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"Pharm"
Drucksache 238/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMA-Errichtungsgesetz)
... Der zunehmende globale Wettbewerb in der Pharmaindustrie sowie die wachsende europäische Zusammenarbeit machen es erforderlich, für die Arzneimittelzulassung in Deutschland Rahmenbedingungen zu schaffen, die mit denen anderer EU-Staaten vergleichbar sind. Ziel des Gesetzes ist es, für den Bereich der Arzneimittelzulassung ein effektives und auf hohem Wissenschaftsniveau stehendes Zulassungsmanagement sicherzustellen und die laufende Nutzen-Risiko-Bewertung der im Markt befindlichen Arzneimittel (Pharmakovigilanz) zu stärken. Dazu bedarf es einer Organisationsform, die sich durch ein flexibles an internationalen Standards ausgerichtetes Leitungsmanagement auszeichnet, das schnelle und qualifizierte Entscheidungen ermöglicht. An die Stelle einer Bundesoberbehörde tritt eine im Rahmen der Vorgaben und Aufsicht durch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung weitgehend eigenverantwortlich und nach ökonomischen Grundsätzen geführte Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur. Sie wird als Anstalt des öffentlichen Rechts organisiert, die von einem zweiköpfigen Vorstand geleitet wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Deutschen Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur DAMA-Errichtungsgesetz
Artikel 1 Gesetz über die Deutsche Arzneimittel- und Medizinprodukteagentur (DAMAG)
§ 1 Errichtung, Rechtsform, Sitz
§ 2 Aufgaben
§ 3 Bundesstellen, Pharmakovigilanzkommission
§ 4 Zielvereinbarungen
§ 5 Aufsicht
§ 6 Organe
§ 7 Vorstand
§ 8 Verwaltungsrat
§ 9 Wissenschaftlicher Beirat
§ 10 Berichtspflicht
§ 11 Satzung
§ 12 Finanzierung
§ 13 Haushaltsplan
§ 14 Gebühren und Auslagen
§ 15 Beamtinnen und Beamte
§ 16 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende
§ 17 Verteilung der Versorgungslasten
§ 18 Überleitung von Beschäftigten
§ 19 Personalvertretung, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte
§ 20 Gerichtskostenbefreiung aus Anlass der Errichtung
Artikel 2 Änderung des BGA-Nachfolgegesetzes
Artikel 3 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 4 Folgeänderungen des Arzneimittelrechts
Artikel 5 Folgeänderungen des Betäubungsmittel- und Grundstoffüberwachungsrechts
Artikel 6 Folgeänderungen des Medizinprodukterechts
Artikel 7 Änderung der Leistungsstufenverordnung
Artikel 8 Änderung der Leistungsprämien- und -zulagenverordnung
Artikel 9 Änderung der Verordnung
Artikel 10 Änderung sonstiger Gesetze
Artikel 11 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Begründung
A. Allgemeines
B. Die Vorschriften im Einzelnen
Drucksache 285/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Mehr Gesundheit, Sicherheit und Zuversicht für die Bürger - Eine Gesundheits - und Verbraucherschutzstrategie"
... Follow-up to the G10 medicines process and implementing the G10 recommendations Joint action on pharmaceuticals and medical devices REACH-Pedestrian safety Cosmetics Consumer interests in standardisation
Drucksache 763/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft:
... Der Bereich Nahrungsmittelindustrie und Biowissenschaften (z.B. Nahrungsmittel und Getränke, pharmazeutische Erzeugnisse, Biotechnologie) macht ein Fünftel der Wertschöpfung des Verarbeitenden Gewerbes in der EU aus und zeichnet sich durch mittlere bis hohe Wachstumsraten aus. Die wesentlichen Herausforderungen für diese Kategorie betreffen Wissen und bessere Rechtsetzung. Da es sich um hochgradig innovative Sektoren handelt, geht es bei den zentralen Herausforderungen im Wissensbereich um FuE, den Schutz der Rechte an geistigem Eigentum (IPR) und die Finanzierung von Innovation für hoch innovative KMU. Von grundlegender Bedeutung für diese Branchen ist außerdem die kontinuierliche Anpassung und Aktualisierung der Rechtsvorschriften, damit sie mit der technologischen Entwicklung Schritt halten und dabei gleichzeitig Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleisten können. Die internationale Harmonisierung der Rechtsvorschriften ist daher für viele Sektoren ebenfalls ein wichtiges Thema. Zu den zentralen sektorspezifischen Herausforderungen zählen die Notwendigkeit, auf dem Weg zur Schaffung eines voll und ganz wettbewerbsorientierten Binnenmarktes für pharmazeutische Erzeugnisse weiter voranzukommen, sowie Umweltaspekte und Fragen des Marktzugangs im Bereich der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, der pharmazeutischen und der kosmetischen Industrie.
Mitteilung
1. Die Industriepolitik der EU und das Aktionsprogramm für Wachstum und Beschäftigung
2. DieBedeutung des verarbeitenden Gewerbes IN der EU
3. Bewertung der zahlreichen politischen Herausforderungen für die einzelnen Sektoren
Nahrungsmittelindustrie und Biowissenschaften
Maschinen - und Systemindustrie
Mode - und Designindustrie
Grundstoff - und Produktionsgüterindustrie
4. AUF dem WEG ZU einem Arbeitsplan für die Industriepolitik
4.1. Sektorübergreifende politische Maßnahmen
Eine Initiative für Rechte an geistigem Eigentum und gegen Nachahmungen 2006
Hochrangige Gruppe für Wettbewerbsfähigkeit, Energie und Umwelt Ende 2005
Externe Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit und des Markzugangs Frühjahr 2006
Neues Programm zur Vereinfachung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften Oktober 2005
Verbesserung sektorbezogener Qualifikationen 2006
Management des Strukturwandels im verarbeitenden Gewerbe Ende 2005
Ein integriertes europäisches Konzept für industrielle Forschung und Innovation 2005
4.2. Sektorspezifische Initiativen
• Arzneimittel-Forum erste Sitzung 2006
• Halbzeitüberprüfung der Strategie für Biowissenschaften und Biotechnologie 2006-2007
• Neue hochrangige Gruppen für die chemische Industrie 2007 und die Verteidigungsindustrie
• Europäisches Raumfahrtprogramm
• Taskforce IKT-Wettbewerbsfähigkeit 2005/2006
• Dialog über die Politik im Bereich Maschinenbau 2005/2006
• Eine Reihe von wettbewerbsbezogenen Studien, darunter über die IKT-, Nahrungsmittel- und Mode- und Design-Industrie
5. Schlussfolgerung
Anhang 1
Anhang 2
Drucksache 616/05 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz - PStRG )
... 48. Zu Artikel 3 Abs. 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18 und 19 (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen, § 8 Abs. 2 Nr. 1 Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutischtechnische Assistentinnen und pharmazeutischtechnische Assistenten, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden, § 5 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege, § 6 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten)
Drucksache 780/05
Vorschlag des Ständigen Beirats
Neubenennung von Vertreterinnen und Vertretern in Beratungsgremien der Europäischen Union (hier: Gremien, in denen die Vertreterinnen und Vertreter seit 2002 tätig sind)
... 4. Pharmazeutischer Ausschuss
A Als Vertreter/innen in Gremien bzw. zu Themenbereichen, bei denen eine Teilnahme generell möglich ist, werden benannt:
I. Bereich Binnenmarkt und gewerbliche Wirtschaft Gremien der Kommission Ausschüsse zur Anpassung an den technischen
1. Sportboote
2. Niederspannungs-Richtlinie
3. Ständiger Ausschuss für das Bauwesen nach Artikel 19 Abs. 1 der Bauproduktenrichtlinie Komitologieausschuss
4. Pharmazeutischer Ausschuss
5. Ständiger Ausschuss Medizinprodukte
6. Arbeitsgruppe zur Marktüberwachung im Bereich Medizinprodukte - Market Surveillance Operation Group
7. Koordinierungsgruppe Anerkennung Hochschuldiplome
8. Anerkennung von Hochschuldiplomen - Ständige Arbeitsgruppe der Leiter der nationalen Äquivalenzzentren
9. KMU-Ausschuss
10. Veterinärpharmazeutischer Ausschuss
11. Zulassungsverfahren Novel-Food-Verordnungen
12. Expertengruppe zur RL 91/477/EWG Kontrolle des Erwerbs und Besitzes von Waffen
II. Bereich Beschäftigung, soziale Angelegenheiten, Bildung Gremien des Rates
13. Arbeitsgruppe Jugend
14. Besonderer Ausschuss nach Artikel 133 EGV - Bereich Bildungs- und Kulturaspekte
15. Arbeitsgruppe Lehrer und Ausbilder
16. Arbeitsgruppe Fremdsprachen lernen
17. Arbeitsgruppe Kosmetische Mittel Komitologieausschuss
18. Verwaltungsausschuss Tempus
19. Generaldirektoren für soziale Sicherheit
20. Programmausschuss SOKRATES Komitologieausschuss
III. Bereich Landwirtschaft und Fischerei, Lebensmittelbereich Gremien des Rates
21. Agrarfragen/Futtermittel
22. Tierschutz
23. Ausschuss Tierschutz
24. Verwaltungsausschuss Getreide und Reis
25. Ausschuss Säuglingsnahrung, Fertignahrung und Folgemilch
26. Ständiger Ausschuss Ökologischer Landbau Komitologieausschuss und Arbeitsgruppe Biologischer Landbau
27. Expertengruppe zur VO EWG Nr. 4045/89 Finanzierungssystem EAGFL, Buchprüfung
IV. Bereich Umwelt, Verbraucherschutz, nukleare Sicherheit Gremien des Rates
28. Schutz und Information der Verbraucher
29. Koordinatorin für das Tätigwerden der Beauftragten:
30. Betriebliches Umweltschutzmanagement, umweltverträgliche Produkte, Umweltzeichen
31. Umwelt und Klima
32. Umweltpolitische Aktionsprogramme der Europäischen Union; Grundsatzfragen der EU-Umweltpolitik einschließlich Integrationsfragen
33. Freier Zugang zu Umweltinformationen, Umweltverträglichkeitsprüfung, Umweltrechtliche Zulassungs- und Überwachungsverfahren, BAT-Prozess, PRTR
34. Sonstige Umwelt-Förderprogramme und Umweltschutzbeihilfen der EU, insbesondere LIFE
35. Grundsatzangelegenheiten: Schutz des Grundwassers: Bewirtschaftung und Qualitätsanforderungen
36. Schutz der Oberflächengewässer: Bewirtschaftung, Ökologie und Qualitätsanforderungen
37. Schutz der Küstengewässer und der Meere
38. Behandlung von kommunalem Abwasser
39. Abwasserentsorgung von Industrie und Gewerbe
40. Grundsatzangelegenheiten, Ver- und Entsorgung kerntechnischer Anlagen
41. Reaktorsicherheit
42. Strahlenschutz
43. Abfallmanagement und Kreislaufwirtschaft; Ausschuss für Abfallwirtschaft
44. Industrielle Abfälle; grenzüberschreitende Abfallverbringung
45. Fortschreibung technischer Anforderungen in der Abfallwirtschaft Baden-Württemberg
46. Abfallentsorgungsanlagen
47. Verpackungsabfälle
48. Grundsatzangelegenheiten, Flächenschutz, Lebensraumschutz einschl. FFH- und Vogelschutz-Richtlinie
49. Biologische Vielfalt Umsetzung und Förderung im Naturschutz
50. Artenschutz
51. Förderprogramme und -maßnahmen für den Naturschutz, insbesondere Umsetzung von Natura 2000
52. Luftreinhaltung im Verkehrsbereich Baden-Württemberg
53. Luftreinhaltung außerhalb des Verkehrsbereichs, VOC
54. Anlagensicherheit
55. Lärmbekämpfung
56. Gentechnik; Freisetzung und Inverkehrbringen
57. Gentechnik; Anwendung in geschlossenen Systemen
58. Umweltchemikalien
V. Bereich Wissenschaft, Forschung und Entwicklung, Statistik Gremien der Kommission
59. Ausschuss Statistisches Programm Komitologieausschuss
60. Beratender Ausschuss für den Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere
VI. Bereich Telekommunikation, Informationsindustrie und Innovation
61. Besonderer Ausschuss nach Artikel 113 EGV Einbeziehung der audiovisuellen Dienstleistungen insbesondere der Rundfunkbereich
62. Ausschuss nach Artikel 31 Abs. 1 EG-Datenschutzrichtlinie Komitologieausschuss
VII. Bereich Kultur
63. Verwaltungsausschuss für das EU-Förderprogramm Kultur 2000
64. Ausschuss Schutz von Kulturgütern
VIII. Bereich Inneres und Justiz Gremien des Rates
65. Strategischer Ausschuss für Einwanderungs-, Grenz- und Asylfragen
66. Arbeitsgruppe Migration
67. Arbeitsgruppe Visa
68. Arbeitsgruppe Asyl/Eurodac/ Dubliner Übereinkommen
69. Arbeitsgruppe Rückführung
70. Arbeitsgruppe Grenzen
71. Arbeitsgruppe Cirefi
72. Artikel 36-Ausschuss
73. Arbeitsgruppe Polizeiliche Zusammenarbeit
74. Arbeitsgruppe Europol
75. Arbeitsgruppe Terrorismus
76. Arbeitsgruppe Strafrechtliche Zusammenarbeit
77. Arbeitsgruppe Materielles Strafrecht
78. Arbeitsgruppe Informationssysteme SIS/SIRENE
79. Horizontale Gruppe Drogen
80. Ständiger Ausschuss SDÜ Baden-Württemberg
81. Multidisziplinäre Gruppe Organisierte Kriminalität
82. Hochrangige Gruppe Asyl/Migration
83. Gruppe Gemeinsame Bewertung des Besitzstandes im Bereich Justiz und Inneres in den MOE-Ländern
84. Arbeitsgruppe EURASIL
85. Programmausschuss Rahmenprogramm AGIS
86. Beratender Ausschuss für die Koordinierung im Bereich des Binnenmarkts
87. Ausschuss des Europäischen Sozialfonds Komitologieausschuss
88. - Kultur
89. - Forschung
90. - Allgemeine Angelegenheiten
91. - Justiz und Inneres
92. - Jugend
93. Ausschuss der Ständigen Vertreter
Drucksache 206/05
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung der Bundes -Apothekerordnung und anderer Gesetze
... „(5) Es ist verboten, pharmazeutische Tätigkeiten von anderen Personen als pharmazeutischem Personal auszuführen oder ausführen zu lassen, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist. Die jeweilige Person muss insoweit der deutschen Sprache mächtig sein und über Kenntnis des in Deutschland geltenden Rechts verfügen, wie es für die Ausübung ihrer jeweiligen Tätigkeit notwendig ist. Pharmazeutische Tätigkeiten, die von den in Absatz 3 Nr. 2 bis 4, 7 und 9 genannten Personen ausgeführt werden, sind vom Apothekenleiter zu beaufsichtigen oder von diesem durch einen Apotheker beaufsichtigen zu lassen. Die in Absatz 3 Nr. 9 genannten Personen dürfen keine Arzneimittel abgeben."`
Drucksache 795/05
Allgemeine
Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
... es für Arzneimittel, Wirkstoffe und für andere zur Arzneimittelherstellung bestimmte Stoffe gemäß § 64 des Arzneimittelgesetzes überprüfen, insbesondere bei Herstellern, beauftragten Betrieben nach § 14 Abs. 4 des Arzneimittelgesetzes, Vertriebsunternehmen, Großhandelsbetrieben, pharmazeutischen Unternehmern, Einführern, Ausführern oder sonstigen Händlern. Sie berücksichtigt dabei die von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Kommission) veröffentlichten Gemeinschaftsverfahren für Inspektionen und Informationsaustausch (EMEA/INS/GMP/3351/03). Die Verwaltungsvorschrift findet auch Anwendung auf die Überwachung der klinischen Prüfung, insbesondere auf die Planung und Durchführung von Inspektionen nach § 15 der Verordnung über die Anwendung der Guten Klinischen Praxis bei der Durchführung von klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln zur Anwendung am Menschen (
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Qualitätsmanagementsystem
§ 3 Erlaubnis und GMP-Zertifikat
§ 4 Inspektionen
§ 5 Probenahme
§ 6 Qualitätsmängel und Rückrufe
§ 7 Überwachung der Heilmittelwerbung
§ 8 Sachkenntnis der mit der Überwachung und der Durchführung von Inspektionen beauftragten Personen
§ 9 Arzneimitteluntersuchungsstellen
§ 10 Gegenproben-Sachverständiger
§ 11 Verfahren bei Anfragen zur Zulassungspflicht oder Registrierungspflicht
§ 12 Informationsaustausch
§ 13 Zusammenarbeit der Behörden
§ 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung und Ausgangslage
2. Inhalt
3. Folgen und finanzielle Auswirkungen
4. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
II. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Drucksache 432/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Dopingbekämpfung im Sport
... 6. fordert die Kommission auf, eine wirksame und integrierte Politik auf allen damit zusammenhängenden Gebieten, insbesondere öffentliche Gesundheit, Vorbeugung, Erziehung und Pharmaforschung, zu verfolgen;
Drucksache 616/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz - PStRG )
... (11)§ 4 Abs. 2 Nr. 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutischtechnische Assistentinnen und pharmazeutischtechnische Assistenten vom 23. September 1997 (
Drucksache 658/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 815. Sitzung des Bundesrates am 14. Oktober 2005
Verordnung zur Änderung der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel und zur Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
... und freiverkäufliche Arzneimittel und zur Änderung der Verordnung
Drucksache 237/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 811. Sitzung des Bundesrates am 27. Mai 2005
Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... 2. alle Stoffe oder Stoffzusammensetzungen, die im oder am menschlichen oder tierischen Körper verwendet oder einem Menschen oder einem Tier verabreicht werden können, um entweder die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen oder eine medizinische Diagnose zu erstellen." "
2 A
1.Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 2 Abs. 1 - neu - AMG
2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 4 Abs. 1 Satz 1 AMG
3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe h § 4 Abs. 30 - neu - AMG
4.Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe h § 4 Abs. 31 - neu - AMG *
5. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AMG , Buchstabe d § 10 Abs. 4 Nr. 2 AMG , Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchstabe f AMG , und Buchstabe f § 11 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 AMG
6. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchstabe g AMG
7. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 - neu - AMG
8. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a § 14 Abs. 1 Nr. 2 AMG
9. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 14 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 2b - neu - AMG
10. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 14 Abs. 2a AMG
11. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe d - neu - § 14 Abs. 4 Nr. 1 - neu - AMG
12. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe d - neu - § 14 Abs. 4 Nr. 2 und 3 - neu - AMG
13. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe d - neu - § 14 Abs. 4 - neu - AMG
14. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 16 - neu - AMG
15. Zu Artikel 1 § 16 AMG
16. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 19 Satz 1 AMG
17. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG
18. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG
19. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. 1a AMG *
20. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. 1a AMG *
21. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. 1a AMG
22. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. b AMG
23. Zu Artikel 1 Nr. 42 Buchstabe a - neu - und b - neu - § 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 3b - neu - AMG
24. Zu Artikel 1 Nr. 43 § 48 Abs. 6 Satz 1 und 2 AMG
25. Zu Artikel 1 Nr. 43 § 48 Abs. 6 Satz 1 AMG
26. Zu Artikel 1 Nr. 45 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb - neu - und Buchstabe b § 52a Abs. 6 und 8 - neu - AMG , Nr. 74 Buchstabe c § 97 Abs. 2 Nr. 7 AMG
27. Zu Artikel 1 Nr. 57 Buchstabe c § 64 Abs. 3 Satz 4 AMG
28. Zu Artikel 1 Nr. 58 § 66 Satz 2 AMG
29. Zu Artikel 1 Nr. 60 Buchstabe d - neu - § 67a Abs. 1 Satz 4a - neu - AMG
30. Zu Artikel 1 Nr. 62 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, bb und cc - neu -, Buchstabe b, Doppelbuchstabe aa, Doppelbuchstabe bb, Doppelbuchstabe cc § 69 Abs. 1 Satz 2, Satz 2 Nr. 1 und 6 - neu -, Abs. 1a Satz 1 Nr. l, Satz 3 und 4 AMG
31. Zu Artikel 1 Nr. 62 Buchstabe a und b - neu - § 69 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5, Nr. 6 und Nr. 7 - neu - und § 69 Abs. 1a Satz 1 Nr. l, Satz 3 und Satz 4 AMG
32. Zu Artikel 1 Nr. 63 § 72 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 - neu - AMG
33. Zu Artikel 1 Nr. 64 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 72a Abs. 1 Satz 1 AMG
34. Zu Artikel 1 Nr. 65 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 73 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AMG
35. Zu Artikel 1 Nr. 65 Buchstabe e - neu - § 73 Abs. 6 Satz 1 - neu - AMG
36. Zu Artikel 1 Nr. 68 § 77a Abs. 2 AMG
37. Zu Artikel 1 allgemein
38. Zur Gleichstellung von Arzneimitteln in Bezug auf die Ökotoxizität
39. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a und b - neu - § 1 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 7 - neu - HWG
40. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 12 Abs. 1 Satz 2 - neu - HWG
41. Zu Artikel 2 Nr. 6a - neu - § 18 - neu - HWG
42. Zu Artikel 3 § 11 Nr. 2b Patentgesetz
43. Zu Artikel 4 und 5 § 8 Abs. 1 Satz 2 KHEntgG und § 10 Abs. 3 BpflV
2 B
44. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat,
Drucksache 806/05
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Beziehungen EU-Indien: Eine strategische Partnerschaft
... 50. stellt fest, dass die vor kurzem vom indischen Parlament verabschiedeten Rechtsvorschriften über die Rechte am geistigen Eigentum negative Auswirkungen auf die Produktionskapazität der indischen Pharmaindustrie haben könnten, die eine Quelle für bewährte und kostengünstige Medikamente, insbesondere für AIDS, für viele Patienten weltweit gewesen ist; ist deshalb der festen Überzeugung, dass das Gesetz Ausnahmen für Medikamente von öffentlichem Interesse wie etwa die Medikamente zur Bekämpfung von Aids, Krebs,
Drucksache 873/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Bereitschafts- und Reaktionsplanung der Europäischen Gemeinschaft mit Blick auf eine Influenzapandemie KOM (2005) 607 endg.; Ratsdok. 15127/05
... Was die wirksamsten Maßnahmen zur Bekämpfung einer Pandemie angeht, so arbeiten die Kommission und die Mitgliedstaaten gemeinsam daran, die Verfügbarkeit von Impfstoffen und Virostatika sicherzustellen. Die Kommission hat mit Hilfe der EMEA und der Mitgliedstaaten ein Papier8 über eine öffentlichprivate Partnerschaft zur Förderung der schnellstmöglichen Produktion von Pandemie-Impfstoffen veröffentlicht. Folgende Schlüsselthemen werden behandelt: Abdeckung möglichst vieler Virus-Subtypen, Kapazitätserhöhung durch vermehrte interpandemische Impfungen und Überwachung der Immunisierungsrate und der schädlichen Auswirkungen. Die Kommission hat Maßnahmen ergriffen, um Strategien für Beschaffung und Anwendung von Virostatika anzuregen, was dazu geführt hat, dass die Mitgliedstaaten Einblick in und wichtige Informationen über das Angebot und die vorhandenen Begrenzungen erlangt haben und die pharmazeutische Industrie ein Interesse daran bekundet hat, dass mehr Unternehmen auf diesem Gebiet tätig werden.
Drucksache 725/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das von der Gemeinsamen Forschungsstelle innerhalb des siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (2007-2013) im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration durch direkte Maßnahmen durchzuführende spezifische Programm KOM (2005) 439 endg.; Ratsdok. 12727/05
... - Studien zu genombasierten diagnostischen Anwendungen und zur genombasierten Medikamentenentwicklung (z.B. Pharmakogenomik);
Begründung
1. Hintergrund der Vorschläge
2. VORHERIGE Konsultation
3. rechtliche Aspekte
4. Verwendung der Haushaltsmittel
5. EINHEITLICHE und flexible Durchführung
5.1. Anpassung an neue Erfordernisse und Möglichkeiten
5.2. Querschnittsthemen
6. Vereinfachung der Verwaltungsverfahren
7. Inhalt der spezifischen Programme
7.1. Zusammenarbeit
7.2. Ideen
7.3. Menschen
7.4. Kapazitäten
7.5. Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle
8. der Aufbau des EFR des Wissens für Wachstum
Anhang 1 ESFRI-„Liste der Möglichkeiten“7
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Anhang - EG-Programm
1. ZIEL
2. Ansatz
3. Tätigkeiten
3.1. Strategisches Ziel 1: Wohlstand in einer wissensintensiven Gesellschaft
3.1.1. Agenda 1.1 Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
3.1.2. Agenda 1.2 Europäischer Forschungsraum
3.1.3. Agenda 1.3 Energie und Verkehr
3.1.4. Agenda 1.4 Informationsgesellschaft
3.1.5. Agenda 1.5 Biowissenschaften und Biotechnologie
3.2. Strategisches Ziel 2: Solidarität und verantwortungsvolle Bewirtschaftung der Ressourcen
3.2.1. Agenda 2.1: Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Fischerei
3.2.2. Agenda 2.2 Natürliche Ressourcen
3.2.3. Agenda 2.3 Umwelt und Gesundheit
3.2.4. Agenda 2.4 Klimaänderung
3.3. Strategisches Ziel 3: Sicherheit und Freiheit
3.3.1. Agenda 3.1 Innere Sicherheit
3.3.2. Agenda 3.2 Katastrophen und Hilfsmaßnahmen
3.3.3. Agenda 3.3 Sicherheit und Qualität von Lebens- und Futtermitteln
3.4. Strategisches Ziel 4: Europa als Weltpartner
3.4.1. Agenda 4.1 Globale Sicherheit
3.4.2. Agenda 4.2 Entwicklungszusammenarbeit
Ethische Aspekte
Drucksache 555/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit einer befristeten Umstrukturierungsregelung für die Zuckerindustrie in der Europäischen Gemeinschaft und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik KOM (2005) 263 endg.; Ratsdok. 10514/05
... 2.5. Sondermaßnahmen für die Chemie- und die Pharmaindustrie
Drucksache 231/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.297/95 über die Gebühren der Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln KOM (2005) 106 endg.; Ratsdok. 7798/05
... Für die Ausarbeitung des vorliegenden Vorschlags hat die Kommission die EMEA um ausführliche Rückmeldungen über die mit der geltenden Regelung gewonnenen Erfahrungen ersucht. Darüber hinaus fand von Juli bis September 2004 eine öffentliche Konsultation statt, damit die Standpunkte der beteiligten Parteien, insbesondere der Pharmaindustrie, berücksichtigt werden konnten (siehe Abschnitt 2.4).
Drucksache 1/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundes -Apothekerordnung und anderer Gesetze
... Im Gemeinschaftsrecht ist die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen für die Berufe des Apothekers / der Apothekerin sowie des pharmazeutisch-technischen Assistenten / der pharmazeutisch technischen Assistentin geregelt. Die entsprechenden Richtlinien wurden mit der Richtlinie 2001/19/EG geändert.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Bundes-Apothekerordnung
Artikel 2 Änderung der Approbationsordnung für Apotheker
Artikel 3 Änderung des Apothekengesetzes
Artikel 4 Änderung der Apothekenbetriebsordnung
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten
Artikel 6 Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten
Artikel 7 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 8 Neufassung des Apothekengesetzes, des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten, der Bundes-Apothekerordnung, der Approbationsordnung für Apotheker, der Apothekenbetriebsordnung und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu den Nummer n
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Drucksache 449/05
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... Informationsbeauftragter, Pharmaberater
Vierzehntes Gesetz
Artikel 1 Änderung des Arzneimittelgesetzes
§ 19 Verantwortungsbereich
§ 20 Anzeigepflichten
„§ 24a Verwendung von Unterlagen eines Vorantragstellers
§ 24b Zulassung eines Generikums, Unterlagenschutz
§ 25b Verfahren der gegenseitigen Anerkennung und dezentralisiertes Verfahren
§ 34 Information der Öffentlichkeit.
§ 38 Registrierung homöopathischer Arzneimittel.
§ 39a Registrierung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel
§ 39b Registrierungsunterlagen für traditionelle pflanzliche Arzneimittel
§ 39c Entscheidung über die Registrierung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel
§ 39d Sonstige Verfahrensvorschriften für traditionelle pflanzliche Arzneimittel
§ 48 Verschreibungspflicht
§ 72a Zertifikate
§ 77a Unabhängigkeit und Transparenz
§ 141
Artikel 2 Änderung des Heilmittelwerbegesetzes
§ 3a
Artikel 2a Änderung des Apothekengesetzes
Artikel 2b Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Artikel 3 Änderung des Patentgesetzes
Artikel 3a Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 5 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 6 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 7 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 8 Inkrafttreten
Drucksache 658/05
Verordnung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel und zur Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
... und freiverkäufliche Arzneimittel und zur Änderung der Verordnung
Drucksache 769/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Die psychische Gesundheit der Bevölkerung verbessern - Entwicklung einer Strategie für die Förderung der psychischen Gesundheit in der Europäischen Union KOM (2005) 484 endg.; Ratsdok. 13442/05
... Quelle: Hans-Ulrich Wittchen, Frank Jacobi (2005): Size and burden of mental disorders in Europe: a critical review and appraisal of 27 studies. European Neurospsychopharmacology, Volume 15, Number 4, pp. 357-376. 12-Monats-Werte von der Kommission gerundet. Prozentzahlen auf der Basis von Berechnungen der Komission.
Drucksache 296/05
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Lebensmittel-Monitoring (AVV-Lebensmittel-Monitoring - AVV-LM)
... 4. Expertengruppe „Pharmakologisch wirksame Stoffe“,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
§ 1 Ausschuss Monitoring
§ 2 Zusammensetzung des Ausschusses Monitoring
§ 3 Expertengruppen
§ 4 Monitoringplan 2005 - 2009
§ 5 Verfahrensweise zur Festlegung der Einzelheiten des jährlichen Lebensmittel-Monitoring
§ 6 Verfahrensweise zur Durchführung des jährlichen Lebensmittel-Monitoring
§ 7 Probenahme, Probenvorbereitung und Analytik
§ 8 Qualitätssicherungsmaßnahmen
§ 9 Handbuch
§ 10 Datenübermittelung
§ 11 Bericht
§ 12 Informationssystem des Bundes
§ 13 Inkrafttreten
Begründung
3 Allgemeines
Drucksache 237/05 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... 2. alle Stoffe oder Stoffzusammensetzungen, die im oder am menschlichen oder tierischen Körper verwendet oder einem Menschen oder einem Tier verabreicht werden können, um entweder die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen oder eine medizinische Diagnose zu erstellen." "
1. Zu Artikel 1 Nr. 1a - neu - § 2 Abs. 1 - neu - AMG
2. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 4 Abs. 1 Satz 1 AMG
3. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe h § 4 Abs. 30 - neu - AMG
4. Zu Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe bbb § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AMG , Buchstabe d § 10 Abs. 4 Nr. 2 AMG
5. Zu Artikel 1 Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchstabe g AMG
6. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 - neu - AMG
7. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a § 14 Abs. 1 Nr. 2 AMG
8. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 14 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 2b - neu - AMG
9. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 14 Abs. 2a AMG
10. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe d - neu - § 14 Abs. 4 - neu - und Abs. 4 Nr. 1 - neu -, 2 und 3 - neu - AMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
11. Zu Artikel 1 Nr. 11a - neu - § 16 - neu - AMG
12. Zu Artikel 1 § 16 AMG
13. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 19 Satz 1 AMG
14. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG
15. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG
16. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. 1a AMG
17. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. 1a AMG
18. Zu Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb § 21 Abs. 2 Nr. 1b AMG
19. Zu Artikel 1 Nr. 42 Buchstabe a - neu - und b - neu - § 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 3b - neu - AMG
20. Zu Artikel 1 Nr. 43 § 48 Abs. 6 Satz 1 und 2 AMG
21. Zu Artikel 1 Nr. 45 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb - neu - und Buchstabe b § 52a Abs. 6 und 8 - neu - AMG , Nr. 74 Buchstabe c § 97 Abs. 2 Nr. 7 AMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
22. Zu Artikel 1 Nr. 57 Buchstabe c § 64 Abs. 3 Satz 4 AMG
23. Zu Artikel 1 Nr. 58 § 66 Satz 2 AMG
24. Zu Artikel 1 Nr. 60 Buchstabe d - neu - § 67a Abs. 1 Satz 4a - neu - AMG
25. Zu Artikel 1 Nr. 62 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, bb, cc und dd - neu -, Buchstabe b, Doppelbuchstabe aa, bb und cc
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
26. Zu Artikel 1 Nr. 63 § 72 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 - neu - AMG
Zu Buchstabe b
27. Zu Artikel 1 Nr. 64 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 72a Abs. 1 Satz 1 AMG
28. Zu Artikel 1 Nr. 65 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 73 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AMG
29. Zu Artikel 1 Nr. 65 Buchstabe e - neu - § 73 Abs. 6 Satz 1 - neu - AMG
30. Zu Artikel 1 Nr. 68 § 77a Abs. 2 AMG
31. Zu Artikel 1 allgemein
32. Zur Gleichstellung von Arzneimitteln in Bezug auf die Ökotoxizität
33. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a und b - neu - § 1 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 7 - neu - HWG
34. Zu Artikel 2 Nr. 6 § 12 Abs. 1 Satz 2 - neu - HWG
35. Zu Artikel 2 Nr. 6a - neu - § 18 - neu - HWG
36. Zu Artikel 3 § 11 Nr. 2b PatG
37. Zu Artikel 4 und 5 § 8 Abs. 1 Satz 2 KHEntgG und § 10 Abs. 3 BpflV
Drucksache 794/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Neuordnung der Verschreibungspflicht von Arzneimitteln
... Es wird sichergestellt, dass durch die Neustrukturierung der Anlage kein Arzneimittel unbeabsichtigt der Verschreibungspflicht unterstellt wird. Vor einer generalisierten Unterstellung von Estern, Ethern und Molekülverbindungen unter die Verschreibungspflicht soll den pharmazeutischen Unternehmen die Möglichkeit zur genauen Überprüfung gegeben und das entsprechende Ergebnis im Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht beraten werden.
Drucksache 42/05
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz)
... aaa) In Buchstabe c werden nach dem Wort "Apotheker," die Wörter "Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, Apothekenassistenten," eingefügt.
Artikel 1 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (860-4-1)
§ 23c Sonstige nicht beitragspflichtige Einnahmen
§ 118 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt
Artikel 2 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (860-l)
§ 71 Überleitungsvorschrift zur Übertragung, Verpfändung und Pfändung
Artikel 2a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
§ 25 Leistungen bei medizinischer Rehabilitation der Rentenversicherung und bei Anspruch auf Verletztengeld aus der Unfallversicherung
Artikel 3 Änderung des Dritten Buches. Sozialgesetzbuch(860-3)
Artikel 4 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch(860-5)
§ 263a Rechtsträgerabwicklung
Artikel 5 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch(860-6)
§ 268a Änderung von Renten beim Versorgungsausgleich.
§ 268a Änderung von Renten beim Versorgungsausgleich
Artikel 6 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch(860-7)
§ 221 Sondervorschriften für die landwirtschaftliche Unfallversicherung
Artikel 7 Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch(860-8)
Artikel 8 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch(860-9)
Artikel 9 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch(860-10-l/2)
Artikel 9a Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 10 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch(860-12)
Artikel 11 Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 82 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch(2170-1-4)
Artikel 12 Änderung des Heimgesetzes(2179-5)
Artikel 13 Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte(8251-10)
Artikel 14 Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte(8252-3)
Artikel 14a Weitere Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte(8252-3)
Artikel 14b Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes(860-9-2)
Artikel 15 Änderung der Beitragszahlungsverordnung(860-4-1-7)
Artikel 16 Änderung der Beitragsüberwachungsverordnung(860-4-l-8)
Artikel 17 Änderung der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung(860-4-1-12)
§ 6 Anmeldung
§ 15 Änderung
§ 18 Grundsatz
§ 19 Antrag
§ 20 Systemprüfung
§ 21 Zulassungsbescheid
§ 22 Gemeinsame Grundsätze
§ 26 Beitragsnachweise
Artikel 18 Änderung der Wahlordnung für die Sozialversicherung(827-6-3)
Artikel 19 Änderung der KSVG-Beitragsüberwachungsverordnung(8253-1-5)
Artikel 19a Änderung der Alterssicherung der Landwirte /Datenabgleichsverordnung
Artikel 20 Änderung des Bundesversorgungsgesetzes(830-2)
Artikel 21 Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes(8253-1)
Artikel 22 Änderung des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt(860-3/5)
Artikel 23 Änderung des Wohngeldgesetzes
Artikel 24 Änderung der RisikostrukturAusgleichsverordnung(860-5-12)
Artikel 25 Änderung des Pflege-Versicherungsgesetzes(860-11-1)
Artikel 26 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes(9231-1)
Artikel 27 Änderung weiterer Vorschriften des Sozialhilferechts
Artikel 28 Aufhebung der Beitragseinzugs- und Meldevergütungsverordnung
Artikel 29 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 30 Neufassung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 30a Neufassung des Wohngeldesgesetzes
Artikel 31 Neufassung der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung
Artikel 32 Inkrafttreten
Drucksache 817/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft:
... Zu den aufgenommenen Sektoren zählen Landwirtschaft und Nahrungsmittel, das verarbeitende Gewerbe, darunter kosmetische Erzeugnisse, pharmazeutische Erzeugnisse und
Drucksache 683/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Gesetz über.. Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge und zur Änderung und Aufhebung arbeitsrechtlicher Bestimmungen
... Zu dem Begriff der „unverhältnismäßigen Kosten", die einem Teilzeitwunsch entgegen stehen können, hat das BAG klargestellt, dass die Kosten, die üblicherweise mit dem eingerichteten Arbeitsplatz verbunden sind, ins Verhältnis zu setzen sind, mit denjenigen, die bei einer Arbeitsplatzteilung anfallen. Außer Ansatz zu lassen sind die Kosten, die mit der Personalverwaltung zusammenhängen. Die Einarbeitungszeit ist nach dem BAG Kostenfaktor, weil sie die Arbeitskraft des einarbeitenden Arbeitnehmers bindet und der Arbeitgeber für die gezahlte Vergütung erst nach Abschluss der Einarbeitung die „volle" Gegenleistung des Arbeitnehmers erhält. Der Arbeitgeber muss konkret darlegen, wann solche „Einmalkosten" unverhältnismäßig sind, fallunabhängige Überlegungen reichen hierfür nicht aus. Das schließt nicht aus, dass eüne Einarbeitung wegen ihrer Auswirkung als „Kostenfaktor" oder als „betriebliche Ablaufstörung" die Ablehnung des Teilzeitantrags rechtfertigen kann (Urteil vom 23.11.04 - 9 AZR 644/03). Dementsprechend hat das BAG die Klage eines Pharmareferenten im Außendienst auf Reduzierung der Arbeitszeit abgewiesen, weil die Einstellung einer Ersatzkraft nach der konkreten Darlegung des Arbeitgebers unverhältnismäßige zusätzliche Kosten durch einmalige Ausbildungs-, Einarbeitungs- und Personalbeschaffungskosten sowie laufende Kosten für Arbeitsmittel, Weiterbildungsmaßnahmen und Kosten zur Führung und Koordination verursacht hätte (Urteil vom 21.06.2005 - 9 AZR 409/04).
Bericht
Ergebnisse des Berichts im Überblick
I. Vorbemerkung
II. Ausgangslage
III. Zielsetzungen des Gesetzes
IV. Auswirkungen des Gesetzes auf die Beschäftigung 1. Anstieg der Teilzeitquote
V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Betriebsorganisation
1. Allgemeines
2. Betriebliche Gründe nach § 8 Abs. 4 TzBfG und Betriebsorganisation
3. Belastung von Betrieben mit bis zu 50 Arbeitnehmern durch den in § 8 Abs. 7 TzBfG festgelegten Schwellenwert
4. Belastung von Kleinbetrieben durch die Regelung des § 7 TzBfG
5. Bezugnahme auf Vollzeitarbeitnehmer statt Arbeitnehmer in § 8 Abs. 7 TzBfG
VI. Auswirkungen des Gesetzes auf Arbeitnehmer
1. Arbeitszeitwünsche/Flexibilität
2. Vereinbarkeit von Familie und Beruf
3. Verbot der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten
VII. Fazit
Drucksache 726/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das spezifische Programm "Zusammenarbeit" zur Durchführung des siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (2007-2013) im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration KOM (2005) 440 endg.; Ratsdok. 12736/05
... - Prognosen zur Eignung, Sicherheit und Wirksamkeit von Therapien: Entwicklung und Validierung von Parametern, Instrumenten, Verfahren und Normen zur Versorgung des darauf eingehen, dass sich solche Unterschiede in den Forschungsprotokollen, der Methodik und der Ergebnisauswertung niederschlagen können. Patienten mit sicheren und wirksamen neuen Arzneimitteln aus der Biomedizin bei herkömmlichen Arzneimitteln23 werden diese Fragen im Rahmen der Gemeinsamen Technologieinitiative zur Innovativen Medizin behandelt. Schwerpunkt sind Konzepte wie die Pharmakogenomik, Insilico-, Invitro- (auch Alternativen zu Tierversuchen) und Invivo-Verfahren und Modelle.
1. Hintergrund der Vorschläge
2. VORHERIGE Konsultation
3. Rechtliche Aspekte
4. Verwendung der Haushaltsmittel
5. EINHEITLICHE und flexible Durchführung
5.1. Anpassung an neue Erfordernisse und Möglichkeiten
5.2. Querschnittsthemen
6. Vereinfachung der Verwaltungsverfahren
7. Inhalt der spezifischen Programme
7.1. Zusammenarbeit
7.2. Ideen
7.3. Menschen
7.4. Kapazitäten
7.5. Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle
8. DER Aufbau des EFR des Wissens für Wachstum
Anhang 1
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Anhang I Wissenschaftliche und technologische Ziele, Grundzüge der Themen und Massnahmen
KMU -Beteiligung
Ethische Aspekte
3 Verbundforschung
Internationale Zusammenarbeit
2 Themen
1. Gesundheit
5 Ziel
5 Ansatz
5 Maßnahmen
2. Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie
5 Ziel
5 Ansatz
5 Maßnahmen
3. Informations- und Kommunikationstechnologien
5 Ziel
5 Einleitung
5 Maßnahmen
4. Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien
5 Ziel
5 Ansatz
5 Maßnahmen
5. Energie
5 Ziel
5 Ansatz
5 Maßnahmen
6. Umwelt einschließlich Klimaänderung
5 Ziel
5 Ansatz
5 Maßnahmen
7. Verkehr einschließlich Luftfahrt
5 Ziel
5 Ansatz
5 Maßnahmen
8. Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften
5 Ziel
5 Ansatz
5 Maßnahmen
5 Fragen:
5 Zukunftsforschung
9. Sicherheit und Weltraum
5 Ziel
9.1 Sicherheit
5 Ansatz
5 Maßnahmen
9.2 Weltraum
5 Ansatz
5 Maßnahmen
Anhang II vorläufige Mittelaufteilung
Anhang III
Anhang IV
Drucksache 118/05
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher Vorschriften ... "Die Unterlagen über die pharmakologisch-toxikologische Prüfung sind vorzulegen, soweit sich die Unbedenklichkeit des Arzneimittels nicht anderweitig, insbesondere durch einen angemessen hohen Verdünnungsgrad, ergibt."
Drucksache 616/2/05
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt 9 der 815. Sitzung des Bundesrates am 14. Oktober 2005
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz - PStRG )
... 55. Zu Artikel 3 Abs. 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18 und 19 (§ 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen, § 8 Abs. 2 Nr. 1 Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutischtechnische Assistentinnen und pharmazeutischtechnische Assistenten, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden, § 5 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege, § 6 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Masseure und medizinische Bademeister, § 4 Abs. 2 Nr. 1 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten)
Drucksache 237/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... Das Gesetz dient im Wesentlichen der Umsetzung der Revision der europäischen pharmazeutischen Gesetzgebung (Richtlinie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Arzneimittelgesetzes
Artikel 2 Änderung des Heilmittelwerbegesetzes
Artikel 3 Änderung des Patentgesetzes
Artikel 4 Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
Artikel 5 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 6 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 7 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 40
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 56
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Nummer 57
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 58
Zu Nummer 59
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Nummer 62
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 63
Zu Nummer 64
Zu Nummer 65
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 66
Zu Nummer 67
Zu Nummer 68
Zu Nummer 69
Zu Nummer 70
Zu Nummer 71
Zu Nummer 72
Zu Nummer 73
Zu Nummer 74
Zu Nummer 75
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Drucksache 513/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Neuregelung der Arzneimittelpreisgestaltung zum 1. Januar 2004
... Zu prüfen ist zudem, ob weiterer gesetzlicher Handlungsbedarf besteht insbesondere zur Stärkung des Vertragswettbewerbs durch mehr direkte Rabattverträge zwischen den Krankenkassen den pharmazeutischen Unternehmen sowie zur Stärkung arztindividueller Anreize für mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit bei der Arzneiverordnung
Drucksache 338/05
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung und des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Verordnung über verschreibungspflichtige Arzneimittel
... Aufgrund der vom pharmazeutischen Unternehmer gemeldeten Abgabezahlen und der zahlreich durchgeführten Studien und Veröffentlichungen kann der Stoff in der medizinischen Wissenschaft als bekannt angesehen werden. Das Nebenwirkungsspektrum sowie die Gefahr der Resistenzentwicklung bei längerer bzw. wiederholter Anwendung im Rahmen der Grunderkrankung machen eine ärztliche Überwachung der Medikation notwendig.
Drucksache 338/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 812. Sitzung des Bundesrates am 17. Juni 2005
Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Verordnung über verschreibungspflichtige Arzneimittel
... es bereits auf freiwilliger Basis vom pharmazeutischen Unternehmer als verschreibungspflichtig deklariert ist.
Drucksache 794/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 818. Sitzung des Bundesrates am 21. Dezember 2005
Verordnung zur Neuordnung der Verschreibungspflicht von Arzneimitteln
... Es wird sichergestellt, dass durch die Neustrukturierung der Anlage kein Arzneimittel unbeabsichtigt der Verschreibungspflicht unterstellt wird. Vor einer generalisierten Unterstellung von Estern, Ethern und Molekülverbindungen unter die Verschreibungspflicht soll den pharmazeutischen Unternehmen die Möglichkeit zur genauen Überprüfung gegeben und das entsprechende Ergebnis im Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht beraten werden.
Drucksache 936/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
... /EG des Rates vom 29. April 1996 über Kontrollmaßnahmen hinsichtlich bestimmter Stoffe und ihrer Rückstände in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinien 85/358/EWG, 86/469/EWG und der Entscheidungen 89/187/EWG und 91/664/EWG (ABl. EG (Nr.) L 125 S. 10) in der jeweils geltenden Fassung hat die Aufgabe, jährlich den Nationalen Rückstandskontrollplan (NRKP) nach Artikel 5 der Richtlinie auszuarbeiten. Der NRKP ist ein Programm zur Kontrolle spezifischer Gruppen von Rückständen pharmakologisch wirksamer Stoffe und Kontaminanten in Tieren und deren Erzeugnissen.
Drucksache 794/05
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung und des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Neuordnung der Verschreibungspflicht von Arzneimitteln
... Die Verschreibung eines Arzneimittels im Sinne des § 2 Abs. 3 ist in zwei Ausfertigungen (Original und Durchschrift) zu erstellen. Das Original und die Durchschrift ist dem pharmazeutischen Unternehmen zu übermitteln. Dieses hat auf Original und Durchschrift die fortlaufenden Nummern der abgegebenen Packungen nach § 47a Abs. 2 Satz 1 des
Drucksache 780/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... Bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, darf das Arzneimittel jedoch nur durch den Tierarzt angewendet oder unter seiner Aufsicht verabreicht werden und nur pharmakologisch wirksame Stoffe enthalten, die in Anhang I, II oder III der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 aufgeführt sind.
Drucksache 860/1/04
Empfehlungen EU - FJ - G - K der Ausschüsse 807. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2004
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Kinderarzneimittel und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1768/92, der Richtlinie 2001/83 /EG und der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 KOM (2004) 599 endg.; Ratsdok. 13880/04
... Im Einzelnen hält es der Bundesrat in diesem Zusammenhang für erforderlich, die Geltungsdauer des ergänzenden Schutzzertifikats auf zwölf Monate zu verlängern. Anders als beispielsweise in den USA sind pharmazeutische Unternehmer in der EU mit gesundheitspolitischen Steuerungsinstrumenten, wie z.B. Positivlisten, Negativlisten sowie Preis- und Erstattungsregelungen konfrontiert.
Drucksache 780/2/04
Empfehlungen der Ausschüsse 807. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2004
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... Gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 4 können Veterinärbehörden von pharmazeutischen Unternehmern und Großhändlern Arzneimittel, die zur Durchführung öffentlich-rechtlicher Maßnahmen bestimmt sind, beziehen. Grundsätzlich ist jedoch deren Abgabe Apotheken vorbehalten.
Drucksache 336/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Reaktion auf den Reflexionsprozess auf hoher Ebene über die Patientenmobilität und die Entwicklungen der gesundheitlichen Versorgung in der Europäischen Union KOM (2004) 301 endg.; Ratsdok. 8682/04
... Der Aktionsbereich Information des Gesundheitsprogramms ist auch dabei, ein Konzept für ein europäisches Gesundheitsportal zu entwickeln. Dieses Portal soll als einziger Zugangspunkt für thematisch gegliederte Gesundheitsinformationen dienen, die mit gemeinschaftlicher Förderung erarbeitet worden sind. Es wird insbesondere den Zugriff auf gemeinschaftliche Gesundheitsindikatoren zu sechs Themen bieten (Mortalität und Morbidität, Verletzungen und Unfälle, Lebensstile, Gesundheit und Umwelt, psychische Gesundheit und Gesundheitssysteme) sowie Analysen auf der Grundlage der Indikatoren und Strategieempfehlungen. Darüber hinaus führen die Kommission, die Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln und die Mitgliedstaaten eine Informatikstrategie für den Arzneimittelsektor ein, die einen Vorschlag für die Schaffung einer Euro-Pharm-Datenbank mit einem vereinheitlichten Informationssatz über alle zugelassenen Arzneimittel in Europa umfasst. Dies ist auch Bestandteil einer weiter gefassten Strategie zur Verbesserung der Qualität der bestehenden Verbraucherinformation über Arzneimittel. Diese Initiativen werden eine solide Basis für die Entwicklung einer kohärenten europäischen Informationsstrategie für Gesundheitssysteme im Ganzen bilden.
2 Zusammenfassung
1. Einleitung
2. Europäische Zusammenarbeit zur besseren Nutzung von Ressourcen
2.1. Rechte und Pflichten von Patienten
2.2. Gemeinsame Nutzung freier Kapazitäten und grenzübergreifende Gesundheitsversorgung
2.3. Leistungserbringer im Gesundheitswesen
2.4. Europäische Referenzzentren
2.5. Evaluierung von Gesundheitstechnologie
3. Information
3.1. Strategie zur Information über Gesundheitssysteme
3.2. Grenzübergreifende Gesundheitsversorgung: Beweggründe und Umfang
3.3. Datenschutz
3.4. Gesundheitstelematik
4. Europäischer Beitrag zu den Gesundheitszielen
4.1. Verbesserte Integration der Gesundheitsziele in alle europäischen Politikbereiche und Maßnahmen
4.2. Einrichtung eines Forums zur Unterstützung der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen und in der medizinischen Versorgung
5. Reaktion auf die Erweiterung durch Investitionen in das Gesundheitswesen und dessen Infrastruktur
6. Fazit
Anhang 1 Übersicht über die Empfehlungen des Reflexionsprozesses und die Antworten der Kommission
Drucksache 983/04
Entwurf eines Gesetzes
zu dem Vertrag vom 29. Oktober 2004 über eine Verfassung für Europa
... (2) Die schrittweise Aufhebung der Beschränkungen
für die ärztlichen, arztähnlichen und
pharmazeutischen Berufe setzt die Koordinierung der
Bedingungen für die Ausübung dieser Berufe in den
einzelnen Mitgliedstaaten voraus.
Drucksache 985/04
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über
das Europäische Abfallverzeichnis
(Abfallverzeichnis -Verordnung AVV) vom 10. Dezember 2001
Abfälle aus HZVA von Pharmazeutika
A. Zielsetzung
2 B.Lösung
C. Alternativen
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
1. Anwendungsbereich
2. Allgemeine Vorschriften
2.1 Abfallverzeichnis-Verordnung
2.2 Vorgaben der Europäischen Gemeinschaft für das Abfallverzeichnis
2.3 Wasserhaushaltsgesetz WHG
3. Gefahrenrelevante Eigenschaften und Gefährlichkeitsmerkmale
3.1 Gefahrenrelevante Eigenschaften nach der Richtlinie über gefährliche Abfälle
Tabelle
3.2 Gefährlichkeitsmerkmale
Tabelle
Tabelle
3.3 Erläuterungen zur Konkretisierung der gefahrenrelevanten Eigenschaften H1, H2, H9, H12, H13 und H14
Tabelle
Tabelle
4.1 Systematik der Zuordnung
4.2 Beurteilung von Abfällen aufgrund von relevanten gefährlichen Inhaltsstoffen
4.2.1 Gefahrenrelevanz der organischen Inhaltsstoffe
Tabelle
4.2.2 Gefahrenrelevanz von Metallverbindungen
4.2.3 Gefahrenrelevanz von FCKW
4.2.4 Gefahrenrelevanz von Asbest und künstlichen Mineralfasern KMF
Tabelle
5. Vorgaben zur Analytik
6. Referenzen
7. Inkrafttreten
Anhang I Liste der gefährlichen Abfallarten ohne Spiegeleinträge
Anhang II Liste der Spiegeleinträge
Anhang III Bestimmungswerte für die gefahrenrelevante Eigenschaft H13
Anhang V Konzentrationsgrenzen ausgewählter Metallverbindungen (Stoffeinstufung aus Anhang I der Stoffrichtlinie 7)
Anhang VI Vorgaben zur Untersuchung von Abfällen
1. Probenahme
1.1 Homogenität /Inhomogenität/Heterogenität
1.2 Anzahl der Proben und Probenmenge
2. Bestimmung der Parameter
2.1 Analytische Verfahren Feststoffe
2.2 Eluate
2.3 Bekanntmachungen sachverständiger Stellen
Drucksache 860/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Kinderarzneimittel und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1768/92, der Richtlinie 2001/83 /EG und der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 KOM (2004) 599 endg.; Ratsdok. 13880/04
... Als Name des Arzneimittels, das für die pädiatrische Verwendung zugelassen wird, kann der bestehende Markenname des entsprechenden für Erwachsene zugelassenen Mittels verwendet werden, zur Unterscheidung und für die Zwecke der Verschreibung beinhalten die Namen aller eigens für die pädiatrische Verwendung zugelassenen Arzneimittel den hochgestellten Buchstaben P". So können die Pharmaunternehmen den Bekanntheitsgrad des Mittels nutzen und gleichzeitig in den Genuss des Datenschutzes in Verbindung mit einer neuen Zulassung kommen. Die Datenschutzfrist in Verbindung mit Zulassungen für die pädiatrische Verwendung kann sich vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs aus der jüngeren Vergangenheit über die Auslegung der Datenschutzregeln als noch wertvoller erweisen1.
Drucksache 875/04 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher Vorschriften
... Die Kennzeichnung von Fertigarzneimitteln in Blindenschrift ist dann entbehrlich, wenn eine unmittelbare eigenständige Anwendung durch sehbehinderte Patienten nicht in Betracht kommt, z.B. bei Radiopharmaka oder Blutkonserven. Artikel 63 Abs. 3 der Richtlinie
Drucksache 875/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher Vorschriften
... Das Gesetz dient daneben der Umsetzung europäischen Rechts im Rahmen der Arzneimittelrisikoüberwachung (Pharmakovigilanz), wie der Europäische Gerichtshof es in zwei Urteilen vom 15.Juli 2004 ausgelegt hat. Ziel des Gesetzes ist hierzu die Aufhebung des Inkrafttretensvorbehaltes für in § 63b des
Drucksache 511/04 (Beschluss)
... Zur Verhinderung von Arzneimittelfälschungen sind bisher in der 12. AMG-Novelle Regelungen zur Definition von Arzneimittelfälschungen, zur vertieften Dokumentation des Verbleibs der Chargen vom pharmazeutischen Unternehmer über den pharmazeutischen Großhandel bis zu den Apotheken vorgesehen, ebenfalls eine verstärkte Strafbewehrung. Weitergehende Regelungen, insbesondere zur Gestaltung fälschungssicherer Verpackungen, fehlen jedoch derzeit.
Drucksache 874/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Apothekengesetz es
... ) über die ortsgebundene pharmazeutische Krankenhausversorgung entspricht nicht europäischem Recht. Ziel des Gesetzentwurfs ist eine Angleichung an die Vorschriften über den freien Warenverkehr (Artikel 28 bis 30 des EG-Vertrages).
Drucksache 951/04
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung und des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Dreiundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Verordnung überverschreibungspflichtige Arzeimittel
... Aufgrund der von dem pharmazeutischen Unternehmer gemeldeten Abgabezahlen und der zahlreichen durchgeführten Studien und Veröffentlichungen ist der Einsatz von Oxaliplatin in der Wissenschaft als allgemein bekannt anzusehen. Indikation und Nebenwirkungsspektrum erfordern die ärztliche Überwachung.
Drucksache 924/04
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Transfusionsgesetz es und arzneimittelrechtlicher Vorschriften
... Für Blutdepots der Einrichtungen der Krankenversorgung, die ausschließlich für interne Zwecke, einschließlich der Anwendung, Blutprodukte lagern und abgeben, gelten die Vorschriften des § la Satz 1, § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 8 Abs. 1, 2 und 4 und § 15 Abs. 1 Buchstabe a der Betriebsverordnung
Drucksache 780/04 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
Veterinärbehörden von pharmazeutischen Unternehmern und
Drucksache 429/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts
... Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
Drucksache 380/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Arbeitsdokument der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Bereitschafts- und Reaktionsplanung der Gemeinschaft mit Blick auf eine Influenzapandemie KOM (2004) 201 endg.; Ratsdok. 7975/04 KEP-AE-Nr. 041216
... Behandlung von Fragen der Forschung und Entwicklung, Zulassung und Verfügbarkeit neuer Impfstoffe im Pharmazeutischen Ausschuss der Kommission, der mit dem Beschluss Nr. 75/320/EG1
2 Zusammenfassung
1. Einleitung
2. Grundsätze, Ziele und Bestandteile des Bereitschaftsplans
3. PHASEN und Stufen
Tabelle
4. Die Kommission und die Mitgliedstaaten: HAUPTAUFGABEN und ROLLE
4.1. Management und Koordinierung
4.1.1. Hauptziele
4.1.2. Die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten
4.2. Überwachung
4.2.1. Ziele
4.2.2. Die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten
4.3. Prävention, Mitigierung und Reaktion
4.3.1. Ziele
4.3.2. Die Rolle der Kommission und der Mitgliedstaaten
4.4. Kommunikation
4.5. Katastrophenschutz
4.6. Forschung
5. BEREITSCHAFT und Reaktion auf Influenzapandemien: Wichtigste Massnahmen
6. Schlussfolgerungen
Drucksache 301/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Festlegung von Regeln für die Überwachung des Handels mit bestimmten Stoffen, die für die unerlaubte Herstellung von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen verwendet werden KOM (2004) 244 endg.; Ratsdok. 8399/04
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates7, pharmazeutische Zubereitungen, Mischungen, Naturprodukte und sonstige Zubereitungen, die die erfassten Stoffe enthalten und so zusammengesetzt sind, dass sie nicht einfach verwendet oder leicht und wirtschaftlich extrahiert werden können;
Drucksache 566/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament:
... Demzufolge wird vorgeschlagen, ab dem Wirtschaftsjahr 2005/06 - unter gebührender Berücksichtigung der neuen Versorgungsregelung für die Chemie- und Pharmaindustrie und von deren Auswirkung auf den Verbrauch an Quotenzucker - die Produktionsquoten mit dem Binnenverbrauch besser in Einklang zu bringen. Zu diesem Zweck werden auf die Zuckerproduktionsquoten im Umfang von derzeit 17,4 Mio. Tonnen als Einstieg zunächst eine Kürzung um 1,3 Mio. Tonnen und anschließend ab dem Wirtschaftsjahr 2006/07 drei lineare Kürzungen von jährlich 0,5 Mio. Tonnen angewendet, so dass sich bis zum Wirtschaftsjahr 2008/09 eine kumulierte Kürzung der Produktionsquoten um 2,8 Mio. Tonnen ergibt.
Mitteilung
1. Einleitung und Zusammenfassung
2. Vorschläge zur Reform der gemeinsamen Marktorganisation für Zucker
2.1. Eine klare politische Perspektive für den EU-Zuckersektor
2.2. Förderung von mehr Marktorientierung und Nachhaltigkeit im EU-Zuckersektor
2.3. Einhaltung der internationalen Verpflichtungen der EU
3. Auswirkungen der Reformvorschläge
3.1. Haushaltsauswirkungen
3.2. Wirtschaftliche Auswirkungen
4. ZEITPLAN für die Einführung und Überprüfung der vorgeschlagenen Massnahmen
Drucksache 732/04
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Deregulierung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Bereich des Lebensmittelrecht s und Veterinärwesens
... Satz 1 gilt für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, nur, wenn für die Behandlung ein zugelassenes Arzneimittel für die betreffende Tierart oder das betreffende Anwendungsgebiet nicht zur Verfügung steht, die notwendige arzneiliche Versorgung sonst ernstlich gefährdet wäre, eine unmittelbare oder mittelbare Gefährdung für die Gesundheit von Mensch oder Tier nicht zu befürchten ist und das Arzneimittel in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zur Behandlung bei Tieren zugelassen ist, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen; das Verbringen von Arzneimitteln in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes ist in diesem Fall unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Tagen nach Bestellung der Arzneimittel der zuständigen Behörde anzuzeigen. In der Anzeige sind anzugeben: die Bezeichnung des Arzneimittels, dessen Wirkstoff oder Wirkstoffe und Wirkstoffgehalt, die Darreichungsform, die Chargennummer, die Zulassungsnummer sowie Name und Adresse des pharmazeutischen Unternehmers, der Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder der andere Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, in dem das Arzneimittel zur Behandlung bei Tieren zugelassen ist, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen, die verbrachte Menge und das Datum des Verbringens und die fachliche Begründung für das Vorliegen der Voraussetzungen nach Satz 3."
Drucksache 65/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Errichtung des Gemeinschaftspatentgerichts und betreffend das Rechtsmittel vor dem Gericht erster Instanz KOM (2003) 828 endg.; Ratsdok. 5189/04
... Der Vorschlag der Kommission, einen Hilfsberichterstatter je technischem Fachgebiet zu ernennen, hat weiter den Nachteil, dass sich in der Praxis die Verfahren nicht gleichmäßig auf die wie auch immer abgegrenzten Fachgebiete verteilen werden. Vielmehr wird es gerade in der Anfangszeit in bestimmten Branchen, die schon heute eine große Erfahrung mit internationaler Patent-Prozessführung haben, wie z.B. Pharma oder Chemie, deutlich mehr Verfahren geben als in anderen. Eine gleichmäßige Auslastung der Hilfsberichterstatter wird sich damit nicht ergeben. Der vorgeschlagene Pool nebenamtlich tätiger technischer Sachverständiger ist hier wesentlich flexibler.
Zu Artikel 4
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 7
Zu Artikel 10
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Artikel 25
Drucksache 429/04 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts
... Nach § 10 Abs. 1 des Entwurfs besteht lediglich ein Verkehrsverbot für vom Tier gewonnene Lebensmittel, wenn in oder auf ihnen Stoffe mit pharmakologischer Wirkung oder deren Umwandlungsprodukte vorhanden sind, die entsprechend der in der Auflistung des § 10 Abs. 1 aufgeführten Vorgaben nicht in diesen Lebensmitteln enthalten sein dürfen oder festgesetzte Höchstmengen überschreiten. Dieses Verkehrsverbot ist nicht anwendbar auf Lebensmittel, die dem Verkehrsverbot des Absatzes 1 unterliegende Lebensmittel als Zutat enthalten wie zusammengesetzte Lebensmittel mit lediglich einem Anteil an vom Tier gewonnenen Lebensmitteln im Sinne des § 10 Abs. 1 (zum Beispiel Müsliriegel mit Milchbestandteilen, Müsli mit Honigzusatz), denn es handelt sich bei diesen zusammengesetzten Lebensmitteln nicht um vom Tier gewonnene Lebensmittel. Um für diese Fälle eine eindeutige Regelung zu schaffen, ist das Verkehrsverbot darauf auszudehnen.
Drucksache 875/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse 807. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2004
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher Vorschriften
... Die Kennzeichnung von Fertigarzneimitteln in Blindenschrift ist dann entbehrlich wenn eine unmittelbare eigenständige Anwendung durch sehbehinderte Patienten nicht in Betracht kommt, z.B. bei Radiopharmaka oder Blutkonserven. Artikel 63 Abs. 3 der Richtlinie
Drucksache 515/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Anwendung der Guten Klinischen Praxis bei der Durchführung von klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln zur Anwendung am Menschen (GCP -Verordnung - GCP -V)
... 2. Vor dem Hintergrund der insbesondere von der betroffenen pharmazeutischen Industrie immer wieder beklagten Zeitverzögerungen bei der Bearbeitung von Arzneimittelzulassungen bittet der Bundesrat die Bundesregierung nachdrücklich, durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die in dieser Verordnung für die Genehmigung einer klinischen Prüfung vorgegebenen Fristen von der zuständigen Bundesoberbehörde auch tatsächlich eingehalten werden können. Darüber hinaus wird die Bundesregierung gebeten zu prüfen, ob für die Erteilung einer Strahlenschutzgenehmigung gemäß Strahlenschutzund
1. Zu § 3 Abs. 2a - neu - bis 2c - neu - und § 1 Abs. 1 Satz 2
2. Zu § 4 Abs. 2 Satz 2 - neu -Dem § 4 Abs. 2 ist folgender Satz 2 anzufügen:
3. Zu § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 2 und 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
4. Zu § 5 Abs. 8 Satz 2 - neu -Dem § 5 Abs. 8 ist folgender Satz 2 anzufügen:
5. Zu § 7 Abs. 2 Nr. 14 und 15 - neu -In § 7 Abs. 2 ist in Nummer 14 der Punkt am Ende des Satzes durch ein Komma zu ersetzen und folgende Nummer 15 anzufügen:
6. Zu § 7 Abs. 3 Nr. 6
7. Zu § 7 Abs. 5 Satz 2
8. Zu § 10 Abs. 4 Satz 3
9. Zu § 12 Überschrift und Absatz 01 - neu - bis 03 - neu -
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
10. Zu § 12 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2
11. Zu § 13 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2
12. Zu § 13 Abs. 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
13. Zu § 13 Abs. 9
14. Zu § 13 Abs. 10 Satz 1
15. Zu § 15 Abs. 4
16. Zu § 15 Abs. 5
17. Zu § 15 Abs. 7 Satz 4
Drucksache 1003/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zwangslizenzen für Patente an der Herstellung von Arzneimitteln, die für die Ausfuhr in Länder mit Problemen im Bereich der öffentlichen Gesundheit bestimmt sind KOM (2004) 737
... (a) "Arzneimittel" ist jedes Erzeugnis des pharmazeutischen Sektors, einschließlich Arzneimitteln im Sinne von Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.