[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

286 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"NATURA"


⇒ Schnellwahl ⇒

0051/1/20
0166/20B
0166/1/20
0005/20
0239/1/20
0579/19
0161/19
0161/19B
0612/19
0150/19
0655/1/19
0193/18
0166/2/18
0563/18
0246/18B
0228/1/18
0228/18B
0246/1/18
0731/1/17
0268/17B
0039/17B
0164/1/17
0039/1/17
0721/17
0673/17
0168/1/17
0168/17B
0731/17B
0173/17
0599/17
0731/17
0120/17
0351/16
0432/16
0493/16
0358/16
0353/1/16
0433/16
0311/16
0701/16
0201/16
0143/15
0129/15B
0129/1/15
0510/1/15
0242/1/15
0510/15B
0093/15
0144/15
0062/1/15
0143/15B
0082/2/14
0082/1/14
0272/1/14
0193/13
0768/13B
0294/13B
0461/13B
0768/1/13
0294/13
0718/13B
0290/13
0699/13
0294/1/13
0718/1/13
0048/13
0347/13
0461/13
0745/12
0557/12
0687/12
0467/12
0503/12B
0655/12
0582/12
0681/12
0599/12
0072/11
0342/11
0819/1/11
0035/11
0590/1/11
0214/11
0309/1/11
0632/11B
0844/11
0394/1/11
0058/11
0309/11
0730/11
0058/1/11
0342/11B
0058/11B
0623/11
0819/2/11
0342/1/11
0819/11B
0031/11
0632/1/11
0819/11
0269/11
0810/10
0029/10
0104/10B
0506/10
0104/10
0139/10
0029/10B
0034/10
0384/10
0771/2/10
0601/10
0278/10
0139/10B
0751/10
0029/1/10
0771/10
0104/1/10
0601/10B
0601/1/10
0735/10
0221/09
0195/09
0224/09
0228/09
0282/09
0278/09B
0278/1/09
0278/09A
0863/09
0281/09
0338/09
0074/09
0015/09
0334/09
0780/09
0278/09
0280/09A
0507/09
0380/08
0001/08
0104/08
0185/08
0010/08A
0399/08
0559/1/08
0367/08C
0367/08D
0309/08
0655/08
1006/08
0588/08
0747/08
0827/08
0800/08
0005/08
0563/1/08
0957/08
0397/08
0713/08
0399/08B
0112/07B
0123/07
0446/07
0947/07
0685/07
0768/07B
0068/07
0064/07
0112/1/07
0169/07
0682/07
0392/07
0469/07
0768/07
0113/1/06
0414/06
0414/1/06
0505/06
0678/1/06
0054/06
0414/2/06
0113/3/06
0138/06B
0455/06
0414/06B
0456/06
0924/06
0253/06
0494/06
0138/1/06
0623/06
0678/06B
0743/06
0873/06
0527/06
0194/1/05
0618/05B
0588/1/05
0618/1/05
0286/1/05
0896/05
0780/05
0479/05B
0003/05
0616/05
0286/05B
0479/2/05
0271/05
0569/05B
0788/05
0569/1/05
0479/1/05
0569/05
0914/05
0137/05
0694/05
0588/05B
0576/05
0237/05
0936/05
0873/04
0565/04B
0728/04B
0565/04
0565/1/04
0327/04
0571/04
0728/1/04
0709/04
Drucksache 718/13 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat stellt fest, dass beispielsweise ein Fitness-Check im Rahmen der Evaluierung des Natura-2000-Prozesses sinnvoll ist, da trotz der bisherigen Erfolge, weiterführende Maßnahmen zum Erreichen der EU-Biodiversitätsziele notwendig sind. Darüber hinaus sollte an bisherigen ambitionierten Zielen, beispielsweise für mehr Partizipation und Bürgerrechte (Umsetzung der Aarhus-Konvention) und zum Schutz relevanter Ressourcen wie der Boden (Bodenschutzrahmenrichtlinie), festgehalten werden.



Drucksache 290/13

... Quelle: Gemeinsame Forschungsstelle, Europäische Kommission (2012): Natural Catastrophes: Risk relevance and Insurance Coverage in the EU. Bericht auf der Grundlage der verfügbaren Daten.4



Drucksache 699/13

... Wälder sind multifunktional - sie dienen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zwecken. Sie bieten Tieren und Pflanzen einen Lebensraum und spielen eine große Rolle bei der Reduzierung der Auswirkungen des Klimawandels und anderen Umweltdienstleistungen. Knapp ein Viertel der Waldfläche der EU steht im Rahmen von Natura 2000 unter Schutz, und ein Großteil der übrigen Fläche beherbergt Arten, die unter die EU-Rechtsvorschriften im Bereich Naturschutz fallen. Wälder bringen auch zahlreiche gesamtgesellschaftliche Vorteile mit sich, beispielsweise für die Gesundheit des Menschen, die Erholung und den Tourismus.'



Drucksache 294/1/13

... 1. Der Bundesrat begrüßt den vorgelegten Vorschlag für eine Verordnung mit bestimmten Übergangsvorschriften, um trotz der Verzögerung bei der Rechtsetzung der Förderrahmen für die kommende Förderperiode die Kontinuität in elementaren Bereichen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu gewährleisten. Die vorgesehenen Übergangsregelungen für die Agrarumwelt-, Waldumweltund Klimamaßnahmen, die NATURA 2000-Gebiete und die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete sind für die ökologische Nachhaltigkeit der Gemeinsamen Agrarpolitik unverzichtbar.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 294/1/13




Zur Vorlage allgemein

Zum Verhältnis von Übergangsverordnung zur GAP-Reform

Zu den Agrarumweltmaßnahmen

Zur Einbeziehung investiver Maßnahmen

Keine Benachteiligung kleinerer Betriebe

Zur Flexibilisierung zwischen den Säulen

Zur Mittelausstattung

Zur Kappung der Direktzahlungen

Zur nationalen Umsetzung

Zur Verlängerung der beihilferechtlichen Genehmigungen

Zum Fortgang der Beratungen auf EU-Ebene


 
 
 


Drucksache 718/1/13

... 7. Der Bundesrat stellt fest, dass beispielsweise ein Fitness-Check im Rahmen der Evaluierung des Natura-2000-Prozesses sinnvoll ist, da trotz der bisherigen Erfolge, weiterführende Maßnahmen zum Erreichen der EU-Biodiversitätsziele notwendig sind. Darüber hinaus sollte an bisherigen ambitionierten Zielen, beispielsweise für mehr Partizipation und Bürgerrechte (Umsetzung der Aarhus-Konvention) und zum Schutz relevanter Ressourcen wie der Boden (Bodenschutzrahmenrichtlinie), festgehalten werden.



Drucksache 48/13

... e, Erdgas - in Form von komprimiertem Erdgas (Compressed Natural Gas -



Drucksache 347/13

... Zu diesem Zweck wurden Leitlinien zur Einbeziehung der Aquakultur in Natura-2000-Gebiete veröffentlicht10, und die Kommission beabsichtigt, ähnliche Leitlinien für Aquakultur und die



Drucksache 461/13

... Für die Integration sind andere Aspekte von ungleich größerer Bedeutung als die Frage, ob die Betroffenen neben der deutschen noch weitere Staatsangehörigkeiten besitzen. Dabei hat auch die Einbürgerung selbst eine erhebliche integrationsfördernde Wirkung. Eine Studie im Auftrag der OECD aus dem Jahr 2010 hat ergeben, dass die Einbürgerung besonders bei Nicht-EU-Staatsangehörigen eine signifikante Verbesserung der Einkommenssituation bereits unmittelbar nach der Einbürgerung, aber auch in der Folgezeit aufzeigt (Liebig, T.; Steinhardt, M.; von Haaren, F.: Naturalisation and the Labour Market Integration of Immigrants, SOPEMI 2010, International Migration Outlook, pp. 157-186, OECD Publishing). Auch nach der o.g. BAMF-Studie sind Eingebürgerte unbeschadet eines Besitzes weiterer Staatsangehörigkeiten insgesamt sehr viel besser integriert als Nicht-Eingebürgerte. So haben Eingebürgerte häufiger (58 %) höhere Bildungsabschlüsse als Nicht-Eingebürgerte (35 %) erreicht.



Drucksache 745/12

... -Richtlinie sowie des Natura-2000-Netzes ausgerichtet sind, das übergeordnete Ziel kann jedoch nur erreicht werden, wenn alle bestehenden Rechtsvorschriften zum Schutz des Naturkapitals umfassend umgesetzt werden.



Drucksache 557/12

... wurden in den zehn Jahren von 2001 bis 2010 insgesamt 395 072 qualifizierte Zertifikate (auf denen qeS beruhen) ausgestellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Wechsel der Signaturalgorithmen 2007 zu einem Austausch des Gesamtbestandes ab 2007 führte. Daher ist davon auszugehen, dass aktuell ca. 300 000 Personen in der Lage sind, die qeS zu nutzen19.) Zum Vergleich: Seit November 2010 sind ca. 7 Millionen nPAs ausgegeben worden, ca. 2 Millionen Nutzer haben die eID-Funktion (also den



Drucksache 687/12

... 7. "How to bring natural refrigerants faster to market", zusammenfassender Bericht von ATMOsphere2010, Internationaler Workshop über natürliche Kältemittel.



Drucksache 467/12

... Der neue § 300a Absatz 1 InsO-E regelt den Umgang mit dem Vermögen, das der Schuldner während des Insolvenzverfahrens zu einem Zeitpunkt erwirbt, zu dem ihm bereits die Restschuldbefreiung erteilt wurde oder zu dem die Voraussetzungen des § 300 Absatz 1 Satz 2 bereits vorgelegen haben. Es existieren schon heute Fälle, in denen die sechsjährige Laufzeit der Abtretungsfrist (§ 287 Absatz 2 Satz 1 InsO) endet, bevor das Insolvenzverfahren aufgehoben worden ist. Wegen der vorgeschlagenen Verkürzung der Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens ist davon auszugehen, dass sich diese Fälle noch häufen werden. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Grundsatzentscheidung vom 3. Dezember 2009 (IX ZB 247/ 08) Direktiven zum Verfahren in diesen Fällen aufgestellt. Dabei hat er auch die Zugehörigkeit des Neuerwerbs zur Insolvenzmasse auf die Laufzeit der Abtretungserklärung nach § 287 Absatz 2 Satz 1 InsO beschränkt. Mit dem Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung soll danach der Insolvenzbeschlag für den Neuerwerb entfallen, wenn dem Schuldner im laufenden Insolvenzverfahren Restschuldbefreiung erteilt wird. Allerdings hat der Insolvenzverwalter den pfändbaren Neuerwerb bis zur rechtskräftigen Erteilung der Restschuldbefreiung einzuziehen und für die Masse zu sichern. Der Gesetzentwurf übernimmt insoweit die vom Bundesgerichtshof entwickelte Lösung. Denn aus dem Regelungszweck des § 287 Absatz 2 InsO folgt, dass der Masse die Abtretung beziehungsweise der Neuerwerb nach Ablauf der Abtretungsfrist nicht mehr zugute kommen soll, wenn Restschuldbefreiung erteilt wird. Andernfalls würden die Insolvenzgläubiger, deren Forderungen durch die Restschuldbefreiung in eine Naturalobligation verwandelt werden (§ 301 Absatz 3 InsO), nicht gerechtfertigte Vorteile erlangen, die lediglich aus der längeren Laufzeit des Insolvenzverfahrens resultieren. Zudem würden sie die Befriedigungsaussichten der Gläubiger schmälern, denen nach § 302 InsO eine privilegierte Forderung zusteht. Voraussetzung für die Massefreiheit des Neuerwerbs ist allerdings, dass die Restschuldbefreiung im Verfahren erteilt wird. Hat der Schuldner die vorzeitige Restschuldbefreiung nach § 300 Absatz 1 Satz 2 InsO-E beantragt, so endet der Insolvenzbeschlag entsprechend, wenn auch die weiteren Voraussetzungen für die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung vorliegen.



Drucksache 503/12 (Beschluss)

... Für die Rechtsanwaltschaft und andere professionelle Einreicher sind nennenswerte Aufwände für die Einrichtung eines elektronischen Postfachs und für die Signaturausstattung nicht zu erwarten. Fast alle Kanzleien verfügen bereits über eine EDV-Infrastruktur. Zudem kann auf die kostenfreie vom Bund und den Ländern entwickelte Software EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) zurückgegriffen werden. Darüber hinaus wird in vielen Rechtsanwaltskanzleien im Hinblick auf das automatisierte Mahnverfahren die entsprechende Infrastruktur bereits vorgehalten.



Drucksache 655/12

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 92/43/EWG des Rates ausgewiesene Natura-2000- Gebiete; durch internationale Übereinkommen geschützte Gebiete;



Drucksache 582/12

... 1. Newman und Cragg (2012), "Natural Products as Sources of New Drugs over the 30 Years from 1981 to 2010." Journal ofNatural Products, 75 (3), S. 311-335.



Drucksache 681/12

... (1) 1Für die Festsetzung des Nutzungssatzes i.S.d. § 34b Abs. 3 Nr. 2 EStG ist grundsätzlich ein amtlich anerkanntes Betriebsgutachten oder ein Betriebswerk erforderlich. 2Dieses soll nach § 68 Abs. 2 Satz 2 EStDV innerhalb eines Jahres nach dem Stichtag seiner Aufstellung dem Forstsachverständigen der zuständigen Finanzbehörde zur Überprüfung zugeleitet werden. 3Wird es nicht innerhalb eines Jahres übermittelt, kann dies im Fall nicht mehr nachprüfbarer Daten bei der Festsetzung eines Nutzungssatzes zu Lasten des Stpfl. gehen (z.B. durch Unsicherheitszuschläge). 4Enthält es Mängel (z.B. methodische Mängel, unzutreffende oder nicht mehr überprüfbare Naturaldaten), kann es zurückgewiesen werden; ein Gegengutachten der zuständigen Finanzbehörde ist nicht erforderlich.



Drucksache 599/12

... Die Vorschrift ist das Ergebnis der Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium. Sie dient der Sicherstellung der Überwachung der Fischerei in den Natura-2000-Gebieten.



Drucksache 72/11

... 4.5. Leitlinien für die Umsetzung der Natura-2000-Richtlinien



Drucksache 342/11

... 3. die zur Sicherung des Zusammenhangs des Netzes "Natura 2000" notwendigen Maßnahmen im Sinne des § 34 Absatz 5."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 342/11




A. Problem Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Grundsatz

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Bundesfachplanung

§ 4
Zweck der Bundesfachplanung

§ 5
Inhalt der Bundesfachplanung

§ 6
Antrag auf Bundesfachplanung

§ 7
Festlegung des Untersuchungsrahmens

§ 8
Unterlagen

§ 9
Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung

§ 10
Erörterungstermin

§ 11
Vereinfachtes Verfahren

§ 12
Abschluss der Bundesfachplanung

§ 13
Bekanntgabe und Veröffentlichung der Entscheidung

§ 14
Einwendungen der Bundesländer

§ 15
Bindungswirkung der Bundesfachplanung

§ 16
Veränderungssperren

§ 17
Bundesnetzplan

Abschnitt 3
Planfeststellung

§ 18
Erfordernis einer Planfeststellung

§ 19
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss

§ 20
Antragskonferenz, Festlegung des Untersuchungsrahmens

§ 21
Einreichung des Plans und der Unterlagen

§ 22
Anhörungsverfahren

§ 23
Umweltverträglichkeitsprüfung

§ 24
Planfeststellungsbeschluss

§ 25
Unwesentliche Änderungen

§ 26
Zusammentreffen mehrerer Vorhaben

§ 27
Vorzeitige Besitzeinweisung und Enteignungsverfahren

§ 28
Durchführung eines Raumordnungsverfahrens

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 29
Projektmanager

§ 30
Kostenpflichtige Amtshandlungen

Abschnitt 5
Behörden und Gremien

§ 31
Zuständige Behörde

§ 32
Bundesfachplanungsbeirat

§ 33
Bußgeldvorschriften

§ 34
Zwangsgeld

§ 35
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 43f
Unwesentliche Änderungen

§ 43g
Projektmanager

§ 43h
Ausbau des Hochspannungsnetzes

§ 45b
Parallelführung von Planfeststellungs- und Enteignungsverfahren

§ 117b
Verwaltungsvorschriften

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz)

Artikel 4
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Artikel 5
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 6
Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

1. Ausgangslage

2. Zur Situation der Höchstspannungsnetze und zum Ausbaubedarf

a Allgemeines

b Bedarf für neue Energieleitungen infolge der Entwicklung der erneuerbaren Energien

3. Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Alternativen

IV. Gesetzesfolgen

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft

3. Sonstige Kosten

4. Gender Mainstreaming

5. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit

V. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften §§ 1 bis 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Abschnitt 2: Bundesfachplanung §§ 4 bis 17

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu Abschnitt 3: Planfeststellung §§ 18 bis 28

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Abschnitt 4: Gemeinsame Vorschriften §§ 29 bis 30

Zu § 29

Zu § 30

Zu Abschnitt 5: Behörden und Gremien §§ 31 bis 32

Zu § 31

Zu § 32

Zu Abschnitt 6: Sanktions- und Schlussvorschriften §§ 33 bis 35

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1766: Netzausbaubeschleunigungsgesetz


 
 
 


Drucksache 819/1/11

... 4. Der Bundesrat begrüßt daher insbesondere die Einführung eines neuen Teilprogramms Klima und die Festlegung des Schwerpunktes Biodiversität mit der Priorität Umsetzung von Natura 2000 im Teilprogramm Umwelt mit jeweils festgelegten Budgetanteilen.



Drucksache 35/11

... Volle Umsetzung der Natura- 2000-Vorschriften in der EU, mehr ausgewiesene Meeresgebiete mit Verknüpfung von Schutzgebieten und Schutzparzellen für die biologischen Vielfalt im Rahmen der der gemeinsamen Agrarpolitik.



Drucksache 590/1/11

... 16. Die derzeitige nationale Eingriffsregelung ist nach Auffassung des Bundesrates insbesondere auf Grund des darin begründeten Vorrangs der "Naturalkompensation" gegenüber der Ersatzgeldzahlung nachteilig für Vorhabenträger. Durch die Verpflichtung zur Planung und aktiven Durchführung ökologischer Maßnahmen entstehen hohe zeitliche und finanzielle Aufwendungen bei Infrastrukturplanungen sowie hohe Folgekosten - wie etwa für Monitoring, Pflege oder Kontrolle der Maßnahmenflächen. Im Zuge der Umsetzung der EU-Strategien zum Erhalt der Biodiversität und des Ressourcenschutzes sollte daher die Gleichrangigkeit beider Kompensationsformen forciert werden, ebenso eine 1:1-Umsetzung in Deutschland. Würden in Zukunft Ökosystemdienstleistungen monetär bewertet und ausgeglichen, trüge dies wesentlich zur Planungsvereinfachung und -beschleunigung bei.



Drucksache 214/11

... es zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft erklärt wurden, sowie zu Natura-2000-Gebieten, zu Trinkwasserschutzgebieten, zu für die Trink- und Thermalwassernutzung geeignetem Grundwasser und zu Kohlenwasserstoffen;



Drucksache 309/1/11

... Überdies besitzt die EU-Biodiversitätsstrategie 2020 einen ambitionierten Schwerpunkt außerhalb der Natura-2000-Gebiete (Maßnahmen 5 bis 7). Hierüber sollen flächendeckend Ökosysteme erhalten, verbessert sowie 15 Prozent der geschädigten Ökosysteme wiederhergestellt werden. Neu ist dabei auch die Erfassung von Ökosystemdienstleistungen.



Drucksache 632/11 (Beschluss)

... ) oder nach dem europäischen Naturschutzrecht (Natura 2000);



Drucksache 844/11

... Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht vor, dass der Unterhalt grundsätzlich in Form einer Geldrente zu gewähren ist (§ 1612 Absatz 2 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch). Das Recht, die Art der Unterhaltsgewährung (Bar- oder Naturalunterhalt) zu bestimmen, liegt in allen Fällen zumindest auch beim alleinerziehenden Elternteil. Der alleinerziehende Elternteil kann in aller Regel vom anderen Elternteil verlangen, dass der andere Elternteil für das Kind Barunterhalt in Form einer Geldrente auf den Mindestunterhalt an den alleinerziehenden Elternteil zahlt.



Drucksache 394/1/11

... wird dieser Fehler wiederholt, wenn auch mittelbar über verwaltungsseitige Vorgaben zur Relevanz von Projekten, zur Verträglichkeit von Projekten, zur Bestimmung von Ausnahmen und zu Kohärenzmaßnahmen. Damit werden bestimmte Vorhaben und Maßnahmen als unerhebliche Beeinträchtigung festgeschrieben, ohne noch die unverzichtbare Einzelfallentscheidung zu einem Vorhaben mit Blick auf ein bestimmtes Natura 2000-Gebiet und die darin geschützten konkreten Habitate und Arten treffen zu müssen.



Drucksache 58/11

... "(4) Wer unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten in einem Natura 2000-Gebiet einen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck dieses Gebietes maßgeblichen



Drucksache 309/11

... Im März 2010 haben die Staats- und Regierungschefs der EU anerkannt, dass das Biodiversitätsziel für 2010 trotz einiger größerer Erfolge wie der Errichtung von Natura 2000, dem weltgrößten Netz von Schutzgebieten, nicht erreicht würde. Sie haben daher die langfristige Vision und das ambitiöse Ziel, die von der Kommission in ihrer Mitteilung „Optionen für ein Biodiversitätskonzept und Biodiversitätsziel der EU für die Zeit nach 2010“6 vorgeschlagen wurden, befürwortet.



Drucksache 730/11

... "(4) Wer unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten in einem Natura 2000-Gebiet einen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck dieses Gebietes maßgeblichen



Drucksache 58/1/11

... wird dagegen bereits durch jede Veränderung oder Störung erfüllt, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann; selbst eine erhebliche Beeinträchtigung muss danach also nicht objektiv eintreten, sondern es genügt die Eignung der Tathandlung zur Herbeiführung einer erheblichen Beeinträchtigung.



Drucksache 342/11 (Beschluss)

... wird dieser Fehler wiederholt, wenn auch mittelbar über verwaltungsseitige Vorgaben zur Relevanz von Projekten, zur Verträglichkeit von Projekten, zur Bestimmung von Ausnahmen und zu Kohärenzmaßnahmen. Damit werden bestimmte Vorhaben und Maßnahmen als unerhebliche Beeinträchtigung festgeschrieben, ohne noch die unverzichtbare Einzelfallentscheidung zu einem Vorhaben mit Blick auf ein bestimmtes Natura 2000 Gebiet und die darin geschützten konkreten Habitate und Arten treffen zu müssen.



Drucksache 58/11 (Beschluss)

... wird dagegen bereits durch jede Veränderung oder Störung erfüllt, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann; selbst eine erhebliche Beeinträchtigung muss danach also nicht objektiv eintreten, sondern es genügt die Eignung der Tathandlung zur Herbeiführung einer erheblichen Beeinträchtigung.



Drucksache 623/11

... /EU die für die Neuregelung maßgeblichen Begriffsbestimmungen festgelegt. Die beim Begriff des Quellgebietes in Nummer 4 Buchstabe b gewählte Formulierung der Vergleichbarkeit mit den Kriterien der Richtlinie 92/43/EWG soll verdeutlichen, dass hier auch Standorte in Frage kommen, die außerhalb von "Natura 2000" - Gebieten liegen. Denkbar wären zum Beispiel auch nicht oder noch nicht ausgewiesene Kleinflächen, die die Kriterien der FFH- oder



Drucksache 819/2/11

... Der Bundesrat unterstützt die Kommission darin, dass LIFE ein wichtiger Baustein bei der Umsetzung der europäischen Biodiversitätsziele ist. Er begrüßt daher, dass für LIFE ein Budget in Höhe von insgesamt rund 3,61 bzw. 3,22 Milliarden Euro vorgesehen ist, wovon im Teilprogramm Umwelt 50 Prozent der Haushaltmittel für Projekte zur Erhaltung der Natur und der Biodiversität eingesetzt werden sollen. Die Kommission hat den Finanzbedarf allein für die Finanzierung des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 auf 6 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.



Drucksache 342/1/11

... wird dieser Fehler wiederholt, wenn auch mittelbar über verwaltungsseitige Vorgaben zur Relevanz von Projekten, zur Verträglichkeit von Projekten, zur Bestimmung von Ausnahmen und zu Kohärenzmaßnahmen. Damit werden bestimmte Vorhaben und Maßnahmen als unerhebliche Beeinträchtigung festgeschrieben, ohne noch die unverzichtbare Einzelfallentscheidung zu einem Vorhaben mit Blick auf ein bestimmtes Natura 2000 Gebiet und die darin geschützten konkreten Habitate und Arten treffen zu müssen.



Drucksache 819/11 (Beschluss)

... 4. Er begrüßt daher insbesondere die Einführung eines neuen Teilprogramms Klima und die Festlegung des Schwerpunktes Biodiversität mit der Priorität Umsetzung von Natura 2000 im Teilprogramm Umwelt mit jeweils festgelegten Budgetanteilen.



Drucksache 31/11

... Mit „grüner Infrastruktur“ sind Wälder, Flüsse, Küstengebiete, Parks, Ökokorridore und andere natürliche oder naturnahe Funktionen gemeint, die wichtige Elemente für die Bereitstellung der Ökosystemdienstleistungen liefern. Die Entwicklung der grünen Infrastruktur ist überaus wichtig, um eine nachhaltige Umwelt zu erhalten, in der unsere Wirtschaft und Gesellschaft florieren kann. Sie hilft insbesondere bei der Anpassung an den Klimawandel und trägt zur Schaffung und zur ordnungsgemäßen Verwaltung ökologischer Netze bei. Daher sollten die Verwaltungsbehörden sicherstellen, dass die Auswirkungen auf Naturgebiete und Flächennutzung bei der Bewertung aller Infrastrukturprojekte umfassend geprüft werden. Geeignete Instrumente wie die integrierte Bewirtschaftung der Küsten und Einzugsgebiete sollten stärker zum Einsatz kommen, insbesondere, wenn möglicherweise Natura-2000-Gebiete betroffen sind.



Drucksache 632/1/11

... ) oder nach dem europäischen Naturschutzrecht (Natura 2000);



Drucksache 819/11

... In der Folgenabschätzung wurde analysiert, auf welche Bereiche die integrierten Projekte konzentriert werden sollten. Dabei wurde festgestellt, dass Natura 2000, Wasser, Abfälle und Luft die Bereiche mit dem größten Erfolgspotenzial sind, in denen mehr Umweltvorteile erzielt werden könnten. Auch die Interessenträger, insbesondere regionale Behörden, haben auf diese Bereiche hingewiesen. Da das Teilprogramm Klimapolitik neu eingerichtet wird, können integrierte Projekte für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel schrittweise ab dem zweiten oder dritten Jahr des Programmplanungszeitraums eingeführt werden. In der Folgenabschätzung wurde auch - mit positivem Ergebnis - analysiert, ob die traditionell für Natur und Biodiversität vorgesehenen 50 % Projektressourcen noch angemessen sind. In der Tat bezeichneten alle Interessenträger die Biodiversität als den wichtigsten Schwerpunkt für LIFE. Untersucht wurden auch Optionen für die geografische Streuung von Projekten, einschließlich der Möglichkeit nationaler Zuteilungen (ähnlich der LIFE+-Verordnung). Drei Optionen wurden ins Auge gefasst:



Drucksache 269/11

... Zur Ausweitung der Natura-2000-Förderung ist zu betonen, dass der Vorschlag - zusätzlich zu den in den Habitat-Richtlinien ausgewiesenen Natura 2000-Agrar- und Waldgebieten - die Förderfähigkeit abgegrenzter Naturschutzgebiete mit umweltspezifischen Beschränkungen vorsieht, was zur Umsetzung von Artikel 10 der Richtlinie 92/43/EWG beiträgt. Um sicherzustellen, dass die Zahlungen weiterhin vor allem für Natura-2000-Standorte verwendet werden, ist es angezeigt, den Umfang der angrenzenden landwirtschaftlichen Fördergebiete auf 5% der gesamten ausgewiesenen (land- und forstwirtschaftlichen) Natura-2000-Gebiete zu begrenzen. Diese Regel gewährleistet sowohl für die Verwaltung als auch für künftige Begünstigte eine transparente und korrekte Bestimmung der Gebiete, die für Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 in Betracht kommen.



Drucksache 810/10

... für das Jahr 2020 muss erreicht werden, indem Verluste an biologischer Vielfalt und Ökosystemen eingedämmt, Leistungen der Ökosysteme wiederhergestellt und natürliche Lebensräume wieder angebunden werden. Die Ziele für Naturschutzgebiete, wie etwa Natura-2000-Gebiete, können nur erreicht werden, wenn die ökologischen Anforderungen der gesamten Region berücksichtigt werden. Was die Böden angeht, so führt die Erosion von Ackerland zur Wasserverschmutzung, ebenso Ausschwemmungen von verunreinigten Standorten und Mülldeponien; diese Fälle werden in der Strategie von konkreten Maßnahmen abgedeckt.



Drucksache 29/10

... -Richtlinie der EU, die die Grundlage für die Naturschutzvorschriften der EU bilden, stärker vorangetrieben wurde. Das Natura-2000-Netz der EU, das als weltgrößtes Netz von Schutzgebieten 17 % des Gebiets der EU erfasst, schreibt Erfolgsgeschichte. Die



Drucksache 104/10 (Beschluss)

... Der Bundesrat weist darauf hin, dass die nachhaltige Waldbewirtschaftung auch für den Erhalt der Biodiversität von großer Bedeutung ist. So sind viele nachhaltig bewirtschaftete Wälder häufig auch integraler Bestandteil des Natura-2000-Netzes in Deutschland, die im Einklang mit den Erhaltungszielen bewirtschaftet werden. Daher sollten weitere Einschränkungen der nachhaltigen Waldbewirtschaftung vermieden und die Waldbesitzer vor weiterem Bürokratieaufwand bewahrt werden. Ferner ist die notwendige Kohärenz bei den den Wald betreffenden Fachpolitiken zu gewährleisten. Über die bisherigen politischen Rahmenregelungen hinaus sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.



Drucksache 506/10

... 43. betont, dass die Schaffung eines effektiven und umweltfreundlichen Transport- und Kommunikationsnetzes auf See (mit Betonung der Rolle des Gütertransports), an Land und im Binnenland von prioritärer Bedeutung ist; betont ferner, dass dieses Netz in der Lage sein sollte, aktuelle und künftige Herausforderungen vorwegzunehmen und rechtzeitig darauf zu reagieren, unter Berücksichtigung der Bestimmungen der aktuellen Version von Natura 2000 sowie unter besonderer Berücksichtigung der Anbindung der Ostseeregion an andere europäische Regionen über den Ostsee-Adria Korridor und den mitteleuropäischen Verkehrskorridor;



Drucksache 104/10

... Wälder in Europa sind ein wichtiger Teil des Naturhaushalts Europas und beheimaten die meisten Wirbeltiere des europäischen Kontinents. Verschiedene dominante Baumarten (z.B. Rotbuche und Steineiche) kommen quasi nur in Europa vor und prägen europäische Wälder. Tausende von Insekten- und Wirbellosenarten und ebenso viele Pflanzenarten sind vorwiegend auf Waldhabitate beschränkt, die sich aus den genannten Baumarten zusammensetzen. Durch die Erhaltung der biologischen Vielfalt (von Genen bis Landschaften) werden Wälder widerstands- und anpassungsfähiger32. Als Natura-2000-Gebiete ausgewiesene Waldhabitate erstrecken sich über 14 Millionen Hektar und nehmen nahezu 20 % der gesamten Landfläche des Natura-2000-Netzes ein.



Drucksache 139/10

... bedarf der behutsamen sprachlichen und inhaltlichen Anpassung an die Erfordernisse des Wirtschaftslebens im 21. Jahrhundert. So ist ein besonderer Schutz des Landarbeiters, der in Naturalien bezahlt wird, kaum mehr notwendig, hingegen sollte der überlebende Lebenspartner einer Partnerschaft nach dem



Drucksache 29/10 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass der Vorschlag in Kapitel 2.3, in den 83 Prozent des außerhalb des Natura-2000-Netzes liegenden Gebiets der EU eine "



Drucksache 34/10

... 2. die für die Übersendung der elektronischen Dokumente nach § 77a Absatz 2 notwendigen Signaturanforderungen und die für die Bearbeitung notwendige Form,



Drucksache 384/10

... Die Europäische Kommission hat auf der Basis unter anderem der FFH-Berichte der Mitgliedstaaten über den Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten festgestellt dass das von den Regierungschefs der EU im Jahr 2001 in Göteborg beschlossene Ziel, den Artenschwund bis 2010 zu stoppen, nicht erreicht worden ist. Vor diesem Hintergrund hat Kommissionspräsident Barroso Ende 2009 festgestellt dass Natura 2000 Europas wichtigstes Instrument ist, um Fortschritte beim Schutz der biologischen Vielfalt zu erzielen. Die auch in dem Bundesratsbeschluss geäußerten Hauptkritikpunkte sieht er als nicht zutreffend an und folgert in einem Schreiben vom 26.10.2009 daraus, dass eine Überarbeitung der Richtlinien nicht erforderlich ist.



Drucksache 771/2/10

... 10. Der Bundesrat unterstützt den Vorschlag, künftige Zahlungen in allen Mitgliedstaaten nach dem Prinzip öffentliche Zahlungen für öffentliche Güter zu gestalten sowie stärker und konkreter an gesellschaftlich gewünschten Leistungen auszurichten. Dabei stellt die 2-Säulen-Struktur der GAP eine gute Ausgangsbasis dar. Die Instrumente beider Säulen müssen in abgestimmter Weise zur Erreichung der Ziele beitragen und daher jeweils weiter entwickelt werden. Auch in der 1. Säule muss ein konkreter Bezug zu spezifischen Leistungen hergestellt werden. Dazu sollten ein betriebsbezogener Anteil von ökologischen Vorrangflächen im Umfang von 10 Prozent und die Einhaltung von Fruchtfolgenanforderungen gehören. Zur Verankerung des Klimaschutzes ist ein Klima-Check für landwirtschaftliche Betriebe erforderlich. Mittlere und größere Betriebe sollten die Durchführung einer Beratung über Klimaschutzmaßnahmen (Klima-Check) nachweisen. Darüber hinaus sollte die von der Kommission erwogene Zusatz-Direktzahlung für "grüne" öffentliche Güter eingeführt werden, beispielsweise für den verstärkten Anbau von Körnerleguminosen und den Erhalt von Dauergrünland sowie die Bewirtschaftung von Flächen in Natura 2000 - und Kohärenzgebieten.



Drucksache 601/10

... Gemäß Artikel 10 der Habitat-Richtlinie werden sich Mitgliedstaaten dort, wo sie dies im Rahmen ihrer Landnutzungs- und Entwicklungspolitik, insbesondere zur Verbesserung der ökologischen Kohärenz von Natura 2000, für erforderlich halten, bemühen, die Pflege von Landschaftselementen, die von ausschlaggebender Bedeutung für wildlebende Tiere und Pflanzen sind, zu fördern.



Drucksache 278/10

... (Vermeidung bzw. Eindämmung der Luft- und Wasserverschmutzung, Lärmschutz und Vermeidung, Minimierung oder Ausgleich signifikanter Auswirkungen auf die Umwelt, insbesondere im Zusammenhang mit den Naturschutzzielen und der Unversehrtheit der Natura-2000-Gebiete.)



Drucksache 139/10 (Beschluss)

... bedarf der behutsamen sprachlichen und inhaltlichen Anpassung an die Erfordernisse des Wirtschaftslebens im 21. Jahrhundert. So ist ein besonderer Schutz des Landarbeiters, der in Naturalien bezahlt wird, kaum mehr notwendig, hingegen sollte der überlebende Lebenspartner einer Partnerschaft nach dem



Drucksache 751/10

... Was Waldbrände anbetrifft, wurde das Europäische Waldbrand-Informationssystem (EFFIS) aufgebaut und im Rahmen des Systems weiterentwickelt. Besonders bemerkenswert sind die Module, die zu Natura 2000 und Wald, Emissionsschätzung oder Bodenerosion nach dem Brand geschaffen wurden. Daher ist das EFFIS jetzt ein Kernelement des europäischen Waldbrand-Monitorings, und sein Weiterbetrieb bis Ende 2010 ist durch ein vom Europäischen Parlament beantragtes Pilotprojekt sichergestellt.



Drucksache 29/1/10

... 3. Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass der Vorschlag in Kapitel 2.3, in den 83 Prozent des außerhalb des Natura-2000-Netzes liegenden Gebiets der EU eine "



Drucksache 771/10

... - Verbesserung der Umweltleistung der GAP durch eine obligatorische „Ökologisierungskomponente“ der Direktzahlungen, indem Umweltmaßnahmen unterstützt werden, die im gesamten Gebiet der EU zur Anwendung kommen. Vorrang sollten Maßnahmen erhalten, die sowohl klima- als auch umweltpolitische Ziele verfolgen. Hierbei könnte es sich um einfache, allgemeine, nicht vertragliche, jährliche, über die Cross-Compliance hinausgehende Umweltmaßnahmen im Zusammenhang mit der Landwirtschaft handeln (z.B. Dauergrünland, Gründecke, Fruchtfolge und ökologische Flächenstilllegung). Darüber hinaus könnte die Möglichkeit einer Einbeziehung der Anforderungen im Zusammenhang mit den derzeitigen Natura-2000-Gebieten und einer Verschärfung bestimmter Elemente der GLÖZ-Standards geprüft werden.



Drucksache 104/1/10

... Der Bundesrat weist darauf hin, dass die nachhaltige Waldbewirtschaftung auch für den Erhalt der Biodiversität von großer Bedeutung ist. So sind viele nachhaltig bewirtschaftete Wälder häufig auch integraler Bestandteil des Natura-2000-Netzes in Deutschland, die im Einklang mit den Erhaltungszielen bewirtschaftet werden. Daher sollten weitere Einschränkungen der nachhaltigen Waldbewirtschaftung vermieden und die Waldbesitzer vor weiterem Bürokratieaufwand bewahrt werden. Ferner ist die notwendige Kohärenz bei den den Wald betreffenden Fachpolitiken zu gewährleisten. Über die bisherigen politischen Rahmenregelungen hinaus sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.



Drucksache 601/10 (Beschluss)

... - die Regeln zur Vermeidung von Überschneidungen zwischen der Unterstützung gemäß Artikel 20 (Anpassung an Normen) und der Förderung gemäß Artikel 36 Buchstabe a Ziffer iii (Natura 2000) - Artikel 38 Absatz 2 - Artikel 1 Absatz 14; - die Festlegung der Bedingungen für den Beteiligungssatz der technischen Hilfe (Artikel 66 Absatz 2 - Artikel 1 Absatz 26 Buchstabe a);



Drucksache 601/1/10

... - die Regeln zur Vermeidung von Überschneidungen zwischen der Unterstützung gemäß Artikel 20 (Anpassung an Normen) und der Förderung gemäß Artikel 36 Buchstabe a Ziffer iii (Natura 2000) - Artikel 38 Absatz 2 - Artikel 1 Absatz 14; - die Festlegung der Bedingungen für den Beteiligungssatz der technischen Hilfe (Artikel 66 Absatz 2 - Artikel 1 Absatz 26 Buchstabe a);



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.