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"Nitra"
Drucksache 61/20
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Zweite Verordnung zur Änderung der Kontaminanten -Verordnung
... a) In der Überschrift werden die Wörter "und Nitrat" gestrichen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Kontaminanten-Verordnung
§ 5a Homogenisierung und Entnahme von Parallelproben bei der amtlichen Kontrolle von Lebensmitteln auf Mykotoxine
§ 5b Probenahme und Analyse bei der amtlichen Kontrolle von Lebensmitteln auf Nitrat
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 455/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung - AVV GeA)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung - AVV GeA)
Anlage Änderungen und Entschließung zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung - AVV GeA)
A Änderungen
1. Zu § 4 Absatz 2 AVV GeA
2. Zu § 14 Absatz 1, Absatz 5, § 16 Absatz 2 AVV GeA
3. Zu § 14 Absatz 2 Nummer 2 AVV GeA
4. Zu § 18 Absatz 2 Satz 2 AVV GeA
5. Zu Anlage 1 Nummer 1 Absatz 3 Satz 3 AVV GeA
6. Zu Anlage 1 Nummer 2 AVV GeA
7. Zu Anlage 2 Nummer 1 Buchstabe b Satz 1 AVV GeA
8. Zu Anlage 2 Nummer 1 Buchstabe c Satz 1, Satz 1a - neu - AVV GeA
9. Zu Anlage 3 Abschnitt Denitrifikation im Boden ND Absatz 3 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - AVV GeA
10. Zu Anlage 4 Absatz 3 Satz 4 AVV GeA
B Entschließung
Drucksache 455/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung - AVV GeA)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung - AVV GeA)
1. Zu § 4 Absatz 2 AVV GeA
2. Zu § 4 Absatz 2 AVV GeA
3. Zu § 14 Absatz 2 Nummer 2 AVV GeA
4. Zu § 16 Absatz 2 AVV GeA
5. Zu § 18 Absatz 1 Satz 2 AVV GeA
6. Zu § 18 Absatz 2 Satz 2 AVV GeA
7. Zu § 19 Absatz 4 - neu - AVV GeA
8. Zu Anlage 1 Nummer 1 Absatz 3 Satz 3 AVV GeA
9. Zu Anlage 1 Nummer 1 Absatz 6 Satz 1 AVV GeA
10. Zu Anlage 1 Nummer 2 AVV GeA
11. Zu Anlage 2 Nummer 1 Buchstabe b Satz 1 AVV GeA
12. Zu Anlage 2 Nummer 1 Buchstabe c Satz 1, Satz 1a - neu - AVV GeA
13. Zu Anlage 3 Abschnitt Denitrifikation im Boden ND Absatz 3 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - AVV GeA
14. Zu Anlage 3 Abschnitt Sickerwasserrate Qsw Satz 3 und Satz 4 - neu - AVV GeA
15. Zu Anlage 4 Absatz 3 Satz 4 AVV GeA
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Drucksache 455/2/20
Antrag des Saarlandes
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung - AVV GeA)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung - AVV GeA)
Drucksache 455/3/20
Antrag des Saarlandes
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung - AVV GeA)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung - AVV GeA)
Drucksache 98/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften
... c) Er bittet die Bundesregierung sicherzustellen, dass auch solche landwirtschaftlichen Betriebe, die in roten Gebieten bzw. Gebieten mit überhöhter Nitratbelastung nachhaltig und ökologisch wirtschaften, deutlich besser gefördert werden und damit bei den anstehenden Herausforderungen ausreichend unterstützt werden.
Anlage Änderung und Entschließung zur Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften
Zu Artikel 1 Nummer 11
B Entschließung
Drucksache 98/20
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften
... -Nitratrichtlinie (Richtlinie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Düngeverordnung1
§ 8 Nährstoffvergleich (aufgehoben)
§ 9 Bewertung des betrieblichen Nährstoffvergleiches (aufgehoben).
§ 13a Besondere Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung, Erlass von Rechtsverordnungen durch die Landesregierungen
§ 15 Übergangsvorschrift
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Artikel 2 Folgeänderungen
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt der vorliegenden Verordnung
Bundesweite Maßnahmen:
Maßnahmen in den besonders mit Nitrat belasteten Gebieten:
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft W
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe ad
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
Erfüllungsaufwand durch zusätzlichen Anbau von Zwischenfrüchten
Entlastung durch Wegfall des betrieblichen Nährstoffvergleichs
Neue schlagbezogene Aufzeichnungspflicht
Zusätzlicher Aufwand durch sofortige Einarbeitung flüssigen Wirtschaftsdüngers ab 1. Februar 2025
Erfüllungsaufwand durch Verringerung des Phospatauftrags
Ausnahme vom Düngeverbot für Winterraps, etc.
Verwaltung der Länder
II.2. Weitere Kosten
II.3. Umsetzung von EU-Recht
II.4. Evaluierung
II.5 KMU-Test
III. Ergebnis
Drucksache 98/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften
... es vorgesehene allgemeine Verwaltungsvorschrift zur zukünftigen Vereinheitlichung der Vorgehensweise bei der Ausweisung der Nitrat- und Phosphatgebiete in Verantwortung des Bundes zu erstellen ist und mindestens 6 Monate vor dem geforderten Inkrafttreten der entsprechend angepassten Länderverordnungen vom Bund fertiggestellt sein muss, damit den Ländern ein Mindestzeitraum für eine rechtssichere Umsetzung in Landesrecht bleibt.
Drucksache 148/19
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates: Berücksichtigung der Belange landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen der anstehenden Novellierung der Düngeverordnung
... Der Bundesrat stellt fest, dass es in Deutschland zu hohe Belastungen mit Nitrat im Grundwasser gibt und wirksame Maßnahmen zum Schutz der Gewässer und zur Reduzierung von Nährstoffeinträgen erforderlich sind. Zur Vermeidung von Überdüngung muss das Düngemanagement auch in Folge der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union (Rechtssache C-543/16) weiter verbessert werden.
Drucksache 593/19
Allgemeine
Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
... 8. Nitrat, Nitrit und andere anorganische Verbindungen und
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
§ 1 Durchführung des Monitorings
§ 2 Ausschuss Monitoring
§ 3 Aufgaben des Ausschusses Monitoring
§ 4 Expertengruppen
§ 5 Monitoringplan des Ausschusses Monitoring
§ 6 Untersuchungsplan des Bundesamtes
§ 7 Probenahme, Probenvorbereitung und Analytik
§ 8 Qualitätssicherungsmaßnahmen
§ 9 Handbuch
§ 10 Datenübermittlung
§ 11 Berichterstattung
§ 12 Aufhebung der AVV Monitoring 2016-2020, Übergangsvorschrift
§ 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
Drucksache 223/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestanforderungen für die Wasserwiederverwendung - COM(2018) 337 final
... /EWG /EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (ABl. L 375 vom 31.12.1991, S. 1).
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Politikbereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultationen der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Gegenstand und Zweck
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Verpflichtungen der Betreiber von Aufbereitungsanlagen hinsichtlich der Wasserqualität
Artikel 5 Risikomanagement
Artikel 6 Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Bereitstellung von aufbereitetem Wasser
Artikel 7 Erteilung der Genehmigung
Artikel 8 Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen
Artikel 9 Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 10 Information der Öffentlichkeit
Artikel 11 Information über die Überwachung der Umsetzung
Artikel 12 Zugang zu Gerichten
Artikel 13 Evaluierung
Artikel 14 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 15 Ausschussverfahren
Artikel 16 Sanktionen
Artikel 17 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Zweck
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Verpflichtungen der Betreiber von Aufbereitungsanlagen hinsichtlich der Wasserqualität
Artikel 5 Risikomanagement
Artikel 6 Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Bereitstellung von aufbereitetem Wasser
Artikel 7 Erteilung der Genehmigung
Artikel 8 Überprüfung der Einhaltung der Bedingungen
Artikel 9 Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Artikel 10 Information der Öffentlichkeit
Artikel 11 Information über die Überwachung der Umsetzung
Artikel 12 Zugang zu Gerichten
Artikel 13 Evaluierung
Artikel 14 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 15 Ausschussverfahren
Artikel 16 Sanktionen
Artikel 17 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Drucksache 216/18
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe
... Um die Veränderungen bei den Gesamtverlusten von reaktivem Stickstoff aus der Landwirtschaft, einschließlich Ammoniak, NOj, Ammonium, Nitrate und Nitrite, zu überwachen, kann die Bundesregierung auf der Grundlage des Leitfadens für Stickstoffbilanzen des Obereinkommens für weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung eine nationale Stickstoffbilanz erstellen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Dreiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe - 43. BImSchV)
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Verpflichtungen zur Emissionsreduktion
§ 3 Indikative Emissionsmengen
§ 4 Nationales Luftreinhalteprogramm
§ 5 Aktualisierung des nationalen Luftreinhalteprogramms
§ 6 Beteiligung der Öffentlichkeit
§ 7 Nationales Emissionsinventar
§ 8 Nationale Emissionsprognose
§ 9 Informativer Inventarbericht
§ 10 Anpassung des nationalen Emissionsinventars im Hinblick auf die Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion
§ 11 Mittelung von Emissionen im Fall außergewöhnlicher meteorologischer Bedingungen
§ 12 Kompensation der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion für SO2, NOx und Feinstaub PM2,5 ab dem Jahr 2030
§ 13 Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion bei unvorhersehbaren Entwicklungen im Energiesektor
§ 14 Inanspruchnahme der Flexibilisierungsregelungen im Hinblick auf die Einhaltung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion
§ 15 Monitoring der Auswirkungen der Luftverschmutzung
§ 16 Übermittlung des nationalen Luftreinhalteprogramms
§ 17 Übermittlung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose sowie des informativen Inventarberichts
§ 18 Übermittlung von Informationen zum Monitoring der Auswirkungen der Luftverschmutzung an die Europäische Kommission
§ 19 Veröffentlichung des nationalen Luftreinhalteprogramms
§ 20 Veröffentlichung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose sowie des informativen Inventarberichts
Anlage 1 Überwachung von und Berichterstattung über Emissionen
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Anlage 2 Methoden für die Erstellung und Aktualisierung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose
I. Nationales Emissionsinventar
II. Nationale Emissionsprognose
Artikel 2 Änderung der Neununddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - 39. BImSchV)
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Verordnungsermächtigung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Verordnungsfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
a Für Bürgerinnen und Bürger
b Für die Wirtschaft
c Für die Verwaltung
4. Weitere Kosten
5. Weitere Verordnungsfolgen
6. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 6
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 19
Zu § 20
Zu Anlage 1 Überwachung von und Berichterstattung über Emissionen Anlage 1 setzt Anhang I der Richtlinie EU Nr. 2016/2284 in nationales Recht um.
Zu Anlage 2 Methoden für die Erstellung und Aktualisierung des nationalen Emissionsinventars und der nationalen Emissionsprognose
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4324, BMUB: Entwurf einer Verordnung zum Erlass der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Emissionsreduktion bestimmter Luftschadstoffe
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
5 Verwaltung
II.2 Weitere Kosten
II.3 Alternativen
II.4 Evaluation
III. Ergebnis
Drucksache 423/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts
... handel Gebinde mit 25 g Uranylacetat-Dihydrat (auch Uranylnitrat) zur Verfügung. Diese Gebindegröße entspricht einem Gehalt von 14 g Uran. Aufgrund der sehr geringen radiologischen Relevanz ist eine Vorratshaltung von einem 25 g-Gebinde neben einem im Gebrauch befindlichen Gebinde unbedenklich und sollte im Hinblick auf den praktischen Laborbetrieb ohne administrative Hindernisse zugelassen werden. Der Wert von 30 g abgereichertem Uran für die Freistellung von der Genehmigungspflicht wird mit maximal zwei ungeöffneten 25 g-Gebinden (entsprechend 28 g Uran) nicht überschritten.
Drucksache 174/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und zur Änderung weiterer Vorschriften
... -Nitratrichtlinie (Richtlinie
Drucksache 423/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts
... handel Gebinde mit 25 g Uranylacetat-Dihydrat (auch Uranylnitrat) zur Verfügung. Diese Gebindegröße entspricht einem Gehalt von 14 g Uran. Aufgrund der sehr geringen radiologischen Relevanz ist eine Vorratshaltung von einem 25 g-Gebinde neben einem im Gebrauch befindlichen Gebinde unbedenklich und sollte im Hinblick auf den praktischen Laborbetrieb ohne administrative Hindernisse zugelassen werden. Der Wert von 30 g abgereichertem Uran für die Freistellung von der Genehmigungspflicht wird mit maximal zwei ungeöffneten 25 g-Gebinden (entsprechend 28 g Uran) nicht überschritten.
Drucksache 191/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 98/2013
über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe
... 13. Der Bundesrat weist darauf hin, dass in Anhang II der deutschen Fassung des Verordnungsvorschlages der Eintrag "Calcium ammonium nitrate" (englisch) fälschlicherweise mit "Kalkammonsalpeter" übersetzt wurde. Kalkammonsalpe-ter fällt aufgrund seines Gehaltes von circa 75 Prozent Ammoniumnitrat nunmehr unter Anhang I. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf eine entsprechende Korrektur der deutschen Fassung hinzuwirken.
Drucksache 365/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Ersten Gesetz zur Änderung des Düngegesetz es und anderer Vorschriften
... Die Bundesrepublik Deutschland wurde darin vom Europäischen Gerichtshof verurteilt, "weil sie gegen ihre Verpflichtungen aus der EG-Nitrat-Richtlinie verstoßen hat, indem sie ihr Aktionsprogramm nicht überarbeitet und keine zusätzlichen Maßnahmen oder verstärkte Aktionen getroffen hat, sobald deutlich wurde, dass die Maßnahmen des deutschen Aktionsprogramms nicht ausreichen, um die Ziele der Richtlinie zu erreichen."
Drucksache 191/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 98/2013
über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe
... 10. Er weist darauf hin, dass in Anhang II der deutschen Fassung des Verordnungsvorschlages der Eintrag "Calcium ammonium nitrate" (englisch) fälschlicherweise mit "Kalkammonsalpeter" übersetzt wurde. Kalkammonsalpeter fällt aufgrund seines Gehaltes von circa 75 Prozent Ammoniumnitrat nunmehr unter Anhang I. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf eine entsprechende Korrektur der deutschen Fassung hinzuwirken.
Drucksache 131/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Erstes Gesetz zur Änderung des Düngegesetz es und anderer Vorschriften
... - Der hohe Eintrag von Stickstoffverbindungen in Boden, Wasser und Luft ist eines der großen ungelösten Umweltprobleme unserer Zeit. Aus globaler Sicht sind die Grenzen der ökologischen Tragfähigkeit bei der Stickstoffbelastung bereits überschritten. In Deutschland stammt ein wesentlicher Teil der Stickstoffüberschüsse aus der Intensivlandwirtschaft und der nicht flächengebundenen Tierhaltung. - Der aktuelle Nitratbericht 2016 (Gemeinsamer Bericht der Bundesministerien für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie für Ernährung und Landwirtschaft Stand Januar 2017) zeigt, dass zirka 50 Prozent der Messstellen in Deutschland erhöhte Nitratkonzentrationen aufweisen und bei 28 Prozent die zulässigen Grenzwerte überschritten werden.
Drucksache 567/2/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Weitere fachliche Entscheidungsgrundlage für die anteilige und nur geringere Anrechnung des Stickstoffgehalts von Kompost bei der Stickstoffsaldierung ist die niedrige Stickstofffreisetzung auf Grund des äußerst geringen Mineralisati-onspotenzials (sehr weites und für Mikroorganismen ungünstiges C:N-Verhält-nis im Kompost), so dass ungeachtet der niedrigen Anrechnung auch tatsächlich keine erhöhten Nitrat- oder Ammoniak-Verluste infolge der Kompostdüngung zu befürchten sind.
1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 2 Nummer 2, Nummer 3, Absatz 3 Nummer 2, Nummer 3
2. Zu Artikel 1 § 2 Satz 2 - neu -
3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 2 Satz 3, Satz 4 - neu -
4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 Satz 2 - neu -
5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 3 - neu -
6. Hauptempfehlung zu Ziffer 7
Zu Artikel 1
§ 7 Bewertung der betrieblichen Stoffstrombilanz
§ 9 Ordnungswidrigkeiten
7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6
Zu Artikel 1
8. Zu Artikel 1 § 6 Überschrift, Absatz 2 bis 6 - neu -, § 7
§ 6 Erstellung und Bewertung der betrieblichen Stoffstrombilanzen
9. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 2 *
10. Zu Artikel 1 Anlage 3 Tabelle 2 Fußnote 01 - neu -
Drucksache 131/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Erstes Gesetz zur Änderung des Düngegesetz es und anderer Vorschriften
... - Der aktuelle Nitratbericht 2016 (Gemeinsamer Bericht der Bundesministerien für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie für Ernährung und Landwirtschaft Stand Januar 2017) zeigt, dass zirka 50 Prozent der Messstellen in Deutschland erhöhte Nitratkonzentrationen aufweisen und bei 28 Prozent die zulässigen Grenzwerte überschritten werden.
Drucksache 675/1/17
... Bei einer erneuten Diskussion hat sich herausgestellt, dass für die Anwendung dieser Ausnahme die deutlich weniger empfindlichen Emulsionssprengstoffe und die ANFO-Sprengstoffe (Ammonium Nitrate Fuel Oil) von den vergleichsweise empfindlicheren Explosivstoffen (wie PETN, TNT) und den sprengölhaltigen Sprengstoffen abzugrenzen sind. Im Ergebnis befürwortet die BAM eine Änderung der Grenzwerte für die Schlagempfindlichkeit auf 30 Joule und für die Reibempfindlichkeit auf 280 Newton.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 2 Absatz 1 Nummer 1 GGVSee
2. Zu Artikel 2 Artikel 4 Satz 2 Inkrafttreten
Artikel 2a Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 152/17
... Die in Anlage 2 aufgeführte Liste von Stoffen und Stoffgruppen, die sich aus der von der geänderten Grundwasserrichtlinie vorgegebenen Mindestliste von Stoffen, für die Schwellenwerte festzulegen sind, sowie den europäischen Qualitätsnormen für Nitrat und Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten (Anhang I der Grundwasserrichtlinie) zusammensetzt, wird entsprechend den Vorgaben der Richtlinie
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Grundwasserverordnung
§ 8a Zusätzliche Inhalte der Bewirtschaftungspläne
Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1, § 5 Absatz 1 und Absatz 3, § 7 Absatz 2 Nummer 1, § 10 Absatz 2 Satz 4 Nummer 1)
Anlage 4a (zu § 5 Absatz 2 Satz 1 und 2 und Absatz 3) Ableitung von Hintergrundwerten für hydrogeochemische Einheiten
Artikel 2 Inkrafttreten
2 Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit
II. Wesentliche Bestimmungen
1. Ableitung von Hintergrundwerten § 5 Absatz 2 und 3 und Anlage 4a
2. Konkretisierung der flächenbezogenen Voraussetzungen bei der Bewertung der Überschreitung von Schwellenwerten § 7 Absatz 3 Nummer 1
3. Inhalte von Bewirtschaftungsplänen § 8a
4. Ergänzung der Anlage 2 um Schwellenwerte zu weiteren Stoffen und Stoffgruppen
III. Vereinbarkeit mit EU-Recht
IV. Alternativen
V. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
VI. Befristung
VII. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VIII. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
IX. Sonstige Kosten
X. Nachhaltige Entwicklung
B. Zu den Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 2
Drucksache 148/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen
... vom ..., die durch ... geändert worden ist, auf Grund von Nitrat, Gebiete von Grundwasserkörpern mit steigendem Trend von Nitrat nach § 10 der
1. Zu Artikel 1 § 2 Satz 1 Nummer 8 DüV
2. Zu Artikel 1 § 2 Satz 2 DüV
3. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 4 Satz 2 DüV
4. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 DüV
5. Zu Artikel 1 § 3 Absatz 5 Satz 3 DüV
6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 4 - neu - DüV
7. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 DüV
8. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 2 Satz 2 DüV
9. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 1 DüV
10. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 2 DüV
11. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 3 Satz 1 DüV
12. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 9 einleitender Satzteil DüV
13. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 9 Satz 2 - neu - DüV
14. Hauptempfehlung zu Ziffer 15
Zu Artikel 1
15. Hilfsempfehlung zu Ziffer 14
Zu Artikel 1
16. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 Satz 4 Nummer 1a - neu -, Nummer 8 DüV
17. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 DüV
18. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 Satz 4 Nummer 6
19. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 Satz 5 - neu - DüV
20. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 6 Nummer 2 DüV
21. Zu Artikel 1 Anlage 4 Tabelle 4
22. Zur Eingangsformel, Zu Artikel 1 § 3 Absatz 3 Satz 5, § 13 Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 einleitender Satzteil, Nummer 2, Satz 3, Absatz 5 einleitender Satzteil, § 14 DüV , Artikel 2 Nummer 3 - neu - § 7 WDüngV , Artikel 3 § 9 Absatz 1, Absatz 2 DüMV , Artikel 4 § 2 AgrarZahlVerpflV , Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 14 Ordnungswidrigkeiten
'Artikel 3 Änderung der Düngemittelverordnung
'Artikel 4 Folgeänderung
§ 2 Schaffung von Pufferzonen entlang von Wasserläufen
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Drucksache 675/17 (Beschluss)
... Bei einer erneuten Diskussion hat sich herausgestellt, dass für die Anwendung dieser Ausnahme die deutlich weniger empfindlichen Emulsionssprengstoffe und die ANFO-Sprengstoffe (Ammonium Nitrate Fuel Oil) von den vergleichsweise empfindlicheren Explosivstoffen (wie PETN, TNT) und den sprengölhaltigen Sprengstoffen abzugrenzen sind. Im Ergebnis befürwortet die BAM eine Änderung der Grenzwerte für die Schlagempfindlichkeit auf 30 Joule und für die Reibempfindlichkeit auf 280 Newton.
1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 2 Absatz 1 Nummer 1 GGVSee
2. Zu Artikel 2 Artikel 4 Satz 2 Inkrafttreten
Artikel 2a Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 131/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Düngegesetz es und anderer Vorschriften
... /EWG /EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (ABl. L 375 vom 31.12.1991, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr.
§ 13a Qualitätssicherung im Bereich von Wirtschaftsdüngern
Drucksache 120/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik - Gemeinsame Herausforderungen und Anstrengungen für bessere Ergebnisse - COM(2017) 63 final
... Zu den konkreteren Verpflichtungen zählen die Sammlung und Behandlung von Abwässern vor der Ableitung, die Annahme von Plänen zum Schutz der Wasserqualität durch Verhinderung der Belastung von Grund- und Oberflächenwasser durch Nitrate aus landwirtschaftlichen Quellen, die Annahme von
Brüssel, den 3.2.2017 COM 2017 63 final
Mitteilung
1. Notwendigkeit von FORTSCHRITTEN
2. STAND der Umsetzung: Gemeinsame Herausforderungen, Gemeinsame MÖGLICHKEITEN und ERFOLGE
Kreislaufwirtschaft und Abfallbewirtschaftung
Natur und Biodiversität
Bewährte Verfahren
Luftqualität und Lärm
Wasserqualität und Wasserbewirtschaftung
2 Instrumente
Marktbasierte Instrumente und Investitionen
Wirksame Governance und Kapazitäten zur Anwendung der Vorschriften
3. Gemeinsame URSACHEN: erste Ergebnisse
4. Die nächsten Schritte
2 Politikvorschläge
Anhang Leitlinien für die Mitgliedstaaten: vorgeschlagene Massnahmen für eine bessere Umsetzung der UMWELTPOLITIK zur Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik - Gemeinsame Herausforderungen und Anstrengungen für bessere Ergebnisse
Drucksache 148/3/17
Antrag der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern
Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen
... enthaltenen Schwellenwerts für Nitrat, Gebiete von Grundwasserkörpern mit steigendem Trend von Nitrat nach § 10 der
Drucksache 379/15
Allgemeine
Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
... 6. Expertengruppe "Elemente und Nitrat sowie andere anorganische Verbindungen",
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
3 Vollzugsaufwand
F. Weitere Kosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
§ 1 Ausschuss Monitoring
§ 2 Expertengruppen
§ 3 Monitoringplan 2016 - 2020
§ 4 Verfahrensweise zur Festlegung der Einzelheiten des Monitorings
§ 5 Probenahme, Probenvorbereitung und Analytik
§ 6 Qualitätssicherungsmaßnahmen
§ 7 Handbuch
§ 8 Datenübermittlung
§ 9 Berichterstattung
§ 10 Aufhebung der AVV Monitoring 2011-2015, Übergangsvorschrift
§ 11 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 3) Anzahl an jährlichen Untersuchungen für jedes Bundesland im Zeitraum 2016 bis 2020
Anlage 2 : (zu § 3) Übersicht über die im Monitoring 2016 bis 2020 grundsätzlich zu untersuchenden Lebensmittel
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3284: Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen für die Jahre 2016 bis 2020
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 629/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetz es und anderer Vorschriften
... aaa) Im Satzteil vor Nummer 1 sind nach den Wörtern "insbesondere durch Nitrat," die Wörter "sowie Vorschriften zum Schutz des Bodens" einzufügen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 1 Nummer 4 DüngG , Nummer 6 Buchstabe a § 11a Absatz 1 Satz 2 DüngG
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 3 Absatz 2 Satz 3 DüngG
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 5 Satzteil vor Nummer 1, Nummer 10, Absatz 6 Nummer 2 DüngG , Nummer 7 Buchstabe b § 12 Absatz 7a - neu - DüngG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 5 Nummer 2 DüngG
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 5 Nummer 7 DüngG
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 5 Nummer 9 DüngG
7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3a Absatz 1 Satz 1, 2 - neu - DüngG
8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4 DüngG ,
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
9. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 11a Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 DüngG
10. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a1 - neu - § 12 Absatz 3 DüngG
11. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 12 Absatz 7 Satz 1 Satzteil vor Nummer 1, Nummer 4 - neu - DüngG
12. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 12 Absatz 7a - neu - DüngG
13. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 12 Absatz 8 Satz 2 DüngG
14. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 13 Satz 2 Nummer 3a - neu - DüngG
15. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 13a - neu - DüngG
§ 13a Gütesicherung bei der Verwendung von Wirtschaftsdüngern
16. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 14 Absatz 3 DüngG
17. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 15 Absatz 6 Satz 2 Nummer 1 DüngG
18. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c - neu - § 15 Absatz 6 Satz 4 - neu DüngG
19. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 93/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Wasserrahmenrichtlinie und Hochwasserrichtlinie - Maßnahmen zum Erreichen eines guten Gewässerzustands in der EU und zur Verringerung der Hochwasserrisiken - COM(2015) 120 final
... 19 darauf verwiesen, dass hinsichtlich der Nitratverunreinigung des Grundwassers eine leichte Verbesserung zu verzeichnen ist, gleichzeitig wurde jedoch hervorgehoben, dass weitere Maßnahmen zur Verringerung und Verhütung der Gewässerverunreinigung erforderlich sind. Die Analyse der von den Mitgliedstaaten übermittelten Maßnahmenprogramme bestätigt diese Aussagen. Ungeachtet der Tatsache, dass nach Meldungen aus 63 % der Flussgebietseinheiten die Durchführung der
Mitteilung
1. Einleitung
2. Nutzung der MÖGLICHKEITEN der Europäischen Wasserpolitik
3. Prüfung der WRR-MASSNAHMENPROGRAMME durch die Kommission
3.1. Wasserverunreinigung durch Landwirtschaft, Industrie und Haushalte
3.2. Übermäßiger Wasserverbrauch durch übermäßige Wasserentnahme
3.3. Veränderung des Abflussverhaltens und der physikalischen Struktur von Wasserkörpern
4. Der Bezug zur HOCHWASSERRICHTLINIE HWR
5. Vorgehen: Nutzen von INVESTITIONSMÖGLICHKEITEN und FESTLEGEN einer WASSERGEBÜHRENORDNUNG zur STEIGERUNG der EFFIZIENZ
6. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Notwendigkeit einer soliden Grundlage für die Maßnahmenprogramme
Anpassung des Wasserverbrauchs an die Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie und Durchsetzung der Änderungen
Bekämpfung der Gewässerverunreinigung
Quantitative Aspekte und Qualitätsbezug
Veränderungen des Abflussverhaltens und physikalische Veränderungen von Wasserkörpern
Vernünftiger Einsatz wirtschaftlicher Instrumente und Anreize
Vielfältige Vorteile durch koordinierte Durchführung
4 Investitionsmöglichkeiten
Drucksache 247/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Agrarpolitischer Bericht der Bundesregierung 2015
... Nitratrichtlinie
Drucksache 629/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetz es und anderer Vorschriften
... aaa) Im Satzteil vor Nummer 1 sind nach den Wörtern "insbesondere durch Nitrat," die Wörter "sowie Vorschriften zum Schutz des Bodens" einzufügen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 1 Nummer 4 DüngG , Nummer 6 Buchstabe a § 11a Absatz 1 Satz 2 DüngG
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc - neu - § 3 Absatz 2 Satz 3 DüngG
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 5 Satzteil vor Nummer 1, Nummer 10, Absatz 6 Nummer 2 DüngG , Nummer 7 Buchstabe b § 12 Absatz 7a - neu - DüngG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 5 Nummer 2 DüngG
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 5 Nummer 7 DüngG
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 3 Absatz 5 Nummer 9 DüngG
Zu Artikel 1 Nummer 4
10. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 4 DüngG , Artikel 2 Absatz 2 § 1 Satz 1 Nummer 1, § 6 WDüngV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
11. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 11a Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 DüngG
12. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a1 - neu - § 12 Absatz 3 DüngG
13. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 12 Absatz 7 Satz 1 Satzteil vor Nummer 1, Nummer 4 - neu - DüngG
14. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 12 Absatz 7a - neu - DüngG
15. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 12 Absatz 8 Satz 2 DüngG
16. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb - neu - § 13 Satz 2 Nummer 3a - neu - DüngG
17. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 13a - neu - DüngG
§ 13a Gütesicherung bei der Verwendung von Wirtschaftsdüngern
18. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 13a - neu - DüngG
§ 13a Gütesicherung bei der Verwendung von Wirtschaftsdüngern
19. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b § 14 Absatz 3 DüngG
20. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 15 Absatz 6 Satz 2 Nummer 1 DüngG
Zu Artikel 1 Nummer 10
23. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 62/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Sondergutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen Stickstoff: Lösungsstrategien für ein drängendes Umweltproblem
... es dahingehend, dass der Qualitätszielwert von 50 mg Nitrat je Liter im Grundwasser einzuhalten ist.
1. Zur Vorlage allgemein
2. Zum Bereich Landwirtschaft
Drucksache 77/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV )
... /EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (ABl. L 375 vom 31.12.1991, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
A Änderungen
1. Zu Fußnote 1 im Umsetzungshinweis, Inhaltsübersicht, § 1 Absatz 5, § 2 Absatz 12a - neu -, § 13 Absatz 3 - neu -, § 51 Satz 1, § 52 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a, § 65 Nummer 1a bis 1k - neu -, Anlage 7 - neu -
2. Zu § 2 Absatz 13
3. Zu § 2 Absatz 19a - neu -, § 37 Absatz 6 - neu -
4. Zu § 2 Absatz 21 Satz 1
5. Zu § 4 Absatz 2 Nummer 5
6. Zu § 17 Absatz 2, § 18 Absatz 2 Satz 2 - neu -
7. Zu § 17 Absatz 3 Satz 2 - neu -
8. Zu § 21 Absatz 1 Satz 4 - neu -
9. Zu § 21 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2
10. Zu § 21 Absatz 3, § 35 Absatz 2 Satz 2
11. Zu § 23 Satz 1, 2
12. Zu § 27 Absatz 2 Nummer 3
13. Zu § 29 Absatz 3 und § 29a - neu -
§ 29a Besondere Anforderungen an Umschlaganlagen des intermodalen Verkehrs
14. Zu § 30
§ 30 Besondere Anforderungen an Anlagen zum Laden und Löschen von Schiffen sowie an Anlagen zur Betankung von Wasserfahrzeugen
15. Zu § 36
16. Zu § 37 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1, Anlage 6 Fußnote 6
17. Zu § 41 Absatz 2 Satz 3 - neu -
18. Zu § 46 Absatz 6
19. Zu § 49 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, Satz 3
20. Zu § 49 Absatz 3 Satz 2
21. Zu § 49 Absatz 5
22. Zu § 50 Absatz 3
23. Zu § 52 Absatz 3 Satz 1 einleitender Satzteil, Nummer 5, 6 und 7 - neu - § 52 Absatz 3 Satz 1 ist wie folgt zu ändern:
24. Zu § 53 Absatz 5 Satz 3 - neu -, 4 - neu - Dem § 53 Absatz 5 sind folgende Sätze anzufügen:
25. Zu § 58 Absatz 1 Satz 5 - neu -, 6 - neu - In § 58 Absatz 1 sind nach Satz 4 folgende Sätze einzufügen:
26. Zu § 65 Nummer 1l - neu - In § 65 ist nach Nummer 1k - neu - folgende Nummer 1l einzufügen:
B Entschließung
Drucksache 354/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen und deren Kontrollen in der Gemeinsamen Agrarpolitik
... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass unter anderem im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf deutlich wird und vor dem Hintergrund des von der Kommission angekündigten Vertragsverletzungsverfahrens wegen Nichteinhaltung der EU-Nitrat- und der EU-Wasserrahmenrichtlinie feststeht, dass die bisherigen beihilferechtlichen Anreizsysteme und die düngerechtlichen Regelungen nicht ausreichen, um die Düngung am Bedarf der Pflanzen und des Bodens so auszurichten, dass Gefahren für den Naturhaushalt weitestgehend vermieden werden.
1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, Satz 3 - neu - AgrarZahlVerpflG
2. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 1 Satz 1 InVeKoSDG
3. Zu Artikel 2 Anlage zu § 2 Nummer 1 Buchstabe p - neu - InVeKoSDG
4. Zu Artikel 2 InVeKoSDG
5. Zu Artikel 6 Änderung des Marktorganisationsgesetzes
Drucksache 459/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die Einhaltung von Grundanforderungen und Standards im Rahmen unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen (Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung - AgrarZahlVerpflV )
... Harmonisierung mit anderen Rechtsvorschriften. Die Änderung hat keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt, da zu diesem Zeitraum keine Nitratauswaschung zu befürchten ist.
1. Zu § 5 Absatz 1 Satz 3 - neu
2. Zu § 5 Absatz 6 Satz 1
3. Zu § 5 Absatz 6 Satz 2
4. Zu § 6 Absatz 1 Satz 1
5. Zu § 8 Absatz 1 Nummer 1
6. Zu § 8 Absatz 1 Nummer 8
7. Zu § 8 Absatz 3
8. Zu Anlagen 2 und 3
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 503/14
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur Dringlichkeit einer Novellierung der Düngeverordnung
... zur notwendigen Umsetzung der EGNitratrichtlinie vorgelegt hat. Er fordert die Bundesregierung daher auf, möglichst umgehend die Befassung des Bundesrates mit einem entsprechenden Verordnungsentwurf herbeizuführen.
Drucksache 82/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen-Durchführungsgesetz - DirektZahlDurchfG )
... Das Greening muss ökologisch wirksam umgesetzt werden. Entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 vom 17. Dezember 2013 (insbesondere Erwägungsgrund Nr. 44) sollen im Umweltinteresse genutzte Flächen vorrangig der Biodiversität dienen. Flächen mit Zwischenfruchtanbau (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe i) der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 dienen zwar dem Ressourcenschutz (Beitrag zur Verringerung des Nitrataustrags; Bodenverbesserung), leisten aber einen vergleichsweise geringen Beitrag zur Biodiversität. Im Rahmen der Durchführung der Direktzahlungen sind sie zudem äußerst verwaltungsaufwändig, u.a. auf Grund eines zusätzlich erforderlichen Kontrolltermins im Winterhalbjahr. Daher sollen sie nicht als im Umweltinteresse genutzte Flächen anerkannt werden.
1. Zu § 15 Absatz 4 Nummer 2
2. Zu § 18 Absatz 1 Satz 1, Satz 2 - neu -
3. Zu § 18 Absatz 1a - neu -
4. Zu den Zahlungen für Junglandwirte
5. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 406/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen-Durchführungsverordnung - DirektZahlDurchfV )
... Die genannten Sorghumarten binden als trockenheitsverträgliche Zwischenfrucht Nitratstickstoff und können diesen insbesondere in sommertrockenen Gebieten konservieren.
1. Zu § 20 Überschrift
2. Zu § 28 Absatz 2 Satz 1, Satz 2
3. Zu Anlage 1 zu §§ 3 und 30 Absatz 1
4. Zu Anlage 3 zu § 31 Absatz 1
5. Zu Anlage 3 zu § 31 Absatz 1
6. Zu Anlage 3 zu § 31 Absatz 1 *
7. Zu Anlage 3 zu § 31 Absatz 1
Drucksache 406/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen-Durchführungsverordnung - DirektZahlDurchfV )
... Die genannten Sorghumarten binden als trockenheitsverträgliche Zwischenfrucht Nitratstickstoff und können diesen insbesondere in sommertrockenen Gebieten konservieren.
Anlage Änderungen zur Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen-Durchführungsverordnung - DirektZahlDurchfV)
1. Zu § 20 Überschrift
2. Zu § 28 Absatz 2 Satz 1, Satz 2
3. Zu Anlage 1 zu §§ 3 und 30 Absatz 1
Anlage 1 (zu §§ 3 und 3 0 Absatz 1) ist wie folgt zu fassen: Anlage 1 (zu §§ 3 und 30 Absatz 1)
4. Zu Anlage 3 zu § 31 Absatz 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Anlage 3 zu § 31 Absatz 1
Drucksache 354/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen und deren Kontrollen in der Gemeinsamen Agrarpolitik
... Der Bundesrat ist der Auffassung, dass unter anderem im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf deutlich wird und vor dem Hintergrund des von der Kommission angekündigten Vertragsverletzungsverfahrens wegen Nichteinhaltung der EU-Nitrat- und der EU-Wasserrahmenrichtlinie feststeht, dass die bisherigen beihilferechtlichen Anreizsysteme und die düngerechtlichen Regelungen nicht ausreichen, um die Düngung am Bedarf der Pflanzen und des Bodens so auszurichten, dass Gefahren für den Naturhaushalt weitestgehend vermieden werden.
1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3, Satz 3 - neu - AgrarZahlVerpflG
2. Zu Artikel 2 § 6 Absatz 1 Satz 1 InVeKoSDG
3. Zu Artikel 2 Anlage zu § 2 Nummer 1 Buchstabe p - neu - InVeKoSDG
4. Zu Artikel 2 InVeKoSDG
5. Zu Artikel 6 Änderung des Marktorganisationsgesetzes
Drucksache 459/14
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung über die Einhaltung von Grundanforderungen und Standards im Rahmen unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen (Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung - AgrarZahlVerpflV )
... /EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (ABl. L 375 vom 31.12.1991, S. 1).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1. Bund
2. Länder
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Anwendungsbereich
§ 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 2 Anforderungen an die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand
§ 2 Schaffung von Pufferzonen entlang von Wasserläufen
§ 3 Einhaltung von Genehmigungsverfahren für die Verwendung von Wasser zur Bewässerung
§ 4 Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung
§ 5 Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung
§ 6 Mindestpraktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion
§ 7 Erhaltung des Anteils der organischen Substanz im Boden
§ 8 Keine Beseitigung von Landschaftselementen
Abschnitt 3 Kontroll- und Sanktionsvorschriften
§ 9 Kontrollvorschriften
Abschnitt 4 Schlussbestimmungen
§ 10 Übergangsregelungen
§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 4) Liste der Stofffamilien und Stoffgruppen
Liste I
Liste II
Anlage 2 (zu § 6 Absatz 1 Satz 3 Nr. 1, Absätze 2 und 3) Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wasser (Fundstelle: BGBl. I 2009, 396)
Anlage 3 (zu § 6 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 und Absatz 4) Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wind (Fundstelle: BGBl. I 2009, 397)
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
V. Verordnungsfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1. Bund
2. Länder
d Weitere Kosten
4. Weitere Verordnungsfolgen
VI. Inkrafttreten / Befristung
VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3049: Entwurf einer Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Drucksache 82/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen-Durchführungsgesetz - DirektZahlDurchfG )
... Das Greening muss ökologisch wirksam umgesetzt werden. Entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 vom 17. Dezember 2013 (insbesondere Erwägungsgrund Nr. 44) sollen im Umweltinteresse genutzte Flächen vorrangig der Biodiversität dienen. Flächen mit Zwischenfruchtanbau (Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe i) der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 dienen zwar dem Ressourcenschutz (Beitrag zur Verringerung des Nitrataustrags; Bodenverbesserung), leisten aber einen vergleichsweise geringen Beitrag zur Biodiversität. Im Rahmen der Durchführung der Direktzahlungen sind sie zudem äußerst verwaltungsaufwändig, u.a. auf Grund eines zusätzlich erforderlichen Kontrolltermins im Winterhalbjahr. Daher sollen sie nicht als im Umweltinteresse genutzte Flächen anerkannt werden.
1. Zu § 15 Absatz 4 Nummer 2
2. Hauptempfehlung
Zu § 18
3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2
Zu § 18
4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 2 und Ziffer 3
Zu § 18
5. Zu § 18 Absatz 1a - neu -
6. Zu § 18 Absatz 2
7. Zu den Zahlungen für Junglandwirte
8. Zu den Zahlungen für Junglandwirte*
9. Zum Gesetzentwurf allgemein
Weiter zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 162/1/14
... "Abweichend hiervon sind die Anforderungen nach Teil C Absatz 1 für die Parameter Phosphor, gesamt und Stickstoff, gesamt, als Summe aus Ammonium-, Nitrit- und Nitratstickstoff (Nges) ab dem ... [einsetzen: Datum des Tages des Inkrafttretens dieser Verordnung nach Artikel 5 ] einzuhalten."
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Anhang 1 Teil C Absatz 1 Satz 1 Fußnote zur Tabelle AbwV
2. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe f Doppelbuchstabe aa Anhang 29 Teil F Absatz 1 Satz 2 - neu - ,
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Drucksache 162/14 (Beschluss)
... "Abweichend hiervon sind die Anforderungen nach Teil C Absatz 1 für die Parameter Phosphor, gesamt und Stickstoff, gesamt, als Summe aus Ammonium-, Nitrit- und Nitratstickstoff (Nges) ab dem ... [einsetzen: Datum des Tages des Inkrafttretens dieser Verordnung nach Artikel 5] einzuhalten."
1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa Anhang 1 Teil C Absatz 1 Satz 1 Fußnote zur Tabelle AbwV
2. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe f Doppelbuchstabe aa Anhang 29 Teil F Absatz 1 Satz 2 - neu - , Nummer 18 Buchstabe f Anhang 41 Teil F Satz 2 - neu - , Nummer 22 Buchstabe e Anhang 46 Teil F Satz 2 - neu - AbwV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Drucksache 768/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung von Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - COM(2013) 451 final; Ratsdok. 12730/13 in Verbindung mit
... /EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen)
Zu den Vorlagen allgemein
Zu den Rechtsakten im Anhang
Anhang des Verordnungsvorschlags zur Anpassung von Rechtsakten an Artikel 290 AEUV
Direktzuleitung an die Kommission
Drucksache 768/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anpassung von Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, an Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - COM(2013) 451 final; Ratsdok. 12730/13
... /EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen);
Zu den Vorlagen allgemein
Zu den Rechtsakten im Anhang
Drucksache 294/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit bestimmten Übergangsvorschriften betreffend die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. [ RDI betreffend die finanziellen Ressourcen und ihre Verteilung im Jahr 2014 sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates und der Verordnungen (EU) Nr. [DPI, (EU) Nr. [ HZI und (EU) Nr. [ sCMOI hinsichtlich ihrer Anwendung im Jahr 2014 - COM(2013) 226 final
... /EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (ABl. L 375 vom 31.12.1991, S. 1)
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel 1 Übergangsbestimmungen für die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums
Artikel 1 Im Jahr 2014 eingegangene rechtliche Verpflichtungen im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005
Artikel 2 Fortgesetzte Anwendung der Artikel 50a und 51 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005
Artikel 3 Zuschussfähigkeit bestimmter Ausgabenarten
Artikel 4 Anwendung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 im Jahr 2014
Kapitel 2 Änderungen
Artikel 5 Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 73/2009
Artikel 40 Nationale Obergrenzen
Artikel 136a Flexibilität zwischen den Säulen
Artikel 141a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 6 Änderungen der Verordnung (EU) Nr. [ ...][DP]
Artikel 14 Flexibilität zwischen den Säulen
Artikel 7 Änderung der Verordnung (EU) Nr. [...][HZ]
Artikel 115 Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Artikel 8 Änderung der Verordnung (EU) Nr. [ ...][sCMO]
Artikel 9 Änderung der Verordnung (EU) Nr. [...] [RD]
Kapitel 3 Schlussbestimmungen
Artikel 10 Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Anhang I Entsprechungen zwischen den Artikeln betreffend tier- und flächenbezogene Maßnahmen in den Programmplanungszeiträumen 2007-2013 und 2014-2020
Anhang II
Anlage
A Liste I betreffende Maßnahmen
B. Liste II betreffende Maßnahmen
LISTE I der Stofffamilien und -Gruppen GEMÄSS Abschnitt A
LISTE II der Stofffamilien und -Gruppen GEMÄSS Abschnitt B
Finanzbogen
Drucksache 283/13
Verordnungsantrag der Länder Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung
... /EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen. Sie ist wegen aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse zu ändern. Die Vorgabe über flächenbezogene Obergrenzen für das Aufbringen von Nährstoffen aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft entspricht nicht dem wissenschaftlichen Kenntnisstand und ist anzupassen. Zukünftig sind alle Wirtschaftsdünger einer flächenbezogenen Obergrenze zu unterwerfen.
Drucksache 247/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik COM(2013) 169 final
... (13) Richtlinie 1991/676/EWG über Nitrate und die Begrenzung von N2O-Emissionen
1. Einleitung
2. Der derzeitige EU-Politikrahmen und das Bisher Erreichte
2.1. Das 20 %-THG-Minderungsziel und die einschlägigen Maßnahmen
2.2. Das EU-Ziel für erneuerbare Energien und die einschlägigen Maßnahmen
2.3. Das Energieeinsparziel und die einschlägigen Maßnahmen
2.4. Versorgungssicherheit und Erschwinglichkeit von Energie im Energiebinnenmarkt
3. die wichtigsten Themen für diese Konsultation
3.1. Zielvorgaben
3.2. Kohärenz der politischen Instrumente
3.3. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft
3.4. Berücksichtigung der unterschiedlichen Kapazitäten der Mitgliedstaaten
4. Fragen
4.1. Allgemeine Fragen
4.2. Zielvorgaben
4.3. Instrumente
4.4. Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit
4.5. Kapazitäten und Lastenteilung
5. Übermittlung der Antworten IM Rahmen der Konsultation
Anhang Hintergrundinformationen zu Energie- und Klimapolitik
1. Rechtsinstrumente zur Umsetzung der Kernziele des Klima- und Energiepakets und maßgebliche Strategien für ihre Umsetzung
2. Weiterführende Informationen
Drucksache 819/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 2003/35 /EG - COM(2013) 920 final
... - Die unter Teil 1 Abschnitt A 3. Buchstabe b genannte Maßnahme eines Ersatzes von Düngemitteln auf Harnstoffbasis ist nicht sachgerecht, da bei der Herstellung nitrathaltiger Düngemittel erheblich höhere Treibhausgasemissionen je Kilogramm Stickstoff entstehen als bei der Herstellung von Düngemitteln auf Harnstoffbasis. Außerdem können Ammoniakemissionen durch die Festlegung und die Einhaltung von Regeln der guten fachlichen Praxis der Harnstoffdüngung erheblich reduziert werden.
Zur Vorlage allgemein und zu den Minderungszielen
Zu einzelnen Vorschriften
2 Weiteres
Drucksache 819/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe und zur Änderung der Richtlinie 2003/35 /EG - COM(2013) 920 final
... - Die unter Teil 1 Abschnitt A3. Buchstabe b genannte Maßnahme eines Ersatzes von Düngemitteln auf Harnstoffbasis ist nicht sachgerecht, da bei der Herstellung nitrathaltiger Düngemittel erheblich höhere Treibhausgasemissionen je Kilogramm Stickstoff entstehen als bei der Herstellung von Düngemitteln auf Harnstoffbasis. Außerdem können Ammoniakemissionen durch die Festlegung und die Einhaltung von Regeln der guten fachlichen Praxis der Harnstoffdüngung erheblich reduziert werden.
Zur Vorlage allgemein und zu den Minderungszielen
Zu einzelnen Vorschriften
2 Weiteres
Drucksache 707/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Änderung des Umwelt -Rechtsbehelfsgesetzes und anderer umweltrechtlicher Vorschriften
... "§ 62a Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrateinträgen aus Anlagen" '
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 1 Absatz 3 UmwRG
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a UmwRG
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
3. Zu Artikel 6 Nummer 1, 1a - neu -, 1b - neu -, 6 - neu - Inhaltsübersicht, § 3 Nummer 16 - neu -, 17 - neu -, § 6a - neu -, § 83 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5 - neu - WHG
§ 6a Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen
Drucksache 160/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum
... Nitrat
Mitteilung
1. Einleitung
2. Übergang zu einem neuen Ordnungsrahmen für die Strategie
2.1. Politisches Engagement
2.2. Abstimmung der politischen Maßnahmen
2.3. Abstimmung der Finanzierung
2.4. Governance
2.5. Einbindung der Stakeholder, auch des Privatsektors
2.6. Nachbarstaaten, regionale und internationale Organisationen
2.7. Sensibilisierung
2.8. Monitoringsystem
3. Umsetzung des neuen Strategierahmens in die Praxis
3.1. Rettung der Ostsee
3.2. Anbindung der Region
3.3. Steigerung des Wohlstands
4. Konkrete Schritte in die richtige Richtung
Drucksache 745/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein allgemeines Umweltaktionsprogramm der EU für die Zeit bis 2020: Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten - COM(2012) 710 final
... Aber auch die mangelnde Kohärenz der Umweltpolitik mit anderen Politikfeldern (Prioritäres Ziel 7: Verbesserung der Einbeziehung von Umweltbelangen und der Politikkohärenz, siehe Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe g) trägt zu dem Problem bei. Hier ist zunächst die Landwirtschaftspolitik zu nennen, deren belastende Auswirkungen auf Gewässer-, Wasser- und Bodenqualität sich auf Grund der starken Industrialisierung bzw. Intensivierung der Landwirtschaft gegenüber dem Zustand im letzten Jahrhundert eher noch verstärkt haben. Diese Problematik wird durch die Anmerkung unter Ziffer 2, dass die Schadstoffbelastung von Luft, Gewässern und Böden spürbar zurückgegangen ist, ungerechtfertigterweise abgeschwächt. Es liegt zumindest in weiten Teilen nach wie vor z.B. eine erhebliche Belastung des Grundwassers mit Nitrat vor. Aktivitäten hin zu einer größeren Vereinbarkeit von Landwirtschafts- und Umweltpolitik, insbesondere Gewässerschutz, sind ausdrücklich zu begrüßen, und müssen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik entschieden gefördert werden ("Ökologisierung der GAP"). Zur Erreichung der Ziele bedarf es einer deutlicheren Abstimmung und einer Harmonisierung der europäischen Vorgaben und Richtlinien. Im Gegensatz zur Darstellung im Umweltaktionsprogramm sind die EU-weiten Regelungen ohne weitere Verbesserung nicht geeignet, die vorgegebenen Ziele zu erreichen; daher besteht erheblicher Harmonisierungsbedarf.
Zur Vorlage insgesamt
Zu den Zielen des Anhangs
Zum prioritären Ziel 1 Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU
Klima - und Energieziele der EU
Nachwachsende Rohstoffe
Schaffung von Ressourceneffizienzindikatoren
Luftverschmutzung und Lärm
EU -Politik zur Luftreinhaltung
EU -Politik zur Lärmminderung
2 Gewässerschutz
Umwelt und Gesundheit
2 Nachhaltigkeit
2 Nanotechnologie
Anbau von gentechnisch veränderten Organismen
Zum prioritären Ziel 4 Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU
Zugang zu Gerichten
Zum prioritären Ziel 5: Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik
Zum prioritären Ziel 8 Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU
2 Weiteres
Drucksache 720/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Blueprint für den Schutz der Wasserressourcen - COM(2012) 673 final
... Nitratrichtlinie
Drucksache 323/12
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Erste Verordnung zur Änderung der Kontaminanten -Verordnung
... b) Im Abschnitt 2 Nitrat wird in der Tabelle die Angabe "Abschnitt 1 Nr. 1.5" durch die Angabe "Abschnitt 1 Nr. 1.6" ersetzt.
Drucksache 720/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein Blueprint für den Schutz der Wasserressourcen - COM(2012) 673 final
... Vor der Wasserrahmenrichtlinie war die Bekämpfung signifikanter Gewässerverunreinigungen durch chemische und andere Schadstoffe aus Punktquellen und diffusen Quellen in der EU in diversen Richtlinien (beispielsweise über die Behandlung von kommunalem Abwasser,15 Nitrate,16 Pflanzenschutzmittel 17 und
Mitteilung
1. Begründung: der ZUSTAND der Europäischen Gewässer könnte besser SEIN!
1.1. Politischer Hintergrund
2. GUTER Gewässerzustand und WIE ER mit besseren, zusätzlichen und neuen Mitteln erreicht werden KANN
2.1. Flächennutzung und ökologischer Zustand von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen
Tabelle
2.2. Chemischer Zustand und Verunreinigung von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen
Tabelle
2.3. Wassereffizienz in der EU: Probleme und Lösungen
Tabelle
2.4. Anfälligkeit von EU-Gewässern: Probleme und Lösungen
Tabelle
2.5. Querschnittslösungen
Tabelle
2.6. Globale Aspekte
Tabelle
3. Schlussfolgerungen und Perspektiven für die Europäische Wasserpolitik
Drucksache 317/12
Verordnung der Bundesregierung
Sechsundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
... "Flunitrazepam 30 mg,".
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.