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"Opferschutz"
Drucksache 481/20
Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entschließung des Bundesrates "Sexualstrafrecht zum Schutz von Kindern und für effektiven Opferschutz umfassend reformieren"
Entschließung des Bundesrates "Sexualstrafrecht zum Schutz von Kindern und für effektiven Opferschutz umfassend reformieren"
Drucksache 532/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens
... Der Bundesrat stellt fest, dass die Verfahrensvorschriften, welche die Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege sicherstellen, an die sich wandelnden Rahmenbedingungen angepasst werden müssen. Er begrüßt die Zielsetzung, den Opferschutz im Strafverfahren weiter zu stärken.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 25 StPO
§ 25 Ablehnungszeitpunkt
3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 68 Absatz 3 Satz 3 StPO
4. Zu Artikel 1 Nummer 19a - neu - § 463a Absatz 1a - neu - StPO
5. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 189 Absatz 2 GVG , Artikel 4 § 189 Absatz 2 GVG , Artikel 5 Gerichtsdolmetschergesetz - GDolmG
Drucksache 532/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens
... Der Opferschutz im Strafverfahren soll weiter gestärkt werden. Der Entwurf sieht vor, die audiovisuelle Aufzeichnung von richterlichen Vernehmungen im Ermittlungsverfahren von zur Tatzeit erwachsenen Opfern von Sexualstraftaten verpflichtend vorzuschreiben. Um Vollzugsdefizite zu beseitigen, soll die derzeitige Sollvorschrift des § 58a Absatz 1 Satz 2 der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
§ 29 Verfahren nach Ablehnung eines Richters
§ 397b Gemeinschaftliche Nebenklagevertretung
Artikel 2 Weitere Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 4 Weitere Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 5 Gesetz über die allgemeine Beeidigung von gerichtlichen Dolmetschern (Gerichtsdolmetschergesetz - GDolmG)
§ 1 Allgemeine Beeidigung gerichtlicher Dolmetscher
§ 2 Zuständigkeit für die allgemeine Beeidigung
§ 3 Antrag auf allgemeine Beeidigung
§ 4 Alternativer Befähigungsnachweis
§ 5 Beeidigung des Dolmetschers
§ 6 Bezeichnung der allgemein beeidigten Gerichtsdolmetscher
§ 7 Befristung der allgemeinen Beeidigung; Verzicht; Widerruf
§ 8 Verlust und Rückgabe der Beeidigungsurkunde
§ 9 Datenverarbeitung
§ 10 Anzeigepflichten des allgemein beeidigten Dolmetschers
§ 11 Bußgeldvorschriften
§ 12 Kosten
Artikel 6 Änderung des Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
§ 53a Vergütungsanspruch bei gemeinschaftlicher Nebenklagevertretung
Artikel 8 Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Verfahrensvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung
2. Erweiterung der Ermittlungs- und Datenübertragungsbefugnisse
3. Stärkung des Opferschutzes
4. Einführung eines Gerichtsdolmetschergesetzes
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Evaluierung und Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Vorbemerkung zu den Nummern 2 bis 4 §§ 25, 26 und 29
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Vorbemerkung zu den Nummern 11 und 12
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Satz 1
Zu den Sätzen 2 bis 4
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Satz 3
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe aa
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Satz 1
Zu Satz 2
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4970 [BMJV]: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
II.2. Weitere Kosten
III. Ergebnis
Drucksache 351/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
... Die Definition der psychischen Gewalt durch den Gesetzentwurf, die ein schwerwiegendes Verhalten des Täters verlangt, setzt die Vorgaben des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention), die seit dem innerstaatlichen Inkrafttreten am 1. Februar 2018 geltendes Recht ist, nur unzureichend um. Die Normierung der psychischen Gewalttat findet zwar Eingang in den Gesetzentwurf, erfährt aber durch die Voraussetzung eines schwerwiegenden Verhaltens eine Einschränkung, die nicht konform mit Artikel 33 der Istanbul-Konvention ist. Psychische Gewalt wird dort definiert als vorsätzliches Verhalten, durch das die psychische Unversehrtheit einer Person durch Nötigung oder Drohung ernsthaft beeinträchtigt wird. Diese Definition stellt sachgerecht auf das Ausmaß der Wirkung beim Opfer ab, nicht auf das Verhalten des Täters. Mit diesem Ansatz gewährt die Istanbul-Konvention einen umfassenden Opferschutz. Die Definition in § 13 Absatz 1 Nummer 2 SGB XIV-E ist entsprechend anzupassen.
1. Zu Artikel 1 SGB XIV
2. Zu Artike1 § 5 Absatz 1 Satz 6 und 7 SGB XIV
3. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB XIV
4. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 3 - neu - SGB XIV
5. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 SGB XIV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 1 §§ 13 und 14 SGB XIV
7. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB XIV
8. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 SGB XIV
9. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 3 - neu - SGB XIV
10. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 6 Satz 2 - neu - SGB XIV
11. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 Satz 1 SGB XIV
12. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 Satz 2 SGB XIV
13. Zu Artikel 1 § 35 SGB XIV
14. Zu Artikel 1 § 35 SGB XIV *
§ 35 Weiterer psychotherapeutischer Behandlungsbedarf
15. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 Satz 3 SGB XIV
16. Zu Artikel 1 § 38 SGB XIV
17. Zu Artikel 1 §§ 39 und 40 SGB XIV
18. Zu Artikel 1 § 40 SGB XIV *
19. Zu Artikel 1 §§ 41 bis 61 SGB XIV
20. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 2 Nummer 4 SGB XIV
21. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Satz 3, Absatz 4, § 80 Absatz 3 Satz 3, Absatz 4 SGB XIV
22. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 3 - neu -, § 81 Absatz 3 - neu - SGB XIV
23. Zu Artikel 1 § 63 SGB XIV , Artikel 58 Nummer 5 KFürsV
24. Zu Artikel 1 § 73 SGB XIV
25. Zu Artikel 1 § 83 Absatz 2 und 3 SGB XIV
26. Zu Artikel 1 § 84 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 SGB XIV
27. Zu Artikel 1 § 88 SGB XIV
28. Zu Artikel 1 § 89 Absatz 5 Satz 1 SGB XIV
29. Zu Artikel 1 § 101 Absatz 7 Satz 1 - neu - SGB XIV
30. Zu Artikel 1 § 110 Absatz 4 - neu - SGB XIV
31. Zu Artikel 1 § 113 Absatz 2, § 136 Satz 2 - neu - SGB XIV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
32. Zu Artikel 1 § 113 Absatz 2 SGB XIV *
33. Zu Artikel 1 § 115 Absatz 4 SGB XIV
34. Zu Artikel 1 § 118 Absatz 1 Satz 3 SGB XIV
35. Zu Artikel 1 § 124 Absatz 4 Nummer 6, § 126 Absatz 1, 2 und 3, § 131 Absatz 2, 3 und 4, Satz 1 und 3 SGB XIV
36. Zu Artikel 1 § 127 Absatz 1 Nummer 2, 4 Buchstabe a, Nummer 5, 6, 7, 8, § 128 Nummer 1 und 2, § 131 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3, Absatz 4 Satz 1 SGB XIV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
38. Zu Artikel 1 §§ 133 ff. SGB XIV
39. Zu Artikel 1 § 133 Satz 1 SGB XIV
41. Zu Artikel 1 § 133 Absatz 2 - neu - SGB XIV
42. Zu Artikel 1 § 144 Absatz 1 Satz 5 - neu - SGB XIV
43. Zu Artikel 1 § 148 Absatz 1a - neu -, 1b - neu -, 1c - neu - SGB XIV
44. Zu Artikel 1 § 152 Absatz 1 Satz 1 SGB XIV
45. Zu Artikel 1 § 152 Absatz 1 Satz 2 SGB XIV
46. Zu Artikel 1 § 152 Absatz 3 - neu - SGB XIV
47. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe c1 - neu - § 88 Absatz 7 Satz 1 SVG , Artikel 16 Nummer 22 § 220 SGG , Artikel 56 Nummer 3 § 194 Absatz 6 VwGO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
48. Zu Artikel 9 Nummer 1 Buchstabe f § 4 Absatz 6 HHG
49. Zu Artikel 9 Nummer 6 - neu - § 25a Absatz 9 - neu - HHG Artikel 12 Nummer 6 - neu - § 26 Absatz 4 - neu - StrRehaG Artikel 13 Nummer 8 - neu - § 18 Absatz 2 - neu - VwRehaG
50. Zu Artikel 12 Nummer 01 - neu - § 20 StrRehaG
§ 20 Kostenregelung
§ 156 Pauschaliertes Abrechnungsverfahren
51. Zu Artikel 12 Nummer 1 Buchstabe f § 21 Absatz 6 StrRehaG
52. Zu Artikel 13 Nummer 1 Buchstabe f § 3 Absatz 6 VwRehaG
53. Zu Artikel 26 Nummer 2 Buchstabe b Anlage zu § 2 Teil C Nummer 3.4.2 VersMedV
Drucksache 532/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens
... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Verfahrensvorschriften, welche die Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege sicherstellen, an die sich wandelnden Rahmenbedingungen angepasst werden müssen. Er begrüßt die Zielsetzung, den Opferschutz im Strafverfahren weiter zu stärken.
Zum Gesetzentwurf allgemein
10. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 25 StPO
§ 25 Ablehnungszeitpunkt
11. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 68 Absatz 3 Satz 3 StPO
12. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a - neu - § 81e Absatz 1 Satz 1 StPO
13. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 81e Absatz 2 Satz 2 StPO
14. Zu Artikel 1 Nummer 19a - neu - § 463a Absatz 1a - neu - StPO
15. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 189 Absatz 2 GVG , Artikel 4 § 189 Absatz 2 GVG , Artikel 5 Gerichtsdolmetschergesetz - GDolmG
16. Hilfsempfehlung zu Ziffer 15
Zu Artikel 5
17. Hilfsempfehlung zu Ziffer 15
Zu Artikel 5
18. Hilfsempfehlung zu Ziffer 15
Zu Artikel 5
19. Hilfsempfehlung zu Ziffer 15
Zu Artikel 5
20. Hilfsempfehlung zu Ziffer 15*
Zu Artikel 9
21. Hilfsempfehlung zu Ziffer 15*
Zu Artikel 9
Artikel 9 Inkrafttreten
Drucksache 433/18 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680
im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679
... Damit wäre, da der Strafrahmen nach § 177 Absatz 1 und 2 StGB gegenüber der bisherigen Fassung abgesenkt wurde, eine gewisse Weiterung des Beiordnungsanspruchs der Geschädigten verbunden. Diese erscheint angesichts der Absicht des Gesetzgebers, die Opfer sexueller Übergriffe besser zu schützen, aber sinnvoll und geboten. Gerade Opfer von Sexualstraftaten sind oft in besonderer Weise auf rechtsanwaltlichen Beistand angewiesen, um die mit einem Ermittlungs- und Gerichtsverfahren einhergehenden Belastungen zu mildern und eine Sekundärviktimisierung zu vermeiden. Im Interesse des Opferschutzes sollte daher die vorgeschlagene Anpassung des § 397a Absatz 1 Nummer 1 StPO erfolgen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 161 Absatz 2 Satz 1 StPO
2. Zu Artikel 1 Nummer 19a - neu - § 397a Absatz 1 Nummer 1 StPO
3. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 475 Absatz 1 Satz 1 StPO , Nummer 31 Buchstabe c § 487 Absatz 2 StPO , Nummer 35 § 491 Absatz 1 Satz 1 StPO , Artikel 13 Nummer 2 § 9 Absatz 1 ZStVBetrV
4. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 481 Absatz 1 Satz 3 StPO
5. Zu Artikel 1 allgemein
6. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe b § 21 Absatz 2 Satz 1 EGGVG Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe b ist zu streichen.
7. Zu Artikel 14 Nummer 2a - neu - § 88 Absatz 2 Nummer 2 StVollzG
8. Zu Artikel 14 Nummer 1 Buchstabe g1 - neu - Inhaltsübersicht zu § 186 StVollzG ,
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
9. Zu Artikel 14 Fünfter Abschnitt fünfter Titel StVollzG
Drucksache 433/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680
im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679
... Damit wäre, da der Strafrahmen nach § 177 Absatz 1 und 2 StGB gegenüber der bisherigen Fassung abgesenkt wurde, eine gewisse Weiterung des Beiord-nungsanspruchs der Geschädigten verbunden. Diese erscheint angesichts der Absicht des Gesetzgebers, die Opfer sexueller Übergriffe besser zu schützen, aber sinnvoll und geboten. Gerade Opfer von Sexualstraftaten sind oft in besonderer Weise auf rechtsanwaltlichen Beistand angewiesen, um die mit einem Ermittlungs- und Gerichtsverfahren einhergehenden Belastungen zu mildern und eine Sekundärviktimisierung zu vermeiden. Im Interesse des Opferschutzes sollte daher die vorgeschlagene Anpassung des § 397a Absatz 1 Nummer 1 StPO erfolgen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 161 Absatz 2 Satz 1 StPO
2. Zu Artikel 1 Nummer 19a - neu - § 397a Absatz 1 Nummer 1 StPO
3. Zu Artikel 1 Nummer 22 § 475 Absatz 1 Satz 1 StPO , Nummer 31 Buchstabe c § 487 Absatz 2 StPO , Nummer 35 § 491 Absatz 1 Satz 1 StPO , Artikel 13 Nummer 2 § 9 Absatz 1 ZStVBetrV
4. Zu Artikel 1 Nummer 25 § 481 Absatz 1 Satz 3 StPO
5. Zu Artikel 1 allgemein
6. Zu Artikel 3 Nummer 6 Buchstabe b § 21 Absatz 2 Satz 1 EGGVG
Drucksache 226/16
Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Berlin
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es (StGB ) - Effektive Bekämpfung von sogenannten "Gaffern" sowie Verbesserung des Schutzes des Persönlichkeitsrechts von Verstorbenen
... angewendet wird und kein tätlicher Angriff vorliegt, ist bisher nicht explizit unter Strafe gestellt. Diese Strafbarkeitslücke gilt es im Interesse des Opferschutzes zu schließen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Erfüllungskosten
F. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 115 Behinderung von Hilfeleistungen der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
II. Alternativen
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2. Erfüllungsaufwand
3. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches)
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 4
Artikel 2 (Inkrafttreten)
Drucksache 420/2/16
Antrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen
... Die Notwendigkeit der entsprechenden Erweiterung ist eine Erkenntnis der polizeilichen Praxis und dient, wie das Gesetzesvorhaben insgesamt, der effektiven Verbesserung des Opferschutzes. Durch die Einfügung sollen Eskalationen der Nachstellungshandlungen frühzeitig unterbrochen werden. Gleichzeitig ist die vorgeschlagene Änderung geeignet, über den konkreten Einzelfall hinaus entscheidende Signalwirkung zu entfalten und den notwendigen Schutz für Stalking-Opfer realitätsgerecht zu optimieren. Durch die Einfügung in § 112a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2
Zu Artikel 2 Nummer 1
'Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Drucksache 369/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für den Zeitraum 2018 - 2022 COM(2016) 442 final
... - Zugang zum Recht und Opfer von Straftaten: Beide Bereiche waren bereits thematische Schwerpunkte im Mehrjahresrahmen 2013-2017 der Agentur. Sie sind eng miteinander verknüpft, da sie den Zugang der Bürger zu einer leistungsfähigen Justiz behandeln. Sie können daher - auch zur Vereinfachung des Mehrjahresrahmens - umgruppiert werden. Im Stockholmer Programm wurde die Notwendigkeit eines besseren Zugangs zum Recht in der EU und einer besseren Unterstützung von Personen betont, die in der EU Opfer von Straftaten werden. In ihrer Mitteilung "Die EU-Justizagenda für 2020"29 erklärte die Kommission, es sei wichtig, den Zugang zur Justiz zu gleichen Bedingungen in allen Mitgliedstaaten zu erleichtern und eine schnelle, zuverlässige und vertrauenswürdige Rechtsprechung, unter anderem durch außergerichtliche Lösungen, zu gewährleisten. Ferner wurden die Bemühungen der EU zur Achtung der Rechte von Opfern von Straftaten30 sowie zur Wahrung des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf hervorgehoben. Der Europäische Rat betonte in seinen Schlussfolgerungen vom 27. Juni 2014 zur Festlegung der strategischen Leitlinien für den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts die Notwendigkeit, den Zugang zur Justiz weiter zu vereinfachen, wirksame Rechtsmittel zu fördern und den Opferschutz zu stärken. Gleichzeitig rief er dazu auf, das Fachwissen der Agentur zu nutzen. Die Agentur hat ihre einschlägigen Fachkenntnisse in den letzten Jahren zunehmend erweitert. Sie veröffentlichte beispielsweise einen Bericht über die Opfer von Straftaten in der EU31 und einen Bericht über schwere Formen der Arbeitsausbeutung32 sowie groß angelegte Erhebungen, in denen Personen, die Opfer von Straftaten geworden waren, zu ihren Erfahrungen befragt wurden (EU-Erhebung zu Minderheiten und Diskriminierung, Erhebung über LGBT-Personen, Erhebung über die Erfahrungen und Wahrnehmungen der jüdischen Bevölkerung im Zusammenhang mit Antisemitismus, Erhebungen über Gewalt gegen Frauen)33. Daneben hat die Agentur allgemeine Berichte über den Zugang zur Justiz verfasst, etwa zu spezifischen Themen (wie Asylsuchende, Datenschutz, Kinder sowie unternehmerische Freiheit), mit CLARITY ein Online-Beratungstool geschaffen, das Besuchern hilft, herauszufinden, an wen sie sich bezüglich der Einlegung von Rechtsbehelfen wenden müssen (und das bis Ende 2016 ins Europäische Justizportal aufgenommen werden soll), und die Arbeit an einem Handbuch über den Zugang zu Recht und Justiz in Europa34 aufgenommen. Damit die Agentur ihre Tätigkeit in diesen Bereichen fortsetzen und ihr Fachwissen sowie den Bestand an verlässlichen und vergleichbaren Daten weiter ausbauen kann, sollten diese thematischen Bereiche im Mehrjahresrahmen für den Zeitraum 2018-2022 bestätigt werden. Dies ging auch klar aus den internen Bewertungen der Agentur und aus der von der Agentur im Herbst 2015 durchgeführten öffentlichen Konsultation hervor, bei der die überwältigende Mehrheit der Befragten angab, dass diese Schwerpunktbereiche beibehalten werden sollten. Ihre Weiterführung wird auch vom Verwaltungsrat der Agentur befürwortet.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich und mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung
- Konsultation der Interessenträger sowie Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Mehrjahresrahmen
Artikel 2 Themenbereiche
Artikel 3 Komplementarität und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Organisationen
Artikel 4 Inkrafttreten
Drucksache 226/16 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Effektive Bekämpfung von sogenannten Gaffern sowie Verbesserung des Schutzes des Persönlichkeitsrechts von Verstorbenen
... ) angewendet wird und kein tätlicher Angriff vorliegt, ist bisher nicht explizit unter Strafe gestellt. Diese Strafbarkeitslücke gilt es im Interesse des Opferschutzes zu schließen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
F. Weitere Kosten
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Effektive Bekämpfung von sogenannten Gaffern sowie Verbesserung des Schutzes des Persönlichkeitsrechts von Verstorbenen
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 115 Behinderung von Hilfeleistungen der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
II. Alternativen
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 91/16
Antrag der Länder Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung durch grundlegende Reform des Sexualstrafrechts
... es, die am 20.02.2015 ihre Arbeit aufgenommen hat. Er begrüßt darüber hinaus, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Dezember 2015 einen Referentenentwurf zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung vorgelegt hat. Allerdings sieht der Bundesrat im Sinne eines umfassenden Opferschutzes weiteren Handlungsbedarf zu einer grundlegenden Reform der Sexualstrafrechtssystematik.
Drucksache 418/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
... b) § 111i StPO-E enthält Sonderregelungen für das Erlöschen des "insolvenzfesten" Sicherungsrechts bei Taten mit Individualgeschädigten. Damit wird die Position der Individualgeschädigten im Vergleich zur geltenden Rechtslage geschwächt, da sie in den dort normierten Fällen kein insolvenzfestes Sicherungsrecht erlangen können, wohingegen der Fiskus im Falle seiner alleinigen Schädigung stets im Genuss des Sicherungsrechts bleibt. Diese unterschiedliche Behandlung erscheint nicht nur widersprüchlich. Sie widerspricht zudem auch den Zielen des Gesetzgebers in der Begründung des Gesetzentwurfes, nach der durch die Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung der Opferschutz gestärkt werden soll. Gestärkt wird insoweit allenfalls nur die Position des Fiskus, während die Stellung der strafgeschädigten Opfer sowie der durch das Insolvenzverfahren "bloß" wirtschaftlich Benachteiligten geschwächt wird.
1. Zu Artikel 1 Nummer 13 §§ 73a, 76a Absatz 4 StGB , Artikel 2 Nummer 12 § 437 StPO
2. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 73d Absatz 1 Satz 2 StGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 75 Absatz 1 Satz 2 StGB
4. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 76a Absatz 1 Satz 2 StGB
5. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 111i Absatz 2 Satz 2 StPO
6. Zu Artikel 2 Nummer 3 §§ 111d, 111h und 111i StPO
7. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 111e Absatz 4 Satz 2 StPO
8. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 111p Absatz 1 Satz 1a - neu - und Satz 2 StPO
9. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 459g Absatz 2a - neu - StPO
10. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 459g Absatz 3 Satz 2 -neuStPO
11. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 459h Absatz 2 StPO
12. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 459j Absatz 1 Satz 4 -neu-, Satz 5 - neu - StPO, § 459k Absatz 1 Satz 4 -neu-, Satz 5 - neu - StPO
13. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 459k Absatz 4 Satz 1a - neu - StPO
14. Zu Artikel 4 Absatz 29 Nummer 5 Buchstabe c § 29a Absatz 3 OWiG
15. Zu Artikel 4 Absatz 32 Nummer 01 - neu - § 324 Absatz 1a - neu - und Absatz 1b -neu AO
16. Zu Artikel 6 Inkrafttreten
Drucksache 492/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen (Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren - EMöGG )
... Zudem haben strafverfahrensrechtliche Änderungen vor allem im Bereich des Opferschutzes dazu geführt, dass es zunehmend Strafverfahren mit zahlreichen Beteiligten (Nebenkläger, Nebenklagevertreter) gibt. Deshalb reichen die Kapazitäten der Gerichtssäle bei Verfahren mit großem Medien- und Öffentlichkeitsandrang nicht mehr aus, um dem Interesse der Öffentlichkeit an diesen Verfahren in allen Fällen gerecht zu werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes
§ 17a
Artikel 3 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Patentgesetzes
Artikel 5 Übergangsvorschriften
§ 43
§ 112 Übergangsregelungen.
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Erweiterung der Medienöffentlichkeit
a Bund-Länder-Arbeitsgruppe Zeitgemäße Neufassung des § 169 GVG
b Erforderlichkeit der Regelung
2. Verbesserung der Kommunikationshilfen für Hör- und sprachbehinderte Personen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
1. Erweiterung der Medienöffentlichkeit
a Medienübertragungen von Entscheidungsverkündungen
aa Ausgangspunkt
bb Keine Abgrenzung nach Verfahrensarten
cc Abwägung der Interessen von am Verfahren Beteiligten, von Dritten sowie der Öffentlichkeit
dd Keine weitere gesetzliche Öffnung
aaa Andere Teile der Verhandlung
bbb Nur oberste Bundesgerichte
b Gerichtsinterne Übertragungen
aa Geringere Eingriffsintensität
bb Medienarbeitsraum
cc Beschränkung auf die Tonübertragung
c Audiovisuelle Dokumentation von Verfahren mit herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung
d Keine Erweiterung der Medienöffentlichkeit im Falle des Ausschlusses der Öffentlichkeit
e Andere Gerichtsbarkeiten
2. Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen
3. Weitere Folgeänderungen
III. Alternativen
1. Erweiterung der Medienöffentlichkeit im gerichtlichen Verfahren
2. Verbesserung der Kommunikationshilfen für Hör- und sprachbehinderte Personen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
aa Zusatzkosten für die Erweiterung der Medienöffentlichkeit im gerichtlichen Verfahren
bb Zusatzkosten für Übersetzungsleistungen für hör- und sprachbehinderte Personen
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Im Einzelnen
Zu Absatz 4
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR Nr. 3823: Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Regelungsinhalt und Erfüllungsaufwand
- Medienöffentlichkeit/Dokumentation
- Übersetzungsleistungen
II.2 Evaluierung
Drucksache 418/16 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
... b) § 111i StPO-E enthält Sonderregelungen für das Erlöschen des "insolvenzfesten" Sicherungsrechts bei Taten mit Individualgeschädigten. Damit wird die Position der Individualgeschädigten im Vergleich zur geltenden Rechtslage geschwächt, da sie in den dort normierten Fällen kein insolvenzfestes Sicherungsrecht erlangen können, wohingegen der Fiskus im Falle seiner alleinigen Schädigung stets im Genuss des Sicherungsrechts bleibt. Diese unterschiedliche Behandlung erscheint nicht nur widersprüchlich. Sie widerspricht zudem auch den Zielen des Gesetzgebers in der Begründung des Gesetzentwurfes, nach der durch die Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung der Opferschutz gestärkt werden soll. Gestärkt wird insoweit allenfalls nur die Position des Fiskus, während die Stellung der strafgeschädigten Opfer sowie der durch das Insolvenzverfahren "bloß" wirtschaftlich Benachteiligten geschwächt wird.
1. Zu Artikel 1 Nummer 13 §§ 73a, 76a Absatz 4 StGB , Artikel 2 Nummer 12 § 437 StPO
2. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 73d Absatz 1 Satz 2 StGB
3. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 75 Absatz 1 Satz 2 StGB
4. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 76a Absatz 1 Satz 2 StGB
5. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 111i Absatz 2 Satz 2 StPO
6. Zu Artikel 2 Nummer 3 §§ 111d, 111h und 111i StPO
7. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 111e Absatz 4 Satz 2 StPO
8. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 111p Absatz 1 Satz 1a - neu - und Satz 2 StPO
9. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 459g Absatz 2a - neu - StPO
10. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 459g Absatz 3 Satz 2 -neuStPO
11. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 459h Absatz 2 StPO
12. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 459j Absatz 1 Satz 4 -neu-, Satz 5 - neu - StPO, § 459k Absatz 1 Satz 4 -neu-, Satz 5 - neu - StPO
13. Zu Artikel 2 Nummer 15 § 459k Absatz 4 Satz 1a - neu - StPO
14. Zu Artikel 4 Absatz 29 Nummer 5 Buchstabe c § 29a Absatz 3 OWiG
15. Zu Artikel 4 Absatz 32 Nummer 01 - neu - § 324 Absatz 1a - neu - und Absatz 1b -neu AO
16. Zu Artikel 6 Inkrafttreten
Drucksache 91/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung durch grundlegende Reform des Sexualstrafrechts
... es, die am 20. Februar 2015 ihre Arbeit aufgenommen hat. Er begrüßt darüber hinaus, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Dezember 2015 einen Referentenentwurf zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung vorgelegt hat. Allerdings sieht der Bundesrat im Sinne eines umfassenden Opferschutzes weiteren Handlungsbedarf zu einer grundlegenden Reform der Sexualstrafrechtssystematik.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung durch grundlegende Reform des Sexualstrafrechts
Drucksache 420/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen
... eingefügt. Ziel des Gesetzgebers war es, einen besseren Opferschutz zu gewährleisten; ein Anspruch, dem die Norm in ihrer aktuellen Fassung jedoch nur eingeschränkt gerecht wird. Der Tatbestand ist nur dann erfüllt, wenn die Tat eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers verursacht hat. Damit wird die Strafbarkeit weder von der Handlung des Täters noch von deren Qualität abhängig gemacht, sondern allein davon, ob und wie das Opfer auf diese Handlung reagiert. Strafrechtlicher Schutz ist daher bislang allenfalls dann zu erlangen, wenn das Opfer sein gewöhnliches Verhalten ändert und sich damit dem Druck des Täters unterwirft. Tritt das Opfer in besonnener Selbstbehauptung auf, kann die Handlung - sei sie auch noch so invasiv - strafrechtlich nicht als Nachstellung sanktioniert werden. Auch die Einordnung als Privatklagedelikt kann dazu beitragen, dass strafwürdiges Verhalten nicht im gebotenen Maß zur Aburteilung gelangt. Ziel des Entwurfs ist die Änderung des insoweit geltenden Rechts, um den strafrechtlichen Schutz gegen Nachstellungen auszubauen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
§ 214a Bestätigung des Vergleichs
Artikel 4 Änderung des Gewaltschutzgesetzes
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Nachstellung § 238 StGB
2. Privatklage § 374 StPO
3. Gewaltschutzverfahren Einführung des § 214a FamFG und Änderung des § 4 GewSchG
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Drucksache 24/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen
... Artikel 1 legt die Ziele sowie den Anwendungsbereich des Rahmenbeschlusses fest. Ziele des Rahmenbeschlusses sind nach Absatz 1 die Erleichterung der Resozialisierung der verurteilten Person, die Verbesserung des Opferschutzes und des Schutzes der Allgemeinheit sowie die Erleichterung der Anwendung angemessener Bewährungsmaßnahmen und alternativer Sanktionen auf Straftäter, die nicht in dem Mitgliedstaat leben, in dem sie verurteilt wurden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
§ 54a Vollstreckung langer freiheitsentziehender Sanktionen
§ 71 Vollstreckung deutscher Erkenntnisse im Ausland
§ 71a Vereinbarung über die Verwertung, Herausgabe und Aufteilung des abgeschöpften Vermögens
Abschnitt 1 Freiheitsentziehende Sanktionen
Unterabschnitt 1 Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland
§ 84 Grundsatz
§ 84a Voraussetzungen der Zulässigkeit
§ 84b Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen
§ 84c Unterlagen
§ 84d Bewilligungshindernisse
§ 84e Vorläufige Bewilligungsentscheidung
§ 84f Gerichtliches Verfahren
§ 84g Gerichtliche Entscheidung
§ 84h Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
§ 84i Spezialität
§ 84j Sicherung der Vollstreckung
§ 84k Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung
§ 84l Durchbeförderung zur Vollstreckung
§ 84m Durchbeförderungsverfahren
§ 84n Durchbeförderung auf dem Luftweg
Unterabschnitt 2 Vollstreckung deutscher Erkenntnisse in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 85 Vorläufige Bewilligungsentscheidung
§ 85a Gerichtliches Verfahren
§ 85b Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der verurteilten Person
§ 85c Gerichtliche Entscheidung auf Antrag der Vollstreckungsbehörde
§ 85d Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
§ 85e Inländisches Vollstreckungsverfahren
§ 85f Sicherung der weiteren Vollstreckung
Abschnitt 4 Bewährungsmaßnahmen und alternative Sanktionen
Unterabschnitt 1 Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland
§ 90a Grundsatz
§ 90b Voraussetzungen der Zulässigkeit
§ 90c Ergänzende Zulässigkeitsvoraussetzungen
§ 90d Unterlagen
§ 90e Bewilligungshindernisse
§ 90f Vorläufige Bewilligungsentscheidung
§ 90g Gerichtliches Verfahren
§ 90h Gerichtliche Entscheidung
§ 90i Bewilligung nach gerichtlicher Entscheidung
§ 90j Ergänzende Regelungen zur Vollstreckung
§ 90k Überwachung der verurteilten Person
Unterabschnitt 2 Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 90l Bewilligung der Vollstreckung und Überwachung
§ 90m Gerichtliches Verfahren auf Antrag der verurteilten Person
§ 90n Inländisches Vollstreckungsverfahren
§ 98b Übergangsvorschrift für die Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Abschnitt : Umsetzung des Rb Freiheitsstrafen
I. Entstehungsgeschichte
II. Inhalt des umzusetzenden Rb Freiheitsstrafen
III. Vollstreckungshilfe im deutschen Recht
1. Vertraglose Vollstreckung ausländischer Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland
a Formelle und materielle Voraussetzungen
b Verfahren
1. Vertraglose Vollstreckung inländischer Erkenntnisse im Ausland
a Formelle und materielle Voraussetzungen
b Verfahren
2. Bilaterale und multilaterale Übereinkommen zur Vollstreckungshilfe
3. Notwendige Änderungen im IRG
4. Vollstreckung eines in einem anderen EU-Mitgliedstaat ergangenen Erkenntnisses in der Bundesrepublik Deutschland
5. Vollstreckung eines deutschen Erkenntnisses in einem anderen EU-Mitgliedstaat
2. Abschnitt : Umsetzung des Rb Bewährungsüberwachung
I. Entstehungsgeschichte
II. Inhalt des umzusetzenden Rahmenbeschlusses
Im Einzelnen
III. Internationale grenzüberschreitende Überwachung von Bewährungsmaßnahmen oder alternativen Sanktionen
IV. Notwendige Änderungen im IRG
1. Überwachung von ausländischen Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen in der Bundesrepublik Deutschland
2. Überwachung von deutschen Bewährungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
3. Abschnitt : Umsetzung des Rahmenbeschlusses Abwesenheitsentscheidungen
4. Abschnitt : Gesetzgebungskompetenz, Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, Gesetzesfolgen; Befristung, Evaluation
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VII. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VIII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Im Einzelnen:
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 9
Zu Nummer 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 6
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu § 84
Zu § 84a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 84b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 84c
Zu Absatz 2
Zu § 84d
Zu § 84e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 84f
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 84g
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 84h
Zu § 84i
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 84j
Zu § 84k
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 84l
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 84m
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 84n
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 85
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 85a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 85b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 85c
Zu § 85d
Zu § 85e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 85f
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 26
Zu § 90a
Zu § 90b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 90c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 90d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 90e
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 90f
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 90g
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 90h
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 90i
Zu § 90j
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 90k
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 90l
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 90m
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 5
Zu § 90n
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 27
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3030: Entwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe bei der Vollstreckung von freiheitsentziehenden Sanktionen und bei der Überwachung von Bewährungsmaßnahmen
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
a. Regelungsinhalt
b. Erfüllungsaufwand
Rahmenbeschluss Freiheitsstrafen
5 Informationspflichten
Drucksache 56/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz)
... Diese nur sehr vage Ausgestaltung der Tätigkeitsinhalte des Prozessbegleiters berücksichtigt nicht das in verschiedener Hinsicht bestehende Spannungsverhältnis zwischen dem Anliegen des Opferschutzes und dem im Strafverfahren geltenden Ziel der Wahrheitserforschung. Es ist in der Rechtwissenschaft seit Langem anerkannt und entspricht auch der forensischen Erfahrung in der Rechtsanwendung, dass der Zeugenbeweis durch eine institutionalisierte Betreuung des Opfers im Einzelfall beeinträchtigt werden kann.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c § 406d Absatz 3 Satz 2 StPO
3. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 406g Absatz 2 Satz 2 StPO
4. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 406g StPO
5. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 406g StPO
6. Zu Artikel 3 Nummer 2 Nummer 3150, Nummer 3151, Nummer 3152 Gebührenspalte, Anlage 1 [zu § 3 Absatz 2 GKG] Kostenverzeichnis
7. Zu Artikel 4 Satz 2 Inkrafttreten
Drucksache 56/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz)
... Die psychosoziale Prozessbegleitung erfolgt mit dem Ziel, Opferzeuginnen und -zeugen zu stabilisieren, ihre Aussagetüchtigkeit zu fördern und sie vor sekundärer Viktimisierung zu schützen. Aus Artikel 22 Absatz 3 der Opferschutzrichtlinie folgt ein besonderer Schutz- und Unterstützungsbedarf für Opfer, die aufgrund ihrer Beziehung zum Täter besonders gefährdet sind, Opfern von Menschenhandel, geschlechtsbezogener Gewalt, Gewalt in engen Beziehungen, sexueller Gewalt oder Ausbeutung sowie Opfern mit Behinderungen. Es handelt sich überwiegend um weibliche Opfer.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c § 406d Absatz 3 Satz 2 StPO
3. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 406g Absatz 2 Satz 2 StPO
4. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 406g Absatz 3 Satz 2 StPO
5. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 406g StPO
6. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 406g StPO
7. Zu Artikel 3 Nummer 2 Nummer 3150, Nummer 3151, Nummer 3152 Gebührenspalte, Anlage 1 [zu § 3 Absatz 2 GKG] Kostenverzeichnis
8. Zu Artikel 4 Satz 2 Inkrafttreten
Drucksache 56/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz)
... es die staatlichen Organe nicht nur zur Aufklärung von Straftaten und zur Feststellung von Schuld oder Unschuld der Beschuldigten in fairen und rechtsstaatlichen Verfahren verpflichtet, sondern auch dazu, sich schützend vor die Opfer von Straftaten zu stellen und deren Belange zu achten. In der Folge wurde die Rechtsstellung des Verletzten im Strafverfahren, beginnend mit dem Ersten Gesetz zur Verbesserung der Stellung des Verletzten im Strafverfahren (Opferschutzgesetz, BGBl. 1986 I S. 2496) vom 18. Dezember 1986, durch eine Vielzahl gesetzgeberischer Maßnahmen kontinuierlich gestärkt. Zuletzt wurden mit dem Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG, BGBl. 2013 I S. 1805) vom 26. Juni 2013 wichtige Schritte unternommen, um dem bereits mit dem Opferrechtsreformgesetz vom 24. Juni 2004 (BGBl. 2004 I S. 1354) gesetzten Ziel näherzukommen, den Verletzten als selbständigen Verfahrensbeteiligten anzuerkennen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
§ 406g Psychosoziale Prozessbegleitung
§ 406i Unterrichtung des Verletzten über seine Befugnisse im Strafverfahren
§ 406j Unterrichtung des Verletzten über seine Befugnisse außerhalb des Strafverfahrens
§ 406k Weitere Informationen
§ 406l Befugnisse von Angehörigen und Erben von Verletzten
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gerichtskostengesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Informationspflichten
b Übersetzungen/Dolmetschleistungen
c Psychosoziale Prozessbegleitung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
V. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu § 406i
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 406j
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu § 406k
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 406k
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3056: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz)
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
a. Inhalt des Regelungsvorhabens
- Informationspflichten
- Sprachliche Verständigungshilfe und Übersetzungen
- Psychosoziale Prozessbegleitung
b. Erfüllungsaufwand
- Informationspflichten
- Sprachliche Verständigungshilfe und Übersetzungen
- Psychosoziale Prozessbegleitung
c. Sonstige Kosten
d. Berichtspflichten gegenüber Dritten bzw. Evaluation
e. Bewertung
Drucksache 122/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die EU-Justizagenda für 2020 - Stärkung von Vertrauen, Mobilität und Wachstum in der Union - COM(2014) 144 final
... 19. Eine erst nach sorgfältiger Bedarfsprüfung vorzuschlagende Fortentwicklung des Acquis zum Opferschutz sollte nachteilige Auswirkungen auf die unmittelbar durch eine konkrete Straftat Geschädigten und auf die Durchführung der Ermittlungs- und Strafverfahren vermeiden. Zudem sollte es weiter den Mitgliedstaaten überlassen bleiben, über die Verwendung eingezogener Vermögenswerte zu entscheiden und unabhängig davon eine wirksame Entschädigung der Opfer durch Bereitstellung ausreichender Mittel im Haushalt sicherzustellen.
Drucksache 193/1/14
Antrag der Länder Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch s Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen - Antrag der Länder Bayern und Hessen - Punkt 10 der 932. Sitzung des Bundesrates am 27. März 2015
... ) eingefügt und ist zum 31. März 2007 in Kraft getreten. Das Gesetz erging in Reaktion auf in der gesellschaftlichen Realität vermehrt zu beobachtende Verhaltensweisen, die allgemein unter dem englischen Begriff "Stalking" diskutiert werden. Gesetzgeberisches Ziel der Norm war es, durch die Aufnahme eines Straftatbestands in das Kernstrafrecht einen besseren Opferschutz gegenüber solchen Handlungen zu erreichen und Strafbarkeitslücken zu schließen.
Entwurf
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
I. Bund
II. Länder und Kommunen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 397/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung, zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 606/2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen und zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... . Zum anderen spricht auch der Opferschutzgedanke für eine solche Regelung. Anhaltend gewaltbereiten Personen dürfte es schwerer fallen, im Zuständigkeitsbereich eines Oberlandesgerichts einen unter Umständen geheim gehaltenen Aufenthaltsort der gefährdeten Person ausfindig zu machen.
1. Zu Artikel 1 §§ 2 bis 22 EUGewSchVG
2. Zu Artikel 1 § 1 Satz 1 EUGewSchVG
3. Zu Artikel 1 § 1 Satz 1 EUGewSchVG
4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 EUGewSchVG
5. Zu Artikel 1 § 4a - neu - EUGewSchVG
§ 4a Zuständigkeitskonzentration
6. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 1 und Absatz 4 -neu-, § 4 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - EUGewSchVG
7. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 2 EUGewSchVG
8. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 - neu - EUGewSchVG
9. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 EUGewSchVG
10. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EUGewSchVG
11. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EUGewSchVG
12. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 2 Satz 1 EUGewSchVG
13. Zu Artikel 6 Absatz 2 Inkrafttreten
Drucksache 397/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung, zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 606/2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen und zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
... . Zum anderen spricht auch der Opferschutzgedanke für eine solche Regelung. Anhaltend gewaltbereiten Personen dürfte es schwerer fallen, im Zuständigkeitsbereich eines Oberlandesgerichts einen unter Umständen geheim gehaltenen Aufenthaltsort der gefährdeten Person ausfindig zu machen.
1. Zu Artikel 1 §§ 2 bis 22 EUGewSchVG
2. Zu Artikel 1 § 1 Satz 1 EUGewSchVG
3. Zu Artikel 1 § 1 Satz 1 EUGewSchVG
4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 EUGewSchVG
5. Zu Artikel 1 § 4a - neu - EUGewSchVG
§ 4a Zuständigkeitskonzentration
6. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 2 EUGewSchVG
7. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Satz 2 - neu - EUGewSchVG
8. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 EUGewSchVG
9. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EUGewSchVG
10. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EUGewSchVG
11. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 2 Satz 1 EUGewSchVG
12. Zu Artikel 6 Absatz 2 Inkrafttreten
Drucksache 122/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die EU-Justizagenda für 2020 - Stärkung von Vertrauen, Mobilität und Wachstum in der Union - COM(2014) 144 final
... 19. Eine erst nach sorgfältiger Bedarfsprüfung vorzuschlagende Fortentwicklung des Acquis zum Opferschutz sollte nachteilige Auswirkungen auf die unmittelbar durch eine konkrete Straftat Geschädigten und auf die Durchführung der Ermittlungs- und Strafverfahren vermeiden. Zudem sollte es weiter den Mitgliedstaaten überlassen bleiben, über die Verwendung eingezogener Vermögenswerte zu entscheiden und unabhängig davon eine wirksame Entschädigung der Opfer durch Bereitstellung ausreichender Mittel im Haushalt sicherzustellen.
Drucksache 207/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für verdächtige oder beschuldigte Kinder
... * Siehe Artikel 28 der oben genannten Opferschutzrichtlinie.
Drucksache 789/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für verdächtige oder beschuldigte Kinder - COM(2013) 822 final; Ratsdok. 17633/13
... 30. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, an die Kommission die Bitte zu richten, diesen Richtlinienvorschlag zu überarbeiten und hierbei auch die Belange eines zügigen und effektiven Strafverfahrens, eines hohen Niveaus der öffentlichen Sicherheit, eines wirksamen Opferschutzes und der Begrenzung zusätzlicher Kosten für die öffentlichen Haushalte angemessen und hinreichend zu berücksichtigen.
Zur Vorlage allgemein
Zu Artikel 3
Zu Artikeln 6
Zu Artikeln 7
Zu Artikel 9
Zu Artikel 12
Zu Artikel 12
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
3 Weiteres
Drucksache 641/13 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten
... Aus Sicht der Rechtspraxis und des Opferschutzes bedarf es einer grundlegenden Überarbeitung der Straftatbestände der §§ 232 ff.
Drucksache 641/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten
... 7. Aus Sicht der Rechtspraxis und des Opferschutzes bedarf es einer grundlegenden Überarbeitung der Straftatbestände der §§ 232 ff.
Drucksache 290/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Versicherung gegen Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen COM(2013) 213 final
... Nach Artikel 98 des Euratom-Vertrags treffen die Mitgliedstaaten "alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um den Abschluss von Versicherungsverträgen zur Deckung der Gefahren auf dem Kerngebiet zu erleichtern". Um das moralische Risiko zu mindern, den Opferschutz in verschiedenen Mitgliedstaaten zu gewährleisten und die Auswirkungen auf den Binnenmarkt zu bewältigen (da Divergenzen bei der Haftung der Betreiber von Nuklearanlagen den Wettbewerb verzerren können), braucht die EU kohärente Rechtsvorschriften.
Grünbuch Versicherung gegen Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen
1. Hintergrund
Schaubild 1: Naturkatastrophen in EWR-Staaten 1980-2011
Schaubild 2: Überschwemmungen - Größte Schäden bisher
Schaubild 3: Stürme - Größte Schäden bisher
Schaubild 4: Erdbeben - Größte Schäden bisher
Schaubild 5: Naturkatastrophen in EWR-Staaten - Schadensereignisse, Todesopfer und Verluste 1980 bis 2011
Schaubild 6: Im Informationssystem für Großunfälle registrierte Industrieunfälle in EWR-Staaten
2. Marktdurchdringung von Versicherungen gegen Naturkatastrophen
Schaubild 7: Naturkatastrophen in EWR-Staaten 1980 bis 2011 - Gesamtschaden und versicherte Schäden
4 Fragen
2.1. Versicherungsbündelung
4 Fragen
2.2. Pflichtversicherung für Katastrophen
4 Fragen
2.3. Katastrophenversicherungspools
2.4. Der Staat als Rück- Versicherer und Rück- Versicherer letzter Instanz
4 Fragen
2.5. Auf einen parametrischen Wetterindex gestützte Wetterversicherung und andere innovative Lösungen
2.5.1. Auf einen parametrischen Wetterindex gestützte Wetterversicherung
2.5.2. Wetterforschung
2.5.3. Wertpapiere der Versicherungswirtschaft
4 Fragen
3. Sensibilisierung für das Katastrophenrisiko, Prävention und Eindämmung
3.1. Versicherungsprämien als marktwirtschaftlicher Anreiz zur Risikosensibilisierung, -verhütung und -minderung
4 Fragen
3.2. Langfristige Katastrophenversicherungsverträge
4 Fragen
3.3. Vorvertragliche und vertragliche Informationspflichten
4 Fragen
3.4. Bedingungen des Versicherungsvertrags
4 Fragen
3.5. Daten, Forschung und Information
4 Fragen
3.6. Förderung von Risikofinanzierungsinitiativen als Teil der EU-Politik im Bereich Entwicklungszusammenarbeit
4 Fragen
4. Vom Menschen verursachte Katastrophen
4.1. Umwelthaftung und Schäden aufgrund von Industrieunfällen
4 Fragen
4.2. Haftpflichtversicherung für Nuklearanlagen
4.3. Haftpflichtversicherung für Offshore-Erdöl- und -Erdgasunternehmen
4 Fragen
4.4. Informationsrechte von Opfern von vom Menschen verursachten Katastrophen
4 Fragen
5. Schadenregulierung
4 Fragen
6. Allgemeine Bemerkungen
4 Fragen
7. Welche weiteren Schritte sind geplant?
Drucksache 789/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für verdächtige oder beschuldigte Kinder - COM(2013) 822 final; Ratsdok. 17633/13
... 20. Er bittet die Bundesregierung, an die Kommission die Bitte zu richten, diesen Richtlinienvorschlag zu überarbeiten und hierbei auch die Belange eines zügigen und effektiven Strafverfahrens, eines hohen Niveaus der öffentlichen Sicherheit, eines wirksamen Opferschutzes und der Begrenzung zusätzlicher Kosten für die öffentlichen Haushalte angemessen und hinreichend zu berücksichtigen.
Zur Vorlage allgemein
Zu Artikeln 6
Zu Artikeln 7
Zu Artikel 9
Zu Artikel 12
Zu Artikel 12
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
3 Weiteres
Drucksache 816/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren
... Mit der Verweisung auf den neu gefassten § 187 Absatz 1 Satz 2 GVG-E geht eine Erweiterung des Opferschutzes insoweit einher, als nunmehr eine ausdrückliche Hinweispflicht des Gerichts auch gegenüber dem nebenklageberechtigten Verletzten eingeführt werden soll. Ebenso wie der Beschuldigte soll auch der Nebenklageberechtigte - der keineswegs stets über alle seine Rechte informiert ist - im Rahmen des Hauptverfahrens auf die Möglichkeit hingewiesen werden, einen Dolmetscher oder Übersetzer zur Wahrnehmung seiner prozessualen Einflussmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
§ 187
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Zielsetzung des Gesetzentwurfs
1. Umsetzung der Richtlinie 2010/64/EU über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren
2. Umsetzung der Richtlinie 2012/13/EU über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
IV. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu § 187
Zu § 187
Zu § 187
Zu § 187
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 2325: Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren
3 Zusammenfassung
Bürgerinnen und Bürger
4 Wirtschaft
4 Verwaltung
Im Einzelnen
Drucksache 367/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels 2012 - 2016 COM(2012) 286 final
... Das informelle EU-Netzwerk nationaler Berichterstatter oder gleichwertiger Mechanismen wurde 2009 geschaffen; seine Mitglieder treffen sich einmal pro Halbjahr. Gemäß Artikel 19 der Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels müssen alle Mitgliedstaaten nationale Berichterstatter oder gleichwertige Mechanismen einsetzen, zu deren Aufgaben die Bewertung von Tendenzen, die Beurteilung der Ergebnisse der Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels und die Erhebung von Daten zählen. Die Kommission wird 2013 die EU-weiten Koordinierungsmechanismen zur Unterstützung der Arbeit der nationalen Berichterstatter in folgenden Bereichen stärken: Überwachung der Wahrnehmung der Pflichten der Mitgliedstaaten in der EU und auf internationaler Ebene, Datenerhebung, Analyse und Erforschung nationaler Tendenzen im Menschenhandel, Bewertung des Fortschritts bei der Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und beim Opferschutz sowie Sicherstellung der Beteiligung der Zivilgesellschaft.
Mitteilung
1. Bestimmung der Ausgangslage
Maßnahmen der EU-zur Bekämpfung des Menschenhandels
Maßnahmen auf internationaler Ebene
2. Die wichtigsten Prioritäten
2.1. PRIORITÄT A: Erkennung, Schutz und Unterstützung der Opfer des Menschenhandels
1 Maßnahme 1: Einrichtung nationaler und länderübergreifender Verweismechanismen referral mechanisms
2 Maßnahme 2: Erkennen von Opfern
3 Maßnahme 3: Schutz von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind
4 Maßnahme 4: Bereitstellung von Informationen zu den Rechten der Opfer
2.2. PRIORITÄT B: Verstärkung der Präventionsmaßnahmen gegen Menschenhandel
1 Maßnahme 1: Die Nachfrage verstehen und verringern
2 Maßnahme 2: Förderung der Einrichtung einer Plattform für den Privatsektor
3 Maßnahme 3: EU-weite Sensibilisierungsmaßnahmen und Präventionsprogramme
2.3. PRIORITÄT C: Verstärkung der strafrechtlichen Verfolgung der Menschenhändler
1 Maßnahme 1: Einrichtung nationaler, multidisziplinärer Strafverfolgungseinheiten
2 Maßnahme 2: Sicherstellung proaktiver Finanzermittlungen
3 Maßnahme 3: Verstärkung der grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit
4 Maßnahme 4: Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
2.4. PRIORITÄT D: Verbesserung der Koordination und Kooperation zwischen den maßgeblichen Akteuren sowie Kohärenz der Politiken
1 Maßnahme 1: Stärkung des EU-Netzwerks nationaler Berichterstatter oder gleichwertiger Mechanismen
2 Maßnahme 2: Koordinierung der externen politischen Aktivitäten der EU
3 Maßnahme 3: Förderung der Einrichtung einer Plattform der Zivilgesellschaft
4 Maßnahme 4: Überprüfung EU-finanzierter Projekte
5 Maßnahme 5: Stärkung der Grundrechte in der Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels und in verwandten Maßnahmen
6 Maßnahme 6: Koordinierung von Schulungsmaßnahmen in einem multidisziplinären Kontext
2.5. PRIORITÄT E: Verbesserung der einschlägigen Kenntnisse und effiziente
1 Maßnahme 1: Entwicklung eines EU-weiten Datenerhebungssystems
2 Maßnahme 2: Ausbau von Kenntnissen über die geschlechterspezifische Dimension des Menschenhandels und die gefährdeten Gruppen
3 Maßnahme 3: Kenntnisse über Anwerbung im Internet
4 Maßnahme 4: Bekämpfung des Menschenhandels zu Zwecken der Ausbeutung der Arbeitskraft
3. Bewertung, Überwachung
Zusammenfassung der Maßnahmen der EU-Strategie zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016
Drucksache 279/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen KOM (2011) 276 endg.
... Das Stockholmer Programm (2010-2014)2 und der dazugehörige Aktionsplan der Kommission verweisen auf die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen, um die Bedürfnisse der Opfer stärker in den Fokus unserer Justizsysteme zu rücken. Sie siedeln den Opferschutz ganz oben auf der EU-Agenda an und kündigen die Erarbeitung eines in sich stimmiges Opferschutzkonzepts an, womit sie sich im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Rates „Justiz und Inneres“ vom Oktober 20093 befinden.
Drucksache 92/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Agenda für die Rechte des Kindes KOM (2011) 60 endg.
... 1. Annahme eines Vorschlags für eine Richtlinie zum Opferschutz, durch die das Schutzniveau für besonders schutzlose Opfer wie Kinder erhöht werden soll (2011);
Mitteilung
3 Einleitung
1. Allgemeine Grundsätze
1.1. Die Rechte des Kindes zu einem festen Bestandteil der EU-Grundrechtepolitik machen
1.2. Die Grundlagen für eine faktengestützte Politik schaffen
1.3. Zusammenarbeit mit wichtigen Akteuren
2. Konkrete Massnahmen der EU Zugunsten von Kindern
2.1. Eine kindgerechte Justiz
2.2. Spezielle Aktionen der EU zum Schutz von schutzbedürftigen Kindern
2.3. Kinder und die Politik der EU im Außenbereich
3. Partizipation - Sensibilisierungen der Kinder
Schlussbemerkung
Drucksache 319/11
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen
... s mit Strafe bedroht. Neben herkömmlichen Formen der Verbreitung kommt dem World Wide Web (WWW) als Medium hierbei eine besondere Rolle zu, weil die darüber angebotenen Inhalte weltweit und für eine unbestimmte Vielzahl von Nutzern verfügbar sind. Diese Form der digitalen Verbreitung muss im Interesse eines wirksamen Opferschutzes konsequent bekämpft werden. Jeder Klick, der den Internetnutzer auf ein kinderpornographisches Foto führt, verletzt erneut die Rechte des vom Missbrauch Betroffenen. Bekämpfungsansätze von Missbrauchsdarstellungen im Internet müssen daher bestmöglich an Opferschutzinteressen ausgerichtet sein. Bei Sperrmaßnahmen besteht die Gefahr, dass die Sperren umgangen werden. Im Interesse der Opfer muss Ziel sein, strafbare Inhalte durch konsequentes Löschen nachhaltig aus dem Netz zu verbannen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Ziel und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
IV. Finanzielle Auswirkungen; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1750: Gesetz zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen
Drucksache 821/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für den Zeitraum 2013-2017 KOM (2011) 880 endg.
... - Zugang zum Recht: Im Stockholmer Programm wurde die Notwendigkeit eines besseren Zugangs zum Recht in der EU betont. Dieser Bereich könnte Themen wie einen wirksamen Rechtsschutz einschließlich des Zugangs zu einer effizienten und unabhängigen Justiz sowie die Gewährleistung fairer Gerichtsverfahren umfassen. Die Agentur hat bereits Berichte hierzu veröffentlicht ("Access to justice in Europe: an overview of challenges and opportunities", "EU Minorities and Discrimination Survey") und muss auch künftig Daten zu den verschiedenen Themen rund um den Zugang zum Recht, z.B. im Bereich des Vertragsrechts oder der Verbraucherrechte, erheben. - Opfer von Straftaten: In ihren Berichten "Access to justice in Europe: an overview of challenges and opportunities" oder "EU Minorities and Discrimination Survey" hat sich die Agentur indirekt mit Opfern befasst. Angesichts der steigenden Zahl der EU-Initiativen zum Thema Opferrechte sollte die Arbeit der Agentur unter anderem die Bereiche Opferschutz, Opferhilfe, rechtliche Stellung, Kenntnis der eigenen Rechte, besonderes schutzwürdige Opfer und Entschädigungen abdecken.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Mehrjahresrahmen 2007-2012
1.4. Europäisches Parlament und Rat
2. Konsultation
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Inhalt der vorgeschlagenen Maßnahme
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Ausführliche Erläuterung des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Mehrjahresrahmen
Artikel 2 Themenbereiche
Artikel 3 Komplementarität und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Organisationen
Drucksache 278/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindeststandards für die Rechte und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie für die Opferhilfe KOM (2011) 275 endg.
... Die Europäische Kommission hat den Schutz von Verbrechensopfern und die Festlegung von Mindeststandards auf der Grundlage des Stockholmer Programms und des dazugehörigen Aktionsplans1 in ihrem Arbeitsprogramm als strategische Priorität2 eingestuft. Dem Opferschutz wird danach auf EU-Ebene besondere Bedeutung beigemessen. Zudem wird auf die Notwendigkeit integrierter und koordinierter Opferschutzmaßnahmen hingewiesen und die Absicht bekundet, im Sinne der Schlussfolgerungen des Rates „Justiz und Inneres“ vom Oktober 20093 entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 , 4, 5 und 6
Artikel 7 Recht auf Opferhilfe
Artikel 8 Recht der Opfer auf Anzeigebestätigung
Artikel 9 Anspruch auf rechtliches Gehör
Artikel 10 Rechte bei Verzicht auf Strafverfolgung
Artikel 11 Recht auf Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Mediations- oder anderen Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren
Artikel 13 Anspruch auf Kostenerstattung
Artikel 18 Feststellung der besonderen Schutzbedürftigkeit
Artikel 19 Recht des Opfers auf Vermeidung des Zusammentreffens mit dem Täter
Artikel 20 Recht auf Schutz der Opfer während der Vernehmung in strafrechtlichen Ermittlungen
Artikel 21 und 22
Artikel 24 Schulung betroffener Berufsgruppen
4. Subsidiaritätsprinzip
5. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Vorschlag
Kapitel 1 Einführungsbestimmungen
Artikel 1 Ziele
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2 Information Hilfe
Artikel 3 Recht auf Information bei der ersten Kontaktaufnahme mit einer zuständigen Behörde
Artikel 4 Recht der Opfer auf Informationen zu ihrem Fall
Artikel 5 Recht, zu verstehen und verstanden zu werden
Artikel 6 Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung
Artikel 7 Recht auf Opferhilfe
Kapitel 3 Teilnahme am Strafverfahren
Artikel 8 Recht der Opfer auf Anzeigebestätigung
Artikel 9 Anspruch auf rechtliches Gehör
Artikel 10 Rechte bei Verzicht auf Strafverfolgung
Artikel 11 Recht auf Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Mediations- und anderen Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren
Artikel 12 Anspruch auf Prozesskostenhilfe
Artikel 13 Anspruch auf Kostenerstattung
Artikel 14 Recht auf Rückgabe von Eigentum
Artikel 15 Recht auf Entscheidung über Entschädigung durch den Täter im Rahmen des Strafverfahrens
Artikel 16 Rechte der Opfer mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat
Kapitel 4 Anerkennung der Besonderen Schutzbedürftigkeit Schutz der Opfer
Artikel 17 Schutzanspruch
Artikel 18 Feststellung der besonderen Schutzbedürftigkeit
Artikel 19 Recht des Opfers auf Vermeidung des Zusammentreffens mit dem Täter
Artikel 20 Recht auf Schutz der Opfer während der Vernehmung in strafrechtlichen Ermittlungen
Artikel 21 Schutzanspruch schutzbedürftiger Opfer während des Strafverfahrens
Artikel 22 Schutzanspruch minderjähriger Opfer während des Strafverfahrens
Artikel 23 Recht auf Schutz der Privatsphäre
Kapitel 6 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 24 Schulung der betroffenen Berufsgruppen
Artikel 25 Zusammenarbeit und Koordinierung von Diensten
Kapitel 7 Schlussbestimmungen
Artikel 26 Umsetzung
Artikel 27 Bereitstellung von Daten und Statistiken
Artikel 28 Ersetzung
Artikel 29 Inkrafttreten
Artikel 30 Adressaten
Drucksache 24/11
Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Effektivierung des Haftgrundes der Wiederholungsgefahr
... Der im Interesse des präventiven Opferschutzes angestrebte vermehrte Vollzug von Untersuchungshaft bzw. von jugendgerichtlicher Unterbringung minderjähriger Beschuldigter zur Vermeidung von Untersuchungshaft kann zu vermehrtem Vollzugsaufwand für die Justiz- bzw. Sozialhaushalte führen, der aber nicht quantifiziert werden kann. Mit erheblichen Auswirkungen ist jedoch nicht zu rechnen. Eventuelle Mehrbelastungen sind in den jeweiligen Einzelplänen aufzufangen.
A. Problem und Zielsetzung
B. Alternativen
C. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:
2. Vollzugsaufwand:
D. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 2 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Artikel 3 Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Einzelbegründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 43/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Initiative des Königreichs Belgien, der Republik Bulgarien, der Republik Estland, des Königreichs Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Ungarn, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, Rumäniens, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die europäische Schutzanordnung PE-CONS 2/ 10
... 4. Die von der beabsichtigten Richtlinie erfassten nationalen Opferschutzmaßnahmen werden von einigen Mitgliedstaaten in strafrechtlichen Verfahren getroffen, sind jedoch in anderen Mitgliedstaaten als zivilrechtlich (so im deutschen Gewaltschutzgesetz) oder verwaltungsrechtlich zu qualifizieren. Da die Mitgliedstaaten an ihren nationalen Systemen festhalten können, würde die Richtlinie nicht nur strafrechtliche, sondern auch zivil- und verwaltungsrechtliche Regelungen erfassen. Damit ist nicht nur der Bereich der strafrechtlichen Zusammenarbeit betroffen, für den Artikel 82 AEUV einschlägig ist.
Drucksache 181/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel und zum Opferschutz sowie zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates KOM (2010) 95 endg.; Ratsdok. 8157/10
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel und zum Opferschutz sowie zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates KOM (2010)
Drucksache 181/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel und zum Opferschutz sowie zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates KOM (2010) 95 endg.; Ratsdok. 8157/10
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel und zum Opferschutz sowie zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates KOM (2010)
Drucksache 120/10
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Effektivität des Strafverfahrens
... In Erfüllung ihrer gesellschaftlichen Aufgabe hat die Justiz in den vergangenen Jahren aufgrund zahlreicher Gesetzesänderungen eine Vielzahl wichtiger Aufgaben zusätzlich übernommen. Genannt seien die nachhaltige Stärkung des Opferschutzes sowie die weitere Verbesserung des Schutzes der Öffentlichkeit vor gefährlichen Straftätern.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 Zitiergebot
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
a Vereinfachung im Ermittlungsverfahren § 163a StPO
b Änderung im Rechtsmittelrecht § 153a StPO
c Änderungen im Gerichtsverfassungsrecht
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 459/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren KOM (2010) 392 endg.; Ratsdok. 12564/10
... anbieten. Ein generelles Akteneinsichtsrecht des Beschuldigten wird durch die Rechtsprechung des EGMR nicht gefordert. Es ist auch in Anbetracht der Missbrauchsmöglichkeiten - namentlich mit Blick auf die im Rahmen der schutzwürdigen Interessen Dritter zu berücksichtigenden Aspekte des Opferschutzes - nach wie vor (vgl. BT- Drucksache
Drucksache 181/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel und zum Opferschutz sowie zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates KOM (2010) 95 endg.
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel und zum Opferschutz sowie zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates KOM (2010)
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.4. Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Konsultation der interessierten Kreise und Folgenabschätzung
2.1. Konsultation der interessierten Kreise
2.1.1. Konsultationsmethoden und allgemeines Profil der Befragten
2.1.2. Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
2.3. Folgenabschätzung SEK 2009 358 und Zusammenfassung der
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.1.1. Bestimmungen des materiellen Strafrechts
3.1.2. Gerichtliche Zuständigkeit und Strafverfolgung
3.1.3. Unterstützung und Betreuung der Opfer
3.1.4. Schutz der Opfer bei Strafverfahren
3.1.5. Prävention
3.1.6. Kontrolle
3.2. Mehrwert des Vorschlags gegenüber dem Übereinkommen des Europarats zur
3.3. Rechtsgrundlage
4. Subsidiaritätsprinzip
5. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
6. Wahl des Instruments
7. Auswirkungen auf den Haushalt
8. Weitere Angaben
8.1. Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
8.2. Geografischer Anwendungsbereich
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel
Artikel 3 Anstiftung, Beihilfe und Versuch
Artikel 4 Strafen
Artikel 5 Verantwortlichkeit juristischer Personen
Artikel 6 Sanktionen gegen juristische Personen
Artikel 7 Verzicht auf Strafverfolgung oder Straffreiheit der Opfer
Artikel 8 Ermittlung und Strafverfolgung
Artikel 9 Gerichtliche Zuständigkeit
Artikel 10 Unterstützung und Betreuung von Opfern des Menschenhandels
Artikel 11 Schutz der Opfer von Menschenhandel bei Strafermittlungen und Strafverfahren
Artikel 12 Allgemeine Bestimmungen über Unterstützungs-, Betreuungs- und Schutzmaßnahmen für Kinder, die Opfer von Menschenhandel sind
Artikel 13 Unterstützung und Betreuung von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind
Artikel 14 Schutz von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind, bei Strafermittlungen und Strafverfahren
Artikel 15 Prävention
Artikel 16 Nationale Berichterstatter oder gleichwertige Mechanismen
Artikel 17 Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI
Artikel 18 Umsetzung
Artikel 19 Berichterstattung
Artikel 20 Inkrafttreten
Artikel 21 Adressaten
Drucksache 462/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Politik der EU zur Terrorismusbekämpfung - wichtigste Errungenschaften und künftige Herausforderungen KOM (2010) 386 endg.
... Im Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms ist vorgesehen, dass die Kommission 2011 einen umfassenden Legislativvorschlag zum Opferschutz vorlegt, der auch für die Opfer von Terroranschlägen gelten würde.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Wichtigste Errungenschaften und künftige Herausforderungen
2.1. Prävention
2.1.1. Wichtigste Errungenschaften
2.1.2. Künftige Herausforderungen
2.2. Schutz
2.2.1. Wichtigste Errungenschaften
2.2.2. Künftige Herausforderungen
2.3. Verfolgung
2.3.1. Wichtigste Errungenschaften
2.3.2. Künftige Herausforderungen
2.4. Reaktion
2.4.1. Wichtigste Errungenschaften
2.4.2. Künftige Herausforderungen
2.5. Horizontale Aspekte
2.5.1. Achtung der Grundrechte
2.5.2. Internationale Zusammenarbeit und Partnerschaften mit Drittländern
2.5.3. Finanzierung
3. Ausblick
Drucksache 732/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission über die Unionsbürgerschaft 2010: Weniger Hindernisse für die Ausübung von Unionsbürgerrechten KOM (2010) 603 endg.
... (5) wird 2011 ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung des Opferschutzes, darunter ein Legislativinstrument, vorschlagen.
Bericht
1. Einleitung
2. die Alltäglichen Hindernisse für Bürger angehen
2.1. Bürger als Privatpersonen
2.1.1. Ungeklärte Eigentumsrechte bei internationalem Ehepaaren
2.1.2. Bürokratische und teure grenzüberschreitende Anerkennung zivilrechtlicher Dokumente und Schwierigkeiten beim grenzüberschreitenden Zugang zur Justiz
2.1.3. Unzureichender Schutz von Verdächtigten, Beschuldigten und von Verbrechensopfern in Strafsachen
2.1.4. Probleme der Besteuerung in grenzüberschreitenden Situationen insbesondere Fahrzeugregistrierungssteuern
2.1.5. Hindernisse bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung für europäische Bürger und bei elektronischen Gesundheitsdiensten eHealth
2.1.6. Unvollständige Umsetzung des Rechts auf konsularischen Schutz für in Drittstaaten in Not geratene Unionsbürger
2.2. Bürger als Verbraucher
2.2.1. Mangelnde Information über die Rechte der Bürger in ihrer Rolle als Passagiere und Urlauber und beim Kauf von Urlaubspaketen und unzureichende Durchsetzung
2.2.2. Fehlen einheitlicher Verbraucherschutzregelungen, mangelnde Kenntnis bestehender Beschwerdemöglichkeiten und unzulängliche Beschwerdemöglichkeiten
2.3. Bürger als Einwohner, Studenten und Berufstätige
2.3.1. Divergierende und inkorrekte Anwendung des EU-Rechts und aufwändige Verwaltungsverfahren – Freizügigkeitshindernisse
2.3.2. Aufwändige und unzuverlässige Verfahren zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen und Berufsqualifikationen
2.3.3. Unterschiedliche Sozialversicherungssysteme als Hindernis für die Mobilität von Arbeitnehmern
2.4. Bürger als politische Akteure
2.5. Mangel an leicht zugänglicher Information und Unterstützung für Bürger
2.6. Mangelndes Bewusstsein für die Bedeutung der Unionsbürgerschaft
3. Schlussfolgerungen
Drucksache 129/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zur Verhütung des Menschenhandels ... ) vorgelegt hat, um den aktuellen Rahmenbeschluss durch härtere Sanktionen, einen besseren Opferschutz und aktive Vorbeugungsmaßnahmen zu verstärken,
2 Allgemeines
2 Informationserfassung
2 Prävention
2 Verfolgung
Schutz, Unterstützung und Betreuung der Opfer
Drucksache 425/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Mai 2010 zur Überprüfungskonferenz des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Kampala, Uganda
... - die innovativen Instrumente anerkennen sollten, die dem IStGH zur Verfügung stehen, um den Opfern zur Wahrnehmung ihres Rechts auf Gerechtigkeit zur verhelfen, einschließlich der Möglichkeit ihrer Teilnahme an Gerichtsverfahren des IStGH und der Beantragung von Wiedergutmachung unter Berücksichtigung der ergänzenden Funktion des Treuhandfonds des IStGH für Opfer bei der Vergabe von Wiedergutmachungsleistungen und anderen Hilfen einschließlich des Opferschutzes; sicherstellen sollten, dass den Opfern und ihren Anwälten ausreichende Rechtshilfe und Rechtsschutz gewährt werden;
Drucksache 43/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Initiative des Königreichs Belgien, der Republik Bulgarien, der Republik Estland, des Königreichs Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Ungarn, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, Rumäniens, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die europäische Schutzanordnung
... 4. Die von der beabsichtigten Richtlinie erfassten nationalen Opferschutzmaßnahmen werden von einigen Mitgliedstaaten in strafrechtlichen Verfahren getroffen, sind jedoch in anderen Mitgliedstaaten als zivilrechtlich (so im deutschen Gewaltschutzgesetz) oder verwaltungsrechtlich zu qualifizieren. Da die Mitgliedstaaten an ihren nationalen Systemen festhalten können, würde die Richtlinie nicht nur strafrechtliche, sondern auch zivil- und verwaltungsrechtliche Regelungen erfassen. Damit ist nicht nur der Bereich der strafrechtlichen Zusammenarbeit betroffen, für den Artikel 82 AEUV einschlägig ist.
Drucksache 180/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates KOM (2010) 94 endg.
... Diese Maßnahmen stehen im Einklang mit dem Vorschlag der Kommission zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel und zum Opferschutz.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Konsultation der interessierten Kreise und Folgenabschätzung
• Konsultation der interessierten Kreise
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung SEK 2009 355 und Zusammenfassung der Folgenabschätzung SEK 2009 356
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
– Materielles Strafrecht im Allgemeinen
– Neue Straftaten mittels Informationstechnologie
– Strafermittlung und Einleitung von Strafverfahren
– Verfolgung von im Ausland begangenen Straftaten
– Opferschutz
– Prävention von Straftaten
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Zusätzliche Angaben
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Geografischer Anwendungsbereich
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch
Artikel 4 Straftaten im Zusammenhang mit sexueller Ausbeutung
Artikel 5 Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornografie
Artikel 6 Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke
Artikel 7 Anstiftung, Beihilfe und Versuch der Begehung und Vorbereitung von Straftaten
Artikel 8 Auf gegenseitigem Einverständnis beruhende sexuelle Handlungen Gleichaltriger
Artikel 10 Verbot der Ausübung bestimmter Tätigkeiten aufgrund von Verurteilungen wegen Sexualstraftaten
Artikel 11 Verantwortlichkeit juristischer Personen
Artikel 12 Sanktionen gegen juristische Personen
Artikel 13 Verzicht auf Strafverfolgung oder Straffreiheit der Opfer
Artikel 14 Ermittlung und Strafverfolgung
Artikel 15 Meldung des Verdachts sexueller Ausbeutung oder sexuellen Missbrauchs
Artikel 16 Gerichtliche Zuständigkeit und Koordinierung der Strafverfolgung
Artikel 17 Allgemeine Bestimmungen für Unterstützungs-, Betreuungs- und Schutzmaßnahmen
Artikel 18 Unterstützung und Betreuung von Opfern
Artikel 19 Schutz von Opfern im Kindesalter in Strafermittlungen und Strafverfahren
Artikel 20 Interventionsprogramme oder -maßnahmen
Artikel 21 Sperrung des Zugangs zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten
Artikel 22 Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI
Artikel 23 Umsetzung
Artikel 24 Berichterstattung
Artikel 25 Inkrafttreten
Artikel 26 Adressaten
Drucksache 704/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften
... Mit dem vorliegenden Gesetz soll deshalb unter dem Gesichtspunkt des Opferschutzes ein eigenständiges Rückkehrrecht für die Opfer von Zwangsheirat normiert werden, das auch dann zur Anwendung kommen kann, wenn der oder die Betroffene ihren Lebensunterhalt in Deutschland nicht sichern kann. Für Opfer von Zwangsheirat, die bereits mindestens acht Jahre rechtmäßig in Deutschland waren und mindestens sechs Jahre eine Schule besucht haben, wird eine weitere Verbesserung ihrer Rechtsposition dadurch erreicht, dass ihr noch gültiger Aufenthaltstitel zukünftig nicht nach sechs Monaten, sondern erst nach zehn Jahren Abwesenheit aus Deutschland erlischt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
§ 88a Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit Integrationsmaßnahmen
Artikel 2 Änderung des Freizügigkeitsgesetzes\/EU
Artikel 3 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
Artikel 4 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 237 Zwangsheirat
Artikel 5 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 6 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
Artikel 7 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
§ [25] Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften
Artikel 8 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Bekämpfung der Zwangsheirat und Verbesserung des Schutzes der Opfer
II. Weitere Änderungen im Aufenthalts- und Asylrecht
III. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat
IV. Gesetzesfolgen
V. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 1520: Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften
Drucksache 120/10 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Effektivität des Strafverfahrens
... In Erfüllung ihrer gesellschaftlichen Aufgabe hat die Justiz in den vergangenen Jahren aufgrund zahlreicher Gesetzesänderungen eine Vielzahl wichtiger Aufgaben zusätzlich übernommen. Genannt seien die nachhaltige Stärkung des Opferschutzes sowie die weitere Verbesserung des Schutzes der Öffentlichkeit vor gefährlichen Straftätern.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Effektivität des Strafverfahrens
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 3 Zitiergebot
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Drucksache 281/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Aktionsplan für unbegleitete Minderjährige (2010-2014) KOM (2010) 213 endg.
... 21 Vorschlag der Kommission zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel und zum Opferschutz sowie zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates, KOM (2010)
Mitteilung
1. Einleitung
2. Daten
Rechtliche Bewertung und Umsetzung
Agenturen und Netze
Sammlung von Informationen
3. Prävention von unsicherer Migration und Menschenhandel – Verstärkte Schutzkapazitäten in Drittstaaten
3.1. Prävention
5 Finanzierung
Beziehungen zu Drittländern
Bekämpfung des Menschenhandels
Visa und Information
3.2. Schutzprogramme in Drittstaaten
5 Finanzierung
Beziehungen zu Drittstaaten
4. Aufnahme- und Verfahrensgarantien in der EU
4.1. Erste Maßnahmen und Schutznormen
Gesetzgeberische Maßnahmen
Informationsaustausch und -analyse
5 Agenturen
4.2. Altersbestimmung und Suche nach Familienangehörigen
5. Nachhaltige Lösungen
5.1. Rückführung und Reintegration im Herkunftsland
5 Finanzierung
Legislative Kontrolle
5.2. Internationaler Schutzstatus, sonstiger Rechtsstatus und Integration unbegleiteter Minderjähriger
5 Finanzierung
Politische Entwicklung
5.3. Neuansiedlung
6. Schlussfolgerung
Drucksache 459/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren KOM (2010) 392 endg.; Ratsdok. 12564/10
... anbieten. Ein generelles Akteneinsichtsrecht des Beschuldigten wird durch die Rechtsprechung des EGMR nicht gefordert. Es ist auch in Anbetracht der Missbrauchsmöglichkeiten - namentlich mit Blick auf die im Rahmen der schutzwürdigen Interessen Dritter zu berücksichtigenden Aspekte des Opferschutzes - nach wie vor (vgl. BT-Drucksache
Drucksache 65/3/09
Antrag des Saarlandes
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren
... " Verfahrenserledigung mit dem nicht nur privaten, sondern durchaus auch öffentlichen Interesse an einer effektiven Schadenswiedergutmachung des Opfers im Rahmen des Strafverfahrens zu verbinden. Dies eröffnet im Rahmen der gesetzlichen Regelung der Verfahrensabsprache die Chance, das im Gerichtsalltag wenig genutzte Instrument des Adhäsionsverfahrens im Interesse des Opferschutzes zu effektivieren und - in geeigneten Fällen - zum Gegenstand der Verfahrensabsprache zu machen. Dies wird im Ergebnis dazu führen, dass etliche Zivilprozesse, gegebenenfalls sogar auf Gebieten wie dem gewerblichen Rechtsschutz und dem Urheberrecht (vgl. § 395 Absatz 2
Drucksache 298/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz von Opfern sowie zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI KOM (2009) 136 endg.; Ratsdok. 8151/09
... Der Vorschlag stützt sich auf das Übereinkommen des Europarats und übernimmt denselben ganzheitlichen Ansatz, einschließlich der Aspekte Prävention, Strafverfolgung, Opferschutz und Kontrolle. Außerdem enthält er die folgenden Hauptkomponenten, die einen Mehrwert bewirken:
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.4. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
2.1. Anhörung von interessierten Kreisen
2.1.1. Anhörungsmethoden und allgemeines Profil der Befragten
2.1.2. Zusammenfassung der Beiträge
2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
2.3. Folgenabschätzung
• Option 1:
• Option 2:
• Option 3:
• Option 4:
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
A Bestimmungen des materiellen Strafrechts
B Gerichtliche Zuständigkeit und Strafverfolgung
C Opferrechte im Strafverfahren
D Unterstützung der Opfer
E Prävention
F Kontrolle
3.2. Mehrwert des Vorschlags gegenüber dem Übereinkommen des Europarats zur
3.3. Rechtsgrundlage
4. Subsidiaritätsprinzip
5. Grundsatz der Verhältnismässigkeit
6. Wahl des Instruments
7. Auswirkungen auf den Haushalt
8. Weitere Angaben
Vorschlag
Artikel 1 Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel
Artikel 2 Anstiftung, Beihilfe und Versuch
Artikel 3 Strafen und erschwerende Umstände
Artikel 4 Verantwortlichkeit juristischer Personen
Artikel 5 Sanktionen gegen juristische Personen
Artikel 6 Keine Verhängung von Sanktionen gegen Opfer
Artikel 7 Ermittlung und Strafverfolgung
Artikel 8 Gerichtliche Zuständigkeit und Koordinierung der Strafverfolgung
Artikel 9 Schutz besonders gefährdeter Opfer von Menschenhandel in Strafverfahren
Artikel 10 Unterstützung der Opfer
Artikel 11 Besondere Schutzmaßnahmen für Kinder
Artikel 12 Prävention
Artikel 13 Kontrolle
Artikel 14 Geografischer Anwendungsbereich
Artikel 15 Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI
Artikel 16 Umsetzung
Artikel 17 Inkrafttreten
Drucksache 616/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger KOM (2009) 262 endg.; Ratsdok. 11060/09
... 32. Hinsichtlich des auf der anderen Seite geforderten verbesserten Opferschutzes bleibt nach Ansicht des Bundesrates unklar, ob und inwieweit diese Verbesserungen über die geplanten Rahmenbeschlüsse zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie von Menschenhandel hinausgehen sollen. Die Stärkung der Rechte der Opfer ist zu begrüßen. Allerdings ist dies kein absolutes Ziel. Es wird begrenzt unter anderem durch die nach rechtsstaatlichen Grundsätzen einem Tatverdächtigen zustehenden Rechte und durch den staatlichen Anspruch an der Verfolgung und Aufklärung von auch von einem Opfer begangenen Straftaten. Mithin darf nicht allein die behauptete Opfereigenschaft zwangsläufig zu einem Freibrief für begangene Straftaten führen. Die privilegierungswürdige Opfereigenschaft ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls durch das Tatgericht festzustellen, das im Weiteren darüber zu entscheiden hat, ob die Opfereigenschaft eine Strafbefreiung oder etwa nur eine Strafmilderung rechtfertigt.
2 I.
2 II.
2 III.
2 IV.
2 V.
2 VI.
Drucksache 616/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger KOM (2009) 262 endg.; Ratsdok. 11060/09
... 33. Hinsichtlich des auf der anderen Seite geforderten verbesserten Opferschutzes bleibt nach Ansicht des Bundesrates unklar, ob und inwieweit diese Verbesserungen über die geplanten Rahmenbeschlüsse zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie von Menschenhandel hinausgehen sollen.
2 I.
2 II.
2 III.
2 IV.
2 V.
2 VI.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
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Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
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Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
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Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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