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"MwSt-System"
Drucksache 662/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Durchführungsverordnung des Rates zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 hinsichtlich bestimmter Befreiungen bei innergemeinschaftlichen Umsätzen - COM(2017) 568 final
... 15. Grünbuch über die Zukunft der Mehrwertsteuer - Wege zu einem einfacheren, robusteren und effizienteren MwSt-System (KOM (2010)
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
ABSCHNITT 2a Steuerbefreiungen bei innergemeinschaftlichen Umsätzen (Artikel 138 bis 142 der Richtlinie 2006/112/EG /EG)
Artikel 45a
Artikel 2
Drucksache 660/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG
/EG in Bezug auf die Harmonisierung und Vereinfachung bestimmter Regelungen des Mehrwertsteuersystems und zur Einführung des endgültigen Systems der Besteuerung des Handels zwischen Mitgliedstaaten - COM(2017) 569 final
... Nach einer breiten öffentlichen Debatte, die mit einer Konsultation zum Grünbuch zur Zukunft der Mehrwertsteuer3 vom 6. Dezember 2011 eingeleitet wurde, nahm die Kommission die Mitteilung zur Zukunft der Mehrwertsteuer - Wege zu einem einfacheren, robusteren und effizienteren MwSt-System, das auf den Binnenmarkt zugeschnitten ist4 an. Diese Konsultation bestätigte den Eindruck, dass viele Unternehmen häufig aufgrund der Komplexität, der zusätzlichen Befolgungskosten und der mangelnden Rechtssicherheit des Mehrwertsteuersystems vor grenzüberschreitenden Tätigkeiten zurückschrecken und die Vorteile des Binnenmarkts nicht ausschöpfen. Sie bot ferner eine Gelegenheit zu überprüfen, ob die 1967 eingegangene Verpflichtung noch gültig war.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Zertifizierter Steuerpflichtiger: Artikel 13a neu
Konsignationslager: Artikel 17a neu , Artikel 243 Absatz 3 und Artikel 262 geändert
Mehrwertsteuer -Identifikationsnummer und Steuerbefreiung bestimmter innergemeinschaftlicher Umsätze: Artikel 138 Absatz 1 geändert
Reihengeschäfte: Artikel 138a neu
Endgültiges System für den Handel innerhalb der Union: Artikel 402 geändert , Artikel 403 und Artikel 404 gestrichen
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 13a
Artikel 17a
Artikel 138a
Artikel 262
Artikel 402
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Drucksache 276/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Behandlung von Gutscheinen COM(2012) 206 final
... Weder die Sechste MwSt-Richtlinie1 noch die MwSt-Systemrichtlinie2 sehen Vorschriften für die Behandlung von Umsätzen mit Gutscheinen vor. Wird bei einem steuerbaren Umsatz ein Gutschein verwendet, kann sich dies auf die Steuerbemessungsgrundlage, den Zeitpunkt des Umsatzes und unter Umständen sogar auf den Ort der Besteuerung auswirken. Unsicherheit hinsichtlich der korrekten steuerlichen Behandlung kann jedoch bei grenzübergreifenden Umsätzen und bei Reihengeschäften im gewerblichen Vertrieb von Gutscheinen Probleme aufwerfen.
Drucksache 383/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über konkrete Maßnahmen, auch in Bezug auf Drittländer, zur Verstärkung der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung - COM(2012) 351 final
... Die Verbesserung der Steuerehrlichkeit 14 ist ein wichtiges Element einer wirksamen Strategie zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung. Um die Einhaltung der Vorschriften bei inländischen und bei grenzübergreifenden Geschäften zu verbessern, müssen die Steuerpflichtigen besser über die Steuervorschriften der EU und der Mitgliedstaaten informiert werden. Instrumente wie ein einziges Internet-Steuerportal für alle Steuern und Steuerpflichtigen sowie eine einzige Anlaufstelle für gebietsfremde Steuerpflichtige in den Mitgliedstaaten würden den Steuerpflichtigen die Einhaltung ihrer steuerlichen Pflichten erleichtern. Auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer richtet die Kommission zurzeit eine Dialogplattform ein, das so genannte "EU-MwSt-Forum", an dem Steuerbehörden und Vertreter der Wirtschaft beteiligt sind. Dieses Forum wird die Voraussetzungen für ein reibungsloseres Funktionieren des derzeitigen MwSt-Systems schaffen, indem es auf die Verbesserung der freiwilligen Einhaltung der Vorschriften abzielt.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Wirksamere Steuererhebung in den Mitgliedstaaten
3. Bessere Grenzübergreifende Zusammenarbeit von Steuerverwaltungen in der EU
3.1. Bestmögliche Nutzung der bereits vorhandenen Rechtsvorschriften
3.2. Weitere konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit
3.2.1. Stärkung der vorhandenen Instrumente
3.2.2. Besserer Informationsaustausch
3.2.3. Bekämpfung von Trends und Mechanismen des Steuerbetrugs und der Steuerhinterziehung
3.2.4. Gewährleistung eines hohen Grads an Steuerehrlichkeit
3.2.5. Bessere Steuerpolitik
4. Kohärente Politik gegenüber Drittländern
4.1. Anwendung gleichwertiger Standards durch Drittländer
4.2. Förderung von EU-Standards auf internationaler Ebene
4.3. Künftiger Umgang mit Steueroasen und aggressiver Steuerplanung
5. Fazit
Drucksache 433/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Bezug auf einen Schnellreaktionsmechanismus bei Mehrwertsteuerbetrug - COM(2012) 428 final
... Ein robusteres MwSt-System der EU ist auch eines der Kernziele der Mitteilung zur Zukunft der Mehrwertsteuer 4 vom 6. Dezember 2011, und der vorliegende Vorschlag wurde als vorrangige Maßnahme zur Verwirklichung dieses Ziels genannt.
Drucksache 21/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein kohärenter Rahmen zur Stärkung des Vertrauens in den digitalen Binnenmarkt für elektronischen Handel und Online-Dienste KOM (2011) 942 endg.
... Auch die Komplexität des MwSt-Systems kann Unternehmen von Online-Verkäufen in einem anderen Mitgliedstaat abhalten. 30 Generell würde eine Vereinfachung der Verwaltungsverfahren, die das aktuelle MwSt-System für die Unternehmen mit sich bringt, insbesondere die Schaffung zentraler Anlaufstellen, den grenzübergreifenden elektronischen Handel fördern und erleichtern. In der oben genannten Mitteilung weist die Kommission darauf hin, dass die harmonisierte Einführung einer Miniregelung für eine einzige Anlaufstelle für die Anbieter von Telekommunikations-, Rundfunk- und Elektronikdienstleistungen für Endverbraucher im Jahr 2015 für sie eine Priorität darstellt und sie darauf baut, dass die Mitgliedstaaten die zu diesem Zweck erforderlichen Mittel vormerken. Nach 2015 soll der Zuständigkeitsbereich der zentralen Anlaufstelle auch auf andere Waren und Dienstleistungen ausgeweitet werden. Ein gut funktionierender Binnenmarkt setzt ebenfalls voraus, dass die Abgaben für Privatkopien mit dem Grundsatz des freien Warenverkehrs in Einklang gebracht werden, das heißt, der ungehinderte grenzübergreifende Handel mit Waren, für die eine Abgabe für Privatkopien zu entrichten ist, ermöglicht wird.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Stärkung des Vertrauens in den Digitalen Binnenmarkt
2.1. Erwarteter Nutzen
2.2. Strategie zur Erreichung dieser Ziele bis 2015
3. Die fünf Prioritäten
3.1. Ausweitung des legalen und grenzübergreifenden Waren- und Dienstleistungsangebots
4 Hauptmassnahmen
3.2. Erhöhung des Kenntnisstands der Anbieter und Stärkung des Verbraucherschutzes
4 Hauptmassnahmen
3.3. Zuverlässige und effiziente Zahlungs- und Liefersysteme
4 Hauptmassnahmen
3.4. Wirksamere Missbrauchsbekämpfung und bessere Steitbeilegung
4 Hauptmassnahmen
3.5. Weiterer Ausbau der Breitbandnetze und verstärkte Bereitstellung fortgeschrittener technologischer Lösungen
4 Hauptmassnahmen
4. Schlussfolgerung
Drucksache 400/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsvstem der Europäischen Union KOM (2011) 510 endg.
... Die Entwicklung neuer Ertragsströme kann sich auf einen supranationalen Ansatz und die auf EU-Ebene erreichbare kritische Masse stützen. Wenn einige Besteuerungsgrundlagen zu mobil sind, als dass die Mitgliedstaaten allein wirksam tätig werden können, oder wenn die Maßnahmen einzelner Mitgliedstaaten eine Fragmentierung des Binnenmarktes bewirken, können Maßnahmen auf EU-Ebene einen Mehrwert schaffen. Von besonderer Bedeutung ist hier die Besteuerung des Finanzsektors. In ihrer Mitteilung vom Oktober 2010 über die Besteuerung des Finanzsektors erklärte die Kommission, dass neue Steuern im Finanzsektor „dazu beitragen [könnten], die Voraussetzungen für ein nachhaltigeres Wachstum gemäß der Strategie Europa 2020 zu schaffen.“6 Die Kommission hat angekündigt, im Herbst einen Legislativvorschlag für eine EU-weite Finanztransaktionssteuer vorzulegen. Außerdem könnte die Weiterentwicklung des MwSt-Systems unter dem Aspekt einer neuen Eigenmittelkategorie den Binnenmarkt stärken und zu wirtschaftlichen Effizienzgewinnen führen.
Vorschlag
Begründung
1. Einführung – warum die Reform notwendig IST
1.1. Das Finanzierungssystem der EU ist veraltet
1.2. Neues Paradigma der EU-Finanzierung
1.3. Neue rechtliche Rahmenbedingungen durch den Vertrag von Lissabon
2. Drei Vorschläge – Ein Beschluss
2.1. Vereinfachung hinsichtlich der Beiträge der Mitgliedstaaten
2.2. Einführung neuer Eigenmittel
2.3. Reform der Korrekturmechanismen
3. Das Eigenmittelpaket
3.1. Rechtsinstrumente
3.2. Schlüsselrolle des Eigenmittelbeschlusses
3.3. Durchführungsverordnung
3.4. Bereitstellung der Eigenmittel
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Eigenmittelkategorien
Artikel 3 Eigenmittelobergrenze
Artikel 4 Korrekturmechanismen
Artikel 5 Finanzierung der Korrekturmechanismen
Artikel 6 Universalitätsprinzip
Artikel 7 Übertragung von Überschüssen
Artikel 8 Erhebung der Eigenmittel und deren Bereitstellung beziehungsweise Zahlung an die Kommission
Artikel 9 Durchführungsbestimmungen
Artikel 10 Schluss- und Übergangsbestimmungen
Artikel 11 Inkrafttreten
Artikel 12 Veröffentlichung
Drucksache 232/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Binnenmarktakte - Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen "Gemeinsam für neues Wachstum" KOM (2011) 206 endg.
... Auch das MwSt-System muss überarbeitet werden, um sowohl die endgültige Regelung für grenzübergreifende Transaktionen als auch die Modalitäten für ihre Besteuerung festzulegen, wobei das Ziel verfolgt wird, den besonderen Verwaltungsaufwand bei diesen Transaktionen zu verringern und vor allem KMU über die gesamte Handelskette hinweg Sicherheit zu verschaffen. Die Kommission will bis Ende 2011 eine MwSt-Strategie festlegen, deren einzelne Komponenten in Legislativinitiativen überführt werden sollen. Letztere sollen nach 2012, wenn der nächste Entwicklungsschritt für den Binnenmarkt ansteht, geprüft werden.
Mitteilung
1. Einleitung
Ein Aktionsplan zur Wiederbelebung des Wachstums und zur Stärkung des Vertrauens
Eine fruchtbare und anregende Debatte
Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen
Nachhaltiges Wachstum
Intelligentes Wachstum
Integratives Wachstum
Eine integrierte Strategie
2. Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum Vertrauen
2.1. Finanzierungsmöglichkeiten für KMU
2.2. Mobilität der Bürger
2.3. Rechte des geistigen Eigentums
2.4. Verbraucher als Akteure des Binnenmarkts
2.5. Dienstleistungen
2.6. Netze
2.7. Digitaler Binnenmarkt
2.8. Soziales Unternehmertum
2.9. Steuern
2.10. Sozialer Zusammenhalt
2.11. Regulierungsumfeld der Unternehmen
2.12. Öffentliches Auftragswesen
3. Voraussetzungen für den Erfolg: VERSTÄRKTE Steuerung des Binnenmarkts
Einbeziehung der Zivilgesellschaft und regelmäßige Bewertung
Schaffung von Partnerschaften und Förderung der Zusammenarbeit
Bessere Informationen für eine bessere Umsetzung der Binnenmarktvorschriften
Gleiche Spielregeln für alle
Spielregeln auf globaler Ebene
4. Weiteres Vorgehen Schlussfolgerung
Anhang 1 Leitaktionen
Anhang 2 Indikatoren für den Binnenmarkt
Drucksache 269/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) KOM (2010) 537 endg; Ratsdok. 14344/10
... Mit der Spezifizierung der förderungswürdigen Begünstigten kommt die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 dem Sonderbericht Nr. 7/2003 des Rechnungshofs über die Durchführung der Programmplanung für die Strukturfondsinterventionen des Zeitraums 2000-2006 nach, der am 23. Juli 2003 veröffentlicht wurde. Diesem Bericht zufolge müssen die Regeln für die Förderfähigkeit der Mehrwertsteuer im Lichte des komplexen MwSt-Systems präzisiert werden. Generell werden auch die verschiedenen Kompensationssysteme berücksichtigt, die in den Mitgliedstaaten für mehrwertsteuerpflichtige staatliche Einrichtungen gelten; dies macht es schwierig, den Nachweis nicht erstattungsfähiger Mehrwertsteuer zu erbringen.
Drucksache 799/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission über die Zukunft der Mehrwertsteuer: Wege zu einem einfacheren, robusteren und effizienteren Mehrwertsteuersystem KOM (2010) 695 endg.
... Frankreich war das erste Land in Europa, das 1954 die Mehrwertsteuer (MwSt) eingeführt hat. 1967 kamen die Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft überein, ihre nationalen Umsatzsteuersysteme durch ein gemeinsames MwSt-System zu ersetzen. Seitdem haben weltweit rund 140 Länder1 eine Mehrwertsteuer eingeführt.
1. Einführung
2. Weshalb soll das MWST-System gerade jetzt auf den Prüfstand
2.1. Komplexität des jetzigen Systems
2.2. Für ein besseres Funktionieren des Binnenmarkts
2.3. Optimierung der Steuererhebung und Bekämpfung der Betrugsanfälligkeit des Systems
2.4. Technologische Veränderungen und Änderungen im wirtschaftlichen Umfeld
3. zu behandelnde Fragen
4. Mehrwertsteuerliche Behandlung grenzüberschreitender Umsätze im Binnenmarkt
4.1 Umsetzung der endgültigen Regelung auf Grundlage der Besteuerung im Ursprungsland
4.2 Die alternative Lösung: Besteuerung im Bestimmungsmitgliedstaat
4.2.1. Beibehaltung der Grundsätze des jetzigen Systems
4.2.2. Generelle Anwendung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ReverseCharge-Verfahren
4.2.3. Besteuerung EU-interner Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen
4.3 Andere Varianten
5. Weitere Kernfragen
5.1 Wie kann die Neutralität des MwSt-Systems gewährleistet werden
5.1.1. Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer
5.1.4. Internationale Dienstleistungen
5.2. Wie viel Harmonisierung erfordert der Binnenmarkt
5.2.1. Das Gesetzgebungsverfahren
5.2.2. Ausnahmen und Fähigkeit der EU, umgehend zu reagieren
5.2.3. MwSt-Sätze
5.3. Verringerung des Verwaltungsaufwands
5.3.1. Aktionsprogramm der Kommission zur Verringerung der Verwaltungslasten und zur Straffung der mehrwertsteuerlichen Pflichten
5.3.2. Kleinunternehmen
5.3.3. Andere mögliche Vereinfachungsinitiativen 5.3.3.1. Einzige Anlaufstelle
5.3.3.2. Anpassung des MwSt-Systems an große, europaweite Unternehmen
5.3.3.3. Synergien mit Rechtsvorschriften in anderen Bereichen
5.4 Ein robusteres MwSt-System
5.4.1. Überprüfung der MwSt-Erhebung
5.4.2. Schutz ehrlicher Wirtschaftsbeteiligter vor einer möglichen Verwicklung in MwSt-Betrug
5.5. Eine effiziente und moderne Verwaltung des MwSt-Systems
5.6. Sonstige Themen
6. Ihre Meinung zählt
Drucksache 693/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 KOM (2010) 623 endg.
... Gewährleistung gleicher Bedingungen fir private und öffentliche Anbieter durch ein neutrales MwSt-System. Analyse und Quantifizierung der derzeitigen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung der MwSt-Vorschriften auf Behörden und dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten.
Anhänge zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011
Anhang I : Strategische Initiativen, deren Annahme für 2011 vorgesehen ist
Anhang II : Vorläufiges Verzeichnis möglicher, zur Prüfung vorliegender Initiativen*
Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 - Anhang II Fortlaufendes Vereinfachungsprogramm und Initiativen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands
Anhang IV : Liste der zurückzuziehenden Vorschläge
Drucksache 657/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Besteuerung des Finanzsektors KOM (2010) 549 endg.
... 13. Da sie auf Gehälter und Vergütungen erhoben wird, könnte ein Ersatzfaktor für den Mehrwert eine Lösung für die MwSt-Befreiung des Finanzsektors bieten. Allerdings sind dabei verschiedene Hindernisse auszuräumen, damit sie mit dem bestehenden MwSt-System vereinbar ist.
1. Kontext
2. Ziele Gründe für eine zusätzliche Besteuerung des Finanzsektors
3. Finanztransaktionssteuer
3.1. Einnahmenaspekte
3.2. Folgen für Markteffizienz und wirtschaftliche Stabilität
3.3. Bewertung
4. Finanzaktivitätssteuer
4.1. Einnahmenaspekte
4.2. Auswirkungen auf Markteffizienz und wirtschaftliche Stabilität
4.3. Bewertung
5. Fazit Weiteres Vorgehen
Drucksache 205/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem zur Bekämpfung des Steuerbetrugs bei der Einfuhr und anderen grenzüberschreitenden Umsätzen KOM (2008) 805 endg.; Ratsdok. 16774/08
... /EG des Rates die Vorschriften für das Funktionieren des gemeinschaftlichen MwSt-Systems fest. Da zwei dieser harmonisierten Vorschriften eindeutiger formuliert werden sollen, müssen sie durch einen von der Gemeinschaft verabschiedeten Rechtsakt geändert werden. Die Mitgliedstaaten können keine nationalen Rechtsvorschriften erlassen, die dem Gemeinschaftsrecht widersprechen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
a Befreiung von der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr
b Gesamtschuldnerische Haftung
• Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
a Befreiung von der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr
b Gesamtschuldnerische Haftung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
a Befreiung von der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr
b Gesamtschuldnerische Haftung
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
a Befreiung von der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr
b Gesamtschuldnerische Haftung
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
a Befreiung von der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr
b Gesamtschuldnerische Haftung
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Entsprechungstabelle
• Einzelerläuterung zum Vorschlag
a Befreiung von der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr
b Gesamtschuldnerische Haftung
Artikel 1
Artikel 205
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3
Artikel 4
Drucksache 212/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG hinsichtlich bestimmter Maßnahmen zur Vereinfachung der Erhebung der Mehrwertsteuer, zur Unterstützung der Bekämpfung der Steuerhinterziehung und -umgehung und zur Aufhebung bestimmter Entscheidungen über die Genehmigung von Ausnahmeregelungen
... In ihrer Mitteilung an den Rat und das Europäische Parlament vom 7. Juni 2000 über eine Strategie zur Verbesserung der Funktionsweise des MwSt-Systems im Binnenmarkt1 hat die Kommission hinsichtlich der zahlreichen derzeit geltenden Ausnahmeregelungen eine gewisse Straffung zugesagt. In ihrer Mitteilung vom 20. Oktober 20032 zur Überprüfung und Aktualisierung dieser Strategie bekräftigte die Kommission dieses Vorhaben. Im Rahmen dieser Straffung sollte die Möglichkeit zur Anwendung bestimmter Ausnahmeregelungen durch eine Änderung der Sechsten MwSt-Richtlinie3 allen Mitgliedstaaten eingeräumt werden. Gegenstand einer solchen Änderung wären diejenigen Ausnahmeregelungen, die sich als wirksam erwiesen haben und Probleme betreffen, die in mehr als nur einem Mitgliedstaat auftreten.
Drucksache 1002/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG hinsichtlich der Vereinfachung der mehrwertsteuerlichen Pflichten
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer gemäß der Richtlinie 77/388/EWG an nicht im Inland, sondern in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1798/2003 hinsichtlich der Einführung von Verwaltungsvereinbarungen im Zusammenhang mit der Regelung der einzigen Anlaufstelle und dem Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer KOM (2004) 728 endg.;
... Zum Beginn des Binnenmarktes am 1. Januar 1993 wurde das gemeinsame MwSt-System um besondere Regelungen ergänzt, um zu gewährleisten, das im Falle des innergemeinschaftlichen Verkaufs neuer Fahrzeuge, des innergemeinschaftlichen Verkaufs an von der Steuer befreite Steuerpflichtige und nichtsteuerpflichtige juristische Personen, deren Erwerbe einen bestimmten Schwellenwert übersteigen, und im Falle des Fernverkaufs an private Verbraucher die Besteuerung am Bestimmungsort erfolgt. Die seinerzeitige Begründung für diese Sonderregelungen - die Gefahr der Wettbewerbsverzerrung aufgrund unzureichend harmonisierter Steuersätze - gilt nach wie vor. Die Kommission schlägt daher keine Abschaffung dieser Regelungen, sondern ihre Vereinfachung vor.
Drucksache 17/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG
/EG in Bezug auf die Mehrwertsteuersätze - COM(2018) 20 final
Drucksache 195/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG
/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem und der Richtlinie 2008/118/EG über das allgemeine Verbrauchsteuersystem in Bezug auf Verteidigungsanstrengungen im Rahmen der Union
Drucksache 297/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112 /EG
/EG in Bezug auf die Einführung der detaillierten technischen Maßnahmen für die Anwendung des endgültigen Mehrwertsteuersystems für die Besteuerung des Handels zwischen Mitgliedstaaten
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.