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8 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Offenlegungsregeln"


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Drucksache 213/18

... Da die Kosten der Erstellung eines Prospektes für KMU überproportional hoch sein können, hat die Prospektverordnung einen vereinfachten ‚EU-Wachstumsprospekt‘ eingeführt. Es steht insbesondere KMU zur Verfügung, die an einem KMU-Wachstumsmarkt gehandelt werden, und Nicht-KMU mit einer Marktkapitalisierung von weniger als 500 Millionen EUR, deren Wertpapiere auf einem KMU-Wachstumsmarkt gehandelt werden11. Darüber hinaus können Emittenten, deren Wertpapiere bereits kontinuierlich über einen Zeitraum von mindestens 18 Monaten an einem KMU-Wachstumsmarkt gehandelt werden durften, von einer vereinfachten Offenlegungsregelung für Zweitemissionen profitieren12.

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Drucksache 213/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

Umfang der Initiative: KMU-Wachstumsmärkte

Aktueller Regulierungskontext

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Übereinstimmung mit anderen Bereichen der Unionspolitik

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Preis des Instruments

3. Ergebnisse Der EX-POST-Bewertung, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

a Öffentliche Konsultation zur Einrichtung eines verhältnismäßigen Regulierungsrahmens zur Vereinfachung von KMU-Notierungen

b Kapitalmarktunion-Halbzeitbilanz

c Konsultation Call for Evidence EU-Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen

- Heranziehen von Fachwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Andere Elemente

- Umsetzungspläne und Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmaßnahmen

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

a Änderungen der Marktmissbrauchsverordnung

Liquiditätszufuhr -Vertrag für Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten

Rechtfertigung der Aufschiebung der Veröffentlichung von Insiderinformationen

Insiderlisten für KMU-Wachstumsmärkte

Managertransaktionen von Emittenten an KMU-Wachstumsmärkten

b Änderung der Prospektverordnung

5 Transferprospekt

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Artikel 2
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2017/1129

Artikel 3
Inkrafttreten und Anwendung


 
 
 


Drucksache 12/06

... Verlagerung oder Einschränkung der Beweislast in Fällen von Informationsasymetrie zwischen Kläger und Beklagtem mit dem Ziel, diese Asymmetrie zu beseitigen. Durch diese Regeln könnte in gewissem Umfang das Fehlen oder nur ansatzweise Vorhandensein von Offenlegungsregeln, auf die der Kläger zurückgreifen kann, kompensiert werden.

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Drucksache 12/06




2 Grünbuch

1 Hintergrund und Ziele des Grünbuchs

1.1 Schadenersatzklagen als ein Mittel der Durchsetzung des Wettbewerbsrechts der Gemeinschaft

1.2 Das Problem

1.3 Ziele

2 Wichtigste PUNKTE

2.1 Zugang zu Beweismitteln

Frage A:

Option 1:

Option 2:

Option 3:

Option 4:

Option 5:

Frage B:

Option 6:

Option 7:

Frage C:

Option 8:

Option 9:

Option 10:

2.2 Verschuldenserfordernis

Frage D:

Option 11:

Option 12:

Option 13:

2.3 Schadenersatz

Frage E:

Option 14:

Option 15:

Option 16:

Option 17:

Frage F:

Option 18:

Option 19:

Option 20:

2.4 Passing on defense und Klagebefugnis des indirekten Abnehmers

Frage G:

Option 21:

Option 22:

Option 23:

Option 24:

2.5 Schutz der Verbraucherinteressen

Frage H:

Option 25:

Option 26:

2.6 Prozesskosten

Frage I:

Option 27:

2.7 Koordinierung der staatlichen und privaten Wettbewerbsrechtsdurchsetzung

Frage J:

Option 28:

Option 29:

Option 30:

2.8 Gerichtliche Zuständigkeit und anwendbares Recht

Frage K:

Option 31:

Option 32:

Option 33:

Option 34:

2.9 Sonstiges

Frage L:

Option 35:

Frage M:

Option 36:

Frage N:

Frage O:


 
 
 


Drucksache 167/05 (Beschluss)

... • Gerade im Hinblick auf die Einführung der neuen relativen Offenlegungsgrenze von 10 Prozent des haftenden Eigenkapitals des Kreditinstituts muss die zusammengefasste Verlautbarung der BaFin - ein erster Entwurf mit 17 Seiten liegt bereits vor - noch weiter gestrafft und vereinfacht werden. Vor allem sollte geprüft werden, ob auf eine Verlautbarung zu § 18 KWG nicht wie in Österreich ganz verzichtet werden kann. Der vorliegende Entwurf lässt den Banken noch zu wenig wirtschaftliche Spielräume, auch fehlt eine Verknüpfung zu Basel II. Im Rahmen des laufenden Konsultationsverfahrens zu MaRisk könnten etwaige EU-Standards zur Beherrschung von Ausfallrisiken über Offenlegungsregeln, die bisher noch nicht in den MaRisk geregelt sein sollten, in diese Vorschrift eingearbeitet werden. Im Übrigen sollte jedes Kreditinstitut in eigener Verantwortung nach anerkannten bankkaufmännischen Grundsätzen unter Berücksichtigung der Vorgaben der MaRisk entscheiden können, in welchen Kreditfällen, nach welchen Kriterien und in welchem Umfang Erstoffenlegung und laufende Offenlegung gemäß § 18 KWG durchzuführen sind.



Drucksache 167/1/05

... • Gerade im Hinblick auf die Einführung der neuen relativen Offenlegungsgrenze von 10 Prozent des haftenden Eigenkapitals des Kreditinstituts muss die zusammengefasste Verlautbarung der BaFin - ein erster Entwurf mit 17 Seiten liegt bereits vor - noch weiter gestrafft und vereinfacht werden. Vor allem sollte geprüft werden, ob auf eine Verlautbarung zu § 18 KWG nicht wie in Österreich ganz verzichtet werden kann. Der vorliegende Entwurf lässt den Banken noch zu wenig wirtschaftliche Spielräume, auch fehlt eine Verknüpfung zu Basel II. Im Rahmen des laufenden Konsultationsverfahrens zu MaRisk könnten etwaige EU-Standards zur Beherrschung von Ausfallrisiken über Offenlegungsregeln, die bisher noch nicht in den MaRisk geregelt sein sollten, in diese Vorschrift eingearbeitet werden. Im Übrigen sollte jedes Kreditinstitut in eigener Verantwortung nach anerkannten bankkaufmännischen Grundsätzen unter Berücksichtigung der Vorgaben der MaRisk entscheiden können, in welchen Kreditfällen, nach welchen Kriterien und in welchem Umfang Erstoffenlegung und laufende Offenlegung gemäß § 18 KWG durchzuführen sind."

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Drucksache 167/1/05




- Antrag der Länder Bayern, Baden-Württemberg -

1. Zu Absatz 1 Sätze 5 und 6, Absatz 2

2. Zu Absatz 3 Sätze 1 und 2 Absatz 3 ist wie folgt zu ändern:

3. Zu Absatz 4 Unterabs. 01 - neu -

4. Zu Absatz 4 Unterabs. 1 Sätze 2 und 3

5. Zu Absatz 4 Unterabs. 2 Sätze 1 bis 4

6. Satz 2 ist wie folgt zu fassen:

7. Zu Absatz 4 Unterabs. 4 Satz 2

8. Zu Absatz 4 Unterabs. 5 Sätze 2 bis 4


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.