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"Parteifriedens"


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Drucksache 789/05

... Gegen die obligatorische Ersatzbewerberlösung wird geltend gemacht, dass es für viele Parteien und Gruppierungen eine über das vertretbare Maß hinausgehende Erschwernis bedeuten kann, für jede Wahlkreisbewerberin und jeden Wahlkreisbewerber eine Ersatzperson zu benennen, dass die Wahlkreisbewerberin oder der Wahlkreisbewerber und die Ersatzperson sehr unterschiedliche Persönlichkeiten sein könnten, mit der Folge, dass der Wahlkampf und die Entscheidung der Wählerinnen und Wähler ihre bisherige Klarheit verlieren, oder dass die Möglichkeit der Störung des Parteifriedens durch Druck auf die Erstkandidatin oder den Erstkandidaten bestehe (vgl. hierzu Schreiber, Kommentar zum Bundeswahlgesetz, 7. Auflage 2002, Rdnr. 3 zu § 43).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 789/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

Artikel 1
Änderung des Bundeswahlgesetzes

Artikel 2
In-Kraft-Treten

A. Allgemeines

1. Problem

2. Denkbare Problemlösungen

2.1 Trennung von Erst- und Zweitstimmenwahl

2.2 Beschränkung der Nachwahl auf Briefwählerinnen und Briefwähler

2.3 Nichtveröffentlichung von Wahlergebnissen am Tag der Hauptwahl

2.4 Ermittlung der Wahlergebnisse der Hauptwahl erst am Tag der Nachwahl

2.5 Obligatorische Aufstellung von Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerbern

2.6 Fakultative Aufstellung von Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerbern

3. Vorschlag für eine Neuregelung

4. Kosten

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu den Nummer n

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 789/05 (Beschluss)

... "Gegen die obligatorische Ersatzbewerberlösung wird geltend gemacht, dass es für viele Parteien und Gruppierungen eine über das vertretbare Maß hinausgehende Erschwernis bedeuten kann, für jede Wahlkreisbewerberin und jeden Wahlkreisbewerber eine Ersatzperson zu benennen, dass die Wahlkreisbewerberin oder der Wahlkreisbewerber und die Ersatzperson sehr unterschiedliche Persönlichkeiten sein könnten, mit der Folge, dass der Wahlkampf und die Entscheidung der Wählerinnen und Wähler ihre bisherige Klarheit verlieren, oder dass die Möglichkeit der Störung des Parteifriedens durch Druck auf die Erstkandidatin oder den Erstkandidaten bestehe (vgl. hierzu Schreiber, Kommentar zum Bundeswahlgesetz, 7. Auflage 2002, Rdnr. 3 zu § 43).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 789/05 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

Artikel 1
Änderung des Bundeswahlgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

1. Problem

2. Denkbare Problemlösungen

2.1 Trennung von Erst- und Zweitstimmenwahl

2.2 Beschränkung der Nachwahl auf Briefwählerinnen und Briefwähler

2.3 Nichtveröffentlichung von Wahlergebnissen am Tag der Hauptwahl

2.4 Ermittlung der Wahlergebnisse der Hauptwahl erst am Tag der Nachwahl

2.5 Obligatorische Aufstellung von Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerbern

2.6 Fakultative Aufstellung von Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerbern

3. Vorschlag für eine Neuregelung

4. Kosten

B. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu den Nummer n

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Artikel 2


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.