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"Planungs- oder Fertigungsphase"


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Drucksache 817/07

... Bei der Benannten Stelle Interoperabilität (Eisenbahn-Cert) beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) entsteht ein geringfügig erhöhter Aufwand, da nunmehr eine Zwischenbewertung in Form eines Teilergebnisses für die Planungs- oder Fertigungsphase beantragt werden kann und hierüber (eine) Zwischenprüfbescheinigung(en) ausgestellt werden. Hierfür sollen kostendeckende Gebühren erhoben werden, deren Höhe zurzeit nicht abgeschätzt werden kann. Bei der Benannten Stelle Interoperabilität führt die Neuregelung zugleich zu einer Verringerung des Aufwandes im Rahmen der Ausstellung der Prüfbescheinigung, da diejenigen Elemente der Planung und Fertigung nicht mehr bewertet werden, die bereits der ausgestellten Zwischenprüfbescheinigung unterliegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 817/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Verordnung über die Interoperabilität des transeuropäischen Eisenbahnsystems

Artikel 2
Änderung der Eisenbahn-Sicherheitsverordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

3 Ermächtigungsgrundlagen

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand:

5 Bund

5 Länder

5 Gemeinden

Sonstige Kosten

5 Bürokratiekosten

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1
(TEIV)

Artikel 2
(ESiV)

Artikel 3
(BEGebV)

Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften


 
 
 


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