25 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Natur- und Umweltschutz"
Drucksache 279/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 - Mehr Raum für die Natur in unserem Leben - COM(2020) 380 final
... 4. Er weist darauf hin, dass die umfassende neue Richtung, die die Biodiversitätsstrategie in Verbindung mit der Strategie "Vom Hof auf den Tisch" dem Agrar- und Lebensmittelsektor in der EU für die nahe Zukunft gibt, der Land- und Forstwirtschaft enorme weitere Anstrengungen und Flächenextensivierungen abverlangt. Der Bundesrat betont, dass eine Verbesserung der Biodiversität im Rahmen der Biodiversitätsstrategie gleichzeitig einen Verzicht auf eine betriebswirtschaftlich optimierte Marktleistung bedeutet. Die Bundesregierung wird deshalb darum gebeten, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, Instrumente zu schaffen, mittels derer dem Natur- und Umweltschutz ein eigener echter Marktwert gegeben wird.
Drucksache 279/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 - Mehr Raum für die Natur in unserem Leben - COM(2020) 380 final
... 7. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die umfassende neue Richtung, die die Biodiversitätsstrategie in Verbindung mit der Strategie "Vom Hof auf den Tisch" dem Agrar- und Lebensmittelsektor in der EU für die nahe Zukunft gibt, der Land- und Forstwirtschaft enorme weitere Anstrengungen und Flächenextensivierungen abverlangt. Der Bundesrat betont, dass eine Verbesserung der Biodiversität im Rahmen der Biodiversitätsstrategie gleichzeitig einen Verzicht auf eine betriebswirtschaftlich optimierte Marktleistung bedeutet. Die Bundesregierung wird deshalb darum gebeten, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, Instrumente zu schaffen, mittels derer dem Natur- und Umweltschutz ein eigener echter Marktwert gegeben wird.
Drucksache 166/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt - Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 - 2027
... 118. Der Bundesrat lehnt eine Anhebung der Kofinanzierungssätze für die zweite Säule der GAP ab. Er sieht, auch um einen Wettbewerb um die niedrigsten Umweltstandards zu vermeiden, die Notwendigkeit für europaweit einheitliche Mindeststandards im Bereich des Natur- und Umweltschutzes und hält es für erforderlich, dies auch bei der Programmgestaltung auf europäischer Ebene hinreichend zu berücksichtigen.
I. Allgemeiner Teil
Strategische Ausrichtung
3 Eigenmittelreform
Flexibilität und Stabilität
EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit
Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen
II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation
Europäische Strategische Investitionen
3 Binnenmarkt
Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm
III. Zusammenhalt und Werte
Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen
Finanzausstattung der Kohäsionspolitik
Kohäsionspolitik für alle Regionen
Regeln der Mittelverteilung
Europäische Territoriale Zusammenarbeit
Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung
Umsetzung der Programme und Vereinfachung
Wirtschafts - und Währungsunion
In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte
IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt
3 Allgemeines
Landwirtschaft und Meerespolitik
Umwelt - und Klimaschutz
V. Migration und Grenzmanagement
3 Migration
3 Grenzmanagement
VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion
3 Sicherheit
3 Verteidigung
3 Krisenreaktion
VII. Nachbarschaft und die Welt
VIII. Europäische öffentliche Verwaltung
IX. Verfahren
X. Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 246/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates
... 45. Er sieht es als erforderlich an, dass die Konditionalität europaweit einheitliche ambitionierte Mindeststandards im Bereich des Natur- und Umweltschutzes formuliert und die Umweltziele EU-weit konkret benannt und mit aussagekräftigen, EU-weiten Indikatoren versehen werden. Dabei ist auf eine Kohärenz mit den entsprechenden Richtlinien im Umweltbereich zu achten. Ohne diese anspruchsvollen Leitplanken auf europäischer Ebene befürchtet der Bundesrat Wettbewerbsnachteile für Länder mit hohen gesellschaftlichen Erwartungen an den Klima-, Umwelt- und Naturschutz bzw. ist ein Wettbewerb um die niedrigsten Umweltstandards zu befürchten.
Zu den Vorlagen insgesamt
2 Finanzierung
2 Direktzahlungen
Umwelt -, Natur- und Klimaschutz
Entwicklung, Umsetzung und Kontrolle von Maßnahmen
2 Vereinfachung
Marktordnung und Risikomanagement
2 Strategieplanung
Zum System der Konditionalität
Zur Sanktionierung von Verstößen
2 Kontrollen
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsbefugnisse
Weitere Aspekte
Zur BR-Drucksache 248/18
Zum Begriff Alkoholgehalt
Zur Fehlerprüfung von Schutzanträgen
Zum Weinbereich
Zu den Vorlagen insgesamt
Drucksache 166/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt - Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 - 2027
... 178. Der Bundesrat lehnt eine Anhebung der Kofinanzierungssätze für die zweite Säule der GAP ab. Er sieht, auch um einen Wettbewerb um die niedrigsten Umweltstandards zu vermeiden, die Notwendigkeit für europaweit einheitliche Mindeststandards im Bereich des Natur- und Umweltschutzes und hält es für erforderlich, dies auch bei der Programmgestaltung auf europäischer Ebene hinreichend zu berücksichtigen.
I. Allgemeiner Teil
Strategische Ausrichtung
4 Ausgaben
4 Eigenmittelreform
Flexibilität und Stabilität
EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit
Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen
II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation
Europäische Strategische Investitionen
4 Binnenmarkt
Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm
III. Zusammenhalt und Werte
Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen
Finanzausstattung der Kohäsionspolitik
Kohäsionspolitik für alle Regionen
Regeln der Mittelverteilung
Europäische Territoriale Zusammenarbeit
Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung
Umsetzung der Programme und Vereinfachung
Wirtschafts - und Währungsunion
In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte
IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt
4 Allgemeines
Landwirtschaft und Meerespolitik
171. Hauptempfehlung
172. Hauptempfehlung
173. Hilfsempfehlung
183. Hilfsempfehlung
Umwelt - und Klimaschutz
V. Migration und Grenzmanagement
4 Migration
4 Grenzmanagement
VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion Sicherheit
4 Verteidigung
4 Krisenreaktion
VII. Nachbarschaft und die Welt
VIII. Europäische öffentliche Verwaltung
IX. Verfahren
X. Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 246/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates
... 65. Der Bundesrat sieht es als erforderlich an, dass die Konditionalität europaweit einheitliche ambitionierte Mindeststandards im Bereich des Natur- und Umweltschutzes formuliert und die Umweltziele EU-weit konkret benannt und mit aussagekräftigen, EU-weiten Indikatoren versehen werden. Dabei ist auf eine Kohärenz mit den entsprechenden Richtlinien im Umweltbereich zu achten. Ohne diese anspruchsvollen Leitplanken auf europäischer Ebene befürchtet der Bundesrat Wettbewerbsnachteile für Länder mit hohen gesellschaftlichen Erwartungen an den Klima-, Umwelt- und Naturschutz bzw. ist ein Wettbewerb um die niedrigsten Umweltstandards zu befürchten.
Zu den Vorlagen insgesamt
2 Finanzierung
2 Direktzahlungen
Umwelt -, Natur- und Klimaschutz
Entwicklung, Umsetzung und Kontrolle von Maßnahmen
2 Vereinfachung
Marktordnung und Risikomanagement
2 Strategieplanung
Zum System der Konditionalität
Zur Sanktionierung von Verstößen
2 Kontrollen
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsbefugnisse
Weitere Aspekte
Zur BR-Drucksache 248/18
Zum Begriff Alkoholgehalt
Zur Fehlerprüfung von Schutzanträgen
Zum Weinbereich
Zu den Vorlagen insgesamt
Drucksache 155/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
... b) zur Vermeidung einer unzumutbaren Härte unter Abwägung der berechtigten Einzelinteressen und der Interessen des Natur- und Umweltschutzes erforderlich ist oder
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
1. Bund
2. Länder
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Aufwand. 4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Im Einzelnen:
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
4 Bund
4 Länder
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Anlass und Inhalt des Regelungsvorhabens
II.2 Erfüllungsaufwand
- Wirtschaft
- Verwaltung
II.3 One in, one out-Regel
Drucksache 210/14
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen-Durchführungsgesetz - DirektZahlDurchfG )
... 2. zur Vermeidung einer unzumutbaren Härte unter Abwägung der berechtigten Einzelinteressen und der Interessen des Natur- und Umweltschutzes erforderlich ist. Eine Genehmigung nach Satz 2, auch in Verbindung mit Satz 4, wird jedoch nicht erteilt, wenn andere Rechtsvorschriften einer Umwandlung entgegenstehen oder der Betriebsinhaber Verpflichtungen gegenüber öffentlichen Stellen hat, die einer Umwandlung entgegenstehen.
Drucksache 203/14
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Jugendfreiwilligendienstegesetzes
... Im Übergang zwischen Jugend- und Erwachsenenphase eröffnen Jugendfreiwilligendienste jungen Menschen die Chance persönlicher und beruflicher Orientierung. Jugendfreiwilligendienste fördern die Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit der Freiwilligen und tragen zu sozialer Kompetenz und Persönlichkeitsbildung bei. Das freiwillige soziale Jahr (FSJ) hat sich seit den 50er Jahren und das freiwillige ökologische Jahr (FÖJ) seit Anfang der 90er Jahre als Orientierungs- und Lernzeit für junge Menschen grundsätzlich bewährt. Anerkannte Einsatzfelder für junge Menschen in diesen Freiwilligendiensten nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) sind bisher gemeinwohlorientierte Einrichtungen insbesondere in den Bereichen Wohlfahrtspflege, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitspflege, Kultur, Denkmalpflege, Sport sowie Natur- und Umweltschutz.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Jugendfreiwilligendienstegesetzes
§ 4a Freiwilliges wissenschaftliches Jahr
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Artikel 2
Drucksache 459/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die Einhaltung von Grundanforderungen und Standards im Rahmen unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen (Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung - AgrarZahlVerpflV )
... Soweit keine wichtigen Belange des Natur- und Umweltschutzes entgegenstehen, ist daher für die relativ häufig in Anspruch genommene Agrarumwelt- und Klimamaßnahme eine Einzelfallprüfung mit erheblichem Verwaltungsaufwand entbehrlich.
1. Zu § 5 Absatz 1 Satz 3 - neu
2. Zu § 5 Absatz 6 Satz 1
3. Zu § 5 Absatz 6 Satz 2
4. Zu § 6 Absatz 1 Satz 1
5. Zu § 8 Absatz 1 Nummer 1
6. Zu § 8 Absatz 1 Nummer 8
7. Zu § 8 Absatz 3
8. Zu Anlagen 2 und 3
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 459/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Einhaltung von Grundanforderungen und Standards im Rahmen unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen (Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung AgrarZahlVerpflV)
... Soweit keine wichtigen Belange des Natur- und Umweltschutzes entgegenstehen, ist daher für die relativ häufig in Anspruch genommene Agrarumwelt- und Klimamaßnahme eine Einzelfallprüfung mit erheblichem Verwaltungsaufwand entbehrlich.
Anlage Änderungen zur Verordnung über die Einhaltung von Grundanforderungen und Standards im Rahmen unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen (Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung - AgrarZahlVerpflV)
1. Zu § 5 Absatz 1 Satz 3 - neu
2. Zu § 5 Absatz 6 Satz 2
3. Zu § 5 Absatz 6 Satz 3 - neu
4. Zu § 6 Absatz 1 Satz 1
5. Zu § 8 Absatz 1 Nummer 1
6. Zu § 8 Absatz 1 Nummer 8
7. Zu § 8 Absatz 3
8. Zu Anlagen 2 und 3
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Drucksache 92/3/12
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur Begleitung der Reform der Bundeswehr (Bundeswehrreform-Begleitgesetz - BwRefBeglG )
... - Einbindung von Natur- und Umweltschutzbehörden hinsichtlich der Sanierung von Altlasten sowie der naturschutzrechtlichen Sicherung von besonders wertvollen Lebensräumen für die heimische Fauna und Flora."
Drucksache 632/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik KOM (2011) 625 endg.; Ratsdok. 15396/11 Drucksache: 632/11 und zu632/11
... 52. Die Priorität Wissenstransfer erfordert neue Formen der Zusammenarbeit zwischen der Land- und Forstwirtschaft einerseits und anderen Wirtschaftsakteuren im ländlichen Raum andererseits. Diese gelingt nur durch Einbeziehung auch von landwirtschaftsnahen, nicht landwirtschaftlichen Akteuren bzw. von anderen Akteuren bei der Umsetzung von Informations- und Bildungsmaßnahmen auch für Maßnahmen zur Sensibilisierung für den Natur- und Umweltschutz. Die Einbeziehung von Verbänden als Akteure bei der Kommunikation von landwirtschaftlichen Themen und Vorstellung landwirtschaftlicher Einrichtungen hat sich bewährt.
Zu den Vorlagen insgesamt
2 Finanzrahmen
Weitere Finanzaspekte
2 Vereinfachung
2 Direktzahlungen
2 Marktmaßnahmen/Risikomanagement
Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums
Zur Drucksache 633/11
Zur Vorlage insgesamt
Zum Milchsektor
Zu Artikel 11
Zu Artikeln 16
Zum Weinsektor
Zur Drucksache 634/11
Zur Vorlage insgesamt
Zu den Übergangsregelungen und Kofinanzierungssätzen
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 5
Zu Artikel 18
Zu Artikel 29
Zu Artikel 21
Zu Artikel 35
Zu Artikel 50
Zu Artikel 82
Zur Drucksache 635/11
Zur Vorlage insgesamt
Zu Artikel 7
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 29
Zu Artikel 42
Zu Artikel 34
Zu Artikel 43
Zu Artikel 56
Zu Artikel 57
Zu Artikel 76
Zu Artikel 100
Zu Artikel 110
2 Weiteres
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 632/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik
... 68. Die Priorität Wissenstransfer erfordert neue Formen der Zusammenarbeit zwischen der Land- und Forstwirtschaft einerseits und anderen Wirtschaftsakteuren im ländlichen Raum andererseits. Diese gelingt nur durch Einbeziehung auch von landwirtschaftsnahen, nicht landwirtschaftlichen Akteuren bzw. von anderen Akteuren bei der Umsetzung von Informations- und Bildungsmaßnahmen auch für Maßnahmen zur Sensibilisierung für den Natur- und Umweltschutz. Die Einbeziehung von Verbänden als Akteure bei der Kommunikation von landwirtschaftlichen Themen und Vorstellung landwirtschaftlicher Einrichtungen hat sich bewährt.
Zu den Vorlagen insgesamt
2 Finanzrahmen
Weitere Finanzaspekte
2 Vereinfachung
2 Direktzahlungen
2 Marktmaßnahmen/Risikomanagement
Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums
Zur Drucksache 633/11
Zum Milchsektor
Zu Artikel 11
Zu Artikeln 16
Zum Weinsektor
Zur Drucksache 634/11
Zur Vorlage insgesamt
Zu den Gebietskategorien und Kofinanzierungssätzen
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 5
Zu Artikel 18
Zu Artikel 29
Zu Artikel 21
Zu Artikel 35
Zu Artikel 50
Zu Artikel 82
Weiterer Ergänzungsbedarf
Zur Drucksache 635/11
Zur Vorlage insgesamt
Zu Artikel 7
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 29
Zu Artikel 42
Zu Artikel 34
Zu Artikel 43
Zu Artikel 56
Zu Artikel 57
Zu Artikel 76
Zu Artikel 100
Zu Artikel 110
Direktzuleitung der Stellungnahme
Drucksache 849/10
... , aber auch die an den Jugendfreiwilligendiensten Beteiligten einschließlich der Länder vertreten sind, berät das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Fragen des Bundesfreiwilligendienstes. Bei der Besetzung des Beirats ist die Pluralität der Einsatzbereiche, der beteiligten Organisationen und der teilnehmenden Personen, etwa durch Vertreterinnen oder Vertreter von Migrantenorganisationen und Organisationen des Natur- und Umweltschutzes, zu berücksichtigen. Gleichzeitig wird damit erreicht, dass der Sachverstand und die Erfahrung aller im und für den
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienstgesetz – BFDG)
§ 1 Aufgaben des Bundesfreiwilligendienstes
§ 2 Freiwillige
§ 3 Einsatzbereiche, Dauer
§ 4 Pädagogische Begleitung
§ 5 Anderer Dienst im Ausland
§ 6 Einsatzstellen
§ 7 Zentralstellen
§ 8 Vereinbarung
§ 9 Haftung
§ 10 Beteiligung der Freiwilligen
§ 11 Bescheinigung, Zeugnis
§ 12 Datenschutz
§ 13 Anwendung arbeitsrechtlicher, arbeitsschutzrechtlicher und sonstiger Bestimmungen
§ 14 Zuständige Bundesbehörde
§ 15 Beirat für den Bundesfreiwilligendienst
§ 16 Übertragung von Aufgaben
§ 17 Kosten
Artikel 2 Änderung des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Zivildienstgesetzes
§ 1a Aussetzung der Verpflichtung zur Ableistung des Zivildienstes
§ 83 Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes
Artikel 4 Weitere Änderung des Zivildienstgesetzes
Artikel 5 Weitere Änderung des Zivildienstgesetzes für das Jahr 2012
Artikel 6 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 9 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 10 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 11 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 12 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 13 Änderung des Bundesbeamtengesetzes
Artikel 14 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
Artikel 15 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 16 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
Artikel 17 Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung
Artikel 18 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
3 Gesetzgebungskompetenz
Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
Sonstige Kosten
Änderung von Informationspflichten
Vereinbarkeit mit dem Recht der EU
Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 16
Zu Artikel 18
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1557: Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes
Drucksache 209/08
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten
... (1) Das freiwillige ökologische Jahr wird ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit, die an Lernzielen orientiert ist, in geeigneten Stellen und Einrichtungen geleistet, die im Bereich des Natur- und Umweltschutzes einschließlich der Bildung zur Nachhaltigkeit tätig sind.
Gesetz
Artikel 1 Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz – JFDG)
§ 1 Fördervoraussetzungen
§ 2 Freiwillige
§ 3 Freiwilliges soziales Jahr
§ 4 Freiwilliges ökologisches Jahr
§ 5 Jugendfreiwilligendienste im Inland
§ 6 Jugendfreiwilligendienst im Ausland
§ 7 Kombinierter Jugendfreiwilligendienst
§ 8 Zeitliche Ausnahmen
§ 9 Förderung
§ 10 Träger
§ 11 Vereinbarung, Bescheinigung, Zeugnis
§ 12 Datenschutz
§ 13 Anwendung arbeitsrechtlicher und arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen
§ 14 Entfallen der Höchstdauer für Auslandsentsendungen
§ 15 Übergangsregelung
Artikel 2 Änderung sonstigen Bundesrechts
§ 3 Urlaub zur Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Drucksache 10/08A
Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... Es ist zentraler Zweck des Gesetzes, Klima und Umwelt zu schützen. Das Gesetz stellt damit ein Instrument zur Umsetzung der in der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen vereinbarten Ziele und der Klimastrategie der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland dar. Der bislang gesondert genannte Schutzgegenstand Natur ist Teil der Umwelt und wird daher zukünftig nicht mehr gesondert aufgeführt. Auch wenn der Zweck Natur- und Umweltschutz nicht mehr wie bisher ausdrücklich in Absatz 1 wiederholt wird, ergibt sich daraus daher keine inhaltliche Änderung, insbesondere keine Abschwächung des Natur- und Umweltschutzes. Klima- und Umweltschutz sind keine Gegensätze, sondern bedingen sich gegenseitig und stehen gleichrangig nebeneinander. Im heutigen Energiesystem sind mit dem Abbau, der Förderung und dem Transport von Uran, Kohle, Erdgas und Erdöl schwerwiegende Eingriffe in das Ökosystem verbunden. Es werden langfristige und teilweise irreversible Eingriffe in Natur und Landschaft vorgenommen. Mit der Nutzung Erneuerbarer Energien sind dagegen bei guter fachlicher Praxis und Stand der Anlagentechnik keine schwerwiegenden Eingriffe in das Ökosystem verbunden. Der Einsatz Erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung schont darüber hinaus die fossilen und nuklearen Energieressourcen und geht in der Regel mit deutlich geringeren Schadstoffemissionen einher. Erneuerbare Energien tragen daher dazu bei, die Auswirkungen der Energieerzeugung und des Energieverbrauchs insgesamt auf das Ökosystem zu verringern.
Begründung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Teil 2 Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Abschnitt 2 Kapazitätserweiterung und Einspeisemanagement
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Abschnitt 3 Kosten
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 14
Zu § 15
Teil 3 Vergütung
Abschnitt 1 Allgemeine Vergütungsvorschriften
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Abschnitt 2 Besondere Vergütungsvorschriften
Zu § 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 31
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 32
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 33
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Teil 4 Ausgleichsmechanismus
Abschnitt 1 Bundesweiter Ausgleich
Zu § 34
Zu § 35
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 36
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 37
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 38
Zu § 39
Abschnitt 2 Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen
Zu § 40
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 41
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 42
Zu § 43
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 44
Teil 5 Transparenz
Abschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 48
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 52
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Abschnitt 2 Differenzkosten
Zu § 53
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 54
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Abschnitt 3 Herkunftsnachweis und Doppelvermarktungsverbot
Zu § 55
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 56
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren
Zu § 57
Zu § 58
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 61
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 62
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 63
Teil 7 Verordnungsermächtigung, Erfahrungsbericht, Übergangsbestimmungen
Zu § 64
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 65
Zu § 66
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Anlage 1 Technologiebonus
Zu Anlage 2 Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen
Zu Anlage 3 KWK-Bonus
Zu Anlage 4 Wärmenutzungs-Bonus
Zu Anlage 5 Referenzertrag
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)
Drucksache 598/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten
... (2) Der freiwillige soziale Dienst wird in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet, insbesondere in Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich der Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung und Einrichtungen für Jugendarbeit, in Einrichtungen der Gesundheitspflege, in Einrichtungen der Kultur und Denkmalpflege oder in Einrichtungen des Sports; der freiwillige ökologische Dienst wird in geeigneten Stellen und Einrichtungen geleistet, die im Bereich des Natur- und Umweltschutzes, einschließlich der Bildung zur Nachhaltigkeit tätig sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten für öffentliche Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz – JFDG)
§ 1 Fördervoraussetzungen
§ 2 Freiwillige
§ 3 Jugendfreiwilligendienst
§ 4 Jugendfreiwilligendienst im Ausland
§ 5 Kombinierter Jugendfreiwilligendienst
§ 6 Förderung
§ 7 Träger
§ 8 Vereinbarung, Bescheinigung, Zeugnis
§ 9 Datenschutz
§ 10 Anwendung arbeitsrechtlicher und arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen
§ 11 Entfallen der Höchstdauer für Auslandsentsendungen
§ 12 Übergangsregelung
Artikel 2 Änderung sonstigen Bundesrechts
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
3 Regelungsinhalte
4 Gesetzgebungskompetenz
4 Kosten
Sonstige Kosten
Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 9
Zu Buchstabe c
Zu Absatz 10
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu Absatz 13
Zu Absatz 14
Zu Absatz 15
Zu Absatz 16
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste
Drucksache 890/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. Oktober 2007 zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei
... 19. ist besorgt über die Auswirkungen der gesellschaftlichen, ökologischen, kulturellen und geopolitischen Probleme des türkischen Südöstlichen Anatolien-Projekts, bei dem sich die geplanten Staudämme unmittelbar auf die Wasserversorgung der Nachbarländer auswirken; fordert die Kommission auf, die Entwicklung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei der Wasserversorgung in Übereinstimmung mit den internationalen Übereinkommen, den Natur- und Umweltschutzrichtlinien und der Wasser-Rahmenrichtlinie8 in ihrem Regelmäßigen Bericht sorgfältig zu überwachen und die Anwendung der Umweltnormen der Europäischen Union auf große Bergbau- und Staudammprojekte zu fördern;
Drucksache 288/06
Verordnung der Bundesregierung
Erste Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen -Verpflichtungenverordnung
... Der bislang in Absatz 3 festgelegte Verbotszeitraum für Mähen und Mulchen hat in der Praxis zum Teil zu erheblichen Verunkrautungsproblemen geführt, ohne dass dem Natur- und Umweltschutz hiermit gedient gewesen wäre. Dem soll durch Verkürzung Rechnung getragen werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Nummer 2
Zu Tabelle 3 der Anlage Richtwerte für das Verhältnis von Haupternteprodukten zu Nebenernteprodukten
Zu Artikel 2
Ergänzende Texte:
§ 1 des Pflanzenschutzgesetzes
§ 59 des Bundesnaturschutzgesetzes
§ 60 des Bundesnaturschutzgesetzes
Drucksache 908/05
Verordnungsantrag der Länder Hessen, Baden-Württemberg
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen -Verpflichtungenverordnung
... Der bislang in Absatz 3 festgelegte Verbotszeitraum für Mähen und Mulchen hat in der Praxis zum Teil zu erheblichen Verunkrautungsproblemen geführt, ohne dass dem Natur- und Umweltschutz hiermit gedient gewesen wäre. Auch führte dies zur Beantragung und Erteilung von Ausnahmegenehmigungen, was einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand mit sich brachte. Mit der Streichung dieses Absatzes wird dies korrigiert, da die einschlägigen Regelungen zum Natur- und Umweltschutz auch ohne ein Fortbestehen des Verbotszeitraums ihre Gültigkeit behalten.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Entwurf
Artikel 1 Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
1. § 2 Abs. 2 und 3 wird wie folgt gefasst:
2. § 3 wird wie folgt geändert:
3. § 4 wird wie folgt geändert:
4. In § 5 Abs. 1 Nr. 2 wird das Wort „Anpflanzungen“ durch das Wort „Reihen“ ersetzt.
5. Die Anlage wird wie folgt geändert:
„Tabelle 3: Richtwerte für das Verhältnis von Haupternteprodukt zu Nebenernteprodukt Korn:Stroh-Verhältnis, bzw. Wurzel:Laub-Verhältnis *
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Tabelle 3 der Anlage
Zu Artikel 2
Drucksache 908/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse - 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen -Verpflichtungenverordnung - Antrag der Länder Hessen, Baden-Württemberg -
... Der bislang in Absatz 3 festgelegte Verbotszeitraum für Mähen und Mulchen hat in der Praxis zum Teil zu erheblichen Verunkrautungsproblemen geführt, ohne dass dem Natur- und Umweltschutz hiermit gedient gewesen wäre. Dem soll durch Verkürzung Rechnung getragen werden.
1. Zur Verordnung insgesamt*
Artikel 1 Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
C. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Nummer 2
Zu Tabelle 3 der Anlage Richtwerte für das Verhältnis von Haupternteprodukten zu Nebenernteprodukten
Zu Artikel 2
2. Zu Artikel 1 Nr. 1 § 2 Abs. 6 - neu -
3. Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c § 3 Abs. 3
4. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a § 4 Abs. 3
Drucksache 908/05 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen -Verpflichtungenverordnung
... Der bislang in Absatz 3 festgelegte Verbotszeitraum für Mähen und Mulchen hat in der Praxis zum Teil zu erheblichen Verunkrautungsproblemen geführt, ohne dass dem Natur- und Umweltschutz hiermit gedient gewesen wäre. Dem soll durch Verkürzung Rechnung getragen werden.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Anlage Erste Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen- Verpflichtungenverordnung
Artikel 1 Änderung der Direktzahlungen- Verpflichtungenverordnung
Tabelle
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Nummer 2
Zu Tabelle 3 der Anlage Richtwerte für das Verhältnis von Haupternteprodukten zu Nebenernteprodukten
Zu Artikel 2
Drucksache 285/04 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik
... Ausnahmen von den Verpflichtungen nach Absatz 1 Nr. 2 genehmigen, soweit nicht gewichtige Belange des Natur- und Umweltschutzes entgegenstehen
Anlage Gründe für die Einberufung des Vermittlungsausschusses und Entschließung zum Gesetz zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik
1. Zu Artikel 1 § 3 Abs. 1 BetrPrämDruchfG
2. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 1 und 2 BetrPrämDurchfG
3. Zu Artikel 1 §§ 5, 6 BetrPrämDurchfG
4. Zu Artikel 1 § 6 Abs. 1 Satz 1, Anlage 3 zu § 6 Abs. 1 BetrPrämDurchfG
5. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3 DirektZahlVerpflG
Zu Buchstabe a
Doppelbuchstabe aa:
Doppelbuchstabe bb:
Doppelbuchstaben cc und dd:
Doppelbuchstabe ee:
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 2 DirektZahlVerpflG
7. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 3 DirektZahlVerpflG
8. Zu Artikel 2 § 2 Abs. 4 DirektZahlVerpflG
9. Zu Artikel 2 § 3 DirektZahlVerpflG
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
10. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 1 Satz 1 DirektZahlVerpflG
11. Zu Artikel 3 § 4 Abs. 1 InVeKoSDG
12. Zu Artikel 4 Nr. 9 § 9a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 MOG
Entschließung
Drucksache 531/10
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.