[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

1942 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Partnerschaften"


⇒ Schnellwahl ⇒

0223/20
0085/1/20
0295/20
0083/20
0117/1/20
0058/1/20
0037/20
0452/20B
0263/20B
0196/20
0136/1/20
0320/1/20
0177/20
0085/20
0029/20
0117/20B
0263/1/20
0395/20B
0232/20
0255/20
0452/1/20
0166/20B
0029/20B
0058/20B
0166/1/20
0055/20
0395/1/20
0002/20
0136/20B
0001/20
0029/1/20
0021/20
0325/20
0063/19B
0577/1/19
0377/19
0537/19
0267/19
0188/19B
0377/19B
0012/19B
0512/19B
0301/1/19
0358/1/19
0577/19
0068/19B
0096/19
0359/1/19
0188/19
0512/1/19
0575/1/19
0212/1/19
0180/1/19
0063/1/19
0274/1/19
0575/19B
0354/1/19
0180/19B
0581/19
0517/19B
0024/19
0354/19B
0351/1/19
0154/2/19
0301/19B
0212/19B
0575/19
0068/19
0618/19
0398/19
0517/1/19
0212/19
0158/18
0219/18
0261/1/18
0193/18
0098/18B
0166/18B
0617/18
0385/18
0432/18B
0229/18B
0289/1/18
0127/18
0037/18B
0612/18
0377/18
0234/18B
0020/18
0146/18
0229/1/18
0156/18
0181/18
0261/18B
0157/18
0630/18
0383/18
0006/1/18
0404/18
0228/1/18
0006/18
0432/1/18
0227/1/18
0289/18B
0231/18B
0231/1/18
0206/18
0429/18
0237/1/18
0234/1/18
0380/18
0225/18
0227/18B
0249/18
0006/18B
0228/18B
0469/18
0442/18
0166/1/18
0005/18
0063/18B
0185/18
0098/1/18
0063/1/18
0222/18
0037/1/18
0667/17
0045/17
0235/17B
0666/17
0032/17B
0428/1/17
0293/17
0145/17B
0006/17
0065/17
0141/17
0235/17
0162/1/17
0771/17B
0050/17
0709/17
0429/17
0063/17B
0089/17B
0721/17
0032/17
0429/17B
0521/17
0426/1/17
0430/17
0522/17
0494/17
0654/17
0749/17
0428/17B
0162/17B
0050/1/17
0426/17B
0127/17
0258/17
0713/1/17
0430/1/17
0428/17
0014/17
0050/17B
0713/17
0063/1/17
0360/17
0731/17
0717/17
0696/17
0573/17
0089/1/17
0145/1/17
0120/17
0650/17
0141/17B
0355/17
0387/17
0649/17
0403/17
0460/17
0429/1/17
0713/17B
0602/1/16
0315/16
0193/16
0196/16
0518/16
0130/16B
0159/1/16
0335/16B
0562/16
0461/16
0313/16
0704/1/16
0505/16B
0351/16
0142/16
0673/1/16
0125/16
0316/16
0811/16
0300/16
0747/1/16
0625/16
0505/16
0618/16
0542/16
0279/16B
0493/16
0013/16
0565/16
0816/16B
0065/16
0673/16B
0521/16
0534/16
0294/16
0172/16
0299/16
0159/16B
0551/16B
0704/16B
0704/16
0316/1/16
0522/16
0747/16B
0311/16
0137/16B
0046/16
0279/1/16
0389/16
0301/16
0602/16B
0677/16
0316/16B
0279/16
0256/1/16
0740/16
0137/16
0015/16
0740/16B
0313/16B
0127/16
0538/16
0642/16
0616/16B
0205/16
0701/16
0542/1/16
0501/16
0256/16B
0521/2/16
0335/16
0335/1/16
0521/16B
0019/15
0089/15B
0477/15B
0414/15
0500/15B
0373/15
0088/15
0033/15
0262/15B
0043/15
0510/1/15
0416/15
0481/15B
0015/15
0172/15
0117/15
0022/15
0510/15B
0057/15
0481/15
0259/1/15
0093/15
0509/15
0273/15B
0419/15
0212/15B
0191/15
0042/15
0500/15
0477/15
0259/15B
0309/1/15
0502/15
0058/15
0371/15
0278/15
0071/15
0386/15
0089/1/15
0123/14B
0102/14B
0641/14B
0583/14
0147/14B
0432/14
0642/1/14
0515/14
0102/14
0149/1/14
0147/1/14
0051/14B
0580/14
0484/14B
0295/14
0484/14
0308/14
0269/14
0295/14B
0635/14
0102/1/14
0263/14
0628/1/14
0642/14B
0331/14B
0483/14B
0149/14
0391/14B
0238/14
0084/14
0381/14
0312/14
0014/1/14
0090/14
0149/14B
0016/14
0103/14
0331/1/14
0355/1/14
0483/14
0272/14B
0272/1/14
0515/14B
0628/14B
0111/14
0574/14
0355/14B
0014/14B
0587/14
0390/14B
0103/1/14
0103/14B
0629/13
0497/13
0426/13
0207/13
0076/13
0482/13
0709/13
0554/13
0196/13B
0470/13
0737/13
0761/2/13
0639/13
0186/1/13
0599/13B
0341/1/13
0589/13
0025/13B
0461/13B
0141/13B
0479/13
0539/13
0196/13
0455/13
0312/13
0137/13
0033/13
0717/13
0440/13
0589/13B
0529/1/13
0137/1/13
0599/1/13
0590/13B
0184/13
0341/13B
0372/13
0017/13
0590/1/13
0312/13B
0198/13
0197/13
0025/1/13
0637/13
0141/1/13
0141/13
0600/1/13
0497/13B
0590/13
0092/13
0200/13
0515/13
0290/13
0526/1/13
0247/13
0699/13
0589/1/13
0060/13
0532/13B
0526/13
0348/13
0185/13
0586/13B
0201/13
0529/13B
0603/13
0188/13
0532/1/13
0721/13
0600/13B
0137/13B
0157/13B
0050/13X
0157/1/13
0173/13
0186/13B
0554/13B
0347/13
0461/13
0468/13
0521/13
0198/13B
0526/13B
0568/12
0092/12
0001/12
0209/12B
0414/1/12
0278/12
0160/12B
0605/12B
0632/12
0363/12
0158/12
0160/12
0309/12B
0109/1/12
0209/12
0363/12B
0390/12
0745/12
0745/12B
0756/12
0414/12
0517/1/12
0508/12
0461/12
0723/12
0725/12
0223/12
0372/12
0448/12
0475/12
0414/12B
0032/12
0037/12
0623/12
0581/12
0422/12
0476/12
0036/12B
0720/12
0110/1/12
0668/12
0309/1/12
0502/12
0160/1/12
0548/12
0651/12
0578/12
0016/12
0758/12
0107/12
0610/12B
0434/12
0692/12
0219/12
0065/12
0028/2/12
0367/12
0302/1/12
0605/12
0610/1/12
0573/12
0130/12
0032/12B
0309/12
0109/12
0036/12
0159/12
0564/12
0345/12
0450/1/12
0465/12
0759/12
0632/2/12
0110/12
0450/12B
0128/12
0573/1/12
0501/12
0279/12
0230/12
0032/1/12
0465/1/12
0652/12
0697/1/12
0214/12
0721/12
0573/12B
0242/12
0610/12
0517/12
0077/12
0308/12
0109/12B
0195/12
0468/12
0517/12B
0278/12B
0278/1/12
0338/12
0690/12
0038/12
0577/12
0535/12
0107/12B
0745/1/12
0746/12
0632/1/12
0549/12
0757/12
0110/12B
0681/12
0558/12
0657/11
0629/11B
0158/11B
0695/11
0864/11
0564/11
0233/11
0629/1/11
0184/11
0072/11
0148/11
0124/1/11
0371/11
0035/11
0158/1/11
0631/11
0112/11
0872/11
0086/11
0664/11
0542/11
0767/1/11
0876/11
0157/11
0179/1/11
0873/11
0735/11
0280/11
0179/11B
0638/11
0767/11B
0090/11
0632/11B
0805/11
0370/11
0640/11
0665/11
0707/11
0478/11
0571/11
0196/11
0260/11
0650/11
0844/11
0056/11
0809/11
0877/11
0237/11
0309/11
0402/11
0086/1/11
0043/11
0067/11
0478/2/11
0264/11
0158/11
0207/1/11
0142/11
0159/11
0399/11B
0089/11
0805/11B
0720/11
0148/11B
0741/11
0722/11
0782/11
0833/11
0367/11
0867/11
0232/11
0735/1/11
0829/11
0086/11B
0831/11
0662/11
0810/11
0179/11
0306/11
0636/11
0808/11
0045/11
0580/11
0655/11
0723/11
0347/11
0869/11
0590/11
0733/11
0635/11
0031/11
0874/11B
0632/1/11
0127/11
0124/11B
0315/11
0708/11
0037/11
0613/11B
0805/1/11
0478/11B
0176/11
0190/11
0874/11
0278/11
0349/11
0648/11
0773/11
0819/11
0305/11
0124/11
0871/11B
0614/11B
0874/1/11
0832/11
0661/10
0507/10
0616/10
0045/1/10
0417/10
0267/10
0666/10
0386/2/10
0810/10
0113/1/10
0193/10
0663/10
0029/10
0667/2/10
0831/1/10
0306/10
0276/10
0659/10
0246/10B
0506/10
0667/10
0792/10
0737/10
0341/10
0139/10
0667/10B
0738/10
0188/1/10
0218/10
0774/10
0188/10B
0629/10
0831/10B
0227/10
0452/10
0010/10
0445/10
0644/10B
0839/10
0160/10
0059/10
0679/10
0733/10
0782/10
0188/10
0223/10
0575/10
0141/10
0601/10
0061/10
0446/10
0278/10
0726/10
0430/10
0694/10
0462/10
0732/10
0698/10
0213/10
0139/10B
0129/10
0616/1/10
0246/1/10
0255/10
0698/10B
0425/10
0854/10
0260/10
0113/10B
0861/10
0155/10
0566/10B
0460/10
0091/10
0133/10
0125/10
0799/10
0771/10
0113/3/10
0441/10
0130/10
0543/10
0247/10B
0693/10
0784/10
0698/1/10
0597/1/10
0281/10
0561/10
0740/10
0644/1/10
0264/10
0597/10B
0772/10
0781/10
0616/10B
0421/10
0426/10
0831/10
0789/10
0386/10
0134/10
0067/10
0265/10
0135/10
0667/1/10
0512/10
0422/10
0220/10
0786/10
0247/10
0566/1/10
0518/10
0307/10
0045/10B
0428/10
0246/10
0497/10
0113/10
0805/10
0511/10
0219/10
0177/10
0508/10
0545/10
0475/09
0422/09
0335/09B
0026/09
0498/09
0875/09
0918/09
0889/09B
0417/09
0658/09
0766/09
0407/09
0479/09
0673/09
0195/09
0550/09
0252/09
0424/09
0107/09
0403/09
0457/09
0224/09
0756/09
0770/09
0228/09
0240/09
0866/09
0486/09
0476/09
0616/09B
0316/09
0888/09
0216/09
0553/09
0488/09
0429/09
0767/09
0452/1/09
0106/09
0260/09
0094/09
0870/09
0259/09
0231/09
0626/09
0377/09
0132/09
0626/09B
0846/09
0066/09
0856/09
0403/09B
0431/09
0019/09
0413/09
0419/09
0179/09
0408/09
0237/09
0637/09B
0793/09
0100/09
0327/09
0674/09
0656/09
0250/09
0430/09
0331/1/09
0326/09
0795/09
0616/1/09
0426/09
0110/09
0801/09
0339/09
0018/09
0226/09
0616/09
0910/09
0261/09
0175/1/09
0272/09
0066/09B
0168/09
0418/09
0003/09
0335/1/09
0335/09
0547/09
0102/09
0909/09
0620/09B
0411/09
0168/1/09
0386/09
0637/1/09
0338/09
0321/09
0425/09
0066/1/09
0416/09
0603/09
0771/09
0410/09
0334/09
0626/1/09
0525/09
0386/09B
0386/1/09
0914/09
0248/09
0755/09
0421/09
0003/09B
0130/09
0474/09
0322/09
0003/1/09
0234/09
0656/09B
0654/09
0258/09
0846/09B
0137/09
0044/09
0758/09
0889/1/09
0138/09
0233/09
0104/09
0702/09
0257/09
0889/09
0099/09
0149/09
0490/09
0855/09
0656/1/09
0128/09
0911/09
0423/09
0324/09
0175/09B
0727/09
0446/09
0331/09B
0048/09
0548/09
0619/09
0696/09
0846/1/09
0143/09
0236/09
0620/1/09
0217/09
0310/09
0452/09B
0420/09
0331/09
0491/09
0473/09
0103/09
0414/09
0504/09
0502/09
0499/08
0563/08
0209/08B
0349/08B
0497/08B
0469/08
0022/08
0676/08
0769/1/08
0262/08
0400/08
0686/08
0617/2/08
0521/08
0173/08
0822/08
0815/08
0096/08B
0379/08
0116/08
0157/08
0377/08
0684/08
0828/08
0087/08
0451/08B
0635/08
0554/08
0755/08
0266/08
0779/08B
0769/08B
0343/08
0394/08
0697/08
0401/08
0881/08
0196/08
0497/08
0522/08
0595/08
0373/08
0381/08
0095/08
0777/08
0796/08
0401/1/08
0222/08B
0677/08
0034/08
0615/08
0249/08
0145/08
0691/08B
0034/08B
0004/08
0476/08
0691/08
0109/08
0914/08
0514/08
0139/08
0004/1/08
0485/08
0462/08
0451/1/08
0137/08
0334/08
0898/1/08
0168/08
0687/08
0505/08
0097/08
0386/08
0858/08
0134/08
0084/08
0806/08
0378/08
0760/08
0914/08B
0488/08
0906/08
0779/1/08
0166/08
0486/08
0592/08
0681/08
0280/08
0691/1/08
0678/08
0167/08B
0968/08
0914/1/08
0952/08
0401/08B
0258/08
0502/08
0808/08
0398/08
0192/08
0228/08
0109/08B
0817/08
0096/1/08
0222/1/08
0265/08
0586/08
0591/08
0803/08
0492/08
0883/08
0588/08
0870/08
0144/08
0930/08
0722/08
0605/08
0498/08
0431/08
0495/08
0452/08
0026/08
0497/1/08
0263/08
0713/1/08
0407/08
0544/08
0747/08
0700/08
0311/08
0779/08
0468/08
0349/1/08
0635/08B
0279/08
0493/08
0333/08
0800/08
0222/08
0167/1/08
0564/08
0437/08
0491/08
0395/08
0463/08
0384/08
0343/08K
0532/08
0057/08
0209/1/08
0105/08
0136/08
0096/08
0819/08
0201/08
0141/08
0089/08
0307/08
0268/08
0156/08
0630/08
0376/08
0913/08
0310/08
0713/08B
0393/08
0510/08
0539/08
0259/08
0511/08
0082/08
0251/08
0470/08
0769/08
0873/08
0795/08
0088/08
0701/08
0138/08
0694/08
0715/08
0451/08
0975/08
0813/08
0804/08
0713/08
0267/08
0396/08
0635/1/08
0374/08
0494/08
0426/07
0362/07
0109/07
0411/07
0714/07
0258/07
0564/07
0923/07
0787/07
0952/07
0490/07
0178/07
0951/07
0697/07
0488/1/07
0621/07
0138/07
0164/07
0680/07
0524/07
0171/07
0446/07
0261/07
0704/07
0495/07
0780/07
0685/07
0803/07
0950/07
0953/07
0890/07
0312/07B
0641/07
0040/07
0309/07
0606/07
0219/07
0259/07
0213/07
0331/07
0448/07
0914/07
0387/07
0811/07
0777/07
0667/07
0040/07B
0918/07
0488/07
0066/07
0681/07
0494/07
0895/07
0453/07
0824/07
0449/07
0491/07
0452/07
0165/07
0170/07
0694/07
0461/07
0409/07
0253/07
0504/07
0349/07
0263/07
0354/07
0492/07
0776/07
0864/07
0412/07
0657/07
0396/07B
0712/07
0040/1/07
0436/07
0894/07
0542/07
0244/07
0736/07
0508/07
0068/07
0488/07B
0508/07B
0470/07
0181/07
0251/07
0783/07
0865/1/07
0064/07
0147/07
0686/07
0497/07
0413/07
0272/07
0931/07
0197/07
0252/07
0657/1/07
0148/07
0607/07
0865/07
0616/07
0714/07B
0618/07
0212/07
0863/07
0797/07
0309/2/07
0169/07
0932/07
0663/07
0511/07
0705/07
0150/07B
0309/07A
0500/07
0778/07
0312/1/07
0299/07
0150/07
0298/07
0011/07
0016/07B
0654/07
0729/07B
0396/07
0309/4/07
0729/07
0661/07
0440/07
0333/07
0657/07B
0637/07
0865/07B
0619/07
0408/07
0489/07
0682/07
0454/07
0447/07
0508/1/07
0136/07
0061/07
0714/1/07
0404/07
0729/1/07
0939/07
0748/07
0457/07
0527/07
0325/07
0139/07
0916/07
0469/07
0126/07B
0657/2/07
0218/07
0892/07
0891/07
0696/07
0444/07
0919/07
0609/07
0681/1/07
0435/07
0559/07
0383/07
0016/2/07
0600/07
0665/07
0922/07
0522/07
0482/07
0496/07
0837/07
0681/07B
0309/07B
0456/07
0179/07
0608/07
0611/07
0295/07
0262/07
0214/07
0591/07
0610/07
0016/07
0949/07
0727/06
0172/06B
0390/06
0900/06
0030/1/06
0167/06B
0093/06
0093/06B
0414/06
0315/06
0172/1/06
0713/06
0353/06
0505/06
0850/06
0099/06
0096/06
0533/06
0820/06B
0329/06
0799/06
0207/1/06
0096/1/06
0223/06
0214/06
0556/06
0224/06
0321/06
0054/06
0385/06
0149/06
0350/06B
0239/06
0726/06
0324/06
0500/06
0522/06
0907/06
0167/3/06
0484/06
0930/06
0598/06
0820/06
0187/06
0902/06
0394/06
0454/06
0174/06
0730/06
0863/06
0449/06
0836/06
0350/1/06
0172/06
0065/06B
0129/06
0729/06
0511/06
0736/06
0537/06
0350/06
0750/06
0133/06
0857/06
0102/06B
0096/06B
0868/06
0865/06
0349/06
0474/06
0455/06
0548/06
0138/06
0688/06
0221/06
0505/06B
0457/06
0071/1/06
0507/06
0183/06
0261/06B
0827/06
0800/06
0261/06
0006/06
0509/06
0093/1/06
0207/06B
0583/1/06
0312/06
0931/06
0910/06
0943/06
0065/1/06
0128/06
0532/06B
0801/06
0381/06
0103/06
0102/1/06
0394/06B
0924/06
0392/06
0503/06
0257/06
0070/06
0793/06
0253/06
0747/06
0132/06
0241/06
0857/06B
0382/06
0426/06
0925/06
0084/06
0687/06
0623/06
0685/06
0184/06
0102/06
0030/06B
0252/1/06
0207/06
0693/06
0252/06B
0486/06
0141/06
0175/06
0935/06
0745/06
0167/2/06
0583/06B
0743/06
0497/06
0237/06
0446/06
0394/1/06
0485/06
0240/06
0219/06
0395/06
0948/05
0852/05
0606/05
0088/05
0588/1/05
0431/05
0900/05
0931/05
0351/05
0933/05
0745/05
0445/05
0583/05
0566/05
0725/05B
0605/05
0315/05
0509/05B
0849/05
0068/05
0725/1/05
0001/05B
0596/1/05
0942/1/05
0644/05
0909/05
0471/05
0518/05
0285/05
0203/05B
0882/05
0286/1/05
0693/05
0763/05
0290/05
0596/05
0584/05
0319/05B
0267/05
0616/05B
0206/05
0544/1/05
0865/05
0312/05
0932/05
0544/05
0288/05
0319/05
0329/05
0364/05
0290/05B
0086/05B
0872/05
0079/05
0851/05
0616/05
0911/05
0783/05
0286/05B
0148/05
0241/05
0729/05
0490/05
0727/05
0721/05
0273/1/05
0086/1/05
0748/05
0806/05
0001/1/05
0873/05
0203/05
0725/05
0808/05
0430/05
0555/05
0273/05B
0192/1/05
0481/05
0509/1/05
0670/05
0585/05
0728/05
0271/05
0110/05
0289/05
0588/05
0354/05
0352/05
0287/05
0766/05
0429/05
0509/05
0769/05
0740/05
0820/05
0687/05
0705/05
0569/05
0568/05
0726/05
0575/05
0136/05
0137/05
0898/05
0695/05
0830/05
0319/1/05
0290/1/05
0520/05
0423/05
0132/05
0804/05
0270/05
0942/05B
0154/05
0652/05
0588/05B
0883/05
0616/2/05
0934/05
0576/05
0910/05
0801/05
0544/05B
0107/05
0149/05
0846/05
0433/05
0865/05B
0942/05
0174/05
0485/05
0848/05
0275/05
0581/05
0596/05B
0607/05
0764/05
0192/05B
1010/04
0569/04
0571/04B
0712/04B
0712/04
0565/04B
0408/04B
0928/04
0807/04
0883/04
0361/04
0978/04
0565/04
0977/04
0336/04
0983/04
0849/1/04
0806/04
0408/1/04
0972/04
0466/04
0622/04
0974/04
0637/04B
0805/04
0576/04
0012/04
0586/04
0565/1/04
0408/04
0849/2/04
0970/04
0232/04
0466/04B
0979/04
0945/04
1012/04
0578/04
0973/04
0805/04B
0878/04
0982/04
0571/04
0939/04
0928/1/04
0721/04
0566/04
0947/04
0971/04
0928/04B
0975/04
0804/04
0945/04B
0283/04
0849/04B
0591/04
0976/04
0805/1/04
0049/03
0325/03B
0715/03
0061/5/03
Drucksache 137/16

Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des Güterstands eingetragener Partnerschaften - COM(2016) 107 final; Ratsdok. 6802/16

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 137/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Hintergrund

1.2. Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung

2. ERGEBNIS der Konsultationen - Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiaritätsprinzip

3.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.4. Auswirkungen auf die Grundrechte

3.5. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt, Vereinfachung der Verfahren und Vereinbarkeit mit der Politik der EU in Anderen Bereichen

4.1. Auswirkungen auf den Haushalt

4.2. Vereinfachung

4.3. Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

5. Erläuterung der Artikel

5.1. Kapitel I: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1

Artikel 3

5.2. Kapitel II: Gerichtliche Zuständigkeit

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6 und 7

Artikel 9

Artikel 10

5.3. Kapitel III: Anzuwendendes Recht

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23 bis 25

Artikel 26

Artikel 27
und 28

Artikel 29

5.4. Kapitel IV: Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung

5 Entscheidungen

Öffentliche Urkunden

Kapitel I
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Zuständigkeit für Fragen des Güterstands eingetragener Partnerschaften innerhalb der Mitgliedstaaten

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Gerichtliche Zuständigkeit

Artikel 4
Zuständigkeit im Fall des Todes eines Partners

Artikel 5
Zuständigkeit im Fall der Auflösung oder Ungültigerklärung der eingetragenen Partnerschaft

Artikel 6
Zuständigkeit in anderen Fällen

Artikel 7
Gerichtsstand

Artikel 8
Zuständigkeit aufgrund rügeloser Einlassung

Artikel 9
Alternative Zuständigkeit

Artikel 10
Subsidiäre Zuständigkeit

Artikel 11
Notzuständigkeit (forum necessitatis)

Artikel 12
Zuständigkeit für Gegenanträge

Artikel 13
Beschränkung des Verfahrens

Artikel 14
Anrufung eines Gerichts

Artikel 15
Prüfung der Zuständigkeit

Artikel 16
Prüfung der Zulässigkeit

Artikel 17
Rechtshängigkeit

Artikel 18
Im Zusammenhang stehende Verfahren

Artikel 19
Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen

Kapitel III
Anzuwendendes Recht

Artikel 20
Universelle Anwendung

Artikel 21
Einheit des anzuwendenden Rechts

Artikel 22
Rechtswahl

Artikel 23
Formgültigkeit der Rechtswahlvereinbarung

Artikel 24
Einigung und materielle Wirksamkeit

Artikel 25
Formgültigkeit einer Vereinbarung über den Güterstand einer eingetragenen Partnerschaft

Artikel 26
Mangels Rechtswahl anzuwendendes Recht

Artikel 27
Reichweite des anzuwendenden Rechts

Artikel 28
Wirkungen gegenüber Dritten

Artikel 29
Anpassung dinglicher Rechte

Artikel 30
Eingriffsnormen

Artikel 31
Öffentliche Ordnung (ordre public)

Artikel 32
Ausschluss der Rück- und Weiterverweisung

Artikel 33
Staaten mit mehr als einem Rechtssystem - interlokale Kollisionsvorschriften

Artikel 34
Staaten mit mehr als einem Rechtssystem - interpersonale Kollisionsvorschriften

Artikel 35
Nichtanwendung dieser Verordnung auf innerstaatliche Kollisionen

Kapitel IV
Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung von Entscheidungen

Artikel 36
Anerkennung

Artikel 37
Gründe für die Nichtanerkennung

Artikel 38
Grundrechte

Artikel 39
Ausschluss der Nachprüfung der Zuständigkeit des Gerichts des Ursprungsmitgliedstaats

Artikel 40
Ausschluss der Nachprüfung in der Sache

Artikel 41
Aussetzung des Anerkennungsverfahrens

Artikel 42
Vollstreckbarkeit

Artikel 43
Bestimmung des Wohnsitzes

Artikel 44
Örtlich zuständiges Gericht

Artikel 45
Verfahren

Artikel 46
Nichtvorlage der Bescheinigung

Artikel 47
Vollstreckbarerklärung

Artikel 48
Mitteilung der Entscheidung über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung

Artikel 49
Rechtsbehelf gegen die Entscheidung über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung

Artikel 50
Rechtsbehelf gegen die Entscheidung über den Rechtsbehelf

Artikel 51
Versagung oder Aufhebung einer Vollstreckbarerklärung

Artikel 52
Aussetzung des Verfahrens

Artikel 53
Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen

Artikel 54
Teilvollstreckbarkeit

Artikel 55
Prozesskostenhilfe

Artikel 56
Keine Sicherheitsleistung oder Hinterlegung

Artikel 57
Keine Stempelabgaben oder Gebühren

Kapitel V
Öffentliche Urkunden und gerichtliche Vergleiche

Artikel 58
Annahme öffentlicher Urkunden

Artikel 59
Vollstreckbarkeit öffentlicher Urkunden

Artikel 60
Vollstreckbarkeit gerichtlicher Vergleiche

Kapitel VI
Allgemeine und Schlussbestimmungen

Artikel 61
Legalisation oder ähnliche Förmlichkeiten

Artikel 62
Verhältnis zu bestehenden internationalen Übereinkünften

Artikel 63
Informationen für die Öffentlichkeit

Artikel 64
Angaben zu Kontaktdaten und Verfahren

Artikel 65
Erstellung und spätere Änderung der Liste der in Artikel 3 Absatz 2 vorgesehenen Angaben

Artikel 66
Erstellung und spätere Änderung der Bescheinigungen und der Formulare nach Artikel 45 Absatz 3 Buchstabe b und den Artikeln 58, 59 und 60

Artikel 67
Ausschussverfahren

Artikel 68
Überprüfungsklausel

Artikel 69
Übergangsbestimmungen

Artikel 70
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 127/16

... es auch für Lebenspartnerschaften gelten.



Drucksache 538/16

... Im Jahr 2013 startete die Kommission eine mit öffentlichen Mitteln in Höhe von 700 Mio. EUR ausgestattete öffentlichprivate Partnerschaft (5G-PPP), mit der sichergestellt werden soll, dass Europa bis 2020 über 5G-Technik verfügt. Allerdings werden Forschungsanstrengungen allein nicht ausreichen, um Europa bei der 5G-Technik eine Spitzenposition zu sichern. Es bedarf vielmehr breiter angelegter Bemühungen, damit 5G und die künftig damit möglichen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 538/16




1. Frühzeitiger Aufbau des 5G-Netzes: eine strategische Chance für Europa

2. Notwendigkeit eines koordinierten Vorgehens

3. Europas Spitzenposition im 5G-Rennen sichern: die wichtigsten Handlungsfelder15 3.1. Gemeinsamer EU-Zeitplan für die Einführung von 5G

Aktion 1

3.2. Engpässe abbauen: Funkfrequenzen für 5G verfügbar machen

Aktion 2

Aktion 3

3.3. Optimale Kombination von Festnetz- und Drahtlostechnik: ein engmaschiges Netz von 5G-Zugangspunkten

Aktion 4

3.4. Wahrung der globalen 5G-Interoperabilität: Herausforderungen für die Standardisierung

Aktion 5

3.5. 5G-Innovationen zur Förderung des Wachstums

Aktion 6

Aktion 7

Aktion 8

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 205/16

... Die wichtigsten Schwerpunktbereiche im Rahmen des digitalen Binnenmarkts festzulegen ist eine Chance, die die Normungsorganisationen im Bereich IKT zu neuen Arbeitsweisen inspirieren könnte, mit mehr bereichsübergreifenden Partnerschaften, einer verstärkten Zusammenarbeit mit den europäischen Normungsgremien (ESO) und anderen Normenorganisationen sowie einer häufigeren Validierung von Normen durch FuE-Experimente.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 205/16




1. IKT-NORMEN als Eckpfeiler des Digitalen Binnenmarkts

2. FESTLEGUNG von NORMEN für IKT in einem SICH RASCH WANDELNDEN und SCHWIERIGEN Globalen Kontext

3. EUROPAS Antwort: EIN ZWEI-SÄULEN-PLAN zur SCHWERPUNKTSETZUNG in der IKT-NORMUNG für den Digitalen Binnenmarkt und zu DEREN Durchführung

3.1. Fünf Schwerpunktbereiche: die Bausteine der IKT-Normung

3.1.1. Cloud Computing

3.1.2. Internet der Dinge

3.1.3. 5G-Kommunikationsnetze

3.1.4. Cybersicherheit

3.1.5. Daten

3.1.6. Die weitergehenden Auswirkungen der Digitalisierung auf die Industrie und die Verbraucher

3.2. Durch Normen eine Führungsrolle erringen und behaupten - eine Verpflichtung auf hoher Ebene

1 Validierung von Prioritäten und Steigerung der Effizienz des Normungsprozesses in Europa:

2 Regelmäßige Überprüfung und Überwachung der Fortschritte:

3 Verbesserte EU-Unterstützung für die Normungsschwerpunkte im IKT-Bereich:

4 Gewährleistung eines fairen und nicht diskriminierenden Zugangs

5 Verstärkung der Präsenz der EU im internationalen Dialog und in der IKT-Normen betreffenden Zusammenarbeit:


 
 
 


Drucksache 701/16

... Die Agenda 2030 basiert auf einer weltweiten Partnerschaft aller Beteiligten, erfordert die Mobilisierung aller zu ihrer Umsetzung erforderlichen Mittel sowie konsequente Folgemaßnahmen und einen Kontrollmechanismus zur Bewertung der Fortschritte und zur Gewährleistung von Transparenz. Die 17 Nachhaltigkeitsziele bilden qualitative und quantitative Vorgaben für die nächsten 15 Jahre, die uns für die Zukunft wappnen und Menschenwürde, einen gesunden Planeten, gerechte und widerstandsfähige Gesellschaften und wirtschaftlichen Wohlstand schaffen sollen. Sie sind die Richtvorgaben für einen Konvergenzprozess zwischen den Mitgliedstaaten, innerhalb einzelner Gesellschaften und mit der übrigen Welt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 701/16




Mitteilung

1. Einleitung: das ENGAGEMENT der EU für eine Nachhaltige Entwicklung

1.1 Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die Ziele für die nachhaltige Entwicklung

1.2 Nächste Schritte für eine nachhaltige Zukunft Europas

2. Die Antwort EUROPAS auf die Agenda 2030

2.1 Darstellung der EU-Politikfelder, die zu den Nachhaltigkeitszielen beitragen

2.2. Beitrag der zehn Kommissionsprioritäten zur Agenda 2030

2.3. Die Europäische Union als engagierter globaler Partner bei der Umsetzung der Agenda 2030

3. WIE die EU die Umsetzung der Agenda 2030 VORANTREIBEN MÖCHTE

3.1. Politische Steuerung

3.2. Finanzierung

3.3. Messung der auf nationaler Ebene, auf Ebene der UN-Regionen, auf EU-Ebene und auf globaler Ebene erzielten Fortschritte

3.4. Gemeinsame Verantwortung für die Umsetzung und Anerkennung hervorragender Leistungen

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 501/16

... Für den Ausbau der diplomatischen, finanziellen und technischen Zusammenarbeit mit Drittstaaten auf dem Gebiet der Migrationssteuerung ist die Mobilisierung verschiedener Strategien und Instrumente der Union besonders wichtig. Wie in der Mitteilung der Kommission über einen neuen Partnerschaftsrahmen für die Zusammenarbeit mit Drittländern im Kontext der Europäischen Migrationsagenda16 angekündigt, will die Kommission im Rahmen eines kohärenten und maßgeschneiderten Engagements, bei dem die Union und ihre Mitgliedstaaten in koordinierter Weise handeln, neue Partnerschaften mit wichtigen Herkunfts- und Transitländern schließen. Dieser Partnerschaftsrahmen soll unter anderem die Schutzbedürftigen in den Herkunfts- und Transitländern besser unterstützen und echte Perspektiven auf Neuansiedlung in der EU schaffen, um Menschen von irregulären und gefährlichen Routen abzuhalten und Menschenleben zu retten. Dieser Legislativvorschlag ist ein direkter Beweis für die Entschlossenheit der EU, den am stärksten unter Migrationsdruck stehenden Ländern zu helfen und durch die Schaffung alternativer, legaler Wege Menschen von gefährlichen Routen abzubringen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 501/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der Konsultation der Interessenträger

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Elemente

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

- Neuansiedlung

- Regionen oder Drittstaaten, aus denen eine Neuansiedlung erfolgen soll

- Neu anzusiedelnde Personen

a Zulassungskriterien

b Ausschluss

a Regelverfahren

b Eilverfahren

c Übertragung von Befugnissen zwecks Änderung der Standardverfahren

- Beschlussfassungsverfahren

a Hochrangiger Ausschuss für Neuansiedlung

b Durchführungsrechtsakt des Rates zur Festlegung des jährlichen Neuansiedlungsplans der Union

c Durchführungsrechtsakt der Kommission zur Festlegung gezielter Neuansiedlungsregelungen der Union

- Zusammenarbeit

- Assoziierte Staaten

- Finanzielle Unterstützung

- Evaluierung und Überprüfung

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Neuansiedlung

Artikel 3
Neuansiedlungsrahmen der Union

Artikel 4
Regionen oder Drittstaaten, aus denen eine Neuansiedlung vorgenommen werden soll

Artikel 5
Zulassungskriterien

Artikel 6
Ausschlussgründe

Artikel 7
Jährlicher Neuansiedlungsplan der Union

Artikel 8
Gezielte Neuansiedlungsregelungen der Union

Artikel 9
Einwilligung

Artikel 10
Regelverfahren

Artikel 11
Eilverfahren

Artikel 12
Operative Zusammenarbeit

Artikel 13
Hochrangiger Ausschuss für Neuansiedlung

Artikel 14
Ausübung übertragener Befugnisse

Artikel 15
Ausschussverfahren

Artikel 16
Assoziierung von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz

Artikel 17
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 516/2014

Artikel 17
Mittel für den Neuansiedlungsrahmen der Union

Artikel 18
Evaluierung und Überprüfung

Artikel 19
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 521/2/16

... 26. Auch in Zukunft sollte die nachhaltige Stadtentwicklung durch Strategien mit integrierten Maßnahmen zur Bewältigung der besonderen Herausforderungen im urbanen Raum unterstützt werden. Dabei sollte auf den Ergebnissen der unter dem Dach der EU-Städteagenda gegründeten Partnerschaften aufgebaut werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/2/16




Der Bundesrat möge gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt beschließen: Strategische Ausrichtung

2 Haushaltsobergrenze

Reform der Eigenmittel

Laufzeit des MFR der EU-Förderprogramme

2 Flexibilität

2 Finanzinstrumente

Verknüpfung des EU-Haushalts mit der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters

Gemeinsame Agrarpolitik nach 2020

Umwelt -, Natur- und Klimaschutz

Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation sowie Connecting- Europe-Fazilität

Rolle der Kohäsionspolitik

Angemessene Finanzausstattung für alle Regionen

2 Planungssicherheit

Verhältnis zwischen den ESIF und dem Europäischen Fonds für Strategische Investitionen EFSI

Partnerschaftliche Programmierung und Ergebnisorientierung

Stärkung der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit

Überregelung und Verwaltungs- und Kontrollbelastung

Umsetzung nach nationalem Recht und konsequenter Single-Audit-Ansatz

2 Beihilferegime

2 Verhältnismäßigkeit

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 335/16

... - mehr als 400 Mio. EUR für 2016 aus dem Programm Erasmus+ für transnationale Partnerschaften bereitstellen, um innovative strategische Ansätze und die Praxis auf der untersten Ebene zu entwickeln, mit Schwerpunkt auf sozialer Inklusion, Förderung gemeinsamer Werte und interkulturellem Verständnis; Erasmus+ baut Projekte, die auf der untersten Ebene entwickelt wurden, mit einem eigens dafür vorgesehenen Budget von 13 Mio. EUR für 2016 aus;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 335/16




Mitteilung

3 Einleitung

1. Radikalisierung und Gewaltbereitschaft: ein komplexes Phänomen, das fundierte Kenntnisse und eine vielschichtige Antwort erfordert

- Ein zunehmend komplexes und sich wandelndes Phänomen

- Forschung, Aufbau einer Evidenzbasis, Monitoring und Vernetzung unterstützen

2. Terroristischer Propaganda und Hassreden im Internet etwas entgegensetzen: Bedrohungen abwehren, kritisches Denken stärken und zivilgesellschaftliches Engagement fördern

- Mit der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten

- Rechtsvorschriften anpassen

- Medienkompetenz fördern

3. Den Kreislauf durchbrechen: Umgang mit Radikalisierung in Justizvollzugsanstalten

4. Inklusive Bildung und gemeinsame europäische Werte fördern

- Den Rahmen für strategische Unterstützung und Kooperation stärken

- EU-Finanzierungen optimal nutzen

- Lehrkräfte und Bildungseinrichtungen unterstützen

5. Eine inklusive, offene und resiliente Gesellschaft fördern und junge Menschen erreichen

6. Die Sicherheitsdimension im Umgang mit Radikalisierung

7. Die internationale Dimension: Umgang mit Gewaltbereitschaft aufgrund von Radikalisierung jenseits der EU-Grenzen

- Die Sicherheitskapazitäten der Partnerländer stärken

- Drittländer im Kampf gegen die Ursachen der Radikalisierung unterstützen

3 Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 335/1/16

... 3. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass persönliche Begegnungen die Essenz und der wahre Mehrwert des Programms "Erasmus+" sind. Er erinnert vor diesem Hintergrund daran, dass ungeachtet der Bedeutung der Themen der Wertevermittlung und Antiradikalisierung nicht die Förderung der persönlichen Begegnung innerhalb von Projekten wie zum Beispiel Schulpartnerschaften in Vergessenheit geraten darf. Der Bundesrat sieht mit großer Sorge, dass gerade die Zahl der geförderten Schulen aufgrund der Förderstruktur des Programms "Erasmus+" dramatisch zurückgegangen ist. Der Bundesrat nimmt die Ankündigung der Kommission zur Kenntnis, dass Aktionen und Projekte im Rahmen von "Erasmus+" Priorität erhalten sollen, die im Zeichen der Zielsetzungen der Pariser Erklärung Inklusion und grundlegende Werte fördern. Er gibt jedoch zu bedenken, dass Themenvielfalt für die Schulpartnerschaften eine wichtige Grundvoraussetzung darstellt. Eine Bevorzugung von Projekten, die Inklusion und grundlegende Werte fördern, würde bei diesem Projekttyp, bei dem letztlich auch jedes Vorhaben einen solchen Beitrag leistet, vor allem zusätzlichen Begründungsaufwand und damit mehr Bürokratie bei der Antragstellung bedeuten.



Drucksache 521/16 (Beschluss)

... 26. Auch in Zukunft sollte die nachhaltige Stadtentwicklung durch Strategien mit integrierten Maßnahmen zur Bewältigung der besonderen Herausforderungen im urbanen Raum unterstützt werden. Dabei sollte auf den Ergebnissen der unter dem Dach der EU-Städteagenda gegründeten Partnerschaften aufgebaut werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/16 (Beschluss)




Strategische Ausrichtung

2 Haushaltsobergrenze

Reform der Eigenmittel

Laufzeit des MFR der EU-Förderprogramme

2 Flexibilität

2 Finanzinstrumente

Verknüpfung des EU-Haushalts mit der wirtschaftspolitischen Koordinierung im Rahmen des Europäischen Semesters

Gemeinsame Agrarpolitik nach 2020

Umwelt -, Natur- und Klimaschutz

Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation sowie Connecting- EuropeFazilität

Rolle der Kohäsionspolitik

Angemessene Finanzausstattung für alle Regionen

2 Planungssicherheit

Partnerschaftliche Programmierung und Ergebnisorientierung

Stärkung der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit

Überregelung und Verwaltungs- und Kontrollbelastung

Umsetzung nach nationalem Recht und konsequenter Single-Audit-Ansatz

2 Beihilferegime

2 Verhältnismäßigkeit

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 414/15

... Parallel dazu wird die EU die Foren im Rahmen des Gesamtansatzes für Migration und Mobilität, wie den Rabat- und den Khartum-Prozess, die Seidenroutenpartnerschaft, die Mobilitätsdialoge und -partnerschaften, in vollem Umfang nutzen, um die Zusammenarbeit im Bereich der Rückübernahme zu verbessern.



Drucksache 500/15 (Beschluss)

... 14. Die Förderung und Etablierung nachhaltiger Wertschöpfungsketten ist die wirksamste Methode der Armutsbekämpfung. Nach Auffassung des Bundesrates sind das Konzept des Fairen Handels mit seinen Kriterien wie existenzsichernden Einkommen, langfristigen Partnerschaften und nachhaltiger Produktion sowie die Orientierung an den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) ein wichtiges Element bei der Ausgestaltung europäischer Handelspolitik.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 500/15 (Beschluss)




Zur Mitteilung allgemein

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 88/15

... Wir brauchen ein stärkeres Europa im Bereich der Außenpolitik. Wir müssen unsere Zusammenarbeit, Assoziierung und Partnerschaft mit den Ländern in unserer Nachbarschaft intensivieren, um unsere wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zu ihnen weiter zu stärken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/15




I. Einführung: besondere Beziehungen

II. Erkenntnisse aus den bisherigen Erfahrungen und Fragen zur künftigen Ausrichtung der ENP

III. Auf dem Weg zu einer Partnerschaft mit klarerer Fokussierung und gezielterer Zusammenarbeit

1. Die Herausforderungen der Differenzierung

2. Fokussierung

3. Flexibilität - auf dem Weg zu einem flexibleren Instrumentarium

4. Eigenverantwortung und Sichtbarkeit

IV. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 510/1/15

... 38. Die aktuelle Erfahrung terroristischer Bedrohung in Europa hat abermals deutlich gemacht, dass Wertevermittlung sowie die Bekämpfung von Intoleranz, Diskriminierung und Radikalisierung bedeutende Aufgaben darstellen. Hierbei kann die europäische Zusammenarbeit auch im Bildungsbereich einen echten Mehrwert leisten, indem sie junge Menschen aus unterschiedlichen Staaten zusammenbringt und für diese Völkerverständigung unmittelbar erfahrbar macht. Der Bundesrat stellt jedoch mit großem Bedauern fest, dass bei der Umsetzung des Programms "Erasmus+" verstärkt große Projekte mit vermeintlich systemischen Wirkungen gefördert werden und die persönlichen Begegnungen im Rahmen kleinerer Projekte insbesondere im Schulbereich in den Hintergrund geraten. Die Fernwirkung dieser kleineren Projekte ist vielleicht nicht messbar, für die Entwicklung des Einzelnen jedoch von unschätzbarer Bedeutung. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesrat die Kommission abermals auf, der strukturellen Benachteiligung kleinerer Projekte, insbesondere im schulischen Bereich, im Programm "Erasmus+" entgegenzuwirken, und weist darauf hin, dass die Bewilligungsquote von reinen Schulpartnerschaften nicht weiter zurückgehen darf, sondern erhöht werden muss.



Drucksache 416/15

... Die Empfehlung soll die bereits existierenden Instrumente ergänzen, indem sie einen Rahmen für Maßnahmen zur Integration Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt schafft, der für alle Mitgliedstaaten gilt und die Wirksamkeit der Arbeitsmarktintegration insgesamt verbessern soll. Auf dieser Grundlage soll die Arbeitsplatzbeschaffung für Langzeitarbeitslose auf nationaler Ebene Priorität erhalten und die Möglichkeit geschaffen werden, die notwendigen Mittel - auch aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds - bereitzustellen. Damit soll ein Impuls gegeben werden, um Verwaltungskapazitäten zu stärken, die Zusammenarbeit zwischen den Dienstleistern zu verbessern, die Partnerschaft mit dem privaten Sektor auszubauen und die Effizienz der öffentlichen Ausgaben zu steigern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 416/15




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele

Kohärenz mit bestehenden Maßnahmen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiarität

4 Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise

4. Analyse

Wichtigste Ergebnisse der Analyse

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. GRUNDZÜGE des Vorschlags

Förderung der Meldung bei einer Arbeitsverwaltung

Individuelle Bestandsaufnahme und entsprechendes Konzept

4 Wiedereinstiegsvereinbarungen

Einbindung der Arbeitgeber

4 Meldung

Individuelle Bestandsaufnahme und entsprechendes Konzept

4 Wiedereinstiegsvereinbarungen

Engere Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern

Bewertung und Monitoring


 
 
 


Drucksache 15/15

... Gegenstand der EFSI-Vereinbarung ist nicht nur die Einrichtung des EFSI, seine Tätigkeit und seine Leitungsstruktur, sondern auch die Einrichtung der europäischen Plattform für Investitionsberatung (European Investment Advisory Hub) (EIAH, Artikel 2 Absatz 2). In Anlehnung an bestehende Beratungsdienste der EIB und der Kommission soll die EIAH beratende Unterstützung leisten bei der Auswahl von Investitionsvorhaben, deren Ausarbeitung und Realisierung und als umfassende Beratungsplattform für die Projektfinanzierung in der EU (auch in rechtlichen Angelegenheiten) wirken. Dies schließt die Unterstützung bei der Inanspruchnahme von technischer Hilfe für die Projektstrukturierung, bei der Nutzung innovativer Finanzierungsinstrumente und öffentlichprivater Partnerschaften ein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 15/15




2 Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen und Folgenabschätzungen

3. RECHTLICHE Elemente des Vorschlags

3.1 Einrichtung eines Europäischen Fonds für strategische Investitionen und einer europäischen Plattform für Investitionsberatung European Investment Advisory Hub Artikel 1-3

3.2 Gewährung einer EU-Garantie und Einrichtung eines EU-Garantiefonds Artikel 4-8

3.3 Einrichtung eines Verzeichnisses für europäische Investitionsprojekte Artikel 9

3.4 Berichterstattung, Rechenschaftspflicht, Bewertung und Überprüfung der EFSIFinanzierungen Artikel 10-12

3.5 Allgemeine Bestimmungen Artikel 13-17

3.6 Änderungen Artikel 18-19

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Zusätzliche Informationen

Kapitel I
Europäischer Fonds für strategische Investitionen

Artikel 1
Europäischer Fondsfür strategische Investitionen

Artikel 2
Inhalt der EFSI-Vereinbarung

Artikel 3
Leitungsstruktur des EFSI

Kapitel II
EU-Garantie und EU-Garantiefonds

Artikel 4
EU-Garantie

Artikel 5
Bestimmungen zum Einsatz der EU-Garantie

Artikel 6
Zulässige Instrumente

Artikel 7
Deckung und Bedingungen der EU-Garantie

Artikel 8
EU-Garantiefonds

Kapitel III
Europäisches Investitionsprojekteverzeichnis

Artikel 9
Europäisches Investitionsprojekteverzeichnis

Kapitel IV
Berichterstattung, Rechenschaftspflicht und Bewertung

Artikel 10
Berichterstattung und Rechenschaftspflicht

Artikel 11
Rechenschaftspflicht

Artikel 12
Bewertung und Überprüfung

Kapitel V
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 13
Transparenz und Veröffentlichung von Informationen

Artikel 14
Prüfung durch den Rechnungshof

Artikel 15
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen

Artikel 16
Ausgeschlossene Tätigkeiten und kooperationsunwillige Staaten

Artikel 17
Ausübung der Befugnisübertragung

Kapitel VI
Änderungen

Artikel 18
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1291/2013

Artikel 19
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1316/2013

Kapitel VII
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 20
Übergangsbestimmung

Artikel 21
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 510/15 (Beschluss)

... 22. Die aktuelle Erfahrung terroristischer Bedrohung in Europa hat abermals deutlich gemacht, dass Wertevermittlung sowie die Bekämpfung von Intoleranz, Diskriminierung und Radikalisierung bedeutende Aufgaben darstellen. Hierbei kann die europäische Zusammenarbeit auch im Bildungsbereich einen echten Mehrwert leisten, indem sie junge Menschen aus unterschiedlichen Staaten zusammenbringt und für diese Völkerverständigung unmittelbar erfahrbar macht. Der Bundesrat stellt jedoch mit großem Bedauern fest, dass bei der Umsetzung des Programms "Erasmus+" verstärkt große Projekte mit vermeintlich systemischen Wirkungen gefördert werden und die persönlichen Begegnungen im Rahmen kleinerer Projekte insbesondere im Schulbereich in den Hintergrund geraten. Die Fernwirkung dieser kleineren Projekte ist vielleicht nicht messbar, für die Entwicklung des Einzelnen jedoch von unschätzbarer Bedeutung. Vor diesem Hintergrund fordert er die Kommission abermals auf, der strukturellen Benachteiligung kleinerer Projekte, insbesondere im schulischen Bereich, im Programm "Erasmus+" entgegenzuwirken, und weist darauf hin, dass die Bewilligungsquote von reinen Schulpartnerschaften nicht weiter zurückgehen darf, sondern erhöht werden muss.



Drucksache 481/15

... Auf dem Weg zu einer neuen Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean in der Zeit nach 2020 JOIN(2015) 33 final; Ratsdok. 12797/15

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 481/15




I. Einleitung: eine wertvolle Partnerschaft

Ein sich rasch wandelndes Umfeld

II. Gemeinsame Grundsätze und Interessen die Frage nach dem Was

Gemeinsame globale Interessen in einer multipolaren Welt

Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie gute Regierungsführung

Frieden und Sicherheit, Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität

Nachhaltiges und inklusives Wirtschaftswachstum, Investitionen und Handel

Menschliche und soziale Entwicklung

Migration und Mobilität

III. Auf dem Weg zu einer wirksameren Partnerschaft die Frage nach dem Wie

Eine stärkere politische Beziehung

Kohärenz des geografischen Geltungsbereichs

Stärkung der Beziehungen zu wichtigen Akteuren

Vereinfachung der institutionellen Strukturen und der Funktionsweise der Partnerschaft

Bedarfsgerechtere und flexiblere Instrumente und Methoden der Entwicklungszusammenarbeit


 
 
 


Drucksache 259/1/15

... 1. Der Bundesrat begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf als weiteren Schritt beim Abbau von Diskriminierungen eingetragener Lebenspartnerschaften in einer Reihe von Rechtsbereichen.



Drucksache 93/15

... Die europäische Wasserpolitik hat es der EU auch ermöglicht, eine weltweit führende dynamische Wasserindustrie zu schaffen, in der 9 000 kleine und mittlere Unternehmen tätig sind16 und die nahezu 500000 Vollzeitarbeitsplätze sichert.17 Sie ist daher sehr viel mehr als eine bloße Antwort auf eine Umweltschutzfrage: Sie ist für die EU ein Mittel zum Anstoß grünen und blauen Wachstums und fördert die Ressourceneffizienz. Wasserbewirtschaftungstechnologien beispielsweise stehen im Mittelpunkt der Ökoinnovation, und die Kommission hat im Jahr 201218 die europäische Innovationspartnerschaft (EIP) für Wasser ins Leben gerufen, um die Entwicklung innovativer Lösungen, die zu einer nachhaltigen Konjunkturbelebung beitragen können und gleichzeitig die Anpassung an den Klimawandel fördern, zu erleichtern.



Drucksache 273/15 (Beschluss)

... Gleichgeschlechtlichen Paaren ist bis heute die Ehe verwehrt, was eine konkrete und symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität darstellt. Die öffentliche Diskussion im Nachgang zu dem Referendum in der Republik Irland zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare hat jedoch erneut deutlich gemacht: Angesichts des gesellschaftlichen Wandels und der damit verbundenen Änderung des Eheverständnisses gibt es keine haltbaren Gründe homo- und heterosexuelle Paare unterschiedlich zu behandeln und am Ehehindernis der Gleichgeschlechtlichkeit festzuhalten. Darüber hinaus sind gleichgeschlechtliche Paare trotz Einführung des Instituts der Eingetragenen Lebenspartnerschaft im Jahre 2001 in einer Reihe von Rechtsbereichen noch immer gegenüber der Ehe benachteiligt. Dies betrifft in erster Linie das Adoptionsrecht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 273/15 (Beschluss)




B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderungen weiterer Gesetze

Abschnitt 5
Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

§ 20a
Eine Lebenspartnerschaft wird in eine Ehe umgewandelt, wenn zwei Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen. Die Erklärungen können nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgegeben werden. Die Erklärungen werden wirksam, wenn sie vor dem Standesbeamten abgegeben werden.

§ 17a
Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe und ihre Beurkundung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3


 
 
 


Drucksache 212/15 (Beschluss)

... 41. Der Bundesrat nimmt die Pläne der Kommission, Investitionen in den digitalen Binnenmarkt mit finanziellen Mitteln aus "Erasmus+" und "Horizont 2020" zu flankieren, zur Kenntnis. Er begrüßt grundsätzlich Investitionen in digitale Pädagogik, Fähigkeiten und Kompetenzen, weist jedoch darauf hin, dass nicht jeder Einsatz von IKT zu Lehr- und Lernzwecken bereits für sich einen pädagogischen Mehrwert mit sich bringt. Bei der Verwendung von Mitteln aus den EU-Förderprogrammen für den digitalen Binnenmarkt sollte auf eine pädagogisch sinnvolle Verwendung von IKT geachtet und diese untersucht werden. Unbeschadet der Bedeutung der Förderung digitaler Kompetenz darf auch die Förderung persönlicher Begegnungen insbesondere im schulischen Bereich im Rahmen von "Erasmus+" nicht aus dem Blick geraten. Gerade die Zahl der reinen Schulpartnerschaften ist durch die geänderte Förderstruktur dramatisch zurückgegangen. Vor diesem Hintergrund sind dringend Umsteuerungen bei der Programmdurchführung angezeigt, um der strukturellen Benachteiligung des schulischen Bereichs im Programm "Erasmus+" entgegenzuwirken.



Drucksache 191/15

... Die Kommission stimmt mit dem Bundesrat überein, dass Fragen der Stadtentwicklung in einem breiteren territorialen Kontext zu sehen sind, der über die Verwaltungsgrenzen der Städte hinausgeht. Wie bereits in der Mitteilung und verschiedenen Berichten (z.B. im Bericht über die Europäischen Städte von morgen und im Sechsten Kohäsionsbericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt) dargelegt, fördert die Kommission auch aktiv die Entwicklung von Stadt-Land-Partnerschaften.



Drucksache 500/15

... In den letzten Jahren haben die handelspolitischen Debatten an Intensität gewonnen. Die Handelspolitik stößt nun auf das Interesse einer breiteren Öffentlichkeit, wobei Fragen wie der Schutz durch Regulierung und mögliche Auswirkungen auf die Beschäftigung viele Menschen mit Sorge erfüllen. Die Diskussion konzentrierte sich weitgehend auf die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP). Den Schwerpunkt dieser Mitteilung, die sich mit der weiter gefassten Handelsagenda der Europäischen Union befasst, bilden darüber hinausreichende Fragen. Allerdings hat die Kommission aus der Debatte um die TTIP Schlussfolgerungen gezogen, die für die weiter gefasste Handelspolitik der EU von Bedeutung sind. Die Debatte warf folgende grundsätzliche Frage auf:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 500/15




2 Einleitung

1. Handel und Investitionen sind ein starker Antrieb für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen

1.1. Die Handelsleistung der EU ist hoch

1.2. Durch ihre Handels- und Wirtschaftsagenda zieht die EU mehr Nutzen aus dem Handel

2. Eine wirksame Politik, die neue wirtschaftliche Gegebenheiten berücksichtigt und ihre Versprechungen hält

2.1. Antworten auf die Zunahme globaler Wertschöpfungsketten

2.1.1. Förderung des Handels mit Dienstleistungen

2.1.2. Erleichterung des digitalen Handels

2.1.3. Förderung der Mobilität und Umgang mit Migration

2.1.4. Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit in Regulierungsfragen

2.1.5. Gewährleistung einer effizienten Zollverwaltung

2.1.6. Sicherung des Zugangs zu Energie und Rohstoffen

2.1.7. Schutz von Innovationen

2.2. Versprechen halten: Umsetzung, Durchsetzung, kleine Unternehmen und Arbeitnehmer 2.2.1. Bessere Umsetzung

2.2.2. Stärkere Durchsetzung der Rechte der EU

2.2.3. Mehr Aufmerksamkeit für kleine Unternehmen

2.2.4. Wirksamere Instrumente zur Unterstützung der Arbeitnehmer bei der Anpassung an den Wandel

3. Eine transparentere Handels- und Investitionspolitik

3.1. Engere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft

3.2. Mehr Offenheit in der politischen Entscheidungsfindung

4. Eine wertebasierte Handels- und Investitionspolitik

4.1. Ein Ansatz, der bei Regelungen und Investitionen stärker auf die Erwartungen der Öffentlichkeit eingeht 4.1.1. Sicherstellen, dass die Verbraucher Vertrauen zu den Produkten haben können, die sie in einer globalen Wirtschaft erwerbe

4.1.2. Förderung eines neuen Ansatzes bei Investitionen

4.2. Eine Handelsagenda zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung, der Menschenrechte und einer verantwortungsvollen Staatsführung

4.2.1. Förderung des integrativen Wachstums in Entwicklungsländern durch Handel und Investitionen

4.2.2. Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung

4.2.3. Gewährleistung eines verantwortungsvollen Lieferkettenmanagements

4.2.4. Förderung fairer und ethischer Handelssysteme

4.2.5. Förderung und Schutz der Menschenrechte

4.2.6. Bekämpfung von Korruption und Förderung einer verantwortungsvollen Staatsführung

5. Ein vorausschauendes Programm für Verhandlungen zur Gestaltung der Globalisierung

5.1. Neubelebung des multilateralen Handelssystems

5.1.1. Fortschritte im Rahmen der WTO

5.1.2. Entwurf eines offenen Ansatzes für bilaterale und regionale Übereinkünfte

5.2. Vorantreiben der bilateralen Beziehungen

5.2.1. Mit den Vereinigten Staaten und Kanada erzielte Ergebnisse

5.2.2. Ein strategisches Engagement in Asien und im pazifischen Raum

5.2.3. Eine neu definierte Beziehung zu Afrika

5.2.4. Lateinamerika und Karibik: eine umfassende und ehrgeizige Agenda

5.2.5. Enge Partnerschaft mit der Türkei

5.2.6. Stabilität und Wohlstand in der Nachbarschaft der EU

5.2.7. Herausfordernde Beziehungen zu Russland


 
 
 


Drucksache 259/15 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf als weiteren Schritt beim Abbau von Diskriminierungen eingetragener Lebenspartnerschaften in einer Reihe von Rechtsbereichen.



Drucksache 58/15

... § 3a setzt Richtlinienvorgaben im Bereich der Ausschließlichkeitsvereinbarungen (Artikel 11 der Richtlinie) um, besonders im Hinblick auf das Interesse an der Digitalisierung von Kulturbeständen. Hier will die Richtlinie den Unterschieden in den Mitgliedstaaten Rechnung tragen. Sie verweist auf zahlreiche Kooperationsvereinbarungen der betreffenden Einrichtungen mit privaten Partnern zur Digitalisierung von Kulturbeständen, die privaten Partnern ausschließliche Rechte gewähren. Die Praxis hat gezeigt, dass mit diesen öffentlichprivaten Partnerschaften eine sinnvolle Nutzung von Kulturbeständen erleichtert und gleichzeitig die Erschließung des kulturellen Erbes für die Öffentlichkeit beschleunigt werden kann. Eine bestimmte Schutzdauer kann erforderlich sein, damit der private Partner die Möglichkeit hat, seine Investition zu amortisieren. Entsprechend dem Grundsatz, dass gemeinfreies Material nach seiner Digitalisierung gemeinfrei bleiben sollte, sollte dieser Zeitraum jedoch befristet werden und möglichst kurz sein. Die Dauer des ausschließlichen Rechts zur Digitalisierung von Kulturbeständen sollte im Allgemeinen zehn Jahre nicht überschreiten. Wird ein ausschließliches Recht für einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren gewährt, so sollte dieser überprüft werden. Die Überprüfung sollte den technologischen, finanziellen und verwaltungstechnischen Änderungen des Umfelds seit Vertragsbeginn Rechnung tragen. Darüber hinaus sollten im Rahmen öffentlichprivater Partnerschaften für die Digitalisierung von Kulturbeständen der kulturellen Partnereinrichtung alle Rechte in Bezug auf die Nutzung der digitalisierten Kulturbestände nach Vertragsende gewährt werden (vgl. Erwägungsgründe 30, 31 der Änderungsrichtlinie).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 58/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes

§ 1
Gegenstand und Anwendungsbereich.

§ 2a
Grundsatz der Weiterverwendung

§ 3a
Verbot von Ausschließlichkeitsvereinbarungen

§ 4
Nutzungsbestimmungen

§ 5
Grundsätze zur Entgeltberechnung

§ 6
Transparenz

§ 8
Praktische Vorkehrungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu a und b , Änderung von Absatz 1

Zu c , Änderungen in Absatz 2

Zu d Einfügung eines neuen Absatzes 2a

Zu Nummer 2

Zu a :

Zu b :

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu a :

Zu b und c :

Zu c :

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9


 
 
 


Drucksache 371/15

... b) Partnerschaften aufzubauen, um durch Zusammenarbeit und Durchführung von Entwicklungstätigkeiten im Rohstoffbereich Synergien zu fördern;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 371/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Übereinkommen zur Gründung des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe Übersetzung

2 Präambel

Kapitel I
Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Ziele und Aufgaben

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Aufgaben

Kapitel III
Mitglieder

Artikel 4
Zulassung

Artikel 5
Mitglieder

Artikel 6
Haftungsbegrenzung

Kapitel IV
Kapitalbestände und sonstige Finanzmittel

Artikel 7
Rechnungseinheit und Währungen

Artikel 8
Kapitalbestände

Artikel 9
Zeichnung der Anteile

Artikel 10
Zahlung der Anteile

Artikel 11
Angemessenheit der Zeichnungen von Kapitalanteilen

Artikel 12
Freiwillige Beiträge

Artikel 13
Sicherheitsrücklage

Artikel 14
Schulden

Artikel 15
Treuhandfonds

Kapitel V
Geschäfte

Artikel 16
Allgemeine Bestimmungen

A. Verwendung der Finanzmittel

B. Zwei Konten

C. Allgemeine Befugnisse

D. Allgemeine Geschäftsgrundsätze

Artikel 17
Das Kapitalkonto

A. Finanzmittel

B. Verwendung der Kapitalmittel des Kapitalkontos

Artikel 18
Das Geschäftskonto

A. Finanzmittel

B. Finanzielle Grenzen des Geschäftskontos

C. Grundsätze für die Tätigkeiten im Rahmen des Geschäftskontos

Kapitel VI
Organisation und Geschäftsführung

Artikel 19
Aufbau des Fonds

Artikel 20
Gouverneursrat

Artikel 21
Abstimmung im Gouverneursrat

Artikel 22
Exekutivdirektorium

Artikel 23
Abstimmung im Exekutivdirektorium

Artikel 24
Geschäftsführender Direktor und Personal

Artikel 25
Beratender Ausschuss

Artikel 26
Bestimmungen über

Artikel 27
Sitz und Geschäftsstellen

Artikel 28
Veröffentlichung der Berichte

Artikel 29
Beziehungen zu den Vereinten Nationen, internationalen Rohstoffgremien, anderen internationalen Organisationen und sonstigen juristischen Personen

Kapitel VII
Austritt und zeitweiliger Ausschluss eines Mitglieds

Artikel 30
Austritt von Mitgliedern

Artikel 31
Zeitweiliger Ausschluss eines Mitglieds

Artikel 32
Abrechnung

Kapitel VIII
Zeitweilige Einstellung und Beendigung der Geschäftstätigkeit sowie Regelung von Verbindlichkeiten

Artikel 33
Zeitweilige Einstellung der Geschäftstätigkeit

Artikel 34
Beendigung der Geschäftstätigkeit

Artikel 35
Erfüllung von Verbindlichkeiten - allgemeine Bestimmungen

Artikel 36
Erfüllung von Verbindlichkeiten - Kapitalkonto

Artikel 37
Erfüllung von Verbindlichkeiten - Geschäftskonto

Artikel 38
Erfüllung von Verbindlichkeiten - sonstige Vermögenswerte des Fonds

Kapitel IX
Rechtsstellung, Vorrechte und Immunitäten

Artikel 39
Zweck

Artikel 40
Rechtsstellung des Fonds

Artikel 41
Immunität von der Gerichtsbarkeit

Artikel 42
Immunität der Vermögenswerte von sonstigen Maßnahmen

Artikel 43
Immunität der Archive

Artikel 44
Befreiung der Vermögenswerte von Beschränkungen

Artikel 45
Vorrecht im Nachrichtenverkehr

Artikel 46
Immunitäten und Vorrechte besonderer Personen

Artikel 47
Befreiung von der Besteuerung

Artikel 48
Aufhebung der Immunitäten, Befreiungen und Vorrechte

Artikel 49
Anwendung dieses Kapitels

Kapitel X
Änderungen

Artikel 50
Änderungen

Kapitel XI
Auslegung und Schiedsverfahren

Artikel 51
Auslegung

Artikel 52
Schiedsverfahren

Kapitel XII
Schlussbestimmungen

Artikel 53
Inkrafttreten

Artikel 54
Regelmäßige Überprüfung des Übereinkommens

Artikel 55
Verwahrer

Artikel 56
Beitritt

Artikel 57
Vorbehalte

Artikel 58
Sprachen

Anhang
B Besondere Vorkehrungen zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder nach Artikel 10 Absatz 5

Anhang
C Maßstäbe für die Anerkennung internationaler Rohstoffgremien

Anhang
D Stimmenverteilung

Anlage zu
Anhang D Stimmenverteilung

Anhang
E Wahl der Exekutivdirektoren

Anhang
F Rechnungseinheit

Denkschrift

I. Allgemeines


 
 
 


Drucksache 71/15

... Im Rahmen einer neu belebten europäischen Energie- und Klimapolitik wird die EU alle ihr zur Verfügung stehenden außenpolitischen Instrumente für den Aufbau strategischer Energiepartnerschaften mit immer wichtiger werdenden Erzeuger- und Transitländern bzw. -regionen wie Algerien und der Türkei, Aserbaidschan und Turkmenistan, dem Nahen und Mittleren Osten sowie Afrika und anderen potenziellen Lieferanten einsetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 71/15




1. Warum WIR eine ENERGIEUNION BRAUCHEN

2. Weiteres Vorgehen

2.1. Sicherheit der Energieversorgung, Solidarität und Vertrauen

Zusammenarbeit im Hinblick auf Energieversorgungssicherheit

Eine stärkere Rolle Europas auf den globalen Energiemärkten

Mehr Transparenz bei der Gasversorgung

2.2. Ein vollständig integrierter Energiebinnenmarkt

Die Hardware des Binnenmarktes: Vernetzte Märkte durch Verbundleitungen

Umsetzung und Überarbeitung der Software des Energiebinnenmarktes

Verstärkte regionale Zusammenarbeit innerhalb eines gemeinsamen EU-Rahmens

Neu gestaltete Rahmenbedingungen für die Verbraucher

Maßnahmen für besonders schutzbedürftige Verbraucher

2.3. Energieeffizienz als Beitrag zur Senkung des Energiebedarfs

Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor

Entwicklung eines energieeffizienten Verkehrssektors mit geringen CO2-Emissionen

2.4. Umstellung auf eine Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen

Eine ehrgeizige EU-Klimapolitik

Übernahme der Führungsrolle bei den erneuerbaren Energien

2.5. Eine Energieunion für Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit

3. Lenkung der Energieunion

4. Verwirklichung der Energieunion

15 Maßnahmen für die Energieunion

ANNEX 1 PAKET zur ENERGIEUNION

Anhang
Fahrplan für die ENERGIEUNION der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie


 
 
 


Drucksache 386/15

... Die Qualität der Lernergebnisse muss unter dem Blickwinkel des lebenslangen Lernens stimuliert werden. Zwar verfolgen bereits 16 Mitgliedstaaten umfassende Strategien für lebenslanges Lernen, doch es sollten alle Länder solche Strategien festlegen und für Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Formen und Ebenen des Lernens und zwischen der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Arbeitswelt sorgen. Dies erfordert fortlaufende Koordinierungsbemühungen und Partnerschaften zwischen verschiedenen Bildungsbereichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 386/15




Mitteilung

1. Hintergrund

2. WICHTIGSTE Herausforderungen und Künftige Prioritäten

2.1. Qualität und Relevanz der Lernergebnisse sind entscheidend für die Entwicklung von Kompetenzen

2.2. Stärkung von sozialem Zusammenhalt, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und Bürgerkompetenz durch Bildung

2.3. Voraussetzungen für relevante, hochwertige Lernergebnisse

3. Governance und ARBEITSMETHODEN

Anhang 1
PRIORITÄRE BEREICHE für die Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Allgemeinen und BERUFLICHEN Bildung

Anhang 2
spezifische Prioritäten für die BERUFSBILDUNG und die ERWACHSENENBILDUNG BIS 2020

Mittelfristige Zielvorgaben für die Berufsbildung gemäß den Rigaer Schlussfolgerungen

Prioritäten der erneuerten europäischen Agenda für die Erwachsenenbildung


 
 
 


Drucksache 102/14 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, wie die vorgesehenen Neuregelungen in § 42 BMG ausgestaltet werden müssen, damit die bei den Kirchen beschäftigten Personen, die Mitglieder der Kirche sind und eine Lebenspartnerschaft führen oder deren Ehe geschieden worden ist, vor einer etwaigen Beeinträchtigung ihrer schutzwürdigen Interessen geschützt werden.



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.