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"Neuverschuldungsverbots"
Drucksache 450/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 (Haushaltsgesetz 2011) - Finanzplan des Bundes 2010 bis 2014
... b) Die strukturelle Konsolidierung aller öffentlichen Haushalte ist für eine solide Finanzpolitik, für die Handlungsfähigkeit des Staates und mit Blick auf die Generationengerechtigkeit unabdingbar. Sowohl der Europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt als insbesondere auch die neue nationale Schuldenbremse verpflichten Bund und Länder zur deutlichen Reduzierung ihrer strukturellen Defizite. Der Bundesrat stellt fest, dass die Bundesregierung mit ihrem Haushaltsentwurf für 2011 und ihrer Finanzplanung bis 2014 den Weg der Konsolidierung beschreitet. Für die Erreichung des Konsolidierungsziels können Risiken nicht ausgeschlossen werden. Der Bundesrat weist aber ausdrücklich darauf hin, dass Entlastungsmaßnahmen für den Bund nicht zu negativen Rückwirkungen auf die Finanzen der Länder und Kommunen führen dürfen. Vielmehr dürfen die Länder nicht dabei behindert werden, den Weg zur Einhaltung des ihnen verfassungsrechtlich vorgegebenen Neuverschuldungsverbots zu beschreiten.
Drucksache 450/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 (Haushaltsgesetz 2011) - Finanzplan des Bundes 2010 bis 2014
... 2. Die strukturelle Konsolidierung aller öffentlichen Haushalte ist für eine solide Finanzpolitik, für die Handlungsfähigkeit des Staates und mit Blick auf die Generationengerechtigkeit unabdingbar. Sowohl der Europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt als insbesondere auch die neue nationale Schuldenbremse verpflichten Bund und Länder zur deutlichen Reduzierung ihrer strukturellen Defizite. Der Bundesrat stellt fest, dass die Bundesregierung mit ihrem Haushaltsentwurf für 2011 und ihrer Finanzplanung bis 2014 den Weg der Konsolidierung beschreitet. Für die Erreichung des Konsolidierungsziels können Risiken nicht ausgeschlossen werden. Der Bundesrat weist aber ausdrücklich darauf hin, dass Entlastungsmaßnahmen für den Bund nicht zu negativen Rückwirkungen auf die Finanzen der Länder und Kommunen führen dürfen. Vielmehr dürfen die Länder nicht dabei behindert werden, den Weg zur Einhaltung des ihnen verfassungsrechtlich vorgegebenen Neuverschuldungsverbots zu beschreiten.
Drucksache 532/2/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2011 (HBeglG 2011)
... Der Bundesrat weist darauf hin, dass auch die Entlastungsmaßnahmen für den Bund zu negativen Rückwirkungen auf die Haushalte von Ländern, Kommunen und der gesetzlichen Sozialversicherungssysteme führen. Auch dies erschwert den Ländern den Weg zur Einhaltung des ihnen verfassungsrechtlich vorgegebenen Neuverschuldungsverbots.
A. Zur grundsätzlichen Kritik am Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2011
B. Zur Frage der Zustimmungsbedürftigkeit des Entwurfs des Haushaltsbegleitgesetzes 2011
C. Sanierung und Konsolidierung der öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen
D. Zu den sozial unausgewogenen Einzelmaßnahmen im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2011
Drucksache 1/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 (Haushaltsgesetz 2010)
... e) Der Bundesrat weist darauf hin, dass neue Maßnahmen, die die Haushaltslage der Länder und ihrer Kommunen maßgeblich berühren, die Länder nicht daran hindern dürfen, den Weg zur Einhaltung des ihnen verfassungsrechtlich vorgegebenen Neuverschuldungsverbots zu beschreiten. Im Rahmen ihrer Mitwirkungsrechte im Gesetzgebungsverfahren werden die Länder hierauf ein besonderes Augenmerk legen.
Drucksache 760/3/10
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Brandenburg
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 (Haushaltsgesetz 2011)
... 4. Der Bundesrat weist darüber hinaus darauf hin, dass die Entlastungsmaßnahmen für den Bund zu negativen Rückwirkungen auf die Haushalte von Ländern, Kommunen und der gesetzlichen Sozialversicherungssysteme führen. Dies erschwert den Ländern den Weg zur Einhaltung des ihnen verfassungsrechtlich vorgegebenen Neuverschuldungsverbots.
Drucksache 760/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2011 (Haushaltsgesetz 2011)
... c) Der Bundesrat erwartet, dass der Bund bei seinen haushalts- und finanzpolitischen Maßnahmen den Ländern den Weg zur Einhaltung des ihnen verfassungsrechtlich vorgegebenen Neuverschuldungsverbots nicht erschwert.
Drucksache 1/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 (Haushaltsgesetz 2010)
... 5. Der Bundesrat weist darauf hin, dass neue Maßnahmen, die die Haushaltslage der Länder und ihrer Kommunen maßgeblich berühren, die Länder nicht daran hindern dürfen, den Weg zur Einhaltung des ihnen verfassungsrechtlich vorgegebenen Neuverschuldungsverbots zu beschreiten. Im Rahmen ihrer Mitwirkungsrechte im Gesetzgebungsverfahren werden die Länder hierauf ein besonderes Augenmerk legen.
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Natur -,
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Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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