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"Nachwahlkreis"
Drucksache 789/05
Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
... Gegen diese Alternative spricht, dass sie in den Wahlkreisen ausscheidet, in denen Bewerberinnen und Bewerber von Wahlberechtigten oder von einer Partei, für die in dem betreffenden Land keine Landesliste zugelassen ist, vorgeschlagen sind. Für diesen Fall schreibt nämlich § 6 Abs. 1 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes zur Sicherung der Erfolgswertgleichheit aller Stimmen vor, dass die Zweitstimmen derjenigen Wählerinnen und Wähler, die die erfolgreiche Einzelbewerberin oder den erfolgreichen Einzelbewerber gewählt haben, bei der Verteilung der nach Landeslisten zu besetzenden Sitze nicht berücksichtigt werden. Eine Nichtberücksichtigung dieser Zweitstimmen ist nur dann möglich, wenn Erst- und Zweitstimme auf einem einzigen Stimmzettel abgegeben werden. Nur dann kann festgestellt werden, welche Zweitstimmen von den Wählerinnen und Wählern stammen, die mit ihrer Erststimme die erfolgreiche Einzelbewerberin oder den erfolgreichen Einzelbewerber gewählt haben. Soweit die getrennte Stimmabgabe im Übrigen, das heißt in Wahlkreisen ohne derartige Einzelbewerbungen, zulässig wäre, müsste als Nachteil in Kauf genommen werden, dass auch dann noch überdurchschnittliche Einflussmöglichkeiten der Wählerinnen und Wähler im Nachwahlkreis bleiben. Zu denken ist an die Konstellation, dass der Ausgang der Wahl in diesem Wahlkreis zu einem Überhangmandat führen könnte, weil eine Partei ihren Verhältnisanteil an Mandaten bereits durch den Gewinn von Direktmandaten in anderen Wahlkreisen ausgeschöpft hat (bei der Nachwahl in Dresden ist diese Konstellation Realität geworden). Denkbar ist auch der Versuch, eine Wahlkreisbewerberin oder einen Wahlkreisbewerber, die oder der nicht auf einem nach der Auszählung der Hauptwahl sicheren Listenplatz steht, nur deshalb zu wählen, um damit dem Wahlkreis eine größere personelle Repräsentanz im Parlament zu sichern.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
Artikel 1 Änderung des Bundeswahlgesetzes
Artikel 2 In-Kraft-Treten
A. Allgemeines
1. Problem
2. Denkbare Problemlösungen
2.1 Trennung von Erst- und Zweitstimmenwahl
2.2 Beschränkung der Nachwahl auf Briefwählerinnen und Briefwähler
2.3 Nichtveröffentlichung von Wahlergebnissen am Tag der Hauptwahl
2.4 Ermittlung der Wahlergebnisse der Hauptwahl erst am Tag der Nachwahl
2.5 Obligatorische Aufstellung von Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerbern
2.6 Fakultative Aufstellung von Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerbern
3. Vorschlag für eine Neuregelung
4. Kosten
B. Zu den einzelnen Bestimmungen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu den Nummer n
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Artikel 2
Drucksache 789/05 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
... Gegen diese Alternative spricht, dass sie in den Wahlkreisen ausscheidet, in denen Bewerberinnen und Bewerber von Wahlberechtigten oder von einer Partei, für die in dem betreffenden Land keine Landesliste zugelassen ist, vorgeschlagen sind. Für diesen Fall schreibt nämlich § 6 Abs. 1 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes zur Sicherung der Erfolgswertgleichheit aller Stimmen vor, dass die Zweitstimmen derjenigen Wählerinnen und Wähler, die die erfolgreiche Einzelbewerberin oder den erfolgreichen Einzelbewerber gewählt haben, bei der Verteilung der nach Landeslisten zu besetzenden Sitze nicht berücksichtigt werden. Eine Nichtberücksichtigung dieser Zweitstimmen ist nur dann möglich, wenn Erst- und Zweitstimme auf einem einzigen Stimmzettel abgegeben werden. Nur dann kann festgestellt werden, welche Zweitstimmen von den Wählerinnen und Wählern stammen, die mit ihrer Erststimme die erfolgreiche Einzelbewerberin oder den erfolgreichen Einzelbewerber gewählt haben. Soweit die getrennte Stimmabgabe im Übrigen, das heißt in Wahlkreisen ohne derartige Einzelbewerbungen, zulässig wäre, müsste als Nachteil in Kauf genommen werden, dass auch dann noch überdurchschnittliche Einflussmöglichkeiten der Wählerinnen und Wähler im Nachwahlkreis bleiben. Zu denken ist an die Konstellation, dass der Ausgang der Wahl in diesem Wahlkreis zu einem Überhangmandat führen könnte, weil eine Partei ihren Verhältnisanteil an Mandaten bereits durch den Gewinn von Direktmandaten in anderen Wahlkreisen ausgeschöpft hat (bei der Nachwahl in Dresden ist diese Konstellation Realität geworden). Denkbar ist auch der Versuch, eine Wahlkreisbewerberin oder einen Wahlkreisbewerber, die oder der nicht auf einem nach der Auszählung der Hauptwahl sicheren Listenplatz steht, nur deshalb zu wählen, um damit dem Wahlkreis eine größere personelle Repräsentanz im Parlament zu sichern.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
Artikel 1 Änderung des Bundeswahlgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
1. Problem
2. Denkbare Problemlösungen
2.1 Trennung von Erst- und Zweitstimmenwahl
2.2 Beschränkung der Nachwahl auf Briefwählerinnen und Briefwähler
2.3 Nichtveröffentlichung von Wahlergebnissen am Tag der Hauptwahl
2.4 Ermittlung der Wahlergebnisse der Hauptwahl erst am Tag der Nachwahl
2.5 Obligatorische Aufstellung von Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerbern
2.6 Fakultative Aufstellung von Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerbern
3. Vorschlag für eine Neuregelung
4. Kosten
B. Zu den einzelnen Bestimmungen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu den Nummer n
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Artikel 2
Suchbeispiele:
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Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
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Natur -,
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Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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