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"Postfachanlagen"


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Drucksache 627/13

... Der Erfüllungsaufwand für die Bundesnetzagentur wird insgesamt zeit- und kostenneutral sein. Zwar wird im Rahmen der Missbrauchsaufsicht die Pflicht zur Untersagung offenkundig missbräuchlicher Entgeltmaßnahmen von marktbeherrschenden Anbietern für Massensendungen und für Teilleistungen, die sich auf diese Massensendungen beziehen, eingeführt. Zudem wird die Bundesnetzagentur ermächtigt, mittels Allgemeinverfügung Vorgaben für den Austausch von Adressdaten und den Zugang zu Postfachanlagen zu erlassen. Da demgegenüber aber das Genehmigungsbedürfnis für Entgelte förmlicher Zustellungen nur noch auf marktbeherrschende Anbieter beschränkt wird, ist zu erwarten, dass die neuen Aufgaben ohne Personalmehrbedarf zu bewältigen sind zumal auch die neu eingeräumte Möglichkeit zur Veröffentlichung von Bekanntmachungen im Internet und der Wegfall von Aufforderungsmitteilungen und Veröffentlichungspflichten im Rahmen der Missbrauchsaufsicht den Erfüllungsaufwand der Bundesnetzagentur entlasten werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 627/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Postgesetzes

§ 4a
Medien der Veröffentlichung

§ 44
Bundesnetzagentur

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Schwerpunkte des Gesetzentwurfs

II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

IV. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

VII. Gesetzgebungskompetenz

VIII. Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2306: Viertes Gesetz zur Änderung des Postgesetzes


 
 
 


Suchbeispiele:


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