11 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Privilegierungstatbestandes"
Drucksache 155/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen
... Für die Einführung einer Regelung, die es den Ländern ermöglicht, das Greifen des Privilegierungstatbestandes nach § 35 Absatz 1 Nummer 5
Drucksache 155/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen
... Für die Einführung einer Regelung, die es den Ländern ermöglicht, das Greifen des Privilegierungstatbestandes nach § 35 Absatz 1 Nummer 5
Drucksache 569/13
Gesetzesantrag der Freistaaten Bayern, Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Baugesetzbuch s (BauGB )
... Anlagen zur Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie sind seit 01.01.1997 im Außenbereich unbeschränkt privilegiert; mit der Gesetzesänderung reagierte der Gesetzgeber auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.06.1994, wonach Windkraftanlagen im Außenbereich nicht von anderen Privilegierungstatbeständen erfasst sind.
Drucksache 39/08 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Fahrverbots als Hauptstrafe
... Hinsichtlich des Wirksamwerdens des Fahrverbots und der Berechnung der Verbotsfrist bleibt es bei den bisherigen Bestimmungen, die nunmehr in den Absätzen 3 und 4 geregelt sind. Es besteht kein Anlass für eine Karenzzeit durch ein generell verzögertes Wirksamwerden oder gar für die Schaffung eines Privilegierungstatbestandes, mit dem die Möglichkeit eingeräumt wird, den Zeitpunkt des Wirksamwerdens selber bestimmen zu können. Ebenso wenig sind Folgeänderungen für die Regelung über das Wirksamwerden eines straßenverkehrsrechtlichen Fahrverbots angezeigt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Fahrverbots als Hauptstrafe
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 54a Fahrverbot bei Tatmehrheit
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
§ 15a Fahrverbot
Artikel 4 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Artikel 5 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 6 Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu den Nummer n
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Drucksache 39/08
Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Fahrverbots als Hauptstrafe
... Hinsichtlich des Wirksamwerdens des Fahrverbots und der Berechnung der Verbotsfrist bleibt es bei den bisherigen Bestimmungen, die nunmehr in Absatz 3 und Absatz 4 geregelt sind. Es besteht kein Anlass für eine Karenzzeit durch ein generell verzögertes Wirksamwerden oder gar für die Schaffung eines Privilegierungstatbestandes, mit dem die Möglichkeit eingeräumt wird, den Zeitpunkt des Wirksamwerdens selber bestimmen zu können. Ebenso wenig sind Folgeänderungen für die Regelung über das Wirksamwerden eines straßenverkehrsrechtlichen Fahrverbots angezeigt. § 25 Abs. 2a StVG sieht hier eine Privilegierung vor, wenn gegen den Betroffenen in den letzten zwei Jahren vor der Ordnungswidrigkeit kein (straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtliches) Fahrverbot verhängt wurde. Der Betroffene kann dann das Wirksamwerden innerhalb der ersten vier Monate selber bestimmen. Ansonsten bleibt es dabei, dass das Fahrverbot mit der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung wirksam wird. Diese Differenzierung erscheint auch sachgerecht, wenn ein vorangegangenes strafrechtliches Fahrverbot in keinem Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stand. Daher ist es nicht erforderlich, im Rahmen des § 25 Abs. 2a StVG nach der Art der Anlasstat für das frühere strafrechtliche Fahrverbot zu differenzieren.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten Keine.
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 44 Verhängung eines Fahrverbots
§ 54a Fahrverbot bei Tatmehrheit
§ 54a Fahrverbot bei Tatmehrheit
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Artikel 5 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 6 Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ausgangslage
II. Inhalt des Entwurfs
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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