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"Omnibusgesetz*"


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Drucksache 38/11

... Die Ergebnisse der Umsetzung, die in einigen Mitgliedstaaten immer noch nicht abgeschlossen ist, stellen einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Beseitigung von Hindernissen sowie der Modernisierung und Vereinfachung der Rechtsvorschriften dar. Hunderte diskriminierender, ungerechtfertigter oder unangemessener Anforderungen in der gesamten EU wurden in so wichtigen Dienstleistungssektoren wie dem Einzelhandel, den reglementierten Berufen, dem Bau- und dem Fremdenverkehrssektor sowie den Dienstleistungen für Unternehmen bereits beseitigt. Dies erfolgte im Rahmen von mehr als 1 000 Umsetzungsgesetzen, von denen einige 'Omnibusgesetze' waren, die dutzende von Rechtsvorschriften in vielen Einzelgesetzen änderten. Um zu verhindern, dass in Zukunft neue Hindernisse auftauchen, haben viele Mitgliedstaaten zudem spezifische Mechanismen eingeführt, wie interne Meldepflichten, Leitlinien für künftige Rechtsvorschriften oder "Binnenmarkt-Tests" in der Folgenabschätzung neuer Anforderungen. Schließlich wurden Klauseln zur Erleichterung des freien Dienstleistungsverkehrs von in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig niedergelassenen Dienstleistern in die nationalen Bestimmungen aufgenommen. Sofern sie korrekt durchgesetzt werden, dürften sie die Funktionsweise des Binnenmarkts für Dienstleistungen erheblich verbessern.8 Allerdings ist an dieser Stelle unbedingt darauf hinzuweisen, dass das volle Potenzial der Richtlinie erst dann ausgeschöpft wird, wenn alle Mitgliedstaaten die erforderlichen rechtlichen Änderungen zu ihrer Umsetzung auch vornehmen. Dies gilt vor allem für jene Mitgliedstaaten, die zwar horizontale Rahmengesetze zur Umsetzung der Richtlinie erlassen haben, die vorhandenen sektorspezifischen Vorschriften zur Beseitigung ungerechtfertigter Hindernisse aber nicht (oder kaum) geändert haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 38/11




Mitteilung

1. Dienstleistungen sind der Eckpfeiler der EU-Wirtschaft

2. Die Dienstleistungsrichtlinie – Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem besser funktionierenden Binnenmarkt für Dienstleistungen

3. Das Verfahren der gegenseitigen Evaluierung – Ein wichtiges Instrument zur Beurteilung des Stands des Binnenmarkts für Dienstleistungen

4. Hauptergebnisse des Verfahrens der gegenseitigen Evaluierung

4.1. Was wurde erreicht

4.2. Was bleibt zu tun

5. Der weitere Weg: MAßNAHMEN ZUM weiteren Ausbau des Binnenmarkts für Dienstleistungen

5.1. Ein Binnenmarkt-Kohärenztest für Dienstleistungen

5.2. Gezielte Maßnahmen zur Beseitigung verbleibender regulatorischer Hindernisse, die die volle Ausschöpfung des Potenzials des Binnenmarkts für Dienstleistungen ungerechtfertigt behindern

5.3. Gezielte Maßnahmen, um den Binnenmarkt für Dienstleistungen in der Praxis greifbarer zu machen

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Suchbeispiele:


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