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"Nummerncode"


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Drucksache 616/05

... Der Entwurf geht - wie das geltende Recht seit Einführung der Personenstandsbuchführung - davon aus, dass die personenstandsrechtlichen Grundbeurkundungen Geburt, Eheschließung und Tod sowie die damit zusammenhängenden öffentlichen Beurkundungen und Beglaubigungen (z.B. Erklärungen zur Namensführung) von einer speziell mit diesen Aufgaben befassten Behörde am Ort des personenstandsrechtlichen Ereignisses wahrgenommen werden. Einen denkbaren Verbund mit anderen Behörden zu einer neuen (Dach-)Behörde mit entsprechend weit gefasster Aufgabenstellung strebt der Entwurf nicht an. Grund hierfür ist zum einen die besondere und in sich geschlossene Aufgabenstellung des Personenstandswesens, die nach ihrem derzeitigen Verständnis zwar einen rein organisatorischen Zusammenschluss des Standesamts mit anderen Ämtern (z.B. als „Bürgeramt“ zusammen mit Meldeamt und Passamt) zulässt, einer Verflechtung der standesamtlichen Aufgaben mit denen anderer Bereiche aber entgegensteht. Zum anderen ist der Umstand zu berücksichtigen, dass ein größeres Integrationsprogramm mit neuen - ggf. über die nationalen Grenzen hinaus abzustimmenden - Vorgaben einen langwierigen Planungs- und Entwicklungsprozess voraussetzt. Die Schwierigkeit eines solchen Vorhabens dürfte vor allem darin bestehen, Erhebung, Verwaltung und Schutz der hochsensiblen standesamtlichen Personendaten wie bisher durch besondere „Urkundsbeamte“ sicherzustellen, gleichzeitig aber eine partielle Nutzung der Daten für Zwecke anderer Behörden ohne größeren Verwaltungsaufwand zu ermöglichen. Die Beurteilung, ob ein solches Vorhaben realisierbar ist und ob zu diesem Zweck eine Veränderung der derzeitigen Beurkundungsorganisation (z.B. durch Einführung eines „Personenregisters“) anzustreben wäre, bedingt, dass die Voraussetzungen hierfür zuvor mit den infrage kommenden Bereichen - wegen zunehmender länderübergreifender Zusammenarbeit auch ausländischen Stellen und internationalen Organisationen - eingehend geprüft werden. Z.B. wäre unter dem Vorzeichen einer breiteren, ggf. internationalen Datennutzung die bereits im Verlaufe der Arbeiten an diesem Entwurf aufgeworfene Frage zu erörtern, ob es sinnvoll und zulässig ist, bei der Beurkundung der Geburt ein persönliches Identifikationsmerkmal zu vergeben, das aus einem Nummerncode bestehen könnte; dieser Code wäre als Kennziffer für die betreffende Person bereichsübergreifend nutzbar, ohne dass es regelmäßig weiterer Identitätsangaben und -nachweise bedürfte. Vor dem Hintergrund solcher Überlegungen sieht der Entwurf bereits vor, die Datensammlung „Geburtenregister“ auszubauen. Z.B. sollen Eheschließungen und Lebenspartnerschaften sowie Kinder erfasst und damit eine umfassende Übersicht über die personenstandsrechtlichen Verhältnisse der betreffenden Person im Geburtenregister ermöglicht werden. Der Entwurf schafft damit eine wichtige Voraussetzung für künftige Entwicklungen. Wegen des großen Zeitrahmens, der für ein bereichsübergreifendes und international abzustimmendes Vorhaben erforderlich ist, erfasst die Reform „nur“ den Bereich Personenstandswesen mit seiner bewährten Organisation der Beurkundung am Ereignisort. Die nachfolgend behandelten Schwerpunkte der Reform werden von allen beteiligten Stellen des Bundes, der Länder und der Gemeinden sowie den Verbänden als besonders dringlich angesehen, so dass die Ergebnisse der geschilderten weiteren Entwicklungen nicht abgewartet werden können. Die Reform ist mit der allgemein eingeforderten zeitlichen Vorgabe verbunden, noch in der 15. Legislaturperiode verabschiedet zu werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 616/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Personenstandsgesetz (PStG)

§ 1
Personenstand, Aufgaben des Standesamts

§ 2
Standesbeamte

§ 3
Personenstandsregister

§ 4
Sicherungsregister

§ 5
Fortführung der Personenstandsregister

§ 6
Aktenführung

§ 7
Aufbewahrung

§ 8
Neubeurkundung nach Verlust eines Registers

§ 9
Beurkundungsgrundlagen

§ 10
Auskunfts- und Nachweispflicht

§ 11
Zuständigkeit

§ 12
Anmeldung der Eheschließung

§ 13
Prüfung der Ehevoraussetzungen

§ 14
Eheschließung

§ 15
Eintragung in das Eheregister

§ 16
Fortführung

§ 17
Begründung und Beurkundung der Lebenspartnerschaft

§ 18
Anzeige

§ 19
Anzeige durch Personen

§ 20
Anzeige durch Einrichtungen

§ 21
Eintragung in das Geburtenregister

§ 22
Fehlende Vornamen

§ 23
Zwillings- oder Mehrgeburten

§ 24
Findelkind

§ 25
Person mit ungewissem Personenstand

§ 26
Nachträgliche Ermittlung des Personenstandes

§ 27
Feststellung und Änderung des Personenstandes, sonstige Fortführung

§ 28
Anzeige

§ 29
Anzeige durch Personen

§ 30
Anzeige durch Einrichtungen und Behörden

§ 31
Eintragung in das Sterberegister

§ 32
Fortführung

§ 33
Todeserklärungen

§ 34
Eheschließungen im Ausland oder vor ermächtigten Personen im Inland

§ 35
Begründung von Lebenspartnerschaften im Ausland

§ 36
Geburten und Sterbefälle im Ausland

§ 37
Geburten und Sterbefälle auf Seeschiffen

§ 38
Sterbefälle in ehemaligen Konzentrationslagern

§ 39
Ehefähigkeitszeugnis

§ 40
Zweifel über örtliche Zuständigkeit für Beurkundung

§ 41
Erklärungen zur Namensführung von Ehegatten

§ 42
Erklärungen zur Namensführung von Lebenspartnern

§ 43
Erklärungen zur Namensführung von Vertriebenen und Spätaussiedlern

§ 44
Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft und der Mutterschaft

§ 45
Erklärungen zur Namensführung des Kindes

§ 46
Änderung einer Anzeige

§ 47
Berichtigung nach Abschluss der Beurkundung

§ 48
Berichtigung auf Anordnung des Gerichts

§ 49
Anweisung durch das Gericht

§ 50
Sachliche und örtliche Zuständigkeit der Gerichte

§ 51
Gerichtliches Verfahren

§ 52
Öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung

§ 53
Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen

§ 54
Beweiskraft der Personenstandsregister und -urkunden

§ 55
Personenstandsurkunden

§ 56
Allgemeine Vorschriften für die Ausstellung von Personenstandsurkunden

§ 59
Geburtsurkunde

§ 60
Sterbeurkunde

§ 61
Allgemeine Vorschriften für die Benutzung

§ 62
Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht

§ 63
Benutzung in besonderen Fällen

§ 64
Sperrvermerke

§ 65
Benutzung durch Behörden und Gerichte

§ 66
Benutzung für wissenschaftliche Zwecke

§ 67
Einrichtung zentraler Register

§ 68
Mitteilungen an Behörden und Gerichte von Amts wegen

§ 69
Erzwingung von Anzeigen

§ 70
Bußgeldvorschriften

§ 72
Erhebung von Gebühren und Auslagen

§ 73
Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 75
Übergangsbeurkundung

§ 76
Fortführung, Benutzung und Aufbewahrung der Heirats-, Geburten- und Sterbebücher

§ 77
Fortführung und Aufbewahrung der Familienbücher

§ 78
Heiratsbuch

Artikel 2
Änderung von Bundesgesetzen

§ 82a

2. In § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 wird die Angabe „ § 29b des Personenstandsgesetzes “ durch die Angabe „ § 44 Abs. 2 des Personenstandsgesetzes “ ersetzt.

Artikel 3
Änderung von Rechtsverordnungen

1. § 10 Abs. 4 wird wie folgt geändert:

Artikel 4
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Das geltende Personenstandsrecht

2. Das Personenstandswesen im Ausland

3. Anlass und Gegenstand der Reform

II. Die Schwerpunkte der Reform

1. Die Neuorganisation des Personenstandswesens

2. Die Benutzung der Personenstandsbücher

3. Die Kommunikation mit dem Bürger, den Behörden und den Gerichten

4. Die Durchführungsvorschriften

5. Die Übergangsregelungen

III. Änderung von Bundesgesetzen und Rechtsverordnungen (Art. 2 und 3 PStRG-E)

IV. Die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

V. Kosten und Preise

1. Allgemeine Verfahrensumstellungen

1.1 Abschaffung des Familienbuchs

1.2 Wegfall des Anordnungsverfahrens

1.3 Wegfall des Buches für Todeserklärungen

1.4 Wegfall der Abstammungsurkunde

1.5 Wegfall des Geburtsscheines

1.6 Vereinfachung der Berichtigungsmöglichkeiten

2. Einführung der Informationstechnik IT

2.1 Nutzung des elektronischen Mitteilungsverkehrs

2.2 Wegfall von Archivierungskosten

2.3 Wegfall von Matrixdruckern

2.4 Sonstige IT-bedingte Effizienzsteigerungen

1. Allgemeine Verfahrensumstellungen

1.1 Kosten für Rückführung und Abgleich der Familienbücher,

2. Einführung der Informationstechnik

2.1 Kosten des Datenaustauschprogramms

2.2 Kosten des Registrierungsprogramms

2.3 Kosten des Signaturverfahrens

2.4 Kosten der Software-Administration

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

1. Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu § 63

Zu § 64

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu § 74

Zu § 75

Zu § 76

Zu § 77

Zu § 78

Zu Artikel 2

Zu den Absätzen 1 bis 6, 8, 11, 12, 14, 15, 19, 21 und 22

Zu Absatz 7

Zu Nummer 2

Zu Absatz 9

Zu den Nummern 1 bis 3

Zu Absatz 10

Zu Nummer 2

Zu Absatz 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 82a

Zu § 82b

Zu Absatz 16

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu den Nummer n

Zu Nummer 11

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 2

Zu Absatz 18

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 20

Zu Absatz 23

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.