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9 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Parlamentsmitglied"


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Drucksache 367/11

... Was die im Bericht 2008 erwähnte Mutterschutzrichtlinie31 anbelangt, so konnten sich die Gesetzgebungsorgane noch nicht auf eine gemeinsame Linie einigen. Nach Konsultation der europäischen Sozialpartner schlug die Kommission vor, die Mindestdauer des Mutterschaftsurlaubs – bei grundsätzlich voller Bezahlung – von 14 auf 18 Wochen auszudehnen. Die Entschließung des Europäischen Parlaments von Oktober 2010 sieht einen noch ehrgeizigeren Ansatz vor: Danach soll die Mindestdauer des vollständig bezahlten Mutterschaftsurlaubs auf 20 Wochen verlängert und ein zusätzlicher Anspruch auf zwei Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub verankert werden. In Anbetracht des Subsidiaritätsgrundsatzes stimmte die Mehrheit der Parlamentsmitglieder für eine Überleitungsklausel, die es dem Ermessen der nationalen Regierungen überlässt, diesen Ansatz an ihre Sozialsysteme anzupassen. Delegationen im Rat jedoch befanden die Maßnahmen in Zeiten wirtschaftlicher Sparmaßnahmen für kostspielig und befürworteten ein flexibleres Konzept. Die belgische Präsidentschaft bat die Sozialpartner daraufhin um Darlegung ihrer Standpunkte.

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Drucksache 367/11




1. Einführung

2. Die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

3. Anwendung der Grundsätze seitens der Organe

3.1. Kommission

3.2. Nationale Parlamente

3.3. Europäisches Parlament und Rat

3.4. Ausschuss der Regionen

4. wichtige Fälle, in denen Bedenken Hinsichtlich der Subsidiarität der Verhältnismassigkeit erhoben wurden

4.1. Followup der in den vorherigen Berichten erwähnten Fälle

4.2. Weitere Fälle, in denen die Subsidiarität Anlass zu Diskussionen gab

5. Schlussfolgerung

Anhang
Liste der Kommissionsvorschläge, zu denen die nationalen Parlamente hinsichtlich der Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes mit Gründen versehene Stellungnahmen abgegeben haben


 
 
 


Drucksache 616/10

... Bei Lenkungsmechanismen sollte auf Ausgewogenheit zwischen einem hohen Maß an Engagement und einer praktischen Koordinierung geachtet werden, wobei die Verantwortung für die praktische Durchführung stark dezentralisiert sein sollte, damit für eine starke Identifizierung der Praktiker und anderer wichtiger Interessengruppen gesorgt werden kann. Die Zusammensetzung muss das Gesamtkonzept widerspiegeln, so dass Interessenvertreter aus dem gesamten Kontinuum von Angebot und Nachfrage angemessen vertreten sind. Um die Bedeutung der verschiedenen Kreise zu berücksichtigen, sollte jede Partnerschaft von einem repräsentativen Lenkungsgremium geleitet werden, das aus einer begrenzten Zahl von hochrangigen Vertretern der Mitgliedstaaten (im Ministerrang), Parlamentsmitgliedern, Führungskräften aus der Wirtschaft, Forschern und anderen wichtigen Interessenvertretern besteht, die den Zielen der Partnerschaft in hohem Maße verpflichtet sind. Dieses Gremium sollte von operativen Gruppen unterstützt werden, die sich aus Fachleuten aus dem privaten und dem öffentlichen Sektor, Praktikern und Nutzern zusammensetzen und die den Inhalt der "Arbeitspakete" festlegen und umsetzen. Den Vorsitz in dem Gremium werden das zuständige Mitglied (bzw. die zuständigen Mitglieder) der Kommission führen; ein von der Kommission gestelltes Sekretariat wird unterstützend hinzukommen. Seine erste Aufgabe wird es sein, einen mehrjährigen strategischen Arbeitsplan aufzustellen, in dem konkrete Ziele genannt, Zuständigkeiten verteilt und Meilensteine für die Erfolgskontrolle festgelegt werden. Auf EU-Ebene wird die Kommission eng mit Rat und Parlament zusammenarbeiten, um für einen starken politischen Rückhalt zu sorgen, sowohl für die Ziele und die Richtung der einzelnen Partnerschaften als auch für die zügige Bereitstellung des erforderlichen Rechtsrahmens.

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Drucksache 616/10




1. Einleitung

2. Stärkung der Wissensbasis Verringerung der Fragmentierung

2.1. Förderung von Spitzenleistungen in der Bildung und beim Erwerb von Fähigkeiten

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

2.2. Verwirklichung des europäischen Forschungsraums

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

2.3. Die Finanzierungsinstrumente der EU auf die Prioritäten der Innovationsunion konzentrieren

2.4. Förderung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts EIT als eines Modells für die Steuerung der Innovation in Europa

Selbstverpflichtung im Rahmen der Innovationsunion

3. Guten Ideen auf den MARKT verhelfen

3.1. Innovativen Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

3.2. Schaffung eines Binnenmarktes für Innovation

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

3.3. Die Offenheit fördern und Kapital aus Europas Kreativpotenzial schlagen

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

4. für einen möglichst grossen sozialen Territorialen Zusammenhalt

4.1. Die Vorteile der Innovation auf die ganze Union ausdehnen

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

4.2. Ein größerer gesellschaftlicher Nutzen

5. die Kräfte bündeln, UM den Durchbruch zu erzielen: Europäische Innovationspartnerschaften

i Das neue Konzept der Europäischen Innovationspartnerschaften

ii Die Voraussetzungen für den Erfolg

iii Lenkungs- und Arbeitsverfahren

iv Ermittlung der Europäischen Innovationspartnerschaften

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

6. Unserer Politik nach Aussen mehr Gewicht verleihen

Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion

7. Zur Tat schreiten

7.1. Reform der Forschungs- und Innovationssysteme

7.2. Messung der Fortschritte

7.3. Ein gemeinsames Engagement zur Verwirklichung der Innovationsunion

Anhang I
Selbstbeurteilungstool: Merkmale funktionierender nationaler und regionaler Systeme für Forschung und Innovation

Anhang II
Leistungsanzeiger für Forschung und Innovation

Vergleich EU-USA

Vergleich EU-Japan

Vergleich EU-China

Anhang III
Europäische Innovationspartnerschaften

1. Ziel der Partnerschaft

2. Entwicklung und Einführung von Instrumenten

3. Akteure und Entscheidungs- und Führungsstrukturen

7.4. Weitere, von der Kommission geprüfte mögliche Innovationspartnerschaften

Intelligente Städte

Wassersparendes Europa

Nachhaltige Versorgung mit nichtenergetischen Rohstoffen für eine moderne Gesellschaft

Intelligente Mobilität für die Bürger und die Unternehmen Europas

Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft


 
 
 


Drucksache 855/09

... 22. empfiehlt die Einführung einer spezifischen Strategie zur Unterstützung neu demokratisch gewählter Parlamente im Hinblick auf eine dauerhafte Verankerung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und guter Staatsführung; empfiehlt eine weitere Entwicklung des Instruments der Begegnung von gleich zu gleich zwischen Parlamentsmitgliedern verschiedener Staatsangehörigkeit im Sinne einer wirksamen und effizienten Vertretung der Interessen der Wählerschaft, eine wirksame und effiziente Überwachung der Exekutive und Mittel und Wege, um einen Informationsfluss zwischen allen Teilen der Regierungssysteme in Gang zu halten;



Drucksache 404/07

... 21. fordert die Präsidenten des Europäischen Rates, der Kommission und der Vereinigten Staaten auf, das Gipfeltreffen EU-USA zu nutzen, um die Verhandlungen über ein neues transatlantisches Partnerschaftsabkommen in Gang zu bringen, das einen gestärkten transatlantischen Markt zwischen der EU und den USA in den Bereichen Investitionen, Rechte am geistigen Eigentum, Innovationen, öffentliche Aufträge und Verhältnis zwischen Handel und Sicherheit mit umfasst; fordert beide Seiten auf, Verhandlungen über ein wirkungsvolles Abkommen über die Zusammenarbeit in der Regelungstätigkeit einzuleiten, das gemeinsame Methoden umfasst sowie Maßnahmen, um künftige Divergenzen in bestimmen Regelungsgebieten zu minimieren, Festlegungen über die Einbindung von Regulierungsbehörden sowie Maßnahmen zur Einbindung von Wirtschaftszweigen, Arbeitnehmervertretungen und Verbraucherverbänden; verlangt, Parlamentsmitglieder beider Seiten systematisch an den Verhandlungen zu beteiligen;

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Drucksache 404/07




Politische, sicherheitspolitische und menschenrechtsbezogene Angelegenheiten

Wirtschaft und Handel

Institutioneller Rahmen und Rolle des Parlaments


 
 
 


Drucksache 929/06

... F. in der Erwägung, dass von den 191 Ländern, die derzeit Mitglieder der Vereinten Nationen sind, lediglich 47 das Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau vom 20. Dezember 1952 unterzeichnet und 115 Länder Vertragsparteien dieses Übereinkommens sind, und in der Erwägung, dass demzufolge die Frauen ihre politischen Rechte nicht uneingeschränkt ausüben können und ihnen eine Beteiligung an Wahlen oder das Bekleiden öffentlicher Ämter in einer Reihe von Ländern verwehrt ist G. in der Erwägung, dass nach Angaben der Interparlamentarischen Union von den weltweit 43 961 Parlamentsmitgliedern (sowohl im Unter- als auch Oberhaus) nur 16,4 % Frauen sind (d. h. 7 195); in der Erwägung, dass die skandinavischen Länder über die höchste Anzahl weiblicher Abgeordneten verfügen (40 %), gefolgt von Amerika (19, 6%) und Europa (OSZE-Länder ohne skandinavische Länder) mit durchschnittlich 16, 9%, was leicht über den Ländern südlich der Sahara (16,4 %), Asien (16,3 %), Pazifik (12 %) und den arabischen Staaten (8.3%) liegt,



Drucksache 932/06

... 5. begrüßt in diesem Zusammenhang die kürzliche Freilassung des früheren Parlamentsmitglieds Sayed Ali Akbar Mousavi-Kho"ini sowie die bereits früher erfolgte Freilassung von Ramin Jahanbegloo und Akbar Ganji; erwartet, dass Akbar Ganji, der im Oktober zu einem Besuch im Europäischen Parlament eingeladen wurde, frei und ungehindert in den Iran zurückkehren kann;

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Drucksache 932/06




Allgemeine Situation

Politische Gefangene

Verfolgung von jugendlichen Straffälligen

2 Minderheitenrechte

2 Religionsfreiheit

2 Pressefreiheit

Rechte der Frauen

Verletzung anderer Rechte

Allgemeine Situation

Politische Gefangene

Verfolgung von jugendlichen Straffälligen

2 Minderheitenrechte

2 Pressefreiheit

2 Religionsfreiheit

Rechte der Frauen

Verletzung anderer Rechte

Europäische Initiativen


 
 
 


Drucksache 782/04

... Die Aufhebung der Regelung ist geboten, weil die dort vorgesehene Voraussetzung zur Anwendbarkeit der Vorschrift (keine Entschädigung mit Alimentationscharakter) in den Länderparlamenten nicht mehr gegeben ist. Sie ist auch deshalb geboten, weil von dem Grundsatz abgewichen wird, dass ein gewähltes Parlamentsmitglied, das wegen Unvereinbarkeit seines Amtes im öffentlichen Dienst mit dem Mandat keinen Dienst leistet, keine zusätzlichen Bezüge erhalten darf (BVerfGE 40, 296, 321 ff.).

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Drucksache 782/04




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung des Wehrpflichtgesetzes

Artikel 2
Änderung des Soldatengesetzes

Artikel 3
Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung

Artikel 4
Änderung des Wehrsoldgesetzes

Artikel 5
Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes

Artikel 6
Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des MAD-Gesetzes

Artikel 9
Änderung des Versorgungsreformgesetzes 1998

Artikel 10
Änderung der Soldatenurlaubsverordnung

Artikel 11
Änderung des Bundesdisziplinargesetzes

Artikel 12
Änderung des Soldatenbeteiligungsgesetzes

Artikel 13
Änderung der Wehrbeschwerdeordnung

Artikel 14
Änderung der Wehrdisziplinarordnung

Artikel 15
Änderung des Wehrstrafgesetzes

Artikel 16
Änderung des Zivildienstgesetzes

Artikel 17
Änderung des Arbeitssicherstellungsgesetzes

Artikel 18
Änderung der Sonderurlaubsverordnung

Artikel 19
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung -

Artikel 20
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung -

Artikel 21
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung -

Artikel 22
Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch Soziale Pflegeversicherung -

Artikel 23
Änderung des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

Artikel 24
Änderung. der Gesamtbeitragsverordnung

Artikel 25
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 26
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 27
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 283/16 PDF-Dokument



Drucksache 632/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.