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27 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Nicht-EU-Mitglieder"


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Drucksache 828/09

... ") festgelegt werden. Die Vereinbarung könnte Themen wie die Bedingungen für einen Beitritt zum Netzwerk, die Beziehungen zu Nicht-EU-Mitgliedern, die Benennung einer Verwaltungsstelle für das Netzwerk sowie Fragen zu Verantwortungsbereich, Finanzierung und Beilegung von Streitigkeiten usw. regeln. Die Vereinbarung könnte auch Angelegenheiten wie die Wartung des zentralen Servers sowie die Sicherstellung eines Zugangs der Öffentlichkeit in allen Amtssprachen der EU umfassen. Durch die vertragliche Regelung würde auch die Flexibilität der Zusammenarbeit beibehalten werden. Die Mitgliedstaaten könnten darüber entscheiden, ob sie auf den bereits bestehenden Ergebnissen des EBR aufbauen oder einen anderen Weg einschlagen wollen. Die Unternehmensregister, die an dem Netzwerk teilnehmen, sollten ihre eigene Preispolitik frei gestalten können. Sie sollten bei der Festlegung ihrer Gebühren jedoch nicht zwischen Endbenutzern unterscheiden. Ferner sollte sichergestellt werden, dass die Unternehmensregister, die an dem Netzwerk teilnehmen, die Mindestsicherheits- und Datenschutzstandards, einschließlich der Datenschutzvorschriften der Gemeinschaft (95/46/EG) und die einschlägigen nationalen Bestimmungen, einhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 828/09




Grünbuch Verknüpfung von Unternehmensregistern Text von Bedeutung für den EWR

1. Einleitung

2. Warum ist eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Unternehmensregistern erforderlich?

Zugang zu Informationen – das Netzwerk von Unternehmensregistern

Zusammenarbeit der Unternehmensregister in grenzüberschreitenden Vorgängen

Kasten 1 – Gesellschaftsrechtsregelungen und Zusammenarbeit zwischen Unternehmensregistern

3. Bestehende Kooperationsmechanismen

3.1. Bestehende Kooperationsmechanismen zwischen Unternehmensregistern

Kasten 2 – Das Europäische Unternehmensregister EBR

3.2. Andere Instrumente und Initiativen: IMI und E-Justiz

Kasten 3 – Binnenmarkt-Informationssystem IMI

4. Zukunftsperspektiven

4.1. Zugang zu Informationen – das Netzwerk von Unternehmensregistern

4.2. Kooperation von Unternehmensregistern bei grenzüberschreitenden Fusionen und Verlegungen des Firmensitzes

Option 1 – Verwendung der Ergebnisse des BRITE-Projekts

Option 2 – Binnenmarkt-Informationssystem IMI

Kombination der Optionen 1 und 2

5. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 559/09

... Das Hauptziel möglicher gemeinsamer Vorschriften ist es, den freien Verkehr der gemeinsamen Währung im Euro-Währungsgebiet zu erleichtern. Dies schließt jedoch nicht aus dass das Gebiet anderer Mitgliedstaaten ebenfalls einbezogen wird. Unabhängig vom geografischen Anwendungsbereich kann weiterhin die Möglichkeit in Betracht gezogen werden die Währungen anderer Mitgliedstaaten bzw. Nicht-EU-Mitglieder und auch andere Wertgegenstände (wie Schmuck, Gold, Kunst oder wertvolle Dokumente) einzubeziehen. Die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf nicht teilnehmende Mitgliedstaaten und auf andere Güter könnte jedoch die Verabschiedung gemeinsamer Vorschriften stark verzögern oder sogar verhindern, da die Diskussion von den wesentlichen Fragen abgelenkt würde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 559/09




1. Einleitung

2. Initiative der Kommission zur Vereinfachung des grenzüberschreitenden Transports von Euro-Bargeld; Erste Konsultation von Interessengruppen

3. Hauptmerkmale möglicher gemeinsamer Vorschriften

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Transporte tagsüber und innerhalb eines Tages

3.3. Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte

3.4. Zulässige Arten des Bargeldtransports

3.5. Sanktionen

3.6. Sonstige Bestimmungen

4. Weiteres Vorgehen

Anhang

Abschnitt 1
Gemeinsame Vorschriften für alle grenzüberschreitenden Strassentransporte von Euro-Bargeld

A. Anwendungsbereich

B. Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte

C. Sicherheitspersonal des Geldtransports

D. Ausrüstung des Fahrzeugs

E. Vorabbenachrichtigung der nationalen Polizeibehörden

F. Verfahren für den Umgang mit Bargeld außerhalb des Geldtransportfahrzeugs in dem/den Mitgliedstaat en , in dem/denen die Dienstleistung erbracht wird

G. Gegenseitige Unterrichtung

Abschnitt 2
Besondere Vorschriften, die für die vier zulässigen Transportarten vorgesehen sind

A. Transport von Banknoten in einem ungepanzerten oder kabinengepanzerten Fahrzeug, das mit IBNS ausgestattet ist

B. Transport von Banknoten in einem voll gepanzerten Fahrzeug ohne IBNS

C. Transport von Banknoten in einem voll gepanzerten Fahrzeug, das mit IBNS ausgestattet ist

D. Transport von Münzen

Abschnitt 3
Verschiedenes

A. Definitionen

B. Sanktionen

C. Überprüfung

D. Notfallmaßnahmen

E. Sonstige gemeinschaftliche Rechtsvorschriften

F. Intelligentes Banknoten-Neutralisierungssystem IBNS

G. Gemeinsame Referenzniveaus des Europarats


 
 
 


Drucksache 363/06

... Am 26. Oktober 2004 haben die Schweizerische Eidgenossenschaft (im Folgenden: Schweiz), die Europäische Union und die Europäische Gemeinschaft das Abkommen über die Assoziierung der Schweiz bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (im Folgenden: Assoziierungsabkommen) unterzeichnet. Die Schweiz als Nicht-EU-Mitglied soll über das Assoziierungsabkommen an die Schengener Zusammenarbeit im EU-Rahmen angebunden werden. Sie verpflichtet sich, den Schengen-Besitzstand vollständig zu übernehmen. Damit erhält die Schweiz einen den bereits assoziierten Staaten Norwegen und Island vergleichbaren Status. Das Assoziierungsabkommen soll vom Rat der Europäischen Union angenommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 363/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Abkommen

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Anhang
A (Artikel 2 Absatz 1 )

Teil 1

Teil 2

Teil 3

A. Die folgenden Beschlüsse des Exekutivausschusses:

B. Die folgenden Erklärungen des Exekutivausschusses:

C. Die folgenden Beschlüsse der Zentralen Gruppe:

Anhang
B (Artikel 2 Absatz 2 )

Schlussakte zum Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands

Gemeinsame Erklärungen der Vertragsparteien

Andere Erklärungen

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18


 
 
 


Drucksache 59/16 PDF-Dokument



Drucksache 390/16 PDF-Dokument



Drucksache 406/15 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.