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7 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Neuverschuldungsgrenze"


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Drucksache 188/1/10

... 8. Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass die Anwendung der Regeln der Wirtschafts- und Währungsunion unzureichend ist. Da im gemeinschaftlichen Währungsraum Probleme einzelner Mitgliedstaaten letztlich zulasten der anderen Euro-Teilnehmer gehen, ist zu prüfen, wie kritische Entwicklungen bereits im Vorfeld verhindert werden könnten. Der Bundesrat fordert die Europäische Kommission auf, den durch den Vertrag von Lissabon eingeführten Artikel 121 Absatz 4 AEUV strikt auf Mitgliedstaaten anzuwenden, welche die Netto-Neuverschuldungsgrenze und die Gesamtverschuldungsgrenze massiv und nachhaltig überschreiten und zugleich notwendige Reformanstrengungen zur Wiederherstellung gesunder Staatsfinanzen und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Wirtschaft unterlassen und dadurch das ordnungsgemäße Funktionieren der Währungsunion gefährden. Die Kommission soll solche Mitgliedstaaten verwarnen, ihnen konkrete, detaillierte Reformziele vorgeben und die Erreichung dieser Ziele mithilfe von EU-Sonderbeauftragten mit eigenem Arbeitsstab in kurzen Zeitabständen überwachen und bewerten. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, dass die Kommission frühzeitiger und konsequenter von der Möglichkeit eines Frühwarnberichts (Artikel 126 Absatz 3 Unterabsatz 2 AEUV) bei Gefahr eines übermäßigen Defizits Gebrauch macht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/1/10




Zu 2.1. Bewältigung der Krise

Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020 Leitinitiativen

Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa

Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung

Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation

Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung

Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut

Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa

Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa

Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes

Daseinsvorsorge Annex II

Öffentliches Auftragswesen Annex II

Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente

Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr

Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II

Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur

Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger

Zu 3.2. Eine offene und sichere EU

Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme

Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur

Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union

Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen

3 Gesetzesfolgenabschätzung

Verringerung der Verwaltungslasten

Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten


 
 
 


Drucksache 188/10 (Beschluss)

... 8. Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass die Anwendung der Regeln der Wirtschafts- und Währungsunion unzureichend ist. Da im gemeinschaftlichen Währungsraum Probleme einzelner Mitgliedstaaten letztlich zulasten der anderen Euro-Teilnehmer gehen, ist zu prüfen, wie kritische Entwicklungen bereits im Vorfeld verhindert werden könnten. Der Bundesrat fordert die Europäische Kommission auf, den durch den Vertrag von Lissabon eingeführten Artikel 121 Absatz 4 AEUV strikt auf Mitgliedstaaten anzuwenden, welche die Netto-Neuverschuldungsgrenze und die Gesamtverschuldungsgrenze massiv und nachhaltig überschreiten und zugleich notwendige Reformanstrengungen zur Wiederherstellung gesunder Staatsfinanzen und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Wirtschaft unterlassen und dadurch das ordnungsgemäße Funktionieren der Währungsunion gefährden. Die Kommission soll solche Mitgliedstaaten verwarnen, ihnen konkrete, detaillierte Reformziele vorgeben und die Erreichung dieser Ziele mithilfe von EU-Sonderbeauftragten mit eigenem Arbeitsstab in kurzen Zeitabständen überwachen und bewerten. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, dass die Kommission frühzeitiger und konsequenter von der Möglichkeit eines Frühwarnberichts (Artikel 126 Absatz 3 Unterabsatz 2 AEUV) bei Gefahr eines übermäßigen Defizits Gebrauch macht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 188/10 (Beschluss)




Zu 2.1. Bewältigung der Krise

Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020-Leitinitiativen

Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa

Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung

Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation

Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung

Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut

Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa

Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa

Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes

Daseinsvorsorge Annex II

Öffentliches Auftragswesen Annex II

Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente

Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr

Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II

Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur

Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger

Zu 3.2. Eine offene und sichere EU

Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme

Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur

Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union

Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen

3 Gesetzesfolgenabschätzung

Ex -Post-Bewertung und Eignungstests

Verringerung der Verwaltungslasten

Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten


 
 
 


Drucksache 87/1/10

... 9. Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass die Anwendung der Regeln der Wirtschafts- und Währungsunion unzureichend ist. Da im gemeinschaftlichen Währungsraum Probleme einzelner Mitgliedstaaten letztlich zulasten der anderen Euro-Teilnehmer gehen, ist zu prüfen, wie kritische Entwicklungen bereits im Vorfeld verhindert werden könnten. Der Bundesrat fordert die Europäische Kommission auf, den durch den Vertrag von Lissabon eingeführten Artikel 121 Absatz 4 AEUV strikt auf Mitgliedstaaten anzuwenden, welche die Netto-Neuverschuldungsgrenze und die Gesamtverschuldungsgrenze massiv und nachhaltig überschreiten und zugleich notwendige Reformanstrengungen zur Wiederherstellung gesunder Staatsfinanzen und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Wirtschaft unterlassen und dadurch das ordnungsgemäße Funktionieren der Währungsunion gefährden. Die Europäische Kommission soll solche Mitgliedstaaten verwarnen, ihnen konkrete, detaillierte Reformziele vorgeben und die Erreichung dieser Ziele mithilfe von EU-Sonderbeauftragten mit eigenem Arbeitsstab in kurzen Zeitabständen überwachen und bewerten. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, dass die Kommission frühzeitiger und konsequenter von der Möglichkeit eines Frühwarnberichts (Artikel 126 Absatz 3 Unterabsatz 2 AEUV) bei Gefahr eines übermäßigen Defizits Gebrauch macht.



Drucksache 87/10 (Beschluss)

... 8. Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass die Anwendung der Regeln der Wirtschafts- und Währungsunion unzureichend ist. Da im gemeinschaftlichen Währungsraum Probleme einzelner Mitgliedstaaten letztlich zulasten der anderen Euro-Teilnehmer gehen, ist zu prüfen, wie kritische Entwicklungen bereits im Vorfeld verhindert werden könnten. Der Bundesrat fordert die Europäische Kommission auf, den durch den Vertrag von Lissabon eingeführten Artikel 121 Absatz 4 AEUV strikt auf Mitgliedstaaten anzuwenden, welche die Netto-Neuverschuldungsgrenze und die Gesamtverschuldungsgrenze massiv und nachhaltig überschreiten und zugleich notwendige Reformanstrengungen zur Wiederherstellung gesunder Staatsfinanzen und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ihrer Wirtschaft unterlassen und dadurch das ordnungsgemäße Funktionieren der Währungsunion gefährden. Die Europäische Kommission soll solche Mitgliedstaaten verwarnen, ihnen konkrete, detaillierte Reformziele vorgeben und die Erreichung dieser Ziele mithilfe von EU-Sonderbeauftragten mit eigenem Arbeitsstab in kurzen Zeitabständen überwachen und bewerten. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, dass die Kommission frühzeitiger und konsequenter von der Möglichkeit eines Frühwarnberichts (Artikel 126 Absatz 3 Unterabsatz 2 AEUV) bei Gefahr eines übermäßigen Defizits Gebrauch macht.



Drucksache 59/1/06

... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland 2005 mit einem realen Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts von 0,9 Prozent nach 1,6 Prozent im Jahr 2004 hinter den ursprünglichen Erwartungen zurückgeblieben ist. Er stimmt mit Sachverständigenrat und Bundesregierung darin überein, dass sich die Exportnachfrage im vergangenen Jahr dank der dynamischen weltwirtschaftlichen Entwicklung einmal mehr als Wachstumsstütze erwiesen hat. Dagegen konnte die Binnenwirtschaft trotz erster Lichtblicke infolge der gestiegenen Ausrüstungsinvestitionen zum wiederholten Mal nicht vom dynamischen Außenhandel profitieren. Die Konjunktur blieb gespalten. Besonders der stagnierende private Verbrauch litt nach wie vor unter hohen Sozialabgaben und höheren Energiepreisen sowie der anhaltenden Angst vieler Arbeitnehmer vor einem Arbeitsplatzverlust. Die registrierte Arbeitslosigkeit erreichte - selbst bereinigt um die Sondereffekte der Hartz-IV-Reform - Nachkriegs-Rekordniveau. Die negative Entwicklung der Zahl sozialversicherungspflichtig beschäftigter Personen in Deutschland hielt weiter an. Für das Gesamtjahr 2005 erwartet der Sachverständigenrat einen nochmaligen Verlust von 395.000 sozialversicherungspflichtigen Stellen. Dementsprechend prekär blieb die Lage der Sozial- und Staatsfinanzen. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt wurde zum vierten Mal hintereinander verletzt, die Neuverschuldungsgrenze des Artikels 115 GG nicht eingehalten.



Drucksache 59/06 (Beschluss)

... 2. Der Bundesrat stellt fest, dass die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland 2005 mit einem realen Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts von 0,9 Prozent nach 1,6 Prozent im Jahr 2004 hinter den ursprünglichen Erwartungen zurückgeblieben ist. Er stimmt mit Sachverständigenrat und Bundesregierung darin überein, dass sich die Exportnachfrage im vergangenen Jahr dank der dynamischen weltwirtschaftlichen Entwicklung einmal mehr als Wachstumsstütze erwiesen hat. Dagegen konnte die Binnenwirtschaft trotz erster Lichtblicke infolge der gestiegenen Ausrüstungsinvestitionen zum wiederholten Mal nicht vom dynamischen Außenhandel profitieren. Die Konjunktur blieb gespalten. Besonders der stagnierende private Verbrauch litt nach wie vor unter hohen Sozialabgaben und höheren Energiepreisen sowie der anhaltenden Angst vieler Arbeitnehmer vor einem Arbeitsplatzverlust. Die registrierte Arbeitslosigkeit erreichte - selbst bereinigt um die Sondereffekte der Hartz-IV-Reform - Nachkriegs-Rekordniveau. Die negative Entwicklung der Zahl sozialversicherungspflichtig beschäftigter Personen in Deutschland hielt weiter an. Für das Gesamtjahr 2005 erwartet der Sachverständigenrat einen nochmaligen Verlust von 395.000 sozialversicherungspflichtigen Stellen. Dementsprechend prekär blieb die Lage der Sozial- und Staatsfinanzen. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt wurde zum vierten Mal hintereinander verletzt, die Neuverschuldungsgrenze des Artikels 115 GG nicht eingehalten.



Drucksache 444/15 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.