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10 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"MwSt-Satz"


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Drucksache 249/14

... (11) Bei der Verbesserung der Effizienz und Wachstumsfreundlichkeit des Steuersystems und der Senkung der hohen steuerlichen Belastung des Faktors Arbeit waren Deutschlands Fortschritte insgesamt begrenzt. Zur Verlagerung der Steuerlast auf wachstumsfreundlichere Einnahmequellen sind keine wesentlichen Maßnahmen vorgesehen. Die Anwendung des ermäßigten MwSt-Satzes (von derzeit 7 %) könnte eingeschränkt und die allgemeine MwSt-Bemessungsgrundlage verbreitert werden. Angesichts der recht niedrigen Einnahmen aus periodischen Immobilienabgaben besteht Spielraum für Erhöhungen, und die Steuerlast ließe sich gerechter verteilen, wenn die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer neu bewertet würde. Die Investitionsbedingungen in Deutschland könnten durch eine Reformierung der Gewerbesteuer verbessert werden, indem der Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit der Steuererhebung und die bestehende Tendenz zur Fremdfinanzierung in der Unternehmensbesteuerung verringert werden.

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Drucksache 249/14




Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands 2014


 
 
 


Drucksache 21/12

... Andere neue Angebote, die durch die technologische Entwicklung möglich werden, wie digitale Bücher, stecken in Europa noch in den Kinderschuhen, während in den Vereinigten Staaten mittlerweile mehr digitale Bücher verkauft werden als Taschenbücher. Wenn für vergleichbare Produkte unterschiedliche MwSt-Sätze gelten und diese sich auf den Verkaufspreis niederschlagen, kann der MwSt-Satz die Angebotsentwicklung negativ beeinflussen, was bei digitalen Publikationen, die auch in traditioneller Form erhältlich sind, der Fall ist. In der am 6. Dezember 2011 angenommenen Mitteilung zur Zukunft der Mehrwertsteuer29 unterstreicht die Kommission den Grundsatz, wonach vergleichbare Waren und Dienstleistungen dem gleichen MwSt-Satz unterliegen sollten und technologische Fortschritte in dieser Hinsicht berücksichtigt werden sollten, damit das Problem der fehlenden Konvergenz zwischen Online-Umfeld und realem Umfeld angegangen wird. Die Kommission wird bis Ende 2013 Vorschläge in dieser Richtung vorlegen. Ferner wird sie mit den Mitgliedstaaten und den Beteiligten Gespräche über die weitere Verbreitung des digitalen Buchs im Binnenmarkt und die Beseitigung der Hindernisse für eine solche Verbreitung aufnehmen.

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Drucksache 21/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Stärkung des Vertrauens in den Digitalen Binnenmarkt

2.1. Erwarteter Nutzen

2.2. Strategie zur Erreichung dieser Ziele bis 2015

3. Die fünf Prioritäten

3.1. Ausweitung des legalen und grenzübergreifenden Waren- und Dienstleistungsangebots

4 Hauptmassnahmen

3.2. Erhöhung des Kenntnisstands der Anbieter und Stärkung des Verbraucherschutzes

4 Hauptmassnahmen

3.3. Zuverlässige und effiziente Zahlungs- und Liefersysteme

4 Hauptmassnahmen

3.4. Wirksamere Missbrauchsbekämpfung und bessere Steitbeilegung

4 Hauptmassnahmen

3.5. Weiterer Ausbau der Breitbandnetze und verstärkte Bereitstellung fortgeschrittener technologischer Lösungen

4 Hauptmassnahmen

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 276/12

... Ein Einzweck-Gutschein verleiht dem Inhaber das Recht, bestimmte Gegenstände oder Dienstleistungen unter Umständen zu erhalten, in denen die Höhe der Besteuerung (insbesondere der MwSt-Satz), die Identität des leistenden Unternehmens und der Mitgliedstaat, in dem die zugrunde liegende Lieferung oder Dienstleistung bewirkt wird, von Anfang an eindeutig feststellbar sind. Die mehrwertsteuerliche Behandlung erfolgt beim Verkauf des Gutscheins. Ein Beispiel für einen Einzweck-Gutschein ist der Fall, dass ein Dienstleistungserbringer (unmittelbar oder über ein zwischengeschaltetes Unternehmen) Gutscheine verkauft, die einen Anspruch auf eine konkrete, in einem bestimmten Mitgliedstaat zu erbringende Dienstleistung (z.B. eine Telekommunikationsdienstleistung) verkörpern.

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Drucksache 276/12




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Was ist ein Gutschein?

2. Welche Lösungen werden vorgeschlagen?

1. Die Definition von Gutscheinen für mehrwertsteuerliche Zwecke

2. Zeitpunkt der Besteuerung

3. Bestimmungen für den Vertrieb

4. Rabattgutscheine

5. Weitere Änderungen technischer Art bzw. Folgeänderungen

3. Technische Erläuterung der wichtigsten Bestandteile des Vorschlags

Unterscheidung zwischen Gutscheinen und Zahlungsinstrumenten Artikel 30a Absatz 2

Reihengeschäfte mit Gutscheinen Artikel 25 Buchstabe d, Artikel 74a und Artikel 74b

Vertrieb eines Mehrzweckgutscheins

Neutralität von kostenlosen Rabattgutscheinen Artikel 25 Buchstabe e und Artikel 74c

Einlösung eines Rabattgutscheins

Anhörung interessierter Kreise

4 Folgenabschätzung

Rechtliche Aspekte

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

2 Entsprechungstabelle

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. der Vorschlag IM einzelnen

Artikel 25

Buchstabe d

Buchstabe e

Artikel 28

Artikel 30a

Artikel 30b

Artikel 65

Artikel 66

Artikel 74a

Artikel 74b

Artikel 74c

Artikel 169

Artikel 193

Artikel 272

Vorschlag

Artikel 1

Kapitel 5
Gemeinsame Bestimmungen zu den Kapiteln 1 und 3

Artikel 30a

Artikel 30b

Artikel 65

Artikel 74a

Artikel 74b

Artikel 74c

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 799/10

... Es wird argumentiert, dass die Anwendung eines einzigen MwSt-Satzes auf alle Gegenstände und Dienstleistungen unter dem Gesichtspunkt, die wirtschaftliche Effizienz zu optimieren, eine ideale Lösung wäre19. Ermäßigte Sätze hingegen werden häufig als Instrument des Gesundheits- und Umweltschutzes sowie als kulturpolitisches Instrument gesehen, um den Zugang der Allgemeinheit zu Kultur und Bildung zu vereinfachen und Anreize für Innovationen im Umweltbereich und ein wissensbasiertes, ressourceneffizientes Wachstum zu schaffen20.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 799/10




1. Einführung

2. Weshalb soll das MWST-System gerade jetzt auf den Prüfstand

2.1. Komplexität des jetzigen Systems

2.2. Für ein besseres Funktionieren des Binnenmarkts

2.3. Optimierung der Steuererhebung und Bekämpfung der Betrugsanfälligkeit des Systems

2.4. Technologische Veränderungen und Änderungen im wirtschaftlichen Umfeld

3. zu behandelnde Fragen

4. Mehrwertsteuerliche Behandlung grenzüberschreitender Umsätze im Binnenmarkt

4.1 Umsetzung der endgültigen Regelung auf Grundlage der Besteuerung im Ursprungsland

4.2 Die alternative Lösung: Besteuerung im Bestimmungsmitgliedstaat

4.2.1. Beibehaltung der Grundsätze des jetzigen Systems

4.2.2. Generelle Anwendung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ReverseCharge-Verfahren

4.2.3. Besteuerung EU-interner Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen

4.3 Andere Varianten

5. Weitere Kernfragen

5.1 Wie kann die Neutralität des MwSt-Systems gewährleistet werden

5.1.1. Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer

5.1.4. Internationale Dienstleistungen

5.2. Wie viel Harmonisierung erfordert der Binnenmarkt

5.2.1. Das Gesetzgebungsverfahren

5.2.2. Ausnahmen und Fähigkeit der EU, umgehend zu reagieren

5.2.3. MwSt-Sätze

5.3. Verringerung des Verwaltungsaufwands

5.3.1. Aktionsprogramm der Kommission zur Verringerung der Verwaltungslasten und zur Straffung der mehrwertsteuerlichen Pflichten

5.3.2. Kleinunternehmen

5.3.3. Andere mögliche Vereinfachungsinitiativen 5.3.3.1. Einzige Anlaufstelle

5.3.3.2. Anpassung des MwSt-Systems an große, europaweite Unternehmen

5.3.3.3. Synergien mit Rechtsvorschriften in anderen Bereichen

5.4 Ein robusteres MwSt-System

5.4.1. Überprüfung der MwSt-Erhebung

5.4.2. Schutz ehrlicher Wirtschaftsbeteiligter vor einer möglichen Verwicklung in MwSt-Betrug

5.5. Eine effiziente und moderne Verwaltung des MwSt-Systems

5.6. Sonstige Themen

6. Ihre Meinung zählt


 
 
 


Drucksache 745/09

... Ein Mitgliedstaat sprach im Rahmen der Erörterungen im Rat das Thema Subsidiarität an. Dieser Mitgliedstaat hatte im Zusammenhang mit dem Kommissionsvorschlag von 2008 keine Bedenken zur Subsidiarität geäußert; sprach sich aber unter Berufung auf die Subsidiarität gegen ein Element des von der französischen Präsidentschaft vorgeschlagenen Kompromisses aus, gemäß dem mit jedem Antrag eines Mitgliedstaats auf die Anwendung eines ermäßigten MwSt-Satzes eine Folgenabschätzung einzureichen ist, insbesondere bezüglich der finanziellen Folgen. Dieses Element wurde in der im Rahmen des Rates Wirtschaft und Finanzen vom 10. März 2009 erzielten politischen Einigung nicht berücksichtigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 745/09




Bericht

1. Einführung

2. Rechtlicher und institutioneller Rahmen

2.1. Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

2.2. Anwendungsweise, Gelegenheit zur Stellungnahme, nachträgliche Kontrolle

3. Anwendung der Grundsätze durch die Kommission 2008

3.1. Behandlung der Grundsätze durch die Kommission

3.2. Beispiele für die Anwendung der Grundsätze durch die Kommission in ihren Folgenabschätzungen

4. Einbindung der nationalen Parlamente

4.1. Bei der Kommission eingegangene Stellungnahmen

4.2. Aktionen zum Thema Subsidiarität des COSAC

5. Anwendung durch den Rat

6. Anwendung durch das Europäische Parlament

7. Anwendung durch den Ausschuss der Regionen

8. Anwendung durch den Gerichtshof

9. Schlussfolgerungen

Anhang 1
Anzahl der Stellungnahmen von nationalen Parlamenten


 
 
 


Drucksache 157/09

... Die dritte Änderung betrifft Lieferungen/Dienstleistungen mit Verlagerung der Steuerschuldnerschaft. Danach kann künftig der Lieferer/Dienstleistungserbringer, der die Steuer nicht selbst abführen muss, in der Rechnung mit ausführlichen MwSt-Angaben darauf verzichten, den Steuersatz und den geschuldeten Steuerbetrag anzugeben wenn die Lieferung/Dienstleistung in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt wird. In vielen Fällen, in denen der Erwerber/Dienstleistungsempfänger in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist, weiß der Lieferer/Dienstleistungserbringer möglicherweise nicht, welcher MwSt-Satz anzuwenden ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/09




Begründung

Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Förderung von KMU

Beitrag zur Betrugsbekämpfung

Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Konsultierte Organisationen/Sachverständige

Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

4 Folgenabschätzung

Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Recht auf Vorsteuerabzug

Cash -accounting-Regelung

Ausstellung einer Rechnung

Anzuwendende Vorschriften

5 Rechnungsangaben

Rechnung mit ausführlichen MwSt-Angaben

Elektronische Rechnungsstellung

Aufbewahrung von Rechnungen

4 Rechtsgrundlage

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Auswirkungen auf den Haushalt

Weitere Angaben

4 Vereinfachung

3 Entsprechungstabelle

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2006/112/EG

Artikel 67a

Artikel 167a

Artikel 180

Artikel 218a

Artikel 219a

Artikel 220a

Artikel 221

Artikel 222

Artikel 223

Artikel 226a

Artikel 226b

Artikel 230

Artikel 232

Artikel 243

Artikel 244

Artikel 247

Artikel 248a

Artikel 249

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten


 
 
 


Drucksache 506/08

... Eine Aufzeichnung, die zusätzlich zum gelesenen Text noch weiteres Material wie Spiele, Suchfunktionen, Links zu anderen Inhalten und Ähnliches beinhaltet, unterliegt weiterhin dem normalen MwSt-Satz.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 506/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Beurteilung durch die Kommission

1.4. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

1.5. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

2.1. Anhörung interessierter Kreise

2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.5. Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Entsprechungstabelle

5.2. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

5.3. Einzelerläuterung zum Vorschlag

Zu Artikel 1

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 115

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang


 
 
 


Drucksache 210/06

... • die Differenz nach Buchstabe d wird als VK-Vorteil bezeichnet (weil sie den Vorteil ausdrückt, den das VK durch die MwSt-Begrenzung, die Senkung des einheitlichen MwSt-Satzes und die Einführung der BSP-Eigenmittel erzielt);

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 210/06




Begründung

1. Einführung

2. Umsetzung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates - Vorschlag für einen neuen Eigenmittelbeschluss

2.1. Konstanter Abrufsatz für die MwSt-Eigenmittel - Artikel 2 Absatz 4 Unterabsatz 1

2.2. Vorübergehend reduzierte MwSt-Abrufsätze für bestimmte Mitgliedstaaten - Artikel 2 Absatz 4 Unterabsatz 2

2.3. Vorübergehend reduzierte BNE-Beiträge für bestimmte Mitgliedstaaten - Artikel 2 Absatz 5

2.4. Anpassung der VK-Korrektur infolge der Erweiterung - Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben f und g sowie Artikel 4 Absatz 2

2.5. Überprüfung des Eigenmittelsystems - Artikel 9

2.6. Inkrafttreten und Wirksamwerden des Beschlusses - Artikel 10

3. Umsetzung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates -

4. sonstige Änderungen des derzeitigen Eigenmittelbeschlusses 2000/597/EG, EURATOM

4.1. Aufhebung der Unterscheidung zwischen Agrarabgaben und Zöllen - Artikel 2

4.2. Anpassung der Eigenmittelbestimmungen an wichtige Änderungen der BNE-Statistik - Artikel 2 Absatz 7

4.3. Obergrenzen für Eigenmittel und Verpflichtungen - Artikel 3

4.4. Streichung der Hinweise auf Reserven - Artikel 2 Absatz 6 sowie Artikel 6 und 7

4.5. Vereinfachung der Bestimmung zur Annahme von Durchführungsmaßnahmen - Artikel 8 Absatz 2

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

ARBEITSDOKUMENTDER Kommission

2 Einführung

1. VK-KORREKTUR

1.1. Berechnung der Korrektur Artikel 4 des Eigenmittelbeschlusses 2006

1.2. Formeln für die Berechnung der VK-Korrektur

2. Finanzierung der VK-KORREKTUR IM folgenden JAHR Artikel 5 des Eigenmittelbeschlusses 2006

3. DEFINITION der Haushaltsaggregate

3.1. Gesamtausgaben im Jahr t

3.2. Gesamtbetrag der zurechenbaren Ausgaben

3.3. Heranführungsausgaben

4. Einstellung der VK-KORREKTUR für das JAHR T IN den Haushaltsplan

4.1. Vorläufiger Schätzbetrag der im Haushaltsvorentwurf des Jahres t+1 ausgewiesen wird

4.2. Aktualisierung des vorläufigen Schätzbetrags zwischen dem Jahr t+1 und dem Jahr t+3

4.3. Endgültige Berechnung des in den VEBH t+4 einzustellenden VK-Korrektur-Betrages

4.3.1. Berechnung des endgültigen Betrages

4.3.2. Berechnung der endgültigen Finanzierung der Korrektur und Einstellung des Korrekturbetrags in den Haushaltsplan


 
 
 


Drucksache 1002/04

Nach Auffassung der Kommission sollte der Steuerpflichtige aber auch weiterhin die Möglichkeit haben, für die Besteuerung im Bestimmungsmitgliedstaat zu optieren. Die Abschaffung dieser Option würde zwar die Sonderregelung in rechtlicher Hinsicht vereinfachen, könnte aber auch zu Wettbewerbsnachteilen für die Unternehmen führen, insbesondere dann, wenn sie mit Erzeugnissen handeln, die im Ankunftsmitgliedstaat einem niedrigen MwSt-Satz unterliegen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1002/04




Begründung

1. Einleitung

2. EINFüHRUNG der Regelung der einzigen Anlaufstelle

3. ÜBERPRüFUNG der achten Mwst-Richtlinie

4. AUSSCHLUSS VOM Vorsteuerabzug

5. AUSWEITUNG der UMKEHRUNG der Steuerschuldnerschaft

6. Vereinfachung der mehrwertsteuerlichen Pflichten für kleine und mittlere Unternehmen

7. Vorschriften für den Fernverkauf

8. Änderung der Verordnung EG NR. 1798/2003 zur Unterstützung des Informationsaustauschs, der für das Funktionieren der Regelung der einzigen Anlaufstelle und der MWST-Erstattung NACH Überarbeitung der achten Mwst-Richtlinie erforderlich IST

9. Dievorgeschlagenen Änderungen IM einzelnen

9.1. Änderungen an der Sechsten MwSt-Richtlinie Vereinfachung der Pflichten

9.1.1. Änderungen an Artikel 17 Absatz 4

9.1.2. Streichung von Artikel 17 Absatz 6

9.1.3. Einfügung von Artikel 17a

9.1.4. Änderung von Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe b

9.1.5. Einfügung von Artikel 22b

9.1.6. Änderung von Artikel 24

9.1.7. Streichung von Artikel 24a

9.1.8. Änderung von Artikel 28b Teil B Absatz 2

9.1.9. Artikel 2

9.2. Neue Richtlinie zur Ersetzung der Achten MwSt-Richtlinie

9.2.1. Artikel 1

9.2.2. Artikel 2

9.2.3. Artikel 3

9.2.4. Artikel 4

9.2.5. Artikel 5

9.2.6. Artikel 6

9.2.7. Artikel 7

9.2.8. Artikel 8

9.2.9. Artikel 9

9.3. Änderung der Verordnung EG Nr. 1798/2003 über die Verwaltungszusammenarbeit auf dem Gebiet der MwSt

9.3.1. Änderung von Artikel 1 Absatz 1

9.3.2. Neues Kapitel VIa

9.3.3. Neues Kapitel VIb

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 195/19 PDF-Dokument



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Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.