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65 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Preisvergleiche"


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Drucksache 376/20

... Die so veröffentlichten Preisverzeichnisse können im Streitfall zur Beurteilung der Angemessenheit und der Üblichkeit von Preisen herangezogen werden. Sie bieten auch die Möglichkeit, Preisvergleiche selbst anzustellen oder als unternehmerisches Angebot vorzuhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 376/20




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten für öffentliche Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Verordnung zum Preisangabengesetz - PAngG

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

VI. Regelungsfolgen

1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zur Nr. 2:

Zu Artikel 2

Anlage
Muster für Preisverzeichnisse bei Schlüsseldiensten


 
 
 


Drucksache 376/20 (Beschluss)

... Die so veröffentlichten Preisverzeichnisse können im Streitfall zur Beurteilung der Angemessenheit und der Üblichkeit von Preisen herangezogen werden. Sie bieten auch die Möglichkeit, Preisvergleiche selbst anzustellen oder als unternehmerisches Angebot vorzuhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 376/20 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Anlage 1
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Preisangabenverordnung (PAngV)

Artikel 1

Artikel 2
Inkrafttreten

Anlage
: Muster für Preisverzeichnisse bei Schlüsseldiensten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Regelungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

VI. Regelungsfolgen

1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Anlage 2
Entschließung zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Preisangabenverordnung (PAngV)


 
 
 


Drucksache 361/1/18

... a) Der Bundesrat begrüßt die Einrichtung der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt im Jahr 2013 und die damit in der Zwischenzeit für die Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffene Markttransparenz. Mit Engagement und hoher Aufmerksamkeit können mit diesem System regionale Preisvergleiche angestellt und mögliche Einsparpotenziale proaktiv genutzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 361/1/18




1. Zum Bericht insgesamt


 
 
 


Drucksache 361/18 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt die Einrichtung der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt im Jahr 2013 und die damit in der Zwischenzeit für die Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffene Markttransparenz. Mit Engagement und hoher Aufmerksamkeit können mit diesem System regionale Preisvergleiche angestellt und mögliche Einsparpotenziale proaktiv genutzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 361/18 (Beschluss)




Zum Bericht insgesamt


 
 
 


Drucksache 721/17

... Darüber hinaus arbeitet die Kommission derzeit mit den Mitgliedstaaten an einer Methode, die den Verbrauchern Preisvergleiche zwischen herkömmlichen und alternativen Kraftstoffen anhand einer gemeinsamen Größe ermöglicht, sodass sie die Gesamtbetriebskosten verschiedener Fahrzeugarten abschätzen können. Sie wird die Mitgliedstaaten auch darin unterstützen, diese Informationen mittels digitaler Instrumente zur Verfügung zu stellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 721/17




Mitteilung

1. Einführung: WIE Europa zu einer weltweiten VORREITERIN BEI der Verringerung der CO2-EMISSIONEN werden KANN

2. WO stehen WIR?

2.1. Lage heute und Bedarfsschätzungen

2.2. Nationale Strategierahmen für die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe

5 Strom

Der NPF

5 Erdgas

Im NPF

5 Wasserstoff

Der NPF

2.3. Sind wir auf dem richtigen Weg?

3. HIN zu einer möglichst breiten Verwendung ALTERNATIVER KRAFTSTOFFE - EIN Aktionsplan

3.1. Vervollständigung und schnellere Umsetzung der NPF

3.2. Investitionsförderung

Umfassende Nutzung des TEN-V-Netzkorridoransatzes

Erhöhung von Umfang und Wirksamkeit der Finanzierung

Bessere Nutzung von EU-Finanzmitteln

Aufbau von Kapazitäten

3.3. Wegbereitende Maßnahmen in Städten

3.4. Verstärkte Einbindung der Verbraucher

3.5. Integration von Elektrofahrzeugen in das Stromnetz

3.6. Neue Fragestellungen

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 601/1/16

... Die einheitlichen Preise für verschreibungspflichtige Arzneimittel stellen sicher, dass Patientinnen und Patienten keine Preisvergleiche anstellen oder zu überhöhten Preisen Arzneimittel beziehen müssen, sondern ihre Versorgung mit diesen Arzneimitteln in allen deutschen Apotheken zum selben Abgabepreis erhalten. Die einheitlichen Preise sorgen auch für einheitliche Wettbewerbsbedingungen unter den Apotheken und verhindern einen vor allem für kleinere Apotheken ruinösen Preiskampf. Dies dient dem Erhalt der flächendeckenden Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch öffentliche Apotheken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 601/1/16




Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 35a SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 35a Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a Satz 2

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a SGB V und Nummer 4 Buchstabe d § 73 Absatz 9 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 87 Absatz 2a und Absatz 5b Satz 5, Satz 6 und Satz 7 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0aa - neu - § 129 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 129 Absatz 5 Satz 3 SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 130a Absatz 3a Satz 1 SGB V

15. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe e1 - neu - § 130a Absatz 8 Satz 7 SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a § 130b Überschrift SGB V und Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V

Zu Artikel 1 Nummer 10

Zu Artikel 1 Nummer 10

19. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V

20. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb § 130b Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 SGB V

21. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V

22. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V

23. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu - § 132b Absatz 1, Absatz 2 - neu - und Absatz 3 - neu - SGB V

§ 132b
Versorgung mit Soziotherapie

24. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu -* § 295 Absatz 3 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB V

25. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe b § 15 Absatz 6 AMG

26. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 43 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - AMG und Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 73 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und Satz 3 AMG und Artikel 6a - neu - § 11a Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b und Satz 2 ApoG

'Artikel 6a Änderung des Apothekengesetzes

Zur Festlegung einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel

Zur Festlegung einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel

29. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 78 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3a Satz 3 AMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 601/16 (Beschluss)

... Die einheitlichen Preise für verschreibungspflichtige Arzneimittel stellen sicher, dass Patientinnen und Patienten keine Preisvergleiche anstellen oder zu überhöhten Preisen Arzneimittel beziehen müssen, sondern ihre Versorgung mit diesen Arzneimitteln in allen deutschen Apotheken zum selben Abgabepreis erhalten. Die einheitlichen Preise sorgen auch für einheitliche Wettbewerbsbedingungen unter den Apotheken und verhindern einen vor allem für kleinere Apotheken ruinösen Preiskampf. Dies dient dem Erhalt der flächendeckenden Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch öffentliche Apotheken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 601/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 35a SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 35a Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a Satz 2

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a SGB V und Nummer 4 Buchstabe d § 73 Absatz 9 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 SGB V

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 87 Absatz 2a und Absatz 5b Satz 5, Satz 6 und Satz 7 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 130a Absatz 3a Satz 1 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe e1 - neu - § 130a Absatz 8 Satz 7 SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb § 130b Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V

15. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu - § 132b Absatz 1, Absatz 2 - neu - und Absatz 3 - neu - SGB V

§ 132b
Versorgung mit Soziotherapie

17. Zu Artikel 1 Nummer 13 - neu - § 295 Absatz 3 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB V

18. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 43 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - AMG und Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 73 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und Satz 3 AMG und Artikel 6a - neu - § 11a Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b und Satz 2 ApoG

'Artikel 6a Änderung des Apothekengesetzes

19. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 78 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3a Satz 3 AMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 553/15

... Die Methodik, nach der die Kommission (Eurostat) Daten über die Erdgas- und Strompreise erfasst, ermöglicht Preisvergleiche zwischen Mitgliedstaaten. Diese Datenerfassung muss auf EU-Ebene erfolgen, damit die Daten zuverlässig und EU-weit vergleichbar sind und Aggregate für die EU und das Eurowährungsgebiet gebildet werden können. Auf nationaler Ebene erfassen die einschlägigen nationalen Behörden derartige Daten, die danach von Eurostat verbreitet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 553/15




1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kohärenz mit der bisherigen Politik in diesem Bereich

Kohärenz mit anderen EU-Politikbereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

Rechtsgrundlage

Subsidiarität bei nicht ausschließlichen Zuständigkeiten

Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsinstruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

Konsultation der Interessenträger

Einholung und Nutzung fachlicher Beratung

Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

Folgenabschätzung

Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstige Aspekte

Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Datenquellen

Artikel 4
Erfassungsbereich

Artikel 5
Datenübermittlung

Artikel 6
Bezugszeitraum und Häufigkeit der Übermittlung

Artikel 7
Qualitätsbewertung und Berichte

Artikel 8
Verbreitung

Artikel 9
Ausnahmeregelungen

Artikel 10
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 11
Ausschussverfahren

Artikel 12
Aufhebung der Richtlinie 2008/92/EG

Artikel 13
Inkrafttreten

ANHÄNGE des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Erdgas- und Strompreisstatistiken und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines gemeinschaftlichen Verfahrens zur Gewährleistung der Transparenz der vom industriellen Endverbraucher zu zahlenden Gas- und Strompreise

Anhang I
ERDGASPREISE

1. Preise

2. Erdgas

3. Meldeeinheiten

4. Messeinheiten

5. Verbrauchergruppen

a Haushaltskunden sind in die folgenden Gruppen einzuordnen:

b Endkunden des Nichthaushaltssektors sind in die folgenden Gruppen einzuordnen:

6. Untergliederung

a Für Komponenten und Teilkomponenten erforderliche Untergliederung

b Untergliederung nach Abgabenbelastung

7. Verbrauchsmengen

Anhang II
STROMPREISE

1. Preise

2. Meldeeinheiten

3. Messeinheit

4. Verbrauchergruppen

a Haushaltskunden sind in die folgenden Gruppen einzuordnen:

b Endkunden des Nichthaushaltssektors sind in die folgenden Gruppen einzuordnen:

5. Untergliederung

a Für Komponenten und Teilkomponenten erforderliche Untergliederung

b Untergliederung nach Abgabenbelastung

6. Verbrauchsmengen


 
 
 


Drucksache 60/13

... Den verfügbaren Forschungsergebnissen zufolge suchen die meisten europäischen Internetnutzer nach Informationen, um Preis- oder Qualitätsvergleiche anzustellen, bevor sie online oder offline einkaufen. Angesichts des Informationsüberangebots greifen sie dabei häufig auf Intermediäre wie Online-Vergleichstools zurück, die ihnen beim Aufspüren der besten verfügbaren Angebote helfen sollen. Wenngleich die Verbraucher mit Hilfe einschlägiger Websites Angebote leichter vergleichen können, sind die Praktiken der Informationsintermediäre auch mit wesentlichen Mängeln behaftet.14 Damit Vergleichstools den Verbrauchern wirkliche Vorteile bieten können, sollten die Tools ihren Bedürfnissen entsprechen und transparent, zuverlässig, umfassend und leicht nutzbar sein. Die Berücksichtigung von grenzüberschreitenden Angeboten auf Preisvergleich-Websites ist wichtig für Verbraucher, damit sie die Vorteile des Binnenmarkts voll ausschöpfen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 60/13




Mitteilung

1. Einleitung

2. Den Binnenmarkt im Einzelhandel verwirklichen

2.1 Der Einzelhandel im Wandel

2.2 Der Einzelhandel steht vielfältigen Herausforderungen gegenüber

2.3 Ein Binnenmarkt im Einzelhandel zum Nutzen aller Beteiligten

3. Fünf Triebfedern für wettbewerbsfähigere und nachhaltigere Einzelhandelsdienstleistungen

3.1 Stärkung der Verbraucher

3.1.1 Verbraucherinformation

3.1.2 Nachhaltigeres Verbraucherverhalten

3.2 Zugang zu wettbewerbsfähigeren Dienstleistungen des Einzelhandels

3.2.1 Einrichtung von Niederlassungen

3.2.2 Elektronischer Handel

3.3 Entwicklung einer ausgewogeneren B2B-Lieferkette für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel

3.3.1 Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken

3.4 Aufbau einer nachhaltigeren Lieferkette im Einzelhandel

3.4.1 Mehr Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch

3.4.2 Verringerung von Lebensmittelverschwendung

3.5 Entwicklung innovativerer Lösungen

3.5.1 Produktkennzeichnung

3.5.2 Elektronische Zahlungen

3.6 Schaffung eines besseren Arbeitsumfelds

3.6.1 Missverhältnis zwischen vorhandenen und geforderten Qualifikationen

3.6.2 Informelle Wirtschaft

3.7 Internationale Dimension

4. Fazit: Ständiger Dialog mit dem Einzelhandelssektor


 
 
 


Drucksache 328/12 (Beschluss)

... das Größenverhältnis von Grundpreisangabe zur Angabe des Endpreises festzuschreiben. Für einen aussagefähigen Preisvergleich zwischen Produkten benötigen Verbraucherinnen und Verbraucher neben der Angabe des Endpreises auch die Grundpreisangabe. Die Grundpreisangabe hat mit der weitgehenden Freigabe der Packungsgrößen bei Lebensmitteln zum 11. April 2009 und entsprechender Änderung der Fertigpackungsverordnung in der Praxis erheblich an Bedeutung gewonnen. Um den Grundpreis für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu einer wahrnehmbaren Größe zu machen, die für Preisvergleiche herangezogen wird, sollte er in einem gewissen Größenverhältnis zum Endpreis stehen. Eine Vorgabe, dass der Grundpreis mindestens halb so groß zu sein hat wie der Endpreis, wird dabei als zielführend betrachtet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 328/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 1 Satz 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Teil II der Anlage zu § 6


 
 
 


Drucksache 312/12 (Beschluss)

... V können die Krankenkassen lediglich dann gewährleisten, wenn sie die Preise der Leistungserbringer vergleichen können. Erst auf der Grundlage dieser Preisvergleiche können die einzelnen Abrechnungen umfassend gewürdigt werden. Um solche Vergleichsmöglichkeiten zu erlangen, ist es unerlässlich, den Krankenkassen die nach der GOZ vorgenommenen Abrechnungen zuzuleiten. Diese Markttransparenz ist somit die Grundvoraussetzung für die Krankenkasse, um ihre Pflicht gemäß § 55 Absatz 4 SGB V erfüllen zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 312/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630a Absatz 1 BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630a Absatz 1 BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630a Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu - BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630b BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 1 und § 630e Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 BGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 1a - neu - BGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 2 BGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 3 BGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2a - neu - BGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2a - neu - und § 630d Absatz 1 Satz 2 BGB

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 3 BGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 3 Satz 1 BGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 4 BGB

14. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630d Absatz 1 Satz 1, 2 und 3 BGB

15. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630d Absatz 3 BGB

16. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630e Absatz 1 Satz 2a - neu - BGB

17. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630e Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BGB

18. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630e Absatz 3 BGB

19. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630f Absatz 1 Satz 3 - neu - BGB

20. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630f Absatz 3 BGB

21. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630g Absatz 1 Satz 1 BGB

22. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 2 Satz 3 - neu - BGB

23. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 5 Satz 2 BGB

24. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 6 - neu - BGB

25. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630i - neu - BGB

§ 630i
Besondere Bestimmung bei der Erbringung von Zusatzleistungen

26. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 13 Absatz 3a Satz 3a - neu - SGB V

27. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 13 Absatz 3a Satz 6a - neu - SGB V

28. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 55 Absatz 4 Satz 2 - neu - und 3 - neu - SGB V , Nummer 12 - neu - § 295 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

29. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 65b Absatz 2 Satz 1 SGB V

30. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 65c SGB V

§ 65c
Förderung von Maßnahmen zur Vermeidung von Behandlungsfehlern

31. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 66 SGB V

32. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 73b Absatz 3 Satz 3 SGB V , Nummer 4 Buchstabe a § 73c Absatz 2 Satz 2 SGB V und Nummer 8 § 140a Absatz 2 Satz 2 SGB V

33. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 73b Absatz 3 Satz 5 SGB V

34. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a § 73c Absatz 2 Satz 4 SGB V

35. Zu Artikel 2 Nummer 4a - neu - § 95 Absatz 3 Satz 4 - neu - und Absatz 4 Satz 4 - neu - SGB V

36. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 140a Absatz 2 Satz 4 SGB V

37. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe 0a - neu - § 140f Absatz 2 Satz 6 - neu - SGB V und Artikel 3 § 4 Absatz 1 Satz 3 PatBeteiligungsV

'Artikel 3 Änderung der Patientenbeteiligungsverordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

38. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 140h Absatz 2 Satz 4 - neu - SGB V

39. Zu Artikel 2 Nummer 12 - neu - § 299 Absatz 3 Satz 3a - neu - und 3b - neu - SGB V

40. Zur Patientenquittung § 305 Absatz 2 SGB V

41. Zur Anpassung des Gesetzentwurfs an die UN-Behindertenrechtskonvention

42. Zum Patientenentschädigungsfonds


 
 
 


Drucksache 328/1/12

... das Größenverhältnis von Grundpreisangabe zur Angabe des Endpreises festzuschreiben. Für einen aussagefähigen Preisvergleich zwischen Produkten benötigen Verbraucherinnen und Verbraucher neben der Angabe des Endpreises auch die Grundpreisangabe. Die Grundpreisangabe hat mit der weitgehenden Freigabe der Packungsgrößen bei Lebensmitteln zum 11. April 2009 und entsprechender Änderung der Fertigpackungsverordnung in der Praxis erheblich an Bedeutung gewonnen. Um den Grundpreis für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu einer wahrnehmbaren Größe zu machen, die für Preisvergleiche herangezogen wird, sollte er in einem gewissen Größenverhältnis zum Endpreis stehen. Eine Vorgabe, dass der Grundpreis mindestens halb so groß zu sein hat wie der Endpreis, wird dabei als zielführend betrachtet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 328/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 6 Absatz 1 Satz 2

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Teil II der Anlage zu § 6 Satz 2 - neu -

4. Zur verbrauchergerechten Grundpreisangabe

6. Überwachung der Preisangabenvorschriften für das Kreditwesen

7. Für mehr Verbraucherschutz bei Kraftstoffpreisen


 
 
 


Drucksache 312/1/12

... V können die Krankenkassen lediglich dann gewährleisten, wenn sie die Preise der Leistungserbringer vergleichen können. Erst auf der Grundlage dieser Preisvergleiche können die einzelnen Abrechnungen umfassend gewürdigt werden. Um solche Vergleichsmöglichkeiten zu erlangen, ist es unerlässlich, den Krankenkassen die nach der GOZ vorgenommenen Abrechnungen zuzuleiten. Diese Markttransparenz ist somit die Grundvoraussetzung für die Krankenkasse, um ihre Pflicht gemäß § 55 Absatz 4 SGB V erfüllen zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 312/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630a Absatz 1 BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630a Absatz 1 BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630a Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu - BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630b BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 1 und § 630e Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 BGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 1a - neu - BGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 2 BGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 3 BGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2a - neu - BGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2a - neu - und § 630d Absatz 1 Satz 2 BGB

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 3 BGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 3 Satz 1 BGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 3 Satz 1 BGB *

14. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 4 BGB

15. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630d Absatz 1 Satz 1, 2 und 3 BGB *

16. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630d Absatz 3 BGB

17. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630e Absatz 1 Satz 2a - neu - BGB

18. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630e Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BGB

19. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630e Absatz 3 BGB

20. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630f Absatz 1 Satz 3 - neu - BGB

21. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630f Absatz 3 BGB

22. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630f Absatz 3 BGB

23. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630g Absatz 1 Satz 1 BGB

24. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 2 Satz 3 - neu - BGB

25. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 3 BGB

26. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 5 Satz 2 BGB

27. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 6 - neu - BGB

28. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630i - neu - BGB

§ 630i
Besondere Bestimmung bei der Erbringung von Zusatzleistungen

29. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630i - neu - BGB

§ 630i
Rücktritt vom Behandlungsvertrag

30. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 13 Absatz 3a Satz 3a - neu - SGB V

31. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 13 Absatz 3a Satz 6a - neu - SGB V

32. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 55 Absatz 4 Satz 2 - neu - und 3 - neu - SGB V ,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

33. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 65b Absatz 2 Satz 1 SGB V

34. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 65c SGB V

§ 65c
Förderung von Maßnahmen zur Vermeidung von Behandlungsfehlern

35. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 66 SGB V

36. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 73b Absatz 3 Satz 3 SGB V , Nummer 4 Buchstabe a § 73c Absatz 2 Satz 2 SGB V und Nummer 8 § 140a Absatz 2 Satz 2 SGB V

37. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 73b Absatz 3 Satz 5 SGB V

38. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a § 73c Absatz 2 Satz 4 SGB V

39. Zu Artikel 2 Nummer 4a - neu - § 95 Absatz 3 Satz 4 - neu - und Absatz 4 Satz 4 - neu - SGB V

40. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 140a Absatz 2 Satz 4 SGB V

41. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe 0a -neu-

'Artikel 3 Änderung der Patientenbeteiligungsverordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

42. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 140h Absatz 2 Satz 4 - neu - SGB V

43. Zu Artikel 2 Nummer 12 - neu - § 299 Absatz 3 Satz 3a - neu - und 3b - neu - SGB V Dem Artikel 2 ist folgende Nummer 12 anzufügen:

44. Zur Patientenquittung § 305 Absatz 2 SGB V

45. Zur Anpassung des Gesetzentwurfs an die UN-Behindertenrechtskonvention

46. Zur Einrichtung eines Härtefallfonds

47. Zum Patientenentschädigungsfonds*


 
 
 


Drucksache 730/12

... Die Kommission plant überdies, die Vorschriften über vergleichende Werbung klarer zu fassen, insbesondere im Hinblick auf Preisvergleiche und die Beziehung zwischen vergleichender Werbung und geistigen Eigentumsrechten.

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Drucksache 730/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. die Richtlinie und IHRE Anwendung in den Mitgliedstaaten

2.1. Entwicklung und Anwendungsbereich der EU-Vorschriften über Werbung im Geschäftsverkehr

2.2. Überblick über die Anwendung der Richtlinie in den Mitgliedstaaten

3. öffentliche Konsultation und ermittelte Probleme

3.1. Die gängigsten irreführenden Vermarktungspraktiken

3.2. Betrügerische Adressbuchfirmen

3.2.1. Hintergrund

3.2.2. Daten zum Ausmaß des Problems

3.2.3. Gesetzgebungs- und Durchsetzungsmaßnahmen gegen betrügerische Adressbuchfirmen

3.3. Allgemeines Echo der Konsultation

4. Bewertung der Kommission

4.1. Vermarktungspraktiken, die legislativer Maßnahmen auf EU-Ebene bedürfen

4.2. Vergleichende Werbung

5. weitere Schritte

5.1. Verstärkte Durchsetzung der bestehenden Vorschriften als unmittelbare Maßnahme

5.2. Vorlage eines Legislativvorschlags

5.2.1. Neue materiellrechtliche Vorschriften über irreführende Vermarktungspraktiken

5.2.2. Neues Verfahren der Zusammenarbeit bei der Durchsetzung

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 298/12

... Die Erfahrungen mit der Anwendung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken 25 zeigen, dass die Kommission eine größere Rolle bei der Überwachung und Koordinierung der Durchsetzung der Richtlinie durch die Mitgliedstaaten übernehmen muss; dies gilt insbesondere für wiederkehrende Probleme und neue Geschäftspraktiken, etwa die Nutzung von Online-Tools für Preisvergleiche oder Kundenbewertungen. Dazu wird die Kommission die Koordinierung der Durchsetzungsmaßnahmen bei unlauteren Geschäftspraktiken intensivieren und den Leitfaden für die Anwendung der Richtlinie auf den neuesten Stand bringen.

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Drucksache 298/12




Mitteilung

1. Die Verbraucherpolitik als wesentlicher Beitrag zu Europa 2020

2. Ausgangspunkt sind strenge EU-Verbraucherschutzbestimmungen

3. Aktuelle Probleme und künftige Herausforderungen

3.1 Herausforderungen im Bereich der Produkt-, Dienstleistungs- und Lebensmittelsicherheit

3.2 Wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Wandel

Die digitale Revolution

Nachhaltiger Verbrauch

Soziale Ausgrenzung, schutzbedürftige Verbraucher und Zugänglichkeit Barrierefreiheit

3.3 Informationsflut - Wissensdefizit

3.4 Nicht alle Rechte werden in der Praxis vollständig respektiert

3.5 Besondere Herausforderungen in Schlüsselbereichen

4. Vier zentrale 2020-Ziele erste Schritte zu ihrer Erreichung

4.1. Verbrauchersicherheit erhöhen

4.2. Wissen erweitern

4.3. Umsetzung, Durchsetzung, Rechtsschutz verbessern

4.4. Rechte wichtige Politiken an den wirtschaftlichen gesellschaftlichen Wandel anpassen

Finanzdienstleistungen

Lebensmittel

Energie

Reise und Verkehr

Nachhaltige Produkte

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 746/12

... b) Preisvergleiche würden Verbrauchern und KMU mehr Klarheit bringen. Wie könnte dies erreicht werden? Was wären die Vor- und Nachteile?

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Drucksache 746/12




Grünbuch Ein integrierter Paketzustellungsmarkt für das Wachstum des elektronischen Handels in der EU Text von Bedeutung für den EVR

1. Einleitung

2. Derzeitige Marktlage und Vorausschau

2.1 Der europäische Markt für den elektronischen Handel und die Bedeutung der Zustellung

2.2 Der europäische Zustellungsmarkt

2.3 Der Verbund des Marktes für den elektronischen Handel und des Zustellungsmarktes

3. Zentrale Herausforderungen für die verschiedenen Akteure

3.1 Erfahrung und Erwartungen der Verbraucher

3.2 Herausforderungen für Online-Einzelhändler bei der Lieferung der Waren an ihre Kunden

3.3 Herausforderungen für Zustelldienstbetreiber

4. Die Angemessenheit des derzeitigen rechtlichen und institutionellen Rahmens

5. Auf dem Weg zu einem echten integrierten europäischen Paketzustellungsmarkt

5.1 Verbesserung von Verbrauchererlebnis und -komfort

5.1.1 Erhöhung der Transparenz

5.1.2 Eine bessere Dienstleistung und mehr Garantien für die Verbraucher

5.2 Kosteneffizientere und wettbewerbsfähigere Zustelllösungen

5.2.1 Kostendämpfung

5.2.2 Wettbewerbsfähige und zugleich nachhaltige Preise Die Notwendigkeit nachhaltiger Tarife

5.3 Verbesserung der Interoperabilität entlang der Zustellkette

5.3.1 Investitionen in den verstärkten Technologieeinsatz

5.3.2 Vertiefte Partnerschaften zwischen Online -Einzelhändlern und Zustelldienstbetreibern

5.3.3 Miteinander verbundene Netze und Plattformen

6. Steuerung eines integrierten europäischen Paketzustellungsmarkts

7. Folgemaßnahmen und nächste Schritte:


 
 
 


Drucksache 476/1/07

... 9. Die von der Kommission vorgeschlagene behördliche Beobachtung und Veröffentlichung der Endkundenpreise lehnt der Bundesrat ab. Da zahlreiche Preisvergleiche bereits im Internet angeboten werden und auch die Verbraucherberatungsstellen die Energieverbraucher entsprechend beraten, sieht der Bundesrat keine Notwendigkeit dafür, dass zusätzlich staatliche Stellen diese Informationen bereitstellen.



Drucksache 476/07 (Beschluss)

... 6. Die von der Kommission vorgeschlagene behördliche Beobachtung und Veröffentlichung der Endkundenpreise lehnt der Bundesrat ab. Da zahlreiche Preisvergleiche bereits im Internet angeboten werden und auch die Verbraucherberatungsstellen die Energieverbraucher entsprechend beraten, sieht der Bundesrat keine Notwendigkeit dafür, dass zusätzlich staatliche Stellen diese Informationen bereitstellen.



Drucksache 862/07

... (15) Transparente, aktuelle und vergleichbare Tarifinformationen sind für die Verbraucher in wettbewerbsorientierten Märkten mit mehreren Diensteanbietern unverzichtbar. Die Kunden elektronischer Kommunikationsdienste sollten in der Lage sein, die Preise der verschiedenen auf dem Markt angebotenen Dienste anhand von Tarifinformationen, die in leicht zugänglicher Form veröffentlicht werden, auf einfache Weise zu vergleichen. Damit solche Preisvergleiche leicht möglich sind, sollten die nationalen Regulierungsbehörden befugt sein, die Betreiber zu einer größeren Tariftransparenz zu verpflichten und dafür zu sorgen, dass Dritten das Recht eingeräumt wird, die öffentlich zugänglichen Tarife, die von den Unternehmen, die elektronische Kommunikationsdienste erbringen, veröffentlicht werden, kostenlos zu nutzen. Für Märkte, in denen solche Tarifführer fehlen, sollten diese von den nationalen Regulierungsbehörden bereitgestellt werden. Die Betreiber sollten keinen Anspruch auf Entgelt für die Nutzung solcher bereits veröffentlichten und damit in den Besitz der Allgemeinheit übergegangenen Tarifinformationen haben. Außerdem sollten die Nutzer angemessen über den Preis oder die Art des angebotenen Dienstes informiert werden bevor sie einen Dienst bestellen oder in Anspruch nehmen, insbesondere wenn die Nutzung einer gebührenfreien Rufnummer mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Die Kommission sollte technische Durchführungsmaßnahmen treffen können damit die Tariftransparenz im Interesse der Endnutzer gemeinschaftsweit einheitlich geregelt wird.

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Drucksache 862/07




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterung zum Vorschlag

Vorschlag

Artikel 1
Änderungen in der Richtlinie 2002/22/EG (Universaldienstrichtlinie)

Artikel 2
Änderungen in der Richtlinie 2002/58/EG (Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation)

Artikel 3
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004

Artikel 4
Umsetzung

Artikel 5
Inkrafttreten

Artikel 6
Adressaten

Anhang I
Beschreibung der Einrichtungen und Dienste im Sinne von Artikel 10 (Ausgabenkontrolle) und Artikel 29 (Zusätzliche Dienstmerkmale)

Teil
A Einrichtungen und Dienste im Sinne von Artikel 10

a Einzelverbindungsnachweis

b Selektive Sperre abgehender Verbindungen, ohne Entgelt

c Vorauszahlung

d Gestreckte Zahlung der Anschlussentgelte

e Zahlungsverzug

Teil
B Dienstmerkmale im Sinne von Artikel 29

a Tonwahl oder Mehrfrequenzwahlverfahren MFW

b Anzeige der Rufnummer des Anrufers

Teil
C Umsetzung der Vorschriften zur Nummernübertragbarkeit in Artikel 30

Anhang II
Gemäss Artikel 21 zu veröffentlichende Informationen (Transparenz und Veröffentlichung von Informationen)

Anhang III
Parameter für die Dienstqualität


 
 
 


Drucksache 247/06

... Zweck einer KKP-Verordnung wäre es, das in eine Rechtsvorschrift zu fassen, was von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und Eurostat bereits getan wird, um jährliche KKP zu errechnen, und damit diesen Arbeiten eine gesetzliche Grundlage zu geben. Es würden dadurch an und für sich keine neuen Arbeiten erforderlich, wenn man einmal von der Einführung neuer Elemente der Qualitätskontrolle absieht, und die Verordnung würde sich auch nicht auf andere Themen erstrecken, z.B. auf Preisvergleiche im Allgemeinen.

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Drucksache 247/06




Begründung

1. WARUM eine Verordnung über Kaufkraftparitäten KKP ?

2. WIRTSCHAFTLICHER Hintergrund

2.1 BIP-VERGLEICHE

2.2 Was sind KKP?

3. Verwendung von KKP IN der Kommission

3.1 Struktur- und Kohäsionsfonds

3.2 Berichtigungskoeffizienten

3.3 Preisvergleiche

4. Schlussfolgerungen

Vorschlag

Artikel 1
Ziel

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Definitionen

Artikel 4
Aufgaben und Zuständigkeiten

Artikel 5
Übermittlung der Basisinformationen

Artikel 6
Statistische Einheiten

Artikel 7
Qualitätskriterien und Qualitätskontrolle

Artikel 8
Periodizität

Artikel 9
Verbreitung

Artikel 10
Berichtigungskoeffizienten

Artikel 11
Ausschussverfahren

Artikel 12
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 13
Überprüfung und Bericht

Artikel 14
Inkrafttreten

Anhang I
Methodik

1. METHODIKHANDBUCH und Arbeitsprogramm

2. BASIS-Informationen

2.1 Bestandteile der BASIS-Informationen

2.2 Verfahren zur Einholung der BASIS-Informationen

3. nationale Durchschnittspreise

4. jährliche Durchschnittspreise

5. QUALITÄT

5.1 Mindeststandards für BASIS-Informationen

5.2 Mindeststandards für die Validierung der Preiserhebungsergebnisse

5.3 Berichterstattung und Bewertung

6. Verfahren der Verbraucherpreiserhebung

7. BERECHNUNGSVERFAHREN

7.1 Berechnung bilateraler Paritäten auf der Ebene der Einzelpositionen

7.2 SCHÄTZUNG fehlender bilateraler Paritäten

7.3 Berechnung bilateraler Paritäten auf aggregierter Ebene

7.4 Berechnung transitiver multilateraler KKP

8. Übermittlung

9. Veröffentlichung

10. BERICHTIGUNGEN

Anhang II
Einzelposition gemäß Artikel 3

Konsumausgaben der Privaten Haushalte für den Individualverbrauch

Nahrungsmittel und Alkoholfreie Getränke

ALKOHOLISCHE Getränke, Tabakwaren und Drogen

Bekleidung und Schuhe

Wohnung, Wasser, Strom, GAS und andere Brennstoffe

Hausrat und Haushaltsführung

4 Gesundheitswesen

4 Verkehr

4 Nachrichtenübermittlung

Freizeitgestaltung, SPORT und Kultur

4 Bildungswesen

Verpflegungs - und Beherbergungsdienstleistungen

andere Waren und Dienstleistungen

BANKdieNSTLEISTUNGEN gegen unterstelltes Entgelt COICOP 12.6.1

SALDO der Ausgaben gebietsansässiger IM Ausland und der Ausgaben Gebietsfremder IM Wirtschaftsgebiet

Konsumausgaben der Privaten Organisationen OHNE Erwerbszweck für den Individualverbrauch

4 WOHUNGSWESEN

Freizeitgestaltung, SPORT und Kultur

4 Bildungswesen

Dienstleistungen sozialer Einrichtungen

sonstige Dienstleistungen

Konsumausgaben des Staates für den Individualverbrauch

4 WOHUNGSWESEN

4 Gesundheitswesen

Freizeitgestaltung, SPORT und Kultur

4 Bildungswesen

Dienstleistungen sozialer Einrichtungen

Konsumausgaben des Staates für den Kollektivverbrauch

kollektive Dienstleistungen

Ausgaben für Bruttoanlageinvestitionen

Maschinen und Ausrüstungen

4 Bauarbeiten

Vorratsveränderungen und Nettozugang an Wertsachen

4 Vorratsveränderungen

Nettozugang an Wertsachen

SALDO der Exporte und Importe

Exporte von Waren und Dienstleistungen

Importe von Waren und Dienstleistungen

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 285/05

... • Unterrichtung der Verbraucher, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten, z.B. über Verbraucherrechte und Möglichkeiten, zu ihrem Recht zu kommen; dazu zählen auch vergleichende Tests, Preisvergleiche und bessere Information über EU-weit verfügbare Angebote.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 285/05




1. Einleitung

1.1. Was möchten unsere Bürger?

1.2. Weshalb ein gemeinsamer Ansatz?

2. Mehr Gesundheit, Sicherheit und Zuversicht für die Bürger Europas

2.1. Gemeinsame Zielvorgaben für die Bereiche Gesundheit und Verbraucherschutz

2.2. Gemeinsame Maßnahmen

3. Mehr Gesundheit für die Bürger Europas

3.1. Unser Ausgangspunkt

3.2. Unsere nächsten Schritte

3.2.1.Stärkere Überwachung und Kontrolle von Gesundheitsgefahren

3.2.2.Reaktion auf Gesundheitsgefahren neuer Aktionsbereich

3.2.3.Gesundheitsförderung durch Berücksichtigung gesundheitsrelevanter Faktoren

3.2.4.Prävention von Krankheiten und Verletzungen neuer Aktionsbereich

3.2.5.Erzielung von Synergien zwischen nationalen Gesundheitssystemen neuer Aktionsbereich

3.2.6.Ausarbeitung und Verbreitung von mehr und besseren Gesundheitsinformationen für die Bürger, Gesundheitsexperten und politischen Entscheidungsträger

4. EIN europäischer Markt für Europas Verbraucher

4.1. Unser Ausgangspunkt

4.2. Unsere nächsten Schritte

4.2.1.Besseres Verständnis von Verbrauchern und Märkten Dies umfasst Folgendes:

4.2.2.Bessere Regelung des Verbraucherschutzes Dies umfasst Folgendes:

4.2.3.Bessere Durchsetzung, Überwachung und besserer Rechtsschutz

4.2.4.Verbraucher, die besser unterrichtet sind und ihre Rechte kennen

5. Fazit

Vorschlag

Artikel 1
Festlegung des Programms

Artikel 2
Zielvorgaben

Artikel 3
Durchführungsmethoden

Artikel 4
Durchführung des Programms

Artikel 5
Finanzierung

Artikel 6
Ausschuss

Artikel 7
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 8
Beteiligung von Drittländern

Artikel 9
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 10
Überwachung, Bewertung und Verbreitung der Ergebnisse

Artikel 11
Aufhebung

Artikel 12
Übergangsmaßnahmen

Artikel 13
Schlussbestimmungen

Anhang 1
- Stärkung der Synergien durch gemeinsame Maßnahmen und Instrumente

Anhang 2
- Gesundheit

Anhang 3
: Verbraucherpolitik - Aktionen und Fördermaßnahmen


 
 
 


Drucksache 92/05 (Beschluss)

... Ferner werden bei Call-by-Call-Verbindungen im Vergleich zu beispielsweise Premium-Diensten sehr viel niedrigere Minutenpreise im Cent-Bereich erzielt, so dass zur Herstellung der Preistransparenz die üblichen Angebote in Tageszeitungen, im Videotext der Fernsehprogramme oder im Internet ausreichend sein sollten, zumal Preisvergleiche durch eine Preisansage allein ohnehin nicht herstellbar sind.



Drucksache 92/1/05

... Ferner werden bei Call-by-Call-Verbindungen im Vergleich zu beispielsweise Premium-Diensten sehr viel niedrigere Minutenpreise im Cent-Bereich erzielt, so dass zur Herstellung der Preistransparenz die üblichen Angebote in Tageszeitungen, im Videotext der Fernsehprogramme oder im Internet ausreichend sein sollten, zumal Preisvergleiche durch eine Preisansage allein ohnehin nicht herstellbar sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 92/1/05




2 A

§ 47b
Zwingende Vorschriften

§ 66g
Entstehung des Entgeltanspruchs

2 B


 
 
 


Drucksache 702/04

... Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Geschmacksmusterschutzes auf die Ersatzteilpreise sind unter den interessierten Kreisen umstritten (sowohl bei den Befürwortern als auch den Gegnern einer Liberalisierung). Allerdings sind die von Industrieverbänden und anderen Betroffenen zur Verfügung gestellten Preisvergleiche nicht hinreichend belegt oder beinhalten allenfalls Durchschnittswerte für einzelne Ersatzteile und Länder. Um geeignetere Daten zu erhalten hat die Kommission eine vertiefte und detaillierte Untersuchung durchgeführt.

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Drucksache 702/04




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen mit den Interessierten Kreisen und Folgenabschätzungen

2.1 Beschreibung des Marktes

2.2. Konsultation, Untersuchung, Folgenabschätzung

2.3. Voraussichtliche Vorteile Des Vorschlags

· Vorteile für die Verbraucher

· Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Wettbewerb

· Beschäftigung

· Sicherheit und Gesundheit

2.4. Fazit

3. ERLÄUTERUNG der einzelnen Artikel

Artikel 1

Artikel 2

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 187/18(neu) PDF-Dokument



Drucksache 231/18 PDF-Dokument



Drucksache 232/18 PDF-Dokument



Drucksache 264/18 PDF-Dokument



Drucksache 286/18 PDF-Dokument



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.