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"Netzentgeltforderungen"


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Drucksache 247/05

... Die Netzbetreiber haben der Regulierungsbehörde die Voraussetzungen des Abs. 2 ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung anzuzeigen und nachzuweisen. Sie haben zudem in regelmäßigem Abstand von zwei Jahren den Nachweis zu erbringen, dass die Tatbestandsvoraussetzungen des Absatzes 2 für die Dauer dieses Zeitraums weiterhin vorliegen. Für den Fall, dass die Grundlagen für die Vermutungsregel nicht nachgewiesen werden können, ordnet die Regulierungsbehörde die kostenorientierte Entgeltbildung an. Deshalb werden die betroffenen Unternehmen von sich aus bemüht sein, Transportalternativen auch zukünftig zu eröffnen und damit überzogene Netzentgeltforderungen zu vermeiden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 247/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Grundsätze der Entgeltbestimmung

§ 4
Grundsätze der Netzkostenermittlung

§ 5
Aufwandsgleiche Kostenpositionen

§ 6
Kalkulatorische Abschreibungen

§ 7
Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung

§ 8
Kalkulatorische Steuern

§ 9
Kostenmindernde Erlöse und Erträge

§ 10
Periodenübergreifende Saldierung

§ 11
Grundsätze der Kostenverteilung

§ 12
Kostenstellen

§ 13
Grundsätze der Entgeltermittlung

§ 14
Teilnetze

§ 15
Ermittlung der Netzentgelte

§ 16
Verprobung

§ 17
Änderungen der Netzentgelte

§ 18
Besondere Regeln für örtliche Verteilnetze

§ 19
Besondere Regeln für Fernleitungsnetze

§ 20
Sonderformen der Netznutzung

§ 21
Verfahren

§ 22
Vergleich

§ 23
Strukturklassen

§ 24
Kostenstruktur

§ 25
Mitteilungspflichten gegenüber der Regulierungsbehörde

§ 26
Vergleich der Fernleitungsnetzbetreiber

§ 27
Veröffentlichungspflichten

§ 28
Dokumentation

§ 29
Mitteilungen gegenüber der Regulierungsbehörde

§ 30
Festlegungen der Regulierungsbehörde

§ 31
Ordnungswidrigkeiten

§ 32
Übergangsregelungen

§ 33
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften


 
 
 


Suchbeispiele:


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