[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

160 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"PatentG"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 915/06

... es), das patentgerichtliche Verfahren (§ 99 des



Drucksache 742/06

... "(2) Vollstreckungsbehörde für Ansprüche, die beim Bundesverfassungsgericht, Bundesministerium der Justiz, Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Bundespatentgericht, Deutschen Patent- und Markenamt, Bundesamt für Justiz oder dem mit der Führung des Unternehmensregisters im Sinn des § 8b des



Drucksache 286/1/05

Übersetzung des Patents in alle (dann 21 !) Amtssprachen der EU auf Kosten des Anmelders Zentrales Gemeinschaftspatentgericht in Luxemburg mit Rechtsmittel zum Gericht erster Instanz; Verfahrenssprache grds. Amtssprache des Sitzes des Beklagten



Drucksache 783/05 (Beschluss)

... 10. Der Bundesrat hat Zweifel, ob die in der Mitteilung angesprochene Einführung des Gemeinschaftspatents als neues Schutzrechtssystem in Europa in der zuletzt diskutierten Form diesen Anforderungen gerecht würde. Er weist darauf hin, dass die zuletzt vorgesehene Ausgestaltung des Gemeinschaftspatents ganz erhebliche Schwächen aufweist. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die geplante Einführung eines zentralen Gerichts erster Instanz für Gemeinschaftspatentstreitigkeiten, die beabsichtigte Regelung der Gerichtssprache, den Verzicht auf technische Richter, den Ausschluss der Patentanwälte vom Vertretungsrecht sowie die vorgesehene kostenintensive Übersetzung der Patentansprüche in alle Amtssprachen der EU nach Patenterteilung. Der Bundesrat nimmt insoweit auf seine Stellungnahmen vom 2. April 2004 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Übertragung der Zuständigkeit in Gemeinschaftspatentsachen auf den Gerichtshof - BR-Drucksache 64/04 (Beschluss) - und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Errichtung des Gemeinschaftspatentgerichts und betreffend das Rechtsmittel vor dem Gericht erster Instanz - BR-Drucksache 65/04 (Beschluss) - sowie vom 8. Juli 2005 zu der Mitteilung der Kommission "Bessere Rechtsetzung für Wachstum und Arbeitsplätze in der Europäischen Union" - BR-Drucksache 286/05 (Beschluss) - Bezug.



Drucksache 329/05

... es und anderer Gesetze für Berufungsverfahren vor dem Bundesgerichtshof gegen Urteile des Bundespatentgerichts in Patent- und Gebrauchsmusternichtigkeitsverfahren bestimmt anknüpfend an das Inkrafttreten des Gesetzes (1. November 1998), dass “die §§ 110 bis 122 des



Drucksache 783/05

... Leider gibt es bislang kein ähnliches Verfahren für Patente. Die Unternehmen in der EU müssen noch immer weit höhere Patentkosten auf sich nehmen als in den USA. Dies ist in erster Linie auf die hohen Übersetzungs- und Patentführungskosten zurückzuführen sowie darauf, dass ein europäisches Patent im Falle eines Rechtsstreits separat vor den Gerichten eines jeden Mitgliedstaats verteidigt werden muss, wobei die Gefahr besteht, dass einander widersprechende Urteile ergehen. Mit der Einführung des Gemeinschaftspatents wären wir auf dem Weg zur Lösung dieser Probleme durch die Einsetzung eines Gemeinschaftspatentgerichts (EuPG) und die Senkung der Übersetzungskosten ein großes Stück vorangekommen.



Drucksache 286/05 (Beschluss)

... Zentrales Gemeinschaftspatentgericht in Luxemburg mit Rechtsmittel zum Gericht erster Instanz; Verfahrenssprache grds. Amtssprache des Sitzes des Beklagten



Drucksache 237/1/05

... Patentgesetz



Drucksache 783/1/05

... 10. Der Bundesrat hat Zweifel, ob die in der Mitteilung angesprochene Einführung des Gemeinschaftspatents als neues Schutzrechtssystem in Europa in der zuletzt diskutierten Form diesen Anforderungen gerecht würde. Er weist darauf hin, dass die zuletzt vorgesehene Ausgestaltung des Gemeinschaftspatents ganz erhebliche Schwächen aufweist. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die geplante Einführung eines zentralen Gerichts erster Instanz für Gemeinschaftspatentstreitigkeiten, die beabsichtigte Regelung der Gerichtssprache, den Verzicht auf technische Richter, den Ausschluss der Patentanwälte vom Vertretungsrecht sowie die vorgesehene kostenintensive Übersetzung der Patentansprüche in alle Amtssprachen der EU nach Patenterteilung. Der Bundesrat nimmt insoweit auf seine Stellungnahmen vom 2. April 2004 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Übertragung der Zuständigkeit in Gemeinschaftspatentsachen auf den Gerichtshof - BR-Drucksache 64/04 (Beschluss) - und zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Errichtung des Gemeinschaftspatentgerichts und betreffend das Rechtsmittel vor dem Gericht erster Instanz - BR-Drucksache 65/04 (Beschluss) - sowie vom 8. Juli 2005 zu der Mitteilung der Kommission "Bessere Rechtsetzung für Wachstum und Arbeitsplätze in der Europäischen Union" - BR-Drucksache 286/05 (Beschluss) - Bezug.



Drucksache 449/05

... Patentgesetz



Drucksache 939/05

... , nach der anstelle des Deutschen Patent- und Markenamts das Bundespatentgericht über Einsprüche gegen erteilte Patente entscheidet, ist durch das Gesetz zur Änderung des



Drucksache 237/05

... Patentgesetz



Drucksache 513/05

... Durch das GKV-Modernisierungsgesetz wurde die Einbeziehung patentgeschützter Arzneimittel in die Festbeträge unter bestimmten Voraussetzungen wie bereits bis 1995 wieder möglich, soweit diese Arzneimittel keine therapeutische Verbesserung gegenüber Arzneimitteln der gleichen Wirkstoffklasse sind. Ob eine therapeutische Verbesserung vorliegt, hat der Gemeinsame Bundesausschuss in jedem Einzelfall durch Aufbereitung des anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnis zu prüfen.



Drucksache 844/04

... es und anderer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes Der Deutsche Bundestag hat in seiner 132. Sitzung am 21. Oktober 2004 aufgrund der den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Patentgesetzes und anderer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:



Drucksache 64/04 (Beschluss)

... Zum Beschlussvorschlag allgemein Der Bundesrat unterstützt weiterhin die Bemühungen, ein Gemeinschaftspatentsystem in Europa zu errichten. Das Europäische Patent ("Bündelpatent") reicht als Schutztitel auf europäischer Ebene in der derzeitigen Ausgestaltung nicht aus. Die derzeitige Notwendigkeit, gegebenenfalls Parallelprozesse in verschiedenen Staaten führen zu müssen, und die Möglichkeit, dass ein Europäisches Patent, gegen dessen Erteilung ohne Erfolg Beschwerde beim Europäischen Patentamt eingelegt worden ist, dennoch von den nationalen Gerichten für nichtig erklärt werden kann, sind für die Praxis wenig erfreulich. Zu einem Gemeinschaftspatentsystem gehört deshalb insbesondere auch eine wirksame Gemeinschaftspatentgerichtsbarkeit. Diese muss aber effizient, das heißt insbesondere schnell und kostengünstig sein. Die Einführung des Gemeinschaftspatents um jeden Preis lehnt der Bundesrat ab.



Drucksache 860/04

... Nach der EU-Verordnung über Arzneimittel für seltene Leiden erhalten Mittel, die als Arzneimittel für seltene Leiden ausgewiesen sind, bei der Zulassungserteilung mit der Indikation seltene Leiden 10 Jahre Marktexklusivität. Da derartige Mittel häufig nicht patentgeschützt sind, kann der Bonus eines verlängerten ergänzenden Schutzzertifikats nicht angewendet werden; sind sie patentgeschützt, würde eine Verlängerung des ergänzenden Schutzzertifikats einen doppelten Anreiz darstellen.



Drucksache 544/04 (Beschluss)

... d) In der Besoldungsgruppe R 4 werden aa) nach der Amtsbezeichnung und dem Fußnotenhinweis "Präsident des Arbeitsgerichts2)" in einer neuen Zeile die Amtsbezeichnung und der Fußnotenhinweis "Präsident des Fachgerichts1)" und bb) nach der Amtsbezeichnung "Vizepräsident des Bundespatentgerichts" in einer neuen Zeile die Amtsbezeichnung und der Fußnotenhinweis "Vizepräsident des Oberfachgerichts3)" eingefügt.



Drucksache 844/04 (Beschluss)

... Patentgesetz



Drucksache 65/04 (Beschluss)

Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Errichtung des Gemeinschaftspatentgerichts und betreffend das Rechtsmittel vor dem Gericht erster Instanz KOM (2003)



Drucksache 546/03

... es umgesetzt werden. Die Vorschriften der Richtlinie über die Hinterlegung biologischen Materials (Artikel 13 und 14) werden nicht durch dieses Gesetz umgesetzt. Sie sollen durch eine Verordnung gemäß § 34 Abs. 8 des Patentgesetzes umgesetzt werden, weil sie Vorschriften mit eher technischem Charakter enthalten, die sich in besonderem Maße für eine Rechtsverordnung eignen.



Drucksache 50/13 PDF-Dokument



Drucksache 81/17 PDF-Dokument



Drucksache 148/18 PDF-Dokument



Drucksache 236/16 PDF-Dokument



Drucksache 250/06 (Beschluss) PDF-Dokument



Drucksache 266/17 PDF-Dokument



Drucksache 282/16 PDF-Dokument



Drucksache 312/17 PDF-Dokument



Drucksache 382/18 PDF-Dokument



Drucksache 431/16 PDF-Dokument



Drucksache 450/17 PDF-Dokument



Drucksache 540/10 PDF-Dokument



Drucksache 545/14 PDF-Dokument



Drucksache 546/14 PDF-Dokument



Drucksache 547/14 PDF-Dokument



Drucksache 551/16 PDF-Dokument



Drucksache 587/17 PDF-Dokument



Drucksache 606/16 PDF-Dokument



Drucksache 686/09 PDF-Dokument



Drucksache 734/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.