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"Nicht-EG-Mitgliedstaaten"


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Drucksache 8/09

... Das Personalkonzept beruht auf einer vergleichenden Betrachtung mit den Aufgaben und der Arbeitsbelastung des Bundesamts für Justiz als Zentraler Behörde nach der Brüssel-IIa-Verordnung, dem Haager Kindesentführungsübereinkommen und dem Europäischen Sorgerechtsübereinkommen. Im Hinblick auf den weitgehenden Vorrang des Gemeinschaftsrechts innerhalb der Europäischen Gemeinschaft orientiert sich die Berechnung an dem Fallaufkommen nach den beiden Übereinkommen in Bezug auf Staaten, für die die Brüssel IIa-Verordnung nicht gilt (Nicht-EG-Mitgliedstaaten und Dänemark, das an der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen nach Artikel 61 und 65 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) nicht teilnimmt). Zunächst kann von acht Vertragsstaaten ausgegangen werden (Dänemark und die eingangs genannten sieben Vertragsstaaten außerhalb der Europäischen Union). Daher werden für die Anfangsphase 40 Fälle pro Jahr zugrunde gelegt, an denen das Bundesamt für Justiz beteiligt ist. Fallreduzierend wurde dabei berücksichtigt, dass das Bundesamt für Justiz im Anwendungsbereich des Europäischen Sorgerechtsübereinkommens durch das neue Übereinkommen geringfügig entlastet werden dürfte. Wenn das Übereinkommen allerdings eine große Zahl an Vertragsstaaten außerhalb der Europäischen Union gewinnt, kann sich der Personalbedarf und damit die jährliche Belastung des Bundeshaushalts verdreifachen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 8/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes

§ 13a
Verfahren bei grenzüberschreitender Abgabe

§ 32
Anerkennungsfeststellung

Artikel 2
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 6

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 710: Gesetz zur Änderung des internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes (Haager Kinderschutzübereinkommen)


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.