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"Nutzungsbedingungen"
Drucksache 614/2/18
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare \-Energien\-Gesetzes, des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetz es und weiterer energierechtlicher Vorschriften
... In der Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drucksache 19/6089) sichert die Bundesregierung zu, dass bei der in Folge der Gesetzesänderung notwendigen Anpassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen die hohen Standards für die Sicherheit des Luftverkehrs gewahrt bleiben sollen. Hierfür ist eine Betrachtung der Detektionstechnik der Windenergieanlage wie auch der operationellen und technischen Nutzungsbedingungen des Transponders im Luftfahrzeug anzustellen. Eine adäquate Sicherheitsbewertung soll zudem die vornehmlich betroffenen Luftraumnutzer - Katastrophenschutz, Luftrettung und Sicherheitsbehörden - in den Fokus nehmen.
Drucksache 501/17
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Zwölfte Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
... a) der Unternehmer beim Eisenbahninfrastrukturunternehmer nach dem in dessen Schienennetz-Nutzungsbedingungen veröffentlichten Verfahren eine Freistellung für dort eingesetzte Triebfahrzeugführer beantragt,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zwölfte Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften1
Artikel 1 Änderung der Triebfahrzeugführerscheinverordnung
Artikel 2 Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Ermächtigungsgrundlagen
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Regelungsfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
3.1 Für Bürgerinnen und Bürger
3.2 Für die Wirtschaft
3.2.1 Ergänzung der Regelungen zu den sprachlichen Anforderungen für Triebfahrzeugführer auf Grenzbetriebsstrecken und Durchgangsstrecken, Anlage 7 Nummer 6 Satz 5 der Triebfahrzeugführerscheinverordnung
3.2.2 Streichung der Regelung, Untersuchungen von Fahrzeugen alle sechs Jahre Frist auf höchstens acht Jahre verlängerbar durchzuführen, ex § 32 Absatz 3 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
3.3 Für die Verwaltung
4. Weitere Kosten
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Drucksache 62/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes
... Auch wenn die Daten über öffentlich zugängliche Netze gegen Entgelt bereitgestellt werden, kann eine Bereitstellung durch eine Behörde der unmittelbaren Bundesverwaltung nach dieser Regelung nicht erfolgen, wenn sie zur Verfügung über die Daten nicht berechtigt ist. Insbesondere kann eine Bereitstellung durch Nutzungsbedingungen sowie durch vertragliche oder sonstige Vereinbarungen ausgeschlossen sein.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des E-Government-Gesetzes
§ 12a Offene Daten der Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung
§ 19 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Evaluierung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Zielsetzung der Regelung
II. Wesentlicher Inhalt der Regelung
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4030, BMI: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund
Verwaltung Länder Kommunen
II.2 Evaluierung
III. Zusammenfassung
Drucksache 371/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich
... "(19) Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen sind die Bedingungen für den Zugang zu Serviceeinrichtungen, die an das Netz eines Betreibers der Schienenwege angeschlossen sind, und für die Erbringung der Leistungen in diesen Einrichtungen."
§ 33 Ermittlung und Genehmigung der Entgelte in Ausnahmefällen
§ 37 Ausgestaltung der Entgelte für Schienenwege und Personenbahnhöfe für Personenverkehrsdienste im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags
§ 81 Befristungen
Drucksache 290/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Online-Plattformen im digitalen Binnenmarkt - Chancen und Herausforderungen für Europa COM(2016) 288 final
... In einer Eurobarometer-Umfrage aus dem Jahr 2016 zu Online-Plattformen33 zeigten sich 72 % der befragten Verbraucher besorgt über Daten, die über sie und ihre Aktivitäten gespeichert werden. 72 % waren ferner der Auffassung, dass Regelungsbedarf für Online-Plattformen besteht, um das Ausmaß zu begrenzen, in dem Nutzer in Abhängigkeit von den über ihre Aktivitäten gespeicherten Daten unterschiedliche Suchergebnisse erhalten. Gleichzeitig gaben 56 % der befragten Verbraucher an, dass sie die Nutzungsbedingungen von Online-Plattformen nicht lesen.
1. Einleitung
2. ZUNEHMENDE Bedeutung von ONLINE-PLATTFORMEN in der Digitalen Wirtschaft
3. Schaffung GEEIGNETER AUSGANGSBEDINGUNGEN für Einrichtung, FESTIGUNG und Wachstum NEUER ONLINE-PLATTFORMEN
4. EIN AUSGEWOGENER REGELUNGSRAHMEN für ONLINE-PLATTFORMEN IM Digitalen Binnenmarkt
5. Umsetzung der wichtigsten Grundsätze für die Entwicklung von PLATTFORMEN in der EU
i Gewährleistung gleicher Ausgangsbedingungen für vergleichbare digitale Dienste
ii Verantwortungsvolles Management von Online-Plattformen
iii Vertrauensbildung, Förderung von Transparenz und Gewährleistung von Fairness
- Aufklärung der Bürger und Verbraucher und Stärkung ihrer Position
- Gewährleistung eines gerechten und innovationsfreundlichen Unternehmensumfelds
iv Erhalt diskriminierungsfreier, offener Märkte zur Förderung einer datengesteuerten Wirtschaft
6. Schlussfolgerung
Drucksache 258/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
... 6. die technischen und betrieblichen Rahmenbedingungen für die Durchführung des Amateurfunkdienstes einschließlich der Nutzungsbedingungen für die im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzbereiche (Anlage 1)."
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Bundesgebührengesetzes
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
Artikel 3 Anpassung gebührenrechtlicher Vorschriften an das Bundesgebührengesetz im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern
Artikel 4 Anpassung gebührenrechtlicher Vorschriften an das Bundesgebührengesetz zum 1. Oktober 2021 sowie Änderung von Regelungen für die Gebührenerhebung der Länder
§ 33 Aufwendungsersatz und Entgelte.
§ 7 Gebührenschuldnerschaft
§ 6
§ 25 Gebühren und Auslagen
§ 25a Gebühren- und Auslagenerhebung der Honorarkonsularbeamten
§ 25b Gebührenbemessung
§ 25c Wertgebühren
§ 25d Zuschläge
§ 25e Auslagen
§ 26 Erstattungsansprüche bei Amtshilfe
§ 2 Die Gebühr für die Ausstellung der Apostille und für die Prüfung gemäß Artikel 7 Absatz 2 des Übereinkommens beträgt je 13 Euro. Im Übrigen gilt für die Erhebung von Gebühren und Auslagen
§ 54 Gebühren
§ 33 Gebühren
§ 7 Gebühren und Auslagen
§ 25a Aufwendungen des Auskunftspflichtigen.
§ 7h Zurücknahme oder Einschränkung des Antrags bei Einsatz von Verwaltungshelfern
Artikel 6 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 7 Inkrafttreten
Drucksache 60/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Nutzung des Frequenzbands 470-790 MHz in der Union - COM(2016) 43 final
... 8. Der Bundesrat weist darauf hin, dass von Vergabe- und Nutzungsbedingungen für das 700-MHz-Band mittelbar auch das terrestrische Fernsehen im Frequenzbereich 470 MHz bis 694 MHz betroffen ist. Die deutschen Vorgaben regeln einen umfassenden Schutz des terrestrischen Fernsehens. Insbesondere ist die uneingeschränkte Nutzbarkeit des obersten verbleibenden Fernsehkanals 48, der dicht an das 700-MHz-Mobilfunkspektrum angrenzt, für DVB-T bzw. DVB-T2 zu gewährleisten. Etwaige EU-Vorgaben dürfen diese und andere nationale Vorgaben nicht unterlaufen.
Drucksache 167/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt - COM(2015) 627 final; Ratsdok. 15302/15
... 14. Die in Artikel 3 Absatz 3 des Verordnungsvorschlags enthaltenen Verpflichtungen der Anbieter, die Abonnenten über die Qualität der im europäischen Ausland bereitgestellten Online-Inhaltedienste zu informieren, sollte nach Ansicht des Bundesrates insofern ergänzt werden, als dass die Verbraucher bereits vor Abschluss des Vertrages in klarer und verständlicher Form über die Nutzungsbedingungen für grenzüberschreitende Online-Inhaltedienste informiert werden, insbesondere wie und in welcher Qualität sie diese Dienste im EU-Ausland nutzen können.
Drucksache 167/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt - COM(2015) 627 final; Ratsdok. 15302/15
... 23. Die in Artikel 3 Absatz 3 des Verordnungsvorschlags enthaltenen Verpflichtungen der Anbieter, die Abonnenten über die Qualität der im europäischen Ausland bereitgestellten Online-Inhaltedienste zu informieren, sollte nach Ansicht des Bundesrates insofern ergänzt werden, als dass die Verbraucher bereits vor Abschluss des Vertrages in klarer und verständlicher Form über die Nutzungsbedingungen für grenzüberschreitende Online-Inhaltedienste informiert werden, insbesondere wie und in welcher Qualität sie diese Dienste im EU-Ausland nutzen können.
Drucksache 60/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Nutzung des Frequenzbands 470-790 MHz in der Union - COM(2016) 43 final
... 8. Der Bundesrat weist darauf hin, dass von Vergabe- und Nutzungsbedingungen für das 700-MHz-Band mittelbar auch das terrestrische Fernsehen im Frequenzbereich 470 MHz bis 694 MHz betroffen ist. Die deutschen Vorgaben regeln einen umfassenden Schutz des terrestrischen Fernsehens. Insbesondere ist die uneingeschränkte Nutzbarkeit des obersten verbleibenden Fernsehkanals 48, der dicht an das 700-MHz-Mobilfunkspektrum angrenzt, für DVB-T bzw. DVB-T2 zu gewährleisten. Etwaige EU-Vorgaben dürfen diese und andere nationale Vorgaben nicht unterlaufen.
Drucksache 58/15 (Beschluss)
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Gesetzgebungsverfahren näher darzulegen, welcher Erfüllungsaufwand bei den öffentlichen Stellen der Länder und Kommunen durch die Einräumung eines Rechts auf Weiterverwendung entsteht; insbesondere, ob mit der im Regelfall notwendigen Vorabprüfung zu den Nutzungsbedingungen und Entgelten eine Aufgabe im Sinne des Artikels 84 Absatz 1 Satz 7 GG verbunden ist.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein Erfüllungsaufwand für die Länder und Kommunen
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 1 Absatz 2 Nummer 4 IWG
3. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 8 IWG
4. Zum Gesetzentwurf allgemein Handreichung/FAQ-Liste
Drucksache 211/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein umfassender europäischer Rahmen für das Online-Glücksspiel
... Vor diesem Hintergrund hat die Kommission bei der Ausarbeitung ihrer Empfehlung vom 14. Juli 2014 mit Grundsätzen für den Schutz von Verbrauchern und Nutzern von Online-Glücksspieldienstleistungen und für den Ausschluss Minderjähriger von Online-Glücksspielen ("Kommissionsempfehlung") seit der ersten Sitzung am 5. Dezember 2012 kontinuierlich Gespräche mit den Behörden der Mitgliedstaaten geführt und sich auf deren Beiträge gestützt. Auch im Rahmen der bis Januar 2017 vorzunehmenden Evaluierung der Kommissionsempfehlung wird die Kommission weiter mit den nationalen Behörden zusammenarbeiten, unter anderem mit Blick auf die Informationen, die die Mitgliedstaaten der Kommission gemäß der Empfehlung bis Juli 2016 übermitteln sollen. In ihrer Empfehlung hat die Kommission verschiedene Grundsätze formuliert, um die Mitgliedstaaten beim Schulz der Verbraucherinnen und Verbraucher und insbesondere der Nutzerinnen und Nutzer von Online-Glücksspieldienstleistungen zu unterstützen. Die Kommissionsempfehlung ist jedoch kein Harmonisierungsinstrument. Nichtsdestoweniger sollen die beispielsweise in Abschnitt III und in den entsprechenden Erwägungsgründen dargelegten Grundsätze gewährleisten, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bzw. Spielerinnen und Spieler über die von ihnen aufgerufene Website, unter anderem über den Betreiber, die Nutzungsbedingungen und die Spielregeln, sowie über Glücksspiele im Allgemeinen hinreichend informiert sind. Die Kommission würde es begrüßen, wenn ihre Empfehlungen aufgegriffen wurden, doch bleibt dies die freie Entscheidung der Mitgliedstaaten. Die Expertengruppe Glücksspiel bietet den Behörden der Mitgliedstaaten ein Forum, in dem die in der Kommissionsempfehlung vorgeschlagenen Grundsätze diskutiert werden können.
Drucksache 439/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetz es
... erfüllen müssen, im Rahmen der Zertifizierung nach § 10a LuftVG(neu) die Pflicht, ein Flugplatzhandbuch u.a. mit Nutzungsbedingungen bzw. Nutzungsvorschriften zu erstellen und vorzuhalten. Daneben gilt weiterhin § 43a
1. Zu Artikel 1 Nummer 1a § 8 Absatz 1 Satz 3 LuftVG
2. Zu Artikel 1 Nummer 1a § 8 Absatz 1 Satz 4 - neu -, 5 - neu - LuftVG
3. Zu Artikel 1 Nummer 1a § 8 Absatz 1 Satz 6 und 7 LuftVG * In Artikel 1 Nummer 1a ist § 8 Absatz 1 wie folgt zu ändern:
4. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 18a Absatz 1 Satz 3 und Absatz 1a Satz 1 LuftG Artikel 6 Inkrafttreten
Zu Buchstabe a
Zu § 18a
Zu § 18a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 58 Absatz 1 und 2 LuftVG
6. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 53 Absatz 6 LuftVZO
7. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Abschnitt V Nummer 4d, Anlage Gebührenverzeichnis zu § 2 Absatz 1 LuftKostV
8. Zu Artikel 5 Anlage 5 zu § 3 Absatz 2 Bodenabfertigungsdienst-Verordnung
'Artikel 5 Änderung der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung
9. Zu Artikel 5a - neu - § 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1, 2, 3, 4, Satz 6 - neu -, § 4 Absatz 2 Satz 2 - neu -, 3 - neu -, § 5 Absatz 3 Satz 3 - neu -, § 9 Absatz 1 Satz 2, 3, 4, Absatz 2 Satz 2, 3, Absatz 5 Satz 1, 2, 3 FlugLärmSchG
'Artikel 5a Änderung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
10. Zu Artikel 5b - neu - § 5 Absatz 3 der 2. FlugLSV
'Artikel 5b Änderung der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm
11. Zu Artikel 5c - neu - § 2 Absatz 3 Nummer 4 - neu -, Anlage 1 Nummer 14.13 - neu - UVPG
'Artikel 5c Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
12. Zum Gesetzentwurf allgemein
15. Zur Systematik der nationalen Vorschriften
Drucksache 439/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetz es
... (neu) die Pflicht, ein Flugplatzhandbuch u.a. mit Nutzungsbedingungen bzw. Nutzungsvorschriften zu erstellen und vorzuhalten. Daneben gilt weiterhin § 43a
1. Zu Artikel 1 Nummer 1a § 8 Absatz 1 Satz 6 und 7 LuftVG
2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 18a Absatz 1 Satz 3 und Absatz 1a Satz 1 LuftG Artikel 6 Inkrafttreten
'Artikel 6 Inkrafttreten
Zu Buchstabe a
Zu § 18a
Zu § 18a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 58 Absatz 1 und 2 LuftVG
4. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 53 Absatz 6 LuftVZO
5. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Abschnitt V Nummer 4d, Anlage Gebührenverzeichnis zu § 2 Absatz 1 LuftKostV
6. Zu Artikel 5 Anlage 5 zu § 3 Absatz 2 Bodenabfertigungsdienst-Verordnung
'Artikel 5 Änderung der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung
7. Zum Gesetzentwurf allgemein
9. Zur Systematik der nationalen Vorschriften
Drucksache 58/1/15
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Gesetzgebungsverfahren näher darzulegen, welcher Erfüllungsaufwand bei den öffentlichen Stellen der Länder und Kommunen durch die Einräumung eines Rechts auf Weiterverwendung entsteht; insbesondere, ob mit der im Regelfall notwendigen Vorabprüfung zu den Nutzungsbedingungen und Entgelten eine Aufgabe im Sinne des Artikels 84 Absatz 1 Satz 7 GG verbunden ist.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein Erfüllungsaufwand für die Länder und Kommunen
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 1 Absatz 2 Nummer 4 IWG
3. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 8 IWG
4. Zum Gesetzentwurf allgemein Handreichung/FAQ-Liste
Drucksache 440/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetz es
... Dem Diensteanbieter ist es außerdem zuzumuten sicherzustellen, dass der Nutzer nur dann Zugang zum Internet erhält, wenn er in die Bedingung eingewilligt hat, hierüber keine rechtswidrigen Handlungen zu begehen. Dies kann bei der Überlassung eines WLAN-Zugangs durch Nutzungsbedingungen erfolgen, denen der Nutzer vor Öffnung der WLANVerbindung, möglichst durch Setzen eines Häkchens, ausdrücklich zustimmen muss. Das Gesetz macht hier jedoch keine Vorgaben, so dass z.B. die Einwilligung auch durch Zustimmung zu veröffentlichten AGB, aus denen sich die Nutzungsbedingungen ergeben, erfolgen kann. In der Regel wird der Diensteanbieter dem Nutzer den Internetzugang durch Mitteilung eines Passwortes zur Nutzung überlassen. Dieses kann beispielsweise auf der Eintritts- oder Speisekarte veröffentlicht oder dem Nutzer auf anderem Wege mitgeteilt werden. Möglich ist auch die Einrichtung einer Vorschaltseite, auf der lediglich die Nutzungsbedingungen - mit einem Klick - akzeptiert werden können.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
§ 2a Europäisches Sitzland2)
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Nr. 1
Nr. 2
Nr. 3
Nr. 4
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.