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132 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Notstands"


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Drucksache 333/20

... Mit den Rechtsvorschriften der Union über GVO sollen sowohl die menschliche Gesundheit als auch die Umwelt geschützt werden. Die Besonderheiten des Kontextes klinischer Prüfungen während eines öffentlichen Gesundheitsnotstands, wie er durch die COVID-19-Pandemie entstanden ist, sind jedoch weder in der Richtlinie



Drucksache 428/19 (Beschluss)

... Der Bundesgesetzgeber regelt hier ein Ausbildungsziel, normiert aber keine Befugnis zur Ausübung der Heilkunde und damit auch keine Ausnahme vom Heilkundevorbehalt nach dem Heilpraktikergesetz, auch wenn der Notfallsanitäter damit in diesen Fällen im Einsatzdienst regelhaft heilkundliche Maßnahmen durchführen können soll; die Norm soll nach dem Willen des Gesetzgebers als Auslegungshilfe für den rechtfertigenden Notstand herangezogen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 428/19 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Sonstige Kosten

Beschluss des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Notfallsanitätergesetzes

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Notfallsanitätergesetzes

Artikel 1
Änderung des Notfallsanitätergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 428/19

... Der Bundesgesetzgeber regelt hier ein Ausbildungsziel, normiert aber keine Befugnis zur Ausübung der Heilkunde und damit auch keine Ausnahme vom Heilkundevorbehalt nach Heilpraktikergesetz, auch wenn der Notfallsanitäter damit in diesen Fällen im Einsatzdienst regelhaft heilkundliche Maßnahmen durchführen können soll; die Norm soll nach dem Willen des Gesetzgebers als Auslegungshilfe für den rechtfertigenden Notstand herangezogen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 428/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Notfallsanitätergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 97/17

... Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Änderung von Art. 35 GG vorzulegen, um den Einsatz der Bundeswehr im Innern zur Abwehr terroristischer Gefahren über die bereits bestehenden Möglichkeiten hinaus zu erleichtern und in Ausnahmesituationen zur Grenzsicherung zuzulassen. Ferner bedarf es der Normierung einer Eilkompetenz für den Bundesminister der Verteidigung für den Fall, dass beim überregionalen Katastrophennotstand ein Beschluss der Bundesregierung als Kollegialorgan nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann.



Drucksache 737/13

... - in Kenntnis der Sondersitzung der Nationalversammlung von Bahrain vom 28. Juli 2013, die zu den Notstandsverordnungen geführt hat, die der König von Bahrain, Hamad bin Isa Al Khalifah, erlassen hat,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 737/13




Entschließung

Entschließung

Allgemeine Erwägungen

Die Verbesserung der Fähigkeiten der EU zur Planung und Durchführung militärischer Operationen

Die Stärkung der Gefechtsverbände der EU, des schnellen Krisenreaktions- und Stabilisierungsinstruments der Union

Der Aufbau von Strukturen und Fähigkeiten zur Bewältigung von Mängeln bei Schlüsselkompetenzen

Mehr Kohärenz in ständigen multinationalen Strukturen der EU-Mitgliedstaaten

Die Stärkung der europäischen Dimension im Bereich Ausbildung, Schulung und Übungen

Die Ausweitung der Vorteile der Zusammenarbeit zwischen EU und NATO

Eine neue Ebene der GSVP

Entschließung

Fakultativer Rechtsrahmen für europäische transnationale Unternehmensvereinbarungen

Entschließung


 
 
 


Drucksache 527/13

... (24) Die Vorschriften dieser Richtlinie zur Transparenz ergänzen entsprechende Vorschriften bestehender Euratom-Rechtsakte. Mit der Entscheidung 87/600/Euratom des Rates vom 14. Dezember 1987 über Gemeinschaftsvereinbarungen für den beschleunigten Informationsaustausch im Fall einer radiologischen Notstandssituation 16 wird den Mitgliedstaaten die Verpflichtung auferlegt, die Kommission und die übrigen Mitgliedstaaten im Falle einer radiologischen Notstandssituation in ihrem Hoheitsgebiet zu benachrichtigen und zu informieren; die Richtlinie 89/618/Euratom des Rates vom 27. November 198917 enthält Anforderungen an die Mitgliedstaaten zur Unterrichtung der Bevölkerung über zu ergreifende Gesundheitsschutzmaßnahmen und Verhaltensmaßregeln bei einer radiologischen Notstandssituation sowie zur vorherigen und fortlaufenden Information von Bevölkerungsgruppen, die von einer radiologischen Notstandssituation betroffen sein könnten. Neben der in einem solchen Fall vorgesehenen Unterrichtung sollten die Mitgliedstaaten im Rahmen dieser Richtlinie ferner für angemessene Transparenzvorschriften sorgen, die eine unverzügliche Übermittlung von Informationen und deren regelmäßige Aktualisierung sicherstellen, so dass die Arbeitskräfte und die Bevölkerung über alle mit der nuklearen Sicherheit zusammenhängenden Ereignisse, einschließlich außergewöhnlicher Ereignisse oder Unfälle, informiert sind. Außerdem sollte der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben werden, sich effektiv an den Genehmigungsverfahren für kerntechnische Anlagen zu beteiligen, und die zuständige Regulierungsbehörde sollte etwaige sicherheitsrelevante Informationen unabhängig weitergeben können, ohne dass dafür die Zustimmung anderer öffentlicher oder privater Stellen erforderlich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 527/13




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Begründung und Zielsetzung

1.3. Bestehende Rechtsvorschriften der EU im Bereich der nuklearen Sicherheit

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen

2. Ergebnisse der Konsultation der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

2.1. Konsultation der interessierten Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

3.3. Rechtliche Aspekte

3 Ziele

3 Begriffsbestimmungen

Gesetzes -, Vollzugs- und Organisationsrahmen

3 Transparenz

Ziele im Bereich der nuklearen Sicherheit

Anlage ninterne
Notfallvorsorge und -bekämpfung

Peer Reviews

Angemessene Durchführung der geänderten Richtlinie

Bericht

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. ERLÄUTERNDE Dokumente

Komplexität der Umsetzung der geänderten Richtlinie über nukleare Sicherheit auf nationaler Ebene

Bereits bestehende einzelstaatliche Rechtsvorschriften

Rahmenrichtlinie

Grundsatz der Verhältnismässigkeit

Entwurf

Vorlage eines Entwurfs nach Artikel 31 Euratom-Vertrag zur Stellungnahme durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss

Artikel 1

Abschnitt 1
Allgemeine Verpflichtungen.

Artikel 7
Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit

Artikel 8
Transparenz

Abschnitt 2
Besondere Verpflichtungen

Artikel 8a
Sicherheitsziel für kerntechnische Anlagen

Artikel 8b
Umsetzung des Sicherheitsziels für kerntechnische Anlagen

Artikel 8c
Methodik für Standortwahl, Auslegung, Bau, Inbetriebnahme, Betrieb und Stilllegung kerntechnischer Anlagen

Artikel 8d
Anlageninterne Notfallvorsorge und -bekämpfung

Kapitel 2a
PEER REVIEWS und Leitlinien

Artikel 8e
Peer Reviews

Artikel 8f
Leitlinien für die Verbesserung der nuklearen Sicherheit

Kapitel 2b
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 9a
Sanktionen

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 611/12

... (1) Sicherheitstechnische Verfahren und Rahmen. Da sich der Geltungsbereich der gegenwärtigen Richtlinie über nukleare Sicherheit auf generelle Grundsätze beschränkt, die vor allem die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den Betreibern kerntechnischer Anlagen, den nationalen Aufsichts- und Genehmigungsbehörden und sonstigen nationalen Stellen festlegen, können die durch den Nuklearunfall von Fukushima und bei den Stresstests aufgeworfenen technischen Sicherheitsfragen nicht behandelt werden. Die wichtigsten Rahmenempfehlungen, die sich aus den Stresstests ergeben (z.B. die regelmäßige Neubewertung der Gefahren von außen, die Anwendung anerkannter Techniken zur Minimierung der Folgen von Unfällen usw.), müssen in zu vereinbarende Mechanismen umgesetzt werden, die in der überarbeiteten Richtlinie zu verankern sind; auf dieser Grundlage können die nationalen Aufsichtsbehörden ihre unabhängigen Entscheidungen treffen. Verbesserungswürdig sind die Vorbereitung und die Reaktion auf eine schwere nukleare oder radiologische Notstandssituation. Die überarbeitete Richtlinie sollte Vorschriften enthalten, die von den Mitgliedstaaten verlangen, dass an den Anlagenstandorten geeignete Notfallvorsorge- und - bekämpfungsvorkehrungen getroffen sind. Besonderes Augenmerk sollte auf die Sicherheit neuer kerntechnischer Anlagen gelegt werden. Über die Festlegung von Grundparametern und sicherheitstechnischen Zielen in der überarbeiteten Richtlinie hinaus muss - wie sich bei den jüngsten Entwicklungen im Reaktor von Doel gezeigt hat - außerdem die Rolle der ENSREG neu definiert werden: Die Gruppe sollte Hilfestellung bei der Anwendung der rechtlichen Vorgaben geben. Die Ereignisse in Doel haben erneut gezeigt, wie notwendig der Dialog zwischen den Betreibern und den Sicherheitsbehörden ist, damit Informationen über die besten Methoden und die neueste Technologie ausgetauscht und angewandt werden. Für neue Reaktoren sollten die sicherheitstechnischen Ziele des WENRA in der Richtlinie Berücksichtigung finden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 611/12




1. Einleitung

2. Vorgehensweise, wichtigste Ergebnisse der Risiko- Sicherheitsbewertungen sowie unmittelbar im Anschluss Ergriffene Folgemassnahmen

2.1. Überprüfung der nuklearen Sicherheit und der Gefahrenabwehr in bisher einmaligem Ausmaß

Sicherheitsbewertungen der ENSREG

Beteiligung von Nachbarländern der EU an den Stresstests

Prüfung des institutionellen und rechtlichen Rahmens durch die Kommission

Folgen von Flugzeugabstürzen

Notfallvorsorge außerhalb des Standorts

Zusammenarbeit im Rahmen internationaler Organisationen

2.2. Ergebnisse der Sicherheitsbewertungen und der institutionellen und rechtlichen Prüfung

2.2.1. Ergebnisse für die sicherheitstechnischen Maßnahmen in bestehenden KKW

Einige wichtige Ergebnisse:

2.2.2. Ergebnisse für sicherheitstechnische Verfahren und Rahmen

2.2.3. Ergebnisse für den Rechtsrahmen für nukleare Sicherheit und dessen Umsetzung

2.3. Wichtigste Empfehlungen auf der Grundlage der Stresstests

2.3.1. Empfehlungen für Sicherheitsmaßnahmen in bestehenden KKW

2.3.2. Empfehlungen für sicherheitstechnische Verfahren und Rahmen

2.4. Wichtige Ergebnisse und Empfehlungen auf der Grundlage der Bewertungen im Bereich der Gefahrenabwehr 14

2.5. Empfehlungen für die Zusammenführung der Arbeiten zur nuklearen Sicherheit und zur Gefahrenabwehr

3. Stärkung des EU-Rahmens für die Nukleare Sicherheit

3.1. Umsetzung des bestehenden Rechtsrahmens für die nukleare Sicherheit

3.2. Verbesserung des Rechtsrahmens für die nukleare Sicherheit

3.2.1. Überarbeitung der Richtlinie über nukleare Sicherheit

3.2.2. Versicherung und Haftung im Nuklearbereich

3.2.3. Überarbeitung der Rechtsvorschriften über Nahrungs- und Futtermittel

3.3. Unterstützung der Humanressourcen und Verbesserung der Ausbildung

3.4. Aufbau der internationalen Zusammenarbeit

3.5. Verbesserung des weltweiten Rechtsrahmens für die nukleare Sicherheit

4. Stärkung der Gefahrenabwehr IM Nuklearbereich

5. Schlussfolgerungen weitere Schritte

Abkürzungsverzeichnis AHGNS Adhoc Group on Nuclear Security Adhoc-Gruppe für die Gefahrenabwehr im Nuklearbereich

Anhang 25
Zusammenfassung der wichtigsten Verbesserungsempfehlungen infolge der Stresstests in den Kernkraftwerken der EU-Mitgliedstaaten


 
 
 


Drucksache 310/12

... und Artikel 4 § 6 Satz 2 der Haager Regeln vergleichbare Regelung für den Fall, dass der Verfrachter, der Kapitän oder der Schiffsagent Kenntnis von der von dem Gut ausgehenden Gefahr hatte. In Übereinstimmung mit dem bisherigen Recht gestattet er dem Verfrachter für diesen Fall ebenfalls, das Gut auszuladen, einzulagern, zurückzubefördern oder gegebenenfalls zu beschädigen oder zu vernichten, und befreit ihn von seiner Haftung für Verlust oder Beschädigung dieses Gutes. Voraussetzung ist allerdings, dass sich das besondere Risiko des gefährlichen Gutes verwirklicht. Zwar ließe sich dieses Ergebnis auch aus den allgemeinen Haftungsregeln (§§ 498 ff. HGB-E) herleiten. Denn nach allgemeiner Auffassung setzt die Haftung des Verfrachters ein rechtswidriges Verhalten voraus. Ein solches rechtswidriges Verhalten ist jedoch bei Vorliegen eines Notstands (§ 228 BGB), der die Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache erforderlich macht, zu verneinen. Angesichts der Regelungen im geltenden Recht soll aber der Klarstellung halber auch weiterhin dieser Sonderfall gesetzlich geregelt werden. Zusätzlich soll klargestellt werden, dass eine Schadensersatzpflicht fortbesteht, wenn der Verfrachter die Gefahr verschuldet hat. Dies entspricht der Wertung des § 228 Satz 2 BGB sowie des § 589 Absatz 2 HGB-E.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 310/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Handelsgesetzbuchs

§ 397
Pfandrecht des Kommissionärs

§ 408
Frachtbrief. Verordnungsermächtigung.

§ 412
Verladen und Entladen, Verordnungsermächtigung.

§ 444
Ladeschein, Verordnungsermächtigung.

§ 444a
Wirkung des Ladescheins. Legitimation

§ 445
Ablieferung gegen Rückgabe des Ladescheins

§ 446
Befolgung von Weisungen

§ 447
Einwendungen

§ 448
Traditionswirkung des Ladescheins

§ 449
Abweichende Vereinbarungen über die Haftung

§ 464
Pfandrecht des Spediteurs

§ 466
Abweichende Vereinbarungen über die Haftung

§ 475c
Lagerschein, Verordnungsermächtigung.

§ 475d
Wirkung des Lagerscheins. Legitimation

§ 475f
Einwendungen

§ 475g
Traditionswirkung des Lagerscheins

Fünftes Buch Seehandel

Erster Abschnitt

§ 476
Reeder

§ 477
Ausrüster

§ 478
Schiffsbesatzung

§ 479
Rechte des Kapitäns. Tagebuch

§ 480
Verantwortlichkeit des Reeders für Schiffsbesatzung und Lotsen

Zweiter Abschnitt

Erster Unterabschnitt Seefrachtverträge

Erster Titel Stückgutfrachtvertrag

Erster Untertitel Allgemeine Vorschriften

§ 481
Hauptpflichten. Anwendungsbereich

§ 482
Allgemeine Angaben zum Gut

§ 483
Gefährliches Gut

§ 484
Verpackung, Kennzeichnung

§ 485
See- und Ladungstüchtigkeit

§ 486
Abladen, Verladen, Umladen, Löschen

§ 487
Begleitpapiere

§ 488
Haftung des Befrachters und Dritter

§ 489
Kündigung durch den Befrachter

§ 490
Rechte des Verfrachters bei säumiger Abladung

§ 491
Nachträgliche Weisungen

§ 492
Beförderungs- und Ablieferungshindernisse

§ 493
Zahlung, Frachtberechnung

§ 494
Rechte des Empfängers, Zahlungspflicht

§ 495
Pfandrecht des Verfrachters

§ 496
Nachfolgender Verfrachter

§ 497
Rang mehrerer Pfandrechte

Zweiter Untertitel Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes

§ 498
Haftungsgrund

§ 499
Besondere Schadensursachen

§ 500
Unerlaubte Verladung auf Deck

§ 501
Haftung für andere

§ 502
Wertersatz

§ 503
Schadensfeststellungskosten

§ 504
Haftungshöchstbetrag bei Güterschäden

§ 505
Rechnungseinheit

§ 506
Außervertragliche Ansprüche

§ 507
Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen

§ 508
Haftung der Leute und der Schiffsbesatzung

§ 509
Ausführender Verfrachter

§ 510
Schadensanzeige

§ 511
Verlustvermutung

§ 512
Abweichende Vereinbarungen

Dritter Untertitel Beförderungsdokumente

§ 513
Anspruch auf Ausstellung eines Konnossements

§ 514
Bord- und Übernahmekonnossement

§ 515
Inhalt des Konnossements

§ 516
Form des Konnossements, Verordnungsermächtigung

§ 517
Beweiskraft des Konnossements

§ 518
Stellung des Reeders bei mangelhafter Verfrachterangabe

§ 519
Berechtigung aus dem Konnossement, Legitimation

§ 520
Befolgung von Weisungen

§ 521
Ablieferung gegen Rückgabe des Konnossements

§ 522
Einwendungen

§ 523
Haftung für unrichtige Konnossementsangaben

§ 524
Traditionswirkung des Konnossements

§ 525
Abweichende Bestimmung im Konnossement

§ 526
Seefrachtbrief, Verordnungsermächtigung

Zweiter Titel Reisefrachtvertrag

§ 527
Reisefrachtvertrag

§ 528
Ladehafen, Ladeplatz

§ 529
Anzeige der Ladebereitschaft

§ 530
Ladezeit, Überliegezeit

§ 531
Verladen

§ 532
Kündigung durch den Befrachter

§ 533
Teilbeförderung

§ 534
Kündigung durch den Verfrachter

§ 535
Löschen

Zweiter Unterabschnitt Personenbeförderungsverträge

§ 536
Anwendungsbereich

§ 537
Begriffsbestimmungen

§ 538
Haftung des Beförderers für Personenschäden

§ 539
Haftung des Beförderers für Gepäck- und Verspätungsschäden

§ 540
Haftung für andere

§ 541
Haftungshöchstbetrag bei Personenschäden

§ 542
Haftungshöchstbetrag bei Gepäck- und Verspätungsschäden

§ 543
Zinsen und Verfahrenskosten

§ 544
Rechnungseinheit

§ 545
Wegfall der Haftungsbeschränkung

§ 546
Ausführender Beförderer

§ 547
Haftung der Leute und der Schiffsbesatzung

§ 548
Konkurrierende Ansprüche

§ 549
Schadensanzeige

§ 550
Erlöschen von Schadensersatzansprüchen

§ 551
Abweichende Vereinbarungen

§ 552
Pfandrecht des Beförderers

Dritter Abschnitt

Erster Unterabschnitt Schiffsmiete

§ 553
Schiffsmietvertrag

§ 554
Übergabe und Rückgabe des Schiffes. Instandhaltung

§ 555
Sicherung der Rechte des Vermieters

§ 556
Kündigung

Zweiter Unterabschnitt Zeitcharter

§ 557
Zeitchartervertrag

§ 558
Beurkundung

§ 559
Bereitstellung des Schiffes

§ 560
Erhaltung des vertragsgemäßen Zustands des Schiffes

§ 561
Verwendung des Schiffes

§ 562
Unterrichtungspflichten

§ 563
Verladen und Löschen

§ 564
Kosten für den Betrieb des Schiffes

§ 565
Zeitfracht

§ 566
Pfandrecht des Zeitvercharterers

§ 567
Pflichtverletzung

§ 568
Zurückbehaltungsrecht

§ 569
Rückgabe des Schiffes

Vierter Abschnitt

Erster Unterabschnitt Schiffszusammenstoß

§ 570
Schadensersatzpflicht

§ 571
Mitverschulden

§ 572
Fernschädigung

§ 573
Beteiligung eines Binnenschiffs

Zweiter Unterabschnitt Bergung

§ 574
Pflichten des Bergers und sonstiger Personen

§ 575
Verhütung oder Begrenzung von Umweltschäden

§ 576
Bergelohnanspruch

§ 577
Höhe des Bergelohns

§ 578
Sondervergütung

§ 579
Ausschluss des Vergütungsanspruchs

§ 580
Fehlverhalten des Bergers

§ 581
Ausgleichsanspruch

§ 582
Mehrheit von Bergern

§ 583
Rettung von Menschen

§ 584
Abschluss und Inhaltskontrolle eines Bergungsvertrags

§ 585
Pfandrecht, Zurückbehaltungsrecht

§ 586
Rangfolge der Pfandrechte

§ 587
Sicherheitsleistung

Dritter Unterabschnitt Große Haverei

§ 588
Errettung aus gemeinsamer Gefahr

§ 589
Verschulden eines Beteiligten oder eines Dritten

§ 590
Bemessung der Vergütung

§ 591
Beitrag

§ 592
Verteilung

§ 593
Schiffsgläubigerrecht

§ 594
Pfandrecht der Vergütungsberechtigten, Nichtauslieferung

§ 595
Aufmachung der Dispache

Fünfter Abschnitt

§ 596
Gesicherte Forderungen

§ 597
Pfandrecht der Schiffsgläubiger

§ 598
Gegenstand des Pfandrechts der Schiffsgläubiger

§ 599
Erlöschen der Forderung

§ 600
Zeitablauf

§ 601
Befriedigung des Schiffsgläubigers

§ 602
Vorrang der Pfandrechte der Schiffsgläubiger

§ 603
Allgemeine Rangordnung der Pfandrechte der Schiffsgläubiger

§ 604
Rangordnung der Pfandrechte unter derselben Nummer

Sechster Abschnitt

§ 605
Einjährige Verjährungsfrist

§ 606
Zweijährige Verjährungsfrist

§ 607
Beginn der Verjährungsfristen

§ 608
Hemmung der Verjährung

§ 609
Vereinbarungen über die Verjährung

§ 610
Konkurrierende Ansprüche

Siebter Abschnitt

§ 611
Übereinkommen über die Haftungsbeschränkung

§ 612
Haftungsbeschränkung für Ansprüche aus Wrackbeseitigung

§ 613
Haftungsbeschränkung für kleine Schiffe

§ 614
Haftungsbeschränkung für Schäden an Häfen und Wasserstraßen

§ 615
Beschränkung der Haftung des Lotsen

§ 616
Wegfall der Haftungsbeschränkung

§ 617
Verfahren der Haftungsbeschränkung

Achter Abschnitt

§ 618
Einstweilige Verfügung eines Bergers

§ 619
Zustellungen an den Kapitän oder Schiffer

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 6

Zweiunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts

Artikel 70

Artikel 3
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 4
Änderung des Umweltschadensgesetzes

Artikel 5
Änderung des Binnenschifffahrtsgesetzes

Vierter Abschnitt

§ 27

§ 77
Auf die Beförderung von Fahrgästen und ihrem Gepäck auf Flüssen und sonstigen Binnengewässern sind die §§ 536 bis 552 des Handelsgesetzbuchs entsprechend anzuwenden.

§ 78

Artikel 6
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 30
Gerichtsstand bei Beförderungen

§ 30a
Gerichtsstand bei Bergungsansprüchen

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Binnenschifffahrtssachen

Artikel 8
Änderung der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung

Artikel 9
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 11
Änderung der Kostenordnung

§ 50
Bescheinigungen, Abmarkungen, Proteste, Schätzungen, Beweisaufnahmen nach § 11 des Binnenschifffahrtsgesetzes.

Artikel 12
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 13
Änderung des Seemannsgesetzes

Artikel 14
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Geltende Rechtslage

II. Vorbereitung der Reform

III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Änderung des Handelsgesetzbuchs

a Systematik

aa Gliederung

bb Internationale Übereinkommen

b Grundzüge der Regelungen über die Personen der Schifffahrt

c Grundzüge der Regelungen über den Seefrachtvertrag

aa Begriff des Seefrachtvertrags

bb Stückgutfrachtvertrag

1 Allgemeine Vorschriften

2 Haftung

3 Beförderungsdokumente

cc Reisefrachtvertrag

d Grundzüge der Regelungen über Personenbeförderungsverträge

e Grundzüge der Regelungen über Schiffsüberlassungsverträge

f Grundzüge der Regelungen über Schiffsnotlagen

g Grundzüge der Regelungen über Schiffsgläubigerrechte

h Grundzüge der Regelungen über die Verjährung

i Grundzüge der Regelungen über die allgemeine Haftungsbeschränkung

j Grundzüge der Verfahrensvorschriften

2. Sonstige Änderungen

3. Bezüge zum Recht der Europäischen Union und Vereinbarkeit mit völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

4. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

5. Finanzielle Auswirkungen; Erfüllungsaufwand; Nachhaltigkeitsaspekte

6. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 445

Zu § 446

Zu § 447

Zu § 448

Zu § 449

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 38

Zu § 475f

Zu § 475g

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zum Fünften Buch Seehandel

Zum Ersten Abschnitt Personen der Schifffahrt

Zu § 476

Zu § 477

Zu § 478

Zu § 479

Zu § 480

Zum Ersten Titel Stückgutfrachtvertrag

Zum Ersten Untertitel Allgemeine Vorschriften

Zu § 481

Zu § 482

Zu § 483

Zu § 484

Zu § 485

Zu § 486

Zu § 487

Zu § 488

Zu § 489

Zu § 490

Zu § 491

Zu § 492

Zu § 493

Zu § 494

Zu § 495

Zu § 496

Zu § 497

Zu § 498

Zu § 499

Zu § 500

Zu § 501

Zu § 502

Zu § 503

Zu § 504

Zu § 505

Zu § 506

Zu § 507

Zu § 508

Zu § 509

Zu § 510

Zu § 511

Zu § 512

Zum Dritten Untertitel Beförderungsdokumente

Zu § 513

Zu § 514

Zu § 515

Zu § 516

Zu § 517

Zu § 518

Zu § 519

Zu § 520

Zu § 521

Zu § 522

Zu § 523

Zu § 524

Zu § 525

Zu § 526

Zum Zweiten Titel Reisefrachtvertrag

Zu § 527

Zu § 528

Zu § 529

Zu § 530

Zu § 531

Zu § 532

Zu § 533

Zu § 534

Zu § 535

Zu § 536

Zu § 537

Zu § 538

Zu § 539

Zu § 540

Zu § 541

Zu § 542

Zu § 543

Zu § 544

Zu § 545

Zu § 546

Zu § 547

Zu § 548

Zu § 549

Zu § 550

Zu § 551

Zu § 552

Zum Ersten Unterabschnitt Schiffsmiete

Zu § 553

Zu § 554

Zu § 555

Zu § 556

Zu § 557

Zu § 558

Zu § 559

Zu § 560

Zu § 561

Zu § 562

Zu § 563

Zu § 564

Zu § 565

Zu § 566

Zu § 567

Zu § 568

Zu § 569

Zum Vierten Abschnitt Schiffsnotlagen

Zum Ersten Unterabschnitt Schiffszusammenstoß

Zu § 570

Zu § 571

Zu § 572

Zu § 573

Zum Zweiten Unterabschnitt Bergung

Zu § 574

Zu § 575

Zu § 576

Zu § 577

Zu § 578

Zu § 579

Zu § 580

Zu § 581

Zu § 582

Zu § 583

Zu § 584

Zu § 585

Zu § 586

Zu § 587

Zum Dritten Unterabschnitt Große Haverei

Zu § 588

Zu § 589

Zu § 590

Zu § 591

Zu § 592

Zu § 593

Zu § 594

Zu § 595

Zu § 596

Zu § 597

Zu § 598

Zu § 599

Zu § 600

Zu § 601

Zu § 602

Zu § 603

Zu § 604

Zu § 605

Zu § 606

Zu § 607

Zu § 608

Zu § 609

Zu § 610

Zu § 611

Zu § 612

Zu § 613

Zu § 614

Zu § 615

Zu § 616

Zu § 617

Zu § 618

Zu § 619

Zu Nummer 41

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 30

Zu § 30a

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1768: Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts


 
 
 


Drucksache 354/11

... genannten Rechtsgüter vorliegt. § 34 Satz 1 StGB ermöglicht dem Bewährungshelfer derzeit eine Informationsweitergabe aber bereits dann nicht mehr, wenn eine Notstandslage nicht (mehr) gegeben ist, insbesondere wenn die Gefahr nicht (mehr) gegenwärtig ist. Für diesen Fall wird als mögliche Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung § 17 Nr. 1, Nr. 4 und Nr. 5 EGGVG – teilweise in analoger Anwendung – herangezogen. Um etwaige bestehende datenschutzrechtliche Bedenken auszuräumen, soll eine eindeutige Regelung geschaffen werden. Die Schaffung einer klarstellenden Norm ist auch deshalb geboten, weil die Bewährungshilfe keine zur Datenweitergabe berechtigte "Strafverfolgungsbehörde" i.S.d. § 481 Abs. 1 Satz 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Vierter Abschnitt

§ 496
Datenübermittlung durch die Bewährungshelfer

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage und Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Kosten der öffentlichen Haushalte

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil – zu den einzelnen Vorschriften

I. Artikel 1 – Änderung der Strafprozessordnung

1. Artikel 1 Ziffer 1 des Gesetzentwurfs

2. Artikel 1 Ziffer 2 des Gesetzentwurfs

2.1. § 496 Absatz 1 StPO

2.1.1 Datenübermittlung an die Polizei

2.1.2. Datenübermittlung an die Staatsanwaltschaft

2.1.3. § 496 Abs. 1 StPO

2.2. § 496 Absatz 2 StPO

2.3. § 496 Absatz 3 StPO

II. Artikel 2 - Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 639/11

... - Entscheidung 87/600/Euratom des Rates vom 14. Dezember 1987 über Gemeinschaftsvereinbarungen für den beschleunigten Informationsaustausch im Fall einer radiologischen Notstandssituation. - Verordnung (Euratom) Nr. 3954/87 des Rates vom 22. Dezember 1987 zur Festlegung von Höchstwerten an Radioaktivität in Nahrungsmitteln und Futtermitteln im Falle eines nuklearen Unfalls oder einer anderen radiologischen Notstandssituation und die damit zusammenhängenden Rechtsakte, Verordnung (Euratom) Nr. 944/89 der Kommission vom 12. April 1989 zur Festlegung von Höchstwerten an Radioaktivität in Nahrungsmitteln von geringerer Bedeutung im Falle eines nuklearen Unfalls oder einer anderen radiologischen Notstandssituation, und Verordnung (Euratom) Nr. 770/90 der Kommission 1990 zur Festlegung von Höchstwerten an Radioaktivität in Futtermitteln im Fall eines nuklearen Unfalls oder einer anderen radiologischen Notstandssituation 5 ;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 639/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

1.1. Hintergrund und Ziele

1.2. Subsidiarität

1.3. Geltende Rechtsvorschriften

1.4. Vereinfachung

1.5. Internationaler Kontext

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung 2. 1. Interessierte Kreise

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3. 1. Kapitel I: Gegenstand und Anwendungsbereich

3.2. Kapitel II: Begriffsbestimmungen

3.3. Kapitel III: Strahlenschutzsystem

3.4. Kapitel IV: Anforderungen an Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung im Bereich des Strahlenschutzes

3.5. Kapitel V: Rechtfertigung und aufsichtsrechtliche Kontrolle der Tätigkeiten

3.6. Kapitel VI: Schutz von Arbeitskräften, Auszubildenden und Studierenden

3.7. Kapitel VII: Schutz von Patienten und anderen Personen bei medizinischer Exposition

3.9. Kapitel IX: Umweltschutz

3.10. Kapitel X: Anforderungen an die aufsichtsrechtliche Kontrolle

3.11. Kapitel XI: Schlussbestimmungen

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand Anwendungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Ausschluss vom Anwendungsbereich

Kapitel II
Begriffsbestimmungen

Artikel 4

Kapitel III
Strahlenschutzsystem

Artikel 5
Allgemeine Grundsätze

Abschnitt 1
Optimierungsinstrumente

Artikel 6
Dosisrichtwerte für berufliche Expositionen und Expositionen der Bevölkerung

Artikel 7
Dosisrichtwerte für medizinische Expositionen

Artikel 8
Referenzwerte

Abschnitt 2
Dosisbegrenzung

Artikel 9
Altersbegrenzung für strahlenexponierte Arbeitskräfte

Artikel 10
Dosisgrenzwerte für berufliche Expositionen

Artikel 11
Schutz von Schwangeren

Artikel 12
Dosisgrenzwerte für Auszubildende und Studierende

Artikel 13
Dosisgrenzwerte für die Exposition der Bevölkerung

Artikel 14
Schätzung der effektiven Dosis und der Äquivalentdosis

Kapitel IV
Anforderungen an Ausbildung, FORTBILDUNG Unterweisung IM Bereich des Strahlenschutzes

Artikel 15
Allgemeine Zuständigkeiten für die Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung

Artikel 16
Fortbildung von strahlenexponierten Arbeitskräften, Auszubildenden und Studierenden und deren Unterweisung

Artikel 17
Unterweisung und Fortbildung von Arbeitskräften, die einer potenziellen Exposition durch herrenlose Strahlenquellen ausgesetzt sind

Artikel 18
Unterweisung und Fortbildung der Notfalleinsatzkräfte

Artikel 19
Ausbildung, Unterweisung und Fortbildung im Bereich medizinischer Exposition

Kapitel V
Rechtfertigung aufsichtsrechtliche Kontrolle der Tätigkeiten

Artikel 20
Rechtfertigung von Tätigkeiten

Artikel 21
Rechtfertigung von Tätigkeiten mit Geräten oder Produkten, die ionisierende Strahlung aussenden

Artikel 22
Verbot von Tätigkeiten

Artikel 23
Tätigkeiten mit einer absichtlichen Exposition von Menschen zu nicht medizinischen Zwecken

Artikel 24
Ermittlung von Tätigkeiten mit natürlich vorkommenden radioaktiven Materialien

Artikel 25
Notifizierung

Artikel 26
Aufsichtsrechtliche Kontrolle

Artikel 27
Genehmigung

Artikel 28
Genehmigungsverfahren

Artikel 29
Freigabe aus der aufsichtsrechtlichen Kontrolle

Kapitel VI
Schutz von Arbeitskräften, AUSZUBILDENDEN Studierenden

Artikel 30
Zuständigkeiten

Artikel 31
Maßnahmen zum Schutz der Arbeitskräfte

Artikel 32
Konsultation des Strahlenschutzexperten

Artikel 33
Vorkehrungen am Arbeitsplatz

Artikel 34
Einstufung der Arbeitsstätten

Artikel 35
Anforderungen für Kontrollbereiche

Artikel 36
Anforderungen für Überwachungsbereiche

Artikel 37
Radiologische Überwachung des Arbeitsumfeldes

Artikel 38
Kategorien strahlenexponierter Arbeitskräfte

Artikel 39
Individuelle Überwachung

Artikel 40
Überwachung bei unfallbedingter Strahlenexposition

Artikel 41
Erfassung und Übermittlung der Ergebnisse

Artikel 42
Zugang zu den Ergebnissen

Artikel 43

Artikel 44
Medizinische Überwachung strahlenexponierter Arbeitskräfte

Artikel 45
Medizinische Einstufung

Artikel 46
Verbot der Beschäftigung oder Einstufung nicht tauglicher Arbeitskräfte als Kategorie-A-Arbeitskräfte

Artikel 47
Gesundheitsakten

Artikel 48
Besondere medizinische Überwachung

Artikel 49
Rechtsbehelfe

Artikel 50
Schutz externer Arbeitskräfte

Artikel 51
Gesondert genehmigte Strahlenexpositionen

Artikel 52
Berufsbedingte Notfallexposition

Artikel 53
Radon am Arbeitsplatz

Kapitel VII
Schutz von Patienten Anderen Personen bei medizinischer Exposition

Artikel 54
Rechtfertigung

Artikel 55
Optimierung

Artikel 56
Zuständigkeiten

Artikel 57
Verfahren

Artikel 58
Fortbildung

Artikel 59
Ausrüstung

Artikel 60
Besondere Anwendungen

Artikel 61
Besonderer Schutz während Schwangerschaft und Stillzeit

Artikel 62
Unfallbedingte und unbeabsichtigte Expositionen Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass

Artikel 63
Abschätzung der Bevölkerungsdosis

Kapitel VIII
Schutz der Bevölkerung

Abschnitt 1
Schutz der Bevölkerung UNTER normalen Bedingungen

Artikel 64
Grundsätze des Schutzes der Bevölkerung

Artikel 65
Schutz der Bevölkerung

Artikel 66
Abschätzung der Dosen für Einzelpersonen der Bevölkerung

Artikel 67
Überwachung der Ableitung radioaktiver Stoffe

Artikel 68
Aufgaben der Unternehmen

Artikel 69
Umweltüberwachungsprogramm

Abschnitt 2
NOTFALL-EXPOSITIONSSITUATIONEN

Artikel 70
Notfalleinsätze

Artikel 71
Informationen für die von einem Notfall wahrscheinlich betroffene Bevölkerung

Artikel 72
Informationen für die von einem Notfall tatsächlich betroffene Bevölkerung

Abschnitt 3
Bestehende EXPOSITIONSSITUATIONEN

Artikel 73
Kontaminierte Bereiche

Artikel 74
Radon in Wohnräumen und öffentlich zugänglichen Gebäuden

Artikel 75
Baumaterialien

Kapitel IX
Umweltschutz

Artikel 76
Umweltkriterien

Artikel 77
Genehmigte Ableitungsgrenzwerte

Artikel 78
Unfallbedingte Freisetzungen

Artikel 79
Umweltüberwachung

Kapitel X
Anforderungen an die aufsichtsrechtliche Kontrolle

Abschnitt 1
Institutionelle Infrastruktur

Artikel 80
Zuständige Behörde

Artikel 81
Anerkennung von Diensten und Fachleuten

Artikel 82
Arbeitsmedizinische Dienste

Artikel 83
Dosimetrie-Dienste

Artikel 84
Strahlenschutzexperte

Artikel 85
Medizinphysik-Experte

Artikel 86
Strahlenschutzbeauftragter

Abschnitt 2
Kontrolle Umschlossener Strahlenquellen

Artikel 87
Allgemeine Anforderungen

Artikel 88
Anforderungen an die Kontrolle hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen

Artikel 89
Besondere Anforderungen an die Zulassung für den Umgang mit hoch radioaktiven umschlossenen Strahlenquellen

Artikel 90
Aufzeichnungen des Unternehmens

Artikel 91
Aufzeichnungen der zuständigen Behörden

Artikel 92
Sicherung hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen

Abschnitt 3
herrenlose Strahlenquellen

Artikel 93
Entdeckung herrenloser Strahlenquellen

Artikel 94
Metall-Kontaminierung

Artikel 95
Bergung, Handhabung und Entsorgung herrenloser Strahlenquellen

Artikel 96
Finanzielle Absicherung für den Umgang mit herrenlosen Strahlenquellen

Abschnitt 4
NOTFALL-EXPOSITIONSSITUATIONEN

Artikel 97
Notfallmanagementsystem

Artikel 98
Notfallvorsorge

Artikel 99
Internationale Zusammenarbeit

Abschnitt 5
Bestehende EXPOSITIONSSITUATIONEN

Artikel 100
Programme für bestehende Expositionssituationen

Artikel 101
Festlegung von Strategien

Artikel 102
Durchführung der Strategien

Artikel 103
Radon-Maßnahmenplan

Abschnitt 6
Durchsetzungssystem

Artikel 104
Inspektionen

Artikel 105
Durchsetzung

Artikel 106
Sanktionen

Kapitel XI
Schlussbestimmungen

Artikel 107
Umsetzung

Artikel 108
Aufhebung

Artikel 109
Inkrafttreten

Artikel 110
Adressaten

Anhang I
Bandbreiten für Referenzwerte für die Exposition der Bevölkerung

Anhang II
Aktivitätswerte zur Definition hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen

Anhang III
Inverkehrbringen von Geräten oder Produkten

Anhang IV
Tätigkeiten, die mit einer Exposition zwecks nicht medizinischer Bildgebung verbunden sind

Anhang V
Liste industrieller Tätigkeiten mit Einsatz natürlich vorkommender radioaktiver Materialien

Anhang VI
Freistellungs- und Freigabekriterien

1. Freistellung

2. Freistellungs- und Freigabewerte

3. Allgemeine Freistellungs- und Freigabekriterien

Anhang VII
Definition und Verwendung des Aktivitätskonzentrationsindex für die von Baumaterialien emittierte Gammastrahlung

Anhang VIII
Datensystem für die individuelle Strahlenüberwachung

Allgemeine Bestimmungen

A: Daten, die in das Datensystem für die individuelle Strahlenüberwachung aufzunehmen sind

B: Daten zu externen Arbeitskräften, die über das Datensystem für die individuelle Strahlenüberwachung zu übermitteln sind

C. Bestimmungen für den persönlichen Strahlenschutzpass

Anhang IX

A. Im Rahmen eines Notfallmanagementsystems zu berücksichtigende Aspekte

B. Im Rahmen eines Notfallplans zu berücksichtigende Aspekte

Anhang X

A. Im Voraus bereitzustellende Informationen für die in einer Notfallsituation voraussichtlich betroffenen Einzelpersonen der Bevölkerung

B. In einem Notfall bereitzustellende Informationen für die betroffenen Einzelpersonen der Bevölkerung

Anhang XI
Als Anhaltspunkt dienende Liste von Baumaterialien, für die Kontrollmaßnahmen hinsichtlich der emittierten Gammastrahlen in Betracht zu ziehen sind

Anhang XII
Informationen in den Aufzeichnungen über hoch radioaktive umschlossene Strahlenquellen

Anhang XIII
Bereitstellung von Daten über hoch radioaktive umschlossene Strahlenquellen

Anhang XIV
Anforderungen an für hoch radioaktive umschlossene Strahlenquellen zuständige Unternehmen

Anhang XV
Identifizierung und Kennzeichnung hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen

Anhang XVI
Als Anhaltspunkt dienende Liste von Punkten, die im nationalen Maßnahmenplan zum Umgang mit langfristigen Risiken von Radon-Expositionen enthalten sein sollten


 
 
 


Drucksache 159/11

... 4. vertritt die Auffassung, dass der Rücktritt von Präsident Hosni Mubarak eine neue Phase des politischen Übergangs in Ägypten eingeleitet hat; fordert einen tatsächlichen und offenen nationalen politischen Dialog, der unverzüglich unter Beteiligung aller wichtigen Akteure aus Politik und Zivilgesellschaft aufgenommen werden muss, um die Aufhebung des Notstands, die Änderung der Verfassung und des Wahlrechts, freie und faire Wahlen, eine demokratisch gewählte zivile Regierung und eine wirkliche Demokratie in Ägypten vorzubereiten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 159/11




Entschließung

Stärkung des Funktionierens der KMU-Finanzierungsmechanismen

3 Marktversagen

Beseitigung von administrativen Hindernissen

Entschließung

Entschließung

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 354/11 (Beschluss)

... genannten Rechtsgüter vorliegt. § 34 Satz 1 StGB ermöglicht dem Bewährungshelfer derzeit eine Informationsweitergabe aber bereits dann nicht mehr, wenn eine Notstandslage nicht (mehr) gegeben ist, insbesondere wenn die Gefahr nicht (mehr) gegenwärtig ist. Für diesen Fall wird als mögliche Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung § 17 Nummer 1, 4 und 5 EGGVG - teilweise in analoger Anwendung - herangezogen. Um etwaige bestehende datenschutzrechtliche Bedenken auszuräumen, soll eine eindeutige Regelung geschaffen werden. Die Schaffung einer klarstellenden Norm ist auch deshalb geboten, weil die Bewährungshilfe keine zur Datenweitergabe berechtigte "Strafverfolgungsbehörde" im Sinne des § 481 Absatz 1 Satz 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/11 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bewährungshilfe und der Straffälligenarbeit

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

Vierter Abschnitt

§ 496

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage und Zielsetzung des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Kosten der öffentlichen Haushalte

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Absatz 1

Datenübermittlung an die Polizei

Datenübermittlung an die Staatsanwaltschaft

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 563/11

... 6. Siehe in diesem Zusammenhang auch die Stellungnahmen des Europäischen Gerichtshofs 1/91 vom 14. Dezember 1991 und 1/92 vom 10. April 1992. 24. Buchstabe e behandelt andere staatenspezifische Begriffe in der Konvention und den Protokollen, die sich eher allgemein auf den Begriff des "Staates" oder auf bestimmte Aspekte dieses Begriffs beziehen ("nationale Sicherheit8, "innerstaatliches Rech9, "innerstaatliche Gesetze10, "innerstaatliche Instanz", "Leben der Nation12, "Land13, "Staatsverwaltung14, "territoriale Unversehrtheit15, "innerstaatlich16, "Hoheitsgebiet17 und "Hoheitsgebiet eines Staates18); nach dem Beitritt sind diese Begriffe so zu verstehen, als würden sie sich auch entsprechend auf die EU beziehen. Was die Geltung des Begriffs "Leben der Nation" in Bezug auf die EU anbelangt, so ist festzustellen, dass dieser Begriff so verstanden werden könnte, als könne die Europäische Union Maßnahmen treffen, die von ihren in der Konvention vorgesehenen Verpflichtungen abweichen und zwar in Bezug auf Maßnahmen, die von einem ihrer Mitgliedstaaten im Notstandsfall gemäß Artikel 15 der Konvention getroffen werden. Der Begriff "innerstaatlich" (FR: interne EN: domestic) ist in Anlehnung an den französischen Wortlaut von Artikel 35 bezogen auf die Rechtsordnung einer Hohen Vertragspartei im Sinne von "innerstaatlich" zu verstehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 563/11




8. Arbeitstagung der informellen Arbe1tsgruppe des CDDH mit der Europäischen Kommission CDDH-UE über den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention Entwurf von Übereinkünften für den Beitritt der Europäischen Union zur europäischen Menschenrechtskonvention

Entwurf

3 Präambel

Artikel 1
Tragweite des Beitritts und Änderungen des Artikels 69 der Konvention

Artikel 2
Vorbehalte zur Konvention und zu ihren Protokollen

Artikel 3
Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners

Artikel 4
Rechtssachen zwischen den Vertragsparteien

Artikel 5
Auslegung der Artikel 35 und 55 der Konvention

Artikel 6
Wahl der Richter

Artikel 7
Beteiligung der Europäischen Union am Ministerkomitee des Europarats

Artikel 8
Beteiligung der Europäischen Union an den durch die Konvention bedingten Ausgaben

Artikel 9
Verhältnis zu anderen Übereinkünften

Artikel 10
Unterzeichnung und inkrafttreten

Artikel 11
Vorbehalte

Artikel 12
Notifikationen

Entwurf

Entwurf

3 Einleitung

I. Notwendigkeit eines Beitrittsvertrags

II. Maßgebliche Schritte bei der Vorbereitung des Beitrittsvertrags

Artikel 1
Tragweite des Beitritts und Änderungen des Artikels 59 der Konvention

Etwaiger Beitritt zu anderen Protokollen

Verweis in der Konvention auf die zusätzlichen Bestimmungen des Beitrittsvertrages

Wirkungen des Beitritts

Verfahrenstechnische Änderungen der Konvention

Artikel 2
Vorbehalte zur Konvention und zu ihren Protokollen

Artikel 3
Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners

Gründe für die Einführung des Mechanismus

Fälle, in denen der Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners geeignet ist

Die Drittbeteiligung und der Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners

Die Voraussetzungen für die Anwendung des Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners

Beschreibung des Verfahrens im Rahmen des Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners

A Beschwerden, die gegen einen oder mehrere Mitgliedstaaten der Europäischen Union, nicht aber gegen die Europäische Union selbst gerichtet sind oder umgekehrt

B Beschwerden, die gleichzeitig gegen die EU und einen oder mehrere ihrer Mitgliedstaaten gerichtet sind

Beendigung des Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners

Gütliche Einigungen

Einseitige Erklärungen

Wirkungen des Mechanismus des weiteren Beschwerdegegners

Verweisung an die Große Kammer

Rückwirkungsverbot des Mechanismus

Vorherige Beteiligung des EuGH an Rechtssachen, in denen die EU als weitere Beschwerdegegnerin auftritt

Artikel 4
Rechtssachen zwischen den Vertragsparteien

Artikel 5
Auslegung der Artikel 35 und 55 der Konvention

Artikel 6
Wahl der Richter

Artikel 7
Beteiligung der Europäischen Union am Ministerkomitee des Europarats

Überwachung der Verpflichtungen in den Sachen, in denen die EU Beschwerdegegnerin oder weitere Beschwerdegegnerin ist

Überwachung der Verpflichtungen in anderen Sachen gegen einen EU-Mitgliedstaat

Überwachung der Verpflichtungen in Sachen gegen Staaten, die keine Mitgliedstaaten der EU sind

Artikel 8
Beteiligung der Europäischen Union an den durch die Konvention bedingten Ausgaben

Artikel 9
Verhältnis zu anderen Übereinkünften

Artikel 10
Unterzeichnung und Inkrafttreten

Artikel 11
Vorbehalte

Artikel 12
Notifikationen

Anlage zum
erläuternden Bericht Zusammenfassung aller Ausdrücke, die sich auf staatliche Einrichtungen in der Europäischen Menschenrechtskonvention und auf etwaige Auswirkungen des Beitritts der Europäischen Union beziehen


 
 
 


Drucksache 170/10

... - Vollständiger Ausfall einer Sicherheitsfunktion, welche ausschließlich zur Beherrschung von Notstandsfällen vorgesehen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1
Änderung der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 7a
Elektronische Kommunikation

§ 8
Meldeverfahren

Anlage 1
Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität

1. Radiologie und Strahlenschutz

1.1 Ableitung radioaktiver Stoffe

Kriterium S 1.1.1

Kriterium E 1.1.1

1.2 Freisetzung radioaktiver Stoffe

Kriterium S 1.2.1

Kriterium E 1.2.1

Kriterium N 1.2.1

Kriterium S 1.2.2

Kriterium E 1.2.2

1.3 Kontamination

Kriterium E 1.3.1

Kriterium N 1.3.1

1.4 Verschleppung radioaktiver Stoffe

Kriterium S 1.4.1

Kriterium E 1.4.1

2. Anlagentechnik und -betrieb

2.1 Funktionsstörungen, Schäden oder Ausfälle im Sicherheitssystem oder in den sonstigen sicherheitstechnisch wichtigen Systemen oder Anlagenteilen

Kriterium S 2.1.1

Kriterium E 2.1.1

Kriterium N 2.1.1

Kriterium N 2.1.2

Kriterium N 2.1.3

Kriterium S 2.1.4

Kriterium E 2.1.4

Kriterium N 2.1.4

Kriterium E 2.1.5

Kriterium N 2.1.6

2.2 Schäden oder Leckagen an Rohrleitungen oder Behältern

Kriterium S 2.2.1

Kriterium E 2.2.1

Kriterium N 2.2.1

Kriterium E 2.2.2

Kriterium E 2.2.3

Kriterium N 2.2.3

2.3 Kritikalitätsstörungen

Kriterium S 2.3.1

Kriterium E 2.3.1

2.4 Absturz von Lasten; Ereignisse bei Handhabung, Lagerung oder Transport

Kriterium S 2.4.1

Kriterium E 2.4.1

Kriterium N 2.4.1

2.5 Sonstige Ereignisse

Kriterium E 2.5.1

Kriterium N 2.5.1

Kriterium N 2.5.2

Kriterium N 2.5.3

Kriterium N 2.5.4

Kriterium N 2.5.5

Kriterium N 2.5.6

Kriterium N 2.5.7

Kriterium N 2.5.8

Kriterium N 2.5.9

3. Einwirkungen von außen und anlageninterne Ereignisse

3.1 Einwirkungen von außen

Kriterium S 3.1.1

Kriterium E 3.1.1

3.2 Anlageninterne Ereignisse

Kriterium S 3.2.1

Kriterium E 3.2.1

Kriterium N 3.2.1

Anlage 2
Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes der Kernbrennstoffversorgung und -entsorgung

1. Radiologie und Strahlenschutz

1.1 Ableitung radioaktiver Stoffe

Kriterium S 1.1.1

Kriterium E 1.1.1

1.2 Freisetzung radioaktiver Stoffe

Kriterium S 1.2.1

Kriterium E 1.2.1

Kriterium N 1.2.1

Kriterium S 1.2.2

Kriterium E 1.2.2

1.3 Kontamination

Kriterium E 1.3.1

Kriterium N 1.3.1

1.4 Verschleppung radioaktiver Stoffe

Kriterium S 1.4.1

Kriterium E 1.4.1

2. Anlagentechnik und -betrieb

2.1 Funktionsstörungen, Schäden oder Ausfälle in sicherheitstechnisch wichtigen Systemen oder Anlagenteilen

Kriterium S 2.1.1

Kriterium E 2.1.1

Kriterium N 2.1.1

Kriterium N 2.1.2

Kriterium N 2.1.3

Kriterien E 2.1.4/N 2.1.4

Kriterium N 2.1.5

Kriterium S 2.1.6

Kriterium E 2.1.6

Kriterium N 2.1.6

Kriterium N 2.1.7

Kriterium N 2.1.8

Kriterium N 2.1.9

Kriterium V 2.1.10

Kriterium V 2.1.11

2.2 Schäden oder Leckagen an Rohrleitungen oder Behältern sicherheitstechnisch wichtiger Systeme

Kriterium S 2.2.1

Kriterium E 2.2.1

Kriterium N 2.2.1

3. Einwirkungen von außen und anlageninterne Ereignisse

3.1 Einwirkungen von außen

Kriterium S 3.1.1

Kriterium E 3.1.1

Kriterium N 3.1.1

3.2 Anlageninterne Ereignisse

Kriterium S 3.2.1

Kriterium E 3.2.1

Kriterium N 3.2.1

Anlage 3
Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes zur Spaltung von Kernbrennstoffen, die überwiegend Forschungszwecken dienen

1. Radiologie und Strahlenschutz

1.1 Ableitung radioaktiver Stoffe

Kriterium S 1.1.1

Kriterium E 1.1.1

1.2 Freisetzung radioaktiver Stoffe

Kriterium S 1.2.1

Kriterium E 1.2.1

Kriterium N 1.2.1

Kriterium S 1.2.2

Kriterium E 1.2.2

1.3 Kontamination

Kriterium E 1.3.1

Kriterium N 1.3.1

1.4 Verschleppung radioaktiver Stoffe

Kriterium S 1.4.1

Kriterium E 1.4.1

2. Anlagentechnik und -betrieb

2.1 Funktionsstörungen, Schäden oder Ausfälle im Sicherheitssystem oder in den sonstigen sicherheitstechnisch wichtigen Systemen oder Anlagenteilen

Kriterium S 2.1.1

Kriterium E 2.1.1

Kriterium N 2.1.1

Kriterium N 2.1.2

Kriterium N 2.1.3

Kriterium N 2.1.4

Kriterium E 2.1.5

Kriterium N 2.1.6

2.2 Schäden oder Leckagen an Rohrleitungen oder Behältern

Kriterium S 2.2.1

Kriterium E 2.2.1

Kriterium N 2.2.1

Kriterium E 2.2.3

Kriterium N 2.2.3

2.3 Kritikalitätsstörungen

Kriterium S 2.3.1

Kriterium E 2.3.1

2.4 Absturz von Lasten;

Kriterium S 2.4.1

Kriterium E 2.4.1

Kriterium N 2.4.1

2.5 Sonstige Ereignisse

Kriterium E 2.5.1

Kriterium N 2.5.1

Kriterium N 2.5.2

Kriterium N 2.5.3

Kriterium N 2.5.4

Kriterium N 2.5.5

Kriterium N 2.5.6

Kriterium N 2.5.7

Kriterium N 2.5.8

Kriterium N 2.5.9

3. Einwirkungen von außen und anlageninterne Ereignisse

3.1 Einwirkungen von außen

Kriterium S 3.1.1

Kriterium E 3.1.1

3.2 Anlageninterne Ereignisse

Kriterium S 3.2.1

Kriterium E 3.2.1

Kriterium N 3.2.1

4. Ereignisse vor Erteilung der Genehmigung zum Beladen des Reaktors

Kriterium V 4.1

Kriterium V 4.2

Anlage 4
Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in Anlagen in Stilllegung nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes

1. Radiologie und Strahlenschutz

1.1 Ableitung radioaktiver Stoffe

Kriterium S 1.1.1

Kriterium E 1.1.1

1.2 Freisetzung radioaktiver Stoffe

Kriterium S 1.2.1

Kriterium E 1.2.1

Kriterium N 1.2.1

Kriterium S 1.2.2

Kriterium E 1.2.2

1.3 Kontamination

Kriterium E 1.3.1

Kriterium N 1.3.1

1.4 Verschleppung radioaktiver Stoffe

Kriterium S 1.4.1

Kriterium E 1.4.1

2. Anlagentechnik und -betrieb

2.1 Funktionsstörungen, Schäden oder Ausfälle an sicherheitstechnisch wichtigen Einrichtungen

Kriterium N 2.1.1

Kriterium N 2.1.2

Kriterium N 2.1.3

Kriterium N 2.1.4

2.2 Schäden oder Leckagen an Rohrleitungen oder Behältern

Kriterium N 2.2.1

Kriterium N 2.2.2

2.3 Absturz von Lasten; Ereignisse bei Handhabung, Lagerung oder Transport von radioaktiven Stoffen

Kriterium N 2.3.1

2.4 Sonstige Ereignisse

Kriterium N 2.4.1

Kriterium N 2.4.2

Kriterium N 2.4.3

3. Einwirkungen von außen und anlageninterne Ereignisse

3.1 Einwirkungen von außen

Kriterium S 3.1.1

Kriterium E 3.1.1

Kriterium S 3.2.1

Kriterium E 3.2.1

Kriterium N 3.2.1

Anlage 5
Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse bei Aufbewahrungen nach § 6 des Atomgesetzes

1. Radiologie und Strahlenschutz

1.1 Freisetzung radioaktiver Stoffe

Kriterium S 1.1.1

Kriterium E 1.1.1

Kriterium N 1.1.1

Kriterium S 1.1.2

Kriterium E 1.1.2

1.2 Kontamination

Kriterium E 1.2.1

Kriterium N 1.2.1

1.3 Verschleppung radioaktiver Stoffe

Kriterium S 1.3.1

Kriterium E 1.3.1

2. Technik und Betrieb

2.1 Funktionsstörungen, Schäden oder Ausfälle in sicherheitstechnisch wichtigen Systemen oder Einrichtungen

Kriterium E 2.1.1

Kriterium N 2.1.1

Kriterium N 2.1.2

Kriterium N 2.1.3

2.2 Absturz von Lasten; Ereignisse bei Handhabung oder Transport

Kriterium E 2.2.1

Kriterium N 2.2.1

2.3 Sonstige Ereignisse

Kriterium N 2.3.1

Kriterium N 2.3.2

Kriterium N 2.3.3

3. Einwirkungen von außen und interne Ereignisse

3.1 Einwirkungen von außen

Kriterium S 3.1.1

Kriterium E 3.1.1

3.2 Einrichtungsinterne Ereignisse

Kriterium S 3.2.1

Kriterium E 3.2.1

Kriterium N 3.2.1

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Gesetzesfolgen

1. finanzielle Auswirkungen

2. Befristung

III. Rechtsvereinfachung

IV. Vereinbarkeit mit Europarecht

V. Nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 742: Verordnung zur Änderung der Verordnung über den kerntechnischen Sicherheitsbeauftragten und über die Meldung von Störfällen und sonstigen Ereignissen


 
 
 


Drucksache 666/10

... Hierbei handelt es sich um Situationen, in denen der soziale Vertrag nicht mehr erfüllt wird, weil der Staat unfähig oder unwillig ist, seine Grundfunktionen auszuüben und seinen Verpflichtungen nachzukommen, was die Erbringung von Dienstleistungen, die Ressourcenverwaltung, die Rechtsstaatlichkeit, den gerechten Zugang zu Macht, die Sicherheit der Bevölkerung sowie den Schutz und die Förderung der Rechte und Freiheiten der Bürger betrifft. Die Überwindung einer Krise in einem Land gliedert sich in drei aufeinanderfolgende, sich oft überschneidende Phasen, in denen die politischen Partner und Geber aktiv werden: Der Notstandsphase folgt die friedenskonsolidierende Phase, in der eine gesellschaftliche und wirtschaftliche Rehabilitation stattfindet und der institutionelle Wiederaufbau beginnt. Die dritte Phase ist die makroökonomische Stabilisierung, die nach Bereinigung von Rückständen generell durch die Wiederaufnahme der Hilfe seitens der IFI gekennzeichnet ist und zur Entwicklung führt. Jede dieser Phasen bietet eine Möglichkeit zur Entscheidung über die Gewährung von Budgethilfe.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 666/10




1. Einleitung

2. Was ist Budgethilfe

Kasten 1: Definition von Budgethilfe:

Kasten 2: Budgethilfe und der Europäische Rechnungshof

Kasten 3: Wandel der EU-Budgethilfe

3. Wie geht es mit der Budgethilfe weiter – einige wichtige Grundsätze

Kasten 4: Budgethilfe – gewonnene Erkenntnisse

4. Budgethilfe: Kernfragen

4.1. Politische Governance und die Rolle des politischen Dialogs

Kasten 5: Wesentliche Grundsätze

Frage 1: Sollte die Budgethilfe insbesondere die allgemeine Budgethilfe so gestaltet werden, dass sie den Verpflichtungen der Partnerländer zur Wahrung der wesentlichen Grundsätze besser Rechnung trägt Wenn ja, wie Sollte bei Budgethilfeprogrammen insbesondere eine gute politische Governance verstärkt zur Auflage gemacht werden Ist es sinnvoll, bei der allgemeinen Budgethilfe ein anderes Konzept der politischen Konditionalität zu verfolgen als bei der sektorbezogenen Budgethilfe

Frage 3: Wie können Geber sinnvoll auf eine Verschlechterung bei den wesentlichen Grundsätzen reagieren, dabei aber gleichzeitig die Vorhersehbarkeit der Budgethilfe und den Nutzen für die Entwicklung erhalten

4.2. Die Rolle des Politikdialogs, die Rolle der Konditionalität und die Knüpfung der Budgethilfe an Leistungen und Ergebnisse

Kasten 6: Politikdialog über Budgethilfe in verschiedenen Kontexten

Frage 4: Wie kann der Politikdialog mit den Partnerländern wirksamer gestaltet werden und zur Verwirklichung von Reformen, Ergebnissen und Zielen beitragen

Frage 6: Wie können die Rahmenvorgaben für die Leistungsüberwachung verbessert und Ergebnisindikatoren im Rahmen der Budgethilfe am besten eingesetzt werden, um die oben beschriebenen Herausforderungen zu meistern

4.3. Rechenschaftspflicht

Frage 8: Wie sollte Budgethilfe einschließlich des Kapazitätsaufbaus ausgestaltet sein, um die landesinterne Rechenschaftspflicht und die Eigenverantwortung der Partnerländer, einschließlich der Beteiligung der Zivilgesellschaft, zu fördern

Frage 10: Welche Art von Sichtbarkeits-/Kommunikationstätigkeit sollte sowohl von den Gebern als auch von den Partnerländern durchgeführt werden, um die gegenseitige Rechenschaftspflicht zu stärken

4.4. Programmierung der Budgethilfe und deren Kohärenz mit anderen Instrumenten

Frage 11: Nach welchen Kriterien sollte die Kommission entscheiden, ob und wieviel Budgethilfe an förderfähige Länder geleistet werden soll

Frage 13: Welches sind die Vor- und Nachteile des Einsatzes zahlreicher anderer Hilfeinstrumente neben der Budgethilfe Welche praktischen Vorkehrungen müssen in diesem Fall getroffen werden, um die Kohärenz und effiziente Koordinierung zu gewährleisten

4.5. Bessere Risikoeinschätzung und Vorgehen gegen Betrug und Korruption

Frage 14: Wie können die oben erwähnten Risiken innerhalb eines umfassenden Rahmens am besten bewertet und bewältigt werden, um die Wirksamkeit von Budgethilfe zu verbessern

Frage 16: Wie können Geber sinnvoll, u.a. mit finanziellen Korrekturmaßnahmen, auf Korruption oder Betrug in großem Maßstab bei der Durchführung von Maßnahmen reagieren, die mit Budgethilfe unterstützt werden

4.6. Budgethilfe in fragilen Situationen

Kasten 7: Fragile Situationen

Frage 17: Sollte Budgethilfe verwendet werden, um die Stabilität in fragilen Staaten zu fördern, und wenn ja, wie

4.7. Wachstum, Finanzpolitik und Mobilisierung von Staatseinnahmen

Frage 18: Wie können Budgethilfeprogramme so ausgestaltet und durchgeführt werden, dass mit ihnen ein nachhaltiges Wachstum für alle gefördert wird

Frage 20: Wie können Partnerländer und regionale Organisationen durch Budgethilfe bei der Förderung der regionalen Integration unterstützt werden

5. Schlussfolgerungen und nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 92/10

... F. in der Erwägung, dass die ägyptischen Behörden am 8. Januar 2010 mitgeteilt haben, das sie in Zusammenhang mit dem Überfall von Nag Hammadi vom 6. Januar drei Personen festgenommen hätten, die sich nach wie vor in Haft befänden; in der Erwägung, dass die ägyptische Staatsanwaltschaft entschieden hat, dass die drei wegen vorsätzlichen Mordes vor dem Notstandsgericht für die Sicherheit des Staates (Emergency State Security Court) angeklagt werden sollen,



Drucksache 693/10

... Vorschlag fir eine Verordnung (EURATOM) des Rates zur Festlegung von Höchstwerten an Radioaktivität in Nahrungsmitteln und Futtermitteln im Falle eines nuklearen Unfalls oder einer anderen radiologischen Notstandssituation (kodifizierte Fassung)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 693/10




Anhänge zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011

Anhang I
: Strategische Initiativen, deren Annahme für 2011 vorgesehen ist

Anhang II
: Vorläufiges Verzeichnis möglicher, zur Prüfung vorliegender Initiativen*

Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 - Anhang II Fortlaufendes Vereinfachungsprogramm und Initiativen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands

Anhang IV
: Liste der zurückzuziehenden Vorschläge


 
 
 


Drucksache 700/10

... Weitere für die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle relevante EU-Rechtsinstrumente sind die Rechtsakte über Gemeinschaftsvereinbarungen für den beschleunigten Informationsaustausch im Fall einer radiologischen Notstandssituation8, zur Kontrolle hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen und herrenloser Strahlenquellen9, einschließlich ausgedienter Strahlenquellen, über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie10 (unter Ausschluss von mit der Radioaktivität zusammenhängenden Aspekten) sowie über die Überwachung und Kontrolle der Verbringungen radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente1112. Daneben gibt es eine Empfehlung der Kommission für die Verwaltung der Finanzmittel für die Stilllegung kerntechnischer Anlagen und die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle13.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 700/10




1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Vorhandene Rechtsinstrumente mit Bedeutung für die Entsorgung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente; Subsidiarität

2. Konsultation interessierter Kreise Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Ziele

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Allgemeine Grundsätze

Artikel 5
Nationaler Rahmen

Artikel 6
Zuständige Regulierungsbehörde

Artikel 7
Genehmigungsinhaber

Artikel 8
Sicherheitsnachweis

Artikel 9
Kenntnisse und Fähigkeiten

Artikel 10
Finanzmittel

Artikel 11
Qualitätssicherung

Artikel 12
Transparenz

Artikel 13
Nationale Programme

Artikel 14
Inhalt der nationalen Programme Die nationalen Programme umfassen

Artikel 15
Notifizierung

Artikel 16
Berichterstattung

Artikel 17
Umsetzung

Artikel 18
Inkrafttreten

Artikel 19
Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am [...]


 
 
 


Drucksache 391/09

... 2.9. Hilfsgüter in oder für Krisen- und/oder Notstandsregionen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 391/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage

Anlage

Zum Inhalt:

Weiteres Vorgehen:

Sonderthema: Definition bundeseinheitlicher Feiertage

Entwurf


 
 
 


Drucksache 773/09

... Darüber hinaus beruhen die EU-Regelungen zur Koordinierung in Notfällen und Krisen auf einem übergreifenden Krisenmanagementkonzept und kommen sowohl bei Krisen innerhalb der EU als auch anderswo zum Einsatz. Die Kommission beteiligt sich über das ARGUS-System daran. Unter anderem werden mit Hilfe dieses Systems Daten aus den Frühwarnsystemen der Kommission, wie ECURIE, dem System zum schnellen Informationsaustausch im Fall eines radiologischen Notstands, EWRS, dem Frühwarnsystem für übertragbare Krankheiten, RAS-BICHAT, dem Schnellwarnsystem bei Angriffen und Bedrohungen mit biologischen und chemischen Stoffen, und dem Beobachtungs- und Informationszentrum (BIZ) für den Katastrophenschutz direkt ausgetauscht. Ferner kommt dem Gesundheitssicherheitsausschuss, der sich mit Krisenvorsorge befasst, CBRN-Übungen durchführt und eine Liste der gesundheitsgefährdenden Pathogene und

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 773/09




Mitteilung

1. Einleitung

2. Begriffsbestimmungen

3. Neue CBRN-Maßnahmen auf einzelstaatlicher und EU-Ebene

3.1. Einzelstaatliche Maßnahmen

3.2. Maßnahmen auf Ebene der EU

3.3. Krisenreaktionsmechanismen der EU

4. Der CBRN-Aktionsplan der EU

4.1. Ausarbeitung des CBRN-Aktionsplans der EU – die CBRN-Taskforce

4.2. Übergeordnetes Ziel und Kernmaßnahmen

4.3. Arbeitsschwerpunkte

4.4. Prävention

4.5. Detektion

4.6. Vorsorge und Reaktion

4.7. Horizontale Maßnahmen

5. Umsetzung

5.1. Bestehende Strukturen

5.2. CBRN-Beratungsgruppe

5.3. Finanzielle Unterstützung der Kommission

5.4. Zeitplan, Berichte und Überprüfung

6. Sicherheit und Gesundheit kombinieren – ein Überblick über bewährte Praktiken

7. Außenbeziehungen

8. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 391/09 (Beschluss)

... 2.9. Hilfsgüter in oder für Krisen- und/oder Notstandsregionen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 391/09 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Anlage
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Artikel 1
Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Artikel 2
Änderung der Ferienreiseverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

1. Zu Artikel 1 Änderung der StVO

2. Zu Artikel 2 Änderung der Ferienreiseverordnung

3. Zu Artikel 3 Inkrafttreten

Anlage

Anlage

Zum Inhalt:

Anlage zu
TOP 4.3. (Sonn- und Feiertagsfahrverbot) zur GKVS am 12./13.09.07 Entwurf einer Vereinbarung der Länder zur Handhabung der Regelungen der §§ 30 Absatz 3 und 4, 46 Absatz 1 Ziffer 7 StVO


 
 
 


Drucksache 185/08

... – weiterhin in Forschungs- und Pilotprojekte auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnik investieren, die zu Verbesserungen bei den in Notstandssituationen und Katastrophenfällen einsetzbaren Frühwarn- und Abwehrsystemen führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Notwendigkeit besserer Katastrophenabwehrkapazitäten der EU

3. Der Weg zu einer besseren Katastrophenabwehr der EU

3.1. Schrittweiser Aufbau einer integrierten Koordinierung

3.2. Verbesserung des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz

3.3. Verstärkung der europäischen humanitären Hilfe

3.4. Aufbau von Kapazitäten für mehrere Politikbereiche und Instrumente der Gemeinschaft

4. Aktionsplan

4.1. Verbesserung der interinstitutionellen Zusammenarbeit

4.2. Intensivierung der humanitären Hilfe durch die EU

4.3. Verbesserung des europäischen Katastrophenschutzes

4.4. Ausbau der Kapazitäten im Rahmen der verschiedenen Politikbereiche und

Anhang
Waldbrände


 
 
 


Drucksache 846/08

... – Entscheidung 87/600/Euratom des Rates über Gemeinschaftsvereinbarungen für den beschleunigten Informationsaustausch im Fall einer radiologischen Notstandssituation zur Einrichtung eines Systems der Europäischen Gemeinschaft für den Informationsaustausch in radiologischen Notsituationen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 846/08




Begründung

Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der EU

Konsultation von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Konsultation von interessierten Kreisen

Konsultationsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und Gutachten

Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

5 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

Auswirkungen auf den Haushalt

Weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und Übergangszeit

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Teilnahme

Artikel 4
Funktionalitäten

Artikel 5
Aufgaben der Mitgliedstaaten

Artikel 6
Aufgaben der Kommission

Artikel 7
Sicherheit

Artikel 8
Nutzerleitfaden

Artikel 9
Kosten

Artikel 10
Überprüfung

Artikel 11
Beginn der Geltungsdauer

Artikel 12
Adressaten

Anhang I
Feste CIWIN-Bereiche

Anhang II
Dynamische CIWIN-Bereiche

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 433/08 (Beschluss)

... - im Falle einer solchen Notstandslage sind zunächst alle vertretbaren Handlungsoptionen in Betracht zu ziehen und ggf. zu realisieren, durch die eine Beseitigung mit geringeren Auswirkungen auf die Umwelt (insbesondere Boden und Gewässer) erfolgen kann,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 433/08 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Allgemein zum Vorschlag der Verordnung über tierische Nebenprodukte

Zu dem Vorschlag im Einzelnen:

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikeln 6

Zu Artikeln 6

Zu Artikel 6

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 7

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 10

Zu Artikel 12

Zu Artikel 12

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 13

Zu Artikel 13

Zu Artikel 15

Zu Artikel 15

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 22

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 31

Zu Artikel 33

Zu Artikel 42

Zu Artikel 45

Zu Artikel 51


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.