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"Pharm"


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0732/04
0065/04B
0429/04B
0875/1/04
0515/04B
1003/04
0860/04B
0049/03
0762/03
Drucksache 238/05

... Der zunehmende globale Wettbewerb in der Pharmaindustrie sowie die wachsende europäische Zusammenarbeit machen es erforderlich, für die Arzneimittelzulassung in Deutschland Rahmenbedingungen zu schaffen, die mit denen anderer EU-Staaten vergleichbar sind. Ziel des Gesetzes ist es, für den Bereich der Arzneimittelzulassung ein effektives und auf hohem Wissenschaftsniveau stehendes Zulassungsmanagement sicherzustellen und die laufende Nutzen-Risiko-Bewertung der im Markt befindlichen Arzneimittel (Pharmakovigilanz) zu stärken. Dazu bedarf es einer Organisationsform, die sich durch ein flexibles an internationalen Standards ausgerichtetes Leitungsmanagement auszeichnet, das schnelle und qualifizierte Entscheidungen ermöglicht. An die Stelle einer Bundesoberbehörde tritt eine im Rahmen der Vorgaben und Aufsicht durch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung weitgehend eigenverantwortlich und nach ökonomischen Grundsätzen geführte Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur. Sie wird als Anstalt des öffentlichen Rechts organisiert, die von einem zweiköpfigen Vorstand geleitet wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 238/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur DAMA-Errichtungsgesetz

Artikel 1
Gesetz über die Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMAG)

§ 1
Errichtung, Rechtsform, Sitz

§ 2
Aufgaben

§ 3
Bundesstellen, Pharmakovigilanzkommission

§ 4
Zielvereinbarungen

§ 5
Aufsicht

§ 6
Organe

§ 7
Vorstand

§ 8
Verwaltungsrat

§ 9
Wissenschaftlicher Beirat

§ 10
Berichtspflicht

§ 11
Satzung

§ 12
Finanzierung

§ 13
Haushaltsplan

§ 14
Gebühren und Auslagen

§ 15
Beamtinnen und Beamte

§ 16
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende

§ 17
Verteilung der Versorgungslasten

§ 18
Überleitung von Beschäftigten

§ 19
Personalvertretung, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte

§ 20
Gerichtskostenbefreiung aus Anlass der Errichtung

Artikel 2
Änderung des BGA-Nachfolgegesetzes

Artikel 3
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 4
Folgeänderungen des Arzneimittelrechts

Artikel 5
Folgeänderungen des Betäubungsmittel- und Grundstoffüberwachungsrechts

Artikel 6
Folgeänderungen des Medizinprodukterechts

Artikel 7
Änderung der Leistungsstufenverordnung

Artikel 8
Änderung der Leistungsprämien- und -zulagenverordnung

Artikel 9
Änderung der Verordnung

Artikel 10
Änderung sonstiger Gesetze

Artikel 11
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Begründung

A. Allgemeines

B. Die Vorschriften im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 285/05

... Follow-up to the G10 medicines process and implementing the G10 recommendations Joint action on pharmaceuticals and medical devices REACH-Pedestrian safety Cosmetics Consumer interests in standardisation



Drucksache 763/05

... Der Bereich Nahrungsmittelindustrie und Biowissenschaften (z.B. Nahrungsmittel und Getränke, pharmazeutische Erzeugnisse, Biotechnologie) macht ein Fünftel der Wertschöpfung des Verarbeitenden Gewerbes in der EU aus und zeichnet sich durch mittlere bis hohe Wachstumsraten aus. Die wesentlichen Herausforderungen für diese Kategorie betreffen Wissen und bessere Rechtsetzung. Da es sich um hochgradig innovative Sektoren handelt, geht es bei den zentralen Herausforderungen im Wissensbereich um FuE, den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum (IPR) und die Finanzierung von Innovation für hoch innovative KMU. Von grundlegender Bedeutung für diese Branchen ist außerdem die kontinuierliche Anpassung und Aktualisierung der Rechtsvorschriften, damit sie mit der technologischen Entwicklung Schritt halten und dabei gleichzeitig Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleisten können. Die internationale Harmonisierung der Rechtsvorschriften ist daher für viele Sektoren ebenfalls ein wichtiges Thema. Zu den zentralen sektorspezifischen Herausforderungen zählen die Notwendigkeit, auf dem Weg zur Schaffung eines voll und ganz wettbewerbsorientierten Binnenmarktes für pharmazeutische Erzeugnisse weiter voranzukommen, sowie Umweltaspekte und Fragen des Marktzugangs im Bereich der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, der pharmazeutischen und der kosmetischen Industrie.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 763/05




Mitteilung

1. Die Industriepolitik der EU und das Aktionsprogramm für Wachstum und Beschäftigung

2. DieBedeutung des verarbeitenden Gewerbes IN der EU

3. Bewertung der zahlreichen politischen Herausforderungen für die einzelnen Sektoren

Nahrungsmittelindustrie und Biowissenschaften

Maschinen - und Systemindustrie

Mode - und Designindustrie

Grundstoff - und Produktionsgüterindustrie

4. AUF dem WEG ZU einem Arbeitsplan für die Industriepolitik

4.1. Sektorübergreifende politische Maßnahmen

Eine Initiative für Rechte an geistigem Eigentum und gegen Nachahmungen 2006

Hochrangige Gruppe für Wettbewerbsfähigkeit, Energie und Umwelt Ende 2005

Externe Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit und des Markzugangs Frühjahr 2006

Neues Programm zur Vereinfachung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften Oktober 2005

Verbesserung sektorbezogener Qualifikationen 2006

Management des Strukturwandels im verarbeitenden Gewerbe Ende 2005

Ein integriertes europäisches Konzept für industrielle Forschung und Innovation 2005

4.2. Sektorspezifische Initiativen

Arzneimittel-Forum erste Sitzung 2006

Halbzeitüberprüfung der Strategie für Biowissenschaften und Biotechnologie 2006-2007

Neue hochrangige Gruppen für die chemische Industrie 2007 und die Verteidigungsindustrie

Europäisches Raumfahrtprogramm

Taskforce IKT-Wettbewerbsfähigkeit 2005/2006

Dialog über die Politik im Bereich Maschinenbau 2005/2006

Eine Reihe von wettbewerbsbezogenen Studien, darunter über die IKT-, Nahrungsmittel- und Mode- und Design-Industrie

5. Schlussfolgerung

Anhang 1

Anhang 2


 
 
 


Drucksache 616/05 (Beschluss)

... 48. Zu Artikel 3 Abs. 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18 und 19 (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen, § 8 Abs. 2 Nr. 1 Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutischtechnische Assistentinnen und pharmazeutischtechnische Assistenten, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden, § 5 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege, § 6 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten)



Drucksache 780/05

... 4. Pharmazeutischer Ausschuss

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 780/05




A Als Vertreter/innen in Gremien bzw. zu Themenbereichen, bei denen eine Teilnahme generell möglich ist, werden benannt:

I. Bereich Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft Gremien der Kommission Ausschüsse zur Anpassung an den technischen

1. Sportboote

2. Niederspannungs-Richtlinie

3. Ständiger Ausschuss für das Bauwesen nach Artikel 19 Abs. 1 der Bauproduktenrichtlinie Komitologieausschuss

4. Pharmazeutischer Ausschuss

5. Ständiger Ausschuss Medizinprodukte

6. Arbeitsgruppe zur Marktüberwachung im Bereich Medizinprodukte - Market Surveillance Operation Group

7. Koordinierungsgruppe Anerkennung Hochschuldiplome

8. Anerkennung von Hochschuldiplomen - Ständige Arbeitsgruppe der Leiter der nationalen Äquivalenzzentren

9. KMU-Ausschuss

10. Veterinärpharmazeutischer Ausschuss

11. Zulassungsverfahren Novel-Food-Verordnungen

12. Expertengruppe zur RL 91/477/EWG Kontrolle des Erwerbs und Besitzes von Waffen

II. Bereich Beschäftigung, soziale Angelegenheiten, Bildung Gremien des Rates

13. Arbeitsgruppe Jugend

14. Besonderer Ausschuss nach Artikel 133 EGV - Bereich Bildungs- und Kulturaspekte

15. Arbeitsgruppe Lehrer und Ausbilder

16. Arbeitsgruppe Fremdsprachen lernen

17. Arbeitsgruppe Kosmetische Mittel Komitologieausschuss

18. Verwaltungsausschuss Tempus

19. Generaldirektoren für soziale Sicherheit

20. Programmausschuss SOKRATES Komitologieausschuss

III. Bereich Landwirtschaft und Fischerei, Lebensmittelbereich Gremien des Rates

21. Agrarfragen/Futtermittel

22. Tierschutz

23. Ausschuss Tierschutz

24. Verwaltungsausschuss Getreide und Reis

25. Ausschuss Säuglingsnahrung, Fertignahrung und Folgemilch

26. Ständiger Ausschuss Ökologischer Landbau Komitologieausschuss und Arbeitsgruppe Biologischer Landbau

27. Expertengruppe zur VO EWG Nr. 4045/89 Finanzierungssystem EAGFL, Buchprüfung

IV. Bereich Umwelt, Verbraucherschutz, nukleare Sicherheit Gremien des Rates

28. Schutz und Information der Verbraucher

29. Koordinatorin für das Tätigwerden der Beauftragten:

30. Betriebliches Umweltschutzmanagement, umweltverträgliche Produkte, Umweltzeichen

31. Umwelt und Klima

32. Umweltpolitische Aktionsprogramme der Europäischen Union; Grundsatzfragen der EU-Umweltpolitik einschließlich Integrationsfragen

33. Freier Zugang zu Umweltinformationen, Umweltverträglichkeitsprüfung, Umweltrechtliche Zulassungs- und Überwachungsverfahren, BAT-Prozess, PRTR

34. Sonstige Umwelt-Förderprogramme und Umweltschutzbeihilfen der EU, insbesondere LIFE

35. Grundsatzangelegenheiten: Schutz des Grundwassers: Bewirtschaftung und Qualitätsanforderungen

36. Schutz der Oberflächengewässer: Bewirtschaftung, Ökologie und Qualitätsanforderungen

37. Schutz der Küstengewässer und der Meere

38. Behandlung von kommunalem Abwasser

39. Abwasserentsorgung von Industrie und Gewerbe

40. Grundsatzangelegenheiten, Ver- und Entsorgung kerntechnischer Anlagen

41. Reaktorsicherheit

42. Strahlenschutz

43. Abfallmanagement und Kreislaufwirtschaft; Ausschuss für Abfallwirtschaft

44. Industrielle Abfälle; grenzüberschreitende Abfallverbringung

45. Fortschreibung technischer Anforderungen in der Abfallwirtschaft Baden-Württemberg

46. Abfallentsorgungsanlagen

47. Verpackungsabfälle

48. Grundsatzangelegenheiten, Flächenschutz, Lebensraumschutz einschl. FFH- und Vogelschutz-Richtlinie

49. Biologische Vielfalt Umsetzung und Förderung im Naturschutz

50. Artenschutz

51. Förderprogramme und -maßnahmen für den Naturschutz, insbesondere Umsetzung von Natura 2000

52. Luftreinhaltung im Verkehrsbereich Baden-Württemberg

53. Luftreinhaltung außerhalb des Verkehrsbereichs, VOC

54. Anlagensicherheit

55. Lärmbekämpfung

56. Gentechnik; Freisetzung und Inverkehrbringen

57. Gentechnik; Anwendung in geschlossenen Systemen

58. Umweltchemikalien

V. Bereich Wissenschaft, Forschung und Entwicklung, Statistik Gremien der Kommission

59. Ausschuss Statistisches Programm Komitologieausschuss

60. Beratender Ausschuss für den Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere

VI. Bereich Telekommunikation, Informationsindustrie und Innovation

61. Besonderer Ausschuss nach Artikel 113 EGV Einbeziehung der audiovisuellen Dienstleistungen insbesondere der Rundfunkbereich

62. Ausschuss nach Artikel 31 Abs. 1 EG-Datenschutzrichtlinie Komitologieausschuss

VII. Bereich Kultur

63. Verwaltungsausschuss für das EU-Förderprogramm Kultur 2000

64. Ausschuss Schutz von Kulturgütern

VIII. Bereich Inneres und Justiz Gremien des Rates

65. Strategischer Ausschuss für Einwanderungs-, Grenz- und Asylfragen

66. Arbeitsgruppe Migration

67. Arbeitsgruppe Visa

68. Arbeitsgruppe Asyl/Eurodac/ Dubliner Übereinkommen

69. Arbeitsgruppe Rückführung

70. Arbeitsgruppe Grenzen

71. Arbeitsgruppe Cirefi

72. Artikel 36-Ausschuss

73. Arbeitsgruppe Polizeiliche Zusammenarbeit

74. Arbeitsgruppe Europol

75. Arbeitsgruppe Terrorismus

76. Arbeitsgruppe Strafrechtliche Zusammenarbeit

77. Arbeitsgruppe Materielles Strafrecht

78. Arbeitsgruppe Informationssysteme SIS/SIRENE

79. Horizontale Gruppe Drogen

80. Ständiger Ausschuss SDÜ Baden-Württemberg

81. Multidisziplinäre Gruppe Organisierte Kriminalität

82. Hochrangige Gruppe Asyl/Migration

83. Gruppe Gemeinsame Bewertung des Besitzstandes im Bereich Justiz und Inneres in den MOE-Ländern

84. Arbeitsgruppe EURASIL

85. Programmausschuss Rahmenprogramm AGIS

86. Beratender Ausschuss für die Koordinierung im Bereich des Binnenmarkts

87. Ausschuss des Europäischen Sozialfonds Komitologieausschuss

88. - Kultur

89. - Forschung

90. - Allgemeine Angelegenheiten

91. - Justiz und Inneres

92. - Jugend

93. Ausschuss der Ständigen Vertreter


 
 
 


Drucksache 206/05

... „(5) Es ist verboten, pharmazeutische Tätigkeiten von anderen Personen als pharmazeutischem Personal auszuführen oder ausführen zu lassen, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist. Die jeweilige Person muss insoweit der deutschen Sprache mächtig sein und über Kenntnis des in Deutschland geltenden Rechts verfügen, wie es für die Ausübung ihrer jeweiligen Tätigkeit notwendig ist. Pharmazeutische Tätigkeiten, die von den in Absatz 3 Nr. 2 bis 4, 7 und 9 genannten Personen ausgeführt werden, sind vom Apothekenleiter zu beaufsichtigen oder von diesem durch einen Apotheker beaufsichtigen zu lassen. Die in Absatz 3 Nr. 9 genannten Personen dürfen keine Arzneimittel abgeben."`



Drucksache 795/05

... es für Arzneimittel, Wirkstoffe und für andere zur Arzneimittelherstellung bestimmte Stoffe gemäß § 64 des Arzneimittelgesetzes überprüfen, insbesondere bei Herstellern, beauftragten Betrieben nach § 14 Abs. 4 des Arzneimittelgesetzes, Vertriebsunternehmen, Großhandelsbetrieben, pharmazeutischen Unternehmern, Einführern, Ausführern oder sonstigen Händlern. Sie berücksichtigt dabei die von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Kommission) veröffentlichten Gemeinschaftsverfahren für Inspektionen und Informationsaustausch (EMEA/INS/GMP/3351/03). Die Verwaltungsvorschrift findet auch Anwendung auf die Überwachung der klinischen Prüfung, insbesondere auf die Planung und Durchführung von Inspektionen nach § 15 der Verordnung über die Anwendung der Guten Klinischen Praxis bei der Durchführung von klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln zur Anwendung am Menschen (

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 795/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Qualitätsmanagementsystem

§ 3
Erlaubnis und GMP-Zertifikat

§ 4
Inspektionen

§ 5
Probenahme

§ 6
Qualitätsmängel und Rückrufe

§ 7
Überwachung der Heilmittelwerbung

§ 8
Sachkenntnis der mit der Überwachung und der Durchführung von Inspektionen beauftragten Personen

§ 9
Arzneimitteluntersuchungsstellen

§ 10
Gegenproben-Sachverständiger

§ 11
Verfahren bei Anfragen zur Zulassungspflicht oder Registrierungspflicht

§ 12
Informationsaustausch

§ 13
Zusammenarbeit der Behörden

§ 14
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung und Ausgangslage

2. Inhalt

3. Folgen und finanzielle Auswirkungen

4. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

II. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14


 
 
 


Drucksache 432/05

... 6. fordert die Kommission auf, eine wirksame und integrierte Politik auf allen damit zusammenhängenden Gebieten, insbesondere öffentliche Gesundheit, Vorbeugung, Erziehung und Pharmaforschung, zu verfolgen;



Drucksache 616/05

... (11)§ 4 Abs. 2 Nr. 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutischtechnische Assistentinnen und pharmazeutischtechnische Assistenten vom 23. September 1997 (



Drucksache 658/1/05

... und freiverkäufliche Arzneimittel und zur Änderung der Verordnung



Drucksache 237/1/05

... 2. alle Stoffe oder Stoffzusammensetzungen, die im oder am menschlichen oder tierischen Körper verwendet oder einem Menschen oder einem Tier verabreicht werden können, um entweder die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen oder eine medizinische Diagnose zu erstellen." "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/1/05




2 A

1.Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 2 Abs. 1 - neu - AMG

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 4 Abs. 1 Satz 1 AMG

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe h § 4 Abs. 30 - neu - AMG

4.Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe h § 4 Abs. 31 - neu - AMG *

5. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AMG , Buchstabe d § 10 Abs. 4 Nr. 2 AMG , Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchstabe f AMG , und Buchstabe f § 11 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 AMG

6. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchstabe g AMG

7. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 - neu - AMG

8. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a § 14 Abs. 1 Nr. 2 AMG

9. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 14 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 2b - neu - AMG

10. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 14 Abs. 2a AMG

11. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe d - neu - § 14 Abs. 4 Nr. 1 - neu - AMG

12. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe d - neu - § 14 Abs. 4 Nr. 2 und 3 - neu - AMG

13. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe d - neu - § 14 Abs. 4 - neu - AMG

14. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 16 - neu - AMG

15. Zu Artikel 1 § 16 AMG

16. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 19 Satz 1 AMG

17. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG

18. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG

19. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. 1a AMG *

20. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. 1a AMG *

21. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. 1a AMG

22. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. b AMG

23. Zu Artikel 1 Nr. 42 Buchstabe a - neu - und b - neu - § 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 3b - neu - AMG

24. Zu Artikel 1 Nr. 43 § 48 Abs. 6 Satz 1 und 2 AMG

25. Zu Artikel 1 Nr. 43 § 48 Abs. 6 Satz 1 AMG

26. Zu Artikel 1 Nr. 45 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb - neu - und Buchstabe b § 52a Abs. 6 und 8 - neu - AMG , Nr. 74 Buchstabe c § 97 Abs. 2 Nr. 7 AMG

27. Zu Artikel 1 Nr. 57 Buchstabe c § 64 Abs. 3 Satz 4 AMG

28. Zu Artikel 1 Nr. 58 § 66 Satz 2 AMG

29. Zu Artikel 1 Nr. 60 Buchstabe d - neu - § 67a Abs. 1 Satz 4a - neu - AMG

30. Zu Artikel 1 Nr. 62 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, bb und cc - neu -, Buchstabe b, Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb, Doppelbuchstabe cc § 69 Abs. 1 Satz 2, Satz 2 Nr. 1 und 6 - neu -, Abs. 1a Satz 1 Nr. l, Satz 3 und 4 AMG

31. Zu Artikel 1 Nr. 62 Buchstabe a und b - neu - § 69 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5, Nr. 6 und Nr. 7 - neu - und § 69 Abs. 1a Satz 1 Nr. l, Satz 3 und Satz 4 AMG

32. Zu Artikel 1 Nr. 63 § 72 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 - neu - AMG

33. Zu Artikel 1 Nr. 64 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 72a Abs. 1 Satz 1 AMG

34. Zu Artikel 1 Nr. 65 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 73 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AMG

35. Zu Artikel 1 Nr. 65 Buchstabe e - neu - § 73 Abs. 6 Satz 1 - neu - AMG

36. Zu Artikel 1 Nr. 68 § 77a Abs. 2 AMG

37. Zu Artikel 1 allgemein

38. Zur Gleichstellung von Arzneimitteln in Bezug auf die Ökotoxizität

39. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a und b - neu - § 1 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 7 - neu - HWG

40. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 12 Abs. 1 Satz 2 - neu - HWG

41. Zu Artikel 2 Nr. 6a - neu - § 18 - neu - HWG

42. Zu Artikel 3 § 11 Nr. 2b Patentgesetz

43. Zu Artikel 4 und 5 § 8 Abs. 1 Satz 2 KHEntgG und § 10 Abs. 3 BpflV

2 B

44. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat,


 
 
 


Drucksache 806/05

... 50. stellt fest, dass die vor kurzem vom indischen Parlament verabschiedeten Rechtsvorschriften über die Rechte am geistigen Eigentum negative Auswirkungen auf die Produktionskapazität der indischen Pharmaindustrie haben könnten, die eine Quelle für bewährte und kostengünstige Medikamente, insbesondere für AIDS, für viele Patienten weltweit gewesen ist; ist deshalb der festen Überzeugung, dass das Gesetz Ausnahmen für Medikamente von öffentlichem Interesse wie etwa die Medikamente zur Bekämpfung von Aids, Krebs,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 806/05




Das Europäische Parlament,

Interne Lage

3 Entwicklung

Umwelt und Landwirtschaft

3 Menschenrechte

Internationale Lage


 
 
 


Drucksache 873/05

... Was die wirksamsten Maßnahmen zur Bekämpfung einer Pandemie angeht, so arbeiten die Kommission und die Mitgliedstaaten gemeinsam daran, die Verfügbarkeit von Impfstoffen und Virostatika sicherzustellen. Die Kommission hat mit Hilfe der EMEA und der Mitgliedstaaten ein Papier8 über eine öffentlichprivate Partnerschaft zur Förderung der schnellstmöglichen Produktion von Pandemie-Impfstoffen veröffentlicht. Folgende Schlüsselthemen werden behandelt: Abdeckung möglichst vieler Virus-Subtypen, Kapazitätserhöhung durch vermehrte interpandemische Impfungen und Überwachung der Immunisierungsrate und der schädlichen Auswirkungen. Die Kommission hat Maßnahmen ergriffen, um Strategien für Beschaffung und Anwendung von Virostatika anzuregen, was dazu geführt hat, dass die Mitgliedstaaten Einblick in und wichtige Informationen über das Angebot und die vorhandenen Begrenzungen erlangt haben und die pharmazeutische Industrie ein Interesse daran bekundet hat, dass mehr Unternehmen auf diesem Gebiet tätig werden.



Drucksache 725/05

... - Studien zu genombasierten diagnostischen Anwendungen und zur genombasierten Medikamentenentwicklung (z.B. Pharmakogenomik);

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 725/05




Begründung

1. Hintergrund der Vorschläge

2. VORHERIGE Konsultation

3. rechtliche Aspekte

4. Verwendung der Haushaltsmittel

5. EINHEITLICHE und flexible Durchführung

5.1. Anpassung an neue Erfordernisse und Möglichkeiten

5.2. Querschnittsthemen

6. Vereinfachung der Verwaltungsverfahren

7. Inhalt der spezifischen Programme

7.1. Zusammenarbeit

7.2. Ideen

7.3. Menschen

7.4. Kapazitäten

7.5. Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle

8. der Aufbau des EFR des Wissens für Wachstum

Anhang 1
ESFRI-„Liste der Möglichkeiten“7

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Anhang
- EG-Programm

1. ZIEL

2. Ansatz

3. Tätigkeiten

3.1. Strategisches Ziel 1: Wohlstand in einer wissensintensiven Gesellschaft

3.1.1. Agenda 1.1 Wettbewerbsfähigkeit und Innovation

3.1.2. Agenda 1.2 Europäischer Forschungsraum

3.1.3. Agenda 1.3 Energie und Verkehr

3.1.4. Agenda 1.4 Informationsgesellschaft

3.1.5. Agenda 1.5 Biowissenschaften und Biotechnologie

3.2. Strategisches Ziel 2: Solidarität und verantwortungsvolle Bewirtschaftung der Ressourcen

3.2.1. Agenda 2.1: Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Fischerei

3.2.2. Agenda 2.2 Natürliche Ressourcen

3.2.3. Agenda 2.3 Umwelt und Gesundheit

3.2.4. Agenda 2.4 Klimaänderung

3.3. Strategisches Ziel 3: Sicherheit und Freiheit

3.3.1. Agenda 3.1 Innere Sicherheit

3.3.2. Agenda 3.2 Katastrophen und Hilfsmaßnahmen

3.3.3. Agenda 3.3 Sicherheit und Qualität von Lebens- und Futtermitteln

3.4. Strategisches Ziel 4: Europa als Weltpartner

3.4.1. Agenda 4.1 Globale Sicherheit

3.4.2. Agenda 4.2 Entwicklungszusammenarbeit

Ethische Aspekte


 
 
 


Drucksache 555/05

... 2.5. Sondermaßnahmen für die Chemie- und die Pharmaindustrie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/05




Begründung

1. Einleitung

2. vorgeschlagene Massnahmen für die Reform der GMO für Zucker

2.1. Laufzeit der Zuckerregelung

2.2. Preise

2.3. Quoten

2.4. Instrumente zur Sicherung des Marktgleichgewichts Übertragungsmechanismus

2.5. Sondermaßnahmen für die Chemie- und die Pharmaindustrie

2.6. Internationale Verpflichtungen

3. vorgeschlagene Massnahmen für die Umstrukturierung des EU-Zuckersektors

3.1. Umstrukturierungsregelung

3.2. Zusätzliche Zahlung für Zuckerrübenerzeuger

4. vorgeschlagene Massnahmen für die direkte Einkommensstützung für Zuckerrübenerzeuger

5. Haushaltsauswirkungen der Vorschläge für die Reform des Zuckersektors

Anhang 1
- Vorgeschlagene institutionelle Preise im EU-Zuckersektor

Anhang 2
- Mittelrahmen für die direkte Einkommensstützung für Landwirte

Vorschlag

Titel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Titel II
Binnenmarkt

Kapitel 1
Preise

Artikel 3
Referenzpreise

Artikel 4
Mitteilung der Preise

Artikel 5
Mindestpreis für Zuckerrüben

Artikel 6
Branchenvereinbarungen und Verträge

Kapitel 2
Erzeugung IM Rahmen der Quoten

Artikel 7
Zuteilung der Quoten

Artikel 8
Zusätzliche Zuckerquote

Artikel 9
Zusätzliche Isoglucosequote

Artikel 10
Verwaltung der Quote

Artikel 11
Neuzuteilung der nationalen Quote

Kapitel 3
Erzeugung ausserhalb der Quoten

Artikel 12
Geltungsbereich

Artikel 13
Industriezucker

Artikel 14
Übertragung von Überschusszucker

Artikel 15
Überschussbetrag

Kapitel 4
Marktverwaltung

Artikel 16
Produktionsabgabe

Artikel 17
Zugelassene Wirtschaftsteilnehmer

Artikel 18
Private Lagerhaltung

Artikel 19
Marktrücknahme von Zucker

Artikel 20
Lagerhaltung im Rahmen sonstiger Maßnahmen

Titel III
Handel mit Drittländern

Kapitel 1
gemeinsame Vorschriften für Ein- und Ausfuhren

Artikel 21
Kombinierte Nomenklatur

Artikel 22
Allgemeine Grundsätze

Artikel 23
Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen

Artikel 24
Aktiver Veredelungsverkehr

Artikel 25
Schutzmaßnahme

Kapitel 2
Vorschriften für Einfuhren

Artikel 26
Einfuhrzölle

Artikel 27
Verwaltung der Einfuhren

Artikel 28
Zollkontingente

Artikel 29
Traditioneller Versorgungsbedarf für die Raffination

Artikel 30
Garantiepreis

Artikel 31
Verpflichtungen aus dem Zuckerprotokoll

Kapitel 3
Vorschriften für Ausfuhren

Artikel 32
Geltungsbereich der Ausfuhrerstattungen

Artikel 33
Festsetzung der Ausfuhrerstattung

Artikel 34
Ausfuhrbegrenzungen

Artikel 35
Ausfuhreinschränkungen

Titel IV
allgemeine und Schlussbestimmungen

Kapitel 1
allgemeine Bestimmungen

Artikel 36
Staatliche Beihilfe

Artikel 37
Störungsklausel

Artikel 38
Mitteilungen

Artikel 39
Verwaltungsausschuss für Zucker

Artikel 40
Durchführungsbestimmungen

Artikel 41
Änderung der Verordnung (EG) Nr /2005

Artikel 42
Besondere Maßnahmen

Artikel 43
Finanzielle Bestimmungen

Kapitel 2
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 44
Übergangsmaßnahmen

Artikel 45
Aufhebung

Artikel 46
Inkrafttreten

Anhang I
Standardqualitäten

Anhang II
Bedingungen für den Zuckerrübenkauf

Abschnitt I

Abschnitt II

Abschnitt III

Abschnitt IV

Abschnitt V

Abschnitt VI

Abschnitt VII

Abschnitt VIII

Abschnitt IX

Abschnitt X

Abschnitt XI

Abschnitt XII

Abschnitt XIII

Anhang III
nationale und regionale Quoten

Anhang IV
ZUSÄTZLICHE Zuckerquoten

Anhang V
Modalitäten für die Übertragung von Zucker- oder Isoglucose-Quoten

Anhang VI
Staaten GEMÄSS Artikel 2 Absatz 11

Anhang VII
Verarbeitungserzeugnisse

Artikel 1

Artikel 2

Anhang

1. In Anhang I wird nach der Zeile für Hopfen folgende Zeile eingefügt:

2. Anhang II erhält folgende Fassung:

3. Dem Anhang VI wird folgende Zeile angefügt:

4. Dem Anhang VII wird folgender Abschnitt angefügt:

5. Anhang VIII erhält folgende Fassung:

6. Anhang VIIIa erhält folgende Fassung:

Vorschlag

Artikel 1
Befristeter Umstrukturierungsfonds

Artikel 2
Begriffsbestimmungen Für diese Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:

Artikel 3
Umstrukturierungsbeihilfen

Artikel 4
Zusätzliche Zahlung für Zuckerrübenerzeuger

Artikel 5
Höchstbeträge

Artikel 6
Befristeter Umstrukturierungsbetrag

Artikel 7
Durchführungsbestimmungen

Artikel 8
Spezifische Maßnahmen

Artikel 9
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1258/1999

Artikel 10
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 231/05

... Für die Ausarbeitung des vorliegenden Vorschlags hat die Kommission die EMEA um ausführliche Rückmeldungen über die mit der geltenden Regelung gewonnenen Erfahrungen ersucht. Darüber hinaus fand von Juli bis September 2004 eine öffentliche Konsultation statt, damit die Standpunkte der beteiligten Parteien, insbesondere der Pharmaindustrie, berücksichtigt werden konnten (siehe Abschnitt 2.4).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 231/05




Begründung

1. Einleitung und Hintergrund

2. Begründung

3. ERLÄUTERUNG des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 2
Übergangszeitraum

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 1/05

... Im Gemeinschaftsrecht ist die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen für die Berufe des Apothekers / der Apothekerin sowie des pharmazeutisch-technischen Assistenten / der pharmazeutisch technischen Assistentin geregelt. Die entsprechenden Richtlinien wurden mit der Richtlinie 2001/19/EG geändert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1/05




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Bundes-Apothekerordnung

Artikel 2
Änderung der Approbationsordnung für Apotheker

Artikel 3
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 4
Änderung der Apothekenbetriebsordnung

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten

Artikel 6
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten

Artikel 7
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 8
Neufassung des Apothekengesetzes, des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten, der Bundes-Apothekerordnung, der Approbationsordnung für Apotheker, der Apothekenbetriebsordnung und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu den Nummer n

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9


 
 
 


Drucksache 449/05

... Informationsbeauftragter, Pharmaberater

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 449/05




Vierzehntes Gesetz

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

§ 19
Verantwortungsbereich

§ 20
Anzeigepflichten

„§ 24a Verwendung von Unterlagen eines Vorantragstellers

§ 24b
Zulassung eines Generikums, Unterlagenschutz

§ 25b
Verfahren der gegenseitigen Anerkennung und dezentralisiertes Verfahren

§ 34
Information der Öffentlichkeit.

§ 38
Registrierung homöopathischer Arzneimittel.

§ 39a
Registrierung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel

§ 39b
Registrierungsunterlagen für traditionelle pflanzliche Arzneimittel

§ 39c
Entscheidung über die Registrierung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel

§ 39d
Sonstige Verfahrensvorschriften für traditionelle pflanzliche Arzneimittel

§ 48
Verschreibungspflicht

§ 72a
Zertifikate

§ 77a
Unabhängigkeit und Transparenz

§ 141

Artikel 2
Änderung des Heilmittelwerbegesetzes

§ 3a

Artikel 2a
Änderung des Apothekengesetzes

Artikel 2b
Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Artikel 3
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 3a
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 6
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 7
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 8
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 658/05

... und freiverkäufliche Arzneimittel und zur Änderung der Verordnung



Drucksache 769/05

... Quelle: Hans-Ulrich Wittchen, Frank Jacobi (2005): Size and burden of mental disorders in Europe: a critical review and appraisal of 27 studies. European Neurospsychopharmacology, Volume 15, Number 4, pp. 357-376. 12-Monats-Werte von der Kommission gerundet. Prozentzahlen auf der Basis von Berechnungen der Komission.



Drucksache 296/05

... 4. Expertengruppe „Pharmakologisch wirksame Stoffe“,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 296/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

§ 1
Ausschuss Monitoring

§ 2
Zusammensetzung des Ausschusses Monitoring

§ 3
Expertengruppen

§ 4
Monitoringplan 2005 - 2009

§ 5
Verfahrensweise zur Festlegung der Einzelheiten des jährlichen Lebensmittel-Monitoring

§ 6
Verfahrensweise zur Durchführung des jährlichen Lebensmittel-Monitoring

§ 7
Probenahme, Probenvorbereitung und Analytik

§ 8
Qualitätssicherungsmaßnahmen

§ 9
Handbuch

§ 10
Datenübermittelung

§ 11
Bericht

§ 12
Informationssystem des Bundes

§ 13
Inkrafttreten

Begründung

3 Allgemeines


 
 
 


Drucksache 237/05 (Beschluss)

... 2. alle Stoffe oder Stoffzusammensetzungen, die im oder am menschlichen oder tierischen Körper verwendet oder einem Menschen oder einem Tier verabreicht werden können, um entweder die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen oder eine medizinische Diagnose zu erstellen." "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/05 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 2 Abs. 1 - neu - AMG

2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 4 Abs. 1 Satz 1 AMG

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe h § 4 Abs. 30 - neu - AMG

4. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AMG , Buchstabe d § 10 Abs. 4 Nr. 2 AMG

5. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchstabe g AMG

6. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 - neu - AMG

7. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a § 14 Abs. 1 Nr. 2 AMG

8. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 14 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 2b - neu - AMG

9. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 14 Abs. 2a AMG

10. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe d - neu - § 14 Abs. 4 - neu - und Abs. 4 Nr. 1 - neu -, 2 und 3 - neu - AMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

11. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 16 - neu - AMG

12. Zu Artikel 1 § 16 AMG

13. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 19 Satz 1 AMG

14. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG

15. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG

16. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. 1a AMG

17. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. 1a AMG

18. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. 1b AMG

19. Zu Artikel 1 Nr. 42 Buchstabe a - neu - und b - neu - § 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 3b - neu - AMG

20. Zu Artikel 1 Nr. 43 § 48 Abs. 6 Satz 1 und 2 AMG

21. Zu Artikel 1 Nr. 45 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb - neu - und Buchstabe b § 52a Abs. 6 und 8 - neu - AMG , Nr. 74 Buchstabe c § 97 Abs. 2 Nr. 7 AMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

22. Zu Artikel 1 Nr. 57 Buchstabe c § 64 Abs. 3 Satz 4 AMG

23. Zu Artikel 1 Nr. 58 § 66 Satz 2 AMG

24. Zu Artikel 1 Nr. 60 Buchstabe d - neu - § 67a Abs. 1 Satz 4a - neu - AMG

25. Zu Artikel 1 Nr. 62 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, bb, cc und dd - neu -, Buchstabe b, Doppelbuchstabe aa, bb und cc

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

26. Zu Artikel 1 Nr. 63 § 72 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 - neu - AMG

Zu Buchstabe b

27. Zu Artikel 1 Nr. 64 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 72a Abs. 1 Satz 1 AMG

28. Zu Artikel 1 Nr. 65 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 73 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AMG

29. Zu Artikel 1 Nr. 65 Buchstabe e - neu - § 73 Abs. 6 Satz 1 - neu - AMG

30. Zu Artikel 1 Nr. 68 § 77a Abs. 2 AMG

31. Zu Artikel 1 allgemein

32. Zur Gleichstellung von Arzneimitteln in Bezug auf die Ökotoxizität

33. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a und b - neu - § 1 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 7 - neu - HWG

34. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 12 Abs. 1 Satz 2 - neu - HWG

35. Zu Artikel 2 Nr. 6a - neu - § 18 - neu - HWG

36. Zu Artikel 3 § 11 Nr. 2b PatG

37. Zu Artikel 4 und 5 § 8 Abs. 1 Satz 2 KHEntgG und § 10 Abs. 3 BpflV


 
 
 


Drucksache 794/05 (Beschluss)

... Es wird sichergestellt, dass durch die Neustrukturierung der Anlage kein Arzneimittel unbeabsichtigt der Verschreibungspflicht unterstellt wird. Vor einer generalisierten Unterstellung von Estern, Ethern und Molekülverbindungen unter die Verschreibungspflicht soll den pharmazeutischen Unternehmen die Möglichkeit zur genauen Überprüfung gegeben und das entsprechende Ergebnis im Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht beraten werden.



Drucksache 42/05

... aaa) In Buchstabe c werden nach dem Wort "Apotheker," die Wörter "Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, Apothekenassistenten," eingefügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 42/05




Artikel 1
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (860-4-1)

§ 23c
Sonstige nicht beitragspflichtige Einnahmen

§ 118
Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

Artikel 2
Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (860-l)

§ 71
Überleitungsvorschrift zur Übertragung, Verpfändung und Pfändung

Artikel 2a
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

§ 25
Leistungen bei medizinischer Rehabilitation der Rentenversicherung und bei Anspruch auf Verletztengeld aus der Unfallversicherung

Artikel 3
Änderung des Dritten Buches. Sozialgesetzbuch(860-3)

Artikel 4
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch(860-5)

§ 263a
Rechtsträgerabwicklung

Artikel 5
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch(860-6)

§ 268a
Änderung von Renten beim Versorgungsausgleich.

§ 268a
Änderung von Renten beim Versorgungsausgleich

Artikel 6
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch(860-7)

§ 221
Sondervorschriften für die landwirtschaftliche Unfallversicherung

Artikel 7
Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch(860-8)

Artikel 8
Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch(860-9)

Artikel 9
Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch(860-10-l/2)

Artikel 9a
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch(860-12)

Artikel 11 Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 82 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch(2170-1-4)

Artikel 12
Änderung des Heimgesetzes(2179-5)

Artikel 13
Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte(8251-10)

Artikel 14
Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte(8252-3)

Artikel 14a
Weitere Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte(8252-3)

Artikel 14b
Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes(860-9-2)

Artikel 15
Änderung der Beitragszahlungsverordnung(860-4-1-7)

Artikel 16
Änderung der Beitragsüberwachungsverordnung(860-4-l-8)

Artikel 17
Änderung der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung(860-4-1-12)

§ 6
Anmeldung

§ 15
Änderung

§ 18
Grundsatz

§ 19
Antrag

§ 20
Systemprüfung

§ 21
Zulassungsbescheid

§ 22
Gemeinsame Grundsätze

§ 26
Beitragsnachweise

Artikel 18
Änderung der Wahlordnung für die Sozialversicherung(827-6-3)

Artikel 19
Änderung der KSVG-Beitragsüberwachungsverordnung(8253-1-5)

Artikel 19a
Änderung der Alterssicherung der Landwirte /Datenabgleichsverordnung

Artikel 20
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes(830-2)

Artikel 21
Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes(8253-1)

Artikel 22
Änderung des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt(860-3/5)

Artikel 23
Änderung des Wohngeldgesetzes

Artikel 24
Änderung der RisikostrukturAusgleichsverordnung(860-5-12)

Artikel 25
Änderung des Pflege-Versicherungsgesetzes(860-11-1)

Artikel 26
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes(9231-1)

Artikel 27
Änderung weiterer Vorschriften des Sozialhilferechts

Artikel 28
Aufhebung der Beitragseinzugs- und Meldevergütungsverordnung

Artikel 29
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 30
Neufassung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 30a
Neufassung des Wohngeldesgesetzes

Artikel 31
Neufassung der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung

Artikel 32
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 817/05

... Zu den aufgenommenen Sektoren zählen Landwirtschaft und Nahrungsmittel, das verarbeitende Gewerbe, darunter kosmetische Erzeugnisse, pharmazeutische Erzeugnisse und



Drucksache 683/05

... Zu dem Begriff der „unverhältnismäßigen Kosten", die einem Teilzeitwunsch entgegen stehen können, hat das BAG klargestellt, dass die Kosten, die üblicherweise mit dem eingerichteten Arbeitsplatz verbunden sind, ins Verhältnis zu setzen sind, mit denjenigen, die bei einer Arbeitsplatzteilung anfallen. Außer Ansatz zu lassen sind die Kosten, die mit der Personalverwaltung zusammenhängen. Die Einarbeitungszeit ist nach dem BAG Kostenfaktor, weil sie die Arbeitskraft des einarbeitenden Arbeitnehmers bindet und der Arbeitgeber für die gezahlte Vergütung erst nach Abschluss der Einarbeitung die „volle" Gegenleistung des Arbeitnehmers erhält. Der Arbeitgeber muss konkret darlegen, wann solche „Einmalkosten" unverhältnismäßig sind, fallunabhängige Überlegungen reichen hierfür nicht aus. Das schließt nicht aus, dass eüne Einarbeitung wegen ihrer Auswirkung als „Kostenfaktor" oder als „betriebliche Ablaufstörung" die Ablehnung des Teilzeitantrags rechtfertigen kann (Urteil vom 23.11.04 - 9 AZR 644/03). Dementsprechend hat das BAG die Klage eines Pharmareferenten im Außendienst auf Reduzierung der Arbeitszeit abgewiesen, weil die Einstellung einer Ersatzkraft nach der konkreten Darlegung des Arbeitgebers unverhältnismäßige zusätzliche Kosten durch einmalige Ausbildungs-, Einarbeitungs- und Personalbeschaffungskosten sowie laufende Kosten für Arbeitsmittel, Weiterbildungsmaßnahmen und Kosten zur Führung und Koordination verursacht hätte (Urteil vom 21.06.2005 - 9 AZR 409/04).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 683/05




Bericht

Ergebnisse des Berichts im Überblick

I. Vorbemerkung

II. Ausgangslage

III. Zielsetzungen des Gesetzes

IV. Auswirkungen des Gesetzes auf die Beschäftigung 1. Anstieg der Teilzeitquote

V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Betriebsorganisation

1. Allgemeines

2. Betriebliche Gründe nach § 8 Abs. 4 TzBfG und Betriebsorganisation

3. Belastung von Betrieben mit bis zu 50 Arbeitnehmern durch den in § 8 Abs. 7 TzBfG festgelegten Schwellenwert

4. Belastung von Kleinbetrieben durch die Regelung des § 7 TzBfG

5. Bezugnahme auf Vollzeitarbeitnehmer statt Arbeitnehmer in § 8 Abs. 7 TzBfG

VI. Auswirkungen des Gesetzes auf Arbeitnehmer

1. Arbeitszeitwünsche/Flexibilität

2. Vereinbarkeit von Familie und Beruf

3. Verbot der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten

VII. Fazit


 
 
 


Drucksache 726/05

... - Prognosen zur Eignung, Sicherheit und Wirksamkeit von Therapien: Entwicklung und Validierung von Parametern, Instrumenten, Verfahren und Normen zur Versorgung des darauf eingehen, dass sich solche Unterschiede in den Forschungsprotokollen, der Methodik und der Ergebnisauswertung niederschlagen können. Patienten mit sicheren und wirksamen neuen Arzneimitteln aus der Biomedizin bei herkömmlichen Arzneimitteln23 werden diese Fragen im Rahmen der Gemeinsamen Technologieinitiative zur Innovativen Medizin behandelt. Schwerpunkt sind Konzepte wie die Pharmakogenomik, Insilico-, Invitro- (auch Alternativen zu Tierversuchen) und Invivo-Verfahren und Modelle.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 726/05




1. Hintergrund der Vorschläge

2. VORHERIGE Konsultation

3. Rechtliche Aspekte

4. Verwendung der Haushaltsmittel

5. EINHEITLICHE und flexible Durchführung

5.1. Anpassung an neue Erfordernisse und Möglichkeiten

5.2. Querschnittsthemen

6. Vereinfachung der Verwaltungsverfahren

7. Inhalt der spezifischen Programme

7.1. Zusammenarbeit

7.2. Ideen

7.3. Menschen

7.4. Kapazitäten

7.5. Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle

8. DER Aufbau des EFR des Wissens für Wachstum

Anhang 1

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Anhang I
Wissenschaftliche und technologische Ziele, Grundzüge der Themen und Massnahmen

KMU -Beteiligung

Ethische Aspekte

3 Verbundforschung

Internationale Zusammenarbeit

2 Themen

1. Gesundheit

5 Ziel

5 Ansatz

5 Maßnahmen

2. Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie

5 Ziel

5 Ansatz

5 Maßnahmen

3. Informations- und Kommunikationstechnologien

5 Ziel

5 Einleitung

5 Maßnahmen

4. Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien

5 Ziel

5 Ansatz

5 Maßnahmen

5. Energie

5 Ziel

5 Ansatz

5 Maßnahmen

6. Umwelt einschließlich Klimaänderung

5 Ziel

5 Ansatz

5 Maßnahmen

7. Verkehr einschließlich Luftfahrt

5 Ziel

5 Ansatz

5 Maßnahmen

8. Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften

5 Ziel

5 Ansatz

5 Maßnahmen

5 Fragen:

5 Zukunftsforschung

9. Sicherheit und Weltraum

5 Ziel

9.1 Sicherheit

5 Ansatz

5 Maßnahmen

9.2 Weltraum

5 Ansatz

5 Maßnahmen

Anhang II
vorläufige Mittelaufteilung

Anhang III

Anhang IV


 
 
 


Drucksache 118/05

... "Die Unterlagen über die pharmakologisch-toxikologische Prüfung sind vorzulegen, soweit sich die Unbedenklichkeit des Arzneimittels nicht anderweitig, insbesondere durch einen angemessen hohen Verdünnungsgrad, ergibt."



Drucksache 616/2/05

... 55. Zu Artikel 3 Abs. 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18 und 19 (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen, § 8 Abs. 2 Nr. 1 Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutischtechnische Assistentinnen und pharmazeutischtechnische Assistenten, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden, § 5 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege, § 6 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten)



Drucksache 237/05

... Das Gesetz dient im Wesentlichen der Umsetzung der Revision der europäischen pharmazeutischen Gesetzgebung (Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 2
Änderung des Heilmittelwerbegesetzes

Artikel 3
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 4
Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes

Artikel 5
Änderung der Bundespflegesatzverordnung

Artikel 6
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 7
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 40

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Nummer 48

Zu Nummer 49

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 50

Zu Nummer 51

Zu Nummer 52

Zu Nummer 53

Zu Nummer 54

Zu Nummer 55

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 56

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 57

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 58

Zu Nummer 59

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 60

Zu Nummer 61

Zu Nummer 62

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 63

Zu Nummer 64

Zu Nummer 65

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 66

Zu Nummer 67

Zu Nummer 68

Zu Nummer 69

Zu Nummer 70

Zu Nummer 71

Zu Nummer 72

Zu Nummer 73

Zu Nummer 74

Zu Nummer 75

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 513/05

... Zu prüfen ist zudem, ob weiterer gesetzlicher Handlungsbedarf besteht insbesondere zur Stärkung des Vertragswettbewerbs durch mehr direkte Rabattverträge zwischen den Krankenkassen den pharmazeutischen Unternehmen sowie zur Stärkung arztindividueller Anreize für mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit bei der Arzneiverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 513/05




Bericht

Bericht

Zusammenfassende Bewertung der Bundesregierung

Zur Auswirkung einzelner Regelungen:

Ziele der Neuregelung

Preisänderungen aufgrund der neuen Arzneimittelpreisverordnung

Finanzielle Auswirkungen auf die Apotheken

Fortschreibung der Vergütungen der Apotheken

2 Zuzahlungen

2 Herstellerabschlag

Rabattvereinbarungen mit Herstellern, vertragliche Versorgungsformen

2 Festbeträge

Preisfreigabe für rezeptfreie Arzneimittel in der Selbstmedikation, Versandapotheken

Weiterer Handlungsbedarf

Anlage
: Übersichten und Tabellen


 
 
 


Drucksache 338/05

... Aufgrund der vom pharmazeutischen Unternehmer gemeldeten Abgabezahlen und der zahlreich durchgeführten Studien und Veröffentlichungen kann der Stoff in der medizinischen Wissenschaft als bekannt angesehen werden. Das Nebenwirkungsspektrum sowie die Gefahr der Resistenzentwicklung bei längerer bzw. wiederholter Anwendung im Rahmen der Grunderkrankung machen eine ärztliche Überwachung der Medikation notwendig.



Drucksache 338/1/05

... es bereits auf freiwilliger Basis vom pharmazeutischen Unternehmer als verschreibungspflichtig deklariert ist.



Drucksache 794/1/05

... Es wird sichergestellt, dass durch die Neustrukturierung der Anlage kein Arzneimittel unbeabsichtigt der Verschreibungspflicht unterstellt wird. Vor einer generalisierten Unterstellung von Estern, Ethern und Molekülverbindungen unter die Verschreibungspflicht soll den pharmazeutischen Unternehmen die Möglichkeit zur genauen Überprüfung gegeben und das entsprechende Ergebnis im Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht beraten werden.



Drucksache 936/05

... /EG des Rates vom 29. April 1996 über Kontrollmaßnahmen hinsichtlich bestimmter Stoffe und ihrer Rückstände in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinien 85/358/EWG, 86/469/EWG und der Entscheidungen 89/187/EWG und 91/664/EWG (ABl. EG (Nr.) L 125 S. 10) in der jeweils geltenden Fassung hat die Aufgabe, jährlich den Nationalen Rückstandskontrollplan (NRKP) nach Artikel 5 der Richtlinie auszuarbeiten. Der NRKP ist ein Programm zur Kontrolle spezifischer Gruppen von Rückständen pharmakologisch wirksamer Stoffe und Kontaminanten in Tieren und deren Erzeugnissen.



Drucksache 794/05

... Die Verschreibung eines Arzneimittels im Sinne des § 2 Abs. 3 ist in zwei Ausfertigungen (Original und Durchschrift) zu erstellen. Das Original und die Durchschrift ist dem pharmazeutischen Unternehmen zu übermitteln. Dieses hat auf Original und Durchschrift die fortlaufenden Nummern der abgegebenen Packungen nach § 47a Abs. 2 Satz 1 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 794/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln (Arzneimittelverschreibungsverordnung - AMVV)

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

Artikel 2
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu den §§ 3

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 5

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
(zu § 1 Nr.1)

Schnellauswahl A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


 
 
 


Drucksache 780/04

... Bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, darf das Arzneimittel jedoch nur durch den Tierarzt angewendet oder unter seiner Aufsicht verabreicht werden und nur pharmakologisch wirksame Stoffe enthalten, die in Anhang I, II oder III der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 aufgeführt sind.



Drucksache 860/1/04

... Im Einzelnen hält es der Bundesrat in diesem Zusammenhang für erforderlich, die Geltungsdauer des ergänzenden Schutzzertifikats auf zwölf Monate zu verlängern. Anders als beispielsweise in den USA sind pharmazeutische Unternehmer in der EU mit gesundheitspolitischen Steuerungsinstrumenten, wie z.B. Positivlisten, Negativlisten sowie Preis- und Erstattungsregelungen konfrontiert.



Drucksache 780/2/04

... Gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 4 können Veterinärbehörden von pharmazeutischen Unternehmern und Großhändlern Arzneimittel, die zur Durchführung öffentlich-rechtlicher Maßnahmen bestimmt sind, beziehen. Grundsätzlich ist jedoch deren Abgabe Apotheken vorbehalten.



Drucksache 336/04

... Der Aktionsbereich Information des Gesundheitsprogramms ist auch dabei, ein Konzept für ein europäisches Gesundheitsportal zu entwickeln. Dieses Portal soll als einziger Zugangspunkt für thematisch gegliederte Gesundheitsinformationen dienen, die mit gemeinschaftlicher Förderung erarbeitet worden sind. Es wird insbesondere den Zugriff auf gemeinschaftliche Gesundheitsindikatoren zu sechs Themen bieten (Mortalität und Morbidität, Verletzungen und Unfälle, Lebensstile, Gesundheit und Umwelt, psychische Gesundheit und Gesundheitssysteme) sowie Analysen auf der Grundlage der Indikatoren und Strategieempfehlungen. Darüber hinaus führen die Kommission, die Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln und die Mitgliedstaaten eine Informatikstrategie für den Arzneimittelsektor ein, die einen Vorschlag für die Schaffung einer Euro-Pharm-Datenbank mit einem vereinheitlichten Informationssatz über alle zugelassenen Arzneimittel in Europa umfasst. Dies ist auch Bestandteil einer weiter gefassten Strategie zur Verbesserung der Qualität der bestehenden Verbraucherinformation über Arzneimittel. Diese Initiativen werden eine solide Basis für die Entwicklung einer kohärenten europäischen Informationsstrategie für Gesundheitssysteme im Ganzen bilden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 336/04




2 Zusammenfassung

1. Einleitung

2. Europäische Zusammenarbeit zur besseren Nutzung von Ressourcen

2.1. Rechte und Pflichten von Patienten

2.2. Gemeinsame Nutzung freier Kapazitäten und grenzübergreifende Gesundheitsversorgung

2.3. Leistungserbringer im Gesundheitswesen

2.4. Europäische Referenzzentren

2.5. Evaluierung von Gesundheitstechnologie

3. Information

3.1. Strategie zur Information über Gesundheitssysteme

3.2. Grenzübergreifende Gesundheitsversorgung: Beweggründe und Umfang

3.3. Datenschutz

3.4. Gesundheitstelematik

4. Europäischer Beitrag zu den Gesundheitszielen

4.1. Verbesserte Integration der Gesundheitsziele in alle europäischen Politikbereiche und Maßnahmen

4.2. Einrichtung eines Forums zur Unterstützung der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen und in der medizinischen Versorgung

5. Reaktion auf die Erweiterung durch Investitionen in das Gesundheitswesen und dessen Infrastruktur

6. Fazit

Anhang 1
Übersicht über die Empfehlungen des Reflexionsprozesses und die Antworten der Kommission


 
 
 


Drucksache 983/04

... (2) Die schrittweise Aufhebung der Beschränkungen für die ärztlichen, arztähnlichen und pharmazeutischen Berufe setzt die Koordinierung der Bedingungen für die Ausübung dieser Berufe in den einzelnen Mitgliedstaaten voraus.



Drucksache 985/04

Abfälle aus HZVA von Pharmazeutika

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 985/04




A. Zielsetzung

2 B.Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

1. Anwendungsbereich

2. Allgemeine Vorschriften

2.1 Abfallverzeichnis-Verordnung

2.2 Vorgaben der Europäischen Gemeinschaft für das Abfallverzeichnis

2.3 Wasserhaushaltsgesetz WHG

3. Gefahrenrelevante Eigenschaften und Gefährlichkeitsmerkmale

3.1 Gefahrenrelevante Eigenschaften nach der Richtlinie über gefährliche Abfälle

Tabelle

3.2 Gefährlichkeitsmerkmale

Tabelle

Tabelle

3.3 Erläuterungen zur Konkretisierung der gefahrenrelevanten Eigenschaften H1, H2, H9, H12, H13 und H14

Tabelle

Tabelle

4.1 Systematik der Zuordnung

4.2 Beurteilung von Abfällen aufgrund von relevanten gefährlichen Inhaltsstoffen

4.2.1 Gefahrenrelevanz der organischen Inhaltsstoffe

Tabelle

4.2.2 Gefahrenrelevanz von Metallverbindungen

4.2.3 Gefahrenrelevanz von FCKW

4.2.4 Gefahrenrelevanz von Asbest und künstlichen Mineralfasern KMF

Tabelle

5. Vorgaben zur Analytik

6. Referenzen

7. Inkrafttreten

Anhang I
Liste der gefährlichen Abfallarten ohne Spiegeleinträge

Anhang II
Liste der Spiegeleinträge

Anhang III
Bestimmungswerte für die gefahrenrelevante Eigenschaft H13

Anhang V
Konzentrationsgrenzen ausgewählter Metallverbindungen (Stoffeinstufung aus Anhang I der Stoffrichtlinie 7)

Anhang VI
Vorgaben zur Untersuchung von Abfällen

1. Probenahme

1.1 Homogenität /Inhomogenität/Heterogenität

1.2 Anzahl der Proben und Probenmenge

2. Bestimmung der Parameter

2.1 Analytische Verfahren Feststoffe

2.2 Eluate

2.3 Bekanntmachungen sachverständiger Stellen


 
 
 


Drucksache 860/04

... Als Name des Arzneimittels, das für die pädiatrische Verwendung zugelassen wird, kann der bestehende Markenname des entsprechenden für Erwachsene zugelassenen Mittels verwendet werden, zur Unterscheidung und für die Zwecke der Verschreibung beinhalten die Namen aller eigens für die pädiatrische Verwendung zugelassenen Arzneimittel den hochgestellten Buchstaben P". So können die Pharmaunternehmen den Bekanntheitsgrad des Mittels nutzen und gleichzeitig in den Genuss des Datenschutzes in Verbindung mit einer neuen Zulassung kommen. Die Datenschutzfrist in Verbindung mit Zulassungen für die pädiatrische Verwendung kann sich vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs aus der jüngeren Vergangenheit über die Auslegung der Datenschutzregeln als noch wertvoller erweisen1.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 860/04




Begründung

1. Einführung und Hintergrund

2. Begründung

4 Objektivität

Geltungsbereich, Rechtsgrundlage und Verfahren

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Legislative und administrative Rationalisierung

Vereinbarkeit mit anderen politischen Maßnahmen der Gemeinschaft

Externe Konsultationen

Bewertung des Vorschlags:

3. DARLEGUNG

Schlüsselmaßnahmen des Vorschlags

Der Pädiatrieausschuss

5 Zulassungsanforderungen

Freistellung von den Anforderungen

5 Zulassungsverfahren

Die Zulassung für die pädiatrische Verwendung

Verlängerung der Laufzeit des ergänzenden Schutzzertifikats

Erweiterte Marktexklusivität für Arzneimittel für seltene Leiden

Pädiatrisches Studienprogramm: Arzneimittelprüfungen für die Kinder Europas

Informationen über die Verwendung von Arzneimitteln bei Kindern

Sonstige Maßnahmen

Vorschlag

Titel I
Einleitende Bestimmungen

Abschnitt 1
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 2

Kapitel 2
Pädiatrieausschuss

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Titel II
Zulassungsanforderungen

Kapitel 1
allgemeine Zulassungsanforderungen

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Kapitel 2
Freistellungen

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Kapitel 3
PÄDIATRISCHES Prüfkonzept

Abschnitt 1
Anträge auf Billigung

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Abschnitt 2
Zurückstellungen

Artikel 21

Artikel 22

Abschnitt 3
Änderung eines pädiatrischen Prüfkonzepts

Artikel 23

Abschnitt 4
ÜBEREINSTIMMUNG mit dem pädiatrischen Prüfkonzept

Artikel 24

Artikel 25

Kapitel 4
Verfahren

Artikel 26

Kapitel 5
VERSCHIEDENE Bestimmungen

Artikel 27

Titel III
Zulassungsverfahren

Artikel 28

Kapitel 1
Zulassungsverfahren für Anträge IM Geltungsbereich von Artikel 8 und 9

Artikel 29

Artikel 30

Kapitel 2
Zulassung für die pädiatrische Verwendung

Artikel 31

Artikel 32

Kapitel 3
Kennzeichnung

Artikel 33

Titel IV
Anforderungen im Anschluss an die Zulassung

Artikel 34

Artikel 35

TITLEL V Bonusse und Anreize

Artikel 36

Artikel 37

Artikel 38

Artikel 39

Titel VI
Kommunikation und Koordinierung

Artikel 40

Artikel 41

Artikel 42

Artikel 43

Artikel 44

Artikel 45

Titel VII
Allgemeine Bestimmungen und Schlussbestimmungen

Kapitel 1
Allgemeines

Abschnitt 1
Gebühren, Gemeinschaftsbeitrag, SANKTIONEN und Berichte

Artikel 46

Artikel 47

Artikel 48

Artikel 49

Abschnitt 2
Ausschuss

Artikel 50

Artikel 51

Kapitel 2
Änderungen

Artikel 52
Die Verordnung (EWG) Nr. 1768/92 wird wie folgt geändert:

Artikel 53

Artikel 54

Kapitel 3
Schlussbestimmungen

Artikel 55

Artikel 56


 
 
 


Drucksache 875/04 (Beschluss)

... Die Kennzeichnung von Fertigarzneimitteln in Blindenschrift ist dann entbehrlich, wenn eine unmittelbare eigenständige Anwendung durch sehbehinderte Patienten nicht in Betracht kommt, z.B. bei Radiopharmaka oder Blutkonserven. Artikel 63 Abs. 3 der Richtlinie



Drucksache 875/04

... Das Gesetz dient daneben der Umsetzung europäischen Rechts im Rahmen der Arzneimittelrisikoüberwachung (Pharmakovigilanz), wie der Europäische Gerichtshof es in zwei Urteilen vom 15.Juli 2004 ausgelegt hat. Ziel des Gesetzes ist hierzu die Aufhebung des Inkrafttretensvorbehaltes für in § 63b des

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Drucksache 875/04




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 2
Änderung des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A Allgemeiner Teil

B Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 511/04 (Beschluss)

... Zur Verhinderung von Arzneimittelfälschungen sind bisher in der 12. AMG-Novelle Regelungen zur Definition von Arzneimittelfälschungen, zur vertieften Dokumentation des Verbleibs der Chargen vom pharmazeutischen Unternehmer über den pharmazeutischen Großhandel bis zu den Apotheken vorgesehen, ebenfalls eine verstärkte Strafbewehrung. Weitergehende Regelungen, insbesondere zur Gestaltung fälschungssicherer Verpackungen, fehlen jedoch derzeit.



Drucksache 874/04

... ) über die ortsgebundene pharmazeutische Krankenhausversorgung entspricht nicht europäischem Recht. Ziel des Gesetzentwurfs ist eine Angleichung an die Vorschriften über den freien Warenverkehr (Artikel 28 bis 30 des EG-Vertrages).



Drucksache 951/04

... Aufgrund der von dem pharmazeutischen Unternehmer gemeldeten Abgabezahlen und der zahlreichen durchgeführten Studien und Veröffentlichungen ist der Einsatz von Oxaliplatin in der Wissenschaft als allgemein bekannt anzusehen. Indikation und Nebenwirkungsspektrum erfordern die ärztliche Überwachung.



Drucksache 924/04

... Für Blutdepots der Einrichtungen der Krankenversorgung, die ausschließlich für interne Zwecke, einschließlich der Anwendung, Blutprodukte lagern und abgeben, gelten die Vorschriften des § la Satz 1, § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 8 Abs. 1, 2 und 4 und § 15 Abs. 1 Buchstabe a der Betriebsverordnung



Drucksache 780/04 (Beschluss)

Veterinärbehörden von pharmazeutischen Unternehmern und



Drucksache 429/04

... Stoffe mit pharmakologischer Wirkung



Drucksache 380/04

... Behandlung von Fragen der Forschung und Entwicklung, Zulassung und Verfügbarkeit neuer Impfstoffe im Pharmazeutischen Ausschuss der Kommission, der mit dem Beschluss Nr. 75/320/EG1

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Drucksache 380/04




2 Zusammenfassung

1. Einleitung

2. Grundsätze, Ziele und Bestandteile des Bereitschaftsplans

3. PHASEN und Stufen

Tabelle

4. Die Kommission und die Mitgliedstaaten: HAUPTAUFGABEN und ROLLE

4.1. Management und Koordinierung

4.1.1. Hauptziele

4.1.2. Die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten

4.2. Überwachung

4.2.1. Ziele

4.2.2. Die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten

4.3. Prävention, Mitigierung und Reaktion

4.3.1. Ziele

4.3.2. Die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten

4.4. Kommunikation

4.5. Katastrophenschutz

4.6. Forschung

5. BEREITSCHAFT und Reaktion auf Influenzapandemien: Wichtigste Massnahmen

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 301/04

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates7, pharmazeutische Zubereitungen, Mischungen, Naturprodukte und sonstige Zubereitungen, die die erfassten Stoffe enthalten und so zusammengesetzt sind, dass sie nicht einfach verwendet oder leicht und wirtschaftlich extrahiert werden können;



Drucksache 566/04

... Demzufolge wird vorgeschlagen, ab dem Wirtschaftsjahr 2005/06 - unter gebührender Berücksichtigung der neuen Versorgungsregelung für die Chemie- und Pharmaindustrie und von deren Auswirkung auf den Verbrauch an Quotenzucker - die Produktionsquoten mit dem Binnenverbrauch besser in Einklang zu bringen. Zu diesem Zweck werden auf die Zuckerproduktionsquoten im Umfang von derzeit 17,4 Mio. Tonnen als Einstieg zunächst eine Kürzung um 1,3 Mio. Tonnen und anschließend ab dem Wirtschaftsjahr 2006/07 drei lineare Kürzungen von jährlich 0,5 Mio. Tonnen angewendet, so dass sich bis zum Wirtschaftsjahr 2008/09 eine kumulierte Kürzung der Produktionsquoten um 2,8 Mio. Tonnen ergibt.

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Drucksache 566/04




Mitteilung

1. Einleitung und Zusammenfassung

2. Vorschläge zur Reform der gemeinsamen Marktorganisation für Zucker

2.1. Eine klare politische Perspektive für den EU-Zuckersektor

2.2. Förderung von mehr Marktorientierung und Nachhaltigkeit im EU-Zuckersektor

2.3. Einhaltung der internationalen Verpflichtungen der EU

3. Auswirkungen der Reformvorschläge

3.1. Haushaltsauswirkungen

3.2. Wirtschaftliche Auswirkungen

4. ZEITPLAN für die Einführung und Überprüfung der vorgeschlagenen Massnahmen


 
 
 


Drucksache 732/04

... Satz 1 gilt für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, nur, wenn für die Behandlung ein zugelassenes Arzneimittel für die betreffende Tierart oder das betreffende Anwendungsgebiet nicht zur Verfügung steht, die notwendige arzneiliche Versorgung sonst ernstlich gefährdet wäre, eine unmittelbare oder mittelbare Gefährdung für die Gesundheit von Mensch oder Tier nicht zu befürchten ist und das Arzneimittel in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zur Behandlung bei Tieren zugelassen ist, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen; das Verbringen von Arzneimitteln in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes ist in diesem Fall unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Tagen nach Bestellung der Arzneimittel der zuständigen Behörde anzuzeigen. In der Anzeige sind anzugeben: die Bezeichnung des Arzneimittels, dessen Wirkstoff oder Wirkstoffe und Wirkstoffgehalt, die Darreichungsform, die Chargennummer, die Zulassungsnummer sowie Name und Adresse des pharmazeutischen Unternehmers, der Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder der andere Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, in dem das Arzneimittel zur Behandlung bei Tieren zugelassen ist, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, die verbrachte Menge und das Datum des Verbringens und die fachliche Begründung für das Vorliegen der Voraussetzungen nach Satz 3."



Drucksache 65/04 (Beschluss)

... Der Vorschlag der Kommission, einen Hilfsberichterstatter je technischem Fachgebiet zu ernennen, hat weiter den Nachteil, dass sich in der Praxis die Verfahren nicht gleichmäßig auf die wie auch immer abgegrenzten Fachgebiete verteilen werden. Vielmehr wird es gerade in der Anfangszeit in bestimmten Branchen, die schon heute eine große Erfahrung mit internationaler Patent-Prozessführung haben, wie z.B. Pharma oder Chemie, deutlich mehr Verfahren geben als in anderen. Eine gleichmäßige Auslastung der Hilfsberichterstatter wird sich damit nicht ergeben. Der vorgeschlagene Pool nebenamtlich tätiger technischer Sachverständiger ist hier wesentlich flexibler.

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Drucksache 65/04 (Beschluss)




Zu Artikel 4

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 10

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 25


 
 
 


Drucksache 429/04 (Beschluss)

... Nach § 10 Abs. 1 des Entwurfs besteht lediglich ein Verkehrsverbot für vom Tier gewonnene Lebensmittel, wenn in oder auf ihnen Stoffe mit pharmakologischer Wirkung oder deren Umwandlungsprodukte vorhanden sind, die entsprechend der in der Auflistung des § 10 Abs. 1 aufgeführten Vorgaben nicht in diesen Lebensmitteln enthalten sein dürfen oder festgesetzte Höchstmengen überschreiten. Dieses Verkehrsverbot ist nicht anwendbar auf Lebensmittel, die dem Verkehrsverbot des Absatzes 1 unterliegende Lebensmittel als Zutat enthalten wie zusammengesetzte Lebensmittel mit lediglich einem Anteil an vom Tier gewonnenen Lebensmitteln im Sinne des § 10 Abs. 1 (zum Beispiel Müsliriegel mit Milchbestandteilen, Müsli mit Honigzusatz), denn es handelt sich bei diesen zusammengesetzten Lebensmitteln nicht um vom Tier gewonnene Lebensmittel. Um für diese Fälle eine eindeutige Regelung zu schaffen, ist das Verkehrsverbot darauf auszudehnen.



Drucksache 875/1/04

... Die Kennzeichnung von Fertigarzneimitteln in Blindenschrift ist dann entbehrlich wenn eine unmittelbare eigenständige Anwendung durch sehbehinderte Patienten nicht in Betracht kommt, z.B. bei Radiopharmaka oder Blutkonserven. Artikel 63 Abs. 3 der Richtlinie



Drucksache 515/04 (Beschluss)

... 2. Vor dem Hintergrund der insbesondere von der betroffenen pharmazeutischen Industrie immer wieder beklagten Zeitverzögerungen bei der Bearbeitung von Arzneimittelzulassungen bittet der Bundesrat die Bundesregierung nachdrücklich, durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die in dieser Verordnung für die Genehmigung einer klinischen Prüfung vorgegebenen Fristen von der zuständigen Bundesoberbehörde auch tatsächlich eingehalten werden können. Darüber hinaus wird die Bundesregierung gebeten zu prüfen, ob für die Erteilung einer Strahlenschutzgenehmigung gemäß Strahlenschutzund

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Drucksache 515/04 (Beschluss)




1. Zu § 3 Abs. 2a - neu - bis 2c - neu - und § 1 Abs. 1 Satz 2

2. Zu § 4 Abs. 2 Satz 2 - neu -Dem § 4 Abs. 2 ist folgender Satz 2 anzufügen:

3. Zu § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 2 und 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

4. Zu § 5 Abs. 8 Satz 2 - neu -Dem § 5 Abs. 8 ist folgender Satz 2 anzufügen:

5. Zu § 7 Abs. 2 Nr. 14 und 15 - neu -In § 7 Abs. 2 ist in Nummer 14 der Punkt am Ende des Satzes durch ein Komma zu ersetzen und folgende Nummer 15 anzufügen:

6. Zu § 7 Abs. 3 Nr. 6

7. Zu § 7 Abs. 5 Satz 2

8. Zu § 10 Abs. 4 Satz 3

9. Zu § 12 Überschrift und Absatz 01 - neu - bis 03 - neu -

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu § 12 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2

11. Zu § 13 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2

12. Zu § 13 Abs. 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu § 13 Abs. 9

14. Zu § 13 Abs. 10 Satz 1

15. Zu § 15 Abs. 4

16. Zu § 15 Abs. 5

17. Zu § 15 Abs. 7 Satz 4


 
 
 


Drucksache 1003/04

... (a) "Arzneimittel" ist jedes Erzeugnis des pharmazeutischen Sektors, einschließlich Arzneimitteln im Sinne von Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie



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Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.