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"Passmuster"
Drucksache 633/14
... In dem in der Anlage 1 enthaltenen Passmuster wird Vorsatz und Passkartenrückseite, Passbuchinnenseite 2 und 3, Passbuchinnenseite 4 und 5 sowie Passbuchinnenseite 32 und Vorsatz durch das im Anhang zu dieser Verordnung enthaltene Passmuster: Reisepass (32 Seiten) ersetzt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Passverordnung
Artikel 2 Änderung der Aufenthaltsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
V. Regelungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Regelungsfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Drucksache 696/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschriften - PassVwV )
... Zu § 4 Passmuster
Drucksache 762/08
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Änderung der Passverordnung und der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung
... 1. Vorsatz und Passkartenrückseite des in der Anlage 1 zu § 1 enthaltenen Passmusters wird durch das im Anhang befindliche Passmuster: Reisepass (32 Seiten) ersetzt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Passverordnung
Artikel 2 Änderung der Passdatenerfassungs- und Übermittlungsverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
C. Finanzielle Auswirkungen
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 728: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes und der Verordnung zur Erfassung und Qualitätssicherung des Lichtbildes und der Fingerabdrücke in den Passbehörden und der Übermittlung der Passantragsdaten an den Passhersteller
Anlage
Drucksache 373/07
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zur Änderung passrechtlicher und anderer Vorschriften
... Die Passverordnung fasst diejenigen Sachgebiete zusammen, die bislang in der Passmusterverordnung, der Verordnung über amtliche Pässe der Bundesrepublik Deutschland, der Passgebührenverordnung und der Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes geregelt waren. Ein Inhaltsverzeichnis soll das Auffinden der einzelnen Bestimmungen erleichtern.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Kapitel 1 Passmuster
§ 1 Muster für den Reisepass
§ 2 Muster für den Kinderreisepass
§ 3 Muster für den vorläufigen Reisepass
§ 4 Muster für den amtlichen Pass
§ 5 Lichtbild
Kapitel 2 Befreiung von der Passpflicht und Passersatzpapiere
§ 6 Befreiung von der Passpflicht
§ 7 Passersatz
§ 8 Muster der amtlichen Ausweise als Passersatz
§ 9 Lichtbilder für den Passersatz
§ 10 Gültigkeitsdauer des Passersatzes
§ 11 Andere Regelungen für einen Passersatz
Kapitel 3 Amtliche Pässe
§ 12 Ausstellung
§ 13 Gültigkeitsdauer
§ 14 Rückgabe
Kapitel 4 Gebühren
§ 15 Gebühren
§ 16 Erstattung von Auslagen
§ 17 Ermäßigung und Befreiung von Gebühren
Kapitel 5 Schlussvorschrift
§ 18 Übergangsregelung
Artikel 2 Änderung der Verordnung zur Bestimmung der Muster der Personalausweise der Bundesrepublik Deutschland
Artikel 3 Änderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den Einzelvorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Änderung passrechtlicher und anderer Vorschriften
Drucksache 16/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften
... Absatz 5 stellt die Rechtsgrundlage für die Aufnahme des Kinderreisepasses in die Verordnung zur Bestimmung der Muster der Reisepässe der Bundesrepublik Deutschland dar. Die ursprünglich in § 4 Abs. 5 Satz 3 geregelte Möglichkeit des Eintrags von Kindern in den Reisepass oder vorläufigen Reisepass der Eltern ist entfallen. Hintergrund ist, dass sich international eine Entwicklung abzeichnet, die die Ausstellung eines eigenen Reisedokumentes für jede Person zum Ziel hat („one person – one passport“). Die Mehrheit der Mitgliedstaaten der EU sieht bereits heute eine Eintragung von Kindern in den Pass der Eltern nicht vor. Darüber hinaus besteht in der Praxis die sich immer wieder realisierende Gefahr, dass ein Elternteil bei familienrechtlichen Streitigkeiten mit den eingetragenen Kindern unberechtigt ins Ausland reist. Dieses Risiko würde durch das Erfordernis der Ausstellung und Vorlage eines eigenen Dokumentes zumindest verringert. Darüber hinaus sieht die Vorschrift nunmehr die Zustimmung des Bundesrats zum Erlass der Verordnung zur Bestimmung der Passmuster als Folge des Wegfalls des Erfordernisses der Zustimmung beim Zustandekommen des Passgesetzes vor.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten für die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Passgesetzes
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über Personalausweise
Artikel 3 Änderung des Melderechtsrahmengesetzes
Artikel 4 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister
Artikel 6 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Freizügigkeitsgesetzes / EU
Artikel 8 Änderung des Wehrpflichtgesetzes
Artikel 9 Änderung der Abgabenordnung
Artikel 10 Neufassung des Passgesetzes
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu den Buchstabe n
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Option Rechnung, indem der Begriff Bundesdruckerei GmbH durch einen neutralen Begriff ersetzt wird.
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummern 2 bis 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu den Buchstabe n
Zu Buchstabe g
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Drucksache 510/05
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Zweite Verordnung zur Änderung passrechtlicher Vorschriften
... Mit Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 vom 13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten hat der Rat der Europäischen Union die Aufnahme eines gespeicherten Gesichtsbildes sowie von Fingerabdrücken in Reisepässen verbindlich festgeschrieben. Am 1. November 2005 soll mit der Ausgabe von Pässen begonnnen werden, die zunächst nur das Gesichtsbild als biometrisches Merkmal enthalten. Insoweit sind die passrechtlichen Vorschriften anzupassen. Es bedarf - neben Änderungen im Passgesetz - vor allem der Änderungen in den passrechtlichen Verordnungen. Sie betreffen insbesondere die Passbeantragung, die Passmuster einschließlich Lichtbilder und die Passgebühren.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten für die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Verordnung zur Bestimmung der Muster der Reisepässe der Bundesrepublik Deutschland(Passmusterverordnung - PassMustV)
§ 1 Muster für den Reisepass
§ 2 Muster für den vorläufigen Reisepass
§ 3 Lichtbild
§ 4 Übergangsvorschrift
Artikel 2 Änderung der Verordnung über amtliche Pässe der Bundesrepublik Deutschland
§ 5 Lichtbild
Artikel 3 Änderung der Passgebührenverordnung
Artikel 4 Änderung der Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes
Artikel 5 Neufassung der Passgebührenverordnung
Artikel 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den Einzelvorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1a
Zu Nummer l
Zu Nummer 1c
Zu Nummer 1d
Zu Nummer 1e
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Drucksache 659/05
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung und der AZRG -Durchführungsverordnung
... Zur Förderung der Wettbewerbssituation der deutschen Flughäfen und Luftfahrtgesellschaften im transatlantischen Luftverkehr soll der Transit von indischen und türkischen Staatsangehörigen, die Visa der USA, Kanadas oder der Schweiz besitzen und dorthin oder von dort zurück in ihre Herkunftsländer reisen, vom Flughafentransitvisumerfordernis freigestellt werden. Durch die am 1. November 2005 in Kraft tretende Passmusterverordnung vom 8. August 2005 werden die Anforderungen an die Lichtbilder geändert, die für die Passausstellung vorgelegt werden müssen; die Erfordernisse an Lichtbilder, die in aufenthaltsrechtlichen Verfahren vorzulegen sind, sind an die jeweils geltenden passrechtlichen Anforderungen anzupassen, um die Anforderungen für Lichtbilder unabhängig vom Verwendungszweck einheitlich zu gestalten. Zudem ist durch das Inkrafttreten des Europäischen Übereinkommen über die Aufhebung des Sichtvermerkszwangs für Flüchtlinge vom 20. April 1959 (BGBl. 1961 II S. 1097, 1098) im Verhältnis zu Polen und der Slowakei Bedarf zur Anpassung der
Drucksache 510/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse
zu Punkt 78 der 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005
... 4. Die Vorschrift über das Lichtbild in Artikel 1 § 3 bedarf zwingend der Überarbeitung. Um die Einführung von Pässen mit Biometrie zum l. November 2005 nicht zu gefährden und die für die Einführung nötige Planungssicherheit zu gewährleisten, werden die Bedenken zurückgestellt und wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Bundesrat rechtzeitig vor dem l. November 2005 eine überarbeitete Passmusterverordnung vorzulegen.
Drucksache 510/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur Änderung passrechtlicher Vorschriften
... 3. Die Vorschrift über das Lichtbild in Artikel 1 § 3 bedarf zwingend der Überarbeitung. Um die Einführung von Pässen mit Biometrie zum l. November 2005 nicht zu gefährden und die für die Einführung nötige Planungssicherheit zu gewährleisten, werden die Bedenken zurückgestellt und wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Bundesrat rechtzeitig vor dem l. November 2005 eine überarbeitete Passmusterverordnung vorzulegen.
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Drucksache 666/05
Verordnung des Bundesministeriums des Innern
Dritte Verordnung zur Änderung passrechtlicher Vorschriften
... Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung passrechtlicher Vorschriften wurden die notwendigen Rahmenbedingungen für die von der EG-Verordnung über Normen und Sicherheitsmerkmale in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten für alle Mitgliedsstaaten verbindlich vorgegebene Einführung des biometrischen Merkmals „Gesichtsbild" in Pässe geschaffen. Sie enthält Anpassungen vor allem der Passmuster- und Passgebührenverordnung und wird am 1. November 2005 in Kraft treten. Im Rahmen des Verordnungsgebungsverfahrens haben die Länder in zwei Punkten Änderungsbedarf angemeldet, dem im laufenden Verfahren nicht mehr Rechnung getragen werden konnte, um - angesichts der notwendigen Vorbereitungen durch den Passproduzenten und die Gemeinden - den vorgesehenen Termin für den Beginn der Ausgabe biometrischer Pässe nicht zu gefährden. Die Vorschläge der Länder sollen jedoch in dem gebotenen Umfang noch vor dem 1. November 2005 Berücksichtigung finden.
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.