4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Offenlandprogramme"
Drucksache 288/06
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen -Verpflichtungenverordnung
... Die bestehende Ausnahmeregelung des Absatzes 5 soll um eine spezifische Ausnahmemöglichkeit ergänzt werden. Sie bezieht sich vorrangig auf so genannte Offenlandprogramme, in denen im Interesse des Artenschutzes bereits in der Vergangenheit zwischen Landwirten und Verbänden abweichende Vereinbarungen zu Mähen und Mulchen auf stillgelegten Flächen vereinbart worden waren. Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren sollen entsprechende Maßnahmen im Rahmen von Plänen und Projekten der Länder oder der anerkannten Naturschutzverbände als genehmigt gelten. Eine ausdrückliche Ausnahmegenehmigung erübrigt sich in diesen Fällen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Nummer 2
Zu Tabelle 3 der Anlage Richtwerte für das Verhältnis von Haupternteprodukten zu Nebenernteprodukten
Zu Artikel 2
Ergänzende Texte:
§ 1 des Pflanzenschutzgesetzes
§ 59 des Bundesnaturschutzgesetzes
§ 60 des Bundesnaturschutzgesetzes
Drucksache 908/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse - 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen -Verpflichtungenverordnung - Antrag der Länder Hessen, Baden-Württemberg -
... Die bestehende Ausnahmeregelung des Absatzes 5 soll um eine spezifische Ausnahmemöglichkeit ergänzt werden. Sie bezieht sich vorrangig auf so genannte Offenlandprogramme, in denen im Interesse des Artenschutzes bereits in der Vergangenheit zwischen Landwirten und Verbänden abweichende Vereinbarungen zu Mähen und Mulchen auf stillgelegten Flächen vereinbart worden waren. Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, sollen entsprechende Maßnahmen im Rahmen von Plänen und Projekten der Länder oder der anerkannten Naturschutzverbände als genehmigt gelten. Eine ausdrückliche Ausnahmegenehmigung erübrigt sich in diesen Fällen.
1. Zur Verordnung insgesamt*
Artikel 1 Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
C. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Nummer 2
Zu Tabelle 3 der Anlage Richtwerte für das Verhältnis von Haupternteprodukten zu Nebenernteprodukten
Zu Artikel 2
2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 2 Abs. 6 - neu -
3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c § 3 Abs. 3
4. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 4 Abs. 3
Drucksache 908/05
Verordnungsantrag der Länder Hessen, Baden-Württemberg
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen -Verpflichtungenverordnung
... Die bestehende Ausnahmeregelung gemäß Absatz 5 Nr. 1 soll um eine spezifische Ausnahmemöglichkeit ergänzt werden. Sie bezieht sich vorrangig auf sogenannte Offenlandprogramme, in denen im Interesse des Artenschutzes bereits in der Vergangenheit zwischen Landwirten und Verbänden abweichende Vereinbarungen zu Mähen und Mulchen auf stillgelegten Flächen vereinbart worden waren. Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, soll bereits die vertragliche Einbeziehung solcher Flächen in entsprechende Programme der Bundesländer oder der anerkannten Naturschutzverbände eine Ausnahmegenehmigung erübrigen; damit entfällt eine aufwändige Einzelfallprüfung.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
1. § 2 Abs. 2 und 3 wird wie folgt gefasst:
2. § 3 wird wie folgt geändert:
3. § 4 wird wie folgt geändert:
4. In § 5 Abs. 1 Nr. 2 wird das Wort „Anpflanzungen“ durch das Wort „Reihen“ ersetzt.
5. Die Anlage wird wie folgt geändert:
„Tabelle 3: Richtwerte für das Verhältnis von Haupternteprodukt zu Nebenernteprodukt Korn:Stroh-Verhältnis, bzw. Wurzel:Laub-Verhältnis *
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Tabelle 3 der Anlage
Zu Artikel 2
Drucksache 908/05 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen -Verpflichtungenverordnung
... Die bestehende Ausnahmeregelung des Absatzes 5 soll um eine spezifische Ausnahmemöglichkeit ergänzt werden. Sie bezieht sich vorrangig auf so genannte Offenlandprogramme, in denen im Interesse des Artenschutzes bereits in der Vergangenheit zwischen Landwirten und Verbänden abweichende Vereinbarungen zu Mähen und Mulchen auf stillgelegten Flächen vereinbart worden waren. Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, sollen entsprechende Maßnahmen im Rahmen von Plänen und Projekten der Länder oder der anerkannten Naturschutzverbände als genehmigt gelten. Eine ausdrückliche Ausnahmegenehmigung erübrigt sich in diesen Fällen.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Anlage Erste Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen- Verpflichtungenverordnung
Artikel 1 Änderung der Direktzahlungen- Verpflichtungenverordnung
Tabelle
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Nummer 2
Zu Tabelle 3 der Anlage Richtwerte für das Verhältnis von Haupternteprodukten zu Nebenernteprodukten
Zu Artikel 2
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.