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"Partnerschaften"
Drucksache 223/20
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen: Haushaltsführung 2020
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2019; Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung i.V.m. § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2019
... Wasserbetreiberpartnerschaften (GWOPA) in Bonn.
Drucksache 295/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Stunde Europas - Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen COM(2020) 456 final
... ✓ eine neue Aufbau- und Resilienzfazilität mit einem Budget von 560 Mrd. EUR - vergeben als Zuschüsse und Darlehen. Dies wird die Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Investitionen und Reformen unterstützen, die für einen nachhaltigen Aufschwung von wesentlicher Bedeutung sind. Die Mitgliedstaaten werden ihre eigenen maßgeschneiderten nationalen Konjunkturprogramme auf der Grundlage der im Rahmen des Europäischen Semesters ermittelten Investitions- und Reformprioritäten im Einklang mit den nationalen Klima- und Energieplänen, den Plänen für einen gerechten Übergang sowie den Partnerschaftsabkommen und den operationellen Programmen im Rahmen von EU-Fonds ausarbeiten.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die ANATOMIE der WIRTSCHAFTSKRISE
3. INVESTITIONEN in die NÄCHSTE Generation
Die Gelder beschaffen
Die Gelder investieren
4. SCHÄDEN BEHEBEN und Perspektiven für die NÄCHSTE Generation ERÖFFNEN: die politischen Grundlagen
4.1. Der Grüne Deal der EU: die Wachstumsstrategie der EU
4.2 Ein vertiefter und stärker digital geprägter Binnenmarkt
4.3. Ein fairer und inklusiver Wiederaufbau
5. Die WIDERSTANDSFÄHIGKEIT der Union und des Binnenmarkts STÄRKEN
5.1. Offene strategische Autonomie und leistungsfähige Wertschöpfungsketten
5.2. Stärkere Koordinierung im Bereich der öffentlichen Gesundheit und verbessertes Krisenmanagement
6. EIN WIEDERAUFBAU auf der Grundlage der WERTE und Grundrechte der EU
7. EIN STÄRKERES Europa in der WELT
8. Fazit - die STUNDE EUROPAS
Drucksache 83/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Strategiepapier der Bundesregierung zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie
... Deutschland ist sicherheitspolitisch fest in den euroatlantischen Strukturen verankert. Eine Stärkung der Handlungsfähigkeit der NATO und eine Intensivierung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU sind erklärte Ziele der Bundesregierung. Unser bewährtes Koordinatensystem basiert auf europäischer Integration, transatlantischer Partnerschaft und einer aktiven Rolle bei der gemeinsamen Gestaltung einer globalen Friedensordnung in den Vereinten Nationen und anderen internationalen Organisationen.
Strategiepapier der Bundesregierung zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie
I. Einleitung
II. Das sicherheits- und verteidigungspolitische Umfeld
III. Notwendigkeit einer leistungs- und wettbewerbsfähigen deutschen und europäischen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie - Erhalt und Förderung von sicherheits- und verteidigungsindustriellen Schlüsseltechnologien
IV. Lage und Perspektiven der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie in Deutschland
V. Strategische Ziele und Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie
1. Forschung, Entwicklung und Innovationen stärken
2. Rahmenbedingungen für eine effiziente Produktion setzen
3. Beschaffungswesen optimieren
4. Exporte politisch flankieren und verantwortungsvoll kontrollieren
5. Schutz von Sicherheitsinteressen
VI. Gesellschaftliche Akzeptanz:
Drucksache 452/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Wasserstoffstrategie für ein klimaneutrales Europa - COM(2020) 301 final
... 10. Der Bundesrat begrüßt, dass die EU-Wasserstoffstrategie die Rolle der Regionen einschließlich von Vorreiterregionen und "Hydrogen Valleys" als regionale Wasserstoffökosysteme anerkennt. Zahlreiche Regionen entwickeln Wasserstoffstrategien, Förderprogramme und konkrete Projekte. Sie sind unerlässliche Akteure für den Marktaufbau. Die EU-Wasserstoffstrategie muss die Entwicklung und Durchführung regionaler Strategien und Programme für den Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten und Cluster für grünen Wasserstoff unterstützen. Sie muss zudem die Teilnahme von Regionen an der Europäischen Allianz für sauberen Wasserstoff und an der Europäischen Partnerschaft für sauberen Wasserstoff unterstützen.
Drucksache 85/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz)
... Absatz 1 bestimmt, dass Einkommen der Berechtigten auf den Rentenanteil aus dem Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung nach §§ 76g, 307e und 307f anzurechnen ist. Zur Erhöhung der Zielgenauigkeit der Grundrente ist dabei nicht nur das eigene Einkommen der Berechtigten, sondern auch das Einkommen ihrer Ehegatten oder (eingetragenen) Lebenspartner zu berücksichtigen. Damit wird dem durch die Ehe bzw. die Lebenspartnerschaft ausgedrückten Willen, dauerhaft eine Wirtschaftseinheit zu bilden und der damit einhergehenden gegenseitigen Unterhaltspflicht (vergleiche § 1360 Bürgerliches Gesetzbuch, § 5
Drucksache 395/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz - COM(2020) 274 final
... 35. Der Bundesrat weist grundsätzlich darauf hin, dass Strukturfragen der Bildungssysteme, einschließlich der beruflichen Aus- und Weiterbildung, in der Verantwortung der Mitgliedstaaten liegen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen müssen die Unterschiedlichkeit der Systeme sowie der rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen berücksichtigen und achten. So können etwa die Ausgestaltung öffentlichprivater Partnerschaften, die Idee der hybriden Lehrkräfte oder die Forderung nach angemessener Autonomie, Unterstützung und Finanzierung der Anbieter beruflicher Aus- und Weiterbildung immer nur innerhalb der von den Mitgliedstaaten gesetzten strukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen und der festgelegten Qualitätsstandards der nationalen Bildungssysteme realisiert werden.
Drucksache 255/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Tourismus und Verkehr im Jahr 2020 und darüber hinaus - COM(2020) 550 final
... Die Kommission unterstützt die Europäischen Verbraucherzentren bei der Entwicklung von Tipps und Informationen zu Stornierungen von Unterkünften, Autoanmietungen und Veranstaltungen, die als Individualdienstleistungen gebucht wurden.13 Die Kommission wird prüfen, inwieweit die Dienste des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren auf der Grundlage von Partnerschaften mit ähnlichen Einrichtungen in Drittländern auf Reisende ausgeweitet werden können, die in Drittländern ihren Wohnsitz haben. Die Kommission wird auch den Aufbau von Kapazitäten für Stellen zur alternativen Streitbeilegung unterstützen, die Verbrauchern und Händlern dabei helfen, einvernehmliche Lösungen zu finden.
I. Einleitung
II. den Menschen die MÖGLICHKEIT, das Vertrauen und die Sicherheit für eine WIEDERAUFNAHME des REISENS GEBEN
a Wiederherstellung der Freizügigkeit und Wiederöffnung der Binnengrenzen in Sicherheit
b Wiederherstellung sicheren Verkehrs
c Wiederaufnahme touristischer Dienstleistungen unter Minimierung der Gesundheitsrisiken
d. Nutzung digitaler Technologien
e. Schutz der Rechte
III. den TOURISMUS WIEDER auf KURS BRINGEN
a Die entscheidende Bedeutung des Tourismus
b Die Auswirkungen der Krise
c Maßnahmen gegen Liquiditätsengpässe
d Attraktive freiwillige Gutscheine: eine für Unternehmen und Kunden vorteilhafte Lösung
e Rettung von Arbeitsplätzen
f Förderung des lokalen Tourismus
IV. Zusammenarbeit
V. neue Perspektiven - auf dem Weg zu einer nachhaltigen Zukunft
Drucksache 452/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... 17. Der Bundesrat begrüßt, dass die EU-Wasserstoffstrategie die Rolle der Regionen einschließlich von Vorreiterregionen und "Hydrogen Valleys" als regionale Wasserstoffökosysteme anerkennt. Zahlreiche Regionen entwickeln Wasserstoffstrategien, Förderprogramme und konkrete Projekte. Sie sind unerlässliche Akteure für den Marktaufbau. Die EU-Wasserstoffstrategie muss die Entwicklung und Durchführung regionaler Strategien und Programme für den Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten und Cluster für grünen Wasserstoff unterstützen. Sie muss zudem die Teilnahme von Regionen an der Europäischen Allianz für sauberen Wasserstoff und an der Europäischen Partnerschaft für sauberen Wasserstoff unterstützen.
Drucksache 166/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz - PKoFoG )
... Lebenspartnerschaftsgesetz
Drucksache 166/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz - PKoFoG )
... Lebenspartnerschaftsgesetz
Drucksache 395/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Kompetenzagenda für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz - COM(2020) 274 final Drucksache: 395/20
... 35. Der Bundesrat weist grundsätzlich darauf hin, dass Strukturfragen der Bildungssysteme, einschließlich der beruflichen Aus- und Weiterbildung, in der Verantwortung der Mitgliedstaaten liegen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen müssen die Unterschiedlichkeit der Systeme sowie der rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen berücksichtigen und achten. So können etwa die Ausgestaltung öffentlichprivater Partnerschaften, die Idee der hybriden Lehrkräfte oder die Forderung nach angemessener Autonomie, Unterstützung und Finanzierung der Anbieter beruflicher Aus- und Weiterbildung immer nur innerhalb der von den Mitgliedstaaten gesetzten strukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen und der festgelegten Qualitätsstandards der nationalen Bildungssysteme realisiert werden.
Drucksache 21/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang - COM(2020) 14 final
... Um herauszufinden, welche Kompetenzen benötigt werden, müssen die nationalen und regionalen Regierungen mit denjenigen zusammenarbeiten, die es am besten wissen: Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Lehrkräften und Ausbildern. Auf einem instabilen und sich wandelnden Arbeitsmarkt ist es von entscheidender Bedeutung, dass alle Menschen über umfassende Schlüsselkompetenzen verfügen, die eine gute Grundlage für ihre Anpassungsfähigkeit bilden. Darüber hinaus können starke Partnerschaften zwischen denjenigen, die nach neuen Talenten suchen, und denjenigen, die sie aus- und weiterbilden, in Kombination mit modernen Prognosetechniken und der Verfolgung des Werdegangs von Absolventen Hinweise darauf bieten, was und wie zu lernen ist. Dies ist insbesondere in den Regionen erforderlich, in denen die Bevölkerung zurückgeht und die Arbeitgeber keine qualifizierten Arbeitskräfte mehr finden. Dies gilt auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die das Rückgrat unserer Wirtschaft darstellen. Ein Viertel der europäischen KMU berichtet von großen Schwierigkeiten bei der Suche nach erfahrenen Mitarbeitern und Führungskräften. Und ganz allgemein gilt dies überall dort, wo der digitale und der grüne Wandel neue Kompetenzen erfordern. Die berufliche Aus- und Weiterbildung sowie die Lehrlingsausbildung können die Beschäftigungsfähigkeit sowohl von jungen Menschen als auch von Erwachsenen verbessern und den sich wandelnden Bedürfnissen der Unternehmen gerecht werden. Eine solche Investition in Weiterbildung und Umschulung werden Kosten verursachen, die gemeinsam vom öffentlichen Sektor, von den Arbeitgebern und den Betroffenen getragen werden müssen. Um Kompetenzen, Beschäftigungsfähigkeit und Humankapital in den Mittelpunkt zu stellen, wird die Kommission im ersten Quartal 2020 die europäische Agenda für Kompetenzen aktualisieren und einen Vorschlag für eine Empfehlung zur europäischen beruflichen Aus- und Weiterbildung unterbreiten. Darüber hinaus werden innovative Lösungen geprüft, die es den Menschen ermöglichen, ihr eigenes Lernen und ihre eigene Karriere zu steuern, wie z.B. ein individuelles Lernkonto für Menschen im erwerbsfähigen Alter.
Mitteilung
1. Stärkung des sozialen Europas
2. Chancengleichheit und Arbeitsplätze für alle
Befähigung der Menschen durch hochwertige allgemeine und berufliche Bildung und Kompetenzen
Unterstützung der beruflichen Mobilität und der wirtschaftlichen Umstellung
Schaffung von Arbeitsplätzen
Förderung der Gleichstellung
3. Faire Arbeitsbedingungen
4. Sozialschutz und Eingliederung
Sicherung eines hohen Sozialschutzes
Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung
5. Verbreitung europäischer Werte in der Welt
6. Gemeinsame Arbeit
ANNEX Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen EIN starkes Soziales Europa für einen GERECHTEN ÜBERGANG
Anhang : Initiativen der Kommission
Drucksache 325/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission zu einem Aktionsplan für eine umfassende Politik der Union zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
... Im Zusammenhang mit einer besseren Ausschöpfung vorhandener Finanzinformationen sollte die Rolle öffentlichprivater Partnerschaften (ÖPP) so weit wie möglich gefördert werden, da der Austausch von Informationen in einigen Fällen angesichts des Informationscharakters eingeschränkt sein könnte und bei einem solchen Informationsaustausch die Datenschutzvorschriften einzuhalten sind. ÖPP bezwecken u.a. den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden, zentralen Meldestellen und dem Privatsektor. Sie können verschiedene Formen haben: Einige beschränken sich auf den Informationsaustausch zu Typologien und Trends zwischen den zentralen Meldestellen und Strafverfolgungsbehörden auf der einen Seite und den Verpflichteten auf der anderen Seite. Andere ermöglichen, dass Strafverfolgungsbehörden zur Überwachung der Transaktionen von Verdächtigen operative Informationen über einschlägige Verdächtige an Verpflichtete weitergeben. Jeglicher Informationsaustausch, der auch personenbezogene Daten umfasst, muss in vollem Umfang mit den Datenschutzvorschriften im Einklang stehen, außerdem muss dabei den Mandaten der beteiligten Behörden Rechnung getragen werden.
2 ÜBERMITTLUNGSVERMERK
Mitteilung
I. Einführung
II. Gewährleistung der WIRKSAMEN Umsetzung des bestehenden EU-RAHMENS zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
Gewährleistung der wirksamen Umsetzung und Anwendung der Geldwäscherichtlinie
Monitoring der Kapazitäten der Mitgliedstaaten für die Geldwäscheprävention und die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung
Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA
III. Schaffung eines VERBESSERTEN REGELWERKS
IV. Einführung einer auf Ebene ANGESIEDELTEN Aufsicht zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
Die Aufgaben der auf EU-Ebene angesiedelten Aufsicht für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Anwendungsbereich einer Aufsicht auf EU-Ebene
Art der EU-Einrichtung
V. Einrichtung eines KOORDINIERUNGS-UND UNTERSTÜTZUNGSMECHANISMUS für zentrale MELDESTELLEN
Rolle eines Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene
Die für einen Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene zuständige Einrichtung
VI. DURCHSETZUNG der auf UNIONSEBENE geltenden STRAFRECHTLICHEN Bestimmungen und INFORMATIONSAUSTAUSCH
VII. STÄRKUNG der Internationalen Dimension des Rahmens zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
VIII. die nächsten Schritte: EIN Fahrplan
Drucksache 63/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Reflexionspapier der Kommission: Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030
... 8. Er betont ferner, dass die gemeinsame Verpflichtung des 17. SDG (Partnerschaften zur Erreichung der Ziele) eine globale Verantwortung aller ist. Dabei haben gerade die Länder und Kommunen eine zentrale Rolle mit ihren Partnerschaften weltweit. Eine zukünftige EU-Strategie für die Agenda 2030 muss nach Auffassung des Bundesrates die Anerkennung und Unterstützung regionaler Partnerschaften und zivilgesellschaftlicher Akteure beinhalten.
Drucksache 512/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Vertrag vom 22. Januar 2019 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch\-französische Zusammenarbeit und Integration
... a) Der Bundesrat begrüßt das baldige Inkrafttreten des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch\-französische Zusammenarbeit und Integration (Vertrag von Aachen) sowie die schon jetzt erfolgten Vorbereitungsschritte zu dessen Umsetzung. Mit diesem Vertrag erneuern und bekräftigen Deutschland und Frankreich ihre Freundschaft. Sie schaffen neue Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Kooperation und zur Vertiefung ihrer bilateralen Zusammenarbeit. Die erneuerte Partnerschaft der beiden Staaten und ihrer Bevölkerung ist ein wichtiges Fundament, um die Zukunft eines starken und geeinten Europa zu festigen.
Drucksache 577/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien
... Die Norm eröffnet Personen in verfestigter Lebensgemeinschaft die Möglichkeit der Adoption eines Kindes ihres Partners (Stiefkindadoption) durch eine Generalverweisung. Die Vorschriften des Untertitels 1, die sich auf die Annahme eines Kindes des einen Ehegatten durch den anderen Ehegatten beziehen, gelten danach für zwei Personen, die in einer verfestigten Lebensgemeinschaft in einem gemeinsamen Haushalt leben, entsprechend. Damit wird diesen Paaren gemäß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 die Adoption eines Kindes des einen Partners in der Weise ermöglicht, dass die Verwandtschaftsbeziehung zum bisherigen Elternteil nicht erlischt. Auch gleichgeschlechtliche Paare können nicht nur in einer "lebenspartnerschaftsähnlichen", sondern auch in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben und werden von der Neuregelung erfasst. Das Bestehen einer verfestigten Lebensgemeinschaft in einem gemeinsamen Haushalt eröffnet die Möglichkeit der Annahme eines Kindes. Die weiteren Voraussetzungen für eine Annahme bleiben daneben bestehen. So ist gemäß § 1741 Absatz 1 BGB insbesondere zu prüfen, ob die Annahme dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. So werden beispielsweise Fälle nicht zu einer Annahme führen, in denen das Kind aus kindeswohlfremden Motiven angenommen werden soll. Gerade bei der Stiefkindadoption ist besonders zu prüfen, ob das Kind zum Beispiel nur dem Partner zuliebe angenommen werden soll (vergleiche insoweit Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26. März 2019, Rn. 73 und Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter, 7. Fassung 2014, Nummer 7.1.3). Bei der Beteiligung von ausländischen Staatsangehörigen muss insbesondere ausgeschlossen sein, dass die Adoption nur der Verbesserung des Aufenthaltsstatus eines Beteiligten oder seiner Angehörigen dienen soll. Der Schutz vor allem des abgebenden Elternteils ist sichergestellt, weil jede Einwilligungserklärung gemäß § 1750 Absatz 1 Satz 2 BGB notariell zu beurkunden ist. Damit wird jedenfalls ein Schutz vor übereilten Entscheidungen bei der Stiefkindadoption gewährleistet.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 1766a Annahme von Kindern des nichtehelichen Partners
Artikel 2 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 3 Änderung des Rechtspflegergesetzes
Artikel 4 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 5 Änderung des Adoptionswirkungsgesetzes
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Rechtliche Ausgangssituation
II. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
IV. Alternativen
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VII. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VIII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Satz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Satz 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Drucksache 512/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zu dem Vertrag vom 22. Januar 2019 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch\-französische Zusammenarbeit und Integration
... a) Der Bundesrat begrüßt das baldige Inkrafttreten des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch\-französische Zusammenarbeit und Integration (Vertrag von Aachen) sowie die schon jetzt erfolgten Vorbereitungsschritte zu dessen Umsetzung. Mit diesem Vertrag erneuern und bekräftigen Deutschland und Frankreich ihre Freundschaft. Sie schaffen neue Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Kooperation und zur Vertiefung ihrer bilateralen Zusammenarbeit. Die erneuerte Partnerschaft der beiden Staaten und ihrer Bevölkerung ist ein wichtiges Fundament, um die Zukunft eines starken und geeinten Europa zu festigen.
Drucksache 180/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 22. Januar 2019 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch\-französische Zusammenarbeit und Integration
... 1. Der Bundesrat begrüßt den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch\-französische Zusammenarbeit und Integration (Vertrag von Aachen) als Meilenstein der deutsch\-französischen Partnerschaft und als ein beherztes Bekenntnis zu einem starken, zukunftsfähigen und souveränen Europa. Der Vertrag von Aachen verweist auf die zentralen gemeinsamen politischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts und auf wichtige Instrumente für eine abgestimmte Bewältigung.
Drucksache 63/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Reflexionspapier der Kommission: Auf dem Weg zu einem nachhaltigen Europa bis 2030
... 9. Der Bundesrat betont ferner, dass die gemeinsame Verpflichtung des 17. SDG (Partnerschaften zur Erreichung der Ziele) eine globale Verantwortung aller ist. Dabei haben gerade die Länder und Kommunen eine zentrale Rolle mit ihren Partnerschaften weltweit. Eine zukünftige EU-Strategie für die Agenda 2030 muss nach Auffassung des Bundesrates die Anerkennung und Unterstützung regionaler Partnerschaften und zivilgesellschaftlicher Akteure beinhalten.
COM 2019 22 final
2 Allgemeines
2 Verkehrssektor
Nachhaltiges Finanzwesen
SDG 1: Armut in allen ihren Formen und überall beenden
SDG 5: Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen
SDG 8: Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern
SDG 10: Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 180/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 22. Januar 2019 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration
... 1. Der Bundesrat begrüßt den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration (Vertrag von Aachen) als Meilenstein der deutsch-französischen Partnerschaft und als ein beherztes Bekenntnis zu einem starken, zukunftsfähigen und souveränen Europa. Der Vertrag von Aachen verweist auf die zentralen gemeinsamen politischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts und auf wichtige Instrumente für eine abgestimmte Bewältigung.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.