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"Natur- oder von"


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Drucksache 568/12

... (1) Die Solidarität zählt zu den Grundwerten der Union und es besteht noch Potenzial, die Mittel und Wege, wie die Solidarität der Unionsbürger mit Menschen in Drittländern, die durch Natur- oder von Menschen verursachte Katastrophen bedroht oder bereits von deren Folgen betroffen sind, zum Ausdruck gebracht wird, weiterzuentwickeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 568/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Konsultation interessierter Kreise der Folgenabschätzung

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Elemente

- Standards im Hinblick auf Kandidaten und EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe Artikel 9

- Zertifizierung Artikel 10

- Erfassung und Auswahl von Kandidaten Artikel 11

- Schulung und Vorbereitung auf die Entsendung Artikel 12

- Register EU-Freiwilliger für humanitäre Hilfe Art. 13

- Entsendung von EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe in Drittländer Artikel 14

- Aufbau von Kapazitäten in den Aufnahmeorganisationen Artikel 15

- Netzwerk der EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe Artikel 16

- Kommunikation, Sensibilisierung und Sichtbarkeit Art. 17

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

4 Verhältnismäßigkeitsprinzip

Gewähltes Rechtsinstrument

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Ziele, Anwendungsbereich und Definitionen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Ziel

Artikel 4
Allgemeine Grundsätze

Artikel 5
Begriffsbestimmungen

Artikel 6
Komplementarität und Kohärenz der Unionsmaßnahmen

Artikel 7
Operative Ziele

Kapitel II
Aktionen von EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe

Artikel 8
Aktionen von EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe

Artikel 9
Standards betreffend Kandidaten und EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe

Artikel 10
Zertifizierung

Artikel 11
Erfassung und Auswahl von Kandidaten

Artikel 12
Schulung von Kandidaten und Praktika

Artikel 13
Register EU-Freiwilliger für humanitäre Hilfe

Artikel 14
Entsendung von EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe

Artikel 15
Kapazitätsaufbau in den Aufnahmeorganisationen

Artikel 16
Netzwerk der EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe

Artikel 17
Kommunikation, Sensibilisierung und Sichtbarkeit

Kapitel III
Finanzvorschriften

Artikel 18
Förderfähige Aktionen

Artikel 19
Empfänger der finanziellen Unterstützung

Artikel 20
Haushaltsmittel

Artikel 21
Arten der finanziellen Intervention und Durchführungsverfahren

Artikel 22
Schutz der finanziellen Interessen der Union

Kapitel IV
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 23
Zusammenarbeit mit anderen Ländern und internationalen Organisationen

Artikel 24
Ausschussverfahren

Artikel 25
Ausübung der Kommission übertragener Befugnisse

Artikel 26
Monitoring und Evaluierung

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 27
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 323/05

... Das im Oktober 2001 geschaffene Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz7 ist ein operatives Instrument, das der Erhöhung der Einsatzbereitschaft und der Mobilisierung der Soforthilfe im Katastrophenfall dient. Es kann bei Natur- oder von Menschen verursachten Katastrophen, einschließlichen nuklearen Zwischenfällen, aktiviert werden. Heute beteiligen sich 30 Staaten - die EU-25, Bulgarien, Rumänien, Liechtenstein, Norwegen und Island - an dem Mechanismus. Die Mittelzuweisung erfolgt jährlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 323/05




Mitteilung

1. Hintergrund und Zweck

1.1. Hintergrund

1.2. Ersuchen des Rates und des Europäischen Parlaments

1.3. Zweck der Mitteilung

1.4. Geltungsbereich dieser Mitteilung

2. Der bestehende Rahmen für den Katastrophenschutz

2.1. Die Rechtsinstrumente für den Katastrophenschutz

2.2. Die Rolle des Verfahrens

3. Verbesserung des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz

3.1. Bessere Vorsorge

Die Evaluierung der Katastrophenschutzressourcen

Ein modulares Konzept

Schulung und Übungen

3.2. Bedarfsanalyse und -evaluierung Frühwarnung und Analyse

Stärkung der Bedarfsermittlung vor Ort

3.3. Stärkere Koordinierung

Koordinierte europäische Katastrophenhilfe

Ergänzung und Koordinierung mit den Vereinten Nationen

Ergänzung und Koordinierung mit der humanitären Hilfe

Stärkung der operativen Planungskapazität

Verstärkte Koordinierung vor Ort

Koordinierung mit militärischen Stellen

Verstärkte Koordinierung innerhalb der Kommission

Finanzierung der Beförderung

3.4. Ausrichtung des Verfahrens auf die Anforderungen der GASP

3.5. Verbesserte Hilfe für EU-Bürger

4. Langfristige Maßnahmen zum Ausbau der Katastrophenschutzressourcen der Europäischen Union

4.1. Zusammenlegung der Katastrophenschutzressourcen

4.2. Ein aktives Konzept

4.3. Bereitschaftsteams

4.4. Stärkung der logistischen Grundlage

4.5. Förderung der internationalen Koordinierung der Katastrophenhilfe

5. Schlussfolgerung


 
 
 


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