Drucksache 877/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Qualitätsrahmen für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in Europa KOM (2011) 900 endg.
... - Verbesserung der Klarheit und Rechtssicherheit bei der Anwendung des EU-Rechts auf Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse und gegebenenfalls Überprüfung der Vorschriften zwecks Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse: Dieser laufenden Überprüfung kommt in Anbetracht des steten Wandels dieser Dienstleistungen große Bedeutung zu. Zusammen mit dieser Mitteilung stellt die Kommission Reformen in zwei entscheidenden Regelungsbereichen - staatliche Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse und öffentliches Beschaffungswesen - vor, die den Mitgliedstaaten bei der Bereitstellung dieser Dienstleistungen ein flexibleres Vorgehen anhand einfacherer Vorschriften ermöglichen sollen. Außerdem zielen diese Reformen darauf ab, die beiden Politikbereiche stärker aufeinander abzustimmen, um Akteuren, die die Beschaffungsvorschriften einhalten, mehr Gewissheit dahingehend zu verschaffen, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen auch den relevanten Anforderungen nach dem Altmark-Urteil genügen. Dadurch dürften die Rechtssicherheit verbessert und die Tätigkeit sowohl der Behörden als auch der Unternehmen vereinfacht werden. - Zugang zur Grundversorgung: Die Kommission sieht sich auch künftig verpflichtet, den Zugang aller Bürger zur Grundversorgung in bestimmten Bereichen zu gewährleisten, wie sie dies erst kürzlich im Bereich der Basisbankdienstleistungen, der Postdienstleistungen und der Telekommunikation getan hat.
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