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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Organ- und Gewebehandel"


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Drucksache 547/18

... Satz 5 gesetzlich auf das Zweifache der Summe der im jeweiligen Fall berechnungsfähigen Pauschalen nach § 9a Absatz 3 Satz 2 festgelegt. Mit dem Ausgleichszuschlag soll der nicht bezifferbare Vorhalteaufwand der Entnahmekrankenhäuser im Prozess der Organspende abgegolten werden. Die finanziellen Belastungen entstehen beispielsweise durch unplanmäßige Verschiebungen in den Organisations- und Ablaufplanungen der Krankenhäuser, wie z.B. der Bindung von Intensivbetten, Operationssälen und dem entsprechenden Fachpersonal. Der Ausgleichszuschlag soll dazu beitragen, finanzielle Hindernisse für Organspenden abzubauen. Er steht im Einklang mit dem in § 17 verankerten Organ- und Gewebehandelsverbot. Nach § 17 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 gilt das Organ- und Gewebehandelsverbot nicht für die Gewährung oder Annahme eines angemessenen Entgelts für die zur Erreichung des Ziels der Heilbehandlung gebotenen Maßnahmen, insbesondere auch für die Organentnahme. Die Vorschrift schließt ein Entgelt für ein Organ, ein Organteil oder für Gewebe selbst aus. Davon unberührt bleibt jedoch eine angemessene Vergütung für die im Rahmen der Organentnahme durchzuführenden Tätigkeiten, wie z.B. die Klärung der Voraussetzungen für eine Entnahme nach § 3 oder § 4, den Nachweis des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der gesamten Hirnfunktion sowie ärztliche, pflegerische und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit der Organentnahme einschließlich deren Vorbereitung (vgl. BT-Drs. 13/4355, S. 30). Angemessen sind insbesondere die üblichen Vergütungen, wie sie in Vereinbarungen der Leistungsträger oder durch Gesetz oder Rechtsverordnung oder in aufgrund gesetzlicher Bestimmungen getroffenen Vereinbarungen festgesetzt sind (vgl. BT-Drs. 13/4355, S. 30). Der Anspruch auf den Ausgleichszuschlag besteht mit Inkrafttreten dieses Gesetzes; dies muss bei den Nachverhandlungen für das Budget 2019 berücksichtigt werden. Nach Satz 6 kann sich die private Krankenversicherungswirtschaft an der Finanzierung beteiligen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 547/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 9c
Neurochirurgischer und neurologischer konsiliarärztlicher Rufbereitschaftsdienst, Verordnungsermächtigung

§ 12a
Angehörigenbetreuung

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

1. Verbindliche Freistellung der Transplantationsbeauftragten und deren Finanzierung

2. Höhere Vergütung der Entnahmekrankenhäuser

3. Weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Prozessablaufs in der Organspende

3.1. Stärkung der allgemeinen Stellung des Transplantationsbeauftragten im Entnahmekrankenhaus

3.2. Maßnahmen zur Verbesserung des Organspendeprozesses in den Kliniken

3.3. Flächendeckende Bereitstellung eines neurochirurgischen und neurologischen konsiliarärztlichen Rufbereitschaftsdienstes

3.4. Stärkung des Unterstützungsangebots für die Entnahmekrankenhäuser und für die Transplantationsbeauftragten

3.5. Einrichtung einer Qualitätssicherung in den Entnahmekrankenhäusern

4. Rechtliche Grundlage für die Angehörigenbetreuung

5. Datenübermittlung an das Transplantationsregister

6. Verfahrensvereinfachungen

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3.1 Bund, Länder und Gemeinden

3.2 Gesetzliche Krankenversicherung

Freistellung Transplantationsbeauftragte

Neurochirurgischer und neurologischer konsiliarärztlicher Rufbereitschaftsdienst

Vergütung der Entnahmekrankenhäuser

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.2.1 Vorgaben

4.2.2 Informationspflichten

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

4.3.1 Bund

4.3.2 TPG-Auftraggeber

4.3.3 Koordinierungsstelle nach § 11 TPG

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

7. Demografie

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe ff

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Dreifachbuchstabe aaa

Zu Dreifachbuchstabe bbb

Zu Dreifachbuchstabe ccc

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4592, BMG: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

5 Bund

Einmaliger Erfüllungsaufwand:

Jährlicher Erfüllungsaufwand:

II.2 ‚One in one out‘-Regelung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 372/08

... E. in der Erwägung, dass aktuellen Schätzungen zufolge der Organhandel zwar unter allen Formen des illegalen Handels noch die am wenigsten verbreitete ist, dass der auf einzelstaatlicher Ebene, aber auch grenzüberschreitend betriebene Organ- und Gewebehandel jedoch durch die Nachfrageentwicklung gesteuert ist (Schätzungen zufolge 150 bis 250 Fälle jährlich in Europa) und zunehmend zu einem weltweiten Problem wird,



Drucksache 385/07

... Verbot des Organ- und Gewebehandels

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 385/07




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Transplantationsgesetzes

1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

2. Vor Abschnitt 1 wird folgende Inhaltsübersicht eingefügt:

3. Die Überschrift des Abschnitts 1 wird wie folgt gefasst:

4. § 1 wird wie folgt gefasst:

5. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt:

6. § 2 wird wie folgt geändert:

7. Die Überschrift des Abschnitts 2 wird wie folgt gefasst:

8. § 3 wird wie folgt geändert:

9. § 4 wird wie folgt geändert:

10. Nach § 4 wird folgender § 4a eingefügt:

11. § 5 wird wie folgt geändert:

12. § 6 wird wie folgt geändert:

13. § 7 wird wie folgt gefasst:

14. Die Überschrift zu Abschnitt 3 wird wie folgt gefasst:

15. § 8 wird wie folgt geändert:

16. Nach § 8 werden die folgenden §§ 8a bis 8c eingefügt:

17. Dem Abschnitt 4 wird folgender Abschnitt 3a vorangestellt:

18. Die Überschrift des Abschnitts 4 wird wie folgt gefasst:

19. § 9 wird wie folgt geändert:

20. § 10 wird wie folgt geändert:

21. § 11 wird wie folgt geändert:

22. § 12 wird wie folgt geändert:

23. Die Überschrift des Abschnitts 5 wird wie folgt gefasst:

24. § 13 wird wie folgt geändert:

25. Nach § 13 werden folgende §§ 13a bis 13c eingefügt:

26. § 14 wird wie folgt geändert:

27. § 15 wird wie folgt gefasst:

28. Vor § 16 wird folgende Überschrift eingefügt:

29. § 16 wird wie folgt geändert:

30. Nach § 16 wird folgender § 16a eingefügt:

30a. Nach § 16a wird folgender § 16b eingefügt:

31. Die Überschrift des Abschnitts 6 wird wie folgt gefasst:

32. § 17 wird wie folgt geändert:

33. Die Überschrift des Abschnitts 7 wird wie folgt gefasst:

34. § 18 wird wie folgt geändert:

35. § 19 wird wie folgt geändert:

36. § 20 wird wie folgt gefasst:

37. Die Überschrift des Abschnitts 8 wird wie folgt gefasst:

38. Die §§ 21 bis 23 werden wie folgt gefasst:

Artikel 2
Änderung des Arzneimittelgesetzes

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

2. § 2 Abs. 3 Nr. 8 wird wie folgt gefasst:

3. § 4 wird wie folgt geändert:

4. § 4a wird wie folgt geändert:

5. Dem § 10 Abs. 8 werden folgende Sätze angefügt:

6. § 13 wird wie folgt geändert:

7. § 14 wird wie folgt geändert:

8. § 15 wird wie folgt geändert:

9. In § 16 werden nach dem Wort beauftragten die Wörter oder des anderen eingefügt.

10. entfallen

11. entfallen

11a. Nach § 20a wird folgender § 20b eingefügt:

11b. Nach § 20b wird folgender § 20c eingefügt:

12. Nach § 21 Abs. 2 Nr. 1c wird folgende Nummer 1d eingefügt:

12a. Nach § 21 wird folgender § 21a eingefügt:

13. entfallen

14. In § 25 Abs. 8 Satz 1 wird nach dem Wort Blutzubereitungen, das Wort ;,Gewebezubereitungen, eingefügt.

14a. § 33 wird wie folgt geändert:

15. In § 54 Abs. 1 Satz 1 werden nach dem Wort Stoffe die Wörter sowie für Gewebe eingefügt.

16. § 63b wird wie folgt geändert:

17. Nach § 63b wird folgender § 63c eingefügt:

18. § 64 wird wie folgt geändert:

19. In § 65 Abs. 1 Satz 1

19a. Dem § 72 wird folgender Absatz 3 angefügt:

19b. Dem § 72a wird folgender Absatz 4 angefügt:

19c. Nach § 72a wird folgender § 72b eingefügt:

19d. § 96 wird wie folgt geändert:

20. § 97 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

21. Folgender Vierzehnter Unterabschnitt wird angefügt:

Artikel 3
Änderung des Transfusionsgesetzes

1. § 4 Satz 1 wird wie folgt geändert:

2. § 5 wird wie folgt geändert:

2a. In § 7 Abs. 2 wird das Wort approbierten gestrichen.

2b. § 8 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:

2c. In .§ 9 Abs. 3 Satz 1

3. In § 11a

4. § 12 wird wie folgt gefasst:

4a. Nach § 12 wird folgender § 12a eingefügt:

4b. § 15 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

5. § 16 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

6. Dem § 28 wird folgender Satz angefügt:

7. In § 32 Abs. 2

Artikel 4
Änderung der Apothekenbetriebsordnung

Artikel 5
Änderung der Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe

Artikel 6
Änderung anderer Rechtsvorschriften

Artikel 7
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 7a
Erfahrungsbericht der Bundesregierung

Artikel 8
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 543/06 PDF-Dokument



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