 Dem Absatz 5 wird folgender Satz 2 angefügt:
Zu Buchstabe c1
Zu Buchstabe c2
11. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 16a und § 34a BNatSchG
12. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe a § 16b Abs. 1 Satz 2 und 3
13. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe c - neu - § 16b Abs. 4
14. Zu Artikel 1 Nr. 17 Buchstabe d - neu - § 16b Abs. 6
15. Zu Artikel 1 Nr. 21 § 19
16. Zu Artikel 1 Nr. 24 Buchstabe d § 25 Abs. 7
17. Zu Artikel 1 Nr. 25 Buchstabe b § 26 Abs. 5 Satz 4
18. Zu Artikel 1 Nr. 26 § 27 Abs. 2 und 4
19. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 28
20. Hauptempfehlung zu Ziffer 22 Zu Artikel 1 Nr. 27 § 28 Abs. 1 Nr. 1
21. Zu Artikel 1 Nr. 27 § 28 Abs. 1 Nr. 2
22. Hilfsempfehlung zu Ziffer 20 Zu Artikel 1 Nr. 27 § 28
23. Zu Artikel 1 Nr. 27a - neu - § 28a Abs. 1 Satz 1
24. Zu Artikel 1 Nr. 31a - neu - § 36a Abs. 1
25. Zu Artikel 1 Nr. 31a - neu - § 36a Abs. 1 Nr. 2 *
26. Zu Artikel 1 Nr. 31a - neu - § 36a Abs. 1 Satz 2 - neu - *
27. Zu Artikel 1 Nr. 31b - neu - § 36b - neu -
28. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe 0a - neu - § 38 Abs. 1 Nr. 1b - neu -
29. Zu Artikel 1 Nr. 32 Buchstabe a § 38 Abs. 1 Nr. 4
Drucksache 59/07
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates zur Optimierung der Lebensmittelsicherheit
... Die Kodierungspflicht soll die zentralen kontrollrelevanten Produktinformationen (z.B. Produktionsdatum) umfassen. Die Kodierung soll manipulationssicher und für die Kontrolleure leicht lesbar ausgestaltet werden (z.B. EDV-lesbare Strich-Code-Systeme oder Chip-Systeme). Die Wirtschaft wird bei der Entwicklung der Verfahren beteiligt.
I. Der Bundesrat stellt fest,
1. Einführung einer Meldepflicht
2. Einführung einer Kodierung
3. Einführung einer verbesserten K3-Kennzeichnung
4. Verschärfte Regelungen zur Mindesthaltbarkeit
5. Einführung eines Sachkundenachweises
6. Pflicht zur Bestellung eines Betriebsbeauftragten
7. Förderung von Zertifizierungen
II. Der Bundesrat stellt außerdem fest,
1. Lückenschluss im Hygienerecht
2. Verschärfung der Sanktionen
Drucksache 784/06
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zweite Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... Durch den Erlass der Verordnung entstehen grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten für Wirtschaftsunternehmen. In Bezug auf Stoffe, die neu der Verschreibungspflicht unterstellt oder daraus entlassen werden,, können im Einzelfall geringfügige Kosten auf Grund der Änderung von Kennzeichnung und Produktinformation entstehen; in diesen Fällen könnten sich geringfügige Auswirkungen auf Einzelpreise ergeben. Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten.
Drucksache 322/06
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... Durch den Erlass der Verordnung entstehen grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten für Wirtschaftsunternehmen. In Bezug auf Stoffe, die neu der Verschreibungspflicht unterstellt oder daraus entlassen werden, können im Einzelfall geringfügige Kosten auf Grund der Änderung von Kennzeichnung und Produktinformation entstehen; in diesen wenigen Fällen könnten sich geringfügige Auswirkungen auf Einzelpreise ergeben. Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
1. § 2 wird wie folgt geändert:
2. § 4 wird wie folgt gefasst:
3. Die Anlage wird wie folgt geändert
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe f
Zu Artikel 2
Ergänzende Texte:
§ 48 des Arzneimittelgesetzes
Drucksache 681/06
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
... Durch den Erlass der Verordnung entstehen grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten für Wirtschaftsunternehmen. In Bezug auf Stoffe, die neu der Apothekenpflicht unterstellt oder daraus entlassen werden, können im Einzelfall geringfügige Kosten durch Änderung von Kennzeichnung und Produktinformation entstehen; in diesen wenigen Fällen könnten sich geringfügige Auswirkungen auf Einzelpreise ergeben. Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind jedoch nicht zu erwarten.
Drucksache 791/06
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung der Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel
... zur Kennzeichnung, Packungsbeilage und Fachinformation finden Anwendung. In den Produktinformationen radioaktiver Arzneimittel ist vor den Texten das Strahlenwarnzeichen mit dem Hinweis "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nr. 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 20/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer Emissionen, über den Zugang zu Reparaturinformation für Kraftfahrzeuge und zur Änderung der Richtlinien 72/306/EWG und ..../...../EG KOM (2005) 683 endg.; Ratsdok. 5163/06
... Im Hinblick auf die hohe Bedeutung der regelmäßigen technischen Überwachung für die Verkehrssicherheit hält es der Bundesrat für erforderlich, dass die Hersteller von Fahrzeugen und sicherheitsrelevanten Fahrzeugteilen verpflichtet werden ihre Produktinformationen vollständig und kostenfrei zur Verfügung stellen. Die regelmäßige technische Überwachung komplexer sicherheitsrelevanter Bauteile ist ohne diese Informationen nicht möglich.
Zu Artikel 6
Zu Artikel 18
Drucksache 20/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer Emissionen, über den Zugang zu Reparaturinformation für Kraftfahrzeuge und zur Änderung der Richtlinien 72/306/EWG und ..../...../EG KOM (2005) 683 endg.; Ratsdok. 5163/06
... Im Hinblick auf die hohe Bedeutung der regelmäßigen technischen Überwachung für die Verkehrssicherheit hält es der Bundesrat für erforderlich, dass die Hersteller von Fahrzeugen und sicherheitsrelevanten Fahrzeugteilen verpflichtet werden ihre Produktinformationen vollständig und kostenfrei zur Verfügung stellen. Die regelmäßige technische Überwachung komplexer sicherheitsrelevanter Bauteile ist ohne diese Informationen nicht möglich.
Zu Artikel 6
Zu Artikel 18
Drucksache 211/06
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung der Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel
... zur Kennzeichnung, Packungsbeilage und Fachinformation finden Anwendung. In den Produktinformationen radioaktiver Arzneimittel ist vor den Texten das Strahlenwarnzeichen mit dem Hinweis "Radioaktives Arzneimittel" abzudrucken. Die Aufbringung des Strahlenwarnzeichens nach Anlage IX der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel
1. § 1 wird wie folgt geändert:
2. § 2 wird wie folgt gefasst:
3. § 3 wird wie folgt gefasst:
4. § 5 wird wie folgt gefasst:
5. § 6 wird wie folgt gefasst:
6. Die §§ 6a und 7 werden aufgehoben.
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Kosten der öffentlichen Haushalte
Sonstige Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nr. 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nr. 3
Zu Ziffer 1
Zu Ziffer 2
Zu Ziffer 3
Zu Ziffer 4
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 817/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft:
... Richtlinie 92/75%EWG des Rates vom 22. September 1992 über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch Haushaltsgeräte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen
Mitteilung
1. Einführung
2. eine NEUE Vereinfachungsstrategie auf EU-Ebene
a. Ein fortlaufendes Programm, das auf der praktischen Erfahrung der Betroffenen beruht
b. Ein Konzept auf der Grundlage von kontinuierlichen umfassenden sektorbezogenen Beurteilungen
3. das Vereinfachungskonzept der Kommission
a. Aufhebung
b. Kodifizierung18
c. Neufassung21
d. Änderung des Regelungskonzepts
e. Stärkere Nutzung der Informationstechnologie
4. Unterstützung der Institutionen und der Mitgliedstaaten
5. Schlussfolgerungen
Anhang I
Anhang 2
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.