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12 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Passmuster"


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Drucksache 633/14

... In dem in der Anlage 1 enthaltenen Passmuster wird Vorsatz und Passkartenrückseite, Passbuchinnenseite 2 und 3, Passbuchinnenseite 4 und 5 sowie Passbuchinnenseite 32 und Vorsatz durch das im Anhang zu dieser Verordnung enthaltene Passmuster: Reisepass (32 Seiten) ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 633/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Passverordnung

Artikel 2
Änderung der Aufenthaltsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

V. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 696/09

... Zu § 4 Passmuster

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 696/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Zu § 1

§ 1
Absatz 1

§ 1
Absatz 2

§ 1
Absatz 3

§ 1
Absatz 4

Zu § 2

§ 2
Absatz 1

§ 2
Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Vorbemerkungen

§ 4
Absatz 1

§ 4
Absatz 2

§ 4
Absatz 3

§ 4
Absatz 4

§ 4
Absatz 4a

§ 4
Absatz 5

§ 4
Absatz 6

Zu § 5

§ 5
Absatz 1

§ 5
Absatz 3

§ 5
Absatz 4

§ 5
Absatz 5

Zu § 6

§ 6
Absatz 2

Optionspflichtige, die zu Gunsten der deutschen Staatsangehörigkeit optiert haben, haben deren Fortbestehen nach Abschluss des Optionsverfahrens durch Vorlage eines Bescheides über das Fortbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 29 Absatz 6 StAG nachzuweisen. Die Optionspflicht nach § 29 StAG gilt sowohl für diejenigen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 StAG erworben haben, als auch für die nach § 40b StAG Eingebürgerten. Vgl. auch Absatz 4 und Ziffer 5.5.

§ 6
Absatz 2a

§ 6
Absatz 3

§ 6
Absatz 4

Zu § 6a

§ 6a

Zu § 7

§ 7
Absatz 1

§ 7
Absatz 2

§ 7
Absatz 3

§ 7
Absatz 4

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

§ 10
Absatz 2

§ 10
Absatz 3

Zu § 11

Zu § 12

§ 12
Absatz 2

§ 12
Absatz 3

Zu § 13

§ 13
Absatz 2

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Vorbemerkungen

§ 16
Absatz 2

§ 16
Absatz 3

§ 16
Absatz 4

Zu § 16a

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Vorbemerkungen

§ 19
Absatz 1

§ 19
Absatz 2

§ 19
Absatz 3

§ 19
Absatz 4

Zu § 20

Zu § 21

§ 21
Absatz 2

§ 21
Absatz 3

§ 21
Absatz 4

Zu § 22

Vorbemerkungen

§ 22
Absatz 1

§ 22
Absatz 2

§ 22
Absatz 4

Zu § 22a

§ 22a
Absatz 1

§ 22a
Absatz 2

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Technische Übergangsvorschriften

Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Bürokratiekosten

Tabelle

Tabelle

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1008: Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes


 
 
 


Drucksache 762/08

... 1. Vorsatz und Passkartenrückseite des in der Anlage 1 zu § 1 enthaltenen Passmusters wird durch das im Anhang befindliche Passmuster: Reisepass (32 Seiten) ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 762/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Passverordnung

Artikel 2
Änderung der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

C. Finanzielle Auswirkungen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 728: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes und der Verordnung zur Erfassung und Qualitätssicherung des Lichtbildes und der Fingerabdrücke in den Passbehörden und der Übermittlung der Passantragsdaten an den Passhersteller

Anlage


 
 
 


Drucksache 373/07

... Die Passverordnung fasst diejenigen Sachgebiete zusammen, die bislang in der Passmusterverordnung, der Verordnung über amtliche Pässe der Bundesrepublik Deutschland, der Passgebührenverordnung und der Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes geregelt waren. Ein Inhaltsverzeichnis soll das Auffinden der einzelnen Bestimmungen erleichtern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 373/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)

Kapitel 1
Passmuster

§ 1
Muster für den Reisepass

§ 2
Muster für den Kinderreisepass

§ 3
Muster für den vorläufigen Reisepass

§ 4
Muster für den amtlichen Pass

§ 5
Lichtbild

Kapitel 2
Befreiung von der Passpflicht und Passersatzpapiere

§ 6
Befreiung von der Passpflicht

§ 7
Passersatz

§ 8
Muster der amtlichen Ausweise als Passersatz

§ 9
Lichtbilder für den Passersatz

§ 10
Gültigkeitsdauer des Passersatzes

§ 11
Andere Regelungen für einen Passersatz

Kapitel 3
Amtliche Pässe

§ 12
Ausstellung

§ 13
Gültigkeitsdauer

§ 14
Rückgabe

Kapitel 4
Gebühren

§ 15
Gebühren

§ 16
Erstattung von Auslagen

§ 17
Ermäßigung und Befreiung von Gebühren

Kapitel 5
Schlussvorschrift

§ 18
Übergangsregelung

Artikel 2
Änderung der Verordnung zur Bestimmung der Muster der Personalausweise der Bundesrepublik Deutschland

Artikel 3
Änderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Änderung passrechtlicher und anderer Vorschriften


 
 
 


Drucksache 16/07

... Absatz 5 stellt die Rechtsgrundlage für die Aufnahme des Kinderreisepasses in die Verordnung zur Bestimmung der Muster der Reisepässe der Bundesrepublik Deutschland dar. Die ursprünglich in § 4 Abs. 5 Satz 3 geregelte Möglichkeit des Eintrags von Kindern in den Reisepass oder vorläufigen Reisepass der Eltern ist entfallen. Hintergrund ist, dass sich international eine Entwicklung abzeichnet, die die Ausstellung eines eigenen Reisedokumentes für jede Person zum Ziel hat („one person – one passport“). Die Mehrheit der Mitgliedstaaten der EU sieht bereits heute eine Eintragung von Kindern in den Pass der Eltern nicht vor. Darüber hinaus besteht in der Praxis die sich immer wieder realisierende Gefahr, dass ein Elternteil bei familienrechtlichen Streitigkeiten mit den eingetragenen Kindern unberechtigt ins Ausland reist. Dieses Risiko würde durch das Erfordernis der Ausstellung und Vorlage eines eigenen Dokumentes zumindest verringert. Darüber hinaus sieht die Vorschrift nunmehr die Zustimmung des Bundesrats zum Erlass der Verordnung zur Bestimmung der Passmuster als Folge des Wegfalls des Erfordernisses der Zustimmung beim Zustandekommen des Passgesetzes vor.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/07




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Passgesetzes

Artikel 2
Änderung des Gesetzes über Personalausweise

Artikel 3
Änderung des Melderechtsrahmengesetzes

Artikel 4
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister

Artikel 6
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Freizügigkeitsgesetzes / EU

Artikel 8
Änderung des Wehrpflichtgesetzes

Artikel 9
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 10
Neufassung des Passgesetzes

Artikel 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Option Rechnung, indem der Begriff Bundesdruckerei GmbH durch einen neutralen Begriff ersetzt wird.

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummern 2 bis 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe g

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11


 
 
 


Drucksache 510/05

... Mit Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 vom 13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten hat der Rat der Europäischen Union die Aufnahme eines gespeicherten Gesichtsbildes sowie von Fingerabdrücken in Reisepässen verbindlich festgeschrieben. Am 1. November 2005 soll mit der Ausgabe von Pässen begonnnen werden, die zunächst nur das Gesichtsbild als biometrisches Merkmal enthalten. Insoweit sind die passrechtlichen Vorschriften anzupassen. Es bedarf - neben Änderungen im Passgesetz - vor allem der Änderungen in den passrechtlichen Verordnungen. Sie betreffen insbesondere die Passbeantragung, die Passmuster einschließlich Lichtbilder und die Passgebühren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten für die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Verordnung zur Bestimmung der Muster der Reisepässe der Bundesrepublik Deutschland(Passmusterverordnung - PassMustV)

§ 1
Muster für den Reisepass

§ 2
Muster für den vorläufigen Reisepass

§ 3
Lichtbild

§ 4
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Änderung der Verordnung über amtliche Pässe der Bundesrepublik Deutschland

§ 5
Lichtbild

Artikel 3
Änderung der Passgebührenverordnung

Artikel 4
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes

Artikel 5
Neufassung der Passgebührenverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1a

Zu Nummer l

Zu Nummer 1c

Zu Nummer 1d

Zu Nummer 1e

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 659/05

... Zur Förderung der Wettbewerbssituation der deutschen Flughäfen und Luftfahrtgesellschaften im transatlantischen Luftverkehr soll der Transit von indischen und türkischen Staatsangehörigen, die Visa der USA, Kanadas oder der Schweiz besitzen und dorthin oder von dort zurück in ihre Herkunftsländer reisen, vom Flughafentransitvisumerfordernis freigestellt werden. Durch die am 1. November 2005 in Kraft tretende Passmusterverordnung vom 8. August 2005 werden die Anforderungen an die Lichtbilder geändert, die für die Passausstellung vorgelegt werden müssen; die Erfordernisse an Lichtbilder, die in aufenthaltsrechtlichen Verfahren vorzulegen sind, sind an die jeweils geltenden passrechtlichen Anforderungen anzupassen, um die Anforderungen für Lichtbilder unabhängig vom Verwendungszweck einheitlich zu gestalten. Zudem ist durch das Inkrafttreten des Europäischen Übereinkommen über die Aufhebung des Sichtvermerkszwangs für Flüchtlinge vom 20. April 1959 (BGBl. 1961 II S. 1097, 1098) im Verhältnis zu Polen und der Slowakei Bedarf zur Anpassung der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 659/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Aufenthaltsverordnung

Artikel 2
Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Aligemeines

I. Zielsetzung und Lösung

II. Kosten und Preise

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 510/1/05

... 4. Die Vorschrift über das Lichtbild in Artikel 1 § 3 bedarf zwingend der Überarbeitung. Um die Einführung von Pässen mit Biometrie zum l. November 2005 nicht zu gefährden und die für die Einführung nötige Planungssicherheit zu gewährleisten, werden die Bedenken zurückgestellt und wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Bundesrat rechtzeitig vor dem l. November 2005 eine überarbeitete Passmusterverordnung vorzulegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/1/05




Zweite Verordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n


 
 
 


Drucksache 510/05 (Beschluss)

... 3. Die Vorschrift über das Lichtbild in Artikel 1 § 3 bedarf zwingend der Überarbeitung. Um die Einführung von Pässen mit Biometrie zum l. November 2005 nicht zu gefährden und die für die Einführung nötige Planungssicherheit zu gewährleisten, werden die Bedenken zurückgestellt und wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Bundesrat rechtzeitig vor dem l. November 2005 eine überarbeitete Passmusterverordnung vorzulegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 510/05 (Beschluss)




Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n


 
 
 


Drucksache 666/05

... Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung passrechtlicher Vorschriften wurden die notwendigen Rahmenbedingungen für die von der EG-Verordnung über Normen und Sicherheitsmerkmale in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten für alle Mitgliedsstaaten verbindlich vorgegebene Einführung des biometrischen Merkmals „Gesichtsbild" in Pässe geschaffen. Sie enthält Anpassungen vor allem der Passmuster- und Passgebührenverordnung und wird am 1. November 2005 in Kraft treten. Im Rahmen des Verordnungsgebungsverfahrens haben die Länder in zwei Punkten Änderungsbedarf angemeldet, dem im laufenden Verfahren nicht mehr Rechnung getragen werden konnte, um - angesichts der notwendigen Vorbereitungen durch den Passproduzenten und die Gemeinden - den vorgesehenen Termin für den Beginn der Ausgabe biometrischer Pässe nicht zu gefährden. Die Vorschläge der Länder sollen jedoch in dem gebotenen Umfang noch vor dem 1. November 2005 Berücksichtigung finden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 666/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Passmusterverordnung

Artikel 2
Änderung der Passgebührenverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.