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19 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Ordnungsdienste"


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Drucksache 52/09

... "(5) Im Falle eines Tarifvertrages nach § 4 Nr. 4 findet dieser Abschnitt Anwendung, wenn der Betrieb oder die selbstständige Betriebsabteilung überwiegend Dienstleistungen des Bewachungs- und Sicherheitsgewerbes oder Kontroll- und Ordnungsdienste erbringt, die dem Schutz von Rechtsgütern aller Art, insbesondere von Leben, Gesundheit oder Eigentum dienen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 52/09




Abschnitt 4
Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche

§ 10
Anwendungsbereich

§ 11
Rechtsverordnung

§ 12
Kommission

§ 13
Rechtsfolgen


 
 
 


Drucksache 668/06

... In zunehmendem Maße werden von der Presse Luftfahrzeuge für den Einsatz zur Berichterstattung über Unfallgroßereignisse und Katastrophenfälle gechartert. Um möglichst nahe an die Ereignis-Orte zu gelangen, die regelmäßig am Boden von den Sicherheits- und Ordnungskräften großräumig abgesperrt sind, werden die Luftfahrzeugführer veranlasst, die geltenden Bestimmungen zum Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe außer Acht zu lassen. Die Luftfahrzeuge kreisen dabei für die Dauer des Einsatzes in niedriger Höhe über Orte und Gebiete, in denen das Ereignis aufgetreten ist. Häufig kommt es dabei gleich zu einer Ansammlung einer Vielzahl von Luftfahrzeugen der verschiedenen Medien- und Presseorgane. Der Verkehr von tief- und tiefstfliegenden Luftfahrzeugen (vorwiegend Hubschrauber) beeinträchtigt an Unfallstellen den Einsatz der Rettungsdienste, der Polizei-und Ordnungsdienste in höchstem Maße und stellt zugleich eine erhebliche Gefahr für den Luftverkehr der Dienste selbst sowie für den sicheren und geordneten Einsatz der Rettungs- und Ordnungskräfte am Boden dar. Darüber hinaus können sich die Medienluftfahrzeuge auch gegenseitig gefährden. Durch Schalldruck und die starke Luftbewegung der über den Unfallorten kreisenden Hubschrauber sind selbst einfachste ärztliche Notfallmaßnahmen (z.B. Messung des Herzschlages) nicht mehr durchführbar. Der Lärm dieser Luftfahrzeuge trägt dazu bei, dass die Schock- und Krisensituation der Unfallopfer wie auch der Helfer psychisch wie physisch ins Unerträgliche gesteigert und der Erfolg der Rettungsaktion in höchstem Maße beeinträchtigt wird. Hinzukommt, dass durch eine unkontrollierte Luft- und Staubverwirbelung - hervorgerufen durch niedrig fliegendes Luftfahrtgerät (Hubschrauber) - wichtige Beweismittel vernichtet werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 668/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Ordnung

Artikel 2
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 3
Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal

Artikel 4
Änderung der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät

Artikel 5
Änderung der Verordnung über die Betriebsdienste der Flugsicherung

Artikel 6
Änderung der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät

Artikel 7
Aufhebung von Verordnungen

Artikel 8
In-Kraft-Treten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4e

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummern 11 bis 17

Zu Nummer 14

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 25

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 924/05

... In zunehmendem Maße werden von der Presse Luftfahrzeuge für den Einsatz zur Berichterstattung über Unfallgroßereignisse und Katastrophenfälle gechartert. Um möglichst nahe an die Ereignisorte zu gelangen, die regelmäßig am Boden von den Sicherheits- und Ordnungskräften großräumig abgesperrt sind, werden die Luftfahrzeugführer veranlasst, die geltenden Bestimmungen zum Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe außer Acht zu lassen. Die Luftfahrzeuge kreisen dabei für die Dauer des Einsatzes in niedriger Höhe über Orte und Gebiete, in denen das Ereignis aufgetreten ist. Häufig kommt es dabei gleich zu einer Ansammlung einer Vielzahl von Luftfahrzeugen der verschiedenen Medien- und Presseorgane. Der Verkehr von tief- und tiefstfliegenden Luftfahrzeugen (vorwiegend Hubschrauber) beeinträchtigt an Unfallstellen den Einsatz der Rettungsdienste, der Polizeiund Ordnungsdienste in höchstem Maße und stellt zugleich eine erhebliche Gefahr für den Luftverkehr der Dienste selbst sowie für den sicheren und geordneten Einsatz der Rettungs- und Ordnungskräfte am Boden dar. Darüber hinaus können sich die Medienluftfahrzeuge auch gegenseitig gefährden. Durch Schalldruck und die starke Luftbewegung der über den Unfallorten kreisenden Hubschrauber sind selbst einfachste ärztliche Notfallmaßnahmen (z.B. Messung des Herzschlages) nicht mehr durchführbar. Der Lärm dieser Luftfahrzeuge trägt dazu bei, dass die Schock- und Krisensituation der Unfallopfer wie auch der Helfer psychisch wie physisch ins Unerträgliche gesteigert und der Erfolg der Rettungsaktion in höchstem Maße beeinträchtigt wird. Hinzukommt, dass durch eine unkontrollierte Luft- und Staubverwirbelung - hervorgerufen durch niedrig fliegendes Luftfahrtgerät (Hubschrauber) - wichtige Beweismittel vernichtet werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 924/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrsordnung

1. § 6 wird wie folgt geändert:

2. § 11c wird wie folgt geändert:

3. Die §§ 15 und 16 werden durch die folgenden §§ 15, 15a und 16 ersetzt:

4. Dem § 22 Abs. 1 Nr. 8 werden die folgenden Halbsätze angefügt:

5. § 22a wird wie folgt geändert:

6. In § 43 wird nach Nummer 11 folgende Nummer 11 a eingefügt:

7. Die Anlage 2 zu § 21 LuftVO wird wie folgt geändert:

8. Die Anlage 5 zu § 4 Abs. 2 bis 4, § 26 Abs. 1, § 26a Abs. 2 und § 28 Abs. 1 und 2 LuftVO wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

1. In der Inhaltsübersicht

2. In § 3 Abs. 2 Nr. 2

3. In § 8 Abs. 2 wird Nummer 5 wie folgt gefasst:

4. Die §§ 9 und 10 werden wie folgt gefasst:

5. In § 12 Abs. 3

6. § 42 wird wie folgt geändert:

7. § 52 wird wie folgt geändert:

8. § 54 Abs. 2 Satz 3 wird aufgehoben.

9. § 57 wird wie folgt geändert:

10. Nach § 62 wird folgender neuer § 62a eingefügt:

11. § 75 wird wie folgt gefasst:

12. Die Überschrift des Unterabschnittes 9 des Vierten Abschnittes vor § 90 wird wie folgt gefasst:

13. In § 90

14. § 91 wird wie folgt geändert:

15. § 92 wird wie folgt geändert:

16. § 93 wird wie folgt geändert:

17. Nach § 93 wird folgender § 93a angefügt:

18. Die Überschrift des Unterabschnittes 10 des Vierten Abschnittes vor § 94 wird wie folgt gefasst:

19. § 94 wird wie folgt gefasst:

20. § 95 wird wie folgt gefasst:

21. § 96 wird wie folgt gefasst:

22. § 96a wird wie folgt geändert:

23. Nach § 96a wird folgender § 96b eingefügt:

24. § 97 wird wie folgt gefasst:

25. Nach § 100 wird folgender § 100a angefügt:

26. § 108 wird wie folgt geändert:

Artikel 3
Änderung der Verordnung über Luftfahrtpersonal

Artikel 4
Änderung der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät

Artikel 5
Änderung der Verordnung über die Betriebsdienste der Flugsicherung

Artikel 6
Änderung der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät

Artikel 7
Aufhebung von Verordnungen

Artikel 8
In-Kraft-Treten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummern 12 bis 18

Zu Nummer 15

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 26

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.